Hinweise zum Datenschutz der Vergabestelle der Stadt Remscheid.pdf

Innenputzarbeiten am Röntgen-Gymnasium in Remscheid

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 12:47 (Europe/Berlin)

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Vergabestelle der Stadt Remscheid (modifiziert nach VHB NRW) Hinweise zum Datenschutz 11/2025

Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)

Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:Stadt Remscheid Der Oberbürgermeister Fachdienst Recht und Vergabe FDL Frau Grünebaum Abteilung Zentrale Vergabestelle Theodor-Heuss-Platz 1 42853 Remscheid E-Mail: Ausschreibung@remscheid.de Telefon: (0 21 91) 16 – 26 72 Fax: (0 21 91) 16 – 1 26 72 www.remscheid.de
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:Stadt Remscheid Herr Winn FD 3.30 – Datenschutzbeauftragter Martin-Luther-Straße 28 42853 Remscheid Telefon: (0 21 91) 16 – 35 67 E-Mail: Datenschutz@remscheid.de
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b und c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO und § 97 ff GWB Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener DatenMaßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gemäß Aktenordnung der Stadt Remscheid. Für: • Angebote zur Vergabe von Aufträgen, soweit nicht Bestandteil besonderer Akten 5 Jahre, • Ausschreibungsunterlagen 5 Jahre, • Auftragsvergaben 5 Jahre
Empfänger von personenbezogenen DatenPersonenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Ministerium der

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Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz MiLoG fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 39 Vergabeverordnung (VgV) werden spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt. Hierin wir der Name des erfolgreichen Bieters veröffentlicht Datenschutzrechtliche Informationen über die Weitergabe Ihrer Daten zum Zwecke der Finanzbuchhaltung, des Forderungsmanagement und letztlich der Vollstreckung der Stadt Remscheid entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben des Fachdienstes Steuern und Finanzbuchhaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.remscheid.de (Rathaus-und-Politik/Finanzen/ oder erhalten es auf Anforderung beim Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung der Stadt Remscheid, Hindenburgstraße 52 – 58, 42853 Remscheid.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener DatenSie haben die nachfolgenden Rechte, sofern Sie die dort angegebenen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen Recht auf Auskunft – Art. 15 DS-GVO: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.

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Recht auf Berichtigung – Art. 16 DS-GVO: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung – Art. 17 DS-GVO: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Art 18 DS-GVO: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Datenübertragbarkeit – Art 20 DS-GVO: Sofern die Datenerhebung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mit Hilfe von automatisierten Verfahren erfolgt ist, können Sie Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten. Recht auf Widerspruch – Art 21 DS-GVO Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Tel.: (02 11) 3 84 24 - 0 Fax: (02 11) 3 84 24 - 10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de www.ldi.nrw.de Hieran sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der

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betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV, §§ 2 Abs. 4,14 EU Abs. 7 und 8,14 Abs. 7 und 8).

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