260821_BMU_ERW_Logistikhandbuch_ay.pdf

Installation und Instandhaltung raumlufttechnischer Anlagen im Erweiterungsbau in Berlin

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Baulogistikhandbuch

BAUVORHABEN Erweiterung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - BMU_ERW

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Aktenzeichen:

Berlin, 21.08.2026

Version 5

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Baulogistikhandbuch BMU_ERW

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Erweiterung Bundesumweltministerium Baulogistikhandbuch

INHALT

  1. VORBEMERKUNG ............................................................................................ 7

1.1 Allgemeines ..................................................................................................... 7

1.1 Zielsetzung ....................................................................................................... 7

1.2 Bestandteile der übergeordneten Baulogistik/Baustelleneinrichtung ........... 8

1.3 Anpassungsklausel .......................................................................................... 8

1.4 Regelarbeitszeiten des Bauvorhabens ............................................................ 8

  1. ZUGANG UND SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG ................................................ 9

2.1 Verkehrsführung .............................................................................................. 9

2.2 Andienung BE Stresemannstraße ................................................................. 10

2.2.1 Einfahrt Baustelleneinrichtung Stresemannstraße ............................. 10

2.2.2 Tätigkeit des Einweisers ....................................................................... 11

2.3 Verkehrsführung in den Bauphasen .............................................................. 12

2.3.1 Einteilung der Bauphasen ..................................................................... 12

2.3.2 Verkehrsführung Bauphase 5.4 bis Fertigstellung Baugrube .............. 12

2.4 Zutritt und Zugangskontrollen ...................................................................... 15

2.5 Baustellenausweis ......................................................................................... 16

2.6 Besucherausweis ........................................................................................... 17

2.7 Ausweisverlust / Nutzung .............................................................................. 17

2.8 Bewachung .................................................................................................... 17

  1. LIEFERVERKEHRSSTEUERUNG .................................................................... 18

3.1 Online-Avisierungssystem ............................................................................. 18

3.2 Anmeldung von Baustellentransporten ........................................................ 18

3.3 Voraussetzung für die Anfahrt/Einfahrt zur Baustraße ................................ 18

3.4 Verkehrsüberwachung und Kontrollen ......................................................... 18

3.5 Stapler- und Hubwagennutzung .................................................................... 18

  1. BAUSTELLENVERKEHR................................................................................. 19

4.1 Allgemein ....................................................................................................... 19

4.2 Parkverbot ..................................................................................................... 19

  1. FLÄCHENMANAGEMENT .............................................................................. 19

5.1 Materialmengen ............................................................................................. 19

5.2 Zwischenlagerung von Materiallieferungen .................................................. 19

5.3 Permanente Logistikflächen ......................................................................... 20

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5.4 Lagerflächen .................................................................................................. 20

5.5 Gefahrstofflagerung ...................................................................................... 20

  1. ETAGENLOGISTIK .......................................................................................... 21

6.1 Bauaufzüge/Transportbühnen....................................................................... 21

6.2 Anmeldung Transportbühnen/Hubbühnen/Hubsteiger o.ä. ......................... 22

6.3 Krane ............................................................................................................. 22

  1. ENTSORGUNGS- UND REINIGUNGSLOGISTIK (WERTSTOFFHOFKONZEPT)23

7.1 Entsorgung .................................................................................................... 23

7.2 Abfälle aus Rückbauarbeiten/gemischte nicht sortierte Baustellenabfälle . 23

7.3 Entsorgungsprinzip ....................................................................................... 24

7.4 Reinigung ....................................................................................................... 25

7.4.1 Reinigungspflicht des BauAN ............................................................... 25

7.4.2 Überwachung der Reinigungspflicht ..................................................... 25

7.4.3 Ersatzvornahme .................................................................................... 25

7.4.4 Sorgfaltspflicht des BauAN ................................................................... 25

  1. BAUSTROMVERTEILUNG- UND VERSORGUNG ............................................ 26

8.1 Allgemein ....................................................................................................... 26

8.2 Bauseitige Leistungen ................................................................................... 26

8.2.1 Leistungen im Rahmen der Baustromverteilung sind: ........................ 26

8.2.2 Leistungen im Rahmen der Baustromversorgung sind: ...................... 26

8.3 Leistungen und Pflichten des BauAN ............................................................ 27

  1. BAUWASSERVERSORGUNG .......................................................................... 28

9.1 Allgemein ....................................................................................................... 28

9.2 Bauseitige Leistungen ................................................................................... 28

  1. STRAßENREINIGUNG .................................................................................... 29

  2. WINTERDIENST ............................................................................................. 29

  3. VERWALTUNG CONTAINERANLAGEN .......................................................... 30

12.1 Tagesunterkünfte und Bürocontainer ........................................................... 30

12.2 Magazin- und Materialcontainer ................................................................... 30

12.3 Bedarfsanmeldung ........................................................................................ 30

12.4 Vergabe und Rücknahme/Reinigung ............................................................. 31

12.5 Sanitär- und Sanitätscontainer ..................................................................... 31

  1. ANLAGEN ....................................................................................................... 33

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REVISIONSBLATT

VersionDatumBemerkungerstellt
V017.05.2023Erstellung Log-Handbuch
V131.05.2024Aktualisierung Bauphasen und Krane
V209.09.2025Aktualisierung der Bauphasen und Überarbeitung
V323.02.2026Aktualisierung
V422.05.2026Aktualisierung
V521.08.2026Aktualisierung Krandaten

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Lage der Baustelle und Äußere Verkehrswege ................................................ 10

Abbildung 2: Einfahrt BE Stresemannstraße ......................................................................... 11

Abbildung 3: Verkehrsführung Phase 5.4 - Fertigstellung .................................................... 13

Abbildung 4: Tore und Entladezonen ab Bauphase Rohbau .................................................. 14

Abbildung 5: Übersicht Zugangskontrollstellen .................................................................... 15

Abbildung 6: Standorte der Bauaufzüge ................................................................................. 21

Abbildung 7: Übersicht der Krane 1 bis 4 ............................................................................... 22

Abbildung 8: Baustromverteiler EBS ...................................................................................... 28

Abbildung 9: Baustromverteiler NKD ..................................................................................... 28

Abbildung 10: Bauwasseranschluss NDK .............................................................................. 29

Abbildung 11: Lage Sanitätscontainer .................................................................................... 32

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AGH Abgeordnetenhaus Berlin

AN Auftragnehmer

AT Arbeitstage

BE Baustelleneinrichtung

BGF Bruttogeschossfläche

BKA Bundeskriminalamt

BMUV Bundesministerium für Umwelt, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

BR Bundesrat

BRA Bundesrat Anbau

BRI Bruttorauminhalt

BV Bauvorhaben

LDL Logistikdienstleister

MGB Martin-Gropius-Bau, Müllgroßbehälter / Rollcontainer

NU Nachunternehmer

OÜ Objektüberwachung

RCD „Residual Current Device“ Fehlerstrom-Schutzschalter/ Reststromschutzgerät

SDL Sicherheitsdienstleister

SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

VOB C Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

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1. VORBEMERKUNG

1.1 Allgemeines

Bei dem Bauvorhaben (BV) handelt es sich um einen Erweiterungsbau für das Bundes- ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Der Neubau des Gebäudes wird auf einem Grundstück in 10117 Berlin errichtet, dass südlich von der Niederkirchnerstraße, westlich von der Stresemannstraße und nördlich von der Erna-Berger-Straße umschlossen wird. An der östlichen Seite grenzt das Grundstück an das Berliner Abgeordnetenhaus. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine innerstädtische Brachfläche nahe dem Potsdamer Platz und der Leipziger Straße. Der Erweiterungsbau dient vorrangig der Verwaltungsnutzung durch das BMUV. Es wer- den auch Büroflächen für die Nutzung durch weitere Bundesministerien und für das Ab- geordnetenhaus von Berlin sowie Bereiche für das Facility Management der BImA vorge- sehen. Ziel ist es, das Grundstück baulich so zu verdichten, dass eine maximale Ausnut- zung erreicht werden kann.

Der Bruttorauminhalt (BRI) des geplanten Gebäudes beträgt nach derzeitigem Planungs- stand ca. 192.737 m³ und die Bruttogrundfläche (BGF) ca. 53.115 m² (7.240 m² unterir- disch, 45.875 m² oberirdisch). Das vorliegende Baulogistikhandbuch ist für alle am Bau Projektbeteiligten bestimmt und wird zusammen mit der Baustellenordnung Vertragsbestandteil sämtlicher Bau- und Lieferverträge. Der AG beabsichtigt ab der Phase Rohbau eine Logistikdienstleister (LDL) im Projekt ein- zusetzen. In der Phase zur Herstellung der Baugrube erfolgen die Abstimmungen mit der Objektüberwachung. Bei der Einbindung von Nachunternehmern (NU) ist der Auftragnehmer (AN) dazu ver- pflichtet, die Logistikbedingungen weiterzugeben. Die Weitergabe der Logistikbedingun- gen ist dem Logistikdienstleister (LDL) mit Benennung des NU anzuzeigen. Ein die Logistik betreffender Ansprechpartner ist durch jeden AN schriftlich, mit Unter- schrift, dem LDL zu benennen (siehe Anlage 1_Ansprechpartner Baulogistik) Der AN und deren NU sind verpflichtet den Erhalt und die Kenntnisnahme der Logistik- bedingungen schriftlich, mit Unterschrift und Stempel, dem LDL zu bestätigen (siehe An- lage 2_Empfangsbestätigung).

1.1 Zielsetzung

Dieses Logistikhandbuch informiert alle an der Planung und Ausführung beteiligten Ak- teure über:

  • die Aufgaben und Ziele der zentralen Baulogistik
  • Auswirkungen der zentralen Baulogistik auf die Arbeit der am Bauvorhaben Betei- ligten
  • Zugangs- und Zufahrtsbestimmungen und deren Auswirkungen
  • Informationen und Kommunikation die Baulogistik betreffend Die Ziele der zentralen Baulogistik sind:
  • Wirtschaftlichkeit und eine geordnete Bauausführung
  • Ver- und Entsorgungssicherheit der Baustelle

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1.2 Bestandteile der übergeordneten Baulogistik/Baustelleneinrich- tung

Mit Beginn der Baufeldfreimachung:

  • Baustraßen
  • Zugangskontrolle mit Bauausweiserstellung
  • Straßenreinigung / Winterdienst
  • Bauwasseranschluss
  • Baustromstation / Trafo Mit Beginn der Rohbauarbeiten zusätzlich:
  • Einsatz Baulogistikdienstleister (LDL)
  • Entsorgungs- und Reinigungslogistik
  • Logistikkoordination (Lieferverkehrssteuerung, Flächenmanagement, Etagenlogis- tik)
  • Verwaltung Containeranlage Mit Beginn der Ausbauarbeiten zusätzlich:
  • Baustromversorgung / Etagenversorgung
  • Bauwasserversorgung / Etagenversorgung

1.3 Anpassungsklausel

Bei Änderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Logistikhandbuchs werden alle er- fassten AN und deren verantwortlichen Personen benachrichtigt, mit der Bitte die erhal- tenen neuen Seiten auszutauschen bzw. zu ergänzen. Die Aktualisierungen werden farb- lich hervorgehoben. Der AN ist verpflichtet den Erhalt und die Kenntnisnahme von Aus- tauschseiten schriftlich, mit Unterschrift und Stempel, dem LDL zu bestätigen. Bei Ein- bindung von NUs ist der AN dazu verpflichtet die Logistikbedingungen weiterzugeben. Die Weitergabe ist gegenüber dem LDL anzuzeigen.

1.4 Regelarbeitszeiten des Bauvorhabens

Für die Arbeitszeiten auf der Baustelle gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschrif- ten. Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist zunächst nicht vorgesehen. Die Arbeitszeit ist darüber hinaus grundsätzlich mit der Objektüberwachung abzustimmen. Die Öffnungszeiten der Zugangskontrollstellen sind wie folgt festgelegt: ▪ Montag-Freitag 07.00 Uhr bis 20.00Uhr

Außerhalb dieser Baustellenöffnungszeiten ist das Arbeiten und Betreten der Baustelle nur in besonders begründeten Fällen mit einer schriftlichen Antragstellung durch den betreffenden BauAN mit zwei Wochen Vorlauf und schriftlicher Genehmigung des AG möglich. Samstagsarbeit ist auf Antrag möglich. Einschränkungen für lärmintensive Arbeiten bestehen während der Plenarsitzung des Abgeordnetenhaus Berlin (AGH) und des Bundesrates (BR), sowie während der Aus- schusswoche des BR.

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2. ZUGANG UND SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG

2.1 Verkehrsführung

Das Projektgebiet befindet sich zentral in der Berliner Innenstadt, in der Nähe zum Pots- damer Platz und zum Leipziger Platz. Das Grundstück grenzt:

  • nördlich an die Erna-Berger-Straße (Sackgasse)
  • östlich an das Berliner Abgeordnetenhaus
  • südlich an die Niederkirchnerstraße und den Martin-Gropius-Bau (MGB)
  • westlich an die Stresemannstraße sowie die vorhandenen Gebäude des BMUV und Vattenfall. Zur Anfahrt an die Baustelle können die vorhandenen öffentlichen Verkehrswege genutzt werden. Grundsätzlich ist darauf zu achten, Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund der Baumaßnahme zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten. Aufgrund einer be- reits getätigten nachbarschaftlichen Vereinbarung ist die Zufahrt zum Baufeld nur über die Niederkirchnerstraße im Süden und die Ausfahrt über die Erna-Berger-Straße im Norden möglich. Da die Erna-Berger-Straße in die Stresemannstraße mündet, auf der sich ein Mittelstreifen befindet, werden die Transporte in Richtung Potsdamer Platz/Leipziger Platz im Norden abfahren. Zum Schutz der Geh- und Radwege wurden im Bereich der Ein- und Ausfahrt temporäre Gehwegüberfahrten errichtet. Die Zufahrt zur Niederkirchnerstraße und somit zum Baufeld kann über die Stresemannstraße erfolgen. Alle angrenzenden Straßen werden auch von der Baustelle Anbau Bundesrat in Anspruch genommen. Die Verkehrsführung auf der Baustelle erfolgt zum Teil unter gemeinsamer Nutzung mit dem BV BRA und ist je Bauphase verschieden. Sie ist gemeinsam mit der Baumaßnahme Bundesrat Anbau abgestimmt worden.

Die Baustelle kann über nachstehende Verkehrsführungen erreicht werden (Abbildung 1):

  • Richtung Norden: Potsdamer Platz - Stresemannstraße - Niederkirchnerstraße
  • Richtung Süden: Niederkirchnerstraße oder Stresemannstraße – Niederkirchnerstraße
  • Richtung Westen: Potsdamer Platz - Stresemannstraße – Niederkirchnerstraße oder Stresemann- straße – Erna-Berger-Straße

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Abbildung 1: Lage der Baustelle und Äußere Verkehrswege

Die Baustelle grenzt nordöstlich an das BV „Bundesrat Anbau“. Aufgrund beengter Platz- verhältnisse wird es für beide BV mit Beginn der Arbeiten zur Baufeldfreimachung beim Erweiterungsbau BMUV nur eine Baustelleneinrichtung geben. Die Zufahrt für die Bau- stellen erfolgt von der Niederkirchnerstraße und von der Stresemannstraße aus und ver- teilt sich entsprechend der Bauphasen auf dem Grundstück.

2.2 Andienung BE Stresemannstraße

2.2.1 Einfahrt Baustelleneinrichtung Stresemannstraße

Die Zufahrt und Andienung über die Stresemannstraße wird errichtet, sodass sie ab Be- ginn der Rohbauarbeiten zur Verfügung steht. Für die Zufahrt zur Baustelleneinrichtung in der Stresemannstraße gilt:

  • Der Zutritt für das Personal ist verboten, Zugang nur über Niederkirchnerstraße oder Erna-Berger-Straße.
  • Die Zufahrt zur Baustelle für alle Fahrzeuge ist nur aus südlicher Richtung kom- mend gestattet.
  • Einfahrt in die BE Stresemannstraße nur nach vorheriger Anmeldung über das On- line-Avisierungssystem (siehe Punkt 3)
  • Einfahrt aus Richtung südlicher Richtung kommend in die „Wendetasche“ und an- schließend rückwärts in die BE. (Abbildung 2)

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Abbildung 2: Einfahrt BE Stresemannstraße

  • Fahrzeuge, die aus Richtung Potsdamer Platz kommen, werden abgewiesen und müssen die Baustelle von Süden über die Stresemannstraße anfahren.
  • Die Ausfahrt erfolgt ausschließlich in die Stresemannstraße in Richtung Potsdamer Platz.
  • Die Zufahrt zum Innenhof BEW ist immer freizuhalten. Anlieferungen für die BEW werden vorher bekanntgegeben und im Online-Avisierungssystem zu berücksich- tigt.
  • Während der Ein- und Ausfahrt in die BE-Fläche ist folgendes zwingend zu beach- ten:
  1. Personen des öffentlichen Straßenverkehrs (Fußgänger, Radfahrer etc.) dür- fen nicht gefährdet werden.
  2. Die Einweisung der Fahrzeuge in die BE ist durch die bestellende Firma zu stellen.
  3. Nach Ein- /Ausfahrt ist das Tor zur BE umgehend wieder zu schließen.

2.2.2 Tätigkeit des Einweisers

Durch den AG wird zum Schutz der verschiedenen Verkehrsteilnehmer, vor allem in dem Bereich des Ehrenhofes des Bundesrates, ein Einweiser bereitgestellt. Er ist während des Betriebes der Baustelleneinrichtung in der Leipziger Straße zu jeder Zeit vor Ort. Er stellt die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer, vor al- lem im Bereich des Verkehrsknotens vor der Einfahrt zum Ehrenhof des Bundesrates sicher. Dazu gehört insbesondere:

  • Sperrung der Fußgängerführung in beiden Richtungen; Koordinierung/Überwa- chung des Radverkehrs bei aktivem Baustellenverkehr
  • Schließung der Toranlagen: Solange kein Baustellenverkehr stattfindet, sind alle Tore der Baustelleneinrichtung geschlossen zu halten. Die geöffneten Tore sind un- mittelbar nach dem Ein/- Ausfahren wieder zu schließen. Das Betreten nicht be- rechtigter Personen in den Bereich der Baustelleneinrichtung ist in jeden Fall zu verhindern.

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  • Sicherung der Baustelleneinrichtung, so dass keine Gefahr davon ausgeht. Der Einweiser hat bei der Koordinierung des Baustellenverkehrs zwingend folgendes zu berücksichtigen:
  • Grundsätzlich ist die Zufahrt freizuhalten. Baustellenfahrzeuge sollen nicht länger als unbedingt erforderlich die Zufahrt behindern, der Zufahrtsbereich ist schnellst- möglich freizumachen.

Der Einweiser hat sich tagesaktuell über die jeweils für den Tag angemeldeten Vorfahrten und den zu erwartenden Lieferverkehr zu informieren und diesbezüglich den ankommen- den Verkehr aus allen Richtungen kommend vorausschauend zu beobachten. Der Einweiser muss während des Betriebes der Baustelleneinrichtung uneingeschränkt über das Mobiltelefon erreichbar sein.

2.3 Verkehrsführung in den Bauphasen

2.3.1 Einteilung der Bauphasen

BauphaseBeschreibungZeitraum
5.4Herstellung BaugrubeZeitraum: Dezember 2024 – März 2026
6.1 – 6.2Rohbau, Fassade/DachZeitraum: März 2026 – September 2027
7AusbauZeitraum: Oktober 2027 bis Fertigstellung

2.3.2 Verkehrsführung Bauphase 5.4 bis Fertigstellung Baugrube

Die Zufahrt erfolgt für beide Baumaßnahmen über die Baustraße West. Eine BE-Fläche für das BV BRA auf dem Projektgebiet BMU_ERW muss ab dieser Phase nicht mehr be- rücksichtigt werden. Während der Phase 5.4 werden die BE-fläche auf der Stresemannstraße für die Rohbau- arbeiten erweitert und 2 weitere Baustraßen eingerichtet. Die „Baustraße Süd“ verläuft parallel zur Niederkirchnerstraße im Bereich des Bauteils A, vgl. auch BE-Pläne. Die „Baustraße Stresemannstraße“ verläuft parallel zur Stresemannstraße im nördlichen Bereich des Baufeldes B.

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Abbildung 3: Verkehrsführung Phase 5.4 - Fertigstellung

Um von den öffentlichen Straßen auf das Baufeld zu gelangen, werden Tore mit Zutritts- kontrollen eingerichtet. Für die Anlieferung des BV BMU_ERW sind drei Zufahrten und zwei Ausfahrten vorgesehen. Die Zu- und Ausfahrtstore werden wie folgt nummeriert, vgl. auch Abbildung 4:

Tabelle 1: Auflistung Tore ab Bauphase Rohbau

NiederkirchnerstraßeTor 1
Tor 2
StresemannstraßeTor 3
Erna-Berger-StraßeTor 4

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Abbildung 4: Tore und Entladezonen ab Bauphase Rohbau

Entlang der Baustraßen West (Niederkirchnerstraße) werden 2 Entladezone eingerichtet. Für Transporte zum Arbeitsplatz innerhalb der Baustelle ist der BauAN selbst zuständig. Alle dafür erforderlichen Flächen und Geräte müssen durch den jeweiligen BauAN selbst organisiert werden.

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2.4 Zutritt und Zugangskontrollen

Für den Zugang zur Baustelle sind Zugangskontrollstellen an den Eingängen eingerichtet worden, siehe Abbildung 5. Auf Grund der erhöhten Sicherheitsstufe des Bundesrates und des BMUV erfolgt für die Mitarbeiter eine Sicherheitsüberprüfung durch das BKA über ein Antragsformular, welches mit einer Vorlaufzeit von 1 Woche beim Logistik- dienstleister des BV BRA eingereicht wird.

Abbildung 5: Übersicht Zugangskontrollstellen

Der Personenzugang und die Baustellenausweiserstellung befinden sich mit Beginn der Arbeiten in der Zugangskontrollstelle an der Niederkirchnerstraße, Tor 1. Zusätzlich be- findet sich ein Drehkreuz für Personen mit Baustellenausweis in der Niederkirchner- straße und an der Ausgangskontrollstelle in der Erna-Berger-Straße, Tor 4. Das Betreten der Baustelle ist nur über den Zugangskontrollstellen oder die aufgestell- ten Drehkreuze erlaubt.

Angaben durch die beteiligten Auftragnehmer: Der BauAN und von ihm mit der Durchführung von Bauleistungen beauftragte NU sowie deren beauftragte Folgeunternehmen haben der OÜ eine Liste der vorgesehenen Arbeit- nehmer vor Antritt der Tätigkeiten (mindestens 10 AT im Voraus) zu übergeben. Jedes Unternehmen hat eine eigene Personalliste auszufüllen. Nachunternehmer müs- sen getrennt gemeldet werden. Das Unternehmen bestätigt mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass alle Personen, welche auf dem Bauvorhaben eingesetzt werden, ord- nungsgemäß bei dem Antragsteller angestellt sind.

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Neue Arbeitnehmer sind nachzumelden. Arbeitnehmer, die nicht mehr auf der Baustelle tätig sind, müssen unverzüglich abgemeldet werden.

Gemäß Baustellenordnung ist das Tragen von Arbeitsschutzschuhen (S3), Schutzhelmen und Warnwesten auf der gesamten Baustelle Pflicht. Zur Unterscheidung der Baustellenmitarbeiter sind durch das BV BRA gelbe Warnwesten und durch das BV BMU_ERW Warnwesten in der Farbe „orange“ zu tragen.

2.5 Baustellenausweis

Die Baustelle kann nur mit einem gültigen Baustellenausweis betreten oder verlassen werden. Der Baustellenausweis ist während des Aufenthalts auf der Baustelle ständig mitzuführen und bei Kontrollen dem SDL vorzuzeigen. Der Baustellenausweis wird nach Abgabe der erforderlichen Unterlagen in der Zugangskontrolle erstellt und übergeben. Der AN/NU hat zusätzlich alle notwendigen Unterlagen seiner Arbeitnehmer in Kopie zur Verfügung zu stellen. Die Kopien werden zum Nachweis der korrekten Anmeldung vom SDL aufbewahrt. Zur Beantragung eines Baustellenausweises ist eine Firmenzugehörig- keit zu einem befugten Unternehmen nachzuweisen (Anlagen 9 und 10). Folgende Unterlagen sind einzureichen / vorzulegen:

  • Kopie Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (wenn erforderlich)
  • Sozialversicherungsnachweis (Sozialversicherungsausweis oder Krankenversi- chertenkarte) Mit der Erstellung des Ausweises erfasst der SDL folgende Daten:
  • Name
  • Vorname
  • Firmenname
  • Auftraggeber
  • Sozialversicherungsnummer o. ä. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes kann es notwendig sein, dass weitere Daten erfasst werden müssen. In jedem Fall erfolgt die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Erstausstellung der Baustellenausweise je Arbeitnehmer sind für den AN/NU und seine Folgeunternehmen kostenfrei.

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2.6 Besucherausweis

Besucherausweise werden vom SDL gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen persönlichen Dokuments als Kopie ausgegeben. Der Zweck des Besuches sowie die besuchende Person/Firma müssen angegeben werden. Die Anmeldung eines Baustellenbesuchers muss mindestens 3 Tage im Voraus gemeldet werden. Besucher- ausweise müssen bei Verlassen der Baustelle wieder abgegeben werden.

2.7 Ausweisverlust / Nutzung

Der Verlust eines Baustellenausweises ist dem SDL sofort persönlich anzuzeigen, damit dieser den Baustellenausweis sperren kann. Die Erstellung eines Ersatzbaustellenaus- weises ist für den BauAN/NU kostenpflichtig (siehe Anlage 3 - Preislisten). Die Weitergabe des Baustellenausweises oder das Fälschen von Baustellenausweisen ist verboten. Die Baustellenausweise sind individuell an Personen gebunden. Eine Zuwider- handlung kann den Verweis von der Baustelle für alle Beteiligten zur Folge haben.

2.8 Bewachung

Seitens des AG erfolgt während der Regelarbeitszeit nur eine eingeschränkte Bewachung der Baumaßnahme. Generell ist die äußere Umgrenzung der Baustelle mit einem geschlossenen Bauzaun und als oberer Abschluss zusätzlich mit Stacheldraht gesichert. Zur Abschottung des angrenzenden und im Betrieb befindlichen Bestandsgebäudes so- wie zum Nachbargebäude AGH verläuft ein mit Stacheldraht gesicherter und videoüber- wachter geschlossener Bauzaun als Sicherheitslinie. Jeder BauAN/NU hat sein Gewerk und den in seiner Verantwortlichkeit unterliegenden Bereich individuell vor Beschädigung, Diebstahl oder unbefugtem Zutritt/Zugriff zu schützen. Grundsätzlich ist jede Öffnung des Bauzauns unabhängig der Tore mit dem SDL / OÜ und dem AN des Sicherheitszaunes abzustimmen und erst nach dessen Genehmigung auszu- führen.

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3. LIEFERVERKEHRSSTEUERUNG

3.1 Online-Avisierungssystem

Für die Lieferverkehrssteuerung wird ein Online – Avisierungssystem, eine internetba- sierende Plattform, durch den LDL ab der Phase Rohbau bereitgestellt. Die genauere Beschreibung ist der Anlage 4_Online-Avisierung zu entnehmen. Der BauAN hat die Möglichkeit, sich über das System bezüglich der eigenen Avisierungen zu informieren. Es liegt in der Verantwortung des beauftragten BauAN alle NUs oder Be- teiligte über durch sie selbst veranlasste Avisierungsvorgänge zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

3.2 Anmeldung von Baustellentransporten

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden La- gerflächen, eine genaue Planung der Transport- und Anlieferverkehre unabdingbar ist. Hierfür wird die Nutzung eines Avisierungstools erforderlich.

3.3 Voraussetzung für die Anfahrt/Einfahrt zur Baustraße

Für die Einfahrt auf das Baustellengelände muss der AN bzw. der von ihm beauftragte Transportunternehmer im Besitz einer vom SDL / LDL bestätigten Avisierung sein. Die Einfahrtreihenfolge bzw. die Bestätigung der Transporte wird unter Beachtung der Priorität des Transportes und der aktuellen Situation auf der Baustelle durch den SDL / LDL festgelegt.

3.4 Verkehrsüberwachung und Kontrollen

Die Überwachung auf Einhaltung sämtlicher Regelungen der Lieferverkehrssteuerung erfolgt durch den LDL und durch den SDL. Die Einhaltung der vorgegebenen Zeitfenster gemäß bestätigter Avisierung wird durch den SDL anhand von elektronischen Zeitstem- peln bei der Ein- und Ausfahrt der Baustelle überwacht. Im Hinblick auf den Diebstahlschutz werden durch den SDL in unregelmäßigen Abstän- den Kontrollen an zu- und ausfahrenden Fahrzeugen durchgeführt. Dabei ist dem SDL auch Einsichtnahme in den Fahrzeuginnenraum, auf die Fahrzeugladefläche oder sons- tige Transportbehältnisse zu gewähren.

3.5 Stapler- und Hubwagennutzung

Zum Entladen und Transportieren von palettiertem Material bis zu 1 t/Palette werden seitens des LDL ein Stapler und 3 Hubwagen vorgehalten. Die Staplernutzung wird mit der Transportanmeldung über das Onlineavisierungssystem beim zuständigen LDL an- gemeldet. Dieser benennt für die Bedienung einen eingewiesenen Staplerführer. Der Staplerführer ist für das Entladen des Materials verantwortlich. Der Weitertransport von der Umschlagfläche zur Lagerfläche/ zum Verbringungsort ist Sache des AN. Hierfür kann der Transport per Stapler über ein Formular (Anlage 7 - Staplernutzung) angemeldet werden. Ist die Nutzung des Staplers zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich oder der Stapler nicht verfügbar, werden dem AN seitens des LDL Alternativen angeboten. Aus der zeitli- chen Verschiebung kann der AN keine Behinderungen oder sonstige Forderungen gegen- über dem LDL geltend machen.

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4. BAUSTELLENVERKEHR

4.1 Allgemein

Baustellenverkehr beinhaltet alle Fahrzeuge, welche die Baustelle beliefern, auf das Baugelände einfahren, es verlassen oder sich auf der Baustelle und deren unmittelbarem Umfeld bewegen, d.h. der Baustellenverkehr beginnt schon außerhalb des eigentlichen Baustellengeländes. Die Baustelle wird von der Niederkirchnerstraße aus angedient. Die Zufahrt erfolgt ge- meinsam mit der Baustelle BRA. Ab dem Rohbau wird die Andienung der Baustelle auch in der Stresemannstraße erfol- gen.

4.2 Parkverbot

Das Parken von Fahrzeugen aller Art (auch Motorräder / Fahrräder) ist auf dem Baustel- lengelände und auf den für die Bauabwicklung zur Verfügung stehenden Flächen grund- sätzlich nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden falsch parkende Fahrzeuge auf Kosten des Verursachers entfernt.

5. FLÄCHENMANAGEMENT

5.1 Materialmengen

Der AN/NU hat die Materialien entsprechend dem Baufortschritt anzuliefern und zu ver- bauen.

5.2 Zwischenlagerung von Materiallieferungen

Die Zwischenlagerung von Materiallieferungen hat nur auf den vom LDL zugewiesenen Lagerflächen oder in den Arbeitsbereichen des BauAN/NU zu erfolgen. Hinweis: Beachtung der Traglasten in und außerhalb des Gebäudes in Abstimmung mit der OÜ! Baustraßen und Entladezonen dürfen nicht als Lagerflächen genutzt werden. Schüttgüter dürfen ausschließlich nur in Silos, Containern o.ä. auf den zugewiesenen Flä- chen gelagert werden. Zur Vermeidung einer Ansammlung von Brandlasten im Baukörper ist der AN verpflich- tet, Pfandpaletten nur in der ihm zugewiesenen Fläche außerhalb des Gebäudes bis zu einer Maximalmenge von 1 m³ zu lagern. Der AN ist verpflichtet den Abtransport seiner Pfandpaletten im Rahmen eines Abtransportes über die Lieferverkehrssteuerung zu or- ganisieren. Die Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten. Hier kann der LDL ohne gesonderte Aufforderung oder Fristsetzung die Beräumung zu Lasten des BauAN veranlassen.

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5.3 Permanente Logistikflächen

Mit permanenten Logistikflächen werden die Lagerflächen innerhalb der Baustelle be- zeichnet, die den am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen nicht direkt zur Verfügung stehen, wie z. B. Baustraßen, Containerstellflächen, etc. Die temporäre Nutzung der Flä- chen kann jedoch bei dem LDL beantragt werden. Die Übergabe dieser Flächen ist immer an ein direktes Ereignis gebunden und zeitlich begrenzt. Eine dauerhafte Nutzung dieser Flächen ist somit ausgeschlossen. Erfolgt die Beräumung der Flächen nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters ist die OÜ bzw. der LDL berechtigt, die Beräumung der Fläche zu veranlassen.

5.4 Lagerflächen

Mit Lagerflächen werden die Flächen bezeichnet, die den am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen direkt zur Verfügung gestellt werden können. In begründeten Fällen kann das Recht auf Nutzung der überlassenen Lagerfläche entzogen werden. In diesem Fall ist die Lagerfläche nach Aufforderung durch den LDL zu beräumen. Lagerflächen werden in den Bauphasen je nach Flächenverfügbarkeit auf der Baustelle eingerichtet. Aufgrund der geböschten Baugrube kann während dieser Bauphase nur we- nig Lagerfläche zur Verfügung gestellt werden. Erst nach Verfüllung der Baugrube ste- hen weitere Lagerflächen zur Verfügung. Des Weiteren können Lagerflächen in der Phase Ausbau in Bereichen des Erdgeschosses eingerichtet werden. Die Zuweisung erfolgt über den LDL. Generell können Materialanlieferungen nur in solchem Umfang vorgenommen werden, wie es die abgestimmten Lagermöglichkeiten vor Ort in den vorgegebenen Bereichen zu- lassen und soweit die Materialien unverzüglich verarbeitet werden können. Die Beantragung von Flächen erfolgt über Abstimmung mit der OÜ (Größe der Fläche) und direkter Vorortbegehung mit dem zuständigen LDL (Verortung auf dem Baufeld).

5.5 Gefahrstofflagerung

Der LDL richtet bei Bedarf im Rahmen der Baustelleneinrichtung ein Gefahrstofflager ein. Bevor Gefahrstoffe eingesetzt werden, ist zu prüfen, ob entsprechende Ersatzstoffe bei gleicher Qualitätsanforderung zum Einsatz kommen können. Diese Prüfungen sind dem SiGeKo auf Verlangen vorzulegen. Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Betriebsanweisungen auf der Baustelle vorzuhalten. Der Umgang und die Lagerung von Gefahrstoffen sind gemäß den Angaben aus den Sicherheitsdatenblättern vorzunehmen und mit dem SiGeKo abzustimmen. Beim Umfüllen von Originalgebinden in andere Behälter müssen diese wie die Originalgebinde gekennzeichnet sein. Das Sicherheitsdatenblatt muss immer zur Verfügung stehen und bei einem evtl. Unfall dem/der Verunfallten mitgegeben werden.

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6. ETAGENLOGISTIK

6.1 Bauaufzüge/Transportbühnen

Die Versorgung der aufgehenden Geschosse des Gebäudes, erfolgt nach Abschluss der Rohbauarbeiten über 5 Bauaufzüge außerhalb des Gebäudes. Die Bauaufzüge stehen zum Materialtransport zur Verfügung. Mit den Bauaufzügen können Materialien nur unter Be- achtung und Berücksichtigung der Gewichts- und Größenbeschränkungen transportiert werden. Ist der Materialtransport durch die Beschaffenheit des zu transportierenden Ma- terials über eine Transportbühne ausgeschlossen, so hat der BauAN den Materialtrans- port eigenverantwortlich, unter Einhaltung der sonstigen baulogistischen Bedingungen, zu organisieren und durchzuführen. Die Lage der Bauaufzüge ist den Baustelleneinrich- tungsplänen zu entnehmen. Der BauAN wird durch die Nutzung der bauseits gestellten Bauaufzüge nicht von seiner vertraglichen Verpflichtung zum Materialtransport befreit. Ist die Nutzung der Transport- bühne für den BauAN nicht möglich oder werden diese durch Reparatur oder Wartung außer Betrieb genommen, kann der BauAN daraus keine Behinderungen oder Mehrkos- ten ableiten. Die im Gebäude vorhandenen Aufzüge werden bauseits nicht verwendet. In der nachfolgenden Abbildung werden die Bauaufzüge dargestellt (siehe auch Abbil- dung 6).

Abbildung 6: Standorte der Bauaufzüge

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6.2 Anmeldung Transportbühnen/Hubbühnen/Hubsteiger o.ä.

Durch den AN Rohbau werden Kräne gemäß BE-Plan errichtet. Die Auslegerlängen und Traglasten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Diese Kräne werden bis zum Zeitpunkt Gebäudehülle dicht vorgehalten. Nach Einbau der Fensterelemente (ohne Brüstungsbekleidungen, Lisenen) werden die Kräne zurückgebaut. Eine ununterbro- chene Nutzung der Kräne ist insbesondere in den Phasen der Überschneidung der Aus- führung mit dem Rohbau bzw. Holzbau nicht möglich. Alle weiteren Hebezeuge sind durch die AN zustellen. Bei Sondermontagen ist die jeweilige Leistungsbeschreibung zu beachten. Die Anmeldung der Nutzung erfolgt vorab über den zuständigen LDL. Eine An- lieferung ist wie in Kapitel 3 beschrieben über die Lieferverkehrssteuerung anzumelden.

6.3 Krane

In der nachfolgenden Tabelle werden die Kräne aufgelistet (siehe Abbildung 7) Tabelle 2: Technische Angaben der Kräne

KranAuslegerTraglastPhasen
160 m4,69 tab Rohbau UG
280 m4,69 tab Rohbau UG
350 m4,69 tab Rohbau UG
447,5 m3,0 tab Rohbau UG

Abbildung 7: Übersicht der Krane 1 bis 4

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7. ENTSORGUNGS- UND REINIGUNGSLOGISTIK (WERT-

STOFFHOFKONZEPT)

7.1 Entsorgung

Der LDL übernimmt mit Beginn der Rohbauarbeiten eine übergeordnete Entsorgungs- und Reinigungslogistik. Folgende Baustellenabfälle, die aus der Bautätigkeit der BauAN / NU stammen sind über den AG zu entsorgen:

  • Bauschutt recyclebar, Kantenlänge < 0,8m
  • Holz AI, AII, AIII
  • Gipsabfälle (Gipsbauelementen, Gipskartonplatten)
  • Gemischte Baustellenabfälle, ohne mineralische Abfälle (z.B. Gips, Beton)
  • Papier, Pappe, Kartonagen (sauber)
  • Folie (sortenrein, sauber)
  • Metalle aller Art
  • Mineralwolle nicht kontaminiert (KMF)
  • EPS (Expandierter Polystyrolschaum) / XPS (Extrudierter Polystyrolschaum)
  • Bitumengemische, Dachpappe teerfrei

Die Entsorgung wird unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz durchgeführt. Der AN ist verpflichtet, für die oben genannten, auf dem Baustellengelände anfallenden Baustellenabfälle und Verpackungsmaterialien die Entsorgungsleistungen des AG in An- spruch zu nehmen. Die Einbindung eigener Entsorgungsunternehmen ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse der Baustelle untersagt. Das Mitbringen von Baustellenab- fällen, welche nicht durch eine Bautätigkeit vor Ort angefallen sind, ist verboten. Die Entsorgung von Sonderabfällen zählt nicht zum geschuldeten Leistungsumfang des AG. Sonderabfälle sind solche Abfälle, die nicht mit dem normalen Baustellenabfall (siehe vorgenannte Aufzählung) entsorgt werden können und/oder von denen eine Gefahr für die Umwelt oder für die Öffentlichkeit ausgeht. Eine konkrete Zuordnung von Sonder- abfällen ist der Anlage 5 - Abfalldeklarierung, zu entnehmen.

7.2 Abfälle aus Rückbauarbeiten/gemischte nicht sortierte Baustellen- abfälle

Die Entsorgungsleistung von Baustellenabfällen aus:

  • Schlechtleistungen (z B. Rückbau aufgrund mangelhafter Leistung)
  • Materialfehllieferungen oder zu viel bestelltem Material, welches nicht abgeholt wird
  • Material, das aufgrund von Witterungsschäden zu Abfall deklariert wird sowie
  • Baumischabfall aus Rückbauarbeiten zählen nicht zu dem geschuldeten Leistungsumfang des AG und des LDL.

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7.3 Entsorgungsprinzip

Alle beauftragten BauAN ab Bauphase Rohbau führen vor Beginn ihrer Arbeiten mit dem Entsorgungsdienstleister ein Beratungsgespräch. In diesem wird mit dem benannten An- sprechpartner des jeweiligen Unternehmens, siehe Anlage 1 – Ablauf, Abfallfraktionen, gewünschte Behälter und Sonderwünsche besprochen. Der Entsorgungsdienstleister stellt den Gewerken am Wertstoffhof geeignete rollbare Müllgroßbehälter (MGB) für die getrennte Entsorgung bereit. Für den Transport der frak- tionierten Abfälle bis zur Übergabe am Wertstoffhof sowie für die Reinigung des Arbeits- platzes ist das verursachende Gewerk verantwortlich.

Leistungen des LDL:

  • Einrichten und Betreiben von einem zentralen Wertstoffhof im Bereich der BE, westlich der NEA
  • Bereitstellung von MGB mit einem Fassungsvermögen von 660 - 770 Litern mit ei- ner Nutzlast von über 1,0 t
  • Transport der angefallenen Baustellenabfälle ab Übergabepunkt (Wertstoffhof) zur Verwertung und Entsorgung
  • Endsortierung und Entsorgung der Abfallfraktionen im Wertstoffhof
  • Abfalldokumentationen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen

Leistungen und Pflichten des AN:

  • tägliche Reinigung der Arbeitsbereiche sowie zugewiesenen Flächen
  • tägliche Abfallsammlung und täglicher Abfalltransport aus den Arbeitsbereichen bis hin zum Wertstoffhof
  • sortenreine Befüllung der MGB nach Abfallfraktionen
  • Schutz von Material und Werkzeug durch erkennbare räumliche Trennung zu Ab- fällen
  • Beseitigung von anhaftenden Verschmutzungen
  • Sammlung, Transport und Abholung von Paletten und kabelfreien Kabeltrommeln auf Pfandbasis
  • Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie Logistikwegen
  • Entsorgung und Beräumung von Abfällen aus Rückbauarbeiten

Abrechnung: Die anfallenden Entsorgungsleistungen von Abfällen aus dem Bereich des Auftragneh- mers entsprechend dem Punkt 4.1.11 und 4.1.12 DIN 18299, die normalerweise Neben- leistungen gemäß VOB C sind, erfolgen durch den AG. Dies ist bei der Kalkulation des AN zu berücksichtigen. Zur Orientierung und Ermittlung des Anteils dieser Leistung an der Gesamtleistung sind dem Logistikhandbuch übliche Verrechnungssätze beigelegt, siehe Anlage 6.

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7.4 Reinigung

7.4.1 Reinigungspflicht des BauAN

  1. Es besteht für alle am Bau beteiligten Unternehmen eine permanente Reini- gungspflicht. Dies bedeutet, dass entstehender Abfall arbeitstäglich zu beräu- men und der Arbeitsplatz besenrein zu hinterlassen ist.
  2. Der Abfall ist vom BauAN direkt nach der Entstehung von den MGB in die Abfall- sammelstellen zu füllen. Der BauAN trägt die Verantwortung für den in seinem Arbeitsbereich gefundenen Abfall bzw. Verunreinigungen. Es ist daher unerläss- lich von anderen Unternehmen zu verlangen, den Arbeitsbereich besenrein zu hinterlassen. Kommen diese der Pflicht nicht nach, ist es angeraten, unverzüg- lich den LDL zu informieren.
  3. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auch auf Hohlräume. Der LDL kann in die- sem Zusammenhang jederzeit verlangen, vor dem Verschluss die Hohlräume kontrollieren zu lassen. Die Kosten der Reinigung gehen jeweils zu Lasten des- sen, der als letzter den Hohlraum geöffnet oder geschlossen hat bzw. hier als letzter tätig war.
  4. Das Abstellen von Abfall und Verpackungen im Treppenhaus ist grundsätzlich verboten (Fluchtweg).

7.4.2 Überwachung der Reinigungspflicht

Die LDL führt täglich Rundgänge zur Überwachung der durchgeführten Reinigungen durch. Bei Nichteinhaltung der Reinigungspflicht, werden Mängelberichte erstellt. Diese werden unter Hinweis auf Art und Ort des Mangels dokumentiert. Der LDL wird, wenn möglich, den Verursacher namentlich bezeichnen. Ein Exemplar des Mängelberichts wird der OÜ zur Weiterleitung an den Verursacher ausgehändigt. Ein Dokument verbleibt beim LDL als Beleg, der bei evtl. erforderlichen Ersatzvornahmen Grundlage einer Abrechnung wird. Binnen 12 Stunden nach der Erstellung des Mängelberichtes ist der Mangel seitens des AN vollständig abzustellen. Dies bedeutet, dass die bezeichnete Fläche und somit der ganze Arbeitsbereich in besenreinen Zustand zu versetzen ist. Bei Gefahr im Verzug, z.B. bei Versperrung von Fluchtwegen oder Logistikwegen wird ohne Vorankündigung und Frist zu Lasten des im direkten Vertragsverhältnis zum AG stehenden Unternehmens der Missstand beseitigt.

7.4.3 Ersatzvornahme

Wird der Mangel nicht in der vorgeschriebenen Zeit beräumt und gereinigt, wird der Ent- sorgungsdienstleister den beanstandeten Arbeitsbereich vollständig reinigen und nach der Preisliste (Anlage 3) zu Lasten des Verantwortlichen abrechnen.

7.4.4 Sorgfaltspflicht des BauAN

Das Rauchen und Essen in den Gebäuden ist außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen verboten; erlaubt ist das Trinken alkoholfreier Getränke. Die Einhaltung der Sauberkeit ist vom AN durchzusetzen und wird vom LDL überwacht. Sollte es zu Fäkalienverschmutzungen im Gebäude oder der Baustelleneinrichtung kom- men, wird der Verursacher umgehend unwiderruflich von der Baustelle verwiesen und hat zusätzlich zu seiner Schadenersatzpflicht eine Strafe pro Vorfall zu tragen.

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8. BAUSTROMVERTEILUNG- UND VERSORGUNG

8.1 Allgemein

Durch den AG oder dessen beauftragtes Unternehmen wird eine gewerkübergreifende Baustromverteilung und -versorgung nach Konzept eingerichtet und vorgehalten. Alle Kosten der Baustromversorgung (Bereitstellung/ Verbrauch) werden durch den AG ge- tragen.

8.2 Bauseitige Leistungen

8.2.1 Leistungen im Rahmen der Baustromverteilung sind:

  • Bereitstellung Trafostation und entsprechender Haupt- und Unterverteilungsstati- onen für Kleinverbraucher inkl. Stromlieferung wie folgt:
  • Trafokompaktstationen bauseits (Erna-Berger-Straße)
  • Hauptverteiler ebenerdig, außerhalb des Gebäudes
  • Unterverteiler oder Kleinverteiler im Gebäude je Bauteil
  • Antransport, Montage und Vorhaltung der gesamten Anlage
  • Netzbetreiberkosten
  • tägliche FI-Prüfung der Baustromverteiler
  • monatliche Sicherheitsüberprüfung der Baustromversorgung
  • Baustromelektriker, Notfall- und Bereitschaftsdienst im Störfall
  • Beleuchtung der Treppenhäuser, Flure und Fluchtwege

8.2.2 Leistungen im Rahmen der Baustromversorgung sind:

  • flexible Bereitstellung von Mengen und Leistungen entsprechend den Abnahmever- hältnissen der Baustelle
  • Versorgungssicherheit auf der Basis der netztechnischen Bedingungen des örtli- chen Netzbetreibers als Energieversorger
  • Vorhaltung, Unterhaltung und laufende Überprüfung der zentralen Messeinrich- tung.

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8.3 Leistungen und Pflichten des BauAN

  • Für die notwendige Versorgung von Großverbräuchen, wie Krananlagen etc., sind die erforderlichen Kabel durch den BauAN selbst zu verlegen und beidseitig anzu- schließen. Entsprechende Abgänge werden in den Hauptverteilungen durch den AG zur Verfügung gestellt.
  • Für die notwendige Bereitstellung von Baustrom in seinen Arbeitsbereichen ab Un- terverteilerstation hat der BauAN selbst zu sorgen. Gültige Arbeitsschutz- und Si- cherheitsrichtlinien sind zwingend einzuhalten.
  • Es sind nur Baustromkabel und –anschlüsse mit geprüfter Sicherheit zu verwen- den. Es sind nur Kabel mit aktuellem Prüfdatum oder lesbarem Herstellerdatum zu verwenden.
  • Es sind alle Kabelverbindungen in Wandhalterungen zu verlegen. Das Herumliegen von Kabel auf dem Boden ist verboten.
  • Es sind nur geprüfte und zugelassene Geräte mit Schutzart IP 43/44 oder besser IP 65, zu verwenden; Kabeltrommeln müssen mindestens Schutzart H07 aufweisen
  • Es dürfen keine Kaskadenschaltungen (z. B. 32 A auf 16 A) vorgenommen werden.
  • Der BauAN hat auf eine direkte Verbindung Arbeitsgerät- Kabel- Baustromvertei- lung zu achten.
  • Der BauAN nutzt den jeweils nächstliegenden Baustromverteiler.
  • Baustromverteilungen sind vom BauAN witterungsbedingt verschlossen zu halten.
  • Kabelzuführungen werden vom BauAN immer unterhalb des Kastens und nicht durch die Tür (Quetschgefahr) durchgeführt.
  • Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Material auf die verlegten Kabel abge- legt wird.

Jeder Erst-Nutzer (BauAN) eines Baustromverteilers hat arbeitstäglich, bevor ein Ver- braucher eingesteckt wird, die Prüftaste des / der RCD’s zu betätigen. Bei einwandfreier Funktion ist der RCD anschließend wieder einzuschalten. Die Prüfung ist in das anhän- gende Prüfbuch mit „Firma, Name, Datum, Uhrzeit und Unterschrift“ einzutragen. Stö- rungen sind der OÜ unverzüglich zu melden. Der Verteiler darf bei vorliegender Störung nicht mehr benutzt werden. Sollte die Prüfung durch den / die Nutzer nicht durchgeführt worden sein, werden alle an den Verteiler angeschlossenen Verbraucher abgezogen. Schäden, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des BauAN bzw. Nutzers.

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Abbildung 8: Baustromverteiler EBS

Abbildung 9: Baustromverteiler NKD

9. BAUWASSERVERSORGUNG

9.1 Allgemein

Durch ein vom AG beauftragter AN wird eine gewerkübergreifende Bauwasserversorgung eingerichtet und vorgehalten. Die Kosten der Bauwasserversorgung (Bereitstellung/ Ver- brauch) werden durch den AG übernommen.

9.2 Bauseitige Leistungen

Leistungen im Rahmen der Bauwasserversorgung und Abwasserentsorgung sind:

  • Bereitstellung von Bauwasseranschlüssen und Bauwasser im Bereich der Baustel- leneinrichtungsflächen, ebenerdig außerhalb des Gebäudes
  • Bauwasserlieferung

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Abbildung 10: Bauwasseranschluss NDK

Leistungen und Pflichten des BauAN/NU Für die notwendige Bereitstellung von Bauwasser in seinen Arbeitsbereichen hat der AN ab den Übergabepunkten des AG selbst zu sorgen. Für Schäden, die aufgrund von Un- dichtigkeiten etc. der von ihm eingesetzten Schläuche und Anschlüsse entstehen, haftet der AN.

10. STRAßENREINIGUNG

Durch ein vom AG beauftragter AN wird eine Straßenreinigung auf der Baustelle und der öffentlichen Straßen durchgeführt. Jegliche Beschädigungen und Verschmutzungen von öffentlichen oder privaten Straßen durch Baustellenverkehre oder Lieferanten sind zu vermeiden bzw. unverzüglich zu be- seitigen. Der BauAN / NU ist für die Reinigung der Baustraßen und der öffentlichen Straßen ver- antwortlich insofern er der Verursacher ist. Verunreinigungen insbesondere des öffent- lichen Straßenlandes sind umgehend zu beseitigen. Hierzu kann der BauAN / NU auch durch den AG aufgefordert werden. Führt der BauAN / NU eine erforderliche Reinigung auch nach Aufforderung nicht durch, wird diese zu Lasten des BauAN / NU ohne weitere Aufforderung durch den AG veranlasst.

11. WINTERDIENST

Der Winterdienst wird durch den AG auf den Baustraßen, Zuwegungen zum Baukörper und den Containeranlagen und den anliegenden öffentlichen Gehwegen organisiert und vorgehalten. Alle weiteren erforderlichen Leistungen zur Schaffung winterfester Arbeits- plätze, einschließlich der Räum- und Streuarbeiten sowie die Beheizung in den Arbeits- bereichen der jeweiligen BauAN / NU, liegen in deren alleiniger Verantwortung.

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12. VERWALTUNG CONTAINERANLAGEN

12.1 Tagesunterkünfte und Bürocontainer

Durch den AG wird eine begrenzte Anzahl an ausgestatten Aufenthalts- und Umkleide- räumen für das Baustellenpersonal (Standardcontainer ca. 2,50 x 6,00 m) kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Container auf der Baustelle dienen nur dem unmittelbaren Personal vor Ort als Büro und Tagesunterkunft. Die Containerverwaltung erfolgt durch ein vom AG beauftragter AN. Für die Bauleitungen der jeweiligen AN werden auf Anfrage Bürocontainer in geringer Anzahl zur Verfügung gestellt. Die Vergabe der Container kann nur nach Verfügbarkeit erfolgen. Das Aufstellen von eigenen Containern dem BauAN ist untersagt. Der Abschluss von Telefon- und DSL – Dienstleistungsverträgen ist Sache der BauAN selbst. In Zeiten, in denen die Tagesunterkünfte und Bürocontainer nicht besetzt sind, sind Türen und Fenster geschlossen zu halten. Mitgebrachte, eigene elektrische Geräte dürfen nur betrieben werden, wenn Sie ein gültiges VDE-Prüfzeichen tragen und frei von technischen Mängeln sind. Bei Verlassen der Container sind alle elektrischen Geräte von der Netz- spannung zu trennen sowie Beleuchtungen auszuschalten. Veränderungen an Containern sind nicht gestattet bzw. müssen vom Betreiber genehmigt werden Übernachtungen/Schlafräume auf dem Baugrundstück und auf den BE-Flächen sind nicht zulässig.

12.2 Magazin- und Materialcontainer

Durch den AG wird eine begrenzte Anzahl an Materialcontainern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Aufstellung BauAN-eigener oder über das Betreibermodell angemieteten Magazin- und Materialcontainer kann nur auf den durch den LDL zugewiesenen Flächen ab der Phase Rohbau innerhalb des Baufeldes erfolgen. Während der Phase Baugrube kann der BauAN eigenständig die Magazincontainer innerhalb des Baufeldes verorten. Die ersatzweise Vergabe verschließbarer Räume kann in Einzelfällen durch die OÜ erfol- gen. Ein Anspruch des AN auf die Bereitstellung verschließbarer Räume besteht nicht. Die Lagerung von Gefahrstoffen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in den Maga- zin- und Materialcontainern bzw. Räumen ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Ge- nehmigung der OÜ bzw. des SiGeKo zulässig. Die Einhaltung der einschlägigen Vorschrif- ten ist Sache des AN/NU. Darüber hinaus sind die Regelungen im Sicherheits- und Ge- sundheitsschutzplan sowie der Baustellenordnung zu beachten.

12.3 Bedarfsanmeldung

Auf Basis des Baufristenplanes hat der BauAN sein Personaleinsatzkonzept vorzulegen. Auf dieser Grundlage ist der Containerbedarf spätestens 4 Wochen nach Auftragsvergabe beim AG anzumelden und im Einzelnen durch die Kapazitätsplanung nachvollziehbar dar- zustellen. Büro- und Tagesunterkunftscontainer werden nachfolgendem Berechnungsschlüssel gestellt:

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  • Die Belegung eines Tagesunterkunftscontainers ist mit gleichzeitig bis zu 8 Perso- nen des Baustellenpersonals vorgesehen. Soweit der BauAN keinen kompletten Container belegt, kann der AG anordnen, dass die Nutzung gemeinsam mit anderen BauAN erfolgt.
  • Einzelbürocontainer sind mit mindestens 2 Personen zu besetzen, Doppelbürocon- tainer mit mindestens 3 Personen. Sollte allein aus innerbetrieblichen Gründen des AN ein Mehrbedarf an Containern bestehen, so hat der BauAN für die Deckung des Bedarfs eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu sorgen. In diesen Fällen hat der AN auch keinen Anspruch auf Zuteilung weiterer Container oder Flächen inner- halb des Baufeldes für die Aufstellung eigener Container.
  • Die BauAN haben ebenso keinen Anspruch auf Zuweisung bestimmter und/oder be- nachbarter Container. Aufgrund der sich in Abhängigkeit des Baufortschritts ver- ändernden Personalstärke auf der Baustelle, können den BauAN während des Aus- führungszeitraumes auch andere und/oder anzahlmäßig mehr/weniger Container zugewiesen werden.
  • Mitarbeiter, welche zeitweise bzw. nicht mehr auf der Baustelle tätig sind, sind um- gehend den AN Containeranlage mitzuteilen, um die Containerbelegung neu verge- ben zu können.

12.4 Vergabe und Rücknahme/Reinigung

Die Zuweisung der Container erfolgt durch AN Containeranlage. Der Bezug und die Räu- mung der Container haben sukzessive an den tatsächlichen Bedarf angepasst zu erfol- gen. Die Räume werden möbliert durch den AN Containeranlage übergeben. Die Übergabe / Zustandsfeststellung wird in einem Protokoll dokumentiert. Umbauten jeglicher Art an den bereitgestellten Containern durch die AN sind nicht zulässig. Die Kosten für Verlust oder die Beseitigung von Beschädigungen, die aus unsachgemäßer Nutzung resultieren, sind vom AN zu tragen. Eine Zweckentfremdung der Tagesunterkünfte jeglicher Art (z.B. Nachtlager, Wohnunterkunft etc.) ist nicht gestattet. Die regelmäßige Reinigung der gesamten Containeranlage erfolgt von Seiten des AG. Dem AG oder seinen Vertretern ist zum Zwecke der Kontrolle auf Ordnung und Sicherheit auf Verlangen jederzeit im Beisein des BauAN Zutritt zu den Unterkünften zu gewähren. Sämtliche Container sind an den Zugangstüren zu beschriften (Name und Anschrift AN, Ansprechpartner und Telefonnummer). Für die Einhaltung der einschlägigen Brandschutzvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien und sonstiger Vorschriften in den von ihm genutzten Einrichtungen, ist allein der AN ver- antwortlich. Eine Bewachung der Container durch den Sicherheitsdienst / SDL erfolgt nicht. Für Einbruchdiebstähle und Beschädigungen an Einrichtungen und Ausrüstungen haftet der AG nicht.

12.5 Sanitär- und Sanitätscontainer

Der AG stellt Sanitärcontainer auf der Baustelle zur Verfügung. Die Einrichtung einer medizinischen Notfallversorgung zur Ersten Hilfe (Sanitätscontai- ner o.ä.) erfolgt durch den AG.

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Abbildung 11: Lage Sanitätscontainer

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13. ANLAGEN

  • Anlage 1: Ansprechpartner zur Baulogistik
  • Anlage 2: Empfangsbestätigung Logistikhandbuch
  • Anlage 3: Preislisten
  • Anlage 4: Online – Avisierung – Kurzbeschreibung
  • Anlage 5: Abfalldeklarierung
  • Anlage 6: Umlagetabelle Verrechnungssätze
  • Anlage 7: Staplernutzung
  • Anlage 8: Bedarfsanmeldung Containeranlage
  • Anlage 9: Personenüberprüfung

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Anlage 1_Ansprechpartner zur Baulogistik Der Auftragnehmer benennt hiermit für die Zeit seiner Bauausführung einen verantwort- lichen Ansprechpartner die Baulogistik und Baustelleneinrichtung betreffend. Ein Wechsel des Ansprechpartners ist dem LDL umgehend mittels gleichen Formulars mitzuteilen.

Firma:

Telefon / Handy:

zuständiger Mitarbeiter:

Namen in Druckbuchstaben

............................................................................................................... Ort, Datum, Unterschrift

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Anlage 2_Empfangsbestätigung Logistikhandbuch Hiermit bestätige(n) ich (wir), dass wir das Logistikhandbuch erhalten und den Regelun- gen zustimmen, dass die von uns mit der Anlieferung beauftragten und beschäftigten Mitarbeiter und die beauftragten Lieferanten und Spediteure über die Bedingungen und Forderungen des Logistikhandbuchs unterrichtet und belehrt wurden. Des Weiteren bestätigen wir, dass wir die Bedingungen und Forderungen des Lo- gistikhandbuchs beachten und einhalten werden. Das Logistikhandbuch wurde erklärt, verstanden und zu obigen Bedingungen sowie zu den Preisen gemäß Anlage angenommen.

Firma:

Telefon / Handy:

zuständiger Mitarbeiter:

Namen in Druckbuchstaben

............................................................................................................... Ort, Datum, Unterschrift

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Hinweis: Änderungen oder Ergänzungen des Logistikhandbuches werden vom AG recht- zeitig bekanntgegeben und die betreffenden Seiten mit der Bitte um Austausch an alle AN zur Kenntnis und Berücksichtigung verteilt.

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Anlage 3_Preislisten

Einheitspreisliste Baustellenausweise

PreisEinheit
Neuausstellung Baustellenausweis bei Verlust bzw. Beschädi- gung€/t

Einheitspreisliste Entsorgungs- und Reinigungslogistik (bei Schlechtleistung) Hinweis: alle Angaben in € (netto) zzgl. der gültigen Umsatzsteuer

AbfallfraktionenPreisEinheit
Abfall, Bauschutt recyclebar, nicht gefährlich AVV170107 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN transportieren, entsorgen Ver- gütung Entsorgung AN€/t
Abfall, Holz AI, nicht gefährlich AVV170201 nicht schadstoffbe- lastet LKW AN transportieren, entsorgen Vergütung Entsor- gung AN€/t
Abfall, Holz AII, nicht gefährlich AVV170201 nicht schadstoff- belastet LKW AN transportieren, entsorgen Vergütung Ent- sorgung AN€/t
Abfall, Holz AIII, nicht gefährlich AVV170201 nicht schadstoff- belastet LKW AN transportieren, entsorgen Vergütung Ent- sorgung AN€/t
Abfall, Gipsabfälle, nicht gefährlich AVV170802 nicht schad- stoffbelastet LKW AN transportieren, entsorgen Vergütung Entsorgung AN€/t
Abfall, Metalle, nicht gefährlich AVV170407 nicht schadstoff- belastet LKW AN transportieren, entsorgen Vergütung Ent- sorgung AN€/t
Abfall, Mineralwolle, nicht gefährlich AVV170604 nicht schad- stoffbelastet LKW AN transportieren, entsorgen Vergütung Entsorgung AN€/t
Abfall, Folie, nicht gefährlich AVV170203 nicht schadstoffbe- lastet LKW AN transportieren, entsorgen Vergütung Entsor- gung AN€/t
Abfall, Bitumengemische, nicht gefährlich AVV170302 nicht schadstoffbelastet LKW AN transportieren, entsorgen Vergü- tung Entsorgung AN€/t
Abfall, EPS-/XPS-Dämmung, gefährlich AVV170603* schad- stoffbelastet LKW AN transportieren, entsorgen Vergütung Entsorgung AN€/t
Abfall, Glas, nicht gefährlich AVV170202 nicht schadstoffbe- lastet LKW AN transportieren, entsorgen Vergütung Entsor- gung AN€/t

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Abfall, Baumischabfälle, nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN transportieren, entsorgen Vergü- tung Entsorgung AN€/t
Abfall, Papier u. Pappe nicht gefährlich AVV200101 nicht schadstoffbelastet LKW AN transportieren, entsorgen Vergü- tung Entsorgung AN€/t
Abfall, Siedlungsabfälle, nicht gefährlich AVV200301 nicht schadstoffbelastet LKW transportieren, entsorgen Vergütung Entsorgung AN€/St
Transport Entleerung Müllgroßbehälter als Ersatzvornahme€/h
Reinigung Arbeitsbereich AN bei Verletzung Reinigungspflicht€/h

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Anlage 4_ONLINE – AVISIERUNG – KURZBESCHREIBUNG

Hinweise Das Online – Avisierungsprogramm kann auf der Homepage des LDL unter folgender Ad- resse aufgerufen werden. Link: wird noch bekannt gegeben Der AN/NU hat die Möglichkeit, sich bezüglich der eigenen Avisierungen über das System zu informieren. Es liegt in der Verantwortung des AN alle NUs oder Beteiligte über durch sie veranlasste Avisierungsvorgänge zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Jeder AN erhält nur einen Zugang zum Avisierungsprogramm. Für die Nutzung des Pro- gramms durch den AN ist ein Benutzername, ein Kennwort sowie ein Internetzugang er- forderlich. Der Benutzername und das Kennwort werden dem AN durch den LDL zuge- teilt, die nach Erhalt aus Sicherheitsgründen zu ändern sind. Diese Daten sind sorgfältig und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Für Folgen, die aus der missbräuchlichen Nutzung des Programms entstehen, wird der AN haftbar ge- macht. Über das Programm werden für jede Avisierung folgende Vorgänge abgewickelt:

  • Avisierung durch Eingabe der erforderlichen Angaben seitens des AN
  • Bekanntmachung des Avisierungsstatus (Bestätigung, Ablehnung, Alternativvor- schläge) durch den LDL
  • Bereitstellung von bestätigten Avisierungen mit Möglichkeit der Druckausgabe für den AN (zur Vorlage auf der Baustelle)
  • Anzeige/ Mitteilung zu Änderungen oder Entfall (Stornierung) einer Avisierung durch den AN Der LDL hängt alle Dispositionspläne mit den jeweiligen Avisierungszeiten ab 16.00 Uhr des Vortages am Zugangskontrollcontainers aus. Die Nutzung des Avisierungsprogramms ist für die AN kostenfrei.

Lieferverkehrssteuerung Regelablauf der Avisierung Jeder Transport (Anlieferung und Abholung) ist durch den AN mit Hilfe des Programms beim LDL zu avisieren. Bei der Lieferverkehrssteuerung werden folgende Transportarten unterschieden:

  • Einzeltransport: Ein Einzeltransport ist eine einmalige Anlieferung bzw. Abholung, die an einem bestimm- ten Tag zu einer bestimmten Zeit stattfindet. Das maximal zu beantragende Zeitfenster beträgt 4 Stunden.
  • Dauertransport: Dauertransporte sind Einzeltransporte, die innerhalb einer Woche (von Montag bis Sonn- tag) bei mit wiederkehrender Lieferung des Materials nur einmalig avisiert werden müs- sen, welche sich nur durch den Liefertermin voneinander unterscheiden. Die Angaben zu Lieferanten, Empfänger, Zeitfenster und Entladezone sind identisch. Je Liefertag im an- gegebenen Lieferzeitraum erfolgt automatisch nach Bestätigung durch den LDL die Be- reitstellung einer Zufahrtsberechtigung. Das maximal zu beantragende Zeitfenster be- trägt 4 Stunden.

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Kettentransport (z. B. für Betonfahrzeuge): Kettentransporte sind Transporte, bei denen sich aufgrund der Eigenart der Bauleistung gleichartige Transportfahrten innerhalb eines begrenzten Zeitfensters in kurzen Zeitab- ständen wiederholen. Für einen Kettentransport ist es ausreichend nur jeweils eine Avi- sierung zu tätigen. Dabei sind die Anzahl der Fahrzeuge, die Ladung, die Entladezone und das notwendige Zeitfenster für die gesamte Transportkette in jedem Fall anzugeben.

Für die Avisierung eines Transports sind durch den AN die folgenden Angaben im Pro- gramm zu treffen:

  • Firma (Name, Ansprechpartner, Telefonnummer)
  • Art der Transportfahrt (Einzeltransport, Dauertransport, Kettentransport)
  • Ladung (Menge, Einheit, Gewicht)
  • Name Lieferant, Spedition (Ansprechpartner, Telefonnummer)
  • Empfänger auf dem Baufeld (Name, Ansprechpartner, Telefonnummer)
  • Gewerk
  • Gewünschter Liefertermin mit Zeitfenster (Einfahrt, Entladedauer, Ausfahrt)
  • Gewünschte Entladezone auf dem Baufeld (gemäß Plan im Programm)
  • Fahrzeugtyp
  • Name Fahrer (Telefonnummer) Durch den LDL wird die Durchführbarkeit des Transports anhand der Bedingungen auf der Baustelle und der vorliegenden weiteren Avisierungen geprüft. Ist die Transportfahrt möglich, wird die Avisierung – ggf. mit ergänzenden Hinweisen und Auflagen – über das Programm mit einer Avisierungsnummer bestätigt und für die Abwicklung gespeichert. Das bestätigte Avisierungsformular gilt als Zufahrtsberechtigung zur Baustelle. Zur Vor- lage an der Baustellenzufahrt ist vor Anfahrt zur Baustelle, das bestätigte Avisierungs- formular durch den AN bzw. Lieferanten über das Programm herunterzuladen und in Pa- pierform auszudrucken. Ist die Avisierung zum gewünschten Termin oder der gewünschten Entladezone aufgrund der aktuellen Bauumstände oder hohen Anzahl an Avisierungen nicht möglich, werden dem AN seitens des LDL über das Programm oder nach Rücksprache Alternativen (zeit- liche Verschiebung, Änderung der Entladezone) angeboten. Aus evtl. zeitlichen Verschiebungen kann der AN keine Behinderungen oder sonstigen Forderungen gegenüber dem AG geltend machen. Die Nutzung der Bauaufzüge im Rahmen einer Transportavisierung ist nur möglich, wenn dies gleichzeitig bzw. zusätzlich über das Programm beantragt wurde. Der AN bzw. Lie- ferant erhält dann eine bestätigte Avisierung für den Transport und die Bauaufzugsnut- zung zusammen. Über den aktuellen Status seiner Avisierung hat sich der AN eigenverantwortlich und rechtzeitig über das Programm zu informieren. Zudem erhält er nach Bestätigung des LDL eine E-Mail an die von ihm angegebene Adresse mit der bestätigten Avisierung im pdf-Format.

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Avisierungsfristen Avisierungen über das Programm dürfen erst dann vorgenommen werden, wenn die Durchführbarkeit des geplanten Transports anhand der Bedingungen auf der Baustelle und die Einsatzbereitschaft, der am Transport Beteiligten im Vorfeld durch den AN ge- prüft wurden. Avisierungen "auf Verdacht" oder lediglich zur Reservierung bestimmter Zeitfenster sind unzulässig. Bei jeder Avisierung ist ein zeitlicher Vorlauf von mindestens 2 Werktagen bis 12Uhr vor dem gewünschten Termin, maximal jedoch von 10 Kalendertagen einzuhalten (frühere Avisierungen sind über das Programm nicht möglich). Hiervon abweichend gilt bei Schwertransporten gemäß StVZO zusätzlich eine Voranmeldefrist von 2 Wochen. Diese Transporte sind unabhängig vom obligatorischen Avisierungsverfahren über das Pro- gramm vorab mit dem LDL abzustimmen. Die Bestätigung der Avisierung erfolgt bis 18 Uhr 2 Werktage vor dem gewünschten Ter- min. Für Montag ist der Annahmeschluss Freitag, 12 Uhr, die Bestätigung erfolgt bis Frei- tag, 16 Uhr. Die Avisierung eines Kettentransports für Lieferungen der folgenden Woche ist immer bis Donnerstag 17.00 Uhr zu übergeben. Für Dienstag erfolgt die Bestätigung der Avisierung am Montag (Vortag des Transportes) bis 11 Uhr. Die Avisierung ist erst mit der im Programm eingestellten bzw. versendeten Bestätigung genehmigt, wobei die Ein- fahrtsreihenfolge der Fahrzeuge zur Baustelle unter Beachtung der Priorität des Trans- ports und der aktuellen Situation auf der Baustelle durch den LDL festgelegt wird. Änderungen und Stornierungen über das Programm sind nur bis zum jeweiligen Ablauf der Avisierungsfrist möglich. Nach Ablauf der Avisierungsfrist ist eine Änderung oder Stornierung direkt mit dem LDL zu klären. Durch den LDL wird geprüft, ob die Änderung möglich ist. Andernfalls muss eine erneute Anmeldung über das Programm durch den AN erfolgen.

Umsetzung der bestätigten Avisierung - Voraussetzungen für die Ankunft/Einfahrt zur Baustelle Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Beteiligten zur Umsetzung des Transportes im Rahmen des Zeitfensters der bestätigten Avisierung an der Baustelle eintreffen. Für die Einfahrt auf das Baustellengelände muss der AN bzw. der von ihm beauftragte Lieferant im Besitz einer vom LDL bestätigten Avisierung sein. Jedem Fahrzeug muss eindeutig eine bestätigte Avisierung zugeordnet werden können. Die Anfahrt zur Baustelle darf zeitlich nur im Rahmen der bestätigten Avisierung (Datum, Zeitfenster) erfolgen, wobei der Beginn des Zeitfensters die Ankunftszeit definiert. Die Abwicklung unpünktlicher Anlieferungen wird im Einzelfall nach weiterer Verfügbarkeit der Entladezone entschieden. Der AG / LDL übernimmt für etwaige Konsequenzen hie- raus keine Haftung. Das bestätigte Avisierungsformular ist für die Einfahrt zur Baustelle und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes im Fahrzeuginneren so auszulegen, dass es jederzeit von außen gut lesbar ist. Durch bauablaufbedingte Verzögerungen ist nicht auszuschlie- ßen, dass trotz bestätigter Avisierung eine Zufahrt zur Baustelle nicht gewährleistet ist. In diesem Fall kontaktiert der LDL den Fahrzeugführer, um Alternativen zu klären.

Be- und Entladung auf dem Baufeld Der Be- und Entladevorgang darf nur innerhalb in der Avisierung zugewiesenen Entlade- zone und innerhalb des bestätigten Zeitfensters erfolgen. Der AN kann daraus keine An- sprüche geltend machen.

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Sollten für den Be- und/oder Entladevorgang Hebezeuge, maschinelle Hilfsmittel oder Personal erforderlich sein, hat der AN deren rechtzeitige Bereitstellung eigenverant- wortlich sicherzustellen. Nach Beendigung des Be- und/oder Entladevorgangs ist die Entladezone unverzüglich zu räumen und der Fahrzeugführer hat die Baustellenausfahrt unmittelbar auf den dafür vorgesehenen Wegen (Baustraßen) aufzusuchen.

Überschreitung des Zeitfensters Die Überwachung auf Einhaltung sämtlicher Regelungen der Lieferverkehrssteuerung erfolgt durch den LDL und SDL. Die Einhaltung der vorgegebenen Be- und Entladezeiten auf dem Baufeld (Zeitfenster gemäß bestätigter Avisierung) wird durch den LDL/SDL an- hand von elektronischen Zeitstempeln bei der Ein -und Ausfahrt der Baustelle überwacht. Der AN ist allein dafür verantwortlich, dass die Abwicklung der Transportfahrt auf dem Baufeld, die Be- und Entladung seiner Fracht sowie die Freimachung der Entladezone von dem Transportgut innerhalb des genehmigten Zeitfensters erfolgt. Sollte dies auf- grund unvorhersehbarer Ereignisse und Umstände nicht möglich sein, so hat der AN um- gehend den LDL zu informieren. Durch den LDL wird in diesen Fällen geprüft, ob eine Anpassung des Zeitfensters möglich ist. Dieser entscheidet entsprechend der vorliegenden Reservierungen und der aktuellen Umstände, ob der AN sein Zeitfenster überschreiten darf oder ob die Entladezone, auch vor Abschluss des Be- oder Entladevorgangs, unverzüglich für den nächstfolgenden Vor- gang freizumachen ist.

Baustellensonderverkehre Sonder- und Schwertransporte (Groß-, Schwer- und Spezialtransporte): Sonder- und Schwertransporte gemäß Straßenverkehrsordnung sind mit einer Vorlauf- frist von mindestens 2 Wochen beim LDL anzumelden. Da eine Avisierung über das Pro- gramm nur mit einem Vorlauf von max. 10 Tagen möglich ist, erfolgt die Avisierung zu- nächst in direkter Abstimmung zwischen dem AN und dem LDL. Nach Abstimmung und Klärung aller technischen und terminlichen Voraussetzungen für den Transport, ist durch den AN die obligatorische Avisierung über das Programm im Rahmen der Avisierungs- fristen vorzunehmen.

Werkstatt-, Service- und Personaltransporte Die Zufahrt zur Baustelle mit Werkstatt- und Servicewagen, z.B. für Reparaturen, wird nur in Ausnahmefällen gestattet. Fahrten für die Beförderung von Personal des AN auf der Baustelle sind grundsätzlich verboten.

Sonstige Fahrzeuge (z.B. Autokrane, Betonpumpen, etc.) Fahrzeuge, welche sich länger als einen Tag auf dem Baufeld befinden, sind nach Ab- stimmung des Standortes mit dem LDL zusätzlich über das Programm gemäß den Avi- sierungsfristen anzumelden.

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Verstöße gegen die Regelungen der Lieferverkehrssteuerung: Folgende Handlungen werden als Verstöße gegen die Regelungen der Lieferverkehrs- steuerung betrachtet:

  • Anfahrt ohne Avisierung: Durch den LDL wird geprüft, ob die unangemeldete Transportfahrt auf das Baufeld kurz- fristig möglich ist. Sollte eine kurzfristige Einfahrt zum Baufeld nicht möglich sein, ist der LDL berechtigt, den Lieferanten abzuweisen. Dieser Weisung ist unverzüglich Folge zu leisten. Für eine erneute Anlieferung ist eine Avisierung über das Programm erforderlich.

  • Überschreitung der avisierten Ankunftszeit: Durch den LDL wird geprüft, ob eine verspätete Ankunft auf der Baustelle möglich ist. Der LDL ist berechtigt einem Lieferanten, bei Überschreitung der avisierten Ankunftszeit, die Zufahrt zur Baustelle zu verweigern, sofern die Abwicklung des Transportes für die Ent- bzw. Beladung nicht mehr innerhalb des bestätigten Zeitfensters möglich ist. Den Weisungen des LDL und SDL ist unverzüglich Folge zu leisten.

  • Überschreitung des Zeitfensters für die Ent- und/oder Beladung: Eine Überschreitung des genehmigten Zeitfensters für die Ent- und/oder Beladung und Freimachung der Entladezonen auf der Baustelle wird laufend durch den LDL und SDL geprüft und spätestens bei der Ausfahrt des Fahrzeugs festgestellt und registriert. Der LDL ist berechtigt einem Lieferanten, bei Überschreitung des Zeitfensters der Baustelle zu verweisen, sofern die Abwicklung des Transportes für die Ent- bzw. Beladung nicht mehr innerhalb des bestätigten Zeitfensters möglich ist. Den Weisungen des LDL bzw. SDL ist unverzüglich Folge zu leisten.

  • Weitere:

  • Widerrechtliches Parken auf dem Baufeld ohne sichtbaren Ent- und/oder Bela- devorgang
  • Ent- und/oder Beladung außerhalb der ausgewiesenen Entladezonen
  • Nichtbeachtung der Anweisung des LDL

Alle Verstöße werden durch den LDL dokumentiert und ggf. geahndet.

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Anlage 5_Abfalldeklarierung

entfällt

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Anlage 6_Umlagetabelle Verrechnungssätze

entfällt

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Anlage 7_Staplernutzung

entfällt

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Anlage 8_Bedarfsanmeldung Containeranlage

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Anlage 9_Personenüberprüfung

Ablauf Anmeldung Die Firma übermittelt die Daten aller infrage kommenden Mitarbeiter per Mail in .xlsx- Format mind. 5 Werktage vor Zutritt an den SDL des BV BMU_ERW objekt.0413@we- watch-security.com. Das Anmeldeformular ist in Kopie an das BBR (Bmu.erw@bbr.bund.de) zu übermitteln. Nach erfolgter Personenüberprüfung ist die Ausstellung eines Bauausweises beim Si- cherheitsdienstleister im Zutrittskontrollcontainer möglich.

Formular

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