A01_Leitfaden für die Angebotsabgabe VOB OV 2025-227.pdf

Installation einer Brandmeldeanlage (TGA) für die Stadtreinigung Hamburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 08:48 (Europe/Berlin)

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Leitfaden und Verfahrensbedingungen

Offenes Verfahren (OV)

Öffentliche Ausschreibung (Ö)

Nr. VOB OV 2025-227

nach VOB/A EU

für die Vergabeeinheit

VE 4.28.2d – TGA, Brandmeldeanlage

ab September 2026 bis Juni 2029

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Inhaltsverzeichnis

1 Einführung 3

2 Auftragsgegenstand 3

3 Aufforderung zur Angebotsabgabe 3

4 Verfahrensbedingungen 4

4.1 Losaufteilung 4

4.2 Haupt- und Nebenangebote 4

4.3 Eignungsnachweise und -kriterien 5

4.4 Erklärungen zur Schadstoffklasse der Straßenfahrzeuge und Baumaschinen 6

4.5 Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie

Baustellenabfällen 6

4.6 Urkalkulation 7

4.7 Zuschlagskriterien 7

4.8 Freiwillige Ortsbesichtigung 7

Anlage 1: Eignungskriterien und Eignungsnachweise 9

Anlage 2: Zuschlagskriterien 12

Anlage 3: Checkliste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen (§ 8 EU Abs. 2 Nr. 5

VOB/A) 15

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1 Einführung

Öffentlicher Auftraggeber des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die ZRE Zentrum für Ressourcen

und Energie GmbH (nachfolgend auch als „ZRE GmbH“ oder „Auftraggeber“ bezeichnet). Die ZRE

GmbH wurde zu dem Zweck der Errichtung und des Betriebs des „Zentrums für Ressourcen und Ener-

gie“ (ZRE) am Standort Hamburg-Stellingen gegründet und ist mittelbar eine 100%ige Tochtergesell-

schaft der Stadtreinigung Hamburg AöR (nachfolgend auch als „SRH“ bezeichnet).

Die SRH führt das Vergabeverfahren für die ZRE GmbH durch. Vertragspartner wird die ZRE GmbH.

2 Auftragsgegenstand

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Brandmeldeanlage inkl.

Werk- und Montageplanung, sowie Montage und Inbetriebsetzung für das vorliegende Bauvorhaben.

Die Brandmeldeanlage dient im generellen zur vorzeitigen Erkennung von Brandereignissen im ge-

samten Anlagenbereich. Teilweise werden auch durch die Brandmeldeanlage automatische Löschan-

lagen angesteuert.

Näheres hierzu regelt die Leistungsbeschreibung (Unterlagen Teil C).

3 Aufforderung zur Angebotsabgabe

Die ZRE GmbH fordert interessierte Unternehmen hiermit auf, auf Grundlage dieser Vergabeunterla-

gen, insbesondere der nachfolgenden Verfahrensbedingungen für dieses Vergabeverfahren sowie der

auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Bewerbungsbedingungen der ZRE GmbH ein An-

gebot abzugeben.

Das Angebot ist bis zu dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Termin mit den nachfolgend

aufgeführten Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen ausschließlich über die Vergabeplattform ein-

zureichen.

(vgl. hierzu die Checkliste in der Anlage 3 dieses Dokuments).

Der Bieter ist bis zu dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Termin an sein Angebot gebun-

den (Bindefrist).

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4 Verfahrensbedingungen

Das Vergabeverfahren wird als

☒ EU-weites Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen (GWB) und § 3 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A, Abschnitt 2 (VOB/A-EU)

☐ Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A, Abschnitt 1 (VOB/A)

durchgeführt.

4.1 Losaufteilung

☒ Die Vergabe des Auftrags wird nicht in Lose aufgeteilt

☐ Die Leistung wird wie folgt in _____ Lose aufgeteilt:

Angebote sind möglich für

☐ eine beliebige Anzahl an Losen ☐ nur ein Los. ☐ maximale Anzahl an Losen: _______________ ☐ maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden: _____________

Wenn die Zahl der möglichen Zuschläge an einen Bieter die Höchstzahl der Lose über- steigt, erfolgt die Auswahl der Losangebote nach folgenden Kriterien:

4.2 Haupt- und Nebenangebote

Die Abgabe mehrerer Hauptangebote wird ausgeschlossen.

☒ ja

☐ nein

Die Abgabe von Nebenangeboten ist

☒ zugelassen. ☐ nur in technischer Hinsicht zugelassen (auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes). ☐ nur in kaufmännischer Hinsicht zugelassen. ☐ nur in rechtlicher Hinsicht zugelassen. ☐ nicht zugelassen.

Die Vorgaben für Abgabe von Nebenangeboten sind wie folgt:

  • Die Ausschreibung muss mit einem Hauptangebot bedient werden

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  • Ein Nebenangebot muss die grundsätzlichen Anforderun-

gen der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und dem Stand der Technik für ver-

gleichbare Verwendungszwecke erfüllen und ist mit entsprechenden Nachweisen zu belegen.

Die Bewertung der Nebenangebote wird gemäß der festgelegten Wertungskriterien für das Hauptan- gebot durchgeführt.

Näheres zur Abgabe von zugelassenen Nebenangeboten siehe § 6 der Bewerbungsbedingungen.

4.3 Eignungsnachweise und -kriterien

Die ZRE GmbH überprüft die Eignung der Bieter – und ggf. auch der Nachunternehmer im Rahmen

der Eignungsleihe – anhand der in der Anlage 1 genannten Eignungskriterien und das Vorliegen von

Ausschlussgründen gemäß § 16b VOB/A-EU.

Zum Zwecke der Prüfung der Eignung sind durch den Bieter die in der Checkliste (Anlage 3) aufge-

führten Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen.

Der Bieter kann den Nachweis seiner Eignung auch durch die Vorlage einer PQ-Bescheinigung führen.

Hierzu muss es der ZRE GmbH möglich sein, direkt auf die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise

des Bieters zuzugreifen. Die hierfür erforderlichen Zugangsdaten müssen mit dem Angebot vorgelegt

werden.

Die ZRE GmbH wird die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise dahingehend überprüfen,

ob sie den konkreten Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen (vgl. Anlage 1). Das

bloße Vorhandensein der Präqualifizierung ersetzt nicht den Eignungsnachweis des Bieters.

Soweit einzelne Eignungsnachweise der ZRE GmbH bereits im Rahmen anderer Vergabeverfahren

vorgelegt worden sind, kann sich der Bieter hierauf nur berufen, wenn er im Rahmen des Angebots

folgende Angaben hierzu macht:

  • genaue Bezeichnung des vorausgegangenen Vergabeverfahrens (einschl. Vergabenummer

der ZRE GmbH)

  • Datum der Einreichung

Ungeachtet dessen muss der Bieter sicherstellen, dass die Unterlagen, auf die er sich insoweit be-

zieht, inhaltlich den Anforderungen des aktuellen Vergabeverfahrens entsprechen. Die ZRE GmbH

empfiehlt daher, alle geforderten Unterlagen im vorliegenden Verfahren erneut vorzulegen, um

etwaigen Ausschlüssen von Angeboten vorzubeugen.

Bei einem Angebot auf mehrere Lose eines Vergabeverfahrens müssen die Erklärungen und Nach-

weise nur einmal vorgelegt werden.

Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen und Nachweise für jedes einzelne Mitglied der Bieter-

gemeinschaft vorlegen (mit Ausnahme des Vordrucks „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“),

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soweit dies zum Nachweis der Eignung insgesamt erforderlich ist.

Insoweit sind von dem Begriff „Bieter“ auch die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst.

4.4 Erklärungen zur Schadstoffklasse der Straßenfahrzeuge und Baumaschinen

Bieter müssen sich verpflichten, im Rahmen der Vertragserfüllung ausschließlich

☒ Straßenfahrzeuge

☐ Baumaschinen

der in der jeweiligen „Erklärung zur Einhaltung der Schadstoffklasse“ genannten Schadstoffklasse ein-

zusetzen. Bieter müssen daher folgende Erklärungen mit dem Angebot einreichen:

☒ Erklärung zur Einhaltung der Schadstoffklasse (Straßenfahrzeuge)

☐ Erklärung zur Einhaltung der Schadstoffklasse (Baumaschinen)

4.5 Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie

Baustellenabfällen

Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der

Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bie-

ter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass

− die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Auf-

nahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchab-

fälle annehmen wird,

− bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung

der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt,

− die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,

− die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen

werden können.

Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem vom Auftraggeber benannten

Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und

Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass

− die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls be-

rechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,

− die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Ab-

fallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung ei-

ner ordnungs-gemäßen Abfallentsorgung erteilt,

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− die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw.

− die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.

4.6 Urkalkulation

☒ Nach Zuschlag wird der Auftragnehmer zeitnah eine Urkalkulation einreichen.

☐ Die Urkalkulation muss der ZRE GmbH in Schriftform in einem verschlossenen Um-

schlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugehen. Der Umschlag muss mit der Bezeich-

nung des Vergabeverfahrens und der Vergabenummer der ZRE GmbH deutlich ge-

kennzeichnet werden.

☒ Die Urkalkulation muss als verschlüsselte pdf-Datei auf die Vergabeplattform RIB hoch-

geladen werden. Das Passwort zum Öffnen der Datei wird die ZRE GmbH bei Bedarf

gesondert anfordern. In diesem Fall muss das Passwort innerhalb der von der ZRE

GmbH gesetzten Frist über die Vergabeplattform mitgeteilt werden.

Die ZRE GmbH kann auch von den übrigen Bietern die Urkalkulation abfordern und nach vorheriger

Information der Bieter öffnen, soweit dies zu einer Prüfung der Preise nach § 16d Abs. 1 Nr. 2

VOB/A erforderlich ist.

4.7 Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erfolgt nach § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 16d VOB/A-EU auf das wirtschaftlichste An-

gebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der in der Anlage 2 ge-

nannten Zuschlagskriterien.

4.8 Freiwillige Ortsbesichtigung

☒ Der Bieter kann freiwillig während der Angebotsphase die folgenden Liegenschaften / Ein- richtungen / Anlagen der ZRE GmbH besichtigen:

Zentrum für Ressourcen und Energie Schnackenburgallee 100 22525 Hamburg

☐ Der Bieter ist verpflichtet, vor Abgabe des Angebotes eine Ortsbesichtigung zur Klärung der örtlichen Verhältnisse, insbesondere der baulichen und technischen Gegebenheiten, folgender Liegenschaften/ Einrichtungen/ Anlagen der ZRE GmbH durch- zuführen:

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Bieter müssen im Falle einer verpflichtenden Ortsbesich- tigung mit ihrem Angebot eine Bestätigung zur Ortsbesichtigung (siehe Anlage) einreichen. Fehlt diese Erklärung, wird das Angebot ausgeschlossen.

Gewünschte Ortsbesichtigungen sind vorab bei dem ZRE-Projektteam schriftlich zu beantragen.

Die Besichtigungen müssen bis eine Woche vor Submission durchgeführt worden sein.

Hamburg, im August 2026 Stadtreinigung Hamburg

Anstalt des öffentlichen Rechts

Zentraler Einkauf

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Anlage 1: Eignungskriterien und Eignungs-

nachweise

Die ZRE GmbH wird die Eignung der Bieter anhand folgender Nachweise prüfen.

Für alle in der Tabelle aufgeführten Nachweise ist das zur Verfügung gestellte Formblatt auszufüllen. Wenn kein Formblatt zur Verfügung gestellt wurde, ist eine selbst zu erstellende Eigenerklärung bzw. das betreffende Nachweisdokument, z.B. Zertifikat einzureichen:

KriteriumGgf. Mindestanforderung
I. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister
1Eigenerklärung zur Eignung
2Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewer- bergemeinschaft zu unterschreiben.
3Eigenerklärung zu den Vorschriften betreffend RUS- Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige /Unternehmen/Lieferanten
II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied vorzulegen)
1Umsatz des Unternehmens Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - insgesamt und - im Bereich der angebotenen Leistungen auch unter Einschluss des Anteils bei ge- meinsam mit anderen Unternehmen aufge- führten Aufträgen.Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz des Bieters im Bereich der angebotenen Leistungen von jeweils 1.500.000 EUR netto in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren.
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen Umsätze, d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.

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Die ZRE GmbH behält sich bei allen Umsatzangaben vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirt- schaftsprüfers oder Steuerberaters.
2Haftpflichtversicherung Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtver- sicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu ge- währen.Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschä- den (einschließlich Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften von min. 1,0 Mio. EUR) je Schadensfall. Die Deckungssumme muss mindestens zwei Mal im Jahr in Anspruch genommen werden können.
III. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1Referenzleistungen Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten 10 Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu: - Gemäß Formular A06 Referenzen Vergleichbar sind nur Referenzaufträge, bei denen nachfolgende Merkmale vorliegen: - Ausführung in Industrie- und Kraftwerksbau - Projekte mit einer Auftragssumme > 1 Mio. EUR - Bau in beengten Verhältnissen zusammen mit weiteren Gewerken Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugrün- dungen: Diese haben ihre bisherigen vergleichbaren Aufträge anzugeben.Es sind mindestens 3 Referenzprojekte anzuge- ben, die mit dem Auftragsgegenstand vergleich- bare frühere Aufträge beinhalten.
2Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.B. Nachweis und Darstellung über ein in seinem Betrieb installiertes Qualitätsmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 9001 o. ä.)
3Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein Umweltmanagementsys- tem z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 o. ä.

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4Eintragung als zugelassener Elektrofachbetrieb mit Eintragung nach HWO
5Nachweis eines gültigen VdS-Anerkennungszertifi- kats als Errichterbetrieb für Brandmeldenlagen
6Angaben zum Nachunternehmereinsatz Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz - Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie - Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfü- gung stehenden Ressourcen (Nachunterneh- merverpflichtungserklärung).

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Anlage 2: Zuschlagskriterien

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in der nachfolgenden Tabelle ge- nannten Kriterien:

Die Nachforderung dieser Unterlagen ist ausgeschlossen.

Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist für die ZRE GmbH das wirtschaftlichste Angebot.

KriteriumMaximal er-
reichbare
Punktzahl
Preis Der Bewertungspreis ist der Netto-Gesamtpreis zzgl. der zum Angebotszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer unabhängig von der Steuerschuldnerschaft. Der Bestpreis wird mit 70 Punkten bewertet. Bestpreis ist für die ZRE GmbH der niedrigste Preis. Ein Angebot in Höhe des Doppelten des Bestpreises erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punktwerte im Wege einer linearen Interpolation ermittelt. Es wird folgende Formel zugrunde gelegt: Preisdifferenz zum Bestbieter x Höchstpunktzahl geteilt durch Preis Bestbieter = Abzug von Höchstpunktzahl. Beispiel: Bestpreis = 135.000 EUR = 70 Punkte Angebotspreis = 162.000 EUR Preisdifferenz = 27.000 EUR Punktabzug = 27.000 * 70 / 135.000 = 14 (also 70 – 14 = 56 Punkte)70
Service Reaktionszeit für Störungsbehebung während der Gewährleistungszeit nach tele- fonischer/schriftlicher Meldung durch den Auftraggeber. Die maximal zulässige Reaktionszeit beträgt 72 Stunden bis Eintreffen auf der Baustelle und Beginn der Störungsbearbeitung.15

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Innerhalb von 24 Stunden = 15 Punkte Innerhalb von 48 Stunden = 7 Punkte Innerhalb von 72 Stunden = 0 Punkte
Gewährleistungsdauer für den angebotenen LuL Bewertet wird die Gewährleistungsdauer für den angebotenen Liefer- und Leis- tungsumfang. Das Wertungskriterium besteht ausschließlich aus der vom Bieter angebotenen Ge- währleistungsdauer und wird im Vertrag übergeordnet geregelt. Die Mindestgewährleistungsdauer beträgt 24 Monate. Bei Erfüllung der Mindestan- forderung erhält der Bieter 0 Punkte. Je Monat höherer Gewährleistungsdauer als der Mindestanforderung erhält der Bieter einen halben Wertungspunkt. Die Höch- stanforderung beträgt 36 Monate über die Mindestgewährleistungsdauer. Erreicht der Bieter die Höchstanforderung oder überschreitet er diese, erhält der Bieter die maximale Punktzahl von 6 Wertungspunkten. Beispiel: Angebotene Gewährleistungsdauer = 28 Monate Differenz zur Mindestgewährleistungsdauer = 4 Monate Formel: 4 Monate x 0,5 Wertungspunkte = 2 Wertungspunkte6
Schadstoffklasse Hierunter wird die Schadstoffklasse der eingesetzten Fahrzeuge bewertet. Elektrofahrzeug/e = 5 Punkte Schadstoffklasse 6 = 3 Punkte Schadstoffklasse 5 = 0 Punkte Werden Fahrzeuge mit unterschiedlichen Schadstoffklassen angeboten, wird die Schadstoffklasse mit der niedrigsten Bewertung in die Wertung aufgenommen.5
Umweltfreundliche Verpackung Für die ausgeschriebenen Produkte wird: a) Verpackungsmaterial mit mindestens 75% Recyclinganteil verwendet. Die Bewertung erfolgt über entsprechende Eigenerklärungen des Bieters und/oder b) Verpackungsmaterial verwendet, das vollständig recyclingfähig ist. Der Nachweis erfolgt ebenfalls über entsprechende Eigenerklärungen des Bieters.4

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Wird mindestens eine der beiden genannten Anforderungen erfüllt, erhält der Bie- ter 4 Punkte. Liegen keine Nachweise vor, wird das Zuschlagskriterium mit 0 Punkten bewertet
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl100

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Anlage 3: Checkliste der mit dem Angebot

einzureichenden Unterlagen (§ 8 EU Abs. 2 Nr. 5 VOB/A)

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen.

Für alle in der Tabelle aufgeführten Nachweise ist das zur Verfügung gestellte Formblatt auszufüllen. Wenn kein Formblatt zur Verfügung gestellt wurde, ist eine selbst zu erstellende Eigenerklärung bzw. das betreffende Nachweisdokument, z.B. Zertifikat einzureichen:

Angebotsunterlagen für die Wertung (werden nicht nachgefordert)
Angebotsschreiben
Ausgefülltes Leistungsverzeichnis (ggf. auch als Kurzfassung / GAEB-Datei)
Angaben zum Wertungskriterium Service
Angaben zum Wertungskriterium Gewährleistungsdauer
Angaben zum Wertungskriterium Umweltmaßnahmen
Erklärungen zum Angebot
Ggf. Ziff. der Anlage Eignungsnachweise
Bestätigung der freiwilligen Ortsbesichtigung
Eigenerklärung Schadstoffklasse für eingesetzte LKW
I.1Eigenerklärung zur Eignung
I.2Ggf. Erklärung Bewerber-/Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft; Diese ist als Vollmacht für den Federführer durch alle Mitglieder zu unterzeichnen.
I.3Erklärung zu den Vorschriften gemäß RUS-Sanktionen
II.1Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters entsprechend den Min- destanforderungen
II.2Unterlagen zur Haftpflichtversicherung
III.1Erklärung zu Referenzleistungen entsprechend den Mindestanforde- rungen
III.2Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung
III.3Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen
III.4Eintragung als zugelassener Elektrofachbetrieb mit Eintragung nach HWO
III.5Nachweis eines gültigen VdS-Anerkennungszertifikats als Errichterbe- trieb für Brandmeldeanlagen
III.6Ggf. Formblatt A13 Nachunternehmerverzeichnis
III.6Ggf. Formblatt A14 Nachunternehmererklärung

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