312_322_EU_Hinweise_Einreichung_Angebote.docx

Innenputzarbeiten am Röntgen-Gymnasium in Remscheid

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 12:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Hinweise zur Form der Einreichung von Angeboten

Elektronische Einreichung

Elektronische Interessensbestätigungen/Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge, Interessensbestätigungen und Angeboten sowie zu Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.

Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Teilnahme-/Vergabeunterlagen und die Kommunikation).

Elektronische Interessensbestätigungen/Teilnahmeanträge/Angebote können – vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:

  1. Einreichung in Textform nach § 126b BGB

  2. Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenem elektronischen Siegel

  3. Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifiziertem elektronischen Siegel

Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.

In allen drei Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung der Interessensbestätigung, des Teilnahmeantrags/Angebotes und die Weiterleitung mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich.

Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB bzw. mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gelten die Interessensbestätigung/der Teilnahmeantrag/das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel sind nicht auszufüllen.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Auf die Bewerbungsbedingungen des Landes NRW (Formular 511 EU) wird hingewiesen.

Etwaige Erklärungen Dritter (bspw. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Bietergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:

  • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
  • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
  • Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bieter übersandt hat.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen der Interessensbestätigung/des Teilnahmeantrags/Angebots, sind bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in entsprechender Form wie die Interessensbestätigung/der Teilnahmeantrag/das Angebot einzureichen.

Allgemeiner Hinweis zur Interessensbestätigung / zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen

Die in der Interessensbestätigung / den Teilnahme-/Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung einer Interessensbestätigung/eines Teilnahmeantrages/Angebotes und nur durch das die Teilnahme-/Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Eine darüber hinausgehende Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Unterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.

Sollten Sie die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte, wird Ihnen eine Teilnahme über den Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Teilnahme-/Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bewerber-/Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.

Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.

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