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VOEK 446-26 Anlage C-02
Leistungsbeschreibung
für die Hygienereinigung mit anschließender Hygieneinspektion von
Raumlufttechnischen Anlagen:
1.Hinweis zur Kalkulation in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02):
Sofern nicht jeweils etwas anderes vorgegeben ist, handelt es sich bei den Preispositionen um den
Einheitspreis pro Hygienereinigung mit anschließender Hygieneinspektion.
Für die in der Bestandsliste mit Preisblatt aufgeführten Funktionseinheiten sind alle zur Funktion
gehörigen Teile und alles notwendige Zubehör, welches für einen Anlagenbetrieb notwendig ist, als
Kalkulationsgrundlage anzusetzen.
Die Funktionseinheit bezieht sich somit auf die gesamte Anlage, inkl. allen dazugehörigen
Komponenten, Teilen und Funktionen.
Da nicht jedes zur Funktion zugehörige Teil aufgezählt werden kann, sind grundsätzlich alle
Kalkulationen auf der Basis durchzuführen, dass der Einheitspreis sich immer auf die vollständigen und
funktionsfähigen Funktionseinheiten mit funktionswichtigen Teilen, allem Zubehör und allem zum
Betrieb notwendigen peripheren Installationen bezieht.
Sie sind die Basis für die Kalkulation und in die angebotenen Leistungen einzukalkulieren.
2.Sonstiges – Bedarfspositionen:
Bei denen in der Bestandsliste mit Preisblatt angegebenen Bedarfspositionen besteht generell nur
Anspruch auf Vergütung nach gesonderter Beauftragung in Schriftform durch die Auftraggeberin (AG)
und einen, zusammen mit der Rechnung eingereichten und bestätigten Leistungsnachweis.
Ein pauschaler Anspruch auf Abrechnung besteht nicht!
3.Hygienereinigung mit anschließender Hygieneinspektion:
Die Hygienereinigung mit anschließender Hygieneinspektion gemäß VDI 6022 bezieht sich
ausschließlich auf die RLT-Geräte und Deckenauslässe.
Die Hygienereinigung mit anschließender Hygieneinspektion ist mit einem dem Stand der Technik
geeigneten Reinigungsverfahren durchzuführen.
Die Bestätigung der ordnungsgemäß ausgeführten Hygienereinigungen erfolgt mittels Durchführung
von Hygieneinspektionen. Falls Nachreinigungen erforderlich werden, sind diese dem Auftraggeber
mitzuteilen und direkt im Anschluss an die Erstreinigung kostenneutral durchzuführen.
Die Hygienereinigung mit anschließender Hygieneinspektion ist beginnend im ersten Vertragsjahr
durchzuführen.
Dem Angebot sind die Zertifizierungsnachweise des Unternehmens gemäß VDI 6022 beizulegen. Seite 1 von 2
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Nach Auftragserteilung ist unaufgefordert die VDI - Zertifizierung des Fachpersonals nachzuweisen,
welches die Maßnahme durchführen wird.
4.Reinigungs-/Inspektionsberichte:
Es ist für jede durchgeführte Hygienereinigung mit anschließender Hygieneinspektion ein Bericht je
RLT-Anlage zu erstellen und zu unterzeichnen. Dieser Bericht muss mindestens folgende Angaben
enthalten:
(1) Einzelheiten zum Reinigungsgegenstand (Gebäude, Lüftungsanlage usw.):
Anschrift, Name oder sonstige eindeutige Bezeichnung des Gebäudes
Gebäudeeigentümer
Datum von Hygienereinigung und anschließender Hygieneinspektion
Unterzeichnung des Berichts durch den Prüfer (Blockschrift und Unterschrift)
(2) Einzelheiten zu den geprüften Anlagen:
physische Beschreibung der geprüften und gereinigten Anlagen;
Auflistung der verwendeten Ausrüstung.
(3) Bei der Hygienereinigung angewendete Verfahren und verwendete Ausrüstung
sowie Beurteilung nach der Hygienereinigung (optisch, gemessen):
Reinigungsbereich (gesamte Anlage / Teil einer Anlage);
Dokumentation der Verfahren und der Ausrüstung sowie Liste der verwendeten Produkte,
einschließlich der Produktzertifikate
Ergebnisse der Beurteilung nach der Hygienereinigung und -inspektion, einschließlich
Fotodokumentation mit eindeutiger Zuordnung der Bilder zu den jeweiligen RLT-Anlagen und
Deckenauslässen.
Empfehlungen (einschließlich des empfohlenen Zeitpunktes der nächsten Hygienereinigung
und -inspektion).
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