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Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Referat 1-10 Zentrale Vergabestelle
Wichtige Hinweise für Bieter
Formale Fehler, wie z. B. handschriftliche Änderungen, Streichungen, Ergänzungen oder unterlassene Preisangaben in den Vergabeunterlagen sowie die Abgabe nicht eindeutiger Angebote, können auf Grund der Formstrenge des Vergaberechts zur Nichtberücksichtigung/zum Ausschluss des Angebotes führen!
Beachten Sie deshalb bitte folgende Hinweise:
- Die Vergabeunterlagen sind unbedingt vollständig auszufüllen!
Falls im Leistungsverzeichnis ein Leitfabrikat (Angabe des Fabrikats mit dem Zusatz „oder gleichwertig“) ausgeschrieben wird, gilt dieses Leitfabrikat als angeboten, sofern der Bieter keine davon abweichenden Angaben macht.
Wird ein gleichwertiges Fabrikat angeboten, ist der Nachweis der Gleichwertigkeit dem Angebot beizufügen.
Sollte eine Fabrikatsangabe auch ohne Vorgabe eines Leitfabrikats erforderlich sein, so ist diese zwingend vorzunehmen. Werden Hersteller und Fabrikate/Typen abgefragt, sind diese anzugeben.
Die Angabe des Einheits- sowie Gesamtpreises ist erforderlich, auch für den Fall, dass nur eine Mengeneinheit ausgeschrieben wurde.
Der Netto- und Brutto-Gesamtbetrag sowie Angaben bzgl. Nachlass oder Nebenangeboten sind auf dem Angebotsschreiben einzutragen, das mit der rechtsverbindlichen Unterschrift bzw. mit der Angabe des Vor- und Zunamens des Erklärenden (bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform nach § 126b BGB) schließt. Dieses Blatt wird auch zur Submission verlesen.
Angaben zu einem beabsichtigten Nachunternehmereinsatz sind ebenfalls in dem Angebotsschreiben einzutragen. Sofern Nachunternehmer vorgesehen sind, sind auf einem weiteren Formblatt (233) ergänzende Angaben zu dem beabsichtigten Einsatz zu tätigen.
- Änderungen an den Vergabeunterlagen
Änderungen des Leistungsverzeichnisses, wie z. B Streichungen, Vorbehalte oder Ergänzungen im Leistungsverzeichnis stellen eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen dar und führen deshalb regelmäßig zum zwingenden Ausschluss des Angebotes.
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- Sonstige wichtige Hinweise
Nebenangebote sind - je nach Ausschreibung - nicht zugelassen oder können nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebots berücksichtigt werden. Sie müssen auf einem gesonderten Anschreiben (deutlich als Nebenangebot gekennzeichnet) mit dem Hauptangebot eingereicht und auf dem Angebotsschreiben zahlenmäßig genannt werden.
Ein vom Bieter angebotenes Skonto wird gemäß § 16 d VOB/A bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt.
Ein Preisnachlass ohne Bedingung wird nur berücksichtigt, wenn dieser gesondert auf der Angebotsübersicht an der dafür vorgesehenen Stelle vermerkt wurde.
Eine Mischkalkulation ist unzulässig! D. h. eine Verrechnung einzelner Positionen mit einer anderen (z. B. durch die Angabe „in Position xy enthalten“) ist nicht statthaft und führt regelmäßig zum Ausschluss.
Der Bieter hat sich über die über die Vergabeplattform www.rlp.vergabekommunal.de zur Verfügung gestellten Aktualisierungen, Bieterfragen bzw. Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren. Die Abgabe eines Angebotes auf Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Die Kommunikation mit dem Auftragnehmer findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz statt. Hierfür nutzen Sie bitte den Kommunikationsbereich.
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