Eigenerklärung zu Tariftreue - Baugewerbe - 01.01.2026.pdf

Innentüren und Durchblickfenster für die Grundschule Rosa Luxemburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 11:06 (Europe/Berlin)

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Firma/Bieter/NachunternehmerVergabe-Nr.
Datum

Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 TTVer AVO – Ergänzende Vertragsbedingungen Stand: 01.01.2026

  1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte Ich verpflichte mich/ Wir verpflichten uns, 1.1. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages zu entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder 1.2. der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder 1.3. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages zu entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt, und 1.4. mindestens ein nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b TVergG LSA zu berechnendes vergabespezifisches Mindeststundenentgelt (Vergabemindestlohn) zu zahlen und 1.5. sicherzustellen, dass Leiharbeitnehmer nach den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bei der Ausführung der Leistungen für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie ihre Arbeitnehmer, und 1.6. Änderungen während der Ausführungslaufzeit entsprechend zu berücksichtigen.

  2. Für die Leistung sind folgende Tarifbereiche/Branchen maßgeblich im Sinne der Nr. 1.3:

sind folgende Tarifbereiche/Branchen die in dem als Anlage beigefügten d

Ich/ wir verpflichte/n mich/uns, die in dem auf dem Tariftreue-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlichten und als Anlage beigefügten Tarifdatenblatt genannten Tarifverträge einzuhalten und bei der Entlohnung der mit der Ausführung Beschäftigten die dort geregelten Entgelte unter Beachtung des geltenden Vergabemindestlohnes zu Grunde zu legen. Anlage zu dieser Eigenerklärung ist das folgende Tarifdatenblatt:

Sofern kein einschlägiger Entgelttarifvertrag vorliegt, verpflichte/n ich mich /wir uns, den Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens den Vergabemindestlohn nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b TVergG LSA zu zahlen.

  1. Nachunternehmer und/oder Verleiher Im Falle der Beauftragung von Nachunternehmern und/ oder Verleihern verpflichte ich mich/ verpflichten wir uns, mit meinen/ unseren Nachunternehmern und/ oder Verleihern die Verpflichtung zur Beachtung der Tariftreue, des Mindeststundenentgelts und der Entgeltgleichheit unter Verwendung der „Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)“ zu vereinbaren.

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  1. Kontrollen Ich verpflichte mich/ Wir verpflichten uns, dem Auftraggeber auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA die Entgeltabrechnungen vorzulegen. Meine/ unsere Arbeitnehmer werden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen. Mir/ uns ist bekannt, dass wir vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben.

  2. Ausschluss des Angebotes/ Sanktionen Ich bin mir/ Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung nach § 8 Abs. 4 TVergG LSA i. V. m. § 16 TVergG LSA führen kann. Ich bin mir/ Wir sind uns bewusst, dass Verstöße meinerseits/ unsererseits gegen die Verpflichtungen in dieser Erklärung zu einer Vertragsstrafe, einer fristlosen Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu sechs Monaten nach § 18 TVergG LSA führen können.

Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel

Sofern die Verpflichtungserklärung in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel übermittelt wird:

Ort, Datum Name der/des Erklärenden in Textform (Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in Druckbuchstaben)

Firmenname

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