3.0.1_Baubeschreibung - BOS - VP04 L14.docx

Installation von BOS-Funk im neuen ICE-Werk Dortmund-Hafen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 16:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Inhaltsverzeichnis

0.1 Angaben zur Baustelle 4

0.1.1 Lage der Baustelle 4

0.1.2 Besondere Belastungen 7

0.1.3 Vorhandene Anlagen 7

0.1.3.1 Bahnkörper 7

0.1.3.2 Tunnel 7

0.1.3.3 Bahnübergänge 7

0.1.3.4 Ingenieurbauwerke 8

0.1.3.5 Schallschutzwände (Lärmschutzanlagen) 10

0.1.3.6 Oberbau 10

0.1.3.7 Hochbauten 10

0.1.3.8 Personenverkehrsanlagen 10

0.1.3.9 Straßen und Wege 10

0.1.3.10 Tiefbau 10

0.1.3.11 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik 10

0.1.3.12 Anlagen der Telekommunikation 13

0.1.3.13 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom 15

0.1.3.14 Elektrotechnische Anlagen für Licht- u. Kraftstrom 16

0.1.3.15 Maschinentechnische Anlagen 16

0.1.3.16 Kabel und Leitungen Dritter 16

0.1.3.17 Sonstige bauliche Anlagen und bauliche Anlagen Dritter 18

0.1.3.18 Sonstige Anlagen der Ausrüstung 18

0.1.4 Verkehrsverhältnisse 19

0.1.5 Freizuhaltende Flächen 21

0.1.6 Transportwege 21

0.1.7 bleibt frei 21

0.1.8 Lage und Ausmaß dem AN überlassener Flächen 21

0.1.9 Baugrund 21

0.1.10 Hydrologie 21

0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften/Hinweise 22

0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung 22

0.1.12.1 Abfall 22

0.1.12.2 Abwasser 22

0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten 22

0.1.14 Schutzmaßnahmen 23

0.1.15 bleibt frei 23

0.1.16 bleibt frei 23

0.1.17 Hindernisse 23

0.1.18 Kampfmittel 24

0.1.19 Baustellenverordnung 24

0.1.20 Auflagen Dritter 24

0.1.21 bleibt frei 24

0.1.22 Vorarbeiten des AG 24

0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer 25

0.1.24 Besondere Auflagen 25

0.2 Angaben zur Ausführung 27

0.2.1 Bauablauf 27

0.2.2 Erschwernisse 28

0.2.3 Vorgaben aus dem SiGe-Plan 29

0.2.4 Sicherungsmaßnahmen (gem. DIN 18325 0.2.7) 30

0.2.5 Kontaminierte Bereiche 30

0.2.6 Besondere Einrichtungen 30

0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste 31

0.2.8 Mitbenutzung fremder Einrichtungen 31

0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer 31

0.2.10 bleibt frei 31

0.2.11 bleibt frei 31

0.2.12 bleibt frei 31

0.2.13 Eignungs- und Gütenachweise 31

0.2.13.1 Eignungs- und Gütenachweise für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) und Bodenmaterial 31

0.2.13.2 bleibt frei 32

0.2.14 Umgang mit gewonnenen Stoffen 32

0.2.15 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen 33

0.2.15.1 Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept 34

0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept 34

0.2.15.1.2 Handhabung von Bodenaushub und Bauabfällen 34

0.2.15.1.3 Deklarationsanalytik 36

0.2.15.2 Entsorgung durch den Auftragnehmer / Zuführung 37

0.2.15.2.1 Allgemeine Pflichten und Leistungen des Auftragnehmers 37

0.2.15.2.2 Betrieb von Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen für Abfälle 37

0.2.15.2.3 Leistungen des AN und AG zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung 37

0.2.15.2.4 Deklarationsanalytik 38

0.2.16 Materialbeistellung durch Auftraggeber 38

0.2.17 Materialliefer- und Abfuhrplan 40

0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer 40

0.2.19 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern 40

0.2.20 bleibt frei 41

0.2.21 bleibt frei 41

0.2.22 bleibt frei 41

0.2.23 DB-spezifische Angaben 41

0.2.24 Gleis-/Bauvermessung und Lichtraummessung 42

0.2.24.1 Absteckung 42

0.2.24.2 Abnahmevermessung 42

0.2.24.3 Lichtraummessung (und Engstellendokumentation) 42

0.2.25 Ergänzende Ausführungsbestimmungen 43

0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 43

0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen 44

0.4.1 Nebenleistungen 44

0.4.2 Besondere Leistungen 44

0.5 Technische Bearbeitung 44

0.5.1 Ausführungsunterlagen 44

0.5.2 Vermessungstechnische Bestandsdokumentation 44

0.5.3 Bauwerksdokumentation 46

0.5.4 BauzeitenplanErgänzungen siehe 46

0.5.5 Logistikkonzept 47

0.6 Baubeschreibung 48

0.6.1 Allgemeine Beschreibung 48

0.6.2 Automationsstationen und Steuerungseinrichtungen 48

0.6.3 Schaltschrank und Verteilersysteme 49

0.6.4 Kabel und Leitungsinstallation 49

0.6.5 Installationssysteme 49

0.6.6 Kommunikations- und Datennetzwerke 49

0.6.7 Anschlussarbeiten 50

0.6.8 Inbetriebnahme und Funktionsprüfung 50

0.6.9 Dokumentation und Übergabe 50

Angaben zur Baustelle

Lage der Baustelle

Als optimaler Standort für das neue ICE-Werk wurde 2021 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie das Gelände des seit 2007 stillgelegten Güterbahnhofs in 44147 Dortmund im Bundesland Nordrhein-Westfalen identifiziert. Das Gelände wird im Osten durch die Westfaliastraße und im Westen durch die Eisenbahnstrecken 2650 und 2210 begrenzt, wobei die Strecke 2650 direkt am Gelände liegt und die Strecke 2210 westlich der Strecke 2650 verläuft. Das Umfeld ist durch Anlagen des Hafens Dortmund und Gewerbeflächen bzw. brachliegende ehemalige Zechen- und Zechenbahn-Flächen geprägt. In unmittelbarer Nähe ist also keine Wohnbebauung vorhanden.

Bei der Strecke 2650 Köln-Deutz – Hamm (Westf.) handelt es sich um eine zweigleisige, elektrifizierte TEN-Strecke der Klasse D4 in der TSI-Kategorie P3. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 160 km/h.

Die Strecke 2210 Duisburg-Ruhrort – Dortmund ist eingleisig ausgebaut und soll perspektivisch um ein zweites Gleis ergänzt werden. Es handelt sich um eine nicht elektrifizierte Strecke der Klasse C4 in der TSI-Kategorie PV P6 außerhalb des TEN. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h.

Beide Strecken sind für den Güterverkehr zugelassen, liegen jedoch nicht in einem Güterverkehrskorridor (Quelle für alle o.g. Streckenbeschreibungen: Infrastrukturregister der DB InfraGO AG, interaktive Karte)

Abbildung 1: Lage im Netz (Quelle: Infrastrukturregister der DB InfraGO AG, interaktive Karte)

Im Verlauf der o.g. Strecken liegt das ca. 4000m lange und ca. 160 m breite zukünftige Werksgelände unmittelbar an der westlichen Ausfahrt des Hbf Dortmund und in geringer Entfernung zum bestehenden ICE-Werk Dortmund-Spähenfelde. Im Norden grenzt das zukünftige Werksgelände an die Lindberghstraße und im Süden an den Hbf Dortmund. Damit ist es verkehrstechnisch optimal im Streckennetz der Deutschen Bahn gelegen.

Abbildung 2: Geplanter Werkestandort ICE-Werk Dortmund-Hafen

Die ehemalige Anbindung des stillgelegten Güterbahnhofs an den Hbf Dortmund erfolgte über die außer Betrieb genommene Strecke 2133 und die Gleise 184 bzw. 185.

Abbildung 3: Lage im Netz Dortmund (Quelle: ICE-Werk Dortmund-Hafen. Betriebliche Aufgabenstellung, DB E&C 20.05.2022)

Die benachbarten Betriebsstellen des stillgelegten ehemaligen Güterbahnhofs sind nördlich die Abzw Nette (ESTW L90 Dzf 1) und südlich der Bf Dortmund Hbf (SpDrS60 „Dhf“).

Im Hinblick auf den Straßenverkehr ist das Gelände von Südosten an drei Stellen von der Westfaliastraße zugänglich. Im Nordwesten gibt es südlich der SÜ Franziusstraße eine Zufahrt. Die Zufahrt der Franziusstraße ist von Westen kommend (Anbindung der Huckarder Straße) auf max. 3,0 m Höhe beschränkt.

Das Baufeld für das zukünftige ICE-Werk wird von drei Straßenbrücken und einer Eisenbahnbrücke gequert, siehe hier auch Kapitel 0.1.3 Vorhandene Anlagen.

Neben Maßnahmen der Deutschen Bahn in unmittelbarer Nähe des Werkes sind für die Planung und Ausführung des neuen ICE-Werkes auch Vorhaben der Stadt Dortmund zu berücksichtigen.

Besondere Belastungen

Entlang des Baufeldes des zukünftigen ICE-Werkes verlaufen die elektrifizierte zweigleisige Strecke 2650 und die nicht elektrifizierte eingleisige Strecke 2210. Im Nahbereich der 2650 ist mit Windlasten vorbeifahrender Züge zu rechnen.

Vorhandene Anlagen

Die auf dem ehemaligen Güterbahnhof vorhandenen Gleisanlagen und Gebäude wurden zurückgebaut. Je nach Projektfortschritt finden sich auf dem Gelände bereits Anlagen des zukünftigen ICE-Werkes.

Bahnkörper

Bei der Strecke 2650 Köln-Deutz – Hamm (Westf.) handelt es sich um eine zweigleisige, elektrifizierte TEN-Strecke der Klasse D4 in der TSI-Kategorie P3. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 160 km/h.

Tunnel

entfällt

Bahnübergänge

entfällt

Ingenieurbauwerke

Die nachfolgenden Brückenbauwerke befinden sich auf den stillgelegten zuführenden Strecken zum ehemaligen Güterbahnhof bzw. innerhalb des Geländes des ehemaligen Güterbahnhofs Dortmund oder kreuzen dieses (Aufzählung von Norden nach Süden):

EÜ Lindberghstraße – km 115,1+25 (2650)

Vier Einfeld-Streckenteilbauwerke (Bj 1959) in Form von Stahlverbundbrücken mit angrenzenden Lärmschutzwänden/ Torsionsbalken, als Gleisüberführung über die Lindberghstraße. Im Zuge des geplanten Bauvorhabens sind keine Anpassungen an diesem Bauwerk vorgesehen.

EÜ Emscher – km 7,010 (2130, DB InfraGO AG, Bauwerksnr. 4817)

Bauwerk aus zwei Teilbauwerken: Das bahnrechte Teilbauwerk besteht aus zwei Steingewölbebögen (Bj ca. 1890). Bahnlinks wurde ein Teilbauwerk aus Stahlbeton mit Walzträgern in Beton (WiB) ergänzt (Bj 1957).

Die EÜ Emscher überführte mit der Strecke 2130 und drei weiteren Gleisen die Emscher inkl. Betriebsweg der Emschergenossenschaft und Überflutungsgebiet. Die Brücke ist stillgelegt. Sie soll als Zuführung zum zukünftigen Werksgelände ICE- Werk Dortmund-Hafen reaktiviert werden.

SÜ Franziusstraße – km 116,3+14 (2650)

Einfeld-Stahlverbundbrücke (Bj 1902), Brückenanhebung in 1960), 15 m breit. Die Brücke ist als Straßenbrücke in Betrieb und wird mit zwei Schwerlastböcken in Feldmitte unterstützt.

Eine Erneuerung der Brücke vor der Inbetriebnahme des neuen ICE-Werkes wird von der Stadt Dortmund angestrebt, siehe Anlage 3.3.12.

SÜ Mallinckrodtstraße – km 117,1+72 (2650)

Mehrfeld-Stahlverbundbrücke (Bj 1989), als Straßenbrücke in Betrieb. Ja

Die Stadt Dortmund plant einen vollwertigen Verkehrsanschluss von der Westfaliastraße zur Brücke Mallinckrodtstraße, für den Vorarbeiten auf dem Gelände des zukünftigen ICE-Werkes erforderlich sind. Die Stadt strebt an, diese Vorarbeiten vor Inbetriebnahme des ICE-Werkes abzuschließen – vgl. Punkt 3.3.13

Alte Königsbergstraße – ca. km 117,8 (2650)

Ehemaliges Brückenfundament

SÜ Königsbergstraße – km 117,8+96 (2650)

Mehrfeld-Stahlverbundbrücke (Bj 1993) als Straßenbrücke in Betrieb. Im Zuge des geplanten Bauvorhabens sind keine Anpassungen an diesem Bauwerk vorgesehen.

EÜ 8224 – km 117,9+20 (2650), ehemalige Werksbahn der Stahlwerke

Mehrfeld-Stahltrogbrücke mit Pendelstützen (Bj 1960/61). Überführungsbauwerk zur Verbindung der Werksbahn der Dortmund-Hörder Hüttenunion Aktiengesellschaft, Rechtsnachfolger Thyssenkrupp.

Ein Rückbau der Brücke erfolgte in Januar 2025.

EÜ Unionstraße – km 118,6+36 (2650)

Einfeld-Stahlbrücke mit 6 Überbauten (Bj 1911). Zwei der Überbauten wurden in den Jahren 1948 und 1951 erneuert.

Überbau 1 liegt ca. 25 m nördlich der Überbauten 2 – 5 und ist als Stahltrogbrücke ausgebildet. Dieser Teil der Brücke ist stillgelegt.

Die Überbauten 2 – 5 bilden den 2. Teil der EÜ und sind als Stahlfachwerkbögen ausgebildet. Sie sind als EÜ über die Unionstraße für die Strecke 2650 in Betrieb.

Im Zuge der Planungen für das ICE-Werk Dortmund-Hafen sind keine Anpassungen an der Brücke vorgesehen.

Über-/ Unterführungen

Laut historischen Unterlagen befinden sich auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs u.a. zwei Tunnelbauwerke, siehe 0.1.3.2.

Aufgrund der historischen Nutzung des Geländes ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen der Bauausführung weitere Fundamentreste oder unterirdische Bauwerke angetroffen werden könnten.

Die rückzubauenden Gebäude und unterirdischen Bauwerke sind im BoVEK dargestellt.

konstruktiver Ingenieurbau - Stützwände

Während des Baufortschrittes werden in verschiedenen Bereichen des zu bebauenden Geländes diverse Stützwände errichtet. Diese sind in den jeweiligen Bauphasen entsprechend zu berücksichtigen und aus den Planständen zu entnehmen.

konstruktiver Ingenieurbau - Bauwerke

Rückstände der Anlagen des ehemaligen Güterbahnhofs sind punktuell vorhanden. entsprechende Hindernisse im Baufeld sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Während des Baufortschrittes werden in verschiedenen Bereichen des zu bebauenden Geländes diverse unterirdische Bauwerke errichtet. Diese sind in den jeweiligen Bauphasen entsprechend zu berücksichtigen und aus den Planständen zu entnehmen.

U.A. werden folgende Bauwerke errichtet:

  • Löschwassertank
  • Löschwasserrückhaltung I und II
  • Regenrückhaltebecken I, II und III
  • Regenwasserreinigung(Sedimentationsanlagen)
  • Vakuumpumpstation 1 und 2
  • Unterflurreinigungsanlage
  • Diverse Schachtbauwerke und Übergabestationen

Schallschutzwände (Lärmschutzanlagen)

Entfällt

Oberbau

Das Gelände ist frei von Gleisen und Weichen, außer die zukünftigen Anschlussstellen im Süden und Norden des Geländes. Die südlichen Zulaufgleise von Dortmunder Hauptbahnhof, Gl. 184 und Gl. 185, sind durch Prellböcke abgeschlossen.

In den südlichen Zuführungsgleisen 184/185 steht bei ca. km 118,480 der Abspannmast 118-14a im Gleisbereich der ein Hindernis des Gleisbereichs darstellt.

Hochbauten

Im Bestand gibt es keine Hochbauten. Die Anlagen des stillgelegten Güterbahnhofes wurden oberflächlich zurückgebaut.

Personenverkehrsanlagen

Entfällt

Straßen und Wege

Zufahrten auf das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes gibt es von der im Südosten parallel zum Baugelände verlaufenden Westfaliastraße an drei Stellen:

  • direkt nördlich der SÜ Mallinckrodtstraße,
  • kurz vor der Einmündung des Kohlenweges auf die Westfaliastraße auf der gegenüberliegenden Seite,
  • und ungefähr in Höhe der Kipperstraße,

Zufahrt auf das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes gibt es im Nordwesten an der Franziusstraße vor der EÜ Franziusstraße bei km 116,271 (Str. 2650).

Tiefbau

Es wird ein Geothermiefeld auf dem Gelände errichtet und muss bei allen angrenzenden Baumaßnahmen Berücksichtigung finden, siehe Anlage 3.3.13.

Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik

Die an der Strecke 2650 im Planungsbereich vorhandenen signaltechnischen Einrichtungen werden von einem elektronischen Stellwerk der Bauform Thales L90 gestellt. Sie sind an das ESTW-A EDMG Dortmund Mengede angeschlossen, welches wiederum an das ESTW-Z Dortmund Zulaufstrecke im Dortmunder Hauptbahnhof angebunden ist.

Bei der Strecke 2650 handelt es sich um eine zweigleisige Strecke, die im betroffenen Streckenabschnitt im Bereich des geplanten ICE-Werkes mit PZB ausgestattet ist.

Die aktuelle Geschwindigkeitskonzeption sieht im zu betrachtenden Bereich wie folgt aus:

Abbildung 4: Geschwindigkeitskonzeption Strecke 2650

In Kilometrierungsrichtung (a) ist zwischen Dortmund Nette und dem Dortmunder Hauptbahnhof im Bestand kein Gleiswechselbetrieb eingerichtet. Ein Einfahrsignal existiert nur im Regelgleis zum Hauptbahnhof. Im Gegengleis kann nur auf Befehl eingefahren werden.

In der Gegenrichtung (b) ist zwischen Dortmund Hauptbahnhof und Dortmund Nette ein Gleiswechselbetrieb eingerichtet.

Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes befand sich in km 2,9 der Strecke 2133 das seit 2006 außer Betrieb befindliche Stellwerk DRO aus dem Jahre 1900. Von diesem wurden die Strecken 2130, 2131, 2133, 2134 und 2650 gestellt. Das Stellwerk wurde inzwischen zurückgebaut.

Abbildung 5: Ausschnitt aus dem IvL-Plan 2650

Die vom Abzweig Hansa zum Dortmunder Hauptbahnhof (W237) führende Strecke 2133 ist stillgelegt. Von ihr befinden sich auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes Streckenreste, die ebenfalls zurückgebaut wurden.

Die vom Hauptbahnhof in Richtung Güterbahnhof führenden Gleise 174 und 175 sowie in deren Verlängerung die Gleise 184 und 185 enden noch innerhalb des Hauptbahnhofes mit Prellböcken.

Sie sind an das Stellwerk des Dortmunder Hauptbahnhofes angebunden. Hierbei handelt es sich um ein Relaisstellwerk der Bauform SpDrS60.

Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Signalplan DO Hbf

Anlagen der Telekommunikation

Nachfolgend werden nur die für die vorliegende Planung relevanten TK- Bestandsanlagen beschrieben.

Kabelanlagen der DB InfraGO AG - Cu-Kabelanlagen

Im Planungsbereich sind folgende Cu-Kabel in einem Trogkabelkanal entlang der Strecke 2650 verlegt:

  • F 3181
  • F 3862

Kabelanlagen der DB InfraGO AG - LWL-Kabelanlagen

Im Planungsbereich sind folgende LWL-Kabel in einem Trogkabelkanal entlang der Strecke 2650 verlegt:

  • F 6175, 48‘ von Basa Wanne-Eickel nach Basa Dortmund
  • F 6121, 12‘ von Basa Wanne-Eickel nach Basa Dortmund

Die beiden Kabel sind in Stw „Hf“ Herne, ESTW-A Castrop-Rauxel Hbf, ESTW-A Dortmund-Mengende (EDMG), ESTW-Z Dortmund Hbf (nur Kabel F 6175) und Basa Dortmund Hbf eingeführt.

Im Bereich des geplanten ESTW-A Dortmund Westfalia verläuft das Kabel F 6175 aus Richtung Dortmund-Mengede bahnlinks bis zur km 116,987, unterquert die Gleise Strecke 2650 und verläuft bahnrechts bis ESTW-Z Dzf weiter. In km 117,191 befindet sich die Verbindungsmuffe M 13/14 des Kabels, welcher in einem Muffenschrank (KVZ) abgelegt ist.

In der Basa Dortmund Hbf und im ESTW-Z Dzf ist das Kabel in einem FIST-GR2 abgeschlossen.

Kabelanlagen der DB InfraGO AG - Übertragungstechnik

Im Planungsbereich ist Übertragungstechnik wie folgt vorhanden

ÖrtlichkeitKennungTyp
Basa Wanne-EickelSDH XMP1
ESTW-A Castrop-Rauxel HbfCRX---ECC81B_XMP1
ESTW-A Dortmund-MengedeDO-MG-ECC81B_XMP1
ESTW-Z Dortmund HbfDO---ECC81B_ DO---ECC82B_XMP1 XMP1
Basa Dortmund HbfSDH XMP1

Tabelle 1: Bestand Übertragungstechnik Strecke 2650

Die oben genannten Übertragungstechniken sind über das LWL-Kabel F 6175, Fasern ¾ in das SDH/PDH-Netz der DB InfraGO AG eingebunden.

Kabelanlagen der DB InfraGO AG - Meldeanlagensystem

Im Bereich des zukünftigen ESTW-A Dortmund Westfalia ist Meldeanlagensystem MAS90/ DBMAS wie folgt vorhanden:

ÖrtlichkeitKennungTyp
ESTW-A Castrop-Rauxel HbfCRX---EDC81TS CRX---EAM81TSDCC4 ABG
ESTW-A Dortmund-MengedeDO-MG-EDC81TS DO-MG-EAM81TSDCC4 ABG
ESTW-Z Dortmund HbfDO EDC81TS DO EDC82TS DO EAM81TS DBMAS Arbeitsplatz 1 + 2 Switch 1 + 2 MAS90 Konverter 1 + 2DCC4 DCC4 ABG

Tabelle 2: Bestand MAS90/DBMAS Strecke 265

Die Anlagen des DBMAS sind über die oben beschriebene Übertragungstechnik als DBMAS Teilnetz geschaltet und mit der DBMAS Zentrale in BZ Duisburg verbunden. Alle Befehle und Störungsmeldungen der zu überwachenden Anlagen der DB InfraGO AG (BMA, EMA, SV 48V, KA, RTÜ und WHZ) in den ESTW-A Castrop-Rauxel Hbf, Dortmund-Mengende sowie ESTW-Z Dortmund Hbf werden ins DBMAS integriert und über das ÜT-Netz der DB InfraGO AG zu den DBMAS-Bedienplätzen des Fdl ESTW-Z Dortmund Hbf (betriebliche Meldungen) und den DBMAS-Bedienplätzen der EVZS (technische Meldungen) in der BZ Duisburg übertragen.

Kabelanlagen der DB InfraGO AG - GSM-R

Die Strecke 2650 ist mit GSM-R ausgestattet. Der Fdl im ESTW-Z Dortmund Hbf ist mit GeFo ausgestattet. Die BTS-Station Abzw. Hansa ist in km 115,080 der Strecke 2650 vorhanden.

Kabelanlagen der DB Fernverkehr AG - TK-Anlagen im Bereich

Im bestehenden ICE-Werk Spähenfelde befindet sich ein Betriebsführungsrechner und das Werk ist mit strukturierter Verkabelung und aktiven Netzwerkkomponenten ausgerüstet.

Das bestehende ICE-Werk Spähenfelde ist an das DB WAN angeschlossen.

Im Bereich des Neubaus des Werkes Dortmund Hafen sind keine TK-Anlagen der DB Fernverkehr AG vorhanden.

Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom

Das Gelände des zukünftigen ICE-Werkes ist derzeit nicht mit einer funktionstüchtigen Oberleitungsanlage ausgestattet. Es sind jedoch Reste alter Oberleitungsanlagen vorhanden.

Im Bereich der elektrifizierten zweigleisigen Strecke 2650 stehen Oberleitungsquerfeldmasten im Baubereich des zukünftigen ICE-Werkes. Diese werden im Rahmen der 2. Baustufe versetzt und sind somit nicht mehr Gegenstand dieser Planung. Diese vorgezogene Maßnahme wird in dieser vorliegenden Planung als Bestand gewertet.

Im Bereich des südlichen Baufeldes enden Kettenwerke des Bf EDO mit einer Oberleitungsbauart des Typs Re 75.

Angaben zur benachbarten Strecke 2650:

Diese ist mit einer Oberleitungsbauart vom Typ Re 160/Re 200 ausgestattet und besteht aus Querfeldern sowie Einzelmasten. Die Oberleitungsanlage stammt aus den 1960er Jahren, mit diversen Anpassungen in späteren Jahren und in der 2. Baustufe aus dem Jahr 2024.

Die Fahrdrahthöhe beträgt gemäß der Bestandsunterlagen aus Richtung Abzweig Hansa bis Bauwerk Königsberger Straße bei km 117,914 h = 5,50 m und ab Bauwerk SÜ Königsberger Straße in Richtung Dortmund Hbf h = 5,75 m. Ein Aufmaß vor Ort ergab eine Fahrdrahthöhe von ca. 5,75 m im Bereich der nördlichen Einfahrt. Dieser Wert wird für die Planung verwendet.

Die Systemhöhe beträgt 2,00 m bei Querfeldern und 1,80 m bei Einzelmasten. Die Erdungsanlagen sind für Kurzschlussströme >25 kA bemessen.

In Höhe km 117,914 werden die Streckengleise von der Straßenüberführung Königsberger Straße überkreuzt. Die lichten Höhen über SO betragen:

  • StrÜ Königsberger Straße:
    • LH über SO Gleis 1 = 6,66 m
    • LH über SO Gleis 2 = 6,71 m

Kettenwerksabsenkungen befinden sich bei km 117,914 (Brücke Königsbergstraße).

Aus der Oberleitung versorgte Weichenheiz- oder Zugvorheizanlagen sind im Baubereich nicht vorhanden.

Grundlage der Planung waren die im Inhaltsverzeichnis aufgelisteten Pläne sowie Ausmessungen vor Ort. Eine Bestätigung seitens des ALV OLA für die Übereinstimmung mit dem Bestand lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Planung nicht vor.

Die Ortssteuereinrichtungen für die Mastschaltersteuerung werden über die Fernwirkanlage der DB Energie von der ZES Köln ferngesteuert.

Die OSE-Kabel sind zu großen Teilen in den vorhandenen Kabeltrögen verlegt. Die Einspeisung der Oberleitungsanlage der Strecke 2650 erfolgt über die beiden Speiseleitungen „Scharnhorst 2“ vom Schaltposten Dortmund Hbf aus.

Die benachbarte Strecke 2210 ist nicht elektrifiziert.

Elektrotechnische Anlagen für Licht- u. Kraftstrom

Anlagen DB Fernverkehr AG

Im Planungsabschnitt sind keine elektrotechnischen Anlagen vorhanden.

Anlagen DB InfraGO AG

Am Streckenkilometer 115,0+85 der Strecke 2650 befindet sich ein altes Stellwerk „Abzweig Hansa“. Dieses verfügt über eine aktive elektrische Energieversorgung der DB Energie.

Maschinentechnische Anlagen

entfällt

Kabel und Leitungen Dritter

Vom ICE-Werk Dortmund-Hafen werden mehrere Kabel sowie Ver- und Entsorgungsleitungen gekreuzt. Die betroffenen Kabel und Leitungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

Telekommunikationsleitungen

lfd.-Nr.Bestand von 1. Strecken km 2. LeitungsartEigentümer
6011. im Uferbereich parallel der Emscher 2. FernmeldeleitungNGN Fibernetwork GmbH & Co. KG
6081. km 116,048 (2650) 2. FernmeldeleitungNGN Fibernetwork GmbH & Co. KG
6281. km 116,34, km 117,078, km 117,183 (2650) 1. FernmeldeleitungDortmunder Netz GmbH
6291. km 116,34, km 117,078, km 117,183 (2650) 1. FernmeldeleitungGLH Auffanggesellschaft für Telekommunikation mbH
6381. km 117,062 (2650) 2. FernmeldeleitungDeutsche Telekom Technik GmbH
6421. km 117,226 (2650) 2. FernmeldeleitungGLH Auffanggesellschaft für Telekommunikation mbH
6571. km 117,945–117,960 (2650) 2. FernmeldeleitungThyssenKrupp Services GmbH

Tabelle 3: Bestand Fernmeldeleitungen

Ver- und Entsorgungsleitungen

lfd.-Nr.Bestand von 1. Strecken km 2. LeitungsartEigentümer
6021. km 115,147 (2650) 2. AbwasserleitungRAG Montan Immobilien GmbH
6031. km 115,117 (2650) 2. GasleitungRAG Montan Immobilien GmbH
6041. km 115,147 (2650) 2. ElektrizitätsleitungRAG Montan Immobilien GmbH
6051. km 115,100 (2650) 2. AbwasserleitungThyssenKrupp Services GmbH
6061. km 115,965 (2650) 2. GasleitungGfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH
6071. km 115,965 (2650) 2. GasleitungGfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH
6091. km 116,068 (2650) 2. ElektrizitätsleitungDortmunder Netz GmbH
6101. km 116,068 (2650) 2. ElektrizitätsleitungDortmunder Netz GmbH
6111. km116,082 (2650) 2. ElektrizitätsleitungDortmunder Netz GmbH
6121. km 116,082 (2650) 2. ElektrizitätsleitungDortmunder Netz GmbH
6131. km 116,162 (2650) 2. MischwasserleitungEmschergenossenschaft/ Lippeverband
6141. km 116,169 (2650) 2. MischwasserleitungEmschergenossenschaft/ Lippeverband
6161. km 116,068 - km 116,082 2. mehreren Medienleitungen (Wasser, Strom- und Infokabel)Dortmunder Netz GmbH

Tabelle 4: Bestand Leitungen Dritter

Hinweis zur Bauwerksnummer 616:

Im Bereich Km 116,068 und Km 116,082 betreibt die DONETZ eine Versorgungsleitung (Bauwerksnummer 616) mit mehreren Medienleitungen (Wasser, Strom- und Infokabel). Diese ist in der Lage bekannt und über die Sicherung dieser Leitung sind im Laufe des Planfeststellungsverfahrens Abstimmungen getroffen worden (s. Synopse-Nr. 183/3), welche in der Planung Berücksichtigung fand.

Diese Leitung muss baulich angepasst werden:

lfd.- Nr.Bestand von 1. Strecken km 2. LeitungsartEigentümerWeitere Hinweise
6641. km 116,165 (2650) 1. Misch- wasserleitungEmschergenossenschaft/ LippeverbandDie lfd. Nr. 664 ist der Sicherheitsschacht Nr. 7. Er ist die Verbindung zur lfd. Nr. 613 und 614. Da dieser Bereich um etwa 2 m abgesenkt wird, muss der Schacht angepasst werden.

Tabelle 5: Bauliche Anpassung der Leitungen Dritter

Sonstige bauliche Anlagen und bauliche Anlagen Dritter

entfällt

Sonstige Anlagen der Ausrüstung

entfällt

Verkehrsverhältnisse

Gleisgebunden:

Zum Zeitpunkt des Starts der Ausführung gibt es neben den Zuführungsgleisen der Hbf Dortmund 185/184 keine Gleisanlage auf dem Baugelände. Lediglich die Bahntrasse (Eisenbahnstrecken 2650 und 2210), welche zuvor bereits beschrieben wurde, befindet sich im Betrieb. Mit zunehmenden Baufortschritt erfolgt sukzessive die Errichtung der Gleisanlage auf der Baustelle. Eine Zuführung der Baustoffe muss daher beginnend Straßengebunden erfolgen. Erst mit dem Bau der Gleise 185/61 und 62 werden (und/oder alternativ der Gleise 804-805) werden Gleise neu gebaut die für die weitere Baulogistik nutzbar sind und über die eine schienengebundene Zuführung erfolgen kann. Mit weiterem Baufortschritt sind dann auch die weiteren Gleise für Logistikzwecke nutzbar.

Durch die Zuführung der schienengebundenen Transporte über den Hbf Dortmund begrenzen dessen Gleise die Zuglängen der Zustellung. Die Bahnsteiglosen Gleise 24, 25 und 35 dienen hier üblicherweise als Logistikzuwegung, deren Nutzlängen liegen bei max. 362m im Gleis 24 (Gleis 25: 324m; Gleis 35: 219m). Über alle drei Gleise können die neuen Gleise 851/852 erreicht werden.

Der Einbau der neuen Einfahrweichen (28601/28602/28603 bzw. 28611/28612/28613 aus der Strecke 2650 müssen komplett gleisgebunden während der vorgegebenen Sperrzeiten erfolgen.

Straßengebunden:

Die Zufahrten auf die Baustellen erfolgen von der Westfaliastraße. Hier gibt es grundsätzlich 3 Ein- und Ausfahrten. Für den Straßenverkehr auf der Baustelle ist das Handbuch für das Baulogistikkonzept hinzuzunehmen, siehe hierzu Anlage 3.04.

Gleisanlagen, welche durch den Baustellenbetrieb überfahren werden müssen, müssen mit der örtlichen Bauüberwachung und dem AG abgestimmt und genehmigt werden.

Weiterhin ist zu erwähnen, dass es auf dem Gelände mehrere Brückenanlagen, siehe Beschreibung zuvor, gibt. Die Angaben zu den lichten Höhen für das Unterqueren dieser Brücken sind mit der örtlichen Bauleitung immer abzustimmen, da sich im Laufe der Bauphasen, die Höhen anpassen und variieren werden. Des Weiteren finden auch Arbeiten durch Dritte an diesen Brückenbauwerken statt, sodass eine permanente Abstimmung über den jeweiligen Zustand der Maßnahmen erfolgen muss.

Die Arbeiten umfassen den Neubau der SÜ Franziusstraße und die Erweiterung der SÜ Malinckrodtstraße.

Durch den Werkneubau wird der Neubau der SÜ Franziusstraße erforderlich. Dazu muss das bestehende Bauwerk rückgebaut werden und anschließend wird der neue Überbau eingeschoben (die erforderliche Hilfstützenfundamente werden durch den AN der DB AG hergestellt). Neben Tätigkeiten zur Bauvorbereitung sind hier parallele Arbeiten des Bau AN der Stadt Dortmund im Baustellenbereich notwendig.

Ähnliche Einschränkungen entstehen durch den Vollanschluss der OWIIa (Mallinckrodtstraße). Hier entstehen zwei zusätzliche Brückenüberbauten (je im Norden und Süden der Brücke) mit entsprechenden Rampenanlagen in Richtung Westfaliastraße. Die Gründungsarbeiten der Stützen und die Stützenherstellung werden auch hier parallel zur Tätigkeit des Bau AN der DB AG durch den AN der Stadt Dortmund auf dem Baugelände stattfinden. Dadurch wird im Bereich der späteren Gleise 708/709 eine zusätzliche Baustraße für die Gründung erforderlich werden die durch den AN der Stadt Dortmund errichtet wird.

Die jeweiligen Rahmentermine der Brückenarbeiten und die gemeinsam genutzten BE-Bereiche auf dem Baustellengelände des geplanten ICE-Werkes sind in den jeweiligen Unterlage in Anlage 3.3.12 bzw. 3.3.13 dargestellt und in der Kalkulation der Arbeiten, BE-Nutzung und den Aufwendungen für die Baustellenplanung bzw. internen Baustelllogistik zu berücksichtigen.

Der AG übernimmt keine Gewähr in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Verkehrswege und -flächen außerhalb des vertraglichen Leistungsbereiches, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Über- und Unterführungen für vom AN vorgesehene Schwerlastverkehre.

Freizuhaltende Flächen

Entfällt

Transportwege

Die Wahl der Transportwege von Materiallieferungen durch den AN und der Transportwege auf dem Baufeld in Übereinstimmung mit dem zentralen Baulogistikkonzept bzw. – Handbuch, siehe Anlage 3.04, obliegt dem AN.

Die Materialbestellung der Oberbaustoffe erfolgt durch den AG. Eine Übersicht der Materialbeistellung und der jeweiligen Transportleistungen und -art durch den AN bzw. AG sind in Kap. 0.2.16 „Materialbeistellung durch Auftraggeber“ dargestellt.

Es gibt Lieferungen per Bahnwagen oder per LKW durch den AN bzw. AG abhängig vom Material. Die Transporte des Schotters per LKW oder Bahnwagen vom Schotter-Lieferwerk eines Rahmenvertragspartner des AG durch den AN ist mit ausgeschrieben, inkl. Gestellung der Bahnwagen.

Der Radius zur Kalkulation der Transportwege des Bau-AN für Schotter liegt bei 50 km im Umfeld der Baustelle. Die Güterverkehrsstellen für Lieferungen durch Bahnwagen des AG sind konkret benannt.

bleibt frei

Lage und Ausmaß dem AN überlassener Flächen

Soweit der AN weitere Flächen als die vom AG zugewiesenen Flächen zur Bereitstellung oder Aufbereitung nutzen will, hat er selbständig die hierfür notwendigen privatrechtlichen und öffentlich - rechtlichen Genehmigungen (z.B. 4. BImSchV) einzuholen und diese dem AG vor der Nutzung nachweisfähig (z. B. Bescheid) vorzulegen.

Ferner hat der AN für die Flächen ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Von einer genehmigungsfreien Fläche als Ausnahme vom genehmigungspflichtigen Zwischenlager (nach 4. BlmSchV Anhang 1, Ziffer 8.12) ist auszugehen, wenn die Fläche in einem funktionalen Zusammenhang mit einer einzigen Baumaßnahme steht und die räumliche Entfernung 1 km nicht überschreitet. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass beim Betrieb der Flächen alle geltenden materiell-rechtlichen Anforderungen zu beachten und Genehmigungen des Umweltrechts etwa in Bezug auf Lärm, Staubentwicklung, Immission, Bodendenkmal, Natur-, Arten- und Gewässerschutz einzuholen sind. Alle mit den vorgenannten Anforderungen verbundenen Leistungen sind in das Angebot einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

In Ergänzung zum entsprechenden Punkt 16.3 „Nutzung fremden Geländes“ der BVB:

Der AN hat unaufgefordert, spätestens bis zur Abnahme, die Bescheinigungen gem. den Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen zu diesem Punkt beizubringen.

(min. Übergabeprotokoll und Rücknahmeprotokoll)

Baugrund

Die vorliegenden Gutachten zum Baugrund sind in vollem Umfang zu berücksichtigen, siehe Anlage 3.05.

Hydrologie

Das vorliegende hydrogeologische Gutachten und deren nachrichtlichen Konkretisierungen ist im vollen Umfang zu berücksichtigen, siehe Anlage 3.05.

Besondere umweltrechtliche Vorschriften/Hinweise

Der vorliegender Planfeststellungsbeschluss sowie Auflagen aus dem Antrag auf sind vollumfänglich zu berücksichtigen.

Besondere Vorgaben für die Entsorgung

Abfall

Die Regelungen von Bau- und Abbruchabfällen im Bauvorhaben und der Umgang mit diesen wird unter Punkt 0.2.15 beschrieben.

Abwasser

Im Baubereich gelten die aktuellen Regelungen zum Umgang mit dem vom Bauvorhaben betroffenen Grundwasser, Niederschlagswasser sowie auch zu Altlastenflächen, von denen das Grundwasser beeinflusst ist.

Bei Grundwasserentnahmen sind die entsprechenden Antragsunterlagen rechtzeitig, spätestens 12 Wochen vor Baubeginn vom AN, bei der zuständigen Wasserbehörde (bei Grundwasserentnahmen im Zuge der Errichtung/Änderung/Unterhaltung von Eisenbahnbetriebsanlagen ist zuständige Wasserbehörde das EBA, aktuell Referat 52/ Sachbereich 6; bei Grundwasserentnahmen im Zuge der Durchführung von planfestgestellten/plangenehmigten Vorhaben, sind entsprechende Anträge an den Sachbereich 1 der jeweiligen Außenstelle des EBA zu richten) einzureichen und deren Zustimmung einzuholen. Der AG erhält mit Einreichung eine Ausfertigung der Unterlagen.

Die bei Wasserhaltungen abzupumpenden Wässer müssen u. a. gemäß den Auflagen der zuständigen Behörde, auf ihre Wasserqualität hin untersucht werden. Bei festgestellten Grundwasserverunreinigungen ist mittels entsprechender Anlage auf vorgegebene Grenzwerte zu reinigen. Während des Betriebes der Wasserhaltung ist durch den AN ein Wasserbuch zu führen. Dieses muss alle relevanten Informationen zum Betrieb der Wasserhaltung, wie z. B. die kontinuierliche Fördermengenerfassung, Ableitung, Beprobungen, Wechsel von Wassermengenmesseinrichtungen, Grundwasserstände, Absenkmaße und besondere Vorkommnisse beim Betrieb der Wasserhaltung beinhalten.

Zur Beobachtung und Abwendung von Schäden auf Grund dieser Baumaßnahme im betroffenen Bereich und seiner weiteren Umgebung ist vom AG ein zentrales Grundwassermanagement (GWM) eingerichtet. Der durch den AG eingesetzte UBÜ überwacht die Einhaltung der wasserrechtlichen Genehmigung und Auflagen im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses.

Schutzgebiete oder Schutzzeiten

Alle Auflagen aus dem LBP sind vom AN zu berücksichtigen.

Lärmschutz

Alle Auflagen sind dem Schall- und Erschütterungsgutachten (siehe Anlage 3.15) zu entnehmen. Die Arbeitszeiten sind mit dem AG im Vorfeld abzustimmen.

Die Ausführung der Vertragsleistung muss teilweise am Wochenende bzw. in Nachtstunden erfolgen. Genehmigungen von Behörden liegen in diesem Zusammenhang noch nicht vor (z.B. Nacht- /Sonntags- oder Feiertagsarbeit). Zur Beantragung sind Angaben erforderlich, die vom AN im Rahmen der übertragenen Planungs- bzw. Ausführungsleistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vorgaben zu erarbeiten und inhaltlich von ihm zu konkretisieren sind (z. B. Wahl der eingesetzten Maschinen).

Für Arbeiten in geschützten Zeiten sind nach geltendem Landesrecht Ausnahmegenehmigungen, Anzeigen etc. erforderlich. Der AN hat unter Beachtung des geplanten Bauablaufes, der anzuwendenden Bauverfahren und des geplanten Maschineneinsatzes, mindestens 3 Wochen vorher, bei den zuständigen Stellen erforderliche Ausnahmen zu beantragen und die rechtzeitige Erlangung der notwendigen Genehmigungen zu verfolgen bzw. die relevanten Bauarbeiten anzuzeigen.

Schutzmaßnahmen

Belange des Boden- und Denkmalschutzes:

Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.

Konkrete Schutzmaßnahmen für einzelne schutzwürdige Gegenstände und Flächen (beispielsweise Umweltschutz, Hochwasserschutz, Schutzmaßnahmen gegen Baulärm bzw. Erschütterungen, Hochspannungsleitungen u. dgl.) sind dem LBP zu entnehmen.

Arbeiten in Schutzgebieten, Hinweise zu Schutzmaßnahmen (Überschwemmungsgebiet im Bereich der Emscher). Eine umweltfachliche BÜW wird durch den AG eingesetzt.

Belange des Boden- und Denkmalschutzes:

Maßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie im Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BoVEK) aufgeführt.

Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP):

Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zum Natur- und Artenschutz, Gewässerschutz und ggf. weiteren Schutzgütern sind dem Planfeststellungsbeschluss / dem LBP zu entnehmen.

Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP):

Belange müssen aus dem LBP entnommen werden, Anlage 3.15.

bleibt frei

bleibt frei

Hindernisse

Hindernisse stellen die unter 0.1.3 beschriebenen vorhandenen Anlagen dar.

Darüber hinaus sind nachfolgende Hindernisse vorhanden:

Entlang der Strecke 2650 und im nördlichen Zulaufbereich zwischen der Strecke 2650 und der Umschlaganlage des Hafen Dortmund diverse OL-Masten und LST-Einrichtungen im speziellen sind dies in den Baubereich eingreifende Bauteile:

  • OLA-Masten Bestand sowie Planung gem. Planunterlagen
  • Signalanlagen Bestand sowie Planung gem. Planunterlagen
  • Fundamente der rückgebauten OLA-Maste:

117-3

117-5

117-33

118-1

118-3n

118-5n

118-7n

118-10an

  • Fundamente der ehemaligen OLA-Maste im nördlichen Zulaufbereich neben Gl. 501-502, diese sind als Rückbau mit ausgeschrieben
  • Signalauslegerfundament ebenfalls im nördlichen Zulauf ca. km 115,550 und ca. km 115,650: diese sind als teilweiser Rückbau mit ausgeschrieben
  • Zaunverlauf des Umschlagterminals des Hafen Dortmund. Hier sind diverse Rückbauten bzw. Öffnungen des Zauns und Wiederherstellung des selbigen bei Bau der Stützwand 7 einzukalkulieren. Bei Öffnungen des Zauns ist zwingend eine Abstimmung mit dem Betreiber des Containerterminals erforderlich und die Zustimmung einzuholen. Wenn Öffnungen des Zaun erforderlich sind, ist durchgehende Bewachung der Zaunöffnungen einzukalkulieren.

Kampfmittel

Es wird bestätigt, dass die DB Fernverkehr AG als Bauherrin, die im Bundesland Nordrhein-Westfalen geltenden Anforderungen zur Klärung eines Kampfmittelverdachts durchgeführt hat. Die Bewertung der Luftbilddatenbank hat ergeben, dass ein Kampfmittelverdacht, dass ein allgemeiner Kampfmittelverdacht auf einem großen Teil der Projektfläche besteht und weitergehende kampfmitteltechnische Maßnahmen erforderlich sind. Die erforderlichen Maßnahmen werden/wurden im Vorfeld der Baumaßnahme/baubegleitend durchgeführt. Der entsprechende Räumbericht des beauftragten Fachunternehmens wird dem AN vor Ausführung der jeweils betroffenen Leistungen zur Verfügung gestellt.

Baustellenverordnung

Für die Baustelle ist ein Koordinator (Gestellung durch AG) nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) bestellt.

Auflagen Dritter

Es wird auf Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss bzw. dem Antrag auf Planfeststellung, verwiesen.

bleibt frei

Vorarbeiten des AG

Der ehemalige Güterbahnhof wurde zurückgebaut und das Gelände grob profiliert. Darüber hinaus wird die Baustelle initial eingerichtet. Die Profilierung ist auf das neu herzustellende Planum abgestimmt. Da aber, durch noch später zu errichtende Stützwände, Geländesprünge nicht realisiert werden konnten, sind hier Annäherungen getroffen. Zudem wurden durch Änderungen der Entwurfsplanung einige Neigungen zur Ausführungsplanung geändert, die noch nicht berücksichtigt wurden. Es ist daher von einer flächigen Nachprofilierung des Erdplanums auszugehen.

Arbeiten anderer Unternehmer

Es werden zahlreiche Arbeiten zu anderen Teilprojekten parallel durch andere Unternehmer stattfinden. Folgende andere Unternehmer sind zeitgleich im Bereich der Baustelle tätig:

  • ANOLA,
  • ANLST,
  • ANTK,
  • ANSICH,
  • ANSiGeKo,
  • ANKaMiSo,
  • ANBÜW
  • ANGeotechnische BÜW,
  • ANUBÜ, Generalist Spezialist Arten und Naturschutz,
  • ANHochbau,
  • ANDeklarationsanalyse,
  • ANEntsorgung AG,
  • ANBaulärmverantwortlicher
  • ANNeubau MS-Anlage
  • ANNeubau NEA-OLA,
  • ANRohnbau K1, K2, K3
  • ANRohnbau K4
  • ANRohnbau K5, K6
  • ANNeubau,Stützwände
  • ANKiB
  • ANTGA/Elektro
  • ANVA
  • ANAusstattung und Möbelierung
  • ANMTA
  • ANBrücke OWIIIa
  • ANBrücke Franziusstraße
  • ANBrücke EÜ-Emscher

Vorgenannte Angaben schließen anderweitige Maßnahmen Dritter im Baubereich nicht aus.

Besondere Auflagen

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

Angaben zur Ausführung

Bauablauf

Der geplante Bauablauf ist dem Rahmenterminplan des AG zu entnehmen. Wie anhand des Bauterminplanes zu erkennen, finden neben der ausgeschriebenen Leistung diverse Bauarbeiten durch Dritte statt. Diese komplexe Zusammenarbeit auf dem Baufeld ist mit der örtlichen Bauüberwachung, dem AG und den weiteren Ausführenden in regelmäßigen Baubesprechungen zu koordinieren.

Um die bauliche Entwicklung des Gesamtprojektes zu verdeutlichen, liegen der Anlage zur Ausschreibung Bauphasenpläne zur Orientierung bei.

Zur Optimierung der logistischen Koordination dieser Baumaßnahme und zur Unterstützung der Unternehmer bei ihren logistischen Abläufen hat der Arbeitgeber einen Logistikdienstleister beauftragt. Um für alle am Bau Beteiligten optimierte Logistikbedingungen zu schaffen und einen möglichst reibungslosen Bauablauf zu ermöglichen, wurde ein Baulogistikhandbuch erarbeitet, in dem die allgemein verbindlichen Regelungen und Randbedingungen zur Baustellenlogistik dargestellt sind.

Dieses Baulogistikhandbuch dient als Ergänzung zur Baubeschreibung und bildet eine wesentliche Vertragsgrundlage für jeden Unternehmer.

Für die Durchführung von Arbeiten im Gefahrenbereich der Betriebsgleise sind Sperrpausen erforderlich. Die angemeldeten Sperrzeiten für die Baumaßnahmen sind Generalterminplan ggf. einschließlich Bauphasenkonzept aufgelistet und in Anlage xx dargestellt.

Veränderungen der angemeldeten Sperrpausen sind nicht zulässig. Ein eventueller Bedarf von zusätzlichen Sperrpausen kann nur in Ausnahmefällen mit einem Vorlauf von mindestens 33 Wochen angemeldet werden. Ein Anspruch des AN auf Gewährung zusätzlicher Sperrpausen besteht nicht.

Ist bei den Bauarbeiten der Eisenbahnbetrieb gefährdet oder behindert, muss das betroffene Gleis bzw. der Arbeitsraum durch den Auftraggeber gesperrt oder entsprechend gesichert werden.

Für diese Bauarbeiten ist zwingend eine Betriebs- und Bauanweisung (Betra) erforderlich. Der Betra-Antrag wird unter Angabe der Örtlichkeit und der geplanten Maßnahme durch die örtliche BÜW gestellt. Der AN hat jeweils alle notwendigen Angaben rechtzeitig (mindestens 10 Wochen vorher) zu liefern und bei der Antragstellung mitzuwirken. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, die Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Betrieblich bedingte Änderungen von Sperrpausen sind möglich (z.B. Verspätungen, Bedarfszüge etc.). Der AN kann hieraus keine Mehrkosten ableiten.

Zeiten für Arbeiten Dritter:

Beim Bauablauf sind folgende Einschränkungen durch zeitparallele Arbeiten Dritter zu berücksichtigen:

Arbeiten/ Einschränkungenvonbis
Brückenarbeiten OWIIA
Brückenarbeiten Franziusstraße
Etc.

Regelmäßige Besprechungen

Während der Bauphase sollen regelmäßige Besprechungen vor-Ort als wöchentliche Baubesprechung zw. AG und AN stattfinden. Die Termine, Häufigkeit der Termin, notwendige Beteiligte werden vor Baubeginn zw. AG und AN abgestimmt.

Zusätzlich zu den Baubesprechungen soll der AN in täglichen kurzen Meetings den Bauablauf mit den beteiligten Fachfirmen abstimmen und koordinieren. Die Anwendung von entsprechenden Projektmanagementtools bleibt dem AG vorbehalten.

Erschwernisse

Folgende Besonderheiten im Rahmen des Bauablaufes und der eingesetzten Geräte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in den jeweiligen Einheitspreisen des LV einzukalkulieren:

Überfahrbarkeit der EÜ Emscher während der Bautätigkeiten an der Brücke:

  • bauzeitliche Befahrbarkeit während der Bautätigkeit an der EÜ Emscher mit LKW o.ä. jederzeit an einer Stelle möglich
  • Herstellung des Oberbaus/Baugleises erst ab 04.08.2026 möglich

Grundsätzlich sind alle objektspezifischen Randbedingungen bei der Preisbildung zu berücksichtigen und in die Angebotspreise einzurechnen. Eine nachträgliche gesonderte Vergütung, die sich aus den genannten Erschwernissen ergibt, ist nicht zulässig. Auf die nachfolgenden nicht abschließend aufgelisteten Erschwernisse und möglichen Behinderungen wird explizit nochmals hingewiesen. Grundsätzlich ist die Baubeschreibung - Abschnitt Vorhandene Anlagen zu berücksichtigen, die bereits auf zu bautechnische Gegebenheiten aus dem Bestand hinweist. Existierende Bestandspläne sind beim AG einsehbar.

  • Das Bauvorhaben muss unter Aufrechterhaltung und ohne Gefährdung des Eisenbahnbetriebes durchgeführt werden. Während der Bauarbeiten ist stets der Regellichtraum bzw. der Gefahrenraum für Bahnfahrzeuge freizuhalten und es sind die nach den konkreten Umständen der Ausführung einschlägigen Vorgaben der technischen Regelwerke durchgehend zu befolgen. Arbeiten im Lichtraumprofil sind stets nur im gesperrten Gleis möglich.
  • Bei einem Einsatz von mobilen und stationären Baukränen, Betonpumpen, Hubsteigern und ähnlichem an bzw. in der Nähe von Anlagen der Infrastrukturbetreiber ist eine Krananweisung gemäß Anlage abzuschließen. Gilt nicht für Schienenkrane. Diese Krananweisung enthält Auflagen bzw. Einschränkungen im Betrieb, die zu beachten sind.
  • Zum Beginn und zum Ende jeder Sperrpause stehen voraussichtlich jeweils 0,5 Stunden für zeitparallele Begleitarbeiten des AG bzw. für das Aus- und Einschalten der Oberleitung und Freigabe des Gleises nicht für die Ausführung von Leistungen durch den AN zur Verfügung, die nutzbare Sperrzeit für den AN reduziert sich hiermit entsprechend. Die Dauer ist mit der BÜW abzustimmen.
  • Durch die beschränkten Platzverhältnisse sind BE-Flächen sowie die Baustraße mit weiteren Auftragnehmern zu teilen und zu koordinieren. Hierfür ist durch die jeweiligen Auftragnehmer ein gewisser Koordinationsaufwand einzuplanen.
  • Einflüsse aus im Baufeld noch vorhandenen Tiefbauanlagen wie Kabel, Entwässerungsleitungen und Rohrleitungen. Die Bestandsanlagen sind situativ in der Funktion zu erhalten, temporär umzuverlegen und/oder neu zu errichten. Insbesondere bei Kranaufstellungen oder Fahrzeugen mit hoher Nutzlast sind die Aufstellflächen und Fahrwege hinsichtlich bereits unterirdisch verlegter Leitungen mit dem AG/BÜ abzustimmen. Beschädigungen von bestehenden Tiefbaubestandteile sind auszuschließen.
  • Werksbetrieb mit innerbetrieblicher Logistik von Mitarbeitern und Material (zum späteren Zeitpunkt im Baufortschritt)
  • Baustellenverkehre durch Bautätigkeiten gleichzeitig laufender Bauvorhaben auf dem Gelände durch weitere Baufirmen mit einzukalkulierendem Koordinationsaufwand bei geteilter Nutzung von BE-Flächen und Baustraße
  • Eingeschränkte Baufelder und Zufahrtsmöglichkeiten mit Beschränkung auf die planrechtlich freigegebenen Flächen
  • Beschränkung bei Benutzung vorhandener Wege mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen durch den AN
  • Gleisquerung sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Der Einsatz von erforderlichen Sicherungspersonals ist mit dem AG abzustimmen. (zum späteren Zeitpunkt im Baufortschritt)

Stillstandkosten bzw. besondere Vergütungen für Behinderung aus den oben aufgeführten Randbedingungen werden grundsätzlich nicht anerkannt.

Die Aufwendungen für die vorgenannten Erschwernisse sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Grundsätzlich sind alle objektspezifischen Randbedingungen bei der Preisbildung zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen. Auf die nachfolgenden nicht abschließend aufgelisteten Erschwernisse und möglichen Behinderungen wird explizit nochmals hingewiesen:

  • Einflüsse aus im Baufeld noch vorhandenen Kabel und Leitungen (s. Kapitel 1.3.16)
  • Eisenbahnbetrieb auf in Bau befindliche Gleisanlagen, Gleisquerungen, ggfs. notwendige Sperrungen des Gleises
  • Baustellenverkehre durch Bautätigkeiten gleichzeitig laufender Bauvorhaben auf dem Gelände
  • Eingeschränkte Baufelder und Zufahrtsmöglichkeiten mit Beschränkung auf die planrechtlich freigegebenen Flächen
  • Beschränkung durch Inselbaustelle
  • Beschränkung bei Benutzung vorhandener Wege mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen durch den AN
  • Überschwemmungsgebiet
  • Einflüsse durch parallel arbeitende Gewerke

Stillstandkosten bzw. besondere Vergütungen für Behinderung aus den aufgeführten Randbedingungen werden grundsätzlich nicht anerkannt.

Gleichzeitig laufende Baumaßnahmen:

Der Unternehmer ist verpflichtet, gleichzeitig laufende Arbeiten von anderen Unternehmen zu ermöglichen und aktiv an der Koordination der Arbeiten teilzunehmen. Ggf. sind gleichzeitig laufende Bauarbeiten anderer Unternehmer im Baubereich terminlich und in der Ausführung aufeinander einvernehmlich abzustimmen, insbesondere die Sicherung und Verlegearbeiten bei Sparten.

Vorgaben aus dem SiGe-Plan

Vorgaben und Baustellenverordnung werden spätestens zur Zuschlagserteilung durch den AG beim AN vorgelegt.

Sicherungsmaßnahmen (gem. DIN 18325 0.2.7)

Keine Verbundvergabe, Sicherungsmaßnahmen gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb werden durch ein Unternehmen des AG durchgeführt.

Kontaminierte Bereiche

Im Bereich des Baufeldes weisen wir auf ein Methangasvorkommen/-austritt hin. Hierzu liegen der Ausschreibung eine Kartierung der Einstufung von Methangas und ein Schreiben/Empfehlung der Stadt Dortmund bei. Der AN hat, falls erforderlich, alle notwendigen Maßnahmen mit dem AG und den Behörden vor Baubeginn dazu abzustimmen.

Besondere Einrichtungen

Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen (siehe Baulogistikhandbuch, Anlage 3.04)

Die Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen sind vom AN für eigene zugewiesene Bereiche durch einen umlaufenden Bauzaun wirksam gegen unbefugte Zutritte, Nutzungen o.ä. durch Dritte zu sichern, insbesondere außerhalb der Betriebs- und Arbeitszeiten entsprechend abzusperren.

Aufwendungen zum Errichten, Vorhalten, Betreiben, Unterhalten, ggf. Umsetzen und Rückbauen des Bauzaunes und der notwendigen Sicherungseinrichtungen sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

In folgenden Angaben und die Angaben im Baulogistikhandbuch, Anlage 3.14, sind u.a. auch Angaben zur Gestellung der Büro- und Mannschaftcontainer durch den AG enthalten. Diese sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in den jeweiligen Einheitspreisen des LV einzukalkulieren.

Für die auf der Baustelle tätigen Unternehmen werden Büro- und Mannschaftscontainer zentral und kostenneutral durch den AG bereitgestellt. Der AN und seine NU sind vertraglich verpflichtet, bei Bedarf die Container über den AG anzumieten. Eine Wahlmöglichkeit des Containers besteht nicht. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist der Einsatz von eigenen Containern auf der Baustellenfläche ausgeschlossen. Der Containerbedarf (Anzahl, Typ und Dauer der Nutzung) muss nach Vertragsabschluss frühzeitig mit dem AG abgestimmt werden.

Es werden für das VP 30 maximal 4 BL-Container und 18 TU-Container AG-seitig gestellt.

Bei Mehrbedarfen als über die vom AG zur Verfügung gestellten Container sind durch den AN eigene Container auf selbst zu durch den AN zu organisierenden Flächen außerhalb der Baustelle zu stellen, vorzuhalten und zu betreiben, inkl. evtl. Kosten zur Flächenanmietung, Genehmigungen und Gebühren.

Mit Oberleitung überspannte Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen:

Werden dem AN Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen auf dem Gelände der DB AG zugewiesen, ist es möglich, dass diese mit Oberleitung (z.B. Quertragwerke) überspannt sind.

Der AN hat durch Einweisungsposten sicherzustellen, dass bei An-/Abtransport von Materialien und Ladearbeiten die vorhandene Oberleitungsanlage, sofern vorhanden, nicht beschädigt wird. Sicherheitsabstände sind in jedem Fall einzuhalten.

Bereitstellung Absetzmulden durch AG:

Durch den AG werden abschließbare Absetzmulden (unterschiedliche Volumina z.B. 5/7/10/20/36 m³) zur Sammlung von metallischen Wertstoffen auf der Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche des AG zur Verfügung gestellt.

Der AN hat alle metallischen Wertstoffe in den bereitgestellten Absetzmulden sortenrein zu sammeln. Hierfür sind die Ausbaustoffe dementsprechend zu zerkleinern. Die Aufwendungen hierfür sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Übernahme der ausgebauten Oberbaumaterialien:

entfällt

Besondere Anforderungen an Gerüste

Beim Aufstellen von Baugerüsten ist auf die BG-baukonform zu achten und durch die örtliche Bauüberwachung freizugeben. Der Lichtraum der Gleisanlagen ist freizuhalten, Baugerüste in der Nähe von Eisenbahnanlagen sind bahntechnisch zu Erden. Dies ist durch den AN zu planen, zu prüfen und bautechnisch freigeben zu lassen. Die Kosten hierzu trägt der AN und sind in dem Allgemeinkosten einzukalkulieren.

Mitbenutzung fremder Einrichtungen

Nach Abstimmung mit AG und/oder BÜ

Vorhaltung für andere Unternehmer

Nach Abstimmung mit AG und/oder BÜ

bleibt frei

bleibt frei

bleibt frei

Eignungs- und Gütenachweise

Eignungs- und Gütenachweise für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) und Bodenmaterial

Der AN wird auf das Inkrafttreten der sog. Mantel-Verordnung mit ihren wesentlichen Bestandteilen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und einer erheblich geänderten Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) zum 01.08.2023 hingewiesen. Bei der Umsetzung ist, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, folgendes zu beachten:

Die EBV regelt die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technische Bauwerke und ersetzt die bislang geltenden Vorgaben der LAGA - Merkblätter bzw. spezielleren landesrechtlichen Regelungen. Bodenmaterial, welches in oder unterhalb eines technischen Bauwerkes eingebaut werden soll, ist als MEB zu betrachten und unterliegt ebenfalls der EBV.

Die geänderte BBodSchV regelt den Einbau von Boden in, außer- oder unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht oder in bodenähnlichen Anwendungen außerhalb von technischen Bauwerken.

Daher ist die Umweltverträglichkeit für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe auf Basis der Materialklassen der EBV und für zugeliefertes Bodenmaterial in bodenähnlichen Anwendungen auf Basis der Vorsorgewerte der BBodSchV nachzuweisen.

Der AN hat 8 Wochen vor einem geplanten Einbau von Bodenmaterial in das Bauvorhaben oder von MEB in technische Bauwerke des Bauvorhabens die schriftliche Zustimmung des AG dazu einzuholen. Dem Antrag sind die Nachweise der Umweltverträglichkeit und der bodenphysikalischen Eignung des MEB beizufügen, bei einem Einbau in technische Bauwerke ist zusätzlich die technische Bauweise gemäß Anlage 2 + 3 EBV anzugeben.

Die DB AG und die mit Ihr verbundenen Unternehmen untersagen für Ihre Bauvorhaben, Grundstücke und Anlagen generell den Einbau der in § 20 Abs. 1 EBV aufgeführten mineralischen Ersatzbaustoffe u.a. Kupol- und Hochofenschlacke, Hüttensand, Flug- und Kesselasche und Gießereirestsand.

Der zum Einbau vorgesehene zugelieferte Bodenaushub ist vom AN fachgerecht und getrennt nach Bodenarten zwischenzulagern, so dass sich die bodenphysikalischen Eigenschaften und die Bodenfunktionen nicht verschlechtern.

Die Umweltverträglichkeit der MEB ist durch eine repräsentative chemische Analytik eines akkreditierten Labors nachzuweisen. Der AN hat für zugelieferte MEB auch die notwendigen bodenphysikalischen Untersuchungen, z.B. Verdichtungsfähigkeit, Verformungsmodul und Wasserdurchlässigkeit, durchzuführen. Der AG behält sich vor, bei fehlender Akkreditierung des Probennehmers bzw. des Labors eine bodenphysikalische Beurteilung durch ein akkreditiertes Labor abzufordern.

Für den Nachweis der Umweltverträglichkeit von Neuschotter oder Recyclingschotter sowie PSS / FSS gelten neben der EBV die Anforderungen des DB- Regelwerks.

Der AN hat die laufende Übereinstimmung des eingebauten Materials mit den vorgelegten Nachweisen zu gewährleisten, der AG behält sich stichprobenartige Kontrolluntersuchungen vor. Bei Nichteignung ist das Material vom AN ordnungsgemäß und für den AG kostenfrei zu entsorgen.

Bezüglich der Einbaudokumentation und der Vor- und Abschlussanzeigen gem. EBV siehe Ziff. 0.2.15.10.4.

Die Erstellung der Einbaudokumentation und ggf. der Anzeigen erfolgt grundsätzlich erst nach AG seitiger Freigabe des vom AN beantragten MEB-Einbaus.

Die Übermittlung einer Vor- und Abschlussanzeige an die zuständigen Behörden ist erforderlich, wenn ein geplanter Einbau von MEB (inkl. Bodenmaterial) die nachfolgenden Kriterien erfüllt:

Es soll Bodenmaterial mindestens BM-F0*, Baggergut mind. BG-F0*, aufbereiteter Gleisschotter mind. GS-1 oder aufbereitete RC-Baustoffe mind. RC-1 oder jeweils höherer Materialklassen in Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete der Zone III oder höher eingebaut werden oder

Es soll Bodenmaterial, Baggergut oder RC-Baustoffe der Klasse 3 (BM-F3, BG-F3 oder RC-3) mit einer geplanten Einbaumenge ≥ 250 m³ eingebaut werden.

Nach dem Ende des Einbaus ist für die o.g. Materialien im System ZEDAL eine Abschlussanzeige zu erstellen.

bleibt frei

Umgang mit gewonnenen Stoffen

Im Rahmen der Bauabwicklung und der zentralen Lösung für die Abfuhr von gewonnenen Materialien wird auf das Logistikhandbuch verwiesen, siehe Anlage 3.04.

Das im Rahmen der Baumaßnahme auszuhebende Bodenmaterial ist selektiv abzutragen, um eine Vermischung unterschiedlichen Bodenmaterials zu vermeiden.

Der zum Wiedereinbau im Bauvorhaben (am Herkunftsort) vorgesehene Bodenaushub ist fachgerecht und getrennt nach Bodenarten zwischenzulagern, so dass sich die bodenphysikalischen Eigenschaften und die Bodenfunktionen nicht verschlechtern.

Der zum Wiedereinbau vorgesehene Bodenaushub unterliegt nicht dem Abfallrecht und bedarf gemäß der Bundesbodenschutzverordnung keiner chemischen Untersuchung, soweit nach Art, Menge, Schadstoffgehalten und physikalischen Eigenschaften des Materials sowie den Schadstoffgehalten am Einbringungsort das Entstehen einer schädliche Bodenverunreinigung nicht zu besorgen ist. Der AN hat mit dem AG abzustimmen, ob und in welcher Frequenz für dieses Material dennoch chemische Untersuchungen durchzuführen sind. Die notwendigen bodenphysikalischen Untersuchungen für das wiedereinzubauende Material, sind in jedem Fall vom Auftragnehmer zu erbringen.

Der AG behält sich vor, bei fehlender Akkreditierung des Probennehmers / Labors eine bodenphysikalische Beurteilung durch ein akkreditiertes Labor abzufordern.

Der AN hat 14 Kalendertage vor dem geplanten Wiedereinbau von Bodenaushub die Zustimmung des AG einzuholen, dabei sind erforderlichen Nachweise der bodenphysikalischen und ggf. chemischen Eignung beizulegen.

Der Wiedereinbau ist mit dem Vordruck M.01.02.15.03 Anlage 10 „Einbaudokumentation Boden und Ersatzbaustoffe“ zu dokumentieren. Die Dokumentation ist, um die jeweiligen Analyseberichte zu ergänzen und unverzüglich der BÜW zu übergeben.

Sofern der AN mit der Entsorgung von Bodenaushub und mineralischen Restbaustoffen des Bauvorhabens beauftragt ist, hat er den nicht im Bauvorhaben wieder einbaubaren Bodenaushub baufeldextern vorzugsweise in bodenähnlichen Anwendungen zu verwerten, ist dies nicht möglich, ist der Bodenaushub anderweitig ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten oder gemeinwohlverträglich zu beseitigen.

Plant der AN die Verbringung von Bodenaushub in andere Bauvorhaben oder von MEB in technische Bauwerke anderer Bauvorhaben, hat er dafür die schriftliche Zustimmung des AG einzuholen, parallel sind die entsprechende Einbaugenehmigung der zuständigen Behörde und die schriftliche Zustimmung des betroffenen Dritten vorzulegen.

Bezüglich der Einbaudokumentation und den Vor- und Abschlussanzeigen gem. EBV siehe Ziff. 0.2.15.10.4.

Die Erstellung der Einbaudokumentation und ggf. der Anzeigen erfolgt grundsätzlich erst nach AG seitiger Freigabe des vom AN beantragten MEB-Einbaus.

Alle Aufwendungen für die vorgenannten Sachverhalte sind einzukalkulieren, es erfolgt keine gesonderte Vergütung.

Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen

Die Entsorgung der anfallenden Abfälle im Rahmen der Ausführung erfolgt durch den AG.

Für Abfälle, die der AN im Rahmen seiner Leistung erzeugt, gilt jedoch immer Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“, im Nachfolgenden nur noch „Anlage 2.13“ genannt sowie das Baulogistikhandbuch der Anlage 3.14.

Für folgende sonstige Abfälle gelten gleichermaßen die Regelungen der Anlage 2.13 bzw. das Baulogistikhandbuch der Anlage 3.14.:

Asphalt, Zwischenlagen (ZW), Kabelkanäle, Betonabbruch, BÜ-Beläge, metallischer Schrott

Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept

Die nachstehenden Ausführungen gelten ergänzend zur Anlage 2.13 und 3.14 zum Bauvertrag.

Entsorgungs- und Zuführungskonzept

Abholung durch den AG

Übersicht der Materialien und der Abholorte und Transport ab Abholung (z.B.: Tarifpunkt oder BE-Fläche):

AbholterminMaterialVerwendungAbholung perOrt
Altschwellen im Bereich der neuen Ein- und Ausfahrweichen der Strecke 2650 ca. Km 115,000-115,200 und Km 117,070-117,870, Anschluss Gl. 184+185 Do HbfEntsorgungLKWBE-Fläche (Bereitstellungs­fläche gem. Baulogistikkonzept)
ZW in BigPackEntsorgungLKWBE-Fläche (Bereitstellungs­fläche gem. Baulogistikkonzept)
Aushubmassen BodenEntsorgungLKWBE-Fläche (Bereitstellungs­fläche gem. Baulogistikkonzept)
Schrott Schiene im Bereich der neuen Ein- und Ausfahrweichen der Strecke 2650 ca. Km 115,000-115,200 und Km 117,070-117,870, Anschluss Gl. 184+185 Do HbfEntsorgungLKWBE-Fläche (Bereitstellungs­fläche gem. Baulogistikkonzept)
Schrott KEEntsorgungLKWBE-Fläche (Bereitstellungs­fläche gem. Baulogistikkonzept)
Alle nicht geannten StoffeSiehe Baulogistikhandbuch der Anlage 3.14

Handhabung von Bodenaushub und Bauabfällen

Zur Information, Trennung und Kennzeichnung bei Ausbau, Übergabe und Entsorgung gilt Anlage 2.13 zum Bauvertrag für alle Abfälle.

Haufwerksbildung und Bereitstellung

Für Bereitstellungsflächen und die Sicherungsmaßnahmen auf Bereitstellungsflächen gilt Anlage 2.13 zum Bauvertrag.

Materialien zum Wiedereinbau bzw. Bauabfälle zur Entsorgung sind in sortenreinen Haufwerken aufzuhalden und bis zu einem Volumen von 500 m3 ordnungsgemäß bereitzustellen.

Dazu sind die anfallenden Materialien bzw. Bauabfälle nach ihrer zu erwartenden Belastung zu trennen. Unter Umständen ist die Bildung mehrerer Haufwerke auch bei geringen Aushub- oder Abbruchkubaturen erforderlich.

Die Wahl der Haufwerksstandorte und deren Flächenbedarf hat der AN in eigener Zuständigkeit gemäß seiner Baustellenlogistik nach zeitlichen- und mengenmäßigem Anfall zu ermitteln.

Die Haufwerke sind mit einem wetterfesten Schild, welches die Haufwerksbezeichnung und der Schadstoffklassifizierung angibt, dauerhaft zu kennzeichnen.

Der AN hat die in Haufwerken bereitgestellten Materialien generell so zu sichern, dass Gefährdungen von Schutzgütern durch die Abfälle oder darin enthaltene Schadstoffe ausgeschlossen sind.

Abfälle mit der Einstufung LAGA Z 1.2 bis Z2, GS2 und GS3 bzw. RC 2 und RC 3/ BM 2 und BM3 gemäß EBV sind immer mit einer Oberflächenabdichtung aus mind. 0,4 mm starker reißfester HDPE-Folie gemäß nachfolgender Darstellung, jedoch ohne unterliegende Folie, zu sichern. Das von der Oberflächendichtung anfallende unbelastete Niederschlagswasser ist abzuleiten.

Alle gemäß AVV bzw. Landesrecht als gefährlich eingestuften Abfälle müssen neben der Oberflächenabdichtung eine Untergrundabdichtung mit HDPE-Folie entsprechend der nachfolgenden Abbildung erhalten.

Alternativ zu der beschriebenen Abdeckung mit HDPE-Folie ist die Nutzung eines mit Bitumen oder Beton befestigten / versiegelten Untergrundes einschließlich einer Entwässerung der Fläche möglich.

Systemskizze Sicherung eines Haufwerkes

Wenn auf der Ladestelle eine Asphaltdecke in Straßenbauweise vorhanden ist, kann auf die Folienverwendung (Abdeckung Boden und Abdeckung Haufwerk) verzichtet werden.

Für alle Haufwerke hat der Auftragnehmer dem AG folgende Dokumente zu übergeben:

  • Aushubprotokoll mit Angaben zu Bezeichnung, Lage, Ortsbeschreibung (Damm, Strecke, Bauwerk usw.), Materialart sowie Art und geschätzter Anteil von Fremdstoffen (Schotter, Bauschutt, Wurzeln etc.), Auffälligkeiten (Färbung, Geruch usw.),
  • Fotodokumentation,
  • Lageplan der Haufwerke mit Angabe der Bezeichnung, Materialart und Menge,
  • Mengenermittlung (, bspw. durch AN im Beisein der BÜW vorzunehmen).

Die zuvor beschriebenen Leistungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.

Deklarationsanalytik

Die Deklarationsanalytik wird durch den AG durchgeführt.

Das Ergebnis der Deklarationsanalytik liegt noch nicht vor.

Es ist jedoch von einer Belastung größer/gleich Z 1.2, GS-2, BM-F2, RC-2 auszugehen.

Entsorgung durch den Auftragnehmer / Zuführung

Für die grundlegende Vorgehensweise verweisen wir auf das Baulogistikkonzept, Anlage 3.14.

Allgemeine Pflichten und Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer richtet seine Leistung darauf aus, den Anfall von Bau- und Abbruchabfällen im Bauvorhaben zu minimieren, indem er z.B. durch selektiven Bodenabtrag und einen separierenden Rückbau gewährleistet, dass die im Bauvorhaben anfallenden Materialien und Abfälle sortenrein gewonnen und getrennt bereitgestellt werden.

Der AN hat bei seinen Ausführungsunterlagen (z.B. Massenkonzept) und Baudurchführung, soweit rechtlich zulässig und wirtschaftlich vorteilhaft, die vorrangige Wiederverwendung von Boden und ggf. weiteren Stoffen im Bauvorhaben anstelle von Ausbau und Entsorgung umzusetzen.

Betrieb von Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen für Abfälle

Der AN hat für alle außerhalb der zentralen Bereitstellungsflächen des AG zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen inklusive zusätzlicher Baustellenzufahrten ein Beweissicherungsverfahren nach BBodSchV für den anstehenden Unterboden durchzuführen. Da die BE-Flächen i.d.R. auf dem Unterboden aufbauen, sind die chemischen Bodenuntersuchungen zur Beweissicherung nach dem Abschieben und vor dem Wiederandecken des Oberbodens vorzunehmen.

Sofern der AN zusätzliche Flächen außerhalb der vom AG zur Verfügung gestellten, planfestgestellten oder anderweitig genehmigten Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen bzw. außerhalb der Baustelle / der Erstreckung der Bau- und Betriebsanweisung (BETRA) zur Bereitstellung oder Aufbereitung nutzen will, hat er selbständig die hierfür notwendigen privatrechtlichen und öffentlich - rechtlichen Genehmigungen (z.B. gemäß 4. BImSchV) einzuholen und diese dem AG vor der Nutzung nachweisfähig (z.B. Bescheid) vorzulegen.

Der AN hat auch für diese Flächen einschließlich der Zufahrten ein Beweissicherungsverfahren nach BBodSchV durchzuführen.

In Bezug auf die o.g. Flächen hat der AN dem AG auf Anforderung die für ein ggf. erforderliches Planänderungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt oder einem sonstigen Genehmigungsverfahren der zuständigen Behörde notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Alle mit den vorgenannten Anforderungen verbundenen Leistungen sind in das Angebot einzurechnen, es erfolgt keine gesonderte Vergütung.

Leistungen des AN und AG zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung

Leistungen des AN

Der Auftragnehmer hat die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einzuhalten. Die GewAbfV betrifft diverse nicht gefährliche Siedlungsabfälle (hausmüllähnliche Abfälle) des 20iger AVV- Nummernkreises z.B. Papier, Pappe, Glas sowie folgende nicht gefährlichen Bauabfälle:

AVV 170101 Beton

AVV 170102 Ziegel

AVV 170103 Fliesen u. Keramik

AVV 170107 gemischter Bauschutt

AVV 170202 Glas

AVV 170203 Kunststoff

AVV 170401 bis 170407 div. Metalle

AVV 170411 nicht gefährliche Kabel

AVV 170201 Holz

AVV 170604 Dämmmaterial

AVV 170302 Bitumengemische.

Diese Abfälle sind vom AN grundsätzlich getrennt auszubauen, getrennt zu halten bzw. bereit zu stellen, zu befördern sowie vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen.

Eine Entsorgung von Gemischen der o.g. Abfälle ist möglichst zu vermeiden.

Deklarationsanalytik

Die Deklarationsanalytik wird durch den AG beigestellt. Der AN hat dazu die Durchführung jeder einzelnen baubegleitenden Analyse für alle im Bauvorhaben anfallenden Materialien einschließlich Altschotter jeweils 21 Kalendertage vorher über den AG zu veranlassen. Der AN hat dies in seinem Bauablauf zu berücksichtigen und einzukalkulieren.

Eine Beprobung mineralischer Stoffe im eingebauten Zustand (in situ) und ein direkter Aushub und eine Abfuhr ist nur nach schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Der Ausbau der Materialien hat unter kontinuierlicher Begleitung durch die Fachbauüberwachung Abfall und den Abfallverantwortlichen des AN zu erfolgen.

Materialbeistellung durch Auftraggeber

Die nachstehenden Ausführungen gelten ergänzend zur Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“

Materialbeistellung für nachfolgende Stoffe

Liefertermin/ BereitstellungMaterialTransportmittelOrtVerwendung
GrundschotterLKW des ANLieferwerk des AGGesamt-maßnahme
Vor OrtGrundschotterLKW des ANBE-FlächeAnteil von ca. 20.000t vorhanden durch Aufbereitung aus Rückbau
VerfüllschotterBahnwagen des ANLieferwerk des AGGesamtmaßnahme
BetonschwellenLKW des AGBereitstellungs-fläche des AG lt. Baulogistikplanung, Anlage 3.04Gesamt-maßnahme
Siehe Anlage 3.13Langschienen und PassstückeBahnwagen des AGTarifpunktGesamt-maßnahme
Siehe Anlage 3.13WeichenLKW des ANBereitstellungs-fläche des AG lt. Baulogistikplanung, Anlage 3.04Gesamt-maßnahme
Siehe Anlage 3.13DKWsBahnwagen des AGTarifpunktGesamt-maßnahme

Die maximale Zuglänge für Züge im Bf Dortmund Hbf ist beschränkt, da sie über Gleise durchgeführt, die keinen Bahnsteig haben, hier Gleise 24, 25 und 35. Nutzbare Gleislänge:

Gleis 24 - 362m

Gleis 25 - 324m

Gleis 35 - 219m

Folgende betriebliche Regelungen für die Einfahrten in die Baustelle über die Rangiergleise 184 / 185 liegen vor:

Die Züge fahren aus einem Bahnhofsgleis in Dortmund als Rangierfahrt in das Gleis 184/185 und von dort in die Baustelle hinter der Sh2-Scheibe. Wenn der Zug wieder herausfahren will, fährt der Zug wieder als Rangierfahrt aus dem Gl. 184/185 in ein Bahnhofsgleis.

Soweit Materialien und Stoffe betroffen sind, welche für den Bauzustand der Baumaßnahme erforderlich sind (z.B. Montageschienen, Laschen, Zwingen, Bolzen etc.), sind diese abweichend von Ziffer 16.4 „Besondere Vertragsbedingungen“ und Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“ durch den AN zu stellen und zu unterhalten.

Gleiches gilt für evtl. anzubringende Notstromverbinder (siehe Merkblatt für Triebstromrückführung). Diese hat der AN zu stellen und auf Weisung des AG anzubringen und bis zum endgültigen Verschweißen zu unterhalten.

Ausnahme – Beistellung Oberbaumaterial durch AN:

Abweichend von VOB C DIN 18325 – Gleisbauarbeiten, ergänzend zu den „Besondere Vertragsbedingungen“ Ziffer 16.4 und Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“ werden folgende Materialien und Stoffe durch den AN gestellt bzw. durch diesen angeliefert und entsprechend im LV benannt:

  • Oberbaumaterialien für Gleistragplatten (Tragplatten inkl. Schienenbefestigungen)
  • Schienenbefestigungen auf der Ortbetonplatte/Höckern/Stützen der URA/ARA etc. gem. LV
  • Sonstige im LV genannten Materialien

Tarifpunkte

Übergabe-/Tarifbahnhöfe:

  • Bf Dortmund-Mengede,
  • Bf Dortmund-Scharnhorst
  • Bf Dortmund-Obereving
  • Lieferwerk AG BAV-Herne
  • Lieferwerk AG VSW-Bochum

Lieferwerk AG BFV-Dortmund

Materialliefer- und Abfuhrplan

Liefertermine (Tag und Stunde am Tarifpunkt bzw. beim Lieferanten), Lieferorte (bei Lkw-Lieferung) und Mengen der vom AG bereitzustellenden Stoffe sowie die Bereitstellungstermine, -orte und Massen der Entsorgung sind durch den AN entsprechend der Materialart und den Anfragefristen siehe Übersicht Anfragefristen in Anlage 3.13 fristgerecht vordem gewünschten Liefertermin dem AG verbindlich schriftlich mitzuteilen.

Dies gilt unbeschadet der in den Ausschreibungsunterlagen genannten verbindlichen Liefertermine. Diese sind in jedem Fall zwingend zu beachten und einzuhalten, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

Mehrmengen, die vom AN veranlasst und über die Mengen des Leistungsverzeichnisses hinausgehen, jedoch nicht verbraucht werden, werden dem AN in Rechnung gestellt (Lieferkosten, Fracht, Entsorgung).

Leistungen für andere Unternehmer

Hier wird auf das Handbuch der zentralen Baulogistik hingewiesen.

Zusammenwirken mit anderen Unternehmern

Im Rahmen der nach den Vertragsunterlagen vorgesehenen bauseitigen Koordination hat der AN Mitwirkungsleistungen zur Sicherstellung des vorausschauenden Schnittstellenmanagements in Bezug auf die Ausführung der übrigen an der Gesamtmaßnahme beteiligten Unternehmer aktiv wahrzunehmen. Hierzu hat er sich mit dem Auftraggeber abzustimmen und mitzuwirken, insbesondere bei Maßnahmen die Leistungen anderer Auftragnehmer als Vorleistung erfordern oder nachfolgende Leistungen beeinflussen.

Gegenstand und Ziel dieser Mitwirkung ist, dass der AN vorausschauend und aktiv die für seine Arbeitsvorbereitung und Abwicklung erforderlichen Informationen rechtzeitig über den AG abfordert und einbezieht, sowie seinerseits diesem die von ihm für die Verfolgung der Ordnung auf der Baustelle und des Zusammenwirkens der verschiedenen Unternehmer benötigten Informationen gleichermaßen so rechtzeitig zur Verfügung stellt, dass über die bauseitige Koordination die störungsfreie Abwicklung der Gesamtmaßnahme sicher gestellt wird.

Der AN hat in der Vorausschau der auf der Baustelle ineinandergreifenden Prozesse und Abhängigkeiten die Überlegungen und Maßnahmen zur Abstimmung so frühzeitig anzustellen und den Abstimmungsprozess mit dem AG durchzuführen, dass nach Lage der Dinge als erforderlich absehbare Klärungs- und Koordinierungsprozesse des Auftraggebers ohne Störungen des Bauablaufes erledigt werden können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen hiernach u.a. die aktive Mitwirkung und Auskunftserteilung bei koordinationsrelevanten Gesprächen/Baubesprechungen, insbesondere unter Beteiligung anderer Unternehmer, und die unverzügliche Information über abgefragte Festlegungen seiner Arbeitsvorbereitung, einschließlich ausführungstechnischer und logistischer Aspekte. In Bezug auf mögliche Störungen und Konflikte setzt die Pflicht des ANs den AG über Behinderungen zu informieren ein, sobald für ihn Umstände erkennbar werden, die sich negativ auf die Ausführung der geschuldeten Leistung bzw. des Bauvorhabens insgesamt auswirken können.

Die Koordination der an der Ausführung beteiligten Unternehmer und die Ausübung aller im Zusammenhang stehenden Erklärungen und Anordnungen bleiben ausschließlich dem AG vorbehalten.

Die Aufwendungen, für die im Rahmen des Vertrages vorgesehene Mitwirkung des AN bei der auftraggeberseitigen Koordination sind als Nebenleistung in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

bleibt frei

bleibt frei

bleibt frei

DB-spezifische Angaben

Betriebliche Regelung Umbaugleis bzw. Baugleis:

Die maximale Zuglänge für Züge im Bf Dortmund Hbf ist beschränkt, da sie über Gleise durchgeführt, die keinen Bahnsteig haben, hier Gleise 24, 25 und 35. Nutzbare Gleislänge:

Gleis 24 362m

Gleis 25 324m

Gleis 35 219m

Folgende betriebliche Regelungen für die Einfahrten in die Baustelle über die Rangiergleise 184 / 185 liegen vor:

Die Züge fahren aus einem Bahnhofsgleis in Dortmund als Rangierfahrt in das Gleis 184/185 und von dort in die Baustelle hinter der Sh2-Scheibe. Wenn der Zug wieder herausfahren will, fährt der Zug wieder als Rangierfahrt aus dem Gl. 184/185 in ein Bahnhofsgleis.

Sperrabschnitte und Sperrzeiten:

Für die Durchführung von Arbeiten im Gefahrenbereich der Betriebsgleise sind Sperrpausen erforderlich. Die angemeldeten Sperrzeiten für die Baumaßnahmen sind in der Anlage 3.20 Sperrpausenübersicht beschrieben. Veränderungen der angemeldeten Sperrpausen sind nicht zulässig.

Durch betriebliche Erfordernisse des AG können Zugverspätungen auftreten. Betriebsbedingte Änderungen der Sperrpausen und Arbeitszugfahrten (z. B. durch Verspätungen, Bedarfszüge) sind möglich. Wartezeiten pro AZ-Fahrt bzw. am Sperrpausenbeginn/-ende bis jeweils 30 Minuten, die abweichend vom Bauablaufplan und Betriebsablaufplan aufgrund betrieblicher Unregelmäßigkeiten entstehen, werden nicht besonders vergütet.

Schutz-La / Nachlauf-La:

Die angemeldeten Langsamfahrstellen wie in der Anlage 3.20 Sperrpausenübersicht beschrieben, sind zu beachten.

Abschaltung Oberleitung:

Die angemeldeten Abschaltzeiten wie in der Anlage 3.20 Sperrpausenübersicht beschrieben, sind zu beachten.

TSI / EIGV

  • DB InfraGO : Str. 2650 ENTE-EDO: Streckenklasse D4, TSI Kategorie: PV P3, GV F2

Gleis-/Bauvermessung und Lichtraummessung

Absteckung

Mit der Übergabe der Unterlagen gemäß Ril 883.3200 sind die Verpflichtungen des AG im Sinne § 3 (2) VOB/B erfüllt.“

Der AN erhält die Daten in folgender Form:

  • Festpunkte und Trassendaten im DB-Format oder alternativ Daten im ASC II – Format
  • Plandaten in einem digitalen Format (z. B. TIF, DGN, DWG, PDF) oder alternativ als Papierkopie

Die Übergabe der Daten durch den AG erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn und wird vom AN und dem AG schriftlich quittiert. Hierzu ist der Vordruck 883.3200V01 „Geodätische Absteckung; Niederschrift zur Übergabe“ zu verwenden.

Ergänzend dazu, ist der AN verpflichtet, die Detailabsteckung zur Bauausführung gem. Ril 883 zu erstellen. Diese muss so erfolgen, dass der Anschluss an die vorhandenen Gleise und Weichen lage- und höhenmäßig gewährleistet ist.

Der Bauüberwachung sind alle Sicherungspunkte nachweislich anzuzeigen. Der AN teilt dem AG das ausführende Ingenieurbüro mit.

Abnahmevermessung

Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die geodätischen Abnahmevermessungen nach Richtlinie 883 durchzuführen.

Die Abnahmevermessung schließt auch die Prüfung der Lichtraumfreiheit nach den Vorgaben der Ril 883.3400 mit ein.

Der AN teilt vor Beginn der geodätischen Vermessungen dem AG das mit der Ausführung der geodätischen Vermessungen beauftragte Ingenieurbüro mit. Es ist jeweils zu beachten, dass die durchgeführte Vermessungsleistungen gemäß Ril 883 unabhängig voneinander ausgeführt werden.

Lichtraummessung (und Engstellendokumentation)

Allgemein:

Die Engstellendokumentation ist die Grundlage für die Überprüfung außergewöhnlicher Transporte (Lü-Sendungen). Sie spiegelt die aktuelle Lage des Gleises im Bezug zu ortsfesten Anlagen zum Zeitpunkt der Messung wider. Durch Gleis- und Weichenerneuerungen wird die Gleislage verändert, wodurch das Engstellenverzeichnis seine Gültigkeit verliert. Daher ist nach Abschluss der Baumaßnahme das Engstellenverzeichnis zu aktualisieren. Die Grundlage für die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten bilden die Richtlinien 458, 809, 883 und 885.

Das Engstellenverzeichnis wird bei folgender Abteilung vorgehalten:

DB InfraGO AG

I.IA-W-I 3

Datenmanagement Region West,

Eine Übersicht mit präqualifizierten Ingenieurbüros ist bei obiger Abteilung verfügbar.

Leistungen des AN:

Die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten ist nach Richtlinie 883.7400 durchzuführen. Das mit der Bestandsdokumentation beauftragte Ingenieurbüro hat sich im Vorfeld der Messung mit der Abteilung Datenmanagement in Verbindung zu setzen, um die erforderlichen Schritte abzustimmen (Grundlagen für die Bestimmung der Nachbargleisbedingungen, Erfassungsrichtung Knoten-Kantenmodell aus DB-GIS, „Lü-Gleise“, Koordinaten). Die der Datenbankstruktur bei Datenmanagement entsprechenden Ergebnisse der Lichtraumbestandsdokumentation sind vom AN mit einer unterschriebenen Prüfungs- und Eignungsbestätigung an die Abteilung Datenmanagement zu übergeben.

Die Übergabe hat spätestens 14 Tage nach IBN der jew. Gleisbereiche zu erfolgen.

Ergänzende Ausführungsbestimmungen

In Ergänzung zum entsprechenden Punkt 16.1 „Bauleitung und Stellvertreter“ der BVB:

Der verantwortliche Bauleiter muss über die notwendigen Qualifikationen verfügen. Diese werden regelmäßig unterstellt, wenn die benannte Person ein Ingenieurstudium erfolgreich beendet sowie über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Projektleiter bei vergleichbaren Bauvorhaben verfügt.

Vom Bauleiter und Stellvertreter muss während der Ausführung der Arbeiten wenigstens einer ständig auf der Baustelle anwesend sein. Der Bauleiter oder sein Vertreter müssen an Sitzungen teilnehmen. Auf Forderung des AG gilt dieses auch für kurzfristig anberaumte Besprechungen.

Spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer ein vertrags- und projektbezogenes Organigramm vorzulegen. In diesem sind übersichtlich die wesentlichen Tätigkeitsfelder und das hierfür vorgesehene verantwortliche Personal anzugeben.

Es wird darüber hinaus noch auf die Regelungen zur Qualifikation im Rahmen der Baubegleitenden Qualitätssicherung (BQS) der Anlage 2.8 Qualitätssicherungsregelung hingewiesen.

In Ergänzung zum Punkt 16.1 „Nebenleistungen“ der BVB:

Auf die Verpflichtung des AN zum Säubern des Baubereiches, der Baustraßen und der Zufahrtswege als Nebenleistung wird nochmals hingewiesen.

In Ergänzung zum entsprechenden Punkt 16.3 „Nutzung fremden Geländes“ der BVB:

Der AN hat unaufgefordert, spätestens bis zur Abnahme, die Bescheinigungen gem. den Regelungen der BVB zu diesem Punkt beizubringen.

Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV

Nähere Beschreibung entfällt, alle Richtlinien müssen eingehalten werden.

Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen

Nebenleistungen

Die VOB/C derzeitig gültiger Stand ist Vertragsgegenstand.

Besondere Leistungen

Die VOB/C derzeitig gültiger Stand ist Vertragsgegenstand.

Technische Bearbeitung

Ausführungsunterlagen

Für dieses Kapitel wird auch ausdrücklich auf den Bauvertrag verwiesen. Zusätzliche Hinweise sind jedoch zu berücksichtigen.

Seitens des AG werden für die Ausschreibung Unterlagen übergeben. Die vom AG freigegebenen Unterlagen Ausführungsplanung, Schal- und Bewehrungspläne werden rechtzeitig zur Materialisierung dem AN in Abstimmung übergeben. Der AN hat sämtliche, für die geschuldete Werkleistung erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen, insbesondere auch die Ausführungsplanung, statische Berechnung etc., soweit diese nicht ausdrücklich als vom AG geschuldet vorgegeben sind. Die Aufwendungen hierfür sind einzukalkulieren. Sofern der AN Ausführungsdetails ändert oder optimiert ist eine Ausführungsplanung, ggf. auch ein statischer Nachweis beim AG 8 Wochen vor Ausführung einzureichen. Diese Planung muss dann durch den Bauvorlageberechtigten und PSV geprüft werden. Nur freigegebene Planunterlagen dürfen ausgeführt werden.

Hinsichtlich von Schnittstellen zwischen Bautechnik, Haustechnik, Elektrotechnik und den vom AN zu liefernden Maschinentechnischen Ausrüstungen hat der AN spätestens 12 Wochen nach Beauftragung Schnittstellendokumente je Ausrüstungseinheit den AG zur Abstimmung mit Gewerken anderer Teilprojekte sowie zur inhaltlichen Überprüfung vorzulegen. Dabei geht es insbesondere um Fundamentlasten- und Positionspläne, Medienanschlusspläne, Schnittstellen zur Erdung, Vorgaben für Einlegeteile, Schlitze, Durchbrüche für Schal- und Bewehrungspläne, bzw. erforderliche Angaben zur Stahlkonstruktion. Dazu gehören auch Aufstell- und Montagepläne und Angaben zur geplanten Logistik sowie zum Maschinen- und Geräteeinsatz.

Der AN hat mit Übergabe eines jeden Plansatzes der Ausführungsunterlagen ein Leistungsverzeichnis mit den sich auf Basis dieser Planung ergebenden voraussichtlichen Ausführungsmengen (VA-Menge bzw. VAM) der betroffenen Gewerke des Vertragsleistungsverzeichnisses vorzulegen.

Für alle Abnahmen und Inbetriebnahmen gelten die Richtlinien und Vorgaben der VV Bau / VVBau STE / VV IBG und EIGV. Es müssen die entsprechenden Vorgaben der Vorlaufzeiten/Vorbereitungszeiten und Anmeldungen für die Abnahmen und Inbetriebnahmen beachtet werden.

Vermessungstechnische Bestandsdokumentation

Die Grundlagen der vermessungstechnischen Bestandsdokumentation sind insbesondere in den Ril 804, 809, 883, 885 und 886 geregelt. Diese umfasst die Aktualisierung der Bahn-Geodaten mittels AVANI zur Erzeugung der Ivl-Bestandspläne (Topographie und ggf. Gleisnetzdaten), die Lichtraumdokumentation, die Überprüfung des Festpunktfeldes und die Überarbeitung der Gleisnetzdaten sowie der Trassen- und Weichenhöhenpläne.

Vor Beginn der Dokumentationsleistungen ist der Umfang der vermessungstechnischen Arbeiten sowie das zu verwendende Lage- und Höhenbezugssystem mit dem Arbeitsgebiet Ingenieurvermessung des AG zwingend abzustimmen.

Vermessungsleistungen für IOH (Gebäude):

Die Höhenangaben in den Plänen beziehen sich auf einen Höhenpunkt:

Höhenwerte: Gebäudenull bzw. OKFFB EG +/- 0,00 m 69,39m ÜNN

Dem AN werden vom Auftraggeber diese Vermessungsleistungen kostenfrei zur Verfügung gestellt:

  • zu Beginn des Bauvorhabens eine verbindliche X-Y- Koordinate je Gebäudekomplex
  • einen verbindlichen Höhenbezugspunkt je Gebäudekomplex

Leistungen des AN

  • Einmessen aller Hauptachsen der Gebäude mittels Schnurgerüst eingemessen; einschl. Schnurgerüst; einschl. Übertragen der übergebenen Achsen innerhalb des Gebäudes einschl. deren Sicherung/ Kennzeichnung je Geschoss
  • Meterrisse im Gebäude baubegleitend
  • alle weiteren Vermessungsarbeiten für die Leistungsumfänge des AN.
  • alle Absteckungen und Vermessungen, die während der Ausführung erforderlich werden, hat der AN selbst und so rechtzeitig durchzuführen, dass eine Nachprüfung ohne Behinderung der Bauarbeiten möglich ist. Er trägt für die richtige planmäßige Lage und Höhe aller von ihm ausgeführten Arbeiten die alleinige Verantwortung.

Der Bauherr behält sich eine Prüfung aller vom AN ausgeführten Vermessungs- und Absteckungsarbeiten vor. Der AN hat die zur Prüfung und Abnahme seiner Arbeit erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte ohne besondere Entschädigung zu stellen. Der AN ist verpflichtet, das für die Vermessungsarbeiten erforderliche Absteck- und Vermarkungsmaterial ständig an der Baustelle bereitzuhalten. Die vom AN durchzuführenden und für die Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. (nur Schnurgerüst und Höhenfestpunkte in den Geschossen in separaten Positionen erfasst)

Gleisvermarkung:

Die Gleisvermarkung ist nach dem Umbau auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit zu überprüfen. Vom AN zerstörte oder beschädigte Punkte des übergebenen Festpunkfeldes sind zu ersetzen und nach den Kriterien der Ril 883.2000 / 883.3000 neu zu bestimmen. Die Kosten hierfür trägt der AN.

Festpunktfeld:

Die Lage- und Höhenfestpunkte sind nach dem Umbau auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit zu überprüfen. Vom AN zerstörte oder beschädigte Punkte sind gem. Ril 883.2000 auf Kosten des AN zu ersetzen und neu zu bestimmen.

Soll/Ist-Vergleich:

Es ist ein Soll/Ist-Vergleich der Gleise zu messen und in aussagefähiger Form (Tabelle) darzustellen und zu übergeben.

Trassenplan:

Bei Änderungen an der Gleisgeometrie, Geschwindigkeiten, Gleisvermarkungspunkten oder Bauwerken sind neue Trassenpläne zu erstellen.

Gleisnetzdaten:

Bei Änderungen an der Gleisgeometrie (7-Linien Modell) oder an Gleisvermarkungspunkten sind die Gleisnetzdaten im Format Verm.esn (*.tra, *.gra, *.kf) zur gleisgeometrischen Prüfung und im GNDEdit-Format (*.mdb-Schnittstelle zu AVANI) zu liefern.

Topographie:

Es ist ein abschließender Feldvergleich durchzuführen. Veränderungen der Topographie, insbesondere der Signale, Bahnsteige, Schächte, Böschungen, Brücken, Durchlässe sind einzumessen und in AVANI im Abbildungssystem DB_REF einzuarbeiten (AVANI-Job). Diese Leistungen dürfen nur durch Ingenieurbüros mit AVANI-Zugang ausgeführt werden.

Lichtraumdaten:

Es ist eine Lichtraummessung für den erweiterten Lichtraum durchzuführen und das Ergebnis der Auswertung mittels definierter Schnittstelle an die Lichtraumdatenbank zur Aktualisierung zu übergeben. Die Grundlage für die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten bilden die Richtlinien 458, 809, 883 und 885. Informationen zum Themenbereich Lichtraum (u. a. Beschreibung der Schnittstelle) können auf folgender Seite abgerufen werden: https://ipid.dbnetze.com/start

Bauwerksdokumentation

Vom AN ist die Übereinstimmung der Bauausführung mit den bauaufsichtlich genehmigten Plänen schriftlich zu bestätigen.

      • Als Bestandszeichnungen gelten Ausführungszeichnungen und Berechnungen, die entsprechend dem Prüf- und Genehmigungsverfahren und der Bauausführung berichtigt sind und als „Mit der Ausführung übereinstimmend“ durch AN und AG bzw. deren Vertreter erklärt sind.
      • Darüber hinaus sind vom AN Übersichtspläne anzufertigen, die zu Bestandsübersichtsplänen gem. den oben genannten Vorschriften fortzuschreiben sind.
      • Die Bauwerksbücher/Bauwerkshefte sind unmittelbar nach Fertigstellung der Bauwerke zur Durchführung der 1. Hauptprüfung vor der VOB-Abnahme vorzulegen.
      • Im Bauwerk oder dem Baugrund ggf. verbleibende Baubehelfe und Bauteile sind in den Bestandsplänen darzustellen.
      • Es ist eine Abstimmung mit dem Arbeitsgebiet IZ-Plan des AG durchzuführen.

Weitere Inhalte dem BVB zu entnehmen.

Bauzeitenplan

In Ergänzung zum entsprechenden Punkt 16.2 der BVB:

Der durch den AN zu erstellende Bauzeitenplan ist dem AG 4 Kalenderwochen nach Zuschlagserteilung erstmals vorzulegen.

Leistungen des AN ist das Erstellen einer Termin- und Logistikplanung auf Grundlage des vorliegenden Generalterminplans, des Feinterminplans und der Vertragstermine zur Vorlage beim AG, einschließlich der Fortschreibung der Planung im Zuge des Baufortschritts.

Der Bauzeitenplan muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. Vorgangsname
  2. Vertragsbeginn (Datum)
  3. Vertragsende (Datum)
  4. Vertragliche Zwischentermine (Datum)
  5. Reihenfolge der Leistungen (gem. BVB)
  6. Dauer der einzelnen Leistungen
  7. Darstellung technisch nachvollziehbarer Abhängigkeiten der vertraglichen Leistungen
  8. Darstellung technisch nachvollziehbarer Abhängigkeiten mit den Leistungen anderer Unternehmer
  9. Terminliche Darstellung, wann welche Bereiche der Baustelle nach den Erfordernissen des Bauablaufes vom AN zur Ausführung benötigt werden, erforderlichenfalls mit Terminen der vorgesehenen auftraggeberseitigen Herstellung der Kampfmittelfreiheit je Bereich
  10. Sperrpausen sind zuzuordnen und technologisch detailliert darzustellen (Raster 0,5 Stunden)
  11. Detaillierte Angaben über den Ablauf gemäß den Einzelabschnitten des LV
  12. Logistik ist technisch nachvollziehbar darzustellen einschießlich
    1. aller benötigten Bau- und Bauhilfsstoffe (nach Art und Menge)
    2. aller benötigten Geräte
    3. der vorgesehenen Transporttechnologie (z. B. per Schiene, per Straße etc.) sowie der Transportwege zur und von der Baustelle, sowie innerhalb der Baustelle, mit Darstellung der Zwischenlagerung, den Schnittstellen Schiene/Straße, den Eingleisstellen, der zeitlichen Abfolge der Transporte und das Aufzeigen der Transportspitzen.
    4. (Oberbau) Darstellung des Tarifpunktes, Darstellung der Anzahl der eingesetzten Lokomotiven, Darstellung des Transportraums des AN (Bahnwagen), Darstellung Transportraum des AG, Darstellung der eingesetzten Oberbaugeräte/ Hinterstellbahnhof, Darstellung der Arbeitsrichtung
  13. Abnahmezeiten sind zu berücksichtigen und auszuweisen
  14. Zeiten für Baustelleneinrichtung und Räumung sind auszuweisen (gem. BVB)
  15. Der Planlauf ist gem. den vertraglichen Regelungen auszuweisen und mit ausreichend Vorlauf zu berücksichtigen
  16. Leistungsstand (im Feld „% abgeschlossen“)
  17. Geräteauflistung (Großgeräte)
  18. Erdmanagement
  19. Bewehrungsabnahmen und Betonagekonzept
  20. Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und Montagekolonnen

Der AN hat den Bauzeitenplan während der Vertragslaufzeit alle 4 Wochen bzw. Nach Bedarf und bei relevanten Änderungen zu aktualisieren (Soll-Ist-Vergleich) und dem AG zu übergeben.

Der Bauzeitenplan ist als GANTT-Diagramm zu erstellen. Die Unterlagen sind 5-fach in Papierform und in digitaler Form zu liefern.

Für die Arbeiten in der Totalsperrung (Einbau der Einfahrweichen) ist ein gesonderter Bauablaufplan in SOG zu erstellen und beizufügen.

Logistikkonzept

Spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer erstmals das Logistikkonzept vorzulegen.

Das vorzulegende Logistikkonzept ist unter Berücksichtigung des vom AN gewählten Bauablaufes, der örtlichen Verhältnisse, der vorgesehenen Flächen und des Bauzeitenplanes

(Inhalte gem. Baubeschreibung) aufzustellen.

Das Logistikkonzept muss folgende Struktur aufweisen. Es umfasst die textliche und zeichnerisch nachvollziehbare, auf alle Bauphasen abgestimmte Darstellung.

  1. aller benötigten Bau- und Bauhilfsstoffe (nach Art und Menge)
  2. aller benötigten Geräte
  3. der vorgesehenen Transporttechnologie (z. B. per Schiene, per Straße etc.) sowie der Transportwege zur und von der Baustelle, sowie innerhalb der Baustelle, mit Darstellung der Zwischenlagerung, den Schnittstellen Schiene/Straße, den Eingleisstellen, der zeitlichen Abfolge der Transporte und das Aufzeigen der Transportspitzen.
  4. der Oberbaumaßnahmen, Darstellung des Tarifpunktes, Darstellung der Anzahl der eingesetzten Lokomotiven, Darstellung des Transportraums des AN (Bahnwagen), Darstellung Transportraum des AG, Darstellung der eingesetzten Oberbaugeräte/ Hinterstellbahnhof, Darstellung der Arbeitsrichtung
  5. des Baustelleneinrichtungsplanes (Hinweis: bitte entsprechenden BVB-Passus dazu auswählen) Flächengrenzen der Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen, Zufahrten, Lagerungsflächen, Montageplätze, Kranaufstellflächen und Übergabestellen
  6. der Notfallpläne für Wetterextreme (z. B. Hochwasser, Sturm, Erdrutsch)
  7. der Notfallpläne bzw. Rückfallebenen für logistische Engstellen

Der AN hat das Logistikkonzept während der Vertragslaufzeit monatlich zu aktualisieren, Änderungen kenntlich zu machen und dem AG zu übergeben. Die Unterlagen sind 3-fach in Papierform und in digitaler Form zu liefern.

Der AN benennt dem AG einen für das Logistikkonzept verantwortlichen Mitarbeiter (m/w/d).

Die Aufwendungen für die vorgenannten Leistungen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Baubeschreibung

Allgemeines und Anlagenkonzept

Im Neubau wird eine digitale BOS-Objektfunkanlage zur Sicherstellung der Funkkommunikation der Einsatzkräfte in den relevanten Gebäude- und Feuerwehranlaufbereichen errichtet. Die Anlage wird als Neuanlage für den autarken Betriebsmodus TMO-A ausgeführt. Eine Anbindung an das BOS-Freifeldnetz ist nach dem vorliegenden Anzeigeverfahren nicht vorgesehen.

Die Objektfunkanlage ist als Master-/Slave-System mit optischem Verteilsystem aufgebaut. Die zentrale TMO-A-Systemtechnik wird im Pförtnergebäude, Raum PE.EG.06, angeordnet. Die Gebäudekomplexe 1–3, 4 und 5–6 werden über optische Remote Units versorgt. Die Unterstationen sind über zwei räumlich getrennte Singlemode-LWL-Wege redundant mit der Masteranlage verbunden. Das verteilte Antennensystem wird mit Strahler- und Koaxialkabeln, Richtantennen, Tappern und Splittern aufgebaut. Die Redundanz des Antennensystems wird durch ringförmige Koaxialstrukturen hergestellt.

Leistungsumfang

Die Leistung umfasst im Wesentlichen:

  • Lieferung, Montage und Konfiguration der Master- und Slave-Technikschränke einschließlich TMO-A-Basisstation, optischer Master Unit und optischer Remote Units;
  • unterbrechungsfreie Stromversorgung einschließlich Akkumulatoren für eine Überbrückungszeit von 12 Stunden;
  • redundante LWL-Systemvernetzung einschließlich Patchfeldern, Spleißarbeiten und Messprotokollen;
  • Strahler- und Koaxialkabel einschließlich HF-Steckern, Kupplungen, Splittern, Tappern, Jumperkabeln, Erdungskits und Überspannungsschutz;
  • Richtantennen zur Versorgung der festgelegten Feuerwehranfahrts- und Aufstellflächen;
  • Feuerwehr-Gebäudefunk-Bedienfelder im Pförtnergebäude und am Feuerwehrzugang des Gebäudekomplexes 2;
  • Steuer- und Anschaltlogik sowie Leitungen zur Brandmeldeanlage, zum Feuerwehr-Gebäudefunk-Bedienfeld und zur Gebäudeleittechnik;
  • erforderliche Bohrungen, ergänzende Befestigungssysteme, Brandschutzkanäle sowie Öffnen und fachgerechtes Verschließen von Abschottungen;
  • Konfiguration, Funktionsprüfungen, HF- und LWL-Messungen, validierende Funkmessung, Sachverständigenprüfung, Feuerwehrabnahme, VOB-Abnahme und Bestandsdokumentation.

Bauliche Voraussetzungen

Vor Beginn der Montage müssen die vorgesehenen Betriebsräume fertiggestellt, trocken, abschließbar, beleuchtet und dauerhaft zugänglich sein. Die brandschutztechnische Qualität der Räume, Türen und Durchführungen muss dem Brandschutzkonzept entsprechen. Erforderliche Wärmeabfuhr bzw. Lüftungs- oder Klimatisierungsmaßnahmen sind auf Grundlage der Verlustleistungen der Systemtechnik nachzuweisen.

Die allgemeinen Kabeltrassen und Steigwege müssen montiert, zugänglich und für die BOS-Leitungen freigegeben sein. Für die redundante LWL-Anbindung sind zwei räumlich getrennte, durchgängig nutzbare Wege bereitzustellen. In der Nähe der Technikräume sind geeignete Unterverteilungen, eindeutig zugeordnete Stromkreise und Potentialausgleichsschienen vorzusehen. Die Übergabepunkte und Kontaktlogiken für BMA, FGB und GLT sind vor der Verkabelung abzustimmen.

Bauablauf

Montagevorbereitung

Aufmaß und Prüfung der freigegebenen Planung sowie Abstimmung von Technikräumen, Schrankstandorten, Kabelwegen, Steigpunkten, Antennen- und FGB-Positionen mit den beteiligten Gewerken.

Herstellung der Vorleistungen

Fertigstellung und Freigabe der Betriebsräume, Unterverteilungen, Potentialausgleichspunkte, Trassen, Steigwege und brandschutztechnischen Raumabschlüsse. Festgestellte Restleistungen sind vor Montagebeginn zu dokumentieren und terminlich nachzuführen.

Bohrungen und Befestigungen

Herstellung der erforderlichen Bohrungen und Durchführungen nach statischer und brandschutztechnischer Freigabe. Montage der systembezogenen C-Schienen, Rundsockelhalter, Einzelbefestigungen und Brandschutzkanäle.

LWL-Systemvernetzung

Verlegung der beiden räumlich getrennten LWL-Verbindungen zwischen Master und Unterstationen. Montage der Patchfelder, Spleißen und Kennzeichnen der Fasern sowie Durchführung der Dämpfungs- und OTDR-Messungen.

Antennensystem

Verlegung der Koaxial- und Strahlerkabel, Aufbau der Ringstrukturen und Montage der Richtantennen, Tapper, Splitter, HF-Verbinder, Erdungskits und Überspannungsschutzkomponenten. Herstellervorgaben zu Biegeradien, Befestigungsabständen und Abstrahlbedingungen sind einzuhalten.

Systemtechnik und Schnittstellen

Einbringen und Anschließen der Technikschränke, USV, LWL- und HF-Strecken sowie des Potentialausgleichs. Montage der FGB und Anschluss der Steuerleitungen an BMA und GLT. Sämtliche Komponenten und Anschlüsse sind dauerhaft zu kennzeichnen.

Brandschutztechnische Fertigstellung

Schließen und Kennzeichnen aller Leitungsdurchführungen mit zugelassenen Abschottungssystemen. Kontrolle und Dokumentation der Funktionserhaltswege, Brandschutzkanäle und Raumabschlüsse.

Inbetriebnahme und Abnahme

Kommissionierung und Parametrierung der Systemtechnik, Prüfung der Redundanz, USV, Antennenüberwachung und Schnittstellen. Anschließend erfolgen HF-Messungen, validierende Funkmessung, Nachregulierung, Sachverständigenprüfung, Feuerwehrabnahme und VOB-Abnahme.

Schnittstellen zu anderen Gewerken

GewerkVorleistung / ÜbergabepunktSchnittstellenleistung BOS
Hochbau / AusbauFertige Betriebsräume, Wände, Decken, Türen, Transport- und Wartungsflächen sowie abgestimmte FeuerwehranlaufpunkteAufstellung der Technikschränke und Montage von FGB, Kabeln und Antennen; Angabe der Befestigungs- und Revisionsbereiche
Rohbau / TragwerksplanungFreigabe von Bohrungen, Durchführungen, Befestigungen und Lasten unter Berücksichtigung von Bewehrung und BauteilaufbauAngabe und Herstellung der im BOS-Umfang enthaltenen Bohrungen und Befestigungen nach Freigabe
Elektro 50 HzUnterverteilungen, dedizierte Stromkreise und betriebsbereite Anschlusspunkte in Nähe der TechnikräumeAnschluss von Systemtechnik und USV sowie eindeutige Kennzeichnung der BOS-Stromkreise
Erdung / BlitzschutzPAS/HPAS und definierte Anschlussfahnen; abgestimmtes BlitzschutzkonzeptAnschluss der Technikschränke, Erdung der HF-Kabel und Einbau des Koaxial-Überspannungsschutzes
KabeltrassenHaupt-, Neben- und Steigtrassen mit ausreichenden Reserven und abgestimmter BelegungVerlegung der BOS-Kabel und Montage ergänzender systembezogener Halterungen und Brandschutzkanäle
BrandmeldeanlageÜbergabekontakt zur Aktivierung der BOS-Anlage, Eingang für Störmeldungen und zusätzliche Melder in den BetriebsräumenAnschaltlogik, Steuerleitungen in erforderlicher Funktionserhaltsklasse und gemeinsamer Funktionstest
Feuerwehr / FGBFestlegung der Feuerwehrzugänge, FGB-Standorte, Feuerwehrschließung und AbnahmeanforderungenLieferung und Montage der Bedienfelder einschließlich manueller Zuschaltung und Status-/Störungsanzeige
GebäudeleittechnikGLT-Übergabepunkt, Eingangsmodule, Meldetexte und Festlegung der ständig besetzten StelleStörmeldeleitung und Übergabe der vereinbarten potentialfreien Kontakte einschließlich End-to-End-Test
BrandschutzBrandschutzkonzept, klassifizierte Bauteile, Raumqualitäten und Vorgaben für AbschottungenKontrolliertes Öffnen und Schließen der BOS-Durchführungen sowie Kennzeichnung und Dokumentation
Lüftung / KlimaSicherstellung der zulässigen Raumtemperaturen und erforderlichen WärmeabfuhrBereitstellung der Verlustleistungsdaten der aktiven Technik und USV
UnterdeckenAbgestimmte Deckenhöhen, Revisionsöffnungen und Montagefenster vor DeckenverschlussMontage der Strahler- und Koaxialkabel oberhalb der Unterdecke unter Beachtung der Abstrahlbedingungen

Inbetriebnahme, Prüfungen und Dokumentation

Vor der Gesamtinbetriebnahme werden die LWL-Strecken, HF-Kabel und Antennenschleifen messtechnisch geprüft. Die Stromversorgung, USV, Redundanzumschaltung, Antennenüberwachung sowie die BMA-, FGB- und GLT-Schnittstellen werden gemeinsam mit den beteiligten Gewerken getestet. Die Funkversorgung ist durch eine validierende Umfeld- und Versorgungsmessung nach den projektspezifischen Vorgaben und DIN 14024 nachzuweisen. Festgestellte Abweichungen sind durch Nachregulierung oder Anpassung des Antennensystems zu beseitigen.

Nach Abschluss der Funktions- und Funkmessungen erfolgen die Fortführung des Anzeigeverfahrens, die Sachverständigenprüfung, die Abnahme durch die zuständige Feuerwehr und die VOB-Abnahme durch den Auftraggeber. Zur Abnahme sind die fortgeschriebenen Revisionspläne, Schrank- und Anschaltpläne, Kabel- und Materiallisten, LWL-, HF-, Elektro- und Funkmessprotokolle, Nachweise zur USV, Brandschutzdokumentation, Prüf- und Abnahmeprotokolle sowie Bedienungs- und Wartungsunterlagen zu übergeben.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung