A18 Abfrage Abfallmengen und Raumbedarf Bieter Stand 19032025_V4.xlsx

Installation einer Brandmeldeanlage (TGA) für die Stadtreinigung Hamburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 08:48 (Europe/Berlin)

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Bieterbed. Cont. und Mengen

A18 - Abfrage Raumbedarf und erwartete Abfallmengen des BietersUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5
Firma:
Straße:
Ort, Land:
Container für die Entsorgung auf dem Baufeld für die Stoffe: Bauschutt, Bauabfall, Altholz A1 - A3 und Altholz A4 werden zentral durch den AG gestellt. Die Mengen werden erfasst. Der AG behält sich vor, den AN an den Entsorgungskosten zu beteiligen. Die geschätzte Abfallmenge muss spätestens zu Beginn der Baumaßnahme an den AG  gegeben werden. Die Entsorgung hier nicht aufgeführter Abfälle ist möglich, bedarf jedoch frühzeitiger Abstimmung mit dem AG.
EinheitGeschätzte Abfallmenge Bieter
Bauschutt, sauber ohne Anhaftungen (AVV 17 01 03) [m³]
Bauabfall (AVV 17 09 04) [Mg]Mg
Altholz A1 - A3 (AVV 17 02 01) [Mg]Mg
Altholz A4 (AVV 17 02 04*) [Mg]Mg
Aufgrund der räumlich engen Platzverhältnisse auf der Gesamtbaustelle wird der AG Container in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. Es stehen nicht beliebig viele Container zur Verfügung. Der AG wird darüber entscheiden, wie viele "Plätze" zu welchem Zeitpunkt dem AN zur Verfügung gestellt werden können. Zu beachten: Die Gestellung von eigenen Sozialcontainern ist nicht gestattet. Im Folgenden melden wir unseren Baustellenbedarf (Anzahl) für Büroarbeitsplätze und Plätze in den Sozialcontainern, sowie Stellplätze für Pkw und Kleinbusse verbindlich inkl. einer Begründung an. Entsprechend der Anzahl und Begründung der Bedarfe können im Vorfeld weitere Abstimmungen notwendig werden. Ein Besprechungsraum in ausreichender Größe steht zur Verfügung, wird jedoch keiner Einzelfirma zugeordnet. Der Betreiber betreut diese Räume, die Terminvergabe / Nutzung obliegt der Bauleitung.. Es werden ausreichend Waschmöglichkeiten pro Firma/Mitarbeidenden zur Verfügung stehen. Es gilt ein allgemeines Rauch- und Alkoholverbot in den Containern. Übernachtungen sind nicht zulässig. In den Änderungsspalten sollen Veränderungen im Bedarf > 20 Mitarbeitenden und Zeitpunkt der Veränderung angegeben werden. Die Tabelle ist bei Bedarf nach rechts zu erweitern. Der AG behält sich vor, die Anzahl der auf der Baustelle befindlichen Mitarbeiter mit dem angemeldeten Bedarf abzugleichen. Zusätzlich zur Tabelle soll der Bedarf an Ressourcen im Containerdorf in Form einer Bedarfkurve über der Zeitachse in einem Monatsraster mitgeliefert werden.
AnzahlZeitraum des Bedarfs (Angabe Bieter)Ände-rung 1Ände-rung 2Änderungen
Büroarbeitsplätze
Plätze für gewerbliche  Mitarbeitende im Umkleide- und Tagesunterkunftsbereich
Stellplätze PKW/Transporter Die Stellplätze befinden sich auf einem externen Parkplatz, in Baustellennähe.
Stellplätze LKW > 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht Die Stellplätze befinden sich auf einem externen Parkplatz, in Baustellennähe.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Anzahl der Verwaltungs- und Sozialcontainer für den Auftragnehmer begrenzt ist. Die Stellung von Verwaltungs- und Sozialcontainern erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist für die Bewirtschaftung der Container zuständig. Baubaracken werden als Teil der Einrichtungsfläche des jeweiligen Bieters verstanden und fallen nicht unter die Bewirtschaftung durch den AG.
Ebenso ist die Stellung von Parkplätzen (z.B. für Fahrzeuge zur Anfahrt der Mitarbeiter des AN) begrenzt. Diese Parkplätze befinden sich außerhalb des SRH Geländes, Schnackenburgallee 100. Die Nutzung der Parkplätze ist kostenpflichtig. Für die Stellplätze wird der Auftraggeber Marken ausgeben, die gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen sind. Die Parkplatzflächen gehören dem Stadionbereich. Wenn die Stellflächen nicht für den Stadionbetrieb gebraucht werden, stehen Sie dem Markeninhaber während der Dienstzeit zur Verfügung. Bei Bedarf des Stadions müssen auch Markeninhaber zu diesen Zeiten den Parkplatz räumen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass alle Fahrzeuge außerhalb der Dienstzeiten und während des Stadionbedarfs kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Zu beachten: Für den Zugang zur Baustelle werden Baustellenausweise ausgestellt. Pro notwendigem Baustellenausweis fallen Kosten in Höhe von 20,00 EUR pro Ausweis für den Bieter an. Die Organisation der Baustellenausweise muss vom jeweiligen Bauleiter durchgeführt und abgerechnet werden.
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