A-01_Bewerbungsbedingungen_VgV.pdf

Inbetriebnahmemanagement und technisches Monitoring für einen Ministerialneubau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 15:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Offenes Verfahren zur Vergabe von AMEV-Leistungen „Inbetriebnahmemanagement gem. AMEV Nr. 170 & 178“ für einen Neubau für Ministerielle Nutzung auf dem Postblockareal-Süd, Berlin-Mitte, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin VOEK 363-26

Bewerbungsbedingungen

1 Allgemeines .................................................................................................................................................................. 2

1.1 Fristen ................................................................................................................................................................... 2

1.2 Ortsbesichtigungen ........................................................................................................................................... 2

1.3 Nebenangebote .................................................................................................................................................. 2

1.4 Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen ........................................................................... 2

1.5 Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten ............................................................ 2

1.6 Übermittlung und Form der Angebote ......................................................................................................... 2

1.7 Verwendung der Vergabeunterlagen/Verschwiegenheitsverpflichtung/Datenschutz .................... 3

1.8 Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen ........................................................................................................................................................ 3

2 Bieterfragen .................................................................................................................................................................. 3

3 Angebotserstellung .................................................................................................................................................... 4

3.1 Eignung ................................................................................................................................................................. 4

3.2 Preisangaben ....................................................................................................................................................... 4

3.3 Konzept/weitere Unterlagen .......................................................................................................................... 5

4 Prüfung und Wertung der Angebote einschließlich der Zuschlagskriterien ................................................ 5

4.1 Preisbewertung ................................................................................................................................................... 6

4.2 Qualitätsbewertung ........................................................................................................................................... 6

5 Zuschlagserteilung/Vertrag ..................................................................................................................................... 6

6 Fremde Ressourcen .................................................................................................................................................... 6

6.1 Bietergemeinschaften ....................................................................................................................................... 6

6.2 Inanspruchnahme fremder Ressourcen (Unterauftragnehmer) ............................................................. 6

6.3 Eignungsnachweise bei Inanspruchnahme fremder Ressourcen ........................................................... 6

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1 Allgemeines

1.1 Fristen

Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen über die Vergabeunterlagen:27.08.2026
Ende der Angebotsfrist:11.09.2026, 9:00 Uhr
Ende der Bindefrist des Angebots:30.10.2026

1.2 Ortsbesichtigungen

Eine Ortsbesichtigung ist nicht erforderlich.

1.3 Nebenangebote

Nebenangebote werden nicht zugelassen.

1.4 Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen

Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Den Bedingungen dieser Ausschreibung widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen.

Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden.

1.5 Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten

Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.

Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.

Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot automatisch aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird.

Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.

1.6 Übermittlung und Form der Angebote

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

Angebote können ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe- online.de) abgegeben werden. Für die Abgabe eines Angebots ist die Schaltfläche „Angebot abgeben“ zu verwenden. Eine Angebotsabgabe über die Schaltfläche „Vergabestelle kontaktieren“ ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Angebotsabgabe auf postalischem Weg, per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.

Das elektronische Angebot muss mindestens in Textform eingereicht werden (lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des

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Angebotsschreibens (Anlage B-01)). Eine Einreichung in einer höheren Form (erweiterte oder qualifizierte elektronische Signatur) ist ebenfalls möglich.

Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:

Weitergehende Informationen zur e-Vergabe sind auf evergabe-online.de zu finden. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform steht der e-Vergabe HelpDesk zur Verfügung.

1.7 Verwendung der Vergabeunterlagen/Verschwiegenheitsverpflichtung/Datenschutz

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des evtl. folgenden Auftrags benutzt werden. Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt.

Der Bieter hat über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten der Auftraggeberin (einschließlich denen des jeweiligen leistungsempfangenden Nutzers/Mieters) -auch über den Abschluss des Vergabeverfahrens hinaus- Verschwiegenheit zu bewahren. Der Bieter ist hierbei verpflichtet, das geltende Datenschutzrecht sowie alle sonstigen anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und die einschlägige Rechtsprechung zum Datenschutz, zur Geheimhaltung und zum Fernmeldegeheimnis zu beachten. Er hat hierzu auch alle Beschäftigten des Unternehmens und alle anderen für ihn an diesem Auftrag beteiligten Personen entsprechend zu verpflichten.

Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er zudem verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter (Anlage A-02) hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.

1.8 Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen

Nach § 165 Abs. 1 GWB haben die Verfahrensbeteiligten in einem Verfahren vor der Vergabekammer oder dem Vergabesenat unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen.

Die Vergabekammer hat nach § 165 Abs. 2 GWB die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist.

Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.

Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer oder der Vergabesenat von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen.

Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB hat der Bieter daher die Möglichkeit, in den Angebotsunterlagen Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu machen.

Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme im Sinne des § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.

2 Bieterfragen

Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zu dem in Ziffer 1. genannten Termin bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.

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Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe- Plattform registrierte Teilnehmende werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

3 Angebotserstellung

3.1 Eignung

Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden.

Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. In diesem Fall sind auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin aufgestellte auftragsspezifische Eignungskriterien gemäß Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) wie bspw. drei vergleichbare Referenzen zusätzlich beizubringen.

Es kann nach § 50 Abs. 1 VgV alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gemäß § 50 Abs. 2 VgV nach.

Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Können aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht eingereicht werden, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

Sollte der Bieter nicht im Inland niedergelassen sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen.

3.2 Preisangaben

Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage B-02) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass dieses ausgefüllt wird. Der Bieter muss sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.

Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Bedarfsleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis (LV) führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Ausgeschlossen werden auch Angebote, bei denen die Leistungsverzeichnisse (LV) nicht im

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veröffentlichten Dateiformat oder als PDF eingereicht werden, und die daher nicht lesbar sind und mit den der Auftraggeberin zur Verfügung stehenden technischen Mitteln auch nicht in ein lesbares Format konvertiert werden können.

Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.

Sofern ein Bieter eine Leistung ohne Vergütung anbietet, ist dafür ein Preis von 0,00 € einzutragen. Dies ist nur zulässig für bestimmte geringfügige Einzelpositionen, sodass eine Abweichung von den Preisvorgaben und eine unzulässige Mischkalkulation ausgeschlossen ist.

3.3 Konzept/weitere Unterlagen

Zusammen mit dem Angebot ist ein schriftliches Konzept einzureichen.

Zur Form:

In formaler Hinsicht sollte das schriftliche Konzept insgesamt nicht mehr als 10 Seiten DIN A 4 (bei der Schriftart Arial, Schriftgröße 10 und einem Zeilenabstand von 1,5 pt, Seitenränder: links, oben, rechts und unten 2 cm) umfassen. Um eine objektive Bewertung der eingereichten Konzepte zu gewährleisten, sind diese anonymisiert und ohne jegliches Corporate Design (z. B. Logos, Farben oder andere erkennbare Gestaltungselemente des Unternehmens) einzureichen. Die Konzepte sollen sich ausschließlich auf die in den Vergabeunterlagen definierten Anforderungen und Bewertungskriterien beziehen. Eine Überschreitung der Seitenanzahl des schriftlichen Konzepts führt nicht zum Ausschluss, jedoch wird das Konzept ab Seite 11 nicht mehr bewertet.

4 Prüfung und Wertung der Angebote einschließlich der Zuschlagskriterien

Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Wichtiger Hinweis: Fehlende Preisangaben sowie fehlende oder fehlerhafte Angaben in den eingereichten Unterlagen können zum sofortigen Ausschluss des Angebots ohne Nachforderungsmöglichkeit führen.

Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:

Preis: 60 %

Qualität: 40 %

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4.1 Preisbewertung

Der im Vergleich aller Angebote günstigste Gesamtangebotspreis erhält die höchste Bewertungspunktzahl (300 Punkte). Die höheren Preise der anderen Angebote erhalten entsprechend ihrer Preisabstände zum günstigsten Angebot weniger Punkte. Die ermittelte Punktzahl geht als Preisnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein.

Die Formel für die Preisnote lautet:

𝑃𝑁 = 𝑃𝐺∗ 300 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝐴 𝑃𝐴

𝑃𝑁 =𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠𝑛𝑜𝑡𝑒 𝑑𝑒𝑠 𝑧𝑢 𝑏𝑒𝑤𝑒𝑟𝑡𝑒𝑛𝑑𝑒𝑛 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠 𝐴

𝑃 =𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑑𝑒𝑠 𝑔ü𝑛𝑠𝑡𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑛 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠 𝐺

𝑃 =𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑑𝑒𝑠 𝑧𝑢 𝑏𝑒𝑤𝑒𝑟𝑡𝑒𝑛𝑑𝑒𝑛 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠 𝐴

4.2 Qualitätsbewertung

Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet. Nähere Informationen zu der Bewertung entnehmen Sie der Anlage A-04 Wertung- und Zuschlagskriterien.

5 Zuschlagserteilung/Vertrag

Der Bieter ist bis zu dem in Ziffer 1 genannten Termin (Bindefrist) an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande.

6 Fremde Ressourcen

6.1 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind zugelassen (siehe Ziffer 5.1 der Anlage B-03).

Mit Angebotsabgabe ist, sofern zutreffend, die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) vorzulegen. Es muss ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Der Bieter muss sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.

6.2 Inanspruchnahme fremder Ressourcen (Unterauftragnehmer)

Die Leistungen sind durch die Auftragnehmerin mit eigenen Beschäftigten auszuführen, soweit die Auftragnehmerin in ihrem Angebot nicht ausdrücklich den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht.

Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang sämtlicher Teilleistungen, für deren Ausführung er sich anderer Unternehmen bedienen will, benennen (siehe Ziffer 5.2 der Anlage B-03).

6.3 Eignungsnachweise bei Inanspruchnahme fremder Ressourcen

Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die geforderte Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dies erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser anderen Unternehmen, aus der die zur Verfügung gestellten Fähigkeiten oder Ressourcen hervorgehen (Anlage B-06).

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Die Vergabestelle prüft die Eignung und das Vorliegen von Ausschlussgründen des Unternehmens, dessen Ressourcen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Ersetzung kann unter den Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 VgV verlangt werden. Nimmt der Bieter das andere Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften beide Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe.

Generell gilt für alle beteiligten Unternehmen (Auftragnehmer, Drittunternehmer auf deren Eignung der Bieter sich beruft, Mitglieder einer Bietergemeinschaft [siehe auch Ziff. 6.1]), dass jedes beteiligte Unternehmen alle Nachweise und Unterlagen zur Eignung jeweils für die betroffene Teilleistung vorzulegen hat. Dabei können die materiellen Anforderungen gemeinsam von den beteiligten Unternehmen erbracht werden. Diese Angaben werden im Hinblick auf die Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen gemeinsam berücksichtigt.

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