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Anlage 2 -Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO Version vom: 28.05.2024 15:10
Datenschutzrechtliche Informationen nach
Artikel 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach
§ 2 Absatz 1 SächsPolZÜG
| 1. Verant- wortlicher: | Name der Organisationseinheit als Bedarfsträger: Polizeidirektion Zwickau, Referat 4, Sachgebiet Verwaltung | |
|---|---|---|
| E-Mail-Adresse: r ef4.pd-z@polizei.sachsen.de | Telefonnummer: 0 375 428 4070 | |
| 2. Daten- schutzbeauf- tragte/r: | Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter der Sächsischen Polizei: Hans-Hinrich Leschke | |
| E-Mail-Adresse: d atenschutz-polizei@smi.sachsen.de | Telefonnummer: +49 351 564 33060 |
| 3. Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten: | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 3.1. | Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Personen, die anlässlich vorgesehener Tätig- keit mit Risiken verbundene Zugangs-, Nut- zungs- oder Einwirkungsmöglichkeiten auf tech- nische Systeme, IT-Infrastrukturen, Datenbe- stände, Einsatzmittel, Asservate oder sonstige sicherheitsrelevante Strukturen der Polizei erhal- ten sollen. | 3.2. | Überprüfung des Vorliegens einer noch gülti- gen Zuverlässigkeits-/gleichwertigen1 Sicher- heitsüberprüfung durch Ergebnisabfrage bei anderen Stellen als der Polizei gemäß § 2 Ab- satz 3 Nr. 2 SächsPolZÜG. | ||
| 4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten: | |||||
| 4.1. | §§ 2 ff. SächsPolZÜG i. V. m.Artikel 6 Abs. 2 i. V.m. Artikel 6 Abs. 1 1 lit. e) DSGVO | 4.2. | Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO, § 6 Abs. 3 i. | ||
| V. m. § 2 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SächsPolZÜG | |||||
| 5. Die personenbezogenen Daten sollen natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen offengelegt werden: | |||||
| 5.1 | ja | 5.2 | ja | ||
| 6. Angabe der Empfänger oder Kategorien der Empfänger der personenbezogenen Daten: | |||||
| 6.1. | Empfänger der Personenstammdaten gemäß § 4 S. 3 SächsPolZÜG - Polizeien des Bundes und der Länder - Justizbehörden und Gerichte, wenn Erkennt- nisse über Strafverfahren vorliegen - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wenn die zu überprüfende Person Ausländer ist Empfänger des Ergebnisses der Zuverlässig- keitsüberprüfung sind ggf. Arbeitgeber nach § 6 Abs. 4 und § 7 Abs. 5 SächsPolZÜG | 6.2. | Empfänger der Personenstammdaten ist die andere Stelle, die die angegebene vorherige Prüfung durchgeführt hat. |
1Als gleichwertig anerkannt werden Zuverlässigkeitsüberprüfungen auf Grundlage von § 7 LuftSiG und § 12b AtomG. Zuver- lässigkeitsüberprüfungen auf Grundlage von § 34a GewO und § 5 WaffG werden dagegen nicht als gleichwertig anerkannt.
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| 7. Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung: | |||
|---|---|---|---|
| 7.1. | Das Ergebnis der Überprüfung und die in die- sem Zusammenhang von Ihrer Person erfassten Daten werden für eine Dauer von drei Jahren aufbewahrt und danach gelöscht bzw. vernich- tet, wenn nicht eine darüberhinausgehende Speicherung wegen eines bereits anhängigen o- der zu erwartenden Rechtsstreits erforderlich ist. | 7.2. | Die erhobenen Daten werden bis zum Ablauf des auf das Gültigkeitsende der Zuverlässig- keitsüberprüfung/Sicherheitsüberprüfung fol- genden Kalenderjahres gespeichert. |
| 8. Ihre Rechte als betroffene Person: | |||
| Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, sind Sie eine betroffene Person im Sinne der Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) und Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen fol- gende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu: Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung, soweit die personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind (Artikel 16 DSGVO) Recht auf Löschung personenbezogener Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Artikel 17 DSGVO vorliegt Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit eine der Voraussetzungen des Artikel 18 DSGVO vorliegt Recht auf Widerspruch gegen eine künftige Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 21 DSGVO Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihre Zustimmung in die Datenverarbeitung zur Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Ziff. 5 SächsPolZÜG und Ihre Einwilligung in die Ergebnisabfrage nach § 2 Absatz 3 Zif. 2 SächsPolZÜG nach Artikel 7 Abs. 3 DSGVO zu widerrufen. Die erhobenen Daten werden gelöscht und die Zu- verlässigkeitsprüfung wird abgebrochen. | |||
| 9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: | |||
| Sie haben nach Artikel 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der An- sicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Kontor am Landtag Devrientstraße 1 01067 Dresden Postfach 11 01 32 01330 Dresden Telefon: +49 351 85471-101 Telefax: +49 351 85471-109 |
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