****0845-18**-2024**
Anlage zu Nummer 9.2.2
der VV „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“
Erklärung
zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten
aus ausbeuterischer Kinderarbeit und illegaler Beschäftung
1 Warengruppe oder Artikel
Von ausbeuterischer Kinderarbeit sind insbesondere folgende Warengruppen oder Artikel betroffen:
- Textilwaren, insbesondere Bekleidung, Sportbekleidung, Stoffe, Wäsche, Bettwaren einschließlich Matratzen, Handtücher und Gardinen,
- Naturstein, soweit nicht die Verwendung gebrauchter Materialien beabsichtigt ist,
- Agrarerzeugnisse, insbesondere Tee, Kaffee, Kakaoprodukte einschließlich Schokolade, Rohrzucker, Früchte sowie daraus hergestellte Säfte und andere Erzeugnisse, Gewürze, Öle, Nüsse und Reis,
- Schnittblumen,
- Spielwaren und Sportbälle,
- Holzwaren,
- Lederwaren und Gerbprodukte.
Enthält die Leistung oder Lieferung derartige Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden?
[ ] Ja [ ] Nein, dann weiter mit der Erklärung unter Nummer 3.
2 Nachweis
- Ich sichere zu/Wir sichern zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 (Staatsanzeiger Nr. 12/ Seite 518 vom 19.04.2010) erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben.
[ ] Der Nachweis wird durch ein vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung verlangtes Gütezeichen oder in anderer geeigneter Weise erbracht.
Nachweis durch: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Ausgestellt durch: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
- Kann ein Nachweis nach Buchst. a) nicht erbracht werden, ist folgende Erklärung notwendig:
[ ] Ich sichere zu/Wir sichern zu, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten und deren Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte auszuschließen.
3 Erklärung
[ ] Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder vorwerfbar falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat bzw. – nach Vertragsschluss – den Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.
[ ] Ferner verpflichte(n) ich/wir mich/uns zur Einhaltung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Insbesondere verpflichte(n) ich/wir mich/uns, zur Auftragserfüllung keine illegal Beschäftigten einzusetzen.
Ort, Datum Firma, Erklärender in Textform