C 5102D Leistungsbeschreibung Brandmeldeanlage VE 4282d+ACA001_01.pdf

Installation einer Brandmeldeanlage (TGA) für die Stadtreinigung Hamburg

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C5 Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung – BMA 10.2d Brandmeldeanlage

C5.10.2D LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZU

BRANDMELDEANLAGEN

FÜR

VERGABEEINHEIT VE 4.28.2D

6
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IndexArt der Änderungerstellt DatumNamegeprüft DatumName
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Leistungsbeschreibung – BMA 10.2d Brandmeldeanlage

INHALTSVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis ................................................................................. 3 Leistungsbeschreibung ....................................................................................................... 5

C5.10 Leistungsbeschreibung TGA .................................................................................... 5

C5.10.2 Leistungsbeschreibung Brandmeldeanlagen .................................................... 5

C5.10.2d Leistungsbeschreibung Brandmeldeanlagen ............................................... 5

C5.10.2d.1 Grundlagen ............................................................................................... 5

C5.10.2d.1.1 Standortbedingungen ............................................................................. 6

C5.10.2d.1.2 Allgemeiner Umfang .............................................................................. 7

C5.10.2d.1.3 Lieferumfang und Schnittstellen ............................................................. 9

C5.10.2d.1.4 Allgemeine Schnittstellenbeschreibung ............................................... 12

C5.10.2d.1.5 Regeln, Normen, Richtlinien ................................................................ 14

C5.10.2d.1.5 Personaleinsatz und -qualifikation ....................................................... 15

C5.10.2d.1.6 Grundlagen der Ausführung ................................................................. 15

C5.10.2d.1.7 Verkabelung und Kabelwegsausbau .................................................... 16

C5.10.2d.1.8 Fertigung, Werkabnahme und FAT ...................................................... 16

C5.10.2d.1.9 Montage und Transport ........................................................................ 16

C5.10.2d.1.10 Inbetriebsetzung ................................................................................ 17

C5.10.2d.1.11 Anbindung der Anlagenteile an den Potentialausgleich ..................... 18

C5.10.2d.1.12 Dokumentation, Kommunikation, Termine und Schulungen .............. 18

C5.10.2d.2 Technischer Forderungen der BMA-Ausführung..................................... 19

C5.10.2d.3 Service und Wartung .............................................................................. 21

C5.10.2d.4 Hotline-Support ....................................................................................... 21

C5.10.2d.5 Fernüberwachung ................................................................................... 21

C5.10.2d.6 Softwarepflege und Upgrades................................................................. 22

C5.10.2d.7 Vollwartung ............................................................................................. 22

C5.10.2d.8 Liefer- und Leistungsumfang (LuL) des AN ............................................ 23

C5.10.2d.9 Dokumentation zum Angebot .................................................................. 23

C5.10.2d.10 Dokumentation Abwicklung ................................................................... 25

C5.10.2d.11 Dokumentation Abnahme ..................................................................... 25

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Abkürzungsverzeichnis

Auftraggeber AG

Auftragnehmer AN

Automatisierungsstation AS

Automatisierungsschwerpunkte ASP

BuB Bedien- und Beobachtung

Brandmeldeanlage BMA

Gebäudeautomation GA

Hausmüllaufbereitung HMA

Licht- und Kraftanlagen LuK-Anlagen

Licht- und Kraft Hauptverteiler LuK-HV

Licht- und Kraft Verteiler LuK-V

Liefer- und Leistungsumfang LuL

Lichtwellenleiter LWL

Niederspannungs-Schaltanlagen NS-SA

Niederspannungshauptverteilung NSHV

Rauch- und Wärmeabzugsanlage(n) RWA

Sicherheitsgerichtete Verbraucher SV-Verbraucher

Sicherheitsverteiler SV-Verteiler

Technische Gebäudeausrüstung TGA

Unterbrechungsfreie Stromversorgung USV

Brandmeldeanlage BMA

Brandmeldezentrale BMZ

Feuerwehrschlüsseldepot FSD

Freischalteinrichtung für FSD FSE

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Feuerwehr – Informations- und Bediensystem FIBS

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Leistungsbeschreibung

C5.10 Leistungsbeschreibung TGA

C5.10.2 Leistungsbeschreibung Brandmeldeanlagen

C5.10.2d Leistungsbeschreibung Brandmeldeanlagen

C5.10.2d.1 Grundlagen

[1] Die ZRE GmbH plant am Standort Schnackenburgallee in Hamburg, auf dem Gelände der ehemaligen Müllverbrennungsanlage „Stellinger Moor“, ein Zentrum für Ressourcen und Energie „ZRE“, ein modernes Abfallbehandlungszentrum zur Sortierung von Sied- lungsabfällen mit nachgeschalteter thermischer Verwertung, zu errichten.

[2] Mit der Errichtung dieser abfall- und energiewirtschaftlich bedeutenden Anlage wird das Ziel verfolgt, eine ressourcenschonende, energetisch und wirtschaftlich optimierte, zu- verlässige, wartungsfreundliche und in allen Betriebsphasen den Genehmigungs- und Sicherheitsanforderungen entsprechende Anlage zu errichten und zu betreiben.

[3] Im ZRE soll aus dem Siedlungsabfall ein möglichst hoher Anteil für das stoffliche Re- cycling abgetrennt werden und aus dem nicht recycelbaren Anteil, in Abhängigkeit des bestehenden Bedarfs an Fernwärme, möglichst flexibel Fernwärme und Strom bereitge- stellt werden.

[4] Die Anlage besteht aus zwei Verbrennungslinien mit separaten Dampferzeugern zur thermischen Verwertung der Reststoffe. Die Dampferzeugung erfolgt über zwei ver- schiedene Kessel und die Entspannung über zwei Dampfturbinen.

[5] Weiterführende Angaben zum Auftraggeber und Örtlichkeiten werden im Projekthand- buch C4 beschrieben.

[6] Die in dieser Leistungsbeschreibung beschriebene Unter-Vergabeeinheit 4.28.3.behan- delt die Brandmeldeanlage (VE 4.28.2d) und die Feuerlöscheinrichtungen (VE 4.28.3a). Die übergeordnete Elektro- und Leittechnik der Anlage wird durch die VE 5.2.1 bereit- gestellt.

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C5.10.2d.1.1 Standortbedingungen

[7] Standort: Schnackenburgallee 100 in 22525 Hamburg

[8] Die Höhe des Baunull ± 0,00 m liegt bei 21,80 m NHN.

[9] Das Klima und Wetter an dem Standort sind gemäßigt.

[10] Prinzipiell gelten für den Standort Hamburg die in der VDI 2078 und DIN EN 12831 Blatt 1 für Klimazone 3 angegebenen Randbedingungen. Diese wurden im Hinblick auf eine ausreichende Planungssicherheit für extreme Außenbedingungen im Sommer angeho- ben:

Tabelle 1: Festlegung Auslegungsbedingungen gem. C1

[1]

[4]

[7]

Periode [2]Tempera[3tu] rRel. Luftfeuchte
Sommer[ 5]35°C [6]40 %
Winter [8]- 12 °C [9]90 %

[11] Raumbedingungen gem. Raumklassen

Tabelle 2: Raumbedingungen gem. Raumklassen

rN .d flRaumklasseß ä m L R e-n ge ttä g n ts u re s tie d ro b rA Fz ta re lp g id s tie n äb tS rA)C °( .p m e T .n im)C °(.p m e T .x a mΔK*u e F .le rΔ%)B d -lla ( le hg ce Sp k .x c au mrd
1Maschinentechnik------540---85
2E-Technik------1530-max. 85m.T.55
3Traforaum-------1540------
4E-Technik mit Batterieraum------1822-max. 85m.T.55
5Bunker-------1540------
6Verkehrfläche, unbeheizt------540------
7WC und Sanitärx---20264--45
8Umkleide, Wasch- und Duschraumx---24264--45
9Werkstattxx1535---85
10Laborxx20264max. 85m.T.35
11Überdachter Außenbereich-------1540------
12Lager, Technik, Archiv------20264-----
13Sozialraumx---20264max. 85m.T.45
14Büro- und Besprechungsräume (Verwaltung); sowie Wartenxx2026425-60m.T.35
15sonstige Büroräumex---20264max. 85m.T.35
16Verkehrfläche, beheizt------1540------
17Bibliothek, Magazin und Depotx---20264max. 85m.T.35
18Serverräumex---2026+/- 230-6055

*=Temperaturabsenkung bei reduziertem Betrieb m.T. = mit Toleranz gem. DIN V 18599

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Ergänzung: bzgl. Raumklasse Nr. 2 sind um 2 K höhere Temperaturen zulässig, dies dient zur Energieeinsparung. Des Weiteren sind bzgl. Raumklasse Nr. 4 die Obergrenze für die Raumtemperaturen über Angaben der Batterie- hersteller anzupassen.

[12] Die jeweiligen Bedingungen in den elektrischen Betriebsräumen und am Aufstellungs- ort und die daraus resultierenden Auslegungsbedingungen der zu konstruierenden Anla- gen sind in der Raumliste im Anhang beschrieben.

C5.10.2d.1.2 Allgemeiner Umfang

[13] Der Auftragnehmer – im Folgenden AN genannt – ist verantwortlich für die Gesamtpla- nung (Ausführungsplanung, Werk- und Montageplanung), Fertigung, Lieferung, Mon- tage sowie Inbetriebnahme und den Probebetrieb der in der folgenden spezifizierten Anlage inkl. zugehöriger Verkabelung.

[14] Die durch den Auftraggeber, die ZRE GmbH – im Folgenden AG genannt- übergebenen Ausschreibungsunterlagen sind durch den AN zu sichten und zu verifizieren. Notwen- dige Anpassungen sind durch den AN vorzunehmen. Weiterhin sind die vorläufige Aus- führungspläne in Montagepläne zu überführen sowie Weiterführung der Planung und Abstimmung mit dem Planer des AG bzw. mit dem AG.

[15] Es wurde durch den Planer des AG eine Planung erstellt. Der AN hat auf Basis dieser Planung seine Ausführungsplanung fortzusetzen, insbesondere wenn sich bauliche Ver- änderungen, zusätzlichen Anforderungen der Versicherung des AG ergeben oder kon- krete Angaben durch die Vergabeeinheiten vorliegen, und Anforderungen des Feuer- wehrgesetzes Hamburg, sowie die behördliche Anforderungen/Vorgaben des Explosi- onsschutz- und Brandschutzkonzeptes zu berücksichtigen.

[16] Dem AN werden zur Ausschreibung folgende Dokumente bereitgestellt:

• Allgemeine Projektbeschreibung

• Ausführungsstandards

• Engineering Listen: Masserermittlung

• Brandschutzkonzept inklusive Brandschutzplänen

• Lagepläne der Gesamtanlage

• Gebäudepläne

• Bestandsunterlagen inkl. Konzepte und Gutachten

• Anforderungen von Behörden

• Anforderungen der Feuerwehr für die BMA auf dem Gelände der ZRE (wird nach- gereicht nach der Abstimmung mit der Feuerwehr)

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• Explosionsschutzkonzept

• Genehmigungsbescheid

[17] Der AN hat sämtliche Leistungen zu erbringen und Dokumente zu erstellen, die für die Erlangung der Betriebsgenehmigung und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften erforderlich sind, sowie alle Auflagen und Anforderungen des behördlichen Genehmi- gungsbescheides zu erfüllen.

[18] Die Auslegung der Komponenten des Liefer- und Leistungsumfangs – im Folgenden LuL genannt – des AN inkl. ihrer Nebenanlagen obliegt dem AN. Bei der Auswahl der elektri- schen Komponenten ist darauf zu achten, dass diese einen hohen Wirkungsgrad besit- zen und energieeffizient eingesetzt werden. Der AN übernimmt als umfassend erfahre- ner, sachverständiger und fachkundiger Unternehmer alle Leistungen, die zur terminge- rechten, kompletten, betriebsbereiten sowie funktionstauglichen und zweckentspre- chenden Errichtung der Anlage erforderlich sind.

[19] Der AN sichert mit seinem Angebot zu, dass die technischen Anlagen betriebssicher sind, dass alle Anlagenteile funktional und wirtschaftlich optimal aufeinander abgestimmt sind und dass die Genehmigungsanforderungen eingehalten werden.

[20] Der AN sichert zu, dass die Leistungen den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden bun- desdeutschen Regelungen DIN-VDE, der MLAR, VGB oder vergleichbaren europäi- schen Regelungen, dem Richtlinien des VdS sowie den anerkannten Regeln der Tech- nik entsprechen (siehe Ausführungsstandards). Zusätzlich sichert der AN zu, über sämt- liche Qualifikationen zu verfügen, welche für die Planung, Errichtung und Inbetrieb- nahme benötigt werden.

[21] Die nachfolgende Beschreibung des LuL ist als Mindest- und keinesfalls als Ausschließ- lichkeitsausstattung zu verstehen. Die Funktionstüchtigkeit der Anlage auch hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheiten darf dadurch nicht beeinträchtigt werden

[22] Der Liefer- und Leistungsumfang (LuL) des AN beinhaltet, alle Tätigkeiten, die zur voll- ständigen, mangelfreien und termintreuen Erfüllung aller Lieferungen und Leistungen, die erforderlich sind, um die in dieser technischen Ausschreibung, inklusive beigefügter Anlagen, aufgeführten Pflichten und Anforderungen, zu erfüllen.

[23] Insbesondere beinhaltet der LuL das Projektmanagement, Detailplanung, komplette Komponenten- und Systemauslegung, sach- und fachgerechte Planung, Konstruktion, Fertigung, Aufstellungs- und Ausführungsplanung, FAT, Lieferung und Transport frei Baustelle, betriebsfertige Montage, Qualitätssicherung, Inbetriebnahme, Prüfung, Opti- mierung, CE-Kennzeichnung, vollständige Dokumentation und Schulung des Betriebs- personals.

[24] Der LuL beinhaltet alle Lieferungen und Leistungen innerhalb der Liefer- und Leistungs- grenzen, die für einen bestimmungsgemäßen Betrieb nach aktuellem Stand der Technik

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zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistungsausführung erforderlich sind, auch wenn sie im Einzelfall nicht schriftlich genannt worden sind.

[25] Die im Zuge der Planung und Abwicklung erforderlichen und die vom AG geforderten Revisionen von Dokumenten gehören zum LuL des AN. Ggf. notwendige Änderungen an Bestandsdokumenten sind vom AN in rot zu korrigieren und werden vom AG digita- lisiert.

[26] Die anbietende Firma hat sich vor der Angebotsabgabe ausreichend über den Umfang der erforderlichen Arbeiten, die baulichen Gegebenheiten und den Schwierigkeitsgrad zu informieren. Eine Ortsbesichtigung ist empfehlenswert.

C5.10.2d.1.3 Lieferumfang und Schnittstellen

[27] Mit dieser Leistungsbeschreibung (C5.10.2d) werden die Brandmeldetechnik, die Branddetektion und die akustische und optische Alarmierung beschrieben. Zum LuL des AN (VE 4.28.2d) zählen auch die beschriebenen Umfänge in der Leistungsbeschreibung C5.10.3a Feuerlöschanlagen.

[28] Der grundsätzliche Überwachungsumfang wird in dem vorliegenden Brandschutzkon- zept Nr. 202055b (Hahn Consult) beschrieben. (Das revidierte Konzept wird nach Ab- stimmung mit Feuerwehr und Versicherung übermittelt).

[29] Der Gebäudekomplex ist in drei Brandabschnitte unterteilt: BA 01 (Hauptanlage); BA 02 (Hausmüllaufbereitung) und BA 03 (Verwaltungsgebäude), welche aufgrund verschie- dener Brandursachen verschiedene Überwachungen und Alarmsignale benötigen.

[30] Über die Überwachung mit automatischen Meldern hinaus sind Überwachungen mittels Thermographie (IR-Kameras), Wärmebildkameras mit Aufschaltung zur Hauptleitwarte, personelle Überwachung und Temperaturmessungen in Silos im Brandschutzkonzept vorgesehen. Nur die personellen Überwachungen, die Thermographie (IR Kamera) im Kessel und die Temperaturmessungen in den Silos sind nicht Bestandteil dieser Leis- tungsbeschreibung. Die Wärmebildkameras im Bunkerbereich sind vollständig in das Brandmelde/-überwachungskonzept zu integrieren. Die BMZ übernimmt ggf. weiter In- formationen über eine geeignete Schnittstelle zur Verarbeitung von Daten.

[31] Diese Spezifikation soll so verstanden und umgesetzt werden, dass das Brandschutz- konzept hinsichtlich der Brandmeldetechnik umgesetzt wird, alle baurechtlichen und technischen Anforderungen sowie die Forderungen der Hamburger Feuerwehr erfüllt werden und eine baurechtliche Abnahme sichergestellt wird.

[32] Gefordert werden und sind vollständig umzusetzen für den Brandabschnitt BA 01 eine Überwachung nach Kategorie 4 (Anlagenschutz) und für die Brandabschnitte BA 02 (Hausmüllaufbereitung) und BA 03 (Verwaltungsgebäude) Kategorie 1 (Vollschutz) nach

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DIN 14675.

[33] Die Brandmeldeanlage wird auf die Hamburger Feuerwehr aufgeschaltet.

[34] Die Leistungsbeschreibung BMA (C5.10.2d) umfasst unter anderem folgende Hauptsys- teme/-komponenten und Gewerke inklusive deren Verkabelung:

• Brandmeldezentrale 1 für Brandabschnitt 01 (Hauptzentrale im Funktionsgebäude / Pförtner)

• Brandmeldezentrale 2 für Brandabschnitt 02 (im Betriebsgebäude Durchfahrt EG)

• Brandmeldezentrale 3 für Brandabschnitt 03 (im Zugang Verwaltungsgebäude)

• Übertragungseinrichtung zur Aufschaltung der BMZ 1 auf die Hamburger Feuer- wehr (Hauptübertragungsweg alle Brandmeldezentralen)

• FSD / FSE / FIBS für BMZ 1 (Hauptzentrale im Funktionsgebäude / Pförtner)

• FIBS für BMZ 2 (im Betriebsgebäude Durchfahrt EG)

• FIBS bei / für BMZ 3 (im Zugang Verwaltungsgebäude)

• Automatische Melder (Rauchmelder, Mehrkriterienmelder, Thermomaximalmelder, Thermodifferentialmelder)

• Branddetektionseinrichtungen in Lüftungsanlagen bzw. Lüftungskänlen

• Wärmebildkameras (Bunkerbereiche und Aufgabetrichter wie z.B. HMA, Kesselan- lage, Shredder usw.)

• Rauchansaugsysteme (RAS),

• Infrarot-Flammenmelder, Temperatursensoren zur Wärmeüberwachung

• Fibeopticmelder und oder Wärmeleitkabel

• Handtaster an allen Ausgängen/Türen/Tore und an gefährdeten Anlagen/-berei- chen mit hinreichendem Brandrisiko

• Gefahrenmeldeanlage: Sirenen als akustische Signalgeber; Blitzleuchten als opti- sche Signalgeber (Ausgenommen hierfür ist die Hausmüllaufbereitung, diese wird das ENS realisiert, eine Schnittstelle und Signalaustausch hierfür ist vom AN aus- zuführen)

• Unterbrechungsfreie Stromversorgung für jede Brandmeldezentrale (Überbrü- ckungszeit 72 Stunden

• Ein anlageneigener Akkumulator, welcher bei Netzstörung automatisch und unter- brechungslos die Anlage in Betrieb hält.

[35] Neben den vorgenannten Hauptsysteme/-komponenten umfasst die LuL weiterhin die Übergabe von Alarmmeldungen an sicherheitstechnische Anlagen anderer Gewerke

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mittels Kopplern:

• Feuerlöschanlagen (Auslösung soweit nicht selbstauslösende verwendet werden)

• Aufzüge (dynamische Steuerung im Alarmfall; Stillsetzung; Betriebsbereitschaft für Feuerwehraufzüge)

• Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) – automatische Auslösung gemäß Brandschutzkonzept

• Rauchabschlüsse (Verschluss im Alarmfall)

• Lüftung (Abschaltung im Alarmfall)

• Druckbelüftungsanlagen (Szenensteuerung)

• Ansteuerung bzw. Signalaustausch zum ENS (Elektroakustische Notfallwarnsys- teme)

• BOS-Funk (Funk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) – An- schaltung (Lieferung durch VE 4.28.7)

• Für den Gebäudekomplex (alle Brandabschnitte) wird eine Brandfallmatrix erstellt.

In dieser wird festgelegt in welchem Szenario welche Anlagentechnik ausgelöst bzw. geschaltet werden muss. Die Brandfallmatrix wird mit der Brandschutzdienst- stelle (Feuerwehr) in Bezug auf einsatztaktische Belange vor Inbetriebnahme des Werks abgestimmt.

[36] Des Weiteren sind folgende Betriebszustände sicherheitstechnischer Anlage als Mel- dungen über Koppler aufzunehmen

• Feuerlöschanlagen „Störung“ / „Auslösung“ (löschzonenweise)

• Druckbelüfungsanlagen „Störung“

• Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) „Störung“

• Druckbelüftungsanlagen (Szenensteuerung) „Störung“

[37] Im Brandfall sind durch die BMA Maschinen und Aggregate sicher abzuschalten.

Die durch die Brandmeldeanlage abzuschaltenden Maschinen ergeben sich aus dem Brandschutzkonzept.

[38] Dabei ergeben sich folgende Schnittstellen:

• Die Schaltschränke / Steuereinheiten werden durch das jeweilige Gewerk bereitge- stellt.

• Die Koppler werden im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung bereitgestellt.

• Die Ansteuerung / Auswertung der Koppler erfolgt innerhalb diese Vergabeeinheit

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durch die dem Brandschutzabschnitt zugeordneten Brandmeldezentrale

• Die Leitungsverbindung wird durch diese Vergabeeinheit bereitgestellt und auf vom Fremdgewerk bereitgestellten und gekennzeichneten Klemmen aufgelegt.

• Alle Anschlüsse sind zur Selbstüberwachung als NC-Kontakte auszuführen.

• Schnittstellen mit HKL, BOS, ENS, Feuerlöschanlagen (siehe Schnittstellenshe- mata)

• Die BMA hat eine leittechnische Schnittstelle mit der Gebäudeautomation

C5.10.2d.1.4 Allgemeine Schnittstellenbeschreibung

[39] Alle notwendigen Schnittstellen zur Bedienung / Ansteuerung / Rückmeldung zu anderen anzuschließenden sonstigen Anlagen, wie Gefahrenmeldeanlage (GMA), Gaswarnanlagen, Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA), Raumlufttechnische- (RLT-) Anlagen, GLT etc., sind entsprechend den Vorgaben insbesondere durch:

• das Brandschutzkonzept

• Anschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen Januar 2015 (Feuerwehr Hamburg inkl. aller Anlagen

• Technische Anforderungen an die unterschiedlichen automatischen Lösch- und Entrauchungssysteme

• Im Brandabschnitt BA 01 – Hauptanlage werden automatische und nicht automatische Löschanlagen vorgesehen. Der größte Teil der Löschanlagen löst automatisch aus. Dies gilt insbesondere für Löschanlagen in Verbindung mit Förderanlagen. Löschanlagen in Bereichen die dauerhaft unter ständiger personeller Überwachung stehen werden manuell ausgelöst. Die Turbinen- löschanlagen werden ebenfalls manuell ausgelöst, da eine fehlerhafte Aus- lösung im laufenden Betrieb zu einem massiven Maschinenschaden führen kann.

Für die automatischen Löschanlagen sind die entsprechenden Auslöseeinrichtun- gen, soweit sie auf die Kenngrößen Temperatur(Wärme), und Rauch auslösen, durch die Brandmeldeanlage vorzuhalten.

Die anfallenden Meldungen (Bereitschaft / Störung / Auslösung) der Löschanla- gen sind als Meldungen / Alarme auf den Anzeigeeinrichtungen der Hauptwarte und des FiBS darzustellen.

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• Im Brandabschnitt BA 02 – Hausmüllaufbereitung werden automatische und nicht automatische Löschanlagen vorgesehen.

Der Brandabschnitt wird mit einer flächendeckenden automatischen Löschanlage (Sprinklerung) ausgerüstet und erfüllt damit die Anforderung einer Sicherheitska- tegorie K4 gemäß MIndbauRL.

Die Sprinkler lösen durch thermische Beaufschlagung der Glasfässchen am je- weiligen Sprinklerkopf aus.

In der Hausmüllaufbereitung werden zudem automatische Sprühwasserlöschan- lagen an einzelnen Anlagenteilen risikoorientiert angeordnet. Folgende Anlagen werden zusätzlich mit stationären Sprühwasserlöschanlagen ausgestattet:

  • Staubfilter

  • Brikettierpresse

  • Ballenpresse.

Die Auslösung der Sprühwasserlöschanlagen für die vorgenannten Anlagen er- folgt automatisch oder manuell je nach Anlage über geeignete Detektoren.

Für die automatischen Löschanlagen sind die entsprechenden Auslöseeinrichtun- gen, soweit sie auf die Kenngrößen Temperatur und Rauch auslösen, durch die Brandmeldeanlage vorzuhalten.

Die anfallenden Meldungen (Bereitschaft / Störung / Auslösung) der Löschanla- gen sind als Meldungen / Alarme auf den Anzeigeeinrichtungen der Hauptwarte und des FiBS darzustellen.

• Im Brandabschnitt BA 03 – Verwaltungsgebäude sind keine automati- schen Löschanlagen erforderlich oder geplant.

• Die Auslösung von RWA-Anlagen im BA 01 erfolgt automatisch (tempera- turgesteuert) und manuell über Handtaster. Die Anlagen verfügen über ei- gene Sensoren und Auslöseeinrichtungen und werden nicht über die Brand- meldeanlage angesteuert.

Die anfallenden Meldungen (Bereitschaft / Störung / Auslösung) der Löschanla- gen sind als Meldungen / Alarme auf den Anzeigeeinrichtungen der Hauptwarte und des FiBS darzustellen.

• Die Auslösung der RWA-Anlagen im BA 02 erfolgt automatisch (Rauchmel- der gesteuert) und manuell über Handtaster an den Gebäudezugängen. Der für die Entrauchung und den Wärmeabzug erforderliche Zuluftvolumenstrom ist sicherzustellen. Bei einer automatischen RWA-Auslösung muss die Zu- luftführung durch automatische Ansteuerung spätestens gleichzeitig mit In- betriebnahme der Anlage erfolgen. Die für die Zuluft herangezogenen Tore

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öffnen automatisch.

Die Verknüpfung der Komponenten Türantriebe, Entrauchungsöffnungen erfolgt über die Brandmeldeanlage.

Die anfallenden Meldungen (Bereitschaft / Störung / Auslösung) der Löschanla- gen sind als Meldungen / Alarme auf den Anzeigeeinrichtungen der Hauptwarte und des FiBS darzustellen.

• Im BA 03 gibt es keine automatischen Rauchableitungen.

• An die Treppenräume TR 2 und TR 4 (BA 01) werden Feuerwehraufzüge angeschlossen. Diese müssen an geschützten Bereichen liegen in die Feuer und Rauch nicht eindringen können. Die Treppenräume erhalten mit den Feuerwehraufzügen gemeinsame Druckbelüftungsanlagen. Die Abströ- mung erfolgt ins angrenzende Kesselhaus bzw. ins Gebäude der Abgasrei- nigung. Es wird eine Abströmgeschwindigkeit aus der Tür der Treppenräume von 2 m/s vorgesehen.

Die Ansteuerung der Druckbelüftung erfolgt über die Brandmeldeanlage (mit ge- nauer Zuordnung der Alarmzone). Die Klappensteuerung für Ab- und Überströ- mung wird über die Brandmeldeunterzentrale BMZU1 realisiert.

Die anfallenden Meldungen (Bereitschaft / Störung / Auslösung) der Löschanla- gen sind als Meldungen / Alarme auf den Anzeigeeinrichtungen der Hauptwarte und des FiBS darzustellen.

• Alle Signale im Signalaustausch mit der GLT sind mit ZRE abzustimmen.

C5.10.2d.1.5 Regeln, Normen, Richtlinien

[40] Die im Kraftwerksbau und der Energieverteilung sowie der Technischen Gebäudeaus- rüstung allgemein anerkannten technischen Regeln, Normen und Richtlinien, ein- schließlich der hierzu in Fachkreisen allgemein angewandten Entwürfe sowie die Richt- linien und Ausführungsstandards des AGs und die Anforderungen aus Genehmigungen und Gutachten sind vom AN für die Planung, Errichtung, Inbetriebsetzung und den Pro- bebetrieb der Eigenbedarfsversorgung jeweils in der zum Zeitpunkt der Errichtungen aktuell gültigen Fassung zu berücksichtigen.

[41] Sollte der AN im Rahmen der Abwicklung bei einer vom AG gewünschten und bestellten Ausführung eines Anlagenteils Bedenken haben, so wird er diese dem AG/Planer un- verzüglich und schriftlich mitteilen.

[42] Abweichungen gegenüber den Richtlinien und Ausführungsstandard des AG sind nur im Einvernehmen mit dem AG/Planer möglich.

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Leistungsbeschreibung – BMA 10.2d Brandmeldeanlage

[43] Ändern sich nach Auftragserteilung die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die Richtlinien und Regeln zum Stand der Technik, so wird der AN den AG/Planer unverzüglich darauf aufmerksam machen. Die sich möglicherweise er- gebenden Änderungen werden zwischen dem AG/Planer und dem AN einvernehmlich abgestimmt.

[44] Verwendung von KKS nach VGB als Kennzeichensystem, sowie ZRE- WIM Richtlinien

C5.10.2d.1.5 Personaleinsatz und -qualifikation

[45] Der AN benennt dem AG einen Projektleiter und einen Stellvertreter, der für diesen Auf- trag die Koordination auf Seiten des AN bis zur vollständigen Erfüllung dieses Auftrages wahrnimmt. Der Projektleiter ist für alle Vorgänge zuständig, die vom AG oder von ex- ternen Stellen, insbesondere von Unterlieferanten, im Zusammenhang mit diesem Auf- trag an den AN herangetragen werden und beherrscht gem. GER C2 die deutsche Spra- che in Wort und Schrift.

[46] Der Projektleiter und die im Organisationsschema genannten Mitarbeiter des AN müs- sen über einschlägige Erfahrungen und Qualifikationen in den jeweiligen Bereichen Pro- jektmanagement, Auslegung und Bau von Schaltanlagen und Energieverteilungsanla- gen, Prozessleittechnik und Kraftwerksbau / Müllverbrennung verfügen. Der AG behält sich vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe den Projektleiter bzw. oben genannte Mitarbei- ter abzulehnen.

C5.10.2d.1.6 Grundlagen der Ausführung

[47] Als Grundlage für die Ausführung der einzelnen Leistungen in der Gebäudeautomation und Elektroausrüstung ist der Ausführungsstandard C7.16 und C7.7 sowie der Konzept- bericht BMA anzusehen. Dieser Teil ist als Konkretisierung der Leistungsbeschreibun- gen der BMA und Feuerlöschanlagen für einzelne Leistungen der EMSR- und Leittech- nik zu verstehen. Die dort beschriebenen Standards sind als Mindestanforderung hin- sichtlich der EMSR-Technik anzusehen und sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung der VE 4.28.2.

[48] Die dort gemachten Angaben sind vom AN zwingend einzuhalten und bei seiner Ange- botserstellung zu berücksichtigen. Bei evtl. auftretenden Abweichungen oder Unstim- migkeiten ist der AG/Planer hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren und dessen schriftliche Zustimmung einzuholen, und bevorzugte Hersteller der ZRE zu beachten.

[49] Der AN garantiert mit seinem Angebot, dass die technischen Anlagen betriebssicher sind, dass alle Anlagenteile funktional und wirtschaftlich optimal aufeinander abgestimmt sind und die Genehmigungsanforderungen eingehalten werden.

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C5.10.2d.1.7 Verkabelung und Kabelwegausbau

[50] Der AN ist für die Verkabelung und den Anschluss aller in seinem Lieferumfang befind- lichen Komponenten verantwortlich.

[51] Die Verkabelung der Signale des eigenen Lieferumfangs und der übergeordneten Netz- werke ist im LuL des AN enthalten.

[52] Die Planung der Hauptkabelwege für die übergeordnete E- und Leittechnik erfolgt im durch den Planer des AGs. Die entsprechenden Angaben sind durch den AN an den AG zu übergebe. Diese Planung wird dem AN zur Verfügung gestellt und ist entsprechend zu prüfen und ggf. nach Abstimmung anzupassen. Haupt- und Stichverkabelung wird durch die VE 4.28.3 ausgeführt. Die Hauptkabelwege werden von der VE 5.2.1 beplant und beliefert, für die Bereiche der Einzelgewerke erfolgt eine Mischplanung, durch die jeweilige Vergabeeinheit und die VE 5.2.1.

[53] Der AN ist, neben den bereits beplanten Hauptkabelwegen, für die Kabelwegplanung aller in seinem LuL befindlichen Komponenten verantwortlich. Es ist zu berücksichtigen, dass Kabelwege ggf. auch durch andere Gewerke genutzt werden bzw. Kabelwege an- derer Lieferanten mit genutzt werden können. Die Koordinierung erfolgt über den Planer des AG. Für die Verkabelung sind Fernmeldeleitungen E30 oder E90 zu verwenden.

C5.10.2d.1.8 Fertigung, Werkabnahme und FAT

[54] Für alle im Lieferumfang enthaltenen Komponenten ist eine Werksabnahme gem. C7.7 durch den AN und dem AG/Planer vorzusehen. Die hierfür geplanten Termine sind dem AG/Planer mindestens 8 Wochen im Voraus schriftlich mitzuteilen.

[55] Während der Fertigung sind dem AG/Planer mindestens monatliche Berichte über den aktuellen Fortschritt und zukünftigen Arbeiten vorzulegen.

[56] Der durchzuführende FAT nach Beendigung der Fertigung ist im Ausführungsstandard C7.7 im Kapitel FAT und Sichtkontrollen beschrieben.

[57] Die Abnahme ist durch eine zugelassene Überwachungsstelle ZÜS zu erfolgen

C5.10.2d.1.9 Montage und Transport

[58] Für die Montage sind grundsätzlich die allgemeinen Ausführungsstandards C7 einzu- halten. Zur Montage und Montageüberwachung gehören insbesondere:

• Leitung der Durchführung von Montagen

• Erstellung eines Montagekonzeptes mit Analyse der Gefahren und Risiken

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• Komplette Montage und betriebsfertige Aufstellung des Lieferumfangs, Verkabelung inkl. Tragsystemen (im Rahmen der Liefer- und Leistungsgrenzen) und Montieren der Aktorik und Sensorik; hierzu gehört u. a. auch die Gestellung aller notwendigen Fach- und Hilfskräfte sowie Montagegerüste, Krane, Hebezeuge, mobile Krane, Montagege- räte und Montagematerialien

• Entfernen aller temporären Montagehilfen, Ausrüstungen und Systeme

• Beseitigen aller Beschädigungen an Ausrüstung, Material oder Oberflächen

• Lieferung und Montage aller erforderlichen Sicherheits- und Informationsschilder zur Kennzeichnung der Baustelle und der späteren E-Räume gem. DIN VDE.

• Montageendkontrollen aller montierten Komponenten, anhand der aktuellen Planungs- und QS-Unterlagen, sind vom AN im Beisein des AG komponentenweise, bzw. sys- temweise durchzuführen.

[59] Das Ende der Montage ist dem AG und seiner örtlichen Bauleitung schriftlich anzuzei- gen, damit mit den vorbereitenden Arbeiten für die Inbetriebsetzung rechtzeitig begon- nen werden kann. Nach der Mitteilung über die Beendigung der Montage erfolgt eine gemeinsame Begehung der Anlage.

C5.10.2d.1.10 Inbetriebsetzung

[60] Die Inbetriebsetzung der gelieferten Anlage durch VE 4.28.3 ist im LuL des AN enthal- ten.

[61] Voraussetzung für die sich anschließende Inbetriebsetzung ist neben der Vollständigkeit der montierten Anlagenkomponenten auch deren sicherheitstechnisch einwandfreier Zustand sowie die Beseitigung sämtlicher Abfälle, Materialreste und Montagehilfsmittel vom Montageort.

[62] Der Auftragnehmer (AN) hat sämtliche Bohrungen für seinen LuL oder Brandschutz- durchführungen einschl. der brandschutztechnischen Verschlüsse nach öffentlich, rechtlichen Vorschriften herzustellen. Die Brandschottung ist vor Ort dauerhaft zu kenn- zeichnen und in den Bestandsplänen zu dokumentieren sowie die entsprechenden Zu- lassungsbescheide (abP, abZ, abG etc.) den Bestandsunterlagen beizulegen. Sofern die Herstellung von Durchbrüchen/Kernbohrungen für Brandschottungen im Leistungs- umfang des AN ist, sind die entsprechenden Abstandsregelungen gem. den Zulassun- gen einzuhalten und zu dokumentieren. Des Weiteren ist eine Übereinstimmungserklä- rung den Bestandsunterlagen beizulegen.

[63] Die Gesamtkoordination der IBS ist in der IBS-Ordnung geregelt.

[64] Die Inbetriebsetzung gilt als abgeschlossen, wenn der Nachweis der ordnungsgemäßen

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Funktion der Anlage erfolgt ist.

[65] Die Zuständigkeiten und speziellen Regelungen zur Inbetriebsetzung werden rechtzeitig vor Beginn der ersten Inbetriebsetzungsschritte in Form einer Inbetriebsetzungsordnung gemeinsam zwischen AG und AN abgestimmt.

[66] Die Inbetriebsetzung ist vom AN zu dokumentieren, insbesondere sind alle Änderungen an der Anlage und ihrer Betriebsweise während der Inbetriebsetzung in entsprechenden Unterlagen festzuhalten.

[67] Alle für die IBS benötigten Hilfsmittel, Werkzeuge, Prüfgeräte und Komponenten inkl. dem erforderlichen Personal sind durch den AN vorzusehen.

[68] Der Umfang und die Ausführung haben nach dem Ausführungsstandard C7.7 und der IBS-Ordnung C4.3 zu erfolgen.

C5.10.2d.1.11 Anbindung der Anlagenteile an den Potentialausgleich

[69] Der Potentialausgleich ist in dem Ausführungsstandard C7.7 im Kapitel Erdung, Blitz- schutz und Potentialausgleich beschrieben. Dabei ist insbesondere die Anbindung der Trassen und Schaltanlagen an den Potentialausgleich hervorzuheben.

C5.10.2d.1.12 Dokumentation, Kommunikation, Termine und Schulungen

[70] Anforderungen an die Dokumentation sind im Ausführungsstandard C7.10 geregelt. Die Kommunikation hat nach den Richtlinien des Projekthandbuchs zu erfolgen. Der Rah- menterminplan C3 mit den enthaltenen Milestones ist die Vorgabe für die einzelnen Pha- sen der Gewerke. Weiterhin sind der Ausführungsstandard C7.7, C7.16 und die WIM- RL zu berücksichtigen.

[71] Für den gesamten Liefer- und Leistungsumfang ist durch den AN eine vollständige Do- kumentation zu liefern.

[72] Zwischen dem Planer des AGs, dem AG und AN sind regelmäßige Status- und System- besprechungen durchzuführen.

[73] Während der Planungs-, Montage- und Inbetriebsetzungsphase sind gemeinsame Sta- tusgespräche sowie Systemgespräche aller verantwortlichen Gewerke in regelmäßigen Abständen zu führen.

[74] Vor Ausführung ist ein Abstimmungsgespräch mit der Hamburger Feuerwehr oder einer Zuständigen Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen. Der Auftraggeber und anderen Projektverantwortlichen sind in die Besprechung einzubeziehen. Die Ergebnisse sind zu protokollieren.

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[75] Vor der warmen Inbetriebnahme ist vom AN eine Schulung der Schichtmitarbeiter (Ope- rator- und Instandhaltungspersonal) in die Funktion und Bedienung sowie die Instand- haltung, auch Feuerwehrinformationszentrale (FIZ), Feuerwehrlaufkarten, Feuerwehr- Bedienfeld (FBF), ein Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT), Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), Freischaltelement (FSE), usw. durchzuführen. Hierzu ist entsprechendes Schu- lungsmaterial zu erarbeiten und an die Teilnehmer vor der Schulung zu verteilen. Das Schulungsprogramm ist mit dem AG abzustimmen.

[76] Die Schulungstermine gibt der AG vor. Diese richten sich nach dem Schichtplan des AG.

[77] Die Schulungen können auch, je nach zu schulender Schicht, abends stattfinden. Dies ist vom AN einzukalkulieren.

[78] Im Bereich Gebäudeautomation und Elektroausrüstung sind im speziellen die in der C7.16 und C7.7 spezifizierten Anforderungen und Ausführungsvorschrifteneinzuhalten. Des Weiteren gelten alle C7.x Standards für die Ausführung dieser Vergabeeinheit.

[79] Gegenstand dieser Beschreibungen ist die termingetreue Planung, Beschaffung, Liefe- rung, Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Dokumentation, sowie Wartung des be- schriebenen Einzelgewerks einschließlich aller zum bestimmungsgemäßen Betrieb er- forderlichen Geräte/Komponenten und Zubehör innerhalb der Liefergrenzen des AN.

[80] Zum Leistungsumfang gehört die Erstellung der projektweiten KKS-Liste der Einrichtun- gen innerhalb des eigenen Lieferumfangs.

[81] Der AN sichert die Teilnahme an regelmäßigen Status-/Abstimmungsgesprächen mit AG/Schnittstellen ab.

C5.10.2d.2 Technischer Forderungen der BMA-Ausführung

[82] Die Ausführung der BMA hat als offenes frei parametrierbares System zu erfolgen.

[83] Für alle Gebäude sind Brandmeldesysteme entsprechend den Raumbedingungen auszuführen. Es ist mit erheblicher Beeinträchtigung durch Wärme und Staub zu rechnen, so sind Maximalmelder oder Flammenmelder vorzusehen. Bei Räumen mit hoher Staubbildung und Raumhöhen ab 10m sind Videosysteme (z.B. Wärme- bildkameras) mit automatischer Auswertung vorzusehen. Das vorliegende Brand- schutzkonzept beschreibt die zu überwachenden Bereichen und die einzusetzen- den Meldesysteme. Darüber hinaus sind alle Forderungen / Nebenbestimmungen der Behörde oder Feuerwehr umzusetzen.

[84] Alle Kabelschächte und zentralen Kabelwege sind mit Wärmedetektoren auszu- statten. (siehe auch Genehmigungsbescheid)

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[85] Für die Bereiche im Bunker (Müllanlieferung und -lagerung, Aufgabetrichter) sind Wärmebildkameras (mit Glutnesterkennung) mit Aufschaltung in die Krankanzel / Leitwarte und ggf. Auslösung von Löschanlagen vorzusehen.

[86] Es sind insgesamt eine Brandmeldezentrale und zwei Brandmeldeunterzentralen mit folgenden Standorten vorgesehen:

  1. BMZ 1 (Brandabschnitt 1 – Hauptanlage)

Anlieferung; Kipphalle; Funktionsgebäude, Turbinenhalle, Bunker, Heiz- werk, Mittelspannungsgebäude; Kesselhaus; Betriebsgebäude; Abgasrei- nigung

Diese Zentrale übernimmt die Funktion der Hauptzentrale (BMZ)

Standort der Zentrale ist das Funktionsgebäude

  1. BMUZ 2 (Brandabschnitt 2)

Hausmüllaufbereitung

Standort der Zentrale ist der E-Raum der Hausmüllaufbereitungsanlage im UHA (UHA29R002) Gebäude.

  1. BMUZ 3 (Brandabschnitt 3)

Verwaltungsgebäude

Standort der Zentrale am Zugang zum Gebäude.

[87] Für den Brandabschnitt BA 01 – Hauptanlage wird eine Überwachung mit automa- tischen und nicht automatischen Brandmeldern in Form eines Einrichtungsschutzes in Anlehnung an Kategorie 4 – Einrichtungsschutz gemäß DIN 14675 vorgesehen. Sonder- brandmelder (außerhalb der Normenreihe EN 54) können auf die Anlagen zusätzlich auf- geschaltet werden.

[88] Die Notwendigkeit zur Anordnung automatischer Brandmelder richtig sich im Wesent- lichen nach dem vorhandenen Brandrisiko und dem zu erwartenden Schadensausmaß. Die Anordnung der Brandmelder ist mit dem AG/Planer bzw. Brandschutzsachverständi- gen vorab einvernehmlich abzustimmen.

[89] Auf Grund der Beurteilung des Brandabschnitts gemäß VGB R-108 zur Betrachtung der kraftwerksspezifischen Nutzung, erfolgt die Festlegung des Überwachungsumfangs differenziert anhand der Vorgaben der VGB R-108 und dem tatsächlich vorhandenen Brandrisiko der geplanten Anlagentechnik.

[90] Räume, Anlagenteile und Bereiche die gemäß VGB R-108 mit automatischen Brandmel- dern zu überwachen sind bzw. die ein hinreichendes Brandrisiko darstellen wurden an- hand der tatsächlich geplanten Anlagentechnik ermittelt. Die zutreffenden Bereiche sind in den Brandschutzplänen gesamtheitlich mit roter Schraffur gekennzeichnet

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[91] Zudem werden sämtliche notwendige Treppenräume mit automatischen Brandmel- dern überwacht. Zum Einsatz kommen im wesentlichen automatische Brandmelder mit der Kenngröße Rauch (Rauchmelder).

[92] Die Erdgas-Zünd- und Stützbrenner im Kesselhaus werden mir Flammenmeldern und Gasmeldern überwacht. Im Bereich von Gasanlagen sind zusätzliche Gasmelder durch den AN vorzusehen.

[93] Handtaster sind an allen Türen, Ausgängen und an gefährdeten Anlagen/-bereichen mit hinreichendem Brandrisiko vorzusehen

[94] Sämtliche Brandmeldungen und technische Meldungen laufen in der ständig besetz- ten Hauptleitwarte zusammen. Der jeweilige Schichtleiter entscheidet über die Auslö- sung einer Erkundungszeit zur Prüfung der Meldung, oder einer direkten Alarmierung der Feuerwehr.

C5.10.2d.3 Service und Wartung

[95] Es sollen verschiedene Wartungsumfänge angeboten werden. Die nachstehenden Punkte bilden die Kernbereiche eines möglichen Wartungsvertrages und werden bei Bedarf vom AG kombiniert oder einzeln beauftragt.

[96] Ein Entwurf eines möglichen Wartungsvertrages für den Gewährleistungszeitraum so- wie für 5 Jahre nach Gewährleistung ist dem Angebot beizulegen.

C5.10.2d.4 Hotline-Support

[97] Hierfür soll über eine Hotline permanent (24h-Hotline; 365 Tage im Jahr) ein deutsch- sprachiger, entsprechend geschulter und ausgebildeter Supporttechniker zur Verfügung stehen. Dieser muss in der Lage sein, sich innerhalb kürzester Zeit über Fernwartung mit dem System zu verbinden, die Fehleranalyse durchzuführen und schnell und zuver- lässig Probleme / Fehler, die online zu beseitigen sind, zu lösen.

C5.10.2d.5 Fernüberwachung

[98] Der AN bietet die kontinuierliche System-Überprüfung und ggfls. Online-Wartung an, sodass dem AG stets ein effektives, funktionssicheres und hoch verfügbares System zur Verfügung steht. Die Richtlinien des AG bzgl. Fernwartung sind abzufragen und ein- zuhalten. Der Schutz vor Fremdzugriff bei Fernwartung ist zu gewähren. Die Gesamt- anlage unterliegt der KRITIS-Verordnung und ist daher besonders IT-sicher auszufüh- ren.

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C5.10.2d.6 Softwarepflege und Upgrades

[99] Alle erforderlichen Lizenzen zum Betrieb der BMA sind Bestandteil der Lieferung des AN. In diesem Abschnitt werden ausschließlich die kontinuierliche Softwarepflege und Upgrades geregelt.

[100] Dies beinhaltet Upgrades auf Nachfolgeversionen sowie alle hierfür erforderlichen Li- zenzen.

[101] Upgrades, die in den ersten 2 Jahre nach Inbetriebsetzung erfolgen, erhält der AG kos- tenlos. Der AN informiert darüber ohne weitere Aufforderung und der AG wird ggfls. eine entsprechende Freigabe zum Einspielen erteilen.

[102] Upgrades sind vollumfänglich getestete, fehlerfreie und vollfunktionsfähige Softwarean- passungen, die entweder über Fernwartung oder vor Ort, jeweils ohne Unterbrechung des Betriebes, eingespielt werden können.

[103] Upgrades werden nicht automatisch, sondern erst nach Freigabe durch den AG vorge- nommen. Dazu wird der AN rechtzeitig über den Inhalt und Umfang, sowie die damit verbunden Verbesserungen informieren. Der AG erteilt ggfls. eine Freigabe zum Ein- spielen.

[104] Der AN sichert zu, dass das BMA min. 15 Jahre sicher betrieben werden kann, selbst wenn der AG auf ggfls. verfügbare Upgrades verzichtet.

C5.10.2d.7 Vollwartung

[105] Die Vollwartung umfasst sämtliche Reparaturen vor Ort inklusive Arbeits- und Reise- und Nebenkosten.

[106] Der Vollwartungsumfang beinhaltet mind. 2 jährliche Routinewartungen. Hierbei wird im Sinne einer vorbeugenden Wartung- und Instandhaltung die Anlage kontrolliert und möglicherweise defekt werdende Teile bereits im Vorfeld ausgetauscht.

[107] Der AN verpflichtet sich mit Abschluss eines Vollwartungsvertrages zu garantierten Re- aktionszeiten innerhalb derer die Reparatur bzw. Fehlerbeseitigung erfolgt. Die Reakti- onszeiten sind mit dem Angebot zu benennen.

[108] Des Weiteren verpflichtet sich der AN mit Abschluss eines Vollwartungsvertrages zu einer garantierten Gesamtsystemverfügbarkeit von ≥ 99%, bezogen auf 8.760 Stunden, für das gesamte Stoffstromsteuerungs- und Managementsystem.

[109] Der LuL beinhaltet sämtliche Ersatzteile. Hierfür wird der AN dem AG ein Ersatzteilpaket liefern, welches vor Ort beim AG eingelagert wird. Der AN hat für den Reparaturfall Zu- griff auf diese Ersatzteile und wird entnommene Teile unverzüglich ersetzten.

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C5.10.2d.8 Liefer- und Leistungsumfang (LuL) des AN

[110] Die Lieferungen und Leistungen des AN sind als schlüsselfertige uneingeschränkt be- triebsbreite Lieferung, Montage und IBS zu verstehen.

[111] Neben den im Folgenden ausgeführten LuL ist deshalb alles im Angebotsumfang der VE 4.28.3 enthalten was für die hier und in der C5.10.3a spezifizierten Anforderungen erforderlich ist und einen sicheren, dauerhaften und unterbrechungsfreien Betrieb des Gesamtanlage garantiert.

• Engineering, Herstellung, Transport, Verpackung, Montage, Personalschulung, In- betriebsetzung, Demonstrationsbetrieb und Leistungstest, Probebetrieb, Abnahme und 1. Inspektion bei erstem Anlagenstillstand • Fachgerechte Projektleitung inkl. Terminplanung • Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement • Brandschutzmatrix-Bearbeitungen • Aktive Unterstützung bei Schnittstellenklärungen, Abstimmungen mit Brandschutz- Sachverständigen usw. • Schalltechnische und schwingungstechnische Isolation sofern nötig • Erdung und Potentialausgleich für alle gelieferten Komponenten ab Erdungsfahnen in den Fundamenten und ggf. weiteren Erdungspunkten • sämtliche erforderlichen Dichtungen, Befestigungen und Aufhängungen, etc. • sämtliche Abstützungen für Apparate, Leitungen, etc. • alle erforderlichen Sicherheitseinrichtungen • alle An- und Einbauteile, Stahl- und Schraubprofile, Montagevorrichtungen, etc. • alle Befestigungselemente, Fundament-, Anker-, Befestigungsschrauben, etc. • Kennzeichnung / Beschilderung aller Anlagenteile der Anlage • Warn- und Hinweiskennzeichnung, • erforderliche Spezialwerkzeuge für Einrichtungen sowie zur Wartung, Unterhalt, Rei- nigung und Reparatur der Anlage zum Verbleib beim AG • Schutz der Komponenten während gesamten Zeit bis Endabnahme • Endreinigung

C5.10.2d.9 Dokumentation zum Angebot

[112] Folgender Dokumentationsumfang ist mit dem Angebot einzureichen:

• Allgemeine Beschreibung der angebotenen BMA • Aufstellungspläne, Angaben zum Platzbedarf • Vorläufiger Projektabwicklungsterminplan, Dokumententerminplan • Beschreibung der Schnittstellen (Ausführung, Funktion, Referenzen) • Angaben zum elektrischen Eigenbedarf und Notstrombedarf

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• Fabrikate bzw. Herstellerliste für die wesentlichen Komponenten • Ersatz- und Verschleißteilliste, mit erwarteter Lebensdauer / Standzeiten, Einkaufs- preisen und Lieferfristen • Versicherungsnachweis • Vorläufige QM- und QS-Dokumentation am Beispiel einer bereits ausgeführten An- lage • Entwurf eines möglichen Wartungsvertrages • Referenzlisten, ggf. mit Ansprechpartnern

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C5.10.2d.10 Dokumentation Abwicklung

[113] Folgender Dokumentationsumfang ist während der Abwicklung, gemäß einem Doku- mententerminplan mindestens einzureichen:

• Aufstellungspläne, Angaben zum Platzbedarf • Projektabwicklungsterminplan • Qualitätsüberwachungspläne (QIP) • Signalaustauschliste zu übergeordnetem Prozessleitsystem bzw. anderen Stellen • Elektroverbraucherliste mit Anzahl Verbrauchern, Leistungsbedarf, Schaltschränken Notstrombedarf usw. • Montagepläne • Kabellisten und Pläne • Strangschemen und Funktionspläne • Stromlaufpläne der BMZ-Schränke • Wärmelastberechnungen der BMZ-Schränke • Funktionstest durch entsprechende Abnahme- und Systemtests • Baueinrichtungsprogramm (benötigte Einrichtungsflächen und Büros/Container) • Inbetriebsetzungsprogramm • Schulungsunterlagen • Verbindliche Ersatz- und Verschleißteilliste, mit erwarteter Lebensdauer / Standzei- ten, Einkaufspreisen und Lieferfristen der aufgeführten Teile. • Wartungsvertrag

C5.10.2d.11 Dokumentation Abnahme

[114] Folgender Dokumentationsumfang ist für die Abnahme mind. erforderlich:

• Funktionsnachweise durch entsprechende Test- und Versuchsfahrten • Ausführliche Beschreibung der Schnittstellen (Ausführung, Funktion, Bedienung) • Lizenzen, Kenn- und Passwörter • Softwarehandbücher • Dokumentation und endgültiges Betriebshandbuch • Wartungs- und Instandhaltungsanweisungen • EG-Konformitätserklärung [115] Organisation und Durchführung der Abnahme mit bzw. durch die entsprechende Be- hörde, inkl. der Beschaffung und Zusammenstellung sämtlicher dafür erforderlicher Doku- mente und Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die weiteren Abnahmen.

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