VS-NfD-Merkblatt Teil 6 (Telearbeit)
Vereinbarung über die Behandlung von Verschlusssachen des
Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
in der Privatwohnung („Homeoffice“)
1 Aufrechterhaltung des Schutzniveaus Bei der Behandlung von VS-NfD in der Privatwohnung ist das durch das VS-NfD-Merkblatt vorgegebene Schutzniveau umzusetzen. Der/die Beschäftigte verpflichtet sich, die hierfür nötigen Maßnahmen in seiner/ihrer Privatwohnung zu treffen. Die Privatwohnung meint den in der Bundesrepublik Deutschland belegenen Wohnsitz des Beschäftigten.
2 Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“ Der Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“ ist einzuhalten. VS-NfD sind insbesondere vor der Einsicht durch andere, sich in der Privatwohnung befindliche Personen zu schützen. Dies ist durch geeignete organisatorische oder technische Maßnahmen sicherzustellen (z. B. Nutzung eines separaten Raumes, einfacher Verschluss bei Papieren und Material, Einhaltung von Teil 3 dieses Merkblattes bei IT- Verarbeitung), die den spezifischen Gefahren der Behandlung von VS in der Privatwohnung gerecht werden.
3 Nutzung von Informationstechnik (IT) Für die Verarbeitung von VS-NfD auf IT ist Teil 3 des VS-NfD-Merkblattes zu einzuhalten. Insbesondere hält der/die Beschäftigte folgende Maßnahmen ein: • Die IT-gestützte Verarbeitung von VS-NfD in der Privatwohnung darf nur auf von der für VS-NfD verantwortlichen Person freigegebenen IT-Systemen (Hardware und Software) erfolgen. • IT-Systeme, die nicht über eine Festplattenverschlüsselung mit Zulassungsaussage verfügen, sind vor Arbeitsende auszuschalten und im ausgeschalteten Zustand gemäß Teil 2, Ziff. 5 aufzubewahren. • Die eingesetzten IT-Systeme dürfen nicht mit IT-Geräten in der Privatwohnung oder außerhalb verbunden sein (Ausnahme: private Internetzugangsrouter, die für eine von der VS-NfD verantwortlichen Person freigegebene VS-NfD-Kommunikationsverbindung genutzt werden). • Wartungs- oder Reparaturarbeiten an IT-Systemkomponenten dürfen nur auf Veranlassung der für den Schutz von VS-NfD im Unternehmen zuständigen Person durchgeführt werden. • Die IT-Systeme dürfen nicht für private Zwecke verwendet werden. • Einhaltung der von der VS-NfD verantwortlichen Person ausgehändigten Nutzungsanweisung für die IT- Systeme.
Der/die Beschäftigte ist über spezifische Risiken im „Homeoffice“ belehrt worden und bestätigt, diese Vorgaben des VS-NfD-Merkblatts und dieser Vereinbarung umzusetzen.
......................................................... ............................................................ Ort, Datum Ort, Datum
.......................................................... ............................................................................ Unterschrift des/der Beschäftigten Unterschrift der für VS-NfD verantwortlichen Person
© ALDB 2024 DMS-ID: 250225 Version: 5 Stand: 10.07.2024 Seite 1 von 1