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Innenputzarbeiten am Röntgen-Gymnasium in Remscheid

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kühn baugrund beratung GmbH

  kühn baugrund beratung GmbH Birker Weg 5 42899 Remscheid

Stadt Remscheid Birker Weg 5 42899 REMSCHEID FD 1.28 Gebäudemanagement Telefon (0 21 91) 94 81 - 0 Telefax (0 21 91) 94 81 - 93 Hindenburgstr. 52-58 eMail: 42853 Remscheid info@kuehn-baugrund.de Datum: 02.05.2023 Projekt-Nr.: K23039G01

Bearbeiter: Prosotowitz __

Betr.: Röntgen-Gymnasium Remscheid

Neubau von Klassenräumen

Röntgenstraße 12

Remscheid

Hier: Baugrundgutachten

Auftrag: MNB000139202-ST

Verteiler: PLAN FORWARD GmbH, 2-fach, zusätzlich per E-Mail Stadt Remscheid, per E-Mail

Amtsgericht Wuppertal HRB 11909 Deutsche Bank AG, Wuppertal Geschäftsführerin: Dipl.-Geol.Maren Prosotowitz IBAN: DE 72 3307 0024 0523 4711 00 www.kuehn-baugrund.de SWIFT/BIC: DEUTDEDBWUP USt-IdNr.: DE 172 684 766

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Seite 2 zum Baugrundgutachten vom 02.05.2023 an die Stadt Remscheid

Inhaltsverzeichnis

Seite

  1. Auftrag, Allgemeines…………………………………………. 3

  2. Bodenaufbau…………………………………………............ 4

  3. Grundwasser…………………………………………………. 4

  4. Schichtbeschreibung………………………………………… 5 4.1 Auffüllung ………….……………………….……………….. 5 4.2 Hanglehm/Hangschutt .…………………………….….....…. 6 4.3 Verwitterter Fels…………………………………….….....…. 7

  5. Gründung……………………………………………………… 8

  6. Bauausführung.………………………………………………. 9 6.1 Aushub und Wiederverfüllung……………………………… 9 6.2 Böschungen………………………………………………….. 10 6.3 Abdichtung, Dränage…….…………………………………. 10 6.4 Anbindung an den Bestand ………………………………. 11 6.5 Erdbebenzone………………………………………………… 12

  7. Anmerkung……………………………………………………. 12

Anlagenverzeichnis

Anlage 1.1: Übersichtsplan 1:2.000

Anlage 1.2: Lageplan 1:250

Anlagen 2.1 und 2.2: Boden und Rammprofile

Anlage 2.3: Zeichenerklärung

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  1. Auftrag, Allgemeines

Das Baugelände liegt östlich des Stadtzentrums von Lennep, an einem nach

Südwesten einfallenden Mittelhang. Das Gelände wird bereits von dem Röntgen-

Gymnasium baulich genutzt. Im Bereich des geplanten Baufelds stehen zz. noch

zum Teil unterkellerte Pavillons, die vollständig rückgebaut und durch nicht unterkel-

lerte, zweigeschossige Klassenräume ersetzt werden sollen. Weitere Hinweise auf

andere, ältere Vornutzungen des Geländes liegen der Unterzeichnerin nicht vor.

Um genauere Angaben zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen zu erhal-

ten, erteilte die STADT REMSCHEID mit E-Mail vom 17.03.2023 den Auftrag, eine

Baugrunduntersuchung durchzuführen und ein Gutachten zu erstellen. Zur Bearbei-

tung wurden ein Lageplan 1:100 mit Eintrag der geplanten Klassenräume, ein Lage-

plan Entwässerung 1:100 mit Eintrag der geplanten Klassenräume, je ein Grundriss

EG und UG 1:100, vier Gebäudeschnitte 1:100 und Leitungspläne zur Verfügung ge-

stellt.

Am 05.04.2023 wurden im Bereich der geplanten Klassenräume insgesamt

sechs Rammkernsondierungen (So 1 bis So 6) bis maximal 3,80 Meter unter Gelän-

de durchgeführt. Die Sondierungen wurden durchgehend beprobt. Zur Erkundung

der Lagerungsdichte der Böden wurden die Rammkernsondierungen durch drei

schwere Rammsondierungen (SRS 1 bis SRS 3, Fallgewicht 50 kg, Fallhöhe 0,50 m,

Spitzenquerschnitt 15 cm², DPH nach DIN EN ISO 22476-2:2005) bis maximal

5,40 m unter Gelände ergänzt. Größere Tiefen ließen sich, aufgrund des hohen Son-

dierwiderstands im verwitterten Fels weder mit den Rammkernsondierungen (KBF)

noch mit den schweren Rammsondierungen (KRF) erreichen.

Die Sondieransatzpunkte wurden nach der Lage und Höhe eingemessen. Hö-

henbezug war der Kanaldeckel in der Röntgenstraße nordwestlich des geplanten

Neubaus, der im Lageplan mit + 311,15 m NHN angegeben ist (siehe Anlage 1.2).

Die geologische Karte von Preußen 1:25.000, Blatt Remscheid, Berlin 1934, sowie

die aktuelle geologische Karte 1:100.000 des Geoportals NRW (abgerufen am

26.04.2023) wurden eingesehen.

Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in den Anlagen 1.1, 1.2, 2.1 und 2.2

dargestellt.

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  1. Bodenaufbau

Das generalisierte Bodenprofil beginnt bereichsweise mit aufgefülltem humo-

sem Oberboden und teilweise mit einer Auffüllung aus schwach bis stark steinigen,

sandigen, bereichsweise schwach tonigen, schwach humosen Schluffen und unter-

geordnet steinigen Sanden. Die Auffüllung ist mit Ziegelbruch, Bauschutt, Schlacke

und Asche vermischt. Unter der Auffüllung folgt der Hanglehm/Hangschutt, der wie-

derum mit zunehmender Tiefe vom verwitterten Fels abgelöst wird. Bei dem verwit-

terten Fels handelt es sich lt. der geologischen Karte um blaugraue Tonschiefer mit

einzelnen Grauwackesandsteinbänken (Remscheider Schichten des Unterdevons).

Einzelheiten zum Bodenaufbau, insbesondere Angaben zur Dicke und Ausdeh-

nung der verschiedenen Bodenschichten, können den Anlagen 2.1 und 2.2 sowie der

Schichtbeschreibung unter Punkt 4 entnommen werden.

ACHTUNG:

Für die Entsorgung der Böden werden chemische Analysen erforderlich. Dabei

muss mit einem Zeitbedarf von ca. 14 Tagen gerechnet werden. Die Bodenproben

werden drei Monate in unserem Probenlager aufbewahrt.

  1. Grundwasser

Am Tag der Geländeuntersuchungen (05.04.2023) wurde in keiner der Sondie-

rungen ein Wasserstand gemessen. Vernässungen fehlten ebenfalls.

Das Grundwasser i. e. S. ist erst tiefer, im verwitterten Fels, als Kluftgrundwas-

ser zu erwarten. Langfristige Grundwasserdaten liegen zur Auswertung nicht vor und

sind für diesen Bereich auch nicht verfügbar. Gemäß den Unterlagen des Portals

„NRW Umweltdaten vor Ort“ und der Fachanwendung ELWAS-IMS des Ministeriums

für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes

Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) befinden sich in der Nähe des Grundstücks kei-

ne verwertbaren Grundwassermessstellen.

Ein Anstieg des Grundwassers bis zur angenommenen Gründungssohle der

geplanten, nicht unterkellerten Klassenräume (= Unterkante Fundamente) von

  • 313,80 m NHN erscheint nach derzeitigem Informationsstand unwahrscheinlich.

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Je nach Niederschlagssituation können in der Auffüllung und im Hang-

lehm/Hangschutt lokale Vernässungen (Schichtwasserlinsen) auftreten.

  1. Schichtbeschreibung

4.1 Auffüllung

Die Auffüllung reicht bis 0,20 m (So 1 und So 2) bzw. bis 2,20 m (So 6) unter

Gelände. In unmittelbaren Nahbereichen von Kanalschächten, dem Installationskanal

oder den angrenzenden, bereichsweise unterkellerten Schulgebäuden kann die Auf-

füllung auch noch tiefer reichen (Arbeitsraumverfüllungen). Mit der Sondierung

So 6 wurde entweder der vorhandenen Installationskanal durchbohrt oder die Ar-

beitsraumverfüllung unmittelbar neben dem Installationskanal angetroffen. Bei der

Auffüllung handelt es sich um aufgefüllten humosen Oberboden, schwach bis stark

steinige, sandige, bereichsweise schwach tonige, schwach humose Schluffe und un-

tergeordnet steinige Sande. Sie ist mit Ziegelbruch, Bauschutt, Schlacke und Asche

vermischt.

Die Konsistenz der schluffigen Auffüllung war zum Zeitpunkt der Geländeunter-

suchungen durchgehend steif. Die Schlagzahlen der schweren Rammsondierungen

pendeln in der Auffüllung im Mittel um 1 bis 5 Schlag pro 10 cm Eindringtiefe. Dies

entspricht nach den Vorgaben der DIN EN ISO 22476-2:2005 in rolligen Böden einer

sehr lockeren Lagerung.

Die Auffüllung ist generell in die Bodenklassen 1 (aufgefüllter humoser

Oberboden), 3 (sandige Auffüllung) und 4 (schluffige Auffüllung) nach DIN 18 300

(alt) zu stellen. Mengenmäßig untergeordnet kann zusätzlich die Bodenklasse 5

(mehr als 30% Steine oder Kiese in der Auffüllung mit Korngrößen von über 63 mm)

nach DIN 18 300 (alt) auftreten. Bei vollständiger Wassersättigung geht die schluffige

Auffüllung in die breiige Konsistenz über und ist dann in die Bodenklasse 2 nach

DIN 18 300 (alt) zu stellen. Nach DIN 18 196 gehört die Auffüllung in die Boden-

gruppen [OH] (aufgefüllter humoser Oberboden), [SW/SE/SU] (sandige Auffüllung)

und [UM/UL] (schluffige Auffüllung).

Nach organoleptischen Kriterien (Geruch, Farbe usw.) wurden in den Sondie-

rungen keine Hinweise auf eine Verunreinigung festgestellt. Auffüllungen haben je-

doch generell eine inhomogene, örtlich rasch wechselnde Zusammensetzung. Daher

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kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch andere Stoffe und Bodenarten im Un-

tergrund vorhanden sind.

Rückbau, Abbruch und Abtransport der alten Gebäude, Kanälen, Schäch-

ten, Fundamenten o. Ä. müssen getrennt abgerechnet werden, da sich diese

Arbeiten einer Einteilung in die Bodenklassen der DIN 18 300 (alt) entziehen. Das-

selbe gilt, falls beim Aushub grober Bauschutt (Blöcke, Steine, Ziegelbruch) angetrof-

fen wird.

Tabelle 1: charakteristische Bodenkennwerte schluffige Auffüllung

bei steifer Konsistenz

Raumgewicht, erdfeucht17 - 19kN/m³
Raumgewicht unter Auftrieb8 - 9kN/m³
Kohäsion0 - 5kN/m²
Reibungswinkel25 - 30°
Steifeziffer10 - 15MN/m²

4.2 Hanglehm/Hangschutt

Der Hanglehm/Hangschutt reicht bis 1,30 m (So 3) bzw. bis 2,80 m (So 4) unter

Gelände. Bei dem Hanglehm/Hangschutt handelt es sich um schwach tonige,

schwach bis stark steinige, bereichsweise sandige Schluffe (Hanglehm) und

schwach bis stark schluffigen, schwach bis stark tonigen Gesteinsbruch

(Hangschutt).

Die Konsistenz des Hanglehms war zum Zeitpunkt der Geländeuntersuchungen

durchgehend steif. Die Schlagzahlen der schweren Rammsondierungen pendeln im

Hanglehm/Hangschutt im Mittel um 8 bis 20 Schlag pro 10 cm Eindringtiefe. Dies

entspricht nach den Vorgaben der DIN EN ISO 22476-2:2005 in rolligen Böden einer

mitteldichten bis dichten Lagerung. Generell nimmt der Steinanteil mit der Tiefe zu.

Der Hanglehm/Hangschutt geht mit zunehmender Tiefe in den verwitterten Fels über.

Der Hanglehm/Hangschutt ist generell in die Bodenklasse 4 nach

DIN 18 300 (alt) zu stellen. Mengenmäßig untergeordnet kann zusätzlich die Boden-

klasse 5 (mehr als 30% Steine im Hangschutt mit Korngrößen von über 63 mm) auf-

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treten. Nach DIN 18 196 gehört der Hanglehm/Hangschutt in die Bodengruppen

UM/UL (Hanglehm) und GW/GE (Hangschutt).

Tabelle 2: charakteristische Bodenkennwerte Hanglehm/Hangschutt

Raumgewicht, erdfeucht18 - 19kN/m³
Raumgewicht unter Auftrieb8 - 9kN/m³
Kohäsion5 - 10kN/m²
Reibungswinkel25 - 35°
Steifeziffer20 - 30MN/m²

4.3 Verwitterter Fels

Der verwitterte Fels beginnt bei 1,30 m (So 3) bzw. bei 2,80 m (So 4) unter Ge-

lände. Bei dem verwitterten Fels handelt es sich lt. der geologischen Karte um blau-

graue Tonschiefer mit einzelnen Grauwackesandsteinbänken (Remscheider Schich-

ten des Unterdevons). In den Sondierungen wurden nur die Tonschiefer erbohrt.

Grauwackensandsteinbänke wurden nicht angetroffen.

Mit Erreichen des verwitterten Fels steigen die Schlagzahlen der schweren

Rammsondierungen SRS 2 und SRS 3 unmittelbar auf 30 bis 40 bzw. über 60

Schlag pro 10 cm Eindringtiefe an. Diese Schlagzahlen liegen nach DIN EN ISO

22476-2:2005 in rolligen Böden einer sehr dichten Lagerung bzw. liegen die Schlag-

zahlen oberhalb der Kategorie „sehr dichte Lagerung“. Hier war kein weiterer Ramm-

fortschritt mehr zu erreichen (KRF). Lediglich in der Rammsondierung SRS 1 pen-

deln die Schlagzahlen in den oberen 2,5 m des verwitterten Fels zwischen 8 und

20 Schlag pro 10 cm Eindringtiefe. Dies entspricht nach den Vorgaben der DIN EN

ISO 22476-2:2005 in rolligen Böden einer mitteldichten bis dichten Lagerung. Ab

ca. 5,0 m unter Gelände (= 2,5 m unterhalb der Oberkante des verwitterten Fels)

steigen auch in der SRS 1 die Schlagzahlen unmittelbar auf über 60 bzw. über 100

Schlag pro 10 cm Eindringtiefe an (oberhalb der Kategorie „sehr dichte Lagerung“).

Der verwitterte Fels ist in die Bodenklasse 6 und mit zunehmender Tiefe auch

in die Bodenklasse 7 nach DIN 18 300 (alt) zu stellen. Verwitterter Fels der Boden-

klasse 7 ist normalerweise erst ca. 1 m unterhalb des Niveaus zu erwarten, ab dem

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mit dem eingesetzten Sondierverfahren kein Bohrfortschritt (KBF) mehr erreicht wer-

den konnte. Außerdem können vereinzelt harte Grauwackensandsteinbänke auftre-

ten, die ebenfalls in die Bodenklasse 7 zu stellen sind. Der verwitterte Fels entzieht

sich der Einteilung in die Bodengruppen nach der DIN 18 196.

Tabelle 3: charakteristische Bodenkennwerte verwitterter Fels

Raumgewicht, erdfeucht23kN/m³
Raumgewicht unter Auftrieb12kN/m³
Kohäsion*)10 - 20kN/m²
Ersatzreibungswinkel40°
Steifeziffer**)100MN/m²

*) auf den Schichtflächen **) im unverwitterten Fels bis 1.000 MN/m² und mehr möglich

  1. Gründung

Nach den zur Verfügung gestellten Planunterlagen werden die Klassenräume

nicht unterkellert bzw. „in den Hang“ gebaut. In diesem Gutachten wird von einer

Gründung auf Streifen- und Einzelfundamenten ausgegangen. Die Gründungssohle

(= UK Fundamente) wird frostfrei ca. 0,80 m unter geplanter OK FFB

(= + 314,60 m NHN) angenommen und liegt damit bei + 313,80 m NHN. Auf diesem

Gründungsniveau ist hangseitig (östliche Hälfte der Baugrube) der

Hanglehm/Hangschutt vorhanden. Talseitig (westliche Hälfte der Baugrube) ist auf

dem o. g. Gründungsniveau die heterogen zusammengesetzte, sehr locker gelagerte

Auffüllung vorhanden. Im Bereich der vorhandenen Pavillons liegt die Gründungs-

sohle oberhalb der teilweise vorhandenen Kellersohlen.

Die Auffüllung ist stark setzungsempfindlich und als nicht ausreichend

tragfähig einzustufen. Ohne zusätzliche Gründungsmaßnahmen muss für das ge-

plante Gebäude mit Setzungen und Setzungsdifferenzen im Zentimeter- bis Dezime-

terbereich gerechnet werden.

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Ein einheitliches Trag-/Setzungsverhalten lässt sich nur bei einer einheitlichen

Gründung aller Fundamente im Hanglehm/Hangschutt erzielen. Dazu müssen die

Fundamente auf der Talseite (westliche Hälfte der Baugrube) einheitlich mit Ma-

gerbeton bis auf den Hanglehm/Hangschutt geführt/vertieft werden. Der Mehraushub

beträgt nach jetzigem Erkenntnisstand zwischen ca. 1,2 m (Bereich um die Sondie-

rung So 5) und ca. 1,3 m (Bereich um die Sondierung So 4), gemessen ab Unterkan-

te sowieso geplante Fundamente. Im Zweifelsfall ist der Gutachter zu verständigen.

Die Tieferführung der Fundamente bis auf den Hanglehm/Hangschutt kann

auch punktförmig, d. h. in Form von Brunnen und/oder Blockfundamenten, erfolgen.

Die Streifenfundamente müssen dann in diesem Bereich als Balken ausgebildet und

auf die Brunnen/Blockfundamente aufgelegt werden.

Bei einheitlicher Gründung im Hanglehm/Hangschutt können, bei einer Min-

destbreite der Fundamente von 0,50 m und mindestens steifer Konsistenz der bindi-

gen Anteile des Bodens, für die statische Berechnung nach DIN 1054:2005-01 Bo-

denpressungen bis 230 kN/m² (charakteristischer Wert) zugelassen werden. Für

Fundamente mit mehr als 1 m Breite können die Bodenpressungen auf 250 kN/m²

erhöht werden. Bei schmaleren Fundamenten müssen die Pressungen entsprechend

reduziert werden. Erfolgt die Berechnung nach dem Bettungsmodulverfahren, kann

mit einem Bettungsmodul von 15 MN/m³ gerechnet werden.

Bei voller Ausnutzung dieser Bodenpressungen werden die Setzungen erfah-

rungsgemäß bis 1,3 cm und die Setzungsdifferenzen bis 1,1 cm betragen.

  1. Bauausführung

6.1 Aushub und Wiederverfüllung

Beim Aushub fallen die Bodenklassen 1 (aufgefüllter humoser Oberboden),

3 (sandige Auffüllung) und 4 (schluffige Auffüllung, Hanglehm/Hangschutt) nach

DIN 18 300 (alt) an. Mengenmäßig untergeordnet kann zusätzlich die Bodenklasse

5 (mehr als 30% Steine in der Auffüllung und im Hangschutt mit Korngrößen von

über 63 mm) nach DIN 18 300 (alt) auftreten. Der verwitterte Fels wird nach jetzigem

Planungsstand mit dem Aushub nicht erreicht.

Vom Aushub ist der Hangschutt auch zur Wiederverfüllung unter später über-

bauten Flächen geeignet. Dazu muss er entsprechend kleinstückig (Kantenlänge

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kleiner als 0,2 m) anfallen. Außerdem müssen dann die bindigen Bereiche von den

steinigen Bereichen des Aushubs separiert werden. Dies ist aufgrund der kleinräumig

stark wechselnden Zusammensetzung der Böden vermutlich nicht wirtschaftlich

durchführbar.

Die schluffige Auffüllung und der Hanglehm sollten nur zur Geländemodellie-

rung genutzt werden, da sie stark frost- und feuchtigkeitsempfindlich sind. Beim Zu-

tritt von Wasser und/oder Befahren mit Gerät weichen sie tiefgründig auf und lassen

sich nicht mehr bearbeiten. Daher muss der gesamte Aushub „über Kopf“ erfolgen.

Zum Schutz gegen Aufweichen durch Niederschläge müssen alle Funda-

mentgräben unmittelbar nach Aushubende mit einer Sauberkeitsschicht ver-

siegelt werden.

6.2 Böschungen

Generell kann unter Beachtung der DIN 4124 in der Auffüllung mit 45° und im

Hanglehm/Hangschutt mit 60° geböscht werden. Diese Böschungswinkel gelten nur

für den erdfeuchten Zustand der Böden.

Falls der Platzbedarf für die o. g. Böschungswinkel auf der Hangseite (östlicher

Bereich der Baugrube) nicht ausreicht, müssen die entsprechenden Baugrubenbö-

schungen verbaut werden. Dies muss vor Baubeginn zunächst durch den Planer

eingehend (unter Einbezug des notwendigen Arbeitsraums und der Nutzung des

oberhalb liegenden Geländes) geprüft werden. Für die Vorbemessung des Verbaus

können die unter Punkt 4 genannten Bodenkennwerte und die Ergebnisse der

schweren Rammsondierungen herangezogen werden.

Fundament- und Versorgungsgräben können bis 1,25 m Tiefe senkrecht abge-

schachtet werden, allerdings kommt es dabei zu Mehrausbruch.

6.3 Abdichtung, Dränage

Als Mindestanforderung wird für alle erdberührten Bauteile (Hangseite der

geplanten Klassenräume) nach DIN 18533-1 eine Abdichtung gemäß der Was-

sereinwirkungsklasse W1.2-E: „gegen Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser

bei Bodenplatten und erdberührten Wänden mit Dränung“ erforderlich. Diese Ab-

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dichtung ist nur in Verbindung mit einer Dränage nach DIN 4095 ausreichend.

Eine sachgerechte Dränung nach DIN 4095 erfordert filterfeste Dränschichten vor

den zu schützenden Bauteilen, funktionsfähige, fluchtgerecht verlegte formstabile

Dränleitungen, Spül- und Kontrollvorrichtungen und eine rückstausichere Ableitung

des anfallenden Wassers in eine zuverlässige Vorflut. Um die dauerhafte Funktion

der Dränage zu überwachen und bei Bedarf wiederherstellen zu können, wird der

Einbau von Revisions- und/oder Spülschächten empfohlen. Eine talseitige Versicke-

rung über die belebte Bodenzone ist denkbar. Unter der Bodenplatte der Klassen-

räume ist eine kapillarbrechende Schicht in einer Mindestdicke von 0,25 m einzupla-

nen.

Falls die dauerhafte Ableitung des Dränwassers nicht gewährleistet werden

kann oder keine Dränage erwünscht ist, wird eine Abdichtung gemäß der Was-

sereinwirkungsklasse W2.1-E nach DIN 18533-1, d. h. gegen „mäßige Einwirkung

von drückendem Wasser“, erforderlich.

Tieferliegende Gebäudeteile (Aufzugunterfahrten, Hausanschlussräume etc.)

müssen in jedem Fall wasserdicht ausgebildet werden.

Auf der Talseite (westlicher Bereich) muss zusätzlich eine umlaufende Frost-

schürze oder ein entsprechender frostsicherer Unterbau vorhanden sein.

Die o. g. Maßnahmen sind nur dann ausreichend, wenn alle angrenzenden Flä-

chen mit Gefälle „vom geplanten Gebäude weg“ angelegt und die Freiflächen, Geh-

wege und Zufahrten ordnungsgemäß entwässert werden.

6.4 Anbindung an den Bestand

Die geplanten Klassenräume grenzen im Norden unmittelbar an die bestehen-

den Schulgebäude an.

Die genaue Art der Gründung und die Gründungstiefe der bestehenden Schul-

gebäude konnten mit den durchgeführten Geländeuntersuchungen nicht ermittelt

werden. Hier müssen vor Baubeginn durch Schürfe die genaue Art und Tiefe der be-

stehenden Gründungen überprüft werden. Erst danach kann entschieden werden,

wie genau die Anbindung an die bestehenden Gebäude des Gymnasiums erfolgen

kann.

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Seite 12 zum Baugrundgutachten vom 02.05.2023 an die Stadt Remscheid

Grundsätzlich müssen gemäß DIN 4123 im Grenzbereich zum Bestand alle

neuen Fundamente bis auf das Niveau der alten Fundamente geführt werden.

6.5 Erdbebenzone

Nach der „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen für

Nordrhein-Westfalen 1:350 000“, Düsseldorf und Krefeld 2006, liegt die Gemarkung

Lennep außerhalb von Erdbebenzonen.

  1. Anmerkung

Falls die tatsächliche Gründungssohle von der im Gutachten angenommenen

abweicht, bitte ich um Benachrichtigung, damit das Gutachten überarbeitet werden

kann. Alle Höhenangaben sind bauseits verantwortlich zu überprüfen.

Die Angaben im Gutachten beziehen sich ausschließlich auf die bodenmecha-

nischen Eigenschaften der vorgefundenen Böden, nicht auf deren chemische Zu-

sammensetzung.

Bei den Sondierungen handelt es sich um punktuelle Informationen. Der

Schichtenverlauf zwischen diesen Punkten wurde nach bestem Wissen interpoliert.

Das bedeutet, auch bei noch so sorgfältiger Untersuchung und Auswertung können

die Schichtgrenzen zwischen den Sondierungen anders verlaufen, als in den Schnit-

ten dargestellt.

Remscheid, den 02.05.2023

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K 23 039

Stadt Remscheid, Röntgen-Gymnasium RS April2023 Röntgenstr. 12 Remscheid 1:2.000

1.1 Übersichtsplan

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