1
Anlage 5 (der SÜG-Ausführungsvorschrift zu § 13 Abs. 1 und 6 SÜG)
Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2)
PC oder Druckbuchstaben
Bitte füllen Sie die Sicherheitserklärung möglichst am PC aus; andernfalls füllen Sie die Sicherheitserklärung bitte in gut lesbaren Druckbuchstaben in schwarzer Farbe (kein Bleistift) aus. Die Unterzeichnung kann handschriftlich auf der ausgedruckten Sicherheitserklärung oder in elektronischer Form erfolgen, sofern die zuständige Stelle einen entsprechenden Zugang hierzu eröffnet hat. Hierzu wenden Sie sich ggf. an Ihre/Ihren Geheimschutzbeauftragte(n), Sabotageschutzbeauftragte(n) oder Sicherheitsbevollmächtigte(n).
Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben
Die Sicherheitserklärung stellt die Grundlage Ihrer Sicherheitsüberprüfung dar. Ungenaue, unvollständige und unrichtige Angaben führen zu Rückfragen und zeitlichen Verzögerungen bei Ihrer Sicherheitsüberprüfung sowie u.U. zu negativen Schlussfolgerungen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Jede Frage ist zu beantworten; im Falle der Verneinung ist "nein" oder "keine" anzukreuzen, bitte nicht einfach durchstreichen. Wenn keine der unter Nr. 2 oder Nr. 3 genannten Personen vorhanden ist, ist in den für diese Personen vorgesehenen Feldern "entfällt" anzukreuzen. Wissentlich falsche Angaben können zu dienst- oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen.
Benutzen Sie bitte das Feld Nr. 12 sowie bei Bedarf ein gesondertes Blatt, falls der vorgesehene Platz an der jeweiligen Stelle der Sicherheitserklärung nicht ausreicht oder wenn Sie ergänzende Angaben machen wollen.
Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen, durch die Sie sich oder Ihre Lebensgefährtin/Ihren Lebensgefährten oder eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen im Sinne von § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung, d.h.
• die/den Verlobte(n), • die Ehegattin/den Ehegatten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, • die Lebenspartnerin/den Lebenspartner, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht, • Personen, mit denen Sie in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert sind oder waren,
2
der Gefahr der straf- oder disziplinarrechtlichen Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung aussetzen würden. Wenn Sie von Ihrem Recht auf Nichtbeantwortung einer Frage Gebrauch machen wollen, ist es allerdings nicht zulässig, eine falsche Antwort zu geben, die Antwortfelder durchzustreichen oder leer zu lassen. Vielmehr ist, je nachdem, ob Sie eine Frage ganz oder teilweise nicht beantworten wollen, einzusetzen "keine Angaben" oder "Im Übrigen keine Angaben".
Änderungen des Familienstandes, des Geschlechtseintrages, zu einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft, des Namens, des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit sind der/dem Geheimschutzbeauftragten bzw. Sabotageschutzbeauftragten oder deren/dessen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern unverzüglich mitzuteilen.
Ihre Angaben werden absolut vertraulich behandelt.
Ihre Ansprechpersonen
Für allgemeine Fragen zur Sicherheitsüberprüfung, insbesondere zu deren Erforderlichkeit sowie den notwendigen Angaben, steht Ihnen die/der Geheimschutzbeauftragte oder Sabotageschutzbeauftragte zur Verfügung. Falls Sie sich, insbesondere bei Sicherheitsproblemen, an das Bundesamt für Verfassungsschutz wenden wollen, kreuzen Sie bitte Nr. 13 der Sicherheitserklärung an oder nehmen Sie Kontakt mit Ihrer/Ihrem Geheimschutzbeauftragten oder Sabotageschutzbeauftragten auf.
Rücksendung der Sicherheitserklärung
Sofern Sie Ihre Zustimmung zur Sicherheitserklärung handschriftlich erteilt haben, senden Sie die ausgefüllte Sicherheitserklärung in verschlossenem Umschlag unmittelbar an die/den Geheimschutzbeauftragte(n) bzw. Sabotageschutzbeauftragte(n) oder die/den zuständige(n) Mitarbeiter(in) zurück oder geben Sie diese persönlich ab.
Eine elektronische Übermittlung der ausgefüllten Sicherheitserklärung ist nur zulässig, wenn die Zustimmung zur Sicherheitsüberprüfung in der o.g. elektronischen Form erfolgt.
3
Hinweise zu einzelnen Nummern der Sicherheitserklärung
- Angaben zu Ihrer Person
1.1 sowie 2.1 Personalien
• Name Ihr Nachname ggf. frühere(r) Name(n) Fügen Sie früheren Namen bitte Zusätze wie "geb.", "geschieden" usw. (z.B. Geburtsname, frühere hinzu (z.B. "geschiedene Maier"). Ehenamen)
• Akademischer Grad Die Angabe ist freiwillig. Bitte geben Sie nur akademische Grade an, die Sie in Deutschland führen dürfen.
• Vorname(n) Benutzen Sie bitte die sich aus der Geburtsurkunde ergebende Schreibweise ggf. frühere(r) Vorname(n) (nicht verkürzte Aussprache verwenden).
Sofern im Rahmen einer Einbürgerung oder im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt in Deutschland eine Änderung des Namens – auch in der Schreibweise – erfolgte, geben Sie bitte alle Varianten an.
Sofern im Zusammenhang mit einer Änderung des Geschlechtseintrages eine Änderung des Vornamens erfolgte, geben Sie bitte auch alle früheren Vornamen an.
• Geburtsort, Bundesland, Staat Bitte geben Sie den Geburtsort in der Schreibweise der Geburtsurkunde an. Bei Änderung des Ortsnamens (z.B. durch kommunale Gebietsreform) bitte die neue Ortsbezeichnung mit Postleitzahl in Klammern angeben; dies gilt nicht für Geburtsorte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für Bundesland/Staat können amtliche Abkürzungen verwendet werden.
• Geschlechtseintrag Anzugeben ist die Angabe, die im Personenstandsregister gespeichert ist („männlich, „weiblich“ bzw. „divers“)
• Lichtbild Es ist ein aktuelles Lichtbild mit der Angabe des Jahres der jeweiligen Aufnahme beizufügen. Das Lichtbild darf nicht älter als drei Jahre sein. Das Lichtbild ist elektronisch zu übermitteln und kann ergänzend physisch übermittelt werden. Bitte nehmen Sie zur elektronischen Übermittlung Kontakt mit der/dem Geheimschutzbeauftragten oder Sabotageschutzbeauftragten auf. Es kann auch ein selbst angefertigtes Lichtbild zur Verfügung gestellt werden sofern das Gesicht darauf gut zu erkennen ist und eine neutrale Mimik zeigt.
• gegenwärtige Es sind alle gegenwärtigen Staatsangehörigkeiten und auch frühere Staatsangehörigkeit(en) Staatsangehörigkeiten anzugeben. ggf. frühere Staatsangehörigkeit(en) Fügen Sie ggfs. bitte die Einbürgerungsurkunde und einen Nachweis über den Verlust der früheren Staatsangehörigkeit bei (amtlich beglaubigte Kopien) oder legen Sie die Originale der/dem Geheimschutzbeauftragten oder Sabotageschutzbeauftragten vor.
4
• Familienstand und/oder auf Anzugeben ist der aktuelle Familienstand und/oder eine auf Dauer Dauer angelegte Gemeinschaft angelegte Gemeinschaft. Falls Sie z.B. ledig sind und in einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft leben, ist in der Sicherheitserklärung sowohl die Markierung für "auf Dauer angelegte Gemeinschaft" als auch die für "ledig" anzukreuzen.
Eine „auf Dauer angelegte Gemeinschaft“ ist eine zwischen einem Mann und einer Frau oder zwei Personen gleichen Geschlechtseintrages bestehende Lebensgemeinschaft, die sich durch innere Bindungen auszeichnet und ein gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander begründet (Lebensgefährtin/Lebensgefährte). Ein wichtiges Indiz hierfür ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass - wie auch in der Ehe oder Lebenspartnerschaft - in einzelnen Bereichen getrennt gewirtschaftet wird. Somit liegt eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft auch dann vor, wenn beide Partner getrennt voneinander wohnen. Es ist auch möglich, dass mehrere „auf Dauer angelegte Gemeinschaften“ bestehen, etwa im Fall von parallellaufenden oder polyamoren Beziehungen. Nähere Erläuterungen zu den in diesem Fall erforderlichen Angaben finden Sie unter Nr. 2. Sofern Sie eine bzw. mehrere „auf Dauer angelegten Gemeinschaft(en)“ führen, ist an dieser Stelle ebenfalls der Familienstand „ledig“ anzugeben. Falls Sie aber eine(n) Partner(in) haben, mit dem Sie in einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft leben, und Ihre Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden oder Ihre Lebenspartnerschaft noch nicht rechtskräftig aufgehoben ist, ist an dieser Stelle der Sicherheitserklärung sowohl die Markierung für "auf Dauer angelegte Gemeinschaft" als auch die für "verheiratet" bzw. "Lebenspartnerschaft" anzukreuzen.
• ausgeübter Beruf Geben Sie bitte den zurzeit ausgeübten (nicht den erlernten) Beruf an, (bei Beamtinnen/Beamten: und zwar möglichst genau (z.B. nicht nur "Angestellter", sondern Amtsbezeichnung) "Bürokaufmann").
• Arbeitgeberin/ Sofern Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, geben Sie bitte die Arbeitgeber Beschäftigungsdienststelle (Behörde und Organisationseinheit) an. (Anschrift, Vorwahl, Rufnummer oder E-Mail-Adresse)
1.2 sowie 2.2 Wohnsitze/Aufenthalte in Deutschland
• Wohnsitze/Aufenthalte in Bestanden/bestehen neben der Hauptwohnung auch Nebenwohnungen Deutschland und/oder andere Aufenthalte in Deutschland, sind sowohl • die Hauptwohnung als auch • die Nebenwohnung(en)/ • weitere Aufenthaltsorte (z.B. aus familiären Gründen nicht am Wohnsitz) anzugeben. Machen Sie bitte zu den letzten fünf Jahren lückenlose Angaben in zeitlicher Reihenfolge (mit Monat und Jahr), soweit die jeweilige Wohnsitznahme bzw. der Aufenthalt einen Zeitraum von zwei Monaten übersteigt. Bitte geben Sie das korrekte Einzugsdatum an, auch wenn dieses länger als fünf Jahre zurückliegt.
5
Bei den aktuellen Adressen ist, unter der Dauer "bis" jeweils "bis auf Weiteres" bzw. "b.a.w." anzugeben.
1.3 sowie 2.3 Wohnsitze, Reisen und Aufenthalte im Ausland
• Wohnsitze, Reisen und Die vom Bundesministerium des Innern festgelegte Liste der Staaten mit Aufenthalte im Ausland besonderen Sicherheitsrisiken im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) ist als Anlage beigefügt. Anzugeben sind alle Wohnsitze, Reisen und Aufenthalte in Staaten gem. § 13 Abs. 1 S. 1. Nr. 17 SÜG seit der Geburt. Des Weiteren sind Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als zwei Monate sowie Reisen im übrigen Ausland seit Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben. Sofern Sie noch keine 23 Jahre alt sind, machen Sie die Angaben bitte für die letzten fünf Jahre. Machen Sie bitte lückenlose Angaben in zeitlicher Reihenfolge (Monat/Jahr). Bitte geben Sie das korrekte Einzugsdatum an, auch wenn dieses länger als fünf Jahre zurückliegt. Sofern Ihre derzeitige Anschrift im Ausland liegt, geben Sie sie bitte ebenfalls unter Nr. 1.3 und/oder 2.3 an.
Geben Sie beim Ziel der Reise/des Aufenthaltes nach Möglichkeit die genaue Adresse (z.B. Hotel) an.
Bitte beachten Sie das Erfordernis der gesonderten Zustimmung am Ende der Sicherheitserklärung. Ein Auslandsaufenthalt von ununterbrochen längerer Dauer als sechs Monaten besteht dann, wenn in diesem Zeitraum dort der Lebensmittelpunkt lag. Kurzfristige Unterbrechungen (z.B. Heimaturlaub, Dienstreise) sind unbeachtlich.
1.4 sowie 2.4 Persönliche Erreichbarkeiten
• Persönliche Erreichbarkeiten Ihre berufliche und private Erreichbarkeit ist für eventuelle Nachfragen und Terminabsprachen erforderlich Diese Daten sind erforderlich, um eine schnellere Bearbeitung der Sicherheitsüberprüfung zu gewährleisten.
- Angaben zu Ihrer Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihrem Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten
• Angaben zu Ihrer Ehegattin/ Bitte geben Sie die Personalien zu Ihrer Lebenspartnerin/ Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihrem Lebensgefährtin oder Ihrem Ehegatten/Lebenspartner Lebensgefährten an. Nähere Erläuterungen zu Ehegatten/ diesen Angaben finden Sie unter Nr. 1.1. Für den Fall, dass Sie eine Lebenspartner/ Lebensgefährtin/einen Lebensgefährten haben und Ihre Ehe noch nicht Lebensgefährten rechtskräftig geschieden oder Ihre Lebenspartnerschaft noch nicht rechtskräftig aufgehoben ist, gilt Folgendes:
• Unter Nr. 2 und bei den folgenden Nummern sind die Daten zu Ihrer Lebensgefährtin/Ihrem Lebensgefährten anzugeben.
6
• Zur Ehegattin bzw. Lebenspartnerin oder zum Ehegatten bzw. Lebenspartner sind in diesem Fall unter Nr. 12 die Personalien (gemäß Nr. 2) nur anzugeben, wenn noch eine enge persönliche Beziehung besteht. • Das Einverständnis der Ehegattin bzw. Lebenspartnerin oder des Ehegatten bzw. Lebenspartners zu den Angaben zu ihrer oder seiner Person ist durch deren oder dessen Unterschrift unter der Angabe unter Nr. 12 zu dokumentieren.
Die Daten geschiedener oder verstorbener Ehegattinnen/Ehegatten oder früherer oder verstorbener Lebenspartnerinnen/Lebenspartner sind nicht anzugeben.
Für den Fall, dass mehrere „auf Dauer angelegte Gemeinschaften“ bestehen, gilt Folgendes: • Die Personalien der weiteren Person/-en sind in diesem Fall unter Nr. 12 anzugeben (gemäß Nr. 2). • Das Einverständnis zu den Angaben zu/r weiteren Person/en ist durch Unterschrift unter der Angabe unter Nr. 12 zu dokumentieren.
- Weitere Personalien
3.2 sowie 3.3 Angaben zu Ihrem Vater/Ihrer Mutter
• Angaben zu Ihrem Vater/Ihrer Neben den Eltern sind unter Nr. 12 gegebenenfalls zusätzlich die Stief- Mutter oder Pflegeeltern anzugeben
- Ihre Ausbildung, Beschäftigung, Nichtbeschäftigung, Wehr, Bundesfreiwilligen- und Zivildienst seit der Schulentlassung
• Ihre Ausbildung, Beschäftigung, Geben Sie bitte zunächst Monat und Jahr der Entlassung aus der Nichtbeschäftigung, Wehr, allgemeinbildenden Schule (Haupt-/Gesamt-/Realschule oder Bundesfreiwilligen- und Gymnasium) an. Geben Sie danach sowohl die Ausbildungs- und Zivildienst seit der Beschäftigungszeiten als auch Zeiten der Nichtbeschäftigung, sofern die Schulentlassung Nichtbeschäftigung ununterbrochen länger als drei Monate dauerte, ansonsten in der zeitlichen Reihenfolge lückenlos an. Nennen Sie, um Rückfragen zu vermeiden, für Zeiten der Nichtbeschäftigung den Grund (z.B. arbeitslos, Urlaub ohne Bezüge) und den Aufenthaltsort. Bei Wehr-, Bundesfreiwilligen- und Zivildienst sind die Dienststellen/Truppenteile/Einrichtungen und Stand-/Dienstorte in der zeitlichen Reihenfolge der Zugehörigkeit anzugeben. Verwenden Sie bitte Abkürzungen nur, wenn diese allgemein bekannt sind, wie z.B. AEG oder IBM.
- Angaben zu eigenen Internetseiten oder Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken
• Eigene Internetseiten oder Anzugeben ist/sind für Sie, Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/ Mitgliedschaften in sozialen Lebensgefährtin oder Ihren Ehegatten/ Lebenspartner/Lebensgefährten die Netzwerken Adresse(n) von eigenen Internetseiten sowie die Mitgliedschaft(en) in
7
sozialen Netzwerken für private und berufliche Nutzung, einschließlich Benutzername(n). Passwörter sind nicht anzugeben.
Als ein soziales Netzwerk wird eine virtuelle Gemeinschaft verstanden, die sich auf einer Internetplattform miteinander vernetzt, die kommuniziert und die sich austauscht. Dies schließt auch Plattformen wie z.B. WhatsApp oder Telegram ein, da sich auch hier virtuelle Gemeinschaften vernetzen.
Die Mitgliedschaft in einem sozialen Netzwerk ist unabhängig von der eigenen Aktivität in dem sozialen Netzwerk. Auch Mitgliedschaften, die nicht (mehr) aktiv genutzt werden, sind in der Sicherheitserklärung anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zu Ihrer Person sowie zu Ihrer Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihrem Ehegatten/ Lebenspartner/Lebensgefährten in erforderlichem Maße auf allen öffentlich zugänglichen Internetplattformen einschließlich sozialer Netzwerke recherchiert werden kann.
- Angaben zur finanziellen Situation
• Angaben zur finanziellen Wenn Sie die Frage mit „nein“ beantworten, wird um nähere Angaben Situation dazu gebeten, aus welchen Gründen Sie nicht in der Lage sind, Ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie die Frage zu Nr. 6.1 mit "ja" beantworten können, sollten Sie die/den Geheimschutzbeauftragte(n) bzw. Sabotageschutzbeauftragte(n) oder das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) um ein Gespräch bitten. Dadurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, eine schwierige persönliche Situation offen zu klären und zu erörtern, wie diese u.U. verbessert werden kann. Indizien für das Vorliegen dieser Voraussetzung sind, wenn Sie mangels finanzieller Mittel Rechnungen regelmäßig nur verzögert bezahlen können oder sie wiederholt Kredite – auch im Kollegenkreis – aufnehmen müssen, um laufende Ausgaben zu tätigen.
Wenn Sie die Frage 6.2 mit „ja“ beantworten, wird um nähere Angaben zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Insolvenzverfahren gebeten. Fügen Sie in diesem Falle bitte auch Unterlagen zum Hintergrund bei. Eine Zwangsvollstreckung liegt bereits vor, wenn Ihnen ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde oder Sie zur Abgabe der Vermögensauskunft (früher: „eidesstattlichen Versicherung“) aufgefordert wurden. Unter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Nr. 6.2) fallen u.a.:
• Lohn-/Gehaltspfändungen, • Kontopfändungen, • Zwangsversteigerungen von Grundstücken oder Wohneigentum, • Pfändungen in andere Vermögensrechte, • wenn eine Pfändung mangels pfändbarer Gegenstände unterblieben ist.
Wenden Sie sich im Zweifelsfalle bitte an die/den Geheimschutzbeauftragte(n) oder Sabotageschutzbeauftragte(n).
8
Entsprechend anzugeben sind ferner auch laufende oder in den letzten fünf Jahren für Sie abgeschlossene Insolvenzverfahren.
- Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen DDR
• Kontakte zu ausländischen Falls Sie, Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihr Nachrichtendiensten oder zu Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten der Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der DDR ehemaligen DDR haben/hatten, teilen Sie bitte Folgendes mit:
• Nachrichtendienst, • wer Kontakt hatte (Sie selbst oder, Ihre Ehegattin/ Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte/ Lebenspartner/Lebensgefährte), • Art des Kontakts (im dienstlichen oder privaten Umfeld).
Dies gilt auch für Kontakte zu Nachrichtendiensten befreundeter Staaten, da ausländische Nachrichtendienste nicht selten unter "falscher Flagge" auftreten, d.h. ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben sich z.B. als Angehörige eines befreundeten Nachrichtendienstes aus.
Mitarbeitende ausländischer Nachrichtendienste treten nicht selten als Mitarbeitende von Sprachinstituten, diplomatischen Vertretern oder auch ausländischen Unternehmern auf. Dies gilt insbesondere für Personen mit Verbindungen zu Staaten i. S. d. § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 17 SÜG. Daher können Kontakte zu diesen Personen immer den Beginn eines Anbahnungs- oder Werbungsversuches darstellen, auch wenn Sie noch keine Auffälligkeiten in dem soeben beschriebenen Sinne festgestellt haben.
Der Ideenreichtum ausländischer Nachrichtendienste bei der "Anbahnung und Anwerbung von Zielpersonen" ist beachtlich. Er reicht von getarnten Profilen in sozialen Netzwerken im Internet, getarnten Stellenangeboten in Zeitungen über gezielte Kontaktaufnahmen (Restaurant, Kino, Theater, Urlaub, während Dienstreisen) bis hin zu Erpressungsversuchen.
Es ist häufig nicht leicht, Anbahnungs- und Werbungsversuche frühzeitig zu erkennen. Wenn jedoch eine Person
• Ihre Bekanntschaft oder Freundschaft sucht, • gleichzeitig Informationen aus Ihrem beruflichen Bereich verlangt (zu Beginn meist noch nicht vertraulicher Art) und • sich von Ihrem übrigen Bekannten- und Freundeskreis nach Möglichkeit fernhält (hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausländischer Nachrichtendienste treten meist unter falschen Namen auf und fürchten nähere Fragen nach ihrer Herkunft, wie z.B. nach den Eltern),
so kann dies ein Indiz für eine mögliche nachrichtendienstliche Tätigkeit dieser Person sein. Dies gilt auch in Bezug auf Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihren Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten.
9
Vorrangiges Ziel der ausländischen Nachrichtendienste ist im Übrigen, "Zielpersonen" in eine - wie auch immer geartete -Abhängigkeit zu bringen. Dazu dienen anfänglich großzügige finanzielle Zuwendungen ebenso wie der Aufbau engerer zwischenmenschlicher Beziehungen. Es ist wichtig, Anbahnungs- und Werbungsversuche möglichst frühzeitig zu erkennen, bevor eine Abhängigkeit entstanden ist. Sprechen Sie deshalb im Zweifelsfall mit der/dem Geheimschutzbeauftragten bzw. Sabotageschutzbeauftragten und/oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Dadurch können Sachverhalte vertraulich geklärt und Zweifel beseitigt werden
- Beziehungen in Staaten gemäß §13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG
8.1 Nahe Angehörige
• Nahe Angehörige Nahe Angehörige im Sinne der Sicherheitserklärung sind • Ehegattin/Ehegatte, • Lebenspartnerin/Lebenspartner, • Kinder und deren Ehegattinnen/Lebenspartnerinnen oder Ehegatten/Lebenspartner, • Eltern, • Geschwister und deren Ehegattinnen/Lebenspartnerinnen oder Ehegatten/Lebenspartner, • Eltern, Geschwister und Kinder der Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder des Ehegatten/Lebenspartners/Lebensgefährten.
Unter "Kinder" fallen auch Stief- und Pflegekinder, unter "Eltern" auch Stief- und Pflegeeltern, unter "Geschwister" auch Halb- und Stiefgeschwister.
Falls nahe Angehörige in einem in der Staatenliste gem. § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 17 SÜG genannten Staat leben, geben Sie unter Nr. 12 bitte Folgendes an (soweit bekannt): • Name und Vorname sowie Anschrift des/der nahen Angehörigen, • Geburtsdatum und –ort des/der nahen Angehörigen, • Verwandtschaftsbeziehung (z.B. Bruder), Intensität der Verbindung (z.B. häufige oder gelegentliche persönliche Besuche, häufiger Brief- oder Telefonkontakt).
8.2 Sonstige Beziehungen
• Sonstige Beziehungen Falls Sie, Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/ Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte sonstige Beziehungen (z.B. geschäftliche, gesellschaftliche, kulturelle, sportliche oder wissenschaftliche) in einen in der Staatenliste genannten Staat haben, erläutern Sie diese bitte kurz. Dies gilt auch für Beziehungen zu Verwandten, die nicht unter Nr. 8.1 fallen, sofern eine persönliche Verbindung unterhalten wird. Anzugeben sind auch Beziehungen zu Personen, die sich im staatlichen Auftrag außerhalb ihres Heimatstaates aufhalten (z.B. Botschaftsangehörige).
10
Unter sonstige Beziehungen fallen auch materielle Bindungen (Konten, Vermögen, Immobilien, mögliche künftige oder aktuelle Erbschaften etc.) in Staaten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG.
Bitte geben Sie zu allen genannten Personen die Personalien an (vgl. Erläuterungen zu Nr. 8.1).
Eine materielle oder emotionale Anbindung an einen Staat mit besonderen Sicherheitsrisiken ist an dieser Stelle detailliert darzustellen.
- Beziehungen zu kriminellen oder terroristischen Vereinigungen, zu verfassungsfeindlichen Organisationen oder Einzelpersonen, die Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz verfolgen
• Beziehungen zu kriminellen Hier sind Beziehungen zu kriminellen oder terroristischen Vereinigungen oder terroristischen offenzulegen. Dies können auch Beziehungen zu verantwortlichen oder Vereinigungen ansonsten maßgeblichen Personen dieser Vereinigungen sein.
• Beziehungen zu "Verfassungsfeindlich" sind diejenigen Aktivitäten oder Bestrebungen, bei verfassungsfeindlichen denen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von ihnen Organisationen oder verfolgten Ziele oder die von ihnen zur Erreichung dieser Ziele Einzelpersonen befürworteten Mittel und Wege ganz oder teilweise mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Widerspruch stehen.
Anzugeben sind Beziehungen zu Personenzusammenschlüssen oder Einzelpersonen gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 Bundesverfassungsschutzgesetz, • deren Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben; • die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in Deutschland für eine fremde Macht ausüben; • deren Bestrebungen durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden; • deren Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind.
Über die wichtigsten verfassungsfeindlichen Bestrebungen berichten die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundesministeriums des Innern die Ihnen bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können
Sofern die Frage nach Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen nicht eindeutig und vorbehaltlos verneint werden kann, sollten Sie in einem offenen Gespräch mit der/dem Geheimschutzbeauftragten bzw. Sabotageschutzbeauftragten und oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Einzelheiten und das heutige Verhältnis zu der Organisation darlegen.
11
- Anhängige Strafverfahren, Ermittlungsverfahren, Disziplinarverfahren und Verurteilungen
10.1. Anhängige Verfahren im Inland
• Anhängige Verfahren Geben Sie hier bitte bereits an, wenn Ermittlungen gegen Sie, Ihre im Inland Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihren Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten eingeleitet wurden. Dies gilt für jede Art von Straftaten (z.B. auch nach dem Steuerrecht) sowie alle Ermittlungen nach dem Disziplinarrecht.
Nicht anzugeben brauchen Sie Ermittlungen/Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Verurteilungen in Deutschland aus rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren.
10.2. Anhängige Verfahren und Verurteilungen im Ausland
• Anhängige Verfahren und Geben Sie hier bitte bereits an, wenn Ermittlungen gegen Sie, Ihre Verurteilungen im Ausland Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihren Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten eingeleitet wurden (vgl. Erläuterungen zu 10.1).
Anzugeben sind auch alle strafrechtlichen Verurteilungen im Ausland.
Nicht anzugeben brauchen Sie Ermittlungen/Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.
- Sonstiges
• Sonstiges Von Bedeutung sind vor allem Umstände, die Dritten für eine Erpressung Ihrer Person dienen können.
Wenden Sie sich im Zweifelsfalle vertrauensvoll an die/den Geheimschutzbeauftragte(n) bzw. Sabotageschutzbeauftragte(n) und/oder an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit der Bitte um ein Gespräch.
Unter Zuverlässigkeitsüberprüfungen (Nr. 11.2) sind z.B. Überprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz oder dem Atomgesetz zu verstehen.
12
Ihre Zustimmung zur Sicherheitsüberprüfung
Mit Ihrer Zustimmung zur Sicherheitsüberprüfung bestätigen Sie auch, dass Sie über Ihre durchgängige Anzeigepflicht gem. § 15b SÜG belehrt wurden. Bitte beachten Sie, dass Sie ebenso zur Anzeige der in der Sicherheitserklärung genannten Umstände im Hinblick auf Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihren Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten verpflichtet sind.
Zustimmung der Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder des Ehegatten/Lebenspartners/Lebensgefährten:
Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte darf nur mit ihrer/seiner Zustimmung in Ihre Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden. Dabei werden Daten zu ihrer/seiner Person auch in Dateisystemen gespeichert. Bitten Sie sie/ihn, ihre/seine Zustimmung in der Sicherheitserklärung durch Unterschrift zu bestätigen.