A_242.H Instandhaltung.pdf

Installation medizinischer Gase für die Pflegegebäude, Bauteile C und D

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 16:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

242.H (Instandhaltung)

Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung
Technische Anlage

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots hier: Angebotsteil Instandhaltung

1 Sie erhalten

beiliegende(s) Vertragsformular(e) beigefügte Arbeitskarten

2 Gegenstand des Angebots sind sowohl die Erstellung der Anlage als auch deren

Inspektion, Wartung, Instandsetzung,

3 Im Vertragsformular und

in Anlage zum Vertragsformular in den Beiblättern des Vertragsformulars sind die geforderte Vergütung und die dazu geforderten Angaben einzutragen. Weiterhin sind in einer gesonderten Aufstellung/Arbeitskarte die von Ihnen vorgesehenen regelmäßigen Leis- tungen (Inspektions- und Wartungsarbeiten einschließlich Zeitabstände) für die verschiedenen Anlagenteile/Geräte einzutragen. die beigefügte/n Arbeitskarte/n hinsichtlich der Arbeiten in dem von Ihnen für erforderlich gehal- tenen Umfang und/oder Fristen zu ändern. die in der/den beigefügte/n Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen ohne Änderungen anzubie- ten

4 Prüfung und Wertung

Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen.

© VHB Bayern - Stand März 2020 1 von 2

[Seite 2]

242.H (Instandhaltung) Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zu- grunde gelegt. Bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erfolgt dies ohne Anwendung eines Barwertfaktors (statische Be¬rechnung: Instandhaltungskosten/Jahr x Laufzeit). Bei einer vertraglich vorgesehenen Laufzeit von mehr als 5 Jahren werden die angebotenen Preise bei der Wirtschaftlichkeitsberech- nung mit dem Barwertfaktor für die Kapitalisierung [Anlage 1 zu § 20 der Verordnung über die Grunds- ätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsver-ordnung

  • ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl I S. 639 ff)] multipliziert. Der Zinssatz für die Berech-nung des Barwertfaktors beträgt _______%1 Preisgleitklauseln bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Die Positionen, die nur auf besondere Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kommen, werden nicht gewertet, es sei denn, in den Vergabeunterlagen wird ein Wertungsmodus genannt.

1 Der Zinssatz ist bei Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahre von der Vergabestelle einzutragen.

© VHB Bayern - Stand März 2020 2 von 2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung