C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05.pdf

Installation einer Brandmeldeanlage (TGA) für die Stadtreinigung Hamburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 08:48 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

TEIL C2 – ÜBERGREIFENDE LEISTUNGSBE-

SCHREIBUNG

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 1 von 32

[Seite 2]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

INHALTSVERZEICHNIS

2 Übergreifende Leistungsbeschreibung .................................................................... 4

2.1 Leistungsbeschreibungen für alle Vergabeeinheiten / Lose .................................. 4

2.1.1 Allgemeine Vorgaben und Randbedingungen ................................................ 4

2.1.1.1 Gesamtleistungsumfang ............................................................................. 4

2.1.1.2 Verantwortung des AN für Vollständigkeit, funktionale Anforderungen Qualität und Zusammenarbeit .................................................................. 5

2.1.1.3 Standortbedingungen ................................................................................. 7

2.1.2 Leistungen des AN ......................................................................................... 7

2.1.2.1 Vom AN einzureichende Unterlagen .......................................................... 7

2.1.2.2 Planungsleistungen .................................................................................... 7

2.1.2.3 Planungsphasen ........................................................................................ 8

2.1.2.3.1 Planungsphase I: Mitwirkung an der Umsetzung der immissionsrechtlichen Genehmigung ................................................... 8

2.1.2.3.2 Planungsphase II: Werk- und Ausführungsplanung ........................... 10

2.1.2.3.3 Planungsphase III: Erstellung der Bestandspläne und Dokumentation und des Betriebshandbuches ............................................................. 14

2.1.2.4 Projektleitung durch den AN und Regeln des Projektmanagements ........ 14

2.1.2.5 Leistungen der Bauleitung und Inbetriebsetzungsleitung des AN ............ 16

2.1.2.6 Bauleiter des AN ...................................................................................... 16

2.1.2.7 Vermessungsleistungen, Achsübergabe .................................................. 17

2.1.2.8 Maßnahmen zur Einhaltung der Instandhaltungszyklen ........................... 18

2.1.2.9 Baustellen- und Montageplatzeinrichtung ................................................ 18

2.1.2.9.1 Baustelleneinrichtung für den eigenen Leistungsumfang ................... 20

2.1.2.9.2 Temporäre Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung ............................ 21

2.1.2.10 Baustellenordnung und Sicherheit auf der Baustelle ................................ 21

2.1.2.11 Elektrische Energie, Wasser und Entsorgungskosten für Abwasser bei Bau, Errichtung, Montage, Inbetriebsetzung und Probebetrieb ...................... 22

2.1.2.12 Transport und Verpackung ....................................................................... 22

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 2 von 32

[Seite 3]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

2.1.2.13 Anlagenkennzeichnung und Beschilderung ............................................. 23

2.1.2.14 Hilfseinrichtungen zur Montage ................................................................ 23

2.1.2.15 E- und Leittechnik .................................................................................... 23

2.1.2.16 Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb der Anlage .............................. 24

2.1.2.17 Füll-, Schmier- und Betriebsmittel ............................................................ 24

2.1.2.18 Inbetriebsetzung ....................................................................................... 25

2.1.2.19 Probebetrieb ............................................................................................. 25

2.1.2.20 Prüfungen und Abnahmen ....................................................................... 25

2.1.2.21 Schulungen .............................................................................................. 26

2.1.2.21.1 Theoretischer Schulungsteil ............................................................... 27

2.1.2.21.2 Praktischer Schulungsteil ................................................................... 28

2.1.3 Zuarbeit für übergeordnete E- und Leittechnik ............................................. 30

2.1.4 Leistungen des AG ....................................................................................... 30

2.1.4.1 Projektleitung des AG ............................................................................... 30

2.1.4.2 Ingenieurleistungen .................................................................................. 31

2.1.4.3 Gutachten ................................................................................................. 31

2.1.4.4 Leistungen im Baufeld .............................................................................. 31

2.1.4.4.1 Kampfmittelräumdienst ....................................................................... 31

2.1.4.4.2 Teile der allgemeinen Baustelleneinrichtung ...................................... 31

2.1.4.4.3 Vermessung und Absteckung ............................................................. 31

2.1.4.4.4 Genehmigung ..................................................................................... 31

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 3 von 32

[Seite 4]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

2 Übergreifende Leistungsbeschreibung

2.1 Leistungsbeschreibungen für alle Vergabeeinheiten / Lose

Im Folgenden sind allgemeingültige Leistungspflichten beschrieben.

Die in diesem Teil C2 beschriebenen Randbedingungen und Leistungen gelten für alle Vergabeeinheiten/Lose ergänzend zu den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der ein- zelnen Vergabeeinheiten.

Der Leistungsumfang ist jeweils in den Leistungsbeschreibungen der Vergabeeinhei- ten/Lose und den Anhängen zur Leistungsbeschreibung definiert (siehe Inhaltsverzeich- nis Vergabeunterlagen Teil C und D).

Die Gesamtmaßnahme ist in Vergabeeinheiten (VE) gegliedert. Die Vergabeeinheiten sind entweder in Lose oder weitere Vergabeinheiten gegliedert. Eine Vergabeübersicht ist dem Dokument C1.1 zu entnehmen.

Die Bezeichnung AN in diesem Kapitel bezieht sich auf den Auftragnehmer der jeweili- gen Vergabe/Vergabeeinheit/Lose

Die Pläne, Fließbilder und sonstigen Unterlagen stellen die Entwurfsabsichten des Bau- herrn dar.

Alle beigefügten Planunterlagen sind zwingend zu beachten. Sofern der AN im Angebot davon abweicht, hat er dies im Angebot innerhalb der Abweichungsliste deutlich zu kenn- zeichnen.

Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich die technische Bearbeitung für die ausge- schriebene Leistung vorzunehmen, d. h. die technische Bearbeitung zu vervollständigen. Die beigefügten Pläne haben einen vorläufigen Charakter und dienen als Kalkulations- hilfe ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die ausgeschriebenen Leistungen, Mengen und Dimensionen sind durch den im Kraftwerksbau und Anlagenbau erfahrenen AN in der Bemessung zu prüfen. Den bei einigen Vergabeeinheiten beigefügten Plänen des Archi- tekten und der Entwurfs- und Genehmigungsplanung liegen keine abschließenden sta- tischen Berechnungen zugrunde.

2.1.1 Allgemeine Vorgaben und Randbedingungen

2.1.1.1 Gesamtleistungsumfang

Der zu erbringende Umfang umfasst alle - innerhalb der Liefer- und Leistungsgrenzen -

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 4 von 32

[Seite 5]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

zur vollständigen Erfüllung des Vertragszweckes notwendigen Lieferungen und Leistun- gen, auch wenn diese im Folgenden nicht besonders erwähnt sind.

Der Gesamtlieferumfang der einzelnen Vergabeeinheiten/Lose ergibt sich aus der Erfüllung des Anlagenzweckes auf Basis aller Unterlagen dieser Ausschreibung. Die De- tails ergeben sich schrittweise im Rahmen der Planung.

Insofern beschreiben die folgenden Kapitel nur übergreifend den Mindestliefer- und Leistungsumfang.

Systeme, Komponenten und Ausführungen, die der Anbieter in seinem Angebot auf- führt oder darstellt, zählen als zum Liefer- und Leistungsumfang gehörig, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Dies gilt insbesondere auch, wenn sie an einer Stelle des Angebotes - z. B. in Zeichnungen oder Verfahrensbeschreibungen - aufgeführt sind, in der einzureichenden Liste der Liefer- und Leistungsumfänge aber nicht oder unvoll- ständig aufgeführt sind.

Bei Durchrechnung der verschiedenen Last- und Betriebsfälle sind alle bei der Er- stellung und im späteren Betrieb möglichen Betriebszustände (Anfahr-, Abfahrbetrieb, dynamische Betriebszustände, Betriebsstörungen etc.) zu berücksichtigen.

Alle Auswirkungen der verschiedenen Betriebszustände sind bei der Weitergabe an Daten und sonstige Information für die Tragwerksplanung, TGA und EMSR-Technik zu berücksichtigen.

Das übergeordnete Prozessleitsystem (PLS) muss Zugriff auf die Steuerung der An- lagen haben und alle Betriebszustände und Störungen der Anlagen müssen hier visua- lisiert werden können.

Die spezifizierten Anlagen und Komponenten sind vom AN so auszulegen, zu kon- struieren, zu beschaffen und auszuführen, wie es für die Erfüllung der Funktion und die Einhaltung der Aufgabenstellung erforderlich ist. Es ist das Ziel, eine vertrags- und ge- nehmigungskonforme sowie betriebstechnisch und instandhaltungstechnisch optimierte Anlage zu errichten.

2.1.1.2 Verantwortung des AN für Vollständigkeit, funktionale Anforderungen Qualität und Zusammenarbeit

Der AN verpflichtet sich zu einer kooperativen Zusammenarbeit mit allen Projektbe- teiligten, um die Vollständigkeit, funktionalen Anforderungen und Qualität sicherzustel- len. Daraus resultieren Verpflichtungen zur engen Abstimmung in allen Projektphasen. Hierzu gehören u.a.:

• Einhaltung von Vereinbarungen,

• Einhaltung von Terminen.

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 5 von 32

[Seite 6]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

Insbesondere in der Planungsphase hat der AN die Verpflichtung zur zeitnahen und umfassenden Information des AG zu allen für die Leistungserbringung und den Betrieb der Anlagen wesentlichen Aspekten wie z.B.:

• Korrekte Angaben zu technischen Fragen,

• Exakte Angaben an Schnittstellen in allen Betriebszuständen, • Angabe von Lasten, Lastarten (Ständige Lasten, Verkehrslasten, dynamische Las- ten, Wind-/Schneelasten, Temperatur, Behälterfüllungen, Erdbebenlasten, Ersatz- lasten (Anpralllasten etc.), Bau- und Montagezustände, Lasten aus Leitungen (Fül- lungen, Druckstöße, Kabeltrassen mit Hilfskonstruktionen),

• Angaben zu Medien (Luft, Flüssigkeiten, Qualität, Temperatur, Wassergefährdung, Gase, Werkstoffe, Druck, etc.),

• Angabe des Wasserbedarfs,

• Angabe des Abwasseranfalls, • Angabe des Bedarfes an elektrischer Energie,

• Abstimmung zur Koordinierung der übergeordneten Leittechnik

• Beachtung der gegenseitigen Beeinflussung von Anlagen und Anlagenteilen,

• Abstimmung der Lüftungen von Gebäudeausrüstungsgegenständen, • Beachtung der Verhinderung von Rückkopplungen bei Luftführungen,

• Abstimmung bzgl. Brandschutzschutz.

• u.v.m

Der AN ist ebenso verpflichtet, seinen Informationsbedarf rechtzeitig anzumelden. Der Informationsaustausch erfolgt gemäß Teil C4 Projekthandbuch.

Die v.g. Aufzählung ist nicht umfassend. Sie gilt analog in der Bau-, Montage- und Inbetriebsetzungsphase.

Der AN trägt die Gesamtverantwortung für seine Leistungen beginnend mit der Pla- nung über die Lieferung und Errichtung bis zur Abnahme der Anlage/Vergabeeinheit bzw. des Einzelloses. Hierzu gehört u.a. die Verantwortung für die Vollständigkeit, Funk- tionalität und Betriebssicherheit.

Die Berechnung, Planung und Konstruktion der zu liefernden Anlagen und Anlagen- teile obliegt dem AN. Er trägt die volle Verantwortung, dass die Berechnung, Planung und Konstruktion richtig ist. Sicherheitsfaktoren bzw. Berechnungszuschläge sind im Nachweisfall auszuweisen und müssen mindestens den gültigen Regelwerken genügen.

Will der AN während der Planung oder auf der Baustelle Änderungen gegenüber dem

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 6 von 32

[Seite 7]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

freigegebenen Planungs- und Ausführungsstand vornehmen, so hat er vorher die Zu- stimmung von dem AG einzuholen (Neueinreichung aller erforderlichen Pläne, Zeich- nungen, Berechnungen und sonstigen Anlagen).

Nach Abschluss der Montage einzelner Anlagenteile etc. ist eine Montageendkon- trolle dem AG in Textform, schriftlich oder per E-Mail anzumelden. Nach der Montage- endkontrolle ist der AN dadurch nicht von seiner vollen Verantwortung und Haftung ent- bunden.

Die Montageabnahme durch den AG setzt sowohl die vollständige und fachgerechte Ausführung als auch einen sauberen aufgeräumten Aufstellungsort bzw. -raum voraus.

Die erfolgreiche Montageendabnahme ist zwingend erforderlich für den Beginn der kalten Inbetriebsetzung. Generell ist es möglich, für Teilanlagen Montageendkontrollen durchzuführen, um anschließend mit der kalten Inbetriebsetzung beginnen zu können. Dabei können an anderen Teilanlagen zeitgleich noch Restarbeiten durchgeführt wer- den.

2.1.1.3 Standortbedingungen

Die Standortbedingungen sind vom AN bei Besichtigung und durch Sichtung der Be- standsunterlagen zu prüfen (siehe Ortsbesichtigung (Vordruck) Dokument A09).

2.1.2 Leistungen des AN

2.1.2.1 Vom AN einzureichende Unterlagen

Vom AN sind die für die Planung und den Betrieb der jeweils von ihm zu errichtenden Anlagen bzw. Anlagenteile (im Nachfolgenden: Gesamtanlage) erforderlichen Unterla- gen so rechtzeitig einzureichen, dass die Erstellung der Gesamtanlage in Übereinstim- mung mit den Terminen des vorgegebenen Zeitplans erfolgen kann. Der Dokumentati- onsumfang ist in Teil C7.10 beschrieben.

2.1.2.2 Planungsleistungen

Die vollständige Planung der jeweiligen Anlage (Vergabeeinheit/Los) ist ein wesent- licher Bestandteil der Leistung des AN. Der Mindestumfang und die Qualität der zu er- stellenden Unterlagen sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung der einzelnen Vergabeeinheit/Los Teil C5 bzw. C8 sowie in Teil C7 festgelegt.

Der AN setzt mit seiner Planung auf die ihm übergebene Planungsunterlagen auf-

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 7 von 32

[Seite 8]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

und zwar auf dem ihm jeweils übergebenen Status bzw. Planungsstand.

Alle für die Errichtung und den Betrieb erforderlichen Gutachten, sofern für die voll- ständige Lieferung erforderlich, sind zu erstellen bzw. vom AN beizubringen, soweit diese nicht vom Bauherrn zur Verfügung gestellt werden.

Alle Aufwände für Planänderungen, die im Rahmen von Prüfungsumläufen, Ergeb- nissen von Besprechungen, etc. erfolgen sind im Angebot bereits enthalten.

Die Modalitäten der Planvorlagen, Prüfumläufe und Anzahl der vorzulegenden Un- terlagen ergeben sich aus dem Projekthandbuch Teil C4.

Ungeachtet der Freizeichnung der Pläne durch den AG bleibt die Verantwortung für die Richtigkeit der Pläne beim AN.

2.1.2.3 Planungsphasen

Die Gesamtplanung des AN für die jeweilige, von ihm zu erbringende Leistung wird in drei wesentlichen Phasen erbracht:

• Planungsphase I: Mitwirkung an der Umsetzung der immissionsrechtlichen Geneh- migung

• Planungsphase II: Werks- und Ausführungsplanung • Planungsphase III: Erstellung der As-built-Planung (Bestandspläne), der Doku- mentation und des Betriebshandbuches

Die Planungstiefe erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Planungsphase.

2.1.2.3.1 Planungsphase I: Mitwirkung an der Umsetzung der immissionsrechtli- chen Genehmigung

Der AN wirkt bei der Erfüllung der Nebenbestimmungen des Genehmigungsbeschei- des ohne Vorbehalte voll umfänglich mit. Er berücksichtigt alle Auflagen und Nebenbe- stimmungen.

Fordert die Genehmigungsbehörde im Zuge der Genehmigungserteilung Unterlagen nach, dann liefert der AN diese.

Sind bezüglich der Genehmigung nach §4 BImSchG, Änderungsanzeigen nach §15 oder Änderungsgenehmigungsanträge nach §16 BImSchG zu stellen, so liefert der AN alle benötigten Unterlagen.

Der AN erstellt und liefert in diesem Sinne alle für die Präzisierung der Genehmi- gungsunterlagen und für den Erhalt einer Betriebserlaubnis nach Betriebssicherheitsver-

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 8 von 32

[Seite 9]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

ordnung erforderlichen auftragnehmerspezifischen Unterlagen. Es werden insbeson- dere die folgenden Unterlagen geliefert:

• Anlagen- und Verfahrensbeschreibungen,

• Hauptzeichnungen,

• Materialschema,

• Verfahrensfließbilder,

• R&I- Schemata,

• bauliche Anordnung,

• ausgefüllte Antragsunterlagen zur Betriebserlaubnis gemäß § 18 Be- trSichV,

• Schutzkonzept,

• Ausrüstung,

• Risikobeurteilung mit Angaben zu allen weiteren Komponenten und Aus- führungen, die gemäß BetrSichV zu prüfen sind,

• Angaben zu allen Einsatzstoffen, Betriebsmitteln, Chemikalien mit Art, Menge, Beschaffenheit inklusive Sicherheitsdatenblätter,

• Beschreibung zum Arbeitsschutz,

• sicherheitstechnische Bewertung zur Prüffristfestlegung gem. § 16 Be- trSichV,

• vorläufige QS-Dokumentation, DGRL, MaschinenRL, exGeräteRL, Ferti- gung (Schweißzeugnisse), Konformitätsbescheinigung, Betriebsanlei- tung, CE-Erklärung, Prüfberichte,

• Flucht- und Rettungswegepläne,

• Funktionsbeschreibungen,

• Erläuterungsbericht Heizung/Klima/Lüftung bzgl. Dimensionierung, Funk- tion, Betrieb,

• Nachweise zum Einhalten der schallschutztechnischen Anforderungen.

Der AN liefert folgende Unterlagen so rechtzeitig, dass unter Berücksichtigung der Prüffrist für die Statik und Erteilung der Baugenehmigung der Termin für den Baubeginn eingehalten werden kann:

  • vollständige Genehmigungsstatik,

  • vom Prüfstatiker geprüfte statische Berechnung für Massivbau, Stahlbau,

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 9 von 32

[Seite 10]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

Schornstein und Komponenten.

Der AN stellt rechtzeitig für alle amtlichen Prüfungen und Genehmigungen die erfor- derlichen Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen in geforderter Anzahl ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Die gelieferten Unterlagen sind dem AG in er- forderlicher Anzahl zu übergeben, davon einmal in kopierfähiger Ausfertigung und zu- sätzlich auf Datenträger.

Der AN wird rechtzeitig einen Terminplan für die vorhersehbaren Prüfungen und Ge- nehmigungen erarbeiten und an den AG übergeben.

Auf Anforderung des AG nimmt der AN an Abstimmungsgesprächen mit den Geneh- migungsbehörden teil.

2.1.2.3.2 Planungsphase II: Werk- und Ausführungsplanung

Die Vorgehensweise bei der Werk- und Ausführungsplanung ist in C7.1, C7.3 und C7.11 beschrieben. Die Verantwortung für die vertragskonforme und ordnungsgemäße Durchführung der Planungsleistungen obliegt unabhängig davon vollumfänglich den AN. Nachfolgend wird der Umgang mit wesentlichen Unterlagen beschrieben.

Der AN erstellt für seinen Liefer- und Leistungsumfang alle Anordnungs-, Zusam- menstellungs-, Detailzeichnungen und Stücklisten (Berechnungsunterlagen etc. ). Dies bedeutet auch, dass Komponenten von Fremdgewerken innerhalb eigener Liefergren- zen (Gebäude) in die as-built Darstellung aufgenommen werden. Dies schlägt sich u.a. nieder in den Aufstellungsplänen (mind. 1:50).

Der AN hat im Rahmen der Ausführungsplanung mindestens die folgenden Leistun- gen zu erbringen und mit dem AG abzustimmen:

• Stufenweise Erarbeitung und Darstellung von Lösungen unter Berücksichtigung al- ler fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter des AG bis zur ausführungsreifen Lösung,

• Zeichnerische und rechnerische Darstellung des LuL mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Zeichnungen in den erforderlichen Maßstäben (auch Montage und Werkstattzeichnungen, soweit erforderlich. Ausge- nommen sind Fertigungszeichnungen, die spezielles Firmen-Know-How enthal- ten),

• Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Ausführung,

• Koordinierung der Planungen und Lieferungen,

• Koordinierung, Abstimmung und Planung der Vergabeeinheit/Los-internen Schnitt- stellen,

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 10 von 32

[Seite 11]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

• Vorgabe von Randbedingungen für die Ausführung von Gewerken, die Liefergren- zen überschreiten (Schnittstellen zu anderer Vergabeeinheit/Losen bzw. bei exter- ner Anbindung). Wenn an den Bestand angeschlossen wird, obliegt die örtliche Überprüfung und das entsprechende Aufmaß dem AN.

Folgende Unterlagen sind mindestens zu erstellen:

• Verfahrensbeschreibung für alle Systeme, mit Angaben der wichtigsten Ausle- gungswerte

• Komplette R + I’s für alle Systeme inkl. „Package Units“ gemäß den Formatvorga- ben des AG

• Isometrien der Rohrleitungsführungen (>DN50)

• Auslegung aller Komponenten und Sub-Systeme mit allen erforderlichen Angaben (Datenblätter),

• Technische Listen im Excel-Format: o Aggregateliste o Pumpenliste o Wärmetauscherliste o MSR-Listen o Armaturenliste o Behälterliste o Hängerliste o Kompensatorenliste o Messstellenliste o Meldeliste/Signalliste o Rohrleitungsliste o E-Verbraucherliste o Dokumentenerfassungsliste (gem. WIM-RL) o KKS-Erfassungsliste (gem. WIM-RL)

• Funktionsbeschreibungen für alle Systeme als Vorgabe für die Ausführung der Leit- technik,

• KKS-Vergabe (in Abstimmung mit dem AG) • CE-Konformitätserklärung oder gleichwertige Herstellererklärung, zusammen mit einer detaillierten Risikobeurteilung,

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 11 von 32

[Seite 12]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

• Zum Stahlbau inkl. Statik für alle Teile (anlagentechnischen und bautechnischer Teil) mit prüffähiger Statik,

• Vorlage Festlegung des auszuführenden Gründungskonzeptes gemäß Baugrund- untersuchung oder Alternativvorschlägen,

• Aufstellungspläne mit Lastangaben für die Bautechnik, verbindliche Lastangaben für Gründung der Gebäude, Aufstellungspläne und Fluchtwegepläne für (verbind- lich für Hauptkomponenten) den jeweiligen Lieferumfang.

• Aufstellungspläne als Gesamtübersichten über die jeweilige Teilanlage in allen Ebenen, Schnitten und Ansichten (M 1:250) jeweils auf einem Plan (vgl. Dokument C7.3).

• Terminpläne (MS Projekt) für die einzelnen Bearbeitungsschritte je Vergabeein- heit/Los

• Auslegung der Hauptkomponenten (Auslegungsberichte), • E- und Leittechnik Aufstellungspläne für Gebäudeplanung (Festlegung Raumbe- darf)

• Notabfahrkonzept und USV Verbraucher, • Leittechnikkonzept mit Funktionsgruppenstruktur, Hook ups und Typicals, – E u L- Technik,

• Betriebsmittellisten für Inbetriebsetzung (IBS) und Betrieb, insbesondere für Druck- luft, Trink-, Betriebs- und VE-Wasser, Natriumhydrogencarbonat, Aktivkoks / Aktiv- kohle, dotierte Aktivkohle, Kalkhydrat, Ammoniakwasser u.a., inklusive der erfor- derlichen Bereitstellungsterminen,

• Liste der abzuführenden Stoffe (z.B. Prozesswasser, Schlacke, Asche, etc.) mit entsprechenden Entsorgungsintervallen entsprechend der Lagervolumina.

• Das Raumbuch ist durch jeden AN mit den Angaben aus seinem LuL zu erstellen und zu vervollständigen.

In den vom AN zu erstellenden Listen haben mindestens folgenden Informationen enthalten zu sein (sofern zutreffend):

• KKS-Nummer • Klartextbezeichnung

• Nennbetriebswert

• Betriebs-/ Mess-/ Regelbereich

• Lieferant/Fabrikat/Hersteller

Für die Detailplanung mit entsprechenden Plänen sind, sofern die entsprechenden

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 12 von 32

[Seite 13]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

Komponenten im LuL des AN enthalten sind, mindestens folgende Informationen zu lie- fern (in Abstimmung mit dem AG):

• Ausbaupläne

• Innenausstattung (Möblierungsplan) • Aufstellungspläne für Elektroräume

• Doppelbodenpläne

• Beschilderungsplan

• Türenliste • Schließkonzept

• Beschichtungen

• Fliesenspiegel

• Deckenspiegel • Fassadenschnitte

• Brandschutz

• Flucht- und Rettungswegepläne • Zuarbeit zu Feuerwehrplänen

Eine komplette Liste von Einbauteilen (mit Angaben von Größe, Gewicht, Aufstel- lungsort) in den Massivbauteilen ist, sofern diese Teile im LuL des AN enthalten sind, vom AN zu liefern.

Vor Beginn der Herstellung im Werk sind seitens des AN folgende Unterlagen, falls für den jeweiligen Leistungs-/Lieferumfang relevant, dem AG vorzulegen bzw. zu über- geben:

• Auflistung des Lieferumfangs mit den für die Überwachung relevanten Angaben, wie Hersteller, Fertigungsort und Fertigungszeitraum

• (Inspektions-)Prüfungs- und Abnahmeplan

• Fertigungsterminplan

• Eignungsnachweise wie u. a. die Anerkennung als Hersteller

• Vereinbarungen mit den benannten Stellen über die Umstempelung

• Nachweise der gültigen Verfahrensprüfungen, Verfahrensnachweise

• Bauteilzeichnungen, Isometrien, Übersichts-, Aufstellungs- und Zusammenbau- zeichnungen, Zeichnungsverzeichnis, Stücklisten

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 13 von 32

[Seite 14]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

• mit Vorprüfvermerk versehene Fertigungs- und Montagezeichnungen, Schweiß- und Prüfpläne für Werks- und Baustellenschweißungen, ggf. Vorprüfbescheide und Reparaturpläne (Zusammenbauzeichnungen mit Stückliste)

• Arbeits- und Prüfanweisungen, Werksnormen

• Schweißerliste mit Zeugnissen, Schweiß- und Prüfaufsicht (Schweißzeugnisse und Schweißpläne aller tätigen Schweißer sind spätestens vor der Arbeitsauf- nahme vorzuweisen). Der AG behält sich vor, jederzeit Handfertigkeitsprüfungen bei den eingesetzten Schweißern auf der Baustelle durchführen zu lassen.

• Werkstoffliste der zur Verwendung kommenden Werkstoffe.

2.1.2.3.3 Planungsphase III: Erstellung der Bestandspläne und Dokumentation und des Betriebshandbuches

Der AN hat für seinen Liefer- und Leistungsumfang die vollständige Dokumentation entsprechend der Vorgaben des AG im Teil C7.10 mit den Bestandsplänen entspre- chend den Ausführungsstandards „Planung“ Teil C7.3 und „Planerstellung für Ausfüh- rungsplanung“ C7.11 zu erstellen und entsprechend der Vorgaben des Projekthandbu- ches Teil C4 rechtzeitig dem AG vorzulegen. Die Dokumentation ist in deutscher Spra- che zu liefern.

Die Vorgaben der Grundsätze zur Umsetzung von Verordnungen des Produktsicher- heitsgesetzes (ProdSG) sind. Hierin enthalten sind u.a. die Ersatz- und Verschleißteillis- ten, Schmierstoff- und Betriebsmittellisten das Betriebshandbuch.

Der Anbieter hat mit dem Angebot eine Ersatz- und Verschleißteilliste abzugeben, in welcher alle Ersatz- und Verschleißteile aufgeführt sind, die für einen zweijährigen stö- rungsfreien Betrieb notwendig sind. Diese Liste ist mit dem AG abzustimmen (Bevorra- tung während Erprobungsbetrieb und Gewährleistungszeit).

2.1.2.4 Projektleitung durch den AN und Regeln des Projektmanagements

Der AN stellt die Projektleitung und deren Vertretung für seinen Liefer- und Leistungs- umfang, die über hinreichende Erfahrungen beim Abwickeln vergleichbarer Projekte ver- fügen. Die Benennung der Personen sowie der Nachweis der Qualifikationen hat vor Vertragsunterzeichnung zu erfolgen.

Die Aufgabenstellung und Zusammenarbeit mit dem AG und den anderen Projektbe- teiligten regeln

• das Projekthandbuch

• die Baustellenordnung

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 14 von 32

[Seite 15]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

• die zu erstellende Inbetriebsetzungsordnung

welche den Vergabeunterlagen im Teil C4 Projekthandbuch beiliegen.

Der Liefer- und Leistungsumfang umfasst das Projektmanagement durch den AN un- ter Anwendung der im Projekthandbuch C4 erforderlichen Maßnahmen zum Bespre- chungswesen, Berichtswesen, Schriftverkehr etc.

Des Weiteren umfasst das Projektmanagement u.a. folgende, wesentliche Aufgaben und Leistungen des AN:

• Erstellung eines QS - Managements für Eigen- und Unterlieferanten-Lieferung, • Teilnahme an Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen,

• Feststellung, Meldung und Behebung von Planungs- und Abwicklungsengpässen,

• Terminpläne für die einzelnen Bearbeitungsschritte wie Planung, Ausschreibung, Bestellung, Fertigung, Lieferung, Montage, IBS, Probebetrieb jeweils pro Vergabe- einheit/Los im Programmsystem MS Projekt, sowie Zuarbeit zu übergeordneten Terminplänen des AGs,

• Führung und Aktualisierung von Detail-Terminplänen mit ständiger Fortschreibung und Überwachung des kritischen Pfads,

• Einholung der Freigabe der Lieferanten durch den AG für die Bestellung der we- sentlichen Komponenten und Unterlieferanten,

• Koordinierung der Planungen aller Nachunternehmer,

• Koordinierung der Lieferumfänge aller Nachunternehmer, • Planung des zeitlichen Ablaufs unter Einbindung aller vom AN beauftragten Nach- unternehmer und unter Berücksichtigung der zeitlichen Abläufe der beteiligten Vergabeeinheit/Lose in Abstimmung mit dem AG oder eines von AG beauftragten Dritten,

• Rechtzeitige Anforderung von Lieferungen und Leistungen von der beteiligten Vergabeeinheit/Losen und von den selbst unterbeauftragten Firmen,

• Rechtzeitige Schaffung von Voraussetzungen für die termingerechte Erbringung von Lieferung und Leistungen, der beteiligten Vergabeeinheit/Lose und der selbst unterbeauftragten Firmen,

• Ggf. Planungen zur Beschaffung von Reserveteilen, Verschleißteilen, Vorratsma- terialien,

• Zuarbeit zum Sicherheits- und Gesundheits-Plan (SiGe-Plan) des AG oder eines von AG beauftragten Dritten

• Planung und Abstimmung der eigenen/Vergabeeinheit/Los-anteiligen Baustellen- einrichtung,

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 15 von 32

[Seite 16]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

• Einhaltung von behördlichen Auflagen und Überwachung der Erfüllung derselben,

• Zuarbeiten zum Projektberichtswesen, • Koordinieren und Planen der Schnittstellen zu anderer Vergabeeinheit/Losen oder zum AG in Abstimmung mit dem AG oder eines von AG beauftragten Dritten

• Unterstützung der Sachverständigen für Bau- und Montageüberwachung und Qua- litätskontrolle,

• Planung der Inbetriebsetzung und des Probebetriebes in Abstimmung mit dem AG oder eines von AG beauftragten Dritten

2.1.2.5 Leistungen der Bauleitung und Inbetriebsetzungsleitung des AN

Der AN stellt die Bauleitung und Inbetriebsetzungsleitung und deren Vertretung für seinen Liefer- und Leistungsumfang. Die erforderliche Qualifikation der Projektleitung, und der anderen Projektbeteiligten sind im Projekthandbuch geregelt. Die Benennung der Person sowie der Nachweis der Qualifikation haben vor Vertragsunterzeichnung zu erfolgen.

Die Aufgabenstellung und Zusammenarbeit mit dem AG und den anderen Projektbe- teiligten regeln

• das Projekthandbuch,

• die Baustellenordnung und

• die Inbetriebsetzungsordnung,

welche den Vergabeunterlagen im Teil C4 Projekthandbuch beiliegen.

2.1.2.6 Bauleiter des AN

Der AN stellt den verantwortlichen Bauleiter im Sinne der jeweils geltenden Bauord- nung. Desgleichen stellt er den Sicherheitsingenieur und Ersthelfer, sowie die Fachbau- leitung für seinen LuL.

Der Bauleiter des AN und / oder dessen Stellvertreter ist mitder Beginn der Baustel- lentätigkeit des AN mindestens bis zur förmlichen Abnahme auf der Baustelle präsent und steht als Ansprechpartner auf der Anlage (vor Ort) bis zur endgültigen Beseitigung aller Rest- und Mängelpunkte zur Verfügung.

Die örtliche Bauleitung des AN umfasst im Wesentlichen:

• die Teilnahme, ggf. Durchführung sowie Dokumentation von regelmäßigen Baube- sprechungen zu denen der AG einzuladen ist,

• die Überwachung der Ausführung der Lieferungen und Leistungen (Führen einer Liste offener Punkte) auf der Baustelle hinsichtlich der Übereinstimmung mit den

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 16 von 32

[Seite 17]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

Ausführungszeichnungen auf Vollständigkeit, Vertragsmäßigkeit und Qualität, auf Einhaltung der Genehmigungsauflagen und der Gesetze, Regeln, Normen

• die Koordinierung und Abstimmung der Arbeiten in Bereichen an den Schnittstellen zu anderen Gewerken / Vergabeeinheiten in Zusammenarbeit mit dem AG oder von ihn beauftragter Dritter,

• die Überwachung der Termine und Dokumentation in Soll-Ist-Plänen • die Koordinierung der Arbeiten seiner beauftragten Nachunternehmer

• die Überwachung des Arbeitseinsatzes seiner beauftragten Nachunternehmer

• die Erstellung und Fortschreibung des Arbeitsschutzkonzeptes • die Durchführung von Sicherheitsbesprechungen und -begehungen, gemeinsam mit den Vertretern der Berufsgenossenschaften / Unfallkassen, der Gewerbeauf- sicht usw.

• Einhaltung aller einschlägigen Umweltschutzbestimmungen

• Einhaltung aller Arbeitsschutzbestimmungen die Überwachung des Brandschutzes gem. einschl. Vorschriften

• Mithilfe bei der Durchführung von Abnahmen mit Behörden und Gutachtern • die Verfassung von technischen Protokollen und Bautagebüchern (z.B. Auf- sichtsprotokolle, Aufmaßblätter)

• die rechtzeitige Beschaffung der Prüfzeugnisse und Prüfbücher

2.1.2.7 Vermessungsleistungen, Achsübergabe

Es ist die Aufgabe des AN die Absteckpunkte zu sichern. Beschädigungen an den Absteckpunkten gehen zu Lasten des Verursachers.

Nach Fertigstellung des Rohbaus der Gebäude werden vom Vermesser des AGs in jedem Bauteil jeweils 2 Achsen in X, Y und Z Richtung eingemessen und dem AN über- geben. Die ordnungsgemäßen Achsübergaben erfolgen in Anwesenheit der Bauleitung des AG und des AN und sind durch ein Protokoll mit Unterschrift der v.g. Teilnehmer zu bestätigen. Bei Nichtteilnahme verbleibt die Verantwortung für alle evtl. daraus resultie- renden Folgekosten beim AN.

Während der Bau- und Montagephase sind vom AN regelmäßig Kontrollmessungen in Abhängigkeit vom Bauverfahren und der geforderten Genauigkeit durchführen und zu dokumentieren.

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 17 von 32

[Seite 18]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

2.1.2.8 Maßnahmen zur Einhaltung der Instandhaltungszyklen

Der AN hat bei der Planung und Errichtung alle Maßnahmen zu berücksichtigen, wel- che die Einhaltung der Instandhaltungszyklen sicherstellen.

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind für überwachungsbedürftige Anlagen maximale Fristen für wiederkehrende Prüfungen definiert. Der AN hat diese Fristen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Einhaltung der Instandhaltungszyklen zu be- rücksichtigen.

Die Auswahl der Einzelkomponente und die Dokumentation der Komponenten ist so zu gestalten, dass diese maximalen Fristen für wiederkehrende Prüfungen problemlos während der gesamten Lebensdauer der Anlage eingehalten werden können.

Zu den technischen Maßnahmen werden noch zusätzliche Betreibermaßnahmen nachgeschaltet, die den o.g. Instandhaltungszyklus sicherstellen.

Die gesamte Anlage ist mit erforderlichen Hebezeugen auszurüsten, so dass alle normalen Wartungs- und Reparaturarbeiten ohne zusätzliche Hebezeuge zweckmäßig durchgeführt werden können.

Die Hebezeuge sind mit den entsprechenden Daten dem AG zu benennen.

2.1.2.9 Baustellen- und Montageplatzeinrichtung

Die Baustellenordnung, Anlage zu Teil C4 Projekthandbuch, ist zu beachten.

Jedwede Inanspruchnahme von Grundstücksflächen für Materiallagerungen und Vormontagen sind mit dem AG abzustimmen.

Die Baustellen- und Montageplatzeinrichtung des AN beinhaltet Baustraßen, Lager- räume, Werkzeuglager, Lagerflächen, Montageflächen, Aufstellungspläne der Kräne, Baufeldbeleuchtung und Elektroeinspeisung, -verteilung, Einfriedung, Tore etc.

Der Bedarf an Lager- und Werkzeuglagerfläche ist zusammen mit dem Sozialcontai- nerbedarf zu benennen. Die Medienversorgung der Verwaltungs- und Sozialcontainer (Strom, Wasser, Wärme, Abfall) sowie die Regen- und Schmutzwasserentsorgung er- folgt durch den AG.

Für alle Leitungen, Kabel, Geräte, etc. ab den gestellten Anschlüssen ist der AN ver- antwortlich. Die Reinigung der Räume und Sanitäreinrichtungen übernimmt der AG. Ebenso übernimmt der AG den Winterdienst in allgemein zugänglichen Bereichen der Baustelleneinrichtung, jedoch nicht für das komplette Baufeld.

Die erforderlichen Angaben über Platzbedarf, Energiebedarf etc. in Abhängigkeit vom Terminplan hat der AN mit dem Bauherrn und den sonstigen Projektbeteiligten auch im

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 18 von 32

[Seite 19]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Flächen und sonstigen Standortgegebenhei- ten abzustimmen.

Der Bedarf an Baustelleneinrichtung ist entsprechend dem Terminplan in mehreren Zeitabschnitten darzustellen und anzupassen.

Während der Baustelleneinrichtung und im Zuge der Montageabwicklung sind alle Verkehrswege zwingend freizuhalten. Die Zufahrtsmöglichkeit von Feuerwehr und Ret- tung ist sicherzustellen. Rettungs- und Fluchtwege sind freizuhalten.

Für alle Leitungen, Kabel, Geräte, etc. ab den Anschlüssen ist der AN verantwortlich.

Im Interesse des allgemeinen Unfallschutzes behält sich der AG das Recht vor, un- sachgemäße, von ihm erkannte, nicht verkehrssichere Einrichtungen des AN stillzulegen und ggf. selbst zu demontieren. Daraus resultierende Verzögerungen gehen zu Lasten des AN.

Für die Bereitstellung einer notwendigen Brandwache während und nach Schneid- /Schweißarbeiten ist der AN verantwortlich. Dies hat in Abstimmung mit dem AG zu er- folgen.

Montagearbeiten im Bereich Liefergrenze / Schnittstelle zu anderen Vergabeeinhei- ten dürfen nur mit einem schriftlich bestätigten Arbeitsfreigabe durch den AG begonnen werden.

Arbeitsunterbrechungen/Wartezeiten/Unfälle sind unverzüglich bzw. sobald ersicht- lich, dem Beauftragten des AG unter Angabe der Gründe und der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter, sowie dadurch bedingte Verzögerungen ist deren voraussichtliche Dauer dem AG ebenfalls unverzüglich zu melden. Die Erstmeldung hat unverzüglich mündlich zu erfolgen. Die schriftliche Meldung hat spätestens bis zum 2. Werktag nach Auftreten des Ereignisses zu erfolgen.

Das Montagepersonal des AN darf sich nur im eigenen Arbeitsbereich aufhalten. Das Betreten von Montagestellen, Lagerplätzen sowie Bau- und Montagegerüsten fremder Firmen oder des AG außerhalb des Arbeitsbereiches des AN ist ohne Zustimmung des AG verboten.

Der AN ist dafür verantwortlich, dass in Bereichen, in denen geschweißt werden soll, keine brennbaren Materialien vorhanden sind, die bei Schweißarbeiten o.ä. Feuer fan- gen können.

Die Montage- bzw. Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten ordnungsgemäß auf- geräumt und besenrein zu verlassen. Details regelt die Baustellenordnung.

Der Abschluss der Montagearbeiten ist dem AG mitzuteilen.

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 19 von 32

[Seite 20]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

Das Gelände darf nur über die vorbestimmten und mit Einlasspersonal besetzten Zu- fahrten und Zuwege betreten werden.

Diese Vorgabe gilt gleichermaßen für Ein- und Ausfahren von Montagematerial.

Der AG plant ein einheitliches Bauschild für das ZRE aufzustellen. Einzelne Schilder des AN sind nicht zugelassen.

2.1.2.9.1 Baustelleneinrichtung für den eigenen Leistungsumfang

Der AN organisiert und liefert die für seine Liefer- und Leistungserbringung notwen- dige Baustelleneinrichtung außer den vom AG gestellten Räumlichkeiten und An- schlüsse (s.o.). Er stimmt diese mit dem AG ab.

Bereits mit dem Angebot hat der AN den verbindlichen Bedarf an Baustellenfläche anzugeben.

Vom Vergabeeinheit/Los-Lieferanten ist mit dem Angebot der Bedarf an Energie für die Baustelle zu nennen.

Weiterhin sind mit Übergabe der Bauablaufplanung u.a. Baustrom-, Bauwasser- und Abwasserleitungen bzw. Haupt- und Unterverteilung darzustellen. Ebenso sind der Platzbedarf für Baustellenpersonal, Lager, Vormontageplätze und Kranstandorte und Fahr- und Montagetrassen mit temporärer Kennzeichnung darzustellen. Eine Minimie- rung dieser Fläche ist anzustreben. Bei beengten Bauplatzverhältnissen werden der Vergabeeinheit/Losen die anteiligen Flächen für die Vormontage, usw. zugewiesen.

Verwahrung und Sicherung der Baucontainer, Baubüros, Arbeitsgeräte, Arbeitsklei- dung usw. wird, sofern von den AN für notwendig gehalten, von den AN ausgeführt. Der AG ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinem Grund- stück befinden.

Die Verkehrssicherungspflicht, insbesondere die Schnee- und Eisbeseitigung, soweit sie zu den Pflichten des Grundeigentümers gehört, wird während der Bauzeit für die von ihm belegte Fläche vom AN wahrgenommen. Dies gilt auch für einzurichtende Verkehrs- leitzeichen, Baustelleneinrichtungen etc. Die Schnee- und Eisbeseitigung auf den Haupt- zufahrtswegen erfolgt durch den AG.

Das Räumen der Baustelle sowie eine Generalreinigung der vom AN genutzten Ge- bäude/ Räume/Flächen ist vollständig vor der förmlichen Abnahme durchzuführen; hier- bei ist der AN für alle von ihm montierten bzw. wesentlich mitbenutzten Anlagenteile bzw. Bauflächen verantwortlich. Die Art und der Umfang der Reinigung sind vor Beginn der Reinigungsarbeiten mit dem AG abzustimmen.

Für die Baustelleneinrichtung können vom AG aufgrund der besonderen, beengten

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 20 von 32

[Seite 21]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

Platzsituation, außer den ausgewiesenen Baufeldern, keine weiteren zusätzlichen Flä- chen zur Verfügung gestellt werden.

Alle Versorgungs- und Unterkunftskosten für das Personal trägt der AN.

Der AN stellt sicher, dass durch die Bauarbeiten und deren Beginn keine Behinde- rungen für die anderen betrieblichen Einrichtungen auf dem Gelände entstehen. Es sind ggf. Abstimmungen mit dem AG vorzunehmen.

2.1.2.9.2 Temporäre Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung

Erforderliche temporäre Maßnahmen für den Transport, die Montage und Inbetrieb- setzung des Lieferumfanges sind Liefer- und Leistungsbestandteil des AN entsprechend der Vergabeeinheit-/Los-Zuordnung.

Temporäre Maßnahmen im Sinne dieses Vertrages sind vorübergehend benötigte und vom AN errichtete Maßnahmen wie zB.:

Zusätzliche Baustraßen und Montagestandplätze

Wetterschutzeinrichtungen im Baustellenbereich, Winterschutzmaßnahmen, z.B. Heizungen, Winterzelte etc.

Gerüste, Bühnen, Leitern

Sicherungsmaßnahmen

Montagekräne und –bühnen

Einrichten von Schweißplätzen,

Baustellenbeleuchtung

Sicherungsmaßnahmen

2.1.2.10 Baustellenordnung und Sicherheit auf der Baustelle

Es ist die vorläufige Baustellenordnung des AG zu beachten, siehe Teil C4 Projekt- handbuch. Eine auf das geplante Bauvorhaben angepasste und den Standort bezogene spezifische Baustellenordnung wird mit dem SiGe Plan vom AG erarbeitet. Der AN hat die erforderlichen Unterlagen für den SiGe-Koordinator für seinen Liefer- und Leistungs- umfang rechtzeitig vorzulegen.

Erstellung, Unterhaltung, Betrieb, Umbau und Abbau der Beleuchtung des Baube- reichs, der Arbeitsplätze in der Fertigung und der Montagebereiche mit den Flucht- und Rettungswege erfolgt durch den AN.

Die Herstellung, Betrieb, notwendige Änderungen und Ergänzungen sowie deren

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 21 von 32

[Seite 22]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

Überwachung während des Bau- und Montagefortschritts für Absperrungen, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen entsprechend nach den Unfallverhütungsvorschriften sowie den arbeitsschutztechnischen und polizeilichen Vorschriften, Beschilderung und Be- leuchtung der Flucht- und Rettungswege während der Bau- und Montagezeit bis zur Herstellung der endgültigen Beschilderung und Beleuchtung liegt in der Verantwortung und Kostenträgerschaft der AN in seinem Lieferbereich.

Folgende Mindestwerte sind für die Beleuchtung einzuhalten oder werden ggf. vom AG so zur Verfügung gestellt.:

Baustellenbeleuchtung, Baustraßen etc.: 50 lux

Arbeitsplatzbereiche an der Baustelle: 350 lux

Baubüros: 350 lux

Fluchtwege, Treppenhäuser: 100 lux

Werkstattbereiche: 350 lux

2.1.2.11 Elektrische Energie, Wasser und Entsorgungskosten für Abwasser bei Bau, Errichtung, Montage, Inbetriebsetzung und Probebetrieb

Die Anschluss- und Übergabepunkte für die elektrische Energie, Wasser und Abwas- ser werden zu einem zentralen Punkt bei der Baustelleneinrichtung durch den AG ver- legt.

Der AN übernimmt die Verteilung innerhalb der Baustelle für seinen LuL ab dem Übergabepunkt, Umverlegung, den Betrieb. Der AG stellt für die Leistungen des AN die erorderliche Menge an Bauwasser und Baustrom unentgeltlich zu Verfügung.

2.1.2.12 Transport und Verpackung

Die Lieferung aller Anlagenteile und Materialien hat frei Baustelle zu erfolgen.

Die zu liefernden Teile und Aggregate sind, soweit notwendig, sorgfältig zu verpa- cken. Die Verpackung selbst sowie die Entfernung und Entsorgung des Verpackungs- materials obliegt dem AN.

Die Aggregate sind auf Kosten des AN sorgfältig und entsprechend den Bestimmun- gen zu transportieren. Alle dabei entstehenden Transportkosten und Zustellgebühren inkl. Stand-, Wege- und Rollgelder sowie Verschiebekosten trägt der AN. Für die zu transportierenden Anlagenteile ist eine entsprechende Transportversicherung abzu- schließen.

Der Lieferumfang beinhaltet ferner das Abladen auf der Baustelle, die sichere und sorgfältige Zwischenlagerung (inkl. Lagerraum) vor Ort, falls erforderlich, sowie den

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 22 von 32

[Seite 23]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

Transport zum Aufstellungsort. Dies gilt auch für bauseits beigestellte Komponenten. Alle Rohre und Sammler usw. sind während des Transports und der Zwischenlagerung mit Kappen sicher zu verschließen.

2.1.2.13 Anlagenkennzeichnung und Beschilderung

Der AN hat für seinen Liefer- und Leistungsumfang die einheitliche Anlagenkenn- zeichnung entsprechend des Projekthandbuches C4 auszuführen. Basis hierfür ist das Erstellen und Führen der KKS-Listen auf der Vorlage des AG. Die Ausführung der Anla- genkennzeichnung erfolgt durch den AN enstprechend der Vorgabe der AG. Die Anla- genteile sind entsprechend C7.9 Ausführungsstandard Beschilderung zu kennzeichnen.

2.1.2.14 Hilfseinrichtungen zur Montage

Bei allen demontierbaren Einrichtungen muss genügend Raum für den Ein- und Aus- bau sowie für die Handhabung mit mobilen Montagevorrichtungen (Hebezeugen) beste- hen.

Gegebenenfalls (z.B. bei Aggregaten, -teilen oder Ausrüstungsgegenständen über 50 kg) sind fest eingebaute Montageträger vorzusehen.

Dazu sind auch die entsprechenden Katzbahnträger zu liefern.

2.1.2.15 E- und Leittechnik

Der AN erstellt die verfahrenstechnischen Vorgaben für die Lieferungen der E- und Leittechnik. Es ist Teil C7.7 zu beachten. Somit sind insbesondere

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 23 von 32

[Seite 24]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

• Erstellung von Messstellenlisten, Grenzwertlisten und Verbraucherlisten,

• Verfahrensbeschreibungen von allen Komponenten, • Beschreibungen für alle Steuerungen und Regelungen mit prozesstechnischen Funktionsbeschreibung,

• Prüfung und Freigabe der vom Leittechniklieferanten erstellten/überarbeiten Funk- tionspläne für die Steuerungen und Regelungen,

• Erstellung von R+I Fließbilder inkl. aller MSR-Bauteile und Sicherheitseinrichtun- gen,

• Messstellenlagepläne anhand eines Raumplans / Katasters (in Abstimmung mit dem AG),

• Verbraucherlagepläne anhand eines Raumplans / Katasters (in Abstimmung mit dem AG),

• Klemmenpläne,

• Aufstellungspläne der Black-Box-Schränke,

• Erstellung von Signalaustauschlisten für die Black-Box-Systeme,

im Lieferumfang enthalten.

Die verfahrenstechnische Aufgabenstellung für die Leittechnik sind in Form von Funktionsplänen und Systembeschreibungen übergeben. Diese müssen die in der Leit- technik zu realisierenden Funktionen eindeutig beschreiben.

2.1.2.16 Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb der Anlage

Druckluftverteilung, Werks- und Steuerluft im jeweiligen Aufstellungsbereich der Lose, Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Frischwasser, Entwässerungen, Entlüftungen, Kondensate u.a. im jeweiligen Aufstellungsbereich der Lose gehören zum jeweiligen Liefer- und Leistungsumfang.

2.1.2.17 Füll-, Schmier- und Betriebsmittel

Der Anbieter gibt mit dem Angebot Datenblätter, die u.a. in Teil C5 näher benannt sind, ab. Hierin werden teilweise auch die Bedarfe an Füll,- Schmier- und Betriebsmittel abgefragt. Betriebsmittel müssen für die Verwendung zugelassen sein.

Die Erstbefüllung von Füll-, Schmier- und Betriebsmitteln erfolgt durch den AN. An- schließend werden die Kosten für den Verbrauch bis zum Ende des Erprobungsbetriebs sowie die Erstfüllungen nach Beendigung des erfolgreichen Probebetriebes vom AG ge- tragen. Lieferung von Spezialwerkzeugen

Die Lieferung von Spezialwerkzeugen für die Bedienung und Wartung der Anlage ist

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 24 von 32

[Seite 25]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

Bestandteil des Lieferumfanges.

Bei den Teilen muss es sich um fabrikneue Originalteile handeln. Diese dürfen im Einzelfall nur für die Inbetriebsetzung und den Probebetrieb des Liefer- und Leistungs- umfanges verwendet worden sein.

Die Übergabe an den AG hat mit der Dokumentation bzw. detaillierten Auflistung nach KKS nach dem erfolgreichen Probebetrieb und Fertigstellung eines abschließbaren Lagerraumes gegen Empfangsbestätigung zu erfolgen.

2.1.2.18 Inbetriebsetzung

Alle Kosten der Inbetriebsetzung einschließlich der Personal- und sonstigen Betriebs- kosten sind im Liefer- und Leistungsumfang des AN enthalten. Der AG stellt mit Beginn der Kaltinbetriebsetzung das zukünftige Betriebspersonal. Der AN setzt dieses Personal im Rahmen der IBS ein und schult das Personal, so dass das Personal in die Lage ver- setzt wird den LuL des AN eigenständig zu betreiben.

2.1.2.19 Probebetrieb

Alle Kosten des Probebetriebs entsprechend der Inbetriebsetzungsordnung ein- schließlich der Personal- und sonstigen Betriebskosten sind im Liefer- und Leistungs- umfang des AN enthalten. Der AG stellt das zukünftige Betriebspersonal. Der AN setzt dieses Personal im Rahmen des Probebtriebes ein und schult das Personal, so dass das Personal in die Lage versetzt wird den LuL des AN eigenständig zu betreiben.

2.1.2.20 Prüfungen und Abnahmen

Alle Kosten für Prüfungen und Abnahmen einschließlich der Personal-, Sach- und sonstigen Kosten sind im Liefer- und Leistungsumfang des AN enthalten.

Die Verantwortung und Koordination für die Durchführung der Prüfungen und Abnah- men trägt der AN.

Der AN verpflichtet sich, dass sämtliche in den Vergabeunterlagen der Ausschrei- bung und gesetzlich geforderten Prüfungen veranlasst, entsprechend den gültigen Vor- schriften und Normen durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden. Die nach- folgend aufgelisteten Prüfungen und Abnahmen sind hierzu als Mindestumfang vorzu- weisen:

• alle Prüfungen zur Tragwerksplanung (Gebühren für Prüfungen trägt der AG), • alle behördlich geforderten Vorprüfungen bis zum ordnungsgemäßen Anlagenbe- trieb inkl. persönlichen und sachlichen Prüfkosten der benannten Stelle für vorge- schriebene Prüfungen, Abnahmen etc.,

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 25 von 32

[Seite 26]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

• alle erforderlichen vorgeschriebenen und werksinternen Prüfungen und Abnah- men, Messungen, Bauartzulassungen, Nachweise, Tests, Bescheinigungen, Pro- tokolle über Werksabnahmen und Werkstoffprüfprotokolle mit Abnahmeprüfzeug- nissen nach EN 10204 sowie alle für vorgenannte Prüfungen etc. notwendigen Ein- richtungen (Flansche, Stutzen etc.),

• Bauwerkstoffprüfungen von Beton, Baustahl, Stahlbauträgern, Belägen, Dübel, Fu- gen- und Abdichtmaterial etc. durch ein zugelassenes Institut,

• Zulassungen von Brandschutzeinrichtungen und -mitteln sowie Feuerlöscheinrich- tungen von amtlich zugelassenen Prüfanstalten,

• Abnahme von Druckbehältern, Wärmetauschern, Kessel, Steuerungen etc. (soweit vorgeschrieben),

• alle auf der Baustelle tätigen Lieferanten und Unterlieferanten des AN, welche Schweißarbeiten durchführen, müssen vor Beginn der Arbeiten den großen Eig- nungsnachweis gemäß EN 1090 vorlegen,

• Bescheinigungen über Baumustergenehmigungen, soweit erforderlich, • Druckprüfung aller installierten Rohrleitungen inkl. der Armaturen und Stellung der hierfür erforderlichen dichten Absperrarmatur bzw. Einschweißen von Abdicht- scheiben.

• Dichtigkeitsprüfung aller erdverlegten Leitungen,

• erforderlichenfalls Ausdampfversuch des Dampferzeugers, • rauchgasseitige Dichtigkeitsprüfung,

• 10% FE-Prüfung aller mit Rauchgas beaufschlagter Schweißnähte

• zerstörungsfreie Prüfung aller Schweißnähte (d. h. 100 %) an Sammlern und Be- hälter (auch Stutzenschweißnähte), wozu auch Sammler und Trommeln des Kes- sels gehören, sowie an 100% der Frischdampf- und Speisewasser-Druck-Leitun- gen,

• zerstörungsfreie Prüfung an 5 % aller sonstigen Nähte an Druckteilen des Kessels. Bei Feststellung von Fehlnähten verdoppelt sich jeweils der Prüfumfang

• Abnahmemessungen

• Bescheinigungen nach VDE 116 / DIN EN 50156 für Schaltanlagen

2.1.2.21 Schulungen

Die Schulung einschl. der Bereitstellung der Schulungsunterlagen und sonstiger Ma- terialien und Räume ist Bestandteil der Grundleistungen des AN.

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 26 von 32

[Seite 27]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

Im Zusammenhang mit der Montage und Inbetriebsetzung der Anlage ist es erforder- lich, das zukünftige Betriebs- und Instandhaltungspersonal hinsichtlich Fahrweise, Be- dienung, Wartung und Instandhaltung der Anlage zu schulen, ggf. auch in Referenzan- lagen. Gefordert sind Schulungen in Theorie und Praxis:

Ein detailliertes Schulungsprogramm ist rechtzeitig vom AN zu erstellen, mindestens 6 Monate vor Beginn der kalten Inbetriebsetzung zu übergeben und vom AG freizuge- ben. Ziel der Schulungsmaßnahmen des AN für das gesamte Betriebs- und Instandhal- tungspersonal ist, dass das Personal des AG in die Lage gesetzt wird:

• die Anlagen des ZRE mit allen im Liefer- und Leistungsumfang des AN befindlichen Nebenanlagen sicher, wirtschaftlich und ohne die Unterstüt- zung des AN zu betreiben,

• die Wartungs-, Inspektions- und Reparaturroutinen und Wartungs-, In- spektions- und Reparaturarbeiten für alle Anlagen des ZRE zu planen und durchzuführen, die im Lieferumfang des AN liegen,

• die langfristigen Instandhaltungsmaßnahmen der Anlagen des ZRE, die im Lieferumfang des AN liegen, selbstständig zu planen.

Dabei sind sicherheits- und umweltrelevante Aspekte bzw. behördliche Vorgaben zu berücksichtigen und das Schulungspersonal des AN entsprechend einzuweisen.

Der Ort an dem die Schulungsmaßnahmen durchzuführen sind, legt der AG fest.

Der AN führt Schulungen in mehreren Terminen unter Berücksichtigung der Verfüg- barkeit des Anlagenpersonals der einzelnen Anlagen durch.

Die Schulung setzt sich generell aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen.

2.1.2.21.1 Theoretischer Schulungsteil

Aufgebaut und abgestimmt in mehreren Stufen muss das Schulungsprogramm das Wissen für die späteren Anforderungen vermitteln.

Für den Ausbildungsplan ist die Vorbildung der ausgewählten Mitarbeiter zu berück- sichtigen.

Die Termine für die Kurse werden in Abstimmung mit dem AG - auch unter Berück- sichtigung seiner Schichteinsatzplanung - festgelegt. Aufgrund der Schichtplanung ist auch die mehrfache Abhaltung der Schulungsprogramms (Schulung in bis zu vier Grup- pen) im Leistungsumfang des AN enthalten.

Im theoretischen Schulungsteil werden Aufbau und der Funktion der Anlage erläutert.

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 27 von 32

[Seite 28]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

Die theoretische Schulung ist z. B. mit Hilfe von Zeichnungen, Diagrammen, Funkti- onsbeschreibungen sowie den Wartungs- und Instandhaltungshandbüchern durchzu- führen.

Videopräsentationen sollen die theoretische Schulung unterstützen.

Bei der theoretischen Schulung des Betriebspersonals erfolgt schwerpunktmäßig die Einweisung in die Bedienung und Überwachung beim An- und Abfahren und im Normal- betrieb und in das Verhalten bei möglichen Störfällen der Anlage.

Als Schulungsgrundlage dient das Betriebshandbuch. Die Schulung ist jedoch auf die speziellen und spezifischen Anforderungen der Vergabeeinheit bzw. des Loses anzu- passen.

Zum Inhalt der Schulung gehören die Kurzbeschreibung des Aufbaus der Anlage, Zeichnungen und Diagramme.

Die theoretische Schulung des Instandhaltungspersonals erfolgt durch die schwer- punktmäßige Einweisung in die Wartung, Inspektion und Instandhaltung der Anlagen. Basis ist die Kenntnis des genauen Aufbaues und der Funktion der Komponenten, die Kenntnis der möglichen Verschleißteile, der Messpunkte für Kontrollen und Verschleiß- messungen, der benötigten bzw. empfohlenen Ersatzteile, der Schmierstellen und Öl- wechselzyklen und Sorten, der Einsatz von Diagnosegeräten, die Kenntnis von Pro- grammsprachen bei Rechnersystemen etc.

Zum Inhalt der Schulung gehören die Beschreibung der Funktion der Anlage, Bedie- nungs- und Störungsanweisungen, Demontage-/ Montagehinweise und Servicehin- weise.

2.1.2.21.2 Praktischer Schulungsteil

Die praktische Schulung umfasst im Wesentlichen die Teilnahme des AG-Personals an den Inbetriebsetzungsschritten des AN.

Der AN gibt dem Personal des AG ausreichend Gelegenheit, durch Anwesenheit und Teilnahme an den Montage- und Inbetriebsetzungsschritten sich so vollständig mit der Anlage vertraut zu machen, dass es nach der Abnahme der Teilanlagen des ZRE den Betrieb selbständig führen kann.

Während der Inbetriebsetzung (IBS) und des Probebetriebs ist das Personal in den Funktionen des Systems ausführlich zu unterweisen. Insbesondere ist das Personal bei allen Störungsbeseitigungen in der IBS hinzu zu ziehen.

Das detaillierte Schulungsprogramm ist dem AG 6 Monate vor Beginn der Kaltinbe- triebsetzung zu übergeben und ist vom AG freizugeben.

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 28 von 32

[Seite 29]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

Für die praktische und theoretische Schulung sind vom AN für jeden Teilnehmer aus- reichende Schulungsunterlagen bereitzustellen.

Die Schulungsunterlagen sind vom AN 4 Wochen vor Beginn der Schulungsmaß- nahme an jeden Teilnehmer auszuhändigen.

Das Schulungsmaterial für jeden Teilnehmer muss in schriftlicher Form und komplett in deutscher Sprache vorliegen, sowie ein Exemplar in digitaler Form der Projektleitung. Kosten für notwendige Übersetzungen bzw. Übersetzer sind vom AN zu tragen.

Der AN trägt ebenfalls alle Kosten für die Trainer und für externe Schulungsräume. Der AG hat vor Ort eigene Räume, die bei Verfügbarkeit kostenfrei für Schulungsmaß- nahmen genutzt werden können. Der AN hat die Schulungsräume rechtzeitig, spätes- tens 4 Wochen vor der Schulungsmaßnahme, anzufragen. Ein Anspruch des AN auf verfügbare Schulungsräume vor Ort besteht jedoch nicht.

Die Schulungen für die Lose sollen zumindest nachfolgende Inhalte aufweisen:

• Konstruktion, Auslegung, Aufbau, Systembeschreibungen und Funktion (inkl. Fel- dinstrumentierung, Neben- und Hilfssysteme),

• Anwärmen – falls erforderlich • Start und Abfahren, Synchronisieren (falls erforderlich), Laständerungen, Lastma- nagement,

• Fehler- und Störungsmanagement, Notabschaltungen,

• Vorgaben für den Betrieb (u. a. Überwachung, Alarme, Grenzwerte, Schaltbedin- gungen),

• Sicherheitseinrichtungen, • Betriebsdatenerfassung und -Archivierung,

• Arbeiten mit der Dokumentation,

• Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Revisionen:

• Ziele, • Methoden, Instandhaltungsmanuals und Vorgaben,

• tägliche und wöchentliche Betriebs- und Instandhaltungsroutinen,

• wiederkehrende Prüfungen, • vorausschauende Instandhaltung,

• Nutzung von normalen und Spezialwerkzeugen,

• Einsatz von Ersatz-, Reserve- und Verschleißteilen,

• Konservierung

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 29 von 32

[Seite 30]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

2.1.3 Zuarbeit für übergeordnete E- und Leittechnik

Der AN erstellt die verfahrenstechnischen Vorgaben für den Lieferanten der überge- ordneten E- und Leittechnik (Vergabeeinheit 5.2). Er schafft alle Voraussetzungen, die vom Lieferanten der übergeordneten Leittechnik als notwendig erachtet werden, um die geforderten Steuerungs- und Regelungsaufgaben zu erfüllen. Es sind die Schnittstellen Teil C6 zu beachten. Somit sind insbesondere:

• NSHV

• Transformatoren

• MCC-Technik

• Batterieanlage (USV)

• Frequenzumrichter

im Lieferumfang der VE 5.2 enthalten.

Die Drehstrommotoren sind als 400/690 V Motoren auszuführen.

Eine allgemeingültiges Schnittstellenliste für die übergeordneten E- Technik ist in Teil C6 beigefügt.

2.1.4 Leistungen des AG

Folgende Lieferungen und Leistungen werden vom AG übernommen und dem AN kostenfrei zur Verfügung gestellt.

2.1.4.1 Projektleitung des AG

Der AG stellt eine Projektorganisation inkl. des Sicherheits- und Gesundheitskoordi- nator (SiGeKo). Organisation, Funktion, Aufgaben und Rechte sind im Projekthandbuch C4 und IBS-Ordnung definiert.

Die übergeordnete Planung und Organisation der Baustelleneinrichtung der Gesamt- anlage obliegt dem AG. Der AN erbringt die hierfür notwendige Zuarbeit u.a. gemäß der spezifischen Leistungsbeschreibung C5.

Der AG wird auf der Baustelle und während der Montage durch einen fachkundigen Beauftragten (Oberbauleiter) vertreten. Die Kontrolle der Bauausführung, der Montagen und die Abnahme erfolgen durch den jeweiligen Beauftragten des AG.

Die Beauftragten werden dem AN schriftlich benannt.

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 30 von 32

[Seite 31]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

2.1.4.2 Ingenieurleistungen

Die vom AG bereitgestellten Pläne und Unterlagen zum Projekt sind im gesamten Teil D als Anlagen der Ausschreibung beigefügt.

2.1.4.3 Gutachten

Die vom AG bereitgestellten Gutachten zum Projekt sind als Anlagen D4 der Aus- schreibung beigefügt.

Sobald weitere Gutachten vorliegen, leitet der AG diese an den AN weiter.

2.1.4.4 Leistungen im Baufeld

2.1.4.4.1 Kampfmittelräumdienst

Vor Bauaufnahme bzw. soweit dies aufgrund der durchzuführenden Untersuchungen möglich ist, wird baubegleitend im Baubereich der geplanten Anlage die Untersuchung auf Kampfmittel durchgeführt oder eine sukessive entsprechende Freigabe erteilt (Er- gebnisse der Prüfung Gefahrenerkundung in den Dokumenten D4.6 zu beachten). Die Kosten übernimmt der AG.

2.1.4.4.2 Teile der allgemeinen Baustelleneinrichtung

Die von Vergabeeinheit/Los 4 für den AG erbrachten Teile der allgemeinen Baustel- leneinrichtung werden allen Vergabeeinheit-/Loslieferanten zur Verfügung gestellt.

2.1.4.4.3 Vermessung und Absteckung

Die Absteckung der zwei Hauptachsen erfolgt im Auftrag des AG durch einen Dritten. Der Plan wird kurzfristig dem AN nach Beauftragung übergeben.

2.1.4.4.4 Genehmigung

Der AG trägt die Kosten für die behördliche Immissionschutzrechtliche Genehmigung nach 17. BImSchV zum Bau und Betrieb der geplanten Anlage einschließlich der dampf- kesselrechtlichen Genehmigung und Baugenehmigung.

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 31 von 32

[Seite 32]

Revision: 05PROJEKT ZRE
CLeistungsbeschreibung
C2Übergreifende Leistungsbeschreibung

Alle Aufwendungen für weitere behördliche Genehmigungen im LuL des AN (Trans- portgenehmigungen, Genehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeit etc.) sind vom AN zu tragen.

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: ZRE C2 - Übergreifende Leistungsbeschreibung+BEC001_05 21.07..2022 32 von 32

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung