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ERWEITERUNG
ANNE-FRANK-BERUFSKOLLEG
MANFRED-VON-RICHTHOFEN-STR. 39
48145 MÜNSTER
WÄRMESCHUTZ NACH GEG UND KLIMAFREUNDLICHER NEUBAU – 2024
NICHTWOHNGEBÄUDE (EFFIZIENZGEBÄUDE-STUFE 40)
SCHALLSCHUTZ NACH DEM VERFAHREN DER DIN 4109
Bauherr: Bauwerke Münster GmbH Klemensstr. 10 48143 Münster
Planung: Heupel GmbH Am Mittelhafen 16 48155 Münster Hansen + Partner Ingenieure GmbH Handelsregister: Amtsgericht Wuppertal Bearbeitung: Dipl.-Phys. Ing. Heiko Hansen Registernummer: HRB 31322 Laurin Göbel B.Sc. Hauptsitz Lise-Meitner-Str. 1-3 42119 Wuppertal Telefon 0202- 629333-0 Planstand: Genehmigungsplanung 05.06.2025 info@Hansen-Ingenieure.de www.Hansen-Ingenieure.de Umfang: 85 Seiten Geschäftsführende Gesellschafter: Dipl. Phys. Ing. Heiko Hansen Dipl.-Ing. (FH) Marc Dresen AZ: 3407-3_LP4 Genehmigungsplanung
Projektbüro Datum: 09.07.2025 Krögerweg 17 48155 Münster Telefon 0251- 3905139 52527911 ..rrNN--..kkooDD OORRAAWWAA
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INHALT: BLATT
- PROJEKT UND AUFGABENSTELLUNG 4
1.1 Projekt 4
1.2 Verwendeter Planstand 4
1.3 Aufgabenstellung 4
- ZUSAMMENFASSUNG UND BERECHNUNGSERGEBNISSE 7
2.1 Wärmeschutz 7
2.2 Bauakustik 10
- THERMISCHE BAUPHYSIK/ ENERGIEBILANZIERUNG 11
3.1 Wärmetechnisches Konzept 11
3.2 Berechnungsergebnisse Energiebilanzierung 15
3.3 Wärmeschutz/Mindestwärmeschutz 15
3.4 Anforderungen an den Mindestluftwechsel in Räumen 18
3.5 Anforderungen an die Luftdichtheit nach §13 GEG 18 2024
3.6 Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz 19
3.7 Feuchteschutz nach DIN 4108-3 24
3.8 Anlagentechnik 26
3.9 Bauteilübersicht der Gebäudehüllfläche 28
- LEBENSZYKLUSANALYSE (LCA-NACHWEIS) 30
4.1 Grunddaten/ Berechnungsgrundlagen 30
4.2 Ermittlung der Anforderungswerte 30
4.3 Gebäudeergebnisse nach QNG 31
4.4 Ergebnisse nach Rechenwerten 31
4.5 F-Gase Verordnung 32
4.5 Fortschreibung der LCA-Berechnungen/Abschluss von Leistungsphasen 33
- BAULICHER SCHALLSCHUTZ NACH DIN 4109/ KÖRPERSCHALLSCHUTZ 34
5.1 Grundlagen 35
5.2 Sanitär-Installationen 39
5.3 Haustechnische Anlagen 40
5.4 Aufzugsanlagen 43
5.5 Bauteilnachweise 44
5.6 Schallschutz gegen Außengeräusche 56
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-
GRUNDLAGEN/ QUELLEN/ LITERATUR 60
-
ZONIERUNG NACH NUTZUNGSPROFILEN 65
-
THERMISCHE ZONIERUNG 67
-
LUFTDICHTHEITSKONZEPT 69
-
WÄRMEBRÜCKENDETAILS 75
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- PROJEKT UND AUFGABENSTELLUNG
1.1 Projekt
Das Architekturbüro Heupel GmbH, Münster plant für die Bauwerke Münster GmbH
die Erweiterung des Anne-Frank-Berufskolleg, Münster. Das Gebäude soll an der
Manfred-von-Richthofen-Str. 39 in 5-geschossiger Bauweise über einer Tiefgarage
errichtet werden.
Abbildung 1: Lageplanausschnitt (ohne Maßstab) Stand 05.06.2025
Inhalte der geplanten Maßnahmen sind:
• UG: Garage; Technikräume
• EG bis 4.OG: Unterrichts- und Fachräume, Verkehrs- und Nebenflächen
1.2 Verwendeter Planstand
Heupel GmbH, Münster; Genehmigungsplanung Stand 05.06.2025
1.3 Aufgabenstellung
Die Aufgabenstellung im Rahmen der Entwurfsplanung umfasst die bauphysikali-
schen Bereiche:
-
Thermische Bauphysik/Wärmeschutz/Energiebilanzierung
-
Bestimmung Lebenszyklusanalyse (LCA) für Klimafreundlicher Neubau
-
Baulicher Schallschutz nach den Anforderungen aus DIN 4109-1:2018-01
1.3.1 Thermische Bauphysik/ Wärmeschutz/ Energiebilanzierung
1.3.1.1 Energiebilanzierung gem. GEG 2024
Die energetische Bilanzierung erfolgt nach den Berechnungsvorschriften des Ge-
bäudeenergiegesetztes GEG für Nichtwohngebäude in Verbindung mit der 2024
Normenreihe DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden -Berechnung
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AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 5 von 85
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwas-
ser und Beleuchtung -“.
1.3.1.2 Energiebilanzierung zum Klimafreundlichen Neubau
Darüber hinaus soll das Gebäude die Qualitätsstufe ‚Klimafreundlicher Neubau –
Nichtwohngebäude‘ nach den Förderrichtlinien zum Programm 499 im Programm
Bundesförderung effiziente Gebäude erreichen. Angestrebt wird das erste Qualitäts-
niveau (ohne QNG), d.h. ohne Nachhaltigkeitszertifikat.
Die Stufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude wird erreicht, wenn ein Gebäude
nach energetischem Standard eines Effizienzgebäude 40 die Anforderungen an
die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus des Qualitätssiegels Nach-
haltigkeitsgebäude Plus erreicht. Das Referenzgebäude mit einzuhaltenden Anfor-
derungswerten wird im GEG Anlage 2 definiert. Diese sind für den energeti- 2024
schen Standard als Effizienzgebäude 40 im Bereich der Primärenergie Q auf 40 % P
gesenkt. Darüber hinaus darf keine Wärmeerzeugung auf Basis fossiler Energie
oder Biomasse bestehen, mittlere U-Werte sind einzuhalten.
Die Nachweisführung der Analyse des Treibhauspotentials (GWP ) sowie der Auf- 100
wand an Primärenergie, nicht erneuerbar (Q , ) im Betrachtungszeitraums des ge- Pne
planten Gebäudes wird unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse
(LCA) durchgeführt. Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die definierten An-
forderungswerte nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-
PLUS) oder PREMIUM (QNG-PREMIUM) eingehalten werden. Die Lebenszyklusana-
lyse ist entsprechend Anhang 3.1.1 zur Anlage 3 des QNG-Handbuchs zu ermitteln.
Die Bezugsfläche für das Treibhauspotential (GWP ) und die Primärenergie, nicht 100
erneuerbar (Q , ) stellt gemäß QNG die Netto-Raumfläche [NRF(R)] nach DIN 277 P ne
dar. Der Bezugszeitraum entspricht einem definierten Betrachtungszeitraum von 50
Jahren. Darüber hinaus muss Kältemittel die F-Gase-Verordnung einhalten.
1.3.1.3 Gebäudeleitlinie der Stadt Münster
Nach der Gebäudeleitlinie 2020 der Stadt Münster sollen Neubauten ab 500 m2
BGF einen Grenzwert des Heizwärmebedarfs von 20 kWh/m2 (BGF) nicht überschei-
ten. Bilanziert wird dies nach dem Rechenverfahren des Passivhausinstituts
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Darmstadt, angepasst an die Gebäudeleitlinie der Stadt Münster. Zusätzlich sind
die folgenden Grenzwerte einzuhalten:
Wärmebrückenkorrekturwert: ≤ 0,03 W/m2K
Luftwechselrate: < 1,0 h-1
Folgende Wärmedurchgangskoeffizienten sind nach der Gebäudeleitlinie 2020
/17/ einzuhalten:
| Bauteil | Wärmedurchgangs- | ||
|---|---|---|---|
| koeffizient | |||
| Außenwand | < 0,15 W/m2K | ||
| Dachfläche | < 0,15 W/m2K | ||
| Decken, Wände, Boden gegen unbeheizte Räume | < 0,15 W/m2K | ||
| Bodenplatte | < 0,25 W/m2K | ||
| Fenster U w | < 1,10 W/m2K | ||
| Verglasung | < 0,80 W/m2K |
1.3.2 Bestimmung Lebenszyklusanalyse (LCA) für Klimafreundliche Neubauten
Wie unter Abs. 1.3.1.2 beschrieben, sind die Anforderungen an Treibhausgasemissio-
nen, des ‚Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus‘ einzuhalten. Eine Zertifizie-
rung über ein Nachhaltigkeitszertifikat ich nicht geplant.
1.3.3 Akustische Bauphysik -Schallschutz
Im baurechtlichen Sinne ergeben sich Anforderungen zum Mindestschallschutz
nach der DIN 4109-1:2018-01 für ‚Schulen- und vergleichbare Einrichtungen‘. Diese
Anforderung betrifft auch den Schallschutz gegen Außenlärm.
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- ZUSAMMENFASSUNG UND BERECHNUNGSERGEBNISSE
2.1 Wärmeschutz
2.1.1 Baurechtlicher Wärmeschutz
Die Anforderungen an den energiesparenden Wärmeschutz nach der GEG2024
für das Nichtwohngebäude nach dem Referenzgebäudeverfahren werden ein-
gehalten. Tabelle 1 zeigt die bedarfsbasierten Ergebnisse zum Wärmeschutznach-
weis für das geplante Gebäude, mit den derzeit vorgesehenen Bauteilen und der
Anlagentechnik im baurechtlichen Genehmigungsverfahren.
Tabelle 1: Ergebnistabelle zum Wärmeschutznachweis nach GEG2024 Nichtwohnnut-
zung
| Anforderungskriterium | Soll | Ist | % vom | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Sollwert | |||||
| Mittl. U-Wert opake Außenbau- teile (≥ 19°C) | 0,28 W/(m²K) | 0,14 W/(m²K) | 50,0 % | ||
| Mittl. U-Wert transparente Außen- bauteile (≥ 19°C) | 1,50 W/(m²K) | 0,96 W/(m²K) | 64,0 % | ||
| Mittl. U-Wert Oberlichter (≥ 19°C) | 2,50 W/(m²K) | 0,95 W/(m²K) | 38,0 % | ||
| Spez. Primärenergiebedarf | 58,41 kWh/(m²a) | 33,86 kWh/(m²a) | 58,0 % |
2.1.2 BEG NWG Effizienzhaus-Stufe 40
Die Anforderungen an die BEG NWG Effizienzgebäude-Stufe 40 werden eingehal-
ten (vgl. Tabelle 2). Die EE-Klasse wird bei den Bauvorhaben erreicht, sofern vom
Anlagenhersteller ein entsprechendes Zertifikat über die Einhaltung der EE-Klasse
vorzulegen, das konform mit den BEG Forderungen zum Erreichen der EE-Klasse
ist. Des Weiteren werden die Anforderungen an die Lebenszyklusanalyse nach
QNG eingehalten (vgl. Tabelle 3). Eine Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse) ist
nicht geplant.
Tabelle 2: Ergebnistabelle BEG NWG Effizienzgebäude-Stufe 40
| Anforderungskriterium | Ist | Soll | % vom Sollwert | Sollwert | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| BEG NWG | ||||||
| 40 | ||||||
| Mittl. U-Wert opake Außenbau- teile (≥ 19°C) [W/(m²K)] | 0,14 | 0,18 | 77,8 % | 100 % | ||
| Mittl. U-Wert transparente Au- ßenbauteile (≥ 19°C) [W/(m²K)] | 0,96 | 1,0 | 96,0 % | 100 % | ||
| Mittl. U-Wert Oberlichter, Türen (≥ 19°C) [W/(m²K)] | 0,91 | 1,6 | 56,9 % | 100 % | ||
| Spez. Primärenergiebedarf [kWh/(m²a)] | 33,9 | 106,2 | 31,9 % | 40,0 % |
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Tabelle 3: Ergebnistabelle Lebenszyklusanalyse nach QNG
| Anforderungskriterium | Anforderungswert | Anforderungswert | Berechne- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (PLUS) | (PREMIUM) | ter Wert | |||||||
| Treibhausemissionen GWP 100 [kg CO Äqui./(m²*a)] 2 | 18,6 | 16,0 | 12,5 |
Planerisch werden die Anforderungswerte QNG-Plus zum derzeitigen Planstand
Erreicht. Die konkreten Materialmengen werden im weiteren Verlauf der Ausfüh-
rungsplanung noch weiter konkretisiert.
2.1.3 Luftdichtheit
Das Gebäude ist luftdicht nach dem Stand der Technik zu errichten. In der Berech-
nung wurde für das Gebäude eine Dichtheitsprüfung angesetzt. Die Einhaltung
der Anforderung nach GEG §26 an die Luftdichtheit der Gebäudehülle ist hier- 2024
bei maßgeblich zur Erfüllung der gestellten Anforderungen an den Wärmeschutz.
In Abschnitt 9 werden die Anforderungen an die Erstellung einer luftdichten Ge-
bäudehülle nach DIN 4108-2:2013-02 bzw. die Planungs- und Ausführungsbeispiele
nach DIN 4108-7:2011-01 als ‚Luftdichtheitskonzept‘ zusammengefasst.
2.1.4 Mindestwärmeschutz beheizter Gebäudebereiche
Die im Nachweis zum Wärmeschutz berücksichtigten Bauteile beheizter Gebäu-
debereiche erfüllen die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN
4108-2:2013-02. Der rechnerische Nachweis wird in der Anlage geführt.
2.1.5 Sommerlicher Wärmeschutz
Es wurde die Berechnung zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-
02 für maßgebliche kritische Räume durchgeführt. Die Berechnungsergebnisse
bzw. die erforderlichen Mindestmaßnahmen sind unter Abs. 3.6.2 zusammenge-
fasst. Im Wesentlichen sind das:
• Außenliegender Sonnenschutz (z.B. Textilscreens/Raffstore) an allen Fens-
tern der Fassaden Nord / Ost / Süd & West. Verschattungsfaktor von Fc ≤
0,25; Wärmedämmverglasung (3-fach) mit einem Gesamtenergiedurch-
lassgrad g ≤ 0,53;
• ausgenommen von außen liegenden Verschattungen sind die überdach-
ten Bereich der Aula/Magistrale; hier ist eine Sonnenschutzverglasung g<
0,30 vorgesehen
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• In allen Bereichen wird eine Nachtlüftung mit n ≥ 2,0 h-1 sowie eine erhöhte
Taglüftung ≥ 3 h-1 erforderlich; diese ist über die RLT-Anlage sicherzustellen
• Ausgenommen von der außen liegenden Verschattung sind die Flucht-
wege
• Weitere abweichende Maßnahmen sind im Absatz 3.12 dargestellt.
2.1.6 Nutzungspflicht Erneuerbare Energien
Durch die Nutzung der Fernwärme Stadtwerke Münster und Anschluss an das Wär-
menetz sind nach GEG §71b unter der Voraussetzung, dass der Wärmenetzbetrei-
ber die gestellten Rahmenbedingungen einhält, die Anforderungen nach GEG er-
füllt.
2.1.7 Feuchteschutz nach DIN 4108-3
Der Feuchteschutznachweis nach DIN 4108-3:2023-04 erfolgt nach dem so ge-
nannten Periodenbilanzverfahren. Der Nachweis wird im rechnerischen Nachweis
in der entsprechenden Anlage geführt.
Gemäß DIN 4108-3 sind für folgende Bauteile kein rechnerischer Nachweis zu füh-
ren:
- Betonwände gegen Außenluft mit Innenputz und Außendämmung inklusive
hinterlüfteter Außenwandbekleidung nach DIN 4108-3 (Abs. 5.3.2.1)
- Bodenplatten mit Abdichtung nach DIN 4108-3
Zur Erfüllung der Technischen Baubestimmungen ist die Bodenplatte untersei-
tig zu dämmen und darf einen Gesamtanteil des Wärmedurchlasswiderstan-
des raumseitig der Abdichtung um nicht mehr als 20 % überschreiten. Alter-
nativ ist eine hygrothermische Bauteilsimulation erforderlich nach den Vorga-
ben der DIN 4108-3 Anhang D. Für erdberührte Bauteile liegen nach DIN 4108-
3 jedoch keine Randbedingungen zur Modellbildung vor. Nach aktuellem
Entwurf der DIN 4108-3 ist die Ausführung von raumseitigen Dämmschichten
möglich, wenn der s -Wert der Schichten raumseitig der Wärmedämmung s d d
≥ 20 m beträgt, damit die Konstruktion als nachweisfrei eingestuft werden
kann. Dies ist z.B. durch die Ausführung einer PE-Folie s -Wert ≥ 20 m, mit ver- d
klebten Stößen möglich.
- Außenwände in Holzbauart nach DIN 68800-2
Beidseitig bekleidete oder beplankte Wände in Holzbauart mit vorgehängten
Außenwandbekleidungen mit raumseitiger diffusionshemmender Schicht s ≥ d,i
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2 m und außenseitiger diffusionsoffener Schicht s ≤ 0,3 m oder Holzfaser- d,e
dämmplatte nach DIN EN 13171
- Nicht belüftete Dächer mit Dachabdichtungen nach DIN 4108-3
Bei Dachbegrünungen und massiven Terrassenbelägen in Bettungsschichten
ist eine diffusionsdichte Schicht (Dampfsperre) sd-Wert ≥ 1500 m (z.B. Bitumen
mit Aluminiumeinlage) zwischen Tragkonstruktion (ggf. Schalung) und Wär-
medämmung notwendig.
2.2 Bauakustik
Die Anforderungen an den Mindestschallschutz nach DIN 4109:2018-01 werden an
die Bauteile nach Absatz 6.3 an ‚Schulen‘ und nach Absatz 5.1 an ‚Büros‘, sowie
an die Luftschalldämmung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen und Anla-
gen im eigenen Bereich gestellt. Die baurechtlichen Mindestanforderungen nach
DIN 4109-1:2018-01 werden damit in allen Fällen rechnerisch eingehalten (siehe
Abschnitt 4).
[Seite 11]
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- THERMISCHE BAUPHYSIK/ ENERGIEBILANZIERUNG
3.1 Wärmetechnisches Konzept
Das Gebäude (hier Neubau) gliedert sich in Bereiche unterschiedlicher Nutzungen
und Temperaturniveaus. Im Sinne eines energiesparenden Wärmeschutzes erfolgt
die wärmetechnische Dimensionierung für beheizte Gebäudebereiche. Das sind
sowohl normal beheizte (θ 19 C) als auch niedrig beheizte Gebäudebereiche i
mit Raumtemperaturen (12° C ≤ θ < 19 C). i
Basis der wärmetechnischen Dimensionierung ist das Gebäudeenergiegesetz
GEG mit den entsprechenden Begleitnormen DIN V 18599. Das Gebäudeener- 2024
giegesetz kann als a. a. R. d. T. in Bezug auf die Berechnung des Wärmeschutzes
im baurechtlichen Genehmigungsverfahren angesehen werden und ist darüber
hinaus eine gesetzliche Bestimmung. Die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen ist
über die GEG-UVO geregelt.
Mit der DIN V 18599 wird ein integraler Berechnungsansatz getroffen, der sowohl
die baulichen wie auch die haustechnischen Gebäudebedingungen berücksich-
tigt. Damit kann bereits in der Planungsphase eine Gesamtbilanz über den Ener-
giebedarf des Gebäudes aufgestellt werden.
Hierzu erfolgt eine gemeinschaftliche Bewertung des Baukörpers, der Nutzung und
der Anlagentechnik. Mithilfe des in-
tegralen Ansatzes und dem zu ver-
wendenden Rechenalgorithmus kön-
nen hierbei Wechselwirkungen der
sich gegenseitig beeinflussenden An-
teile (Energieflüsse) berücksichtigt
werden.
Abbildung 2: Energetische Bilanzierung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599-1 S tro mm K lim a tisie
a u fw e n d it d e r E n e B ila n z ie ru n g
H e iz u n g
L ü ftu n g
Trin k w a s s e rv e rs o rg u n g
B e le u c h tu n g
ru n g (e in s c h lie ß lic h K ü h B e fe u c h tu n g )
u n g e n (H ilfs e n e rg ie n ), d rg ie v e rs o rg u n g z u s a m m lu n g u
ie u n m e n h ä n n d
itte g e n lb. a r
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3.1.1 Wärmetechnisches Anforderungsniveau Nichtwohngebäude nach GEG 2024
Die Anforderungen an den energiesparenden Wärmeschutz ergeben sich aus
§ 18 und §19 GEG , für Nichtwohngebäude mit Innentemperaturen ≥12°C. 2024 i
Hiernach sind für zu errichtende Nichtwohngebäude im öffentlich-rechtlichen
Nachweisverfahren,
▪ der zul. Jahresprimärenergiebedarf [Q ] für Heizung, Warmwasserbereitung, p
Lüftung, Kühlung und eingebauter Beleuchtung;
▪ der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient [U] der wärmeübertragenden Um-
fassungsfläche;
rechnerisch nachzuweisen.
Gemäß § 18 Abs. 1 GEG darf der Jahres-Primärenergiebedarf des Nichtwohn- 2024
gebäudes das 0,55-fache des Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes
aus dem Referenzgebäudeverfahren nach DIN V 18599:2018-09 mit der techni-
schen Referenzausführung nach Anlage 2 GEG nicht überschreiten. 2024
3.1.2 Gebäudeleitlinien der Stadt Münster
Die kommunalen Gebäude sollen, gemäß Ratsbeschluss die Qualitäten der Ge-
bäudeleitlinien 2024 der Stadt Münster (Stand März 2025), herausgegeben vom
Amt für Immobilienmanagement erfüllen. Die Anforderungen an den baulichen
Wärmeschutz sind bei Neubauten wie folgt:
• Jahresheizwärmebedarf von ≤ 20 kWh/m² (BGF) nachzuweisen
• sind Wärmebrücken ≤ 0,03 W/(m²K) anzusetzen
• Luftwechselrate n < 1,0 h-1 nachzuweisen (Blower- Door- Test) 50
• Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2 ≤ 450 Übertemperaturgradstun-
den (Nachweis durch thermische Gebäudesimulation)
• Bauteilanforderungen an U-Werte
Tabelle 4: Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile von Neubauten, entnommen aus Gebäudeleitlinie 2020 der Stadt Münster Anlage 4 Abs. 2.1
| Bauteil | U [W/(m²K) | entsprich ca. Dämmdicke | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Außenwand | < 0,15 | ca. 20 cm (WLG 032) | ||||||
| Dach | < 0,15 | ca. 22 cm (WLG 032) | ||||||
| Decken, Wände, Böden (gegen unbeh. Räume) | < 0,15 | ca. 20 cm (WLG 030) | ||||||
| Bodenplatte | < 0,25 | ca. 12 cm (WLG 030) | ||||||
| Fenster U w | < 1,10 | |||||||
| Verglasung | < 0,80 |
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3.1.3 Jahresheizwärmebedarf gem. PHPP
Nach dem Rechenverfahren des Passivhausinstituts Darmstadt werden zum be-
rechnen des Heizwärmebedarfs die Wärmeverluste
• Q Transmissionswärmeverluste [kWh/a] T
• Q Lüftungswärmeverluste [kWh/a] L
mit den nutzbaren Wärmegewinnen
• Q Wärmeangebot Solarstrahlung [kWh/a] S
• Q Interne Wärmequellen [kWh/a] I
sowie der Energiebezugsfläche [m²] verrechnet.
Nach der Gebäudeleitlinie Münster 2020 Abschnitt 3.2 ist als Energiebezugsfläche
die Bruttogeschossfläche des geplanten Gebäudes anzusetzen.
Tabelle 3: Übersicht des Jahresheizwärmebedarfs
| Ergebnis Anne-Frank Berufskolleg | Anforderungen Gebäudeleitlinie Münster | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Jahresheizwärmebedarf [kWh/(m²a)] | Jahresheizwärmebedarf [kWh/(m²a)] | ||||
| 13 | < 20 |
Die Anforderungen der Gebäudeleitlinie Münster an den Jahresheizwärmebe-
darf können somit als erfüllt angesehen werden.
3.1.4 Anforderungen an die Verwendung von erneuerbarer Energien nach GEG 2024
Nach § 71 Absatz 1 des Gebäudeenergiegesetzes besteht die Pflicht 65% der bereit-
gestellten Wärme einer Heizungsanlage aus erneuerbaren Energien zu erzeugen.
Diese Anforderung gilt auch als erfüllt, wenn der Wärmebedarf des zu errichtenden
Gebäudes, über den Anschluss an ein Wärmenetz nach § 71b GEG gedeckt wird. 2024
3.1.5 Thermische Zonierung/Konditionierte Gebäudebereiche nach GEG 2024
Der Erweiterungsbau wird in den Geschossen EG bis 4.OG durchgängig mit >12 °C
niedrig oder normal beheizt. Im Untergeschoss erfolgt die Beheizung nur für die
erforderlichen Verkehrsflächen, in einem Raumzusammenhang mit dem EG.
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Abbildung 3: Beheizter Bereich im UG
Der Bauvorhaben gliedert sich, entsprechend der Nutzungen und Konditionie-
rung, wie folgt auf:
Tabelle 5: Übersicht der konditionierten Gebäudebereiche
| Zonen | Konditionierung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Heizen | Lüften | Kühlen | |||||||||
| Schulgebäude/ Erweiterung | |||||||||||
| Zone 1: Unterrichtsräume | ≥ 19 °C i | Lüftung gemäß ASR 5.4 Gebäudeleitli- nie 2020 Dezentral gem. TGA Planung | - | ||||||||
| Zone 2: WC-Anlagen | ≥ 19 °C i | - | |||||||||
| Zone 3: Sonstige Aufenthaltsräume | ≥ 19 °C i | - | |||||||||
| Zone 4: Verkehrsflächen | ≥ 19 °C i | - | |||||||||
| Zone 5: Pumi, Technik | ≥ 19 °C i | - |
Für die Berechnung des Energiebedarfs ist es in der Regel erforderlich, das Ge-
bäude in mehrere Zonen zu unterteilen, die sich hinsichtlich Nutzung und Konditi-
onierung unterscheiden. Ziel der Zonierung ist es, Bereiche mit gleichen oder ähn-
lichen Nutzenergiemengen, gleicher technischer Konditionierung und den so ge-
nannten „zusätzlichen Zonenteilungskriterien“ (z. B. unterschiedliche Glasflächen-
anteile) zusammenzufassen. Aus der Summe des jeweiligen Energiebedarfs der
einzelnen Zonen ergibt sich der Gesamtenergiebedarf der Gebäudebereiche
„Nichtwohngebäude“.
Es wird zunächst eine vereinfachte Zonierung für das Nichtwohngebäude ange-
setzt. Im weiteren Planungsfortschritt kann sich durch eine detailliertere Zonierung
der Jahres-Primärenergiebedarf gegenüber dem jetzigen Stand ändern. Die Nut-
zungsrandbedingungen zu den o.g. Zonen ergeben sich aus der DIN V 18599-10.
In Abschnitt 7 ist die Zonierung in den Grundrissen farbig dargestellt.
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Tabelle 6: Zonierung
| Zone | Bezeichnung, Nutzung | Zonenzuordnung nach DIN V 18599-10 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| -Nutzungsprofile- | |||||
| Schulgebäude/Erweiterung | |||||
| 1 | Klassenraum | Nr. 8 Klassenzimmer (Schule) | |||
| 2 | WC/Sanitär | Nr. 16 WC Sanitär in Nichtwohngebäuden | |||
| 3 | Sonstiger Aufenthalt | Nr. 16 Sonstige Aufenthaltsräume | |||
| 4 | Verkehrsflächen | Nr. 19 Verkehrsflächen | |||
| 5 | Pumi, Technik | Nr. 20 Lager, Technik, Archiv |
3.2 Berechnungsergebnisse Energiebilanzierung
3.2.1 Ergebnisse nach dem Gebäudeenergiegesetz
Die Anforderungen an den energiesparenden Wärmeschutz nach dem GEG 2024
für das Nichtwohnnutzung, nach dem Referenzgebäudeverfahren, werden mit
den getroffenen Ansätzen eingehalten.
Tabelle 7: Ergebnistabelle nach GEG - Nichtwohnnutzung 2020
| Anforderungskriterium | Ist | Soll | % vom Sollwert | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mittl. U-Wert opake Außenbauteile ≥ 19 °C [W/(m²K)] | 0,14 | 0,18 | 77,8 | ||||||||
| Mittl. U-Wert transparente Außenbauteile ≥ 19 °C [W/(m²K)] | 0,96 | 1,00 | 96,0 | ||||||||
| Mittl. U-Wert Obrlichter, Türen, Tore ≥ 19 °C [W/(m²K)] | 0,91 | 1,60 | 56,9 | ||||||||
| Spez. Primärenergiebedarf [kWh/(m²a)] | 33,9 | 106,2 | 31,9 |
3.3 Wärmeschutz/Mindestwärmeschutz
3.3.1 Winterlicher Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2
Das Gebäudeenergiegesetz GEG §11 ‚Mindestwärmeschutz‘ legt i.V.m. DIN 4108-
2:2013-02 Mindestanforderungen an die Wärmedämmung von Bauteilen und bei
Wärmebrücken in der Gebäudehülle von Aufenthaltsräumen fest. Dabei sind be-
lüftete Nebenräume, die durch angrenzende Aufenthaltsräume indirekt beheizt
werden, wie Aufenthaltsräume zu behandeln.
„Unter einem Aufenthaltsraum wird bauordnungsrechtlich der Raum eines Gebäudes ver- standen, der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt und ge- eignet ist (vgl. § 2, Abs. 6 MBO und die entsprechenden Definitionen in den Landesbau- ordnungen). Lagerräume werden in einigen Landesbauordnungen ausdrücklich aus dem Begriff des Aufenthaltsraumes ausgenommen“ (Auslegungsfragen zur Energieeinsparver- ordnung 4. Teil, Fachkommission Bautechnik der Bundesminister-konferenz, Dr. J. Achelis DIBt.)
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Folgende Mindestwerte für die Wärmedurchlasswiderstände von Bauteilen (Auf-
enthaltsräume) sind einzuhalten:
Tabelle 8: Für den Mindestwärmeschutz einzuhaltende Wärmeübergangswiderstände 𝒆𝒓𝒇.𝑹 (Bauteile mit einer flächenbezogenen Masse von 𝒎′ ≥ 100 kg/ m²)
| Nr. | Bauteil | 𝒆𝒓𝒇.𝑹 | ||
|---|---|---|---|---|
| [m2K/ W] | ||||
| 1 | Wände gegen Außenluft, Erdreich, Tiefgaragen, nicht beheizte Räume normal beheizt niedrig beheizt | 1,20 ≥ 0,55 | ||
| 2 | Wände zwischen fremdgenutzten Räumen/ Bereichen | 0,07 | ||
| 3 | Boden gegen Erdreich auch Treppenraum und Aufzugsschacht | 0,90 | ||
| 4 | Wohnungstrenndecken, Decken zwischen Räumen unterschiedli- cher Nutzung | 0,35 | ||
| 5 | Dächer, Decken gegen Außenluft oberhalb, massiv | 1,20 | ||
| 6 | Decken gegen Tiefgarage, Außenluft unterhalb | ≥ 1,75 | ||
| 7 | Decken gegen unbeheizte Kellerräume | ≥ 0,90 | ||
| 8 | Wände zwischen beheizten Räumen und direkt beheiztem Treppen- raum, sofern die anderen Bauteile des Treppenraums die Anforde- rungen der Tabelle 3 (DIN 4108-2:2013-03) erfüllen. | 0,07 |
Tabelle 9: Für den Mindestwärmeschutz einzuhaltende Wärmeübergangswiderstände (Bauteile mit einer flächenbezogenen Masse von 𝒎′ < 100 kg/ m²)
| Nr. | Nr. | Bauteil | 𝒆𝒓𝒇.𝑹 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| [m2K/W] | |||||
| 1 | Deckel von Rollladenkästen | 0,55 | |||
| 2 | Rollladenkästen | ≥ 1,00 | |||
| 3 | Nichttransparenter Teil von Fenstern und Fenstertüren > 50 % der gesamten Ausfachungsfläche ≤ 50 % der gesamten Ausfachungsfläche | 1,20 1,00 |
3.3.2 Mindestwärmeschutz unbeheizter Gebäudebereiche
Unbeheizte Bereiche fallen formal nicht in den Geltungsbereich der DIN 4108-
2:2013-02, sodass für die umschließenden Bauteile keine Anforderungen an den
Mindestwärmeschutz, im Sinne eines energiesparenden Wärmeschutzes, gestellt
werden.
Bauteile, die aufgrund ihrer Lage einem Strahlungsaustausch mit dem Himmel
ausgesetzt sind, können sich in klaren Nächten deutlich unter die Lufttemperatur
abkühlen, sodass Kondensat Bildung/ Reifbildung zu erwarten ist. Betroffen sind
insbesondere Rückseiten von Vormauerschalen, Verblendungen, Tiefgaragende-
cken sowie Vordächer und Balkone. Zur Vermeidung von Oberflächenkondensat
ist oberseitig im Außenbereich die Ausführung einer mindestens 60 mm (λ = 0,040
W/mK) starken Wärmedämmung zu empfehlen. Entsprechendes gilt für den Frost-
bereich der Wände.
[Seite 17]
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3.3.3 Anforderungen an die Berücksichtigung von Wärmebrücken §12 GEG
Nach §12 des GEG sind bei zu errichtenden Gebäuden, die konstruktiven Wär- 2024
mebrücken so auszuführen, dass der Einfluss auf den Jahres-Heizwärmebedarf,
nach den anerkannten Regeln der Technik und den im Einzelfall wirtschaftlich ver-
tretbaren Maßnahmen, so gering wie möglich gehalten wird.
Im Nachweisverfahren zum baurechtlichen Mindestwärmeschutz ist der Ansatz fol-
gender Wärmebrückenkorrekturwerte zulässig:
-
Ohne Nachweis: U = 0,10 W/ m2K WB
-
Ausführung gemäß der Planungsbeispiele DIN 4108 Bbl. 2: U = 0,05 W/ m2K WB
Für die gesamte wärmeabgebende Hüllfläche, sind die Musterlösungen für die
Wärmebrückendetails der DIN 4108 Bbl. 2 anzuwenden. Weicht die geplante
Ausführung davon ab, ist ein rechnerischer Gleichwertigkeitsnachweis zu füh-
ren. Auf diesen Nachweis kann verzichtet werden, wenn die Wärmedurch-
gangskoeffizienten der angrenzenden Bauteile kleiner sind, als die der Muster-
lösungen.
- Detaillierte Wärmebrückenberechnung Einzelnachweise: U < 0,03 W/ m2K WB
Die Wärmebrückendetails sind einzeln, in Bezug auf ihren längenbezogenen
Wärmedurchgangskoeffizienten, rechnerisch nach den anerkannten Regeln
der Technik nachzuweisen.
Anwendung im Bauvorhaben:
Nach der Gebäuderichtlinie 2020 der Stadt Münster ist ein Wärmebrückenkorrek-
turwert umzusetzen: U ≤ 0,03 W/ m2K WB
Damit können die Bauteildetails der DIN 4108 Beiblatt 2, Kategorie B angewendet
werden. Die entsprechende Detailplanung der Wärmebrücken erfolgt in den wei-
teren Planungsphasen für den Neubau und die Aufstockung.
Für die Aufstockung kann es voraussichtlich Abweichungen von den o.g. Anforde-
rungen an die wärmetechnischen Qualität der Wärmebrücken geben, aufgrund
der erforderlichen, statischen Bauteile in der Fassade und der Auflagerpunkte auf
dem Bestand.
3.3.4 Mechanische Befestigungselemente
Konstruktive Befestigungsmittel, die die Wärmedämmschichten durchdringen, kön-
nen zu einer Verschlechterung des Wärmedurchgangskoeffizienten der flächigen
[Seite 18]
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Bauteile führen. Nach der DIN EN ISO 6946 ist für diesen Fall eine Korrektur des Wär-
medurchgangskoeffizienten 𝑈 zu bestimmen. Werden Befestigungselemente mit 𝑓
einer Wärmeleitfähigkeit von 1,0 W/mK verwendet oder ist 𝑈 kleiner als 3 % des 𝑓
U-Werts des ungestörten Bauteils, kann auf eine Korrektur verzichtet werden.
Für das vorliegende Bauvorhaben wird keine Korrektur des Wärmedurchgangskoef-
fizienten berücksichtigt. Damit kann zum aktuellen Planungszeitpunkt der Wärme-
schutznachweis erbracht werden. Somit werden Befestigungselemente mit einer
Wärmeleitfähigkeit von λ ≤ 1,0 W/mK erforderlich.
Hinweis: Befestigungselemente sind nach dem Stand der Technik thermisch getrennt auszuführen, mit Materialien der Wärmeleitfähigkeit von λ ≤ 1,0 W/mK.
3.4 Anforderungen an den Mindestluftwechsel in Räumen
Der hygienische Mindestluftwechsel wird über eine kontrollierte Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung sichergestellt. Die entsprechende Planung zur Lüftung/ Lüf-
tungskonzept erfolgt durch den TGA-Fachplaner. Es werden in den Unterrichts- und
Fachräumen dezentrale Lüftungsanlagen geplant.
3.5 Anforderungen an die Luftdichtheit nach §13 GEG 2024
Nach § 13, Abs. 1 GEG ist die wärmeabgebende Umfassungsfläche einschließ- 2024
lich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln
der Technik abzudichten. Darüber hinaus sind die Gebäude so auszuführen, dass
der zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel
sichergestellt ist.
Luftdichtheit des gesamten Gebäudes:
In der rechnerischen Nachweisführung nach GEG , wurde eine Dichtheitsprü- 2024
fung angesetzt. Nach der Gebäuderichtlinie 2020 der Stadt Münster ist eine Luft-
wechselrate von n ≤ 1,0 h-1 nachzuweisen. 50
Es gelten die Anforderungen an die Erstellung einer luftdichten Gebäudehülle
nach DIN 4108-2:2013-02 bzw. die Planungs- und Ausführungsbeispiele nach DIN
4108-7:2011-01.
[Seite 19]
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3.6 Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz
3.6.1 Sommerlicher Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2
Grundsätzlich werden für ‚Nichtwohngebäude’ Anforderungen an den sommerli-
chen Wärmeschutz gestellt. Diese Anforderungen sind unabhängig von Fenster-
flächenanteilen und richten sich nach der DIN 4108-2:2013-02 an „kritische“
Räume bzw. Raumbereiche an der Außenfassade von Aufenthaltsräumen, die der
Sonneneinstrahlung besonders ausgesetzt sind.
Nach DIN 4108:2013-02 Teil 2 kann der Nachweis des sommerlichen Wärmeschut-
zes über das Standardverfahren mittels Sonneneintragskennwerten und darüber
hinaus nach ingenieurmäßigen Berechnungsverfahren (thermische Gebäudesi-
mulation) geführt werden.
Anforderungen Sonneneintragskennwertverfahren
Nach dem „Verfahren der Sonneneintragskennwerte“ darf der rechnerisch ermit-
telte Sonneneintragskennwert S den zulässigen Höchstwert S nicht über- vorh zul
schreiten: S ≤ S vorh zul
mit: S vorhandener Sonneneintragskennwert vorh
S zulässiger Sonneneintragskennwert zul
Anforderungen thermische Gebäudesimulation
Nach dem Verfahren für thermische Gebäudesimulationen dürfen je nach Som-
merklimaregion der Anforderungswert für Übertemperaturgradstunden [kh/a]
nicht überschritten werden.
Tabelle 10: Zugrunde gelegte Bezugswerte der operativen Innentemperatur für die Som- merklimaregionen und Übertemperaturgradstundenanforderungswerte
| Sommerklima- region | Bezugswert der Innentemperatur | Anforderungswert | ||
|---|---|---|---|---|
| Übertemperaturgradstunden nach DIN 4108-2 | ||||
| Nichtwohngebäude | ||||
| A | 25 °C | ≤ 500 Kh/a | ||
| B (Münster) | 26 °C | |||
| C | 27 °C |
Die Stadt Münster stellt mit ihrer Gebäudeleitlinie 2020 über den Mindestanforde-
rungen an den sommerlichen Wärmeschutz hinausgehende Anforderungen:
[Seite 20]
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Tabelle 11: Zugrunde gelegte Bezugswerte der operativen Innentemperatur für die Som- merklimaregionen und Übertemperaturgradstundenanforderungswerte
| Sommerklima- region | Bezugswert der Innentemperatur | Anforderungswert | ||
|---|---|---|---|---|
| Übertemperaturgradstunden nach | ||||
| Gebäudeleitlinie 2020 | ||||
| Nichtwohngebäude | ||||
| A | 25 °C | ≤ 450 Kh/a | ||
| B (Münster) | 26 °C | |||
| C | 27 °C |
Simulationsrandbedingungen
Im baurechtlichen Nachweisverfahren zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN
4108-2:2013-02 Abschnitt 8.4 mittels thermischer Gebäudesimulation sind aus Grün-
den der Vergleichbarkeit folgende Randbedingungen anzusetzen:
Tabelle 12: Simulationsrandbedingungen nach DIN 4108-2
| Regelungssollwerte | Wert [Einheit] | Quelle | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Simulationssoftware | ZUB Helena Sommer (Dynamische Simulation) | |||||||
| Nutzungszeit | Nichtwohngebäude: Mo. – Fr. 7:00 - 18:00 Uhr1, es werden keine Feiertage und Ferienzeiten bei der Ermittlung berücksichtigt. | [DIN 4108-2] | ||||||
| Klimadaten für die Be- rechnung | Münster: Klimaregion B Normaljahr TRY-Zone 4 (Testreferenzjahr) | [DIN 4108-2] | ||||||
| Beginn der Simulations- rechnung | 1. Januar, an einem Montag um 0:00 Uhr Berechnungszeitraum: 1 Jahr | [DIN 4108-2] | ||||||
| Interner Wärmeeintrag | Nichtwohngebäude: 144 Wh/m²d während Nutzungszeit, 100 % konvektiv | [DIN 4108-2] | ||||||
| Regelungssollwerte für In- nenraumtemperaturen (ohne Nachtabsenkung) | Nichtwohngebäude: ≥ 21 °C (Raum wird beheizt) | [DIN 4108-2] | ||||||
| Grundluftwechsel | Nichtwohngebäude: Zeitunabhängiger konstanter Luftwechsel während der Nutzungszeit von n = 4 x A /V. G Außerhalb der Nutzungszeit n = 0,24 h-1. A = Grundfläche in m² G V = Nettoraumvolumen in m³ | [DIN 4108-2] | ||||||
| Nachtluftwechsel | - keine Möglichkeit der Nachtlüftung: Grundluftwechsel - nächtliche Fensterlüftung: n = 2 h-1 - geschossübergreifende Lüftung (z.B. über Atrium): n = 5 h-1 - Lüftung über Lüftungsanlage: Nachtlüf- tung gemäß Dimensionierung der Anlage | [DIN 4108-2] |
1 Bei der Nutzungszeit handelt es sich um die Randbedingungen, welche nach DIN 4108- 2:2013-02 in der thermischen Gebäudesimulation anzusetzen sind. Hierbei handelt es sich nicht um die tatsächlichen Nutzungszeiten.
[Seite 21]
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| Regelungssollwerte | Wert [Einheit] | Quelle | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tagluftwechsel | n = 3 h-1 rechnerischer Ansatz sofern Raum- lufttemperaturen > 23 °C und Außenlufttem- peratur unter Raumlufttemperatur liegt | [DIN 4108-2] | ||||||
| Steuerung Sonnenschutz | Sofern keine Steuer- bzw. Regelparameter bekannt sind, ist eine automatische, strah- lungsabhängige Sonnenschutzsteuerung mit folgenden Grenzbestrahlungsstärken anzu- setzen: - Orientierung Nord-, Nordost- und Nord- west: Nichtwohngebäude 150 W/m² - Sonstige Orientierungen: - Nichtwohngebäude 200 W/m² | [DIN 4108-2] | ||||||
| Wärmeübertragungswi- derstand | gemäß DIN EN ISO 6946:2008-04 Tab. 1 | [DIN 4108-2] | ||||||
| Bauliche Verschattung | gemäß Gebäudestruktur | |||||||
| Passive Kühlung | nicht geplant |
3.6.2 Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
Für das Bauvorhaben wurden verschiedene kritische Räume und Raumbereiche
mit dem Verfahren der ‚Sonneneintragskennwerte‘ und der ‚thermischen Simula-
tion‘ hinsichtlich des sommerlichen Wärmeschutzes bewertet.
Abbildung 4: Räume für Simulationsberechnung EG
[Seite 22]
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Abbildung 5: Räume für Simulationsberechnung 3.OG
Abbildung 6: Räume für Simulationsberechnung 4.OG
[Seite 23]
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| Raum | Lage | Maßnahme | Übertemperatur- | Anforderung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| gradstunde | ||||||
| [Kh/a] | ||||||
| EG N.0.012 Diff.Raum | Süd | Taglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Wärmeschutzglas g=0,55 Außen liegender Sonnen- schutz F = 0,25 c | 59 | < 450 | ||
| EG N.0.013 Klassenraum | Süd | Taglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Wärmeschutzglas g=0,55 Außen liegender Sonnen- schutz F = 0,25 c | 32 | < 450 | ||
| EG N.0.014 Klassenraum | Nord | Taglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Wärmeschutzglas g=0,55 Außen liegender Sonnen- schutz F = 0,25 c | 15 | < 450 | ||
| Wie oben, jedoch ohne außen liegender Sonnen- schutz | 99 | < 450 | ||||
| 3.OG N.3.014 | Nord | Taglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Wärmeschutzglas g=0,55 Außen liegender Sonnen- schutz F = 0,25 c | 20 | < 450 | ||
| Wie oben, jedoch ohne außen liegender Sonnen- schutz | 116 | < 450 | ||||
| 4.OG N.4.004 | Nord | Taglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Wärmeschutzglas g=0,55 Innen liegender Sonnen- schutz F = 0,65 c | 214 | < 450 | ||
| 4.OG N.4.015 | Süd | Taglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Sonnenschutzglas g=0,35 Innen liegender Sonnen- schutz F = 0,65 c | 255 | < 450 | ||
| Taglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Wärmeschutzglas g=0,55 Außen liegender Sonnen- schutz F = 0,25 c | 168 | < 450 | ||||
| 4.OG N.4.017 | West | Taglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Sonnenschutzglas g=0,35 Innen liegender Sonnen- schutz F = 0,65 c | 105 | < 450 | ||
| Nord | Taglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Wärmeschutzglas g=0,55 Innen liegender Sonnen- schutz F = 0,65 c |
[Seite 24]
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Für das Bauvorhaben werden damit folgenden Maßnahmen erforderlich:
| Bauteil | Maßnahme | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Fenster Südfas- sade EG bis 3.OG | Wärmeschutzverglasung; g-Wert: ≤ 0,55 Außen liegender Sonnenschutz Fc = 0,25 | ||||
| Fenster Westfas- sade EG bis 3.OG | Wärmeschutzverglasung; g-Wert: ≤ 0,55 Außen liegender Sonnenschutz Fc = 0,25 | ||||
| Fenster Nordfas- sade EG bis 3.OG | Wärmeschutzverglasung; g-Wert: ≤ 0,55 Außen liegender Sonnenschutz Fc = 0,25 (ohne außen liegender Sonnenschutz möglich) | ||||
| Fenster Südfas- sade 4.OG | Sonnenschutzverglasung; g-Wert: ≤ 0,35 Innen liegender Sonnenschutz/Blendschutz Fc = 0,65 | ||||
| Fenster Westfas- sade 4.OG | Sonnenschutzverglasung; g-Wert: ≤ 0,35 Innen liegender Sonnenschutz/Blendschutz Fc = 0,65 | ||||
| Fenster Nordfas- sade 4.OG | Wärmeschutzverglasung; g-Wert: ≤ 0,55 Innen liegender Sonnenschutz/Blendschutz Fc = 0,65 | ||||
| Lüftung | Erhöhte Tag- und Nachtlüftung - Taglüftung n ≥ 3 h-1 , - Nachtlüftung n ≥ 2 h-1 Die Lüftung wird über die mechanische Lüftungsanlage si- chergestellt. |
3.7 Feuchteschutz nach DIN 4108-3
3.7.1 Tauwasserbildung im Innern von Bauteilen
Der Nachweis über den klimabedingten Feuchteschutz nach DIN 4108-3 kann rech-
nerisch nach dem Periodenbilanzverfahren oder mit Hilfe einer hygrothermischen
Simulation erfolgen. Für verschiedene Bauteile kann jedoch auch, für beheizte und
nicht unter 20°C gekühlte Räume, auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet wer-
den.
Für das geplante Gebäude sind folgende Bauteile von einer rechnerischen Nach-
weispflicht befreit:
-
Zweischalige Außenwände nach DIN EN 1996-2;
-
Hinterlüftete Außenwandbekleidungen nach DIN 18516-1 mit Wärmedämmung;
-
Außenwärmedämmung nach DIN 4108-10 oder bauaufsichtlich zugelassene
Wärmedämm-Verbundsysteme;
[Seite 25]
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- Bodenplatten mit Perimeterdämmung, wobei der Anteil der Schichten raumsei-
tig der Abdichtung am Gesamtwärmedurchlasswiderstand des Bauteils nicht
mehr als 20% betragen darf;
- Bodenplatten mit raumseitiger Dämmung und Estrich nach DIN 18560; der S - d
Wert der raumseitigen Schichten sollte ≥ 20m betragen;
- Nicht belüftete Dächer mit Dachabdichtung (Warmdach) mit einer Dampfsperre
(s ≥ 1.5000 m) d
3.7.1.1 Schlagregenschutz
Der Bauort befindet sich im Bereich der Beanspruchungsgruppe II -mittlere Schlag-
regenbeanspruchung, nach der DIN 4108-3. Die Planungshinweise zu den Außen-
wänden DIN 4108-3, Tabelle 6, Fugen und Anschlüsse DIN 4108-3, Tabelle 7 sind zu
berücksichtigen.
3.7.1.2 Schutz gegen von außen eindringende Feuchtigkeit/Bauwerksabdichtung
Die neu zu erstellenden, erdberührten Bauteile werden entsprechend des Bemes-
sungswasserstandes abgedichtet. Hierzu sind die Planungsansätze der DIN 18533
‚Abdichtung erdberührter Bauteile‘ oder die Fachregeln für WU-Konstruktionen sinn-
gemäß anzusetzen.
Für die Bestandsbauteile im UG, bzw. für die mitverwendeten Bestandsbauteile/An-
bindung an den Bestand sind die Abdichtungseigenschaften nach Bauteilöffnung
zu bewerten und ggf. nach Erfordernissen zu erneuern/verbessern. Hierzu sollen Bau-
teilöffnung noch angelegt werden.
3.7.2 Baufeuchte, Inbetriebnahme
Nach Fertigstellung des Bauwerks werden insbesondere in dem UG erhöhte Bau-
feuchten aus dem Bauablauf und der Betonbauteile zu erwarten sein. Nach
[Lohmeyer/ Ebeling] können rd. 10 g/(m²d) Wasser während der Austrocknungszeit
in den Raum verdunsten. Diesem Umstand ist durch eine ausreichend dimensio-
nierte Lüftungsleistung und einem Abstand der Möblierung von > 60 mm zu den
Wänden Rechnung zu tragen.
[Seite 26]
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3.8 Anlagentechnik
3.8.1 Berechnungsansätze Heizsystem
Die Wärmebereitstellung für das gesamte Gebäude erfolgt zu 100 % über einen
Anschluss an das Wärmenetz der Stadtwerke Münster.
Abbildung 7: Primärenergiefaktor Wärmenetz der Stadtwerke Münster
3.8.2 Berechnungsansätze Trinkwasser
Die Warmwassererzeugung erfolgt über elektrisch beheizte Durchflusssysteme
(dezentral).
3.8.3 Berechnungsansätze Lüftungsanlage
Die Aufenthalts- und Funktionsbereiche werden über dezentrale Lüftungsgeräte
mit Wärmerückgewinnung belüftet.
[Seite 27]
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3.8.4 Berechnungsansätze Kühlung
Eine Kälteerzeugung und Kühlung der Raumluft ist nicht vorgesehen.
3.8.5 Berechnungsansätze Beleuchtung
Die zu berücksichtigende Nutzenergie, die für die Beleuchtung aufgewendet wer-
den muss, enthält nur die Energiemenge, die zur ausreichenden Beleuchtung des
Gebäudes bzw. der Gebäudezone dient. Zusätzliche Aufwendungen, die nicht
unmittelbar mit der Aufgabe der Beleuchtung zusammenhängen, wie z.B. Energie-
aufwendungen für die Regelung, werden im öffentlich rechtlichen Verfahren nicht
berücksichtigt. Angesetzt wurden LED Leuchten in einer indirekten/direkten Be-
leuchtungsart mit manueller Steuerung in den Aufenthaltsräumen und automati-
scher Steuerung in den Nebenräume/Verkehrsflächen.
3.8.6 Strom aus erneuerbaren Energien §23 GEG 2024
Gemäß §23 GEG kann Strom aus erneuerbaren Energien von dem ermittelten 2024
Jahres-Primärenergiebedarf des zu errichtenden Gebäudes nach § 21 Abs. 1 und
2 nach Maßgabe des Absatzes 2 in Abzug gebracht werden, soweit er im unmit-
telbaren räumlichen Zusammenhang zu den Gebäuden erzeugt wird.
Es sind zwei PV-Anlagen mit einem Aufstellwinkel von 15° sowie einer Ost- und West-
ausrichtung geplant. Um die baurechtlichen Mindestanforderungen einzuhalten
ist, zum derzeitigen Planungstand, eine Oberfläche der Module von ≥ 60 m² jeweils
für die Ost- und Westausrichtung erforderlich. Mit einer Oberfläche der Module von
≥ 250 m² je Ausrichtung kann, zum jetzigen Planungsstand, die Effizienzhaus-Stufe
40 erreicht werden. Die aktuelle Planung sieht eine Oberfläche von rd. 334 m² je
Ausrichtung vor, so dass die Planungsziele der Gebäudeleitlinie Münster eingehal-
ten werden können.
Im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung und der Berücksichtigung von kon-
kreten Stahl- und Betonmengen kann sich der Bedarf an Strom aus erneuerbaren
Energien ändern/erhöhen um die Planungsziele der LCA zu erreichen.
| Variante | Oberfläche der Module/ Generatorfläche | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Variante GEG 2024 | ≥ 60 m² Ostausrichtung + ≥ 60 m² Westausrichtung | ||||
| Variante BEG 40 / Gebäudeleitlinie Münster 2020 | ≥ 250 m² Ostausrichtung + ≥ 250 m² Westausrichtung | ||||
| Geplante Anlage | 334 m² Ostausrichtung + 334 m² Westausrichtung |
[Seite 28]
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3.9 Bauteilübersicht der Gebäudehüllfläche
In der nachfolgenden Tabelle wurden für die LP4 Genehmigungsplanung Bauteile
und Dämmstoffschichten für die baurechtlichen Anforderungen des Gebäu-
deenergiegesetz und eine Effizienzgebäudeplanung BEG 40 sowie der Gebäude-
leitlinie der Stadt Münster dimensioniert.
Im weiteren Planungsfortschritt können sich Änderungen ergeben.
Tabelle 13: Bauteilübersicht
| Nummer | Bauteilbezeichnung | Dämmstärke | U-Wert | Anforderung | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäudeleitlinie | ||||||||||||||||
| 2020 Stadt Münster | ||||||||||||||||
| d | λ B | U ist | U soll | |||||||||||||
| [mm] | [W/mK] | [W/m²K] | [W/m²K] | |||||||||||||
| BE, WE | Bauteile gegen Erdreich | |||||||||||||||
| BE–01 | Boden gegen Erdreich, UG (Treppenhaus) | 30 DES 80 DEO 140 PB | 0,040 0,035 0,040 | < 0,15 | < 0,25 | |||||||||||
| BE–02 | Boden gegen Erdreich, Aufzugsunterfahrt | 140 PB | 0,035 | < 0,24 | < 0,25 | |||||||||||
| BE-03 | Boden gegen Erdreich, Erdgeschoss (Windfang) | 30 DES 80 DEO 140 PB | 0,040 0,035 0,040 | < 0,15 | < 0,25 | |||||||||||
| WE-01 | Wand gegen Erdreich | 140 PW | 0,035 | < 0,23 | < 0,25 | |||||||||||
| AW, IW | Außenwände, Innenwände | |||||||||||||||
| AW-01.1 | Außenwand Massivbau hinterlüftet; (EG bis 3.OG) | 200 WAB | 0,032 | 0,15 | < 0,15 | |||||||||||
| AW-01.2 | Außenwand Holzrahmen- bau, hinterlüftet (4.OG) | 40 WH 200 WH 100 WAB | 0,035 0,035 0,035 | 0,13 | < 0,15 | |||||||||||
| AW-01.3 | Außenwand Holzrahmen- bau, hinterlüftet (Aufstockung, Bestand) | 40 WH 240 WH 60 WAB | 0,035 0,035 0,045 | 0,14 | < 0,15 | |||||||||||
| AW-02 | Außenwand Massivbau, reduzierte Dämmstärke | 60 WAB | 0,032 | 0,39 | < 0,15* | |||||||||||
| AW-03 | Stahlstützen, Aufstockung | 60 WAB | 0,045 | 0,41 | < 0,15* | |||||||||||
| IW-01.1 | Innenwand gegen Tiefgarage | 200 WAB | 0,030 | 0,14 | < 0,15 | |||||||||||
| IW-01.2 | Innenwand gegen unbeheizten Keller | 200 WAB | 0,030 | 0,14 | < 0,15 | |||||||||||
| DE | Decken | |||||||||||||||
| DE-01.1 | Decke gegen Tiefgarage | 30 DES 80 DEO 150 DI | 0,040 0,035 0,045 | 0,14 | < 0,15 | |||||||||||
| DE-01.2 | Decke gegen Unbeheizten Keller | 30 DES 80 DEO 150 DI | 0,040 0,035 0,045 | 0,14 | < 0,15 | |||||||||||
| DA | Dächer | |||||||||||||||
| DA-01 | Flachdach über Neubau | 120 DAA i.M. 80 DAA | 0,026 0,026 | 0,12 | < 0,15 |
[Seite 29]
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| Nummer | Bauteilbezeichnung | Dämmstärke | U-Wert | Anforderung | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäudeleitlinie | ||||||||||||||||
| 2020 Stadt Münster | ||||||||||||||||
| d | λ B | U ist | U soll | |||||||||||||
| [mm] | [W/mK] | [W/m²K] | [W/m²K] | |||||||||||||
| DA-02 | Flachdach über Aufsto- ckung | 120 DAA i.M. 80 DAA | 0,026 0,026 | 0,13 | < 0,15 | |||||||||||
| DA-03 | Flachdach „Versprung“ | 140 DAA | 0,026 | 0,18 | < 0,15* | |||||||||||
| FE | Fenster | |||||||||||||||
| FE-01 | Fenster | 3-fach U ≤ 0,95 W(m²K) W | ||||||||||||||
| FE-02 | PRF | 3-fach U ≤ 1,10 W(m²K) W | ||||||||||||||
| T | Türen | |||||||||||||||
| T-01 | Türen beheizter Bereiche gegen Außenluft | U ≤ 1,3 W/(m²K) D |
[Seite 30]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 30 von 85
- LEBENSZYKLUSANALYSE (LCA-NACHWEIS)
4.1 Grunddaten/ Berechnungsgrundlagen
| Gebäude | Erweiterung Anne-Frank Berufskolleg |
|---|---|
| Grundlage der Berechnung | Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) |
| Stand des Verfahrens | 01.03.2023 |
| Stand der Rechenwerte-Tabelle | 27.03.2024 |
| Nettoraumfläche NRF | 6.761,3 m² |
| Peakleistungskoeffizient der PV-Anlagen: | |
| PV-Anlage Ost | 0,215 kW/m² |
| PV-Anlage West | 0,215 kW/m² |
| Klimaregion gemäß DIN V 18599-10 | Referenzklima Deutschland |
| Nutzungsdauer | 50 Jahre |
4.2 Ermittlung der Anforderungswerte
Anforderungswerte für QNG PLUS
Anforderungswerte für QNG Premium
[Seite 31]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 31 von 85
4.3 Gebäudeergebnisse nach QNG
4.4 Ergebnisse nach Rechenwerten
Die Einzelwerte der Primärenergieaufwendung sowie der CO Äquivalente einzelner 2
Baustoffe bzw. Bauteilgruppen befinden sich in der Anlage. Besonders CO intensive 2
Komponenten dieses Bauwerks sind, Beton, Bitumenbahnen, Zementestrich und
Edelstahlbleche.
Für die Positionen Stahlmassen, liegen durch die Fachplanung Tragwerk ‚gerundete
Schätzwerte‘ vor:
[Seite 32]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 32 von 85
Betonmengen
Betonmengen werden nach der Zusammenstellung vom 11.06.2025 aus dem Büro
assmann berücksichtigt.
4.5 F-Gase Verordnung
Die Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu den LCA-Bilanzierungsregeln des QNG
regelt die ergänzende Berücksichtigung des Moduls B1 (Nutzung) für den Fall des
Einsatzes nicht natürlicher Kältemittel. Solange natürliche Kältemittel eingesetzt wer-
den, gilt die F-Gase-Verordnung als eingehalten. Der Nachweis zur Einhaltung der F-
Gase-Verordnung für andere Kältemittel müssen unter der Voraussetzung und Re-
chenvorschriften des Handbuchs Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen, Anhang-Do-
kument 3.3 Sonderberechnungsvorschrift F-Gase, geführt werden. Hierfür ist ggf. eine
Abstimmung mit der Haustechnikplanung notwendig.
[Seite 33]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 33 von 85
4.5 Fortschreibung der LCA-Berechnungen/Abschluss von Leistungsphasen
Die unter Abs. 4 genannten Ergebnisse wurden auf Basis der zum derzeitigen Plan-
stand vorliegenden Erkenntnisse insbesondere über die derzeit in Ansatz gebrachten
Baustoffe und derer CO2-Äquivalenten ermittelt. Hierzu sammelt der Aufsteller die
Werte der verantwortlichen Planer und fügt diese zusammen. Eine verantwortliche
Fortschreibung hat fortlaufend bis Fertigstellung des Gebäudes zu erfolgen. Hierzu
müssen Änderungen die auch andere Fachgebiete betreffen laufend mitgeteilt
werden.
[Seite 34]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 34 von 85
- BAULICHER SCHALLSCHUTZ NACH DIN 4109/ KÖRPERSCHALLSCHUTZ
Gemäß Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018 vom 21.07.2018 §15(2) müssen
Neubauten einen ihrer Lage und Nutzung entsprechenden Schallschutz aufwei-
sen. Für die Planung und Bemessung der baulichen Maßnahmen zum Schallschutz
wurde die DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau“ in die „Verwaltungsvor-
schrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen (VV TB
NRW) in der Ausgabe Januar 2019 aufgenommen.
Der Nachweis der schalltechnischen Eignung kann danach wie folgt geführt wer-
den:
I. Rechnerischer Nachweis [VV TB NRW, Anlage A 5.2/2]
Der schalltechnische Nachweis kann nach DIN 4109-2:2018-01 in Verbindung
mit
DIN 4109-31:2016-07 Bauteilkatalog (Rahmendokument),
DIN 4109-32:2016-07 Bauteilkatalog (Massivbau),
DIN 4109-33:2016-07 Bauteilkatalog (Holz-, Leicht- und Trockenbau),
DIN 4109-34:2016-07 Bauteilkatalog (Vorsatzkonstr. vor massiven Bauteilen),
DIN 4109-35:2016-07 Bauteilkatalog (Fenster, Türen, Vorhangfassaden),
DIN 4109-36:2016-07 Bauteilkatalog (Gebäudetechnische Anlagen)
geführt werden.
DIN 4109:1989-11 Beiblatt 1
Anmerkung:
Nach VV TB NRW, Anlage A 5.2/2 kann für den schalltechnischen Nachweis, für Bau- teile im Massivbau, das Beiblatt 1 zur DIN 4109:1989-11 herangezogen werden.
II. Rechnerischer Nachweis mit Eignungsprüfungen [DIN 4109-2:2018-01, Abs. 5.1]
Bei Konstruktionen, für die keine Kennwerte nach DIN 4109-32 bis DIN 4109-36
zur Verfügung stehen, sind die benötigten Angaben durch bauakustische Prü-
fung aufgrund von Messungen nachzuweisen. Hierbei sind die Vorgaben aus
DIN 4109-4 zu berücksichtigen.
Die Kennwerte werden ohne Zu- oder Abschläge für die Berechnungen ange-
wendet.
[Seite 35]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 35 von 85
III. Güteprüfung im ausgeführten Bau [DIN 4109-2:2018-01, Abs. 5.1]
Sofern eine Konstruktion wegen bestimmter eingeschränkter oder zusätzlicher
Merkmale schalltechnisch anders beurteilt werden kann als im Bauteilkatalog
DIN 4109-32 bis DIN 4109-36 angegeben, dürfen deren Daten ebenfalls einem
Prüfbericht entnommen werden, der den DIN 4109-4 genannten Kriterien ge-
nügt.
5.1 Grundlagen
5.1.1 Schalltechnische Planung
In diesem rechnerischen Nachweis des baulichen Schallschutzes werden auf der
Grundlage von einschlägigen Normen, Richtlinien und Empfehlungen Ausfüh-
rungsvorschläge erarbeitet, die bei der Errichtung des Gebäudes zu berücksichti-
gen sind. Basis der Ausarbeitung ist der Planstand:
Architekturbüro Heupel Genehmigung LP4 05.6.2025
Darauf aufbauend erfolgt die Zusammenstellung der danach erarbeiteten Maß-
nahmen und Lösungsvorschläge.
Im Laufe der weiteren Planung und Bauausführung auftretende Fragestellungen
sind mit den schallschutztechnischen Erfordernissen aus dieser Ausarbeitung sinn-
gemäß abzustimmen.
Sollte von gemeinsam festgelegten Lösungen abgewichen werden, muss eine
entsprechende Abstimmung auf schalltechnische Belange erfolgen.
Technische Angaben und Vorschläge, die wir im Rahmen dieses Nachweises
ausarbeiten, müssen, sofern diese noch andere Fachgebiete berühren, von be-
treffenden Fachingenieuren überprüft und in Hinsicht auf das jeweils eigene
Fachgebiet freigegeben werden.
Darüber hinaus ist aus schalltechnischer Sicht eine Überwachung folgender Aus-
führungsarbeiten erforderlich:
- Schwimmende Estriche;
- Decken und Dachausbildung;
- Montage der Leichtbauwände
- Anschlüsse an Fassaden;
- Haustechnische Anlagen;
- Zwischenwände und deren Anschlüsse an Begrenzungsbauteile bzw. deren Durchdringungen.
[Seite 36]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 36 von 85
5.1.2 Bauakustisches Anforderungsniveau
Es werden die im baurechtlichen Genehmigungsverfahren notwendigen Nach-
weise des baulichen Schallschutzes geführt.
Die Mindestanforderungen an den Schallschutz sind in der DIN 4109 festgelegt.
Die geplanten Unterrichtsräume sind schalltechnisch mindestens nach den Anfor-
derungen der DIN 4109-1:2018-01, Tab. 6, Anforderungen an die Schalldämmung
in Schulen und vergleichbaren Einrichtungen zu bemessen.
5.1.2.1 Baurechtlich erforderlicher Mindestschallschutz nach DIN 4109-1
In der DIN 4109-1 ‚Schallschutz im Hochbau‘ sind baurechtliche Anforderungen
an den Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, dass der wahrgenommene Schall
auf einem Pegel gehalten wird, der nicht gesundheitsgefährdend ist und bei
dem eine zufriedenstellende Nachtruhe-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen si-
chergestellt sind.
Hinweis: Aufgrund der festgelegten Anforderungen kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht wahrgenommen werden.
Schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109-1 sind bei dem Bauvorhaben die
Unterrichts- und Besprechungsräume.
Von den Betrachtungen zum Schallschutz sind solche Räume und Raumbereiche
ausgenommen, „in denen infolge ihrer Nutzung nahezu ständig Geräusche mit
L von ≥ 40 dB vorhanden sind“. AF,95
5.1.2.2 Unterrichtsräume
Für die trennenden Bauteile in Schulen und vergleichbaren Einrichtungen sind
nach der DIN 4109-1:2018-01 folgende Anforderungen einzuhalten:
Tabelle 14: Mindestanforderungen für Schulen und vergleichbaren Einrichtungen nach DIN 4109-1:2018-01
| Bauteile | erf. R’ w | erf. L’ n,w | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| [dB] | [dB] | |||||
| Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen, sowie diesen Räumen und Fluren | ≥ 55 | ≤ 53 | ||||
| Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und „lauten“ Räumen z.B. Speiseräumen, Spielräumen, Technikzentrale | ≥ 55 | ≤ 46 | ||||
| Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Musikräumen Mindestanforderung nach DIN 4109-1:2018-01 nach DIN 18041:2016-03 | ≥ 55 ≥ 60 | ≤ 46 - |
[Seite 37]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 37 von 85
| Bauteile | erf. R’ w | erf. L’ n,w | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| [dB] | [dB] | |||||
| Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und z.B. Sporthalle, Werkräumen | ≥ 60 | ≤ 46 | ||||
| Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen untereinander und zu Fluren | ≥ 47 | - | ||||
| Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Treppenhäusern | ≥ 52 | - | ||||
| Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und „lauten Räumen“ z.B. Speiseräumen, Spielräumen, Technikzentralen | ≥ 55 | - | ||||
| Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Musikräumen Mindestanforderung nach DIN 4109-1:2018-01 nach DIN 18041:2016-03 | ≥ 55 ≥ 60 | - - | ||||
| Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und z. B. Sporthallen, Werkräume | ≥ 60 | - | ||||
| Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen zu Fluren | ≥ 32 | - | ||||
| Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen untereinander | ≥ 37 | - | ||||
| Türen von Musikräumen und Fluren gem. weiterer Ab- stimmung und Nutzeranforderungen | > 37 dB … |
Das bewertete Schalldämm-Maß R‘ beschreibt die Luftschalldämmung eines w
Bauteils zwischen zwei Räumen. Mit steigender Qualität der Luftschalldämmung
nimmt dieser Wert zu.
Der bewertete Norm-Trittschallpegel L’ beschreibt einen Schallpegel, der im n,w
Empfangsraum entsteht, wenn ein zu untersuchendes Bauteil durch das Norm-
hammerwerk angeregt wird. Je höher die Qualität der Trittschalldämmung zwi-
schen zwei Räumen ist, desto kleiner ist der bewertete Norm-Trittschallpegel.
5.1.2.3 Arbeitsräume
An trennende Bauteile zwischen Technikräumen; Lagern und zu Nebenräumen
werden keine schalltechnischen Anforderungen gestellt. Arbeitsräume werden
nicht als Aufenthaltsräume eingestuft.
Betriebsräume/ Haustechnik:
Zwischen „besonders lauten Räumen“ wie z.B. Technikzentralen, Serverräumen
und schutzbedürftigen Räumen (Klassenräumen, Gruppenräumen, Büro-, Bespre-
chungsräume, etc.) werden Anforderungen entsprechend dem im lauten Raum
vorhandenen Innenschallpegel gestellt.
Schalldruckpegel im ‘lauten’ Raum L ≤ 80 dB(A) AF
[Seite 38]
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-
Decken, Wände erf. R’ 57 dB w
-
Fußböden erf L’ 43 dB n,w
-
Türen zu diesen Räumen erf. R 37 dB w
Für die Dimensionierung der weiteren Maßnahmen im Einzelnen sind die TGA-
Räume, hinsichtlich ihrer zu erwartenden Innenpegel, zu spezifizieren (z.B. Schall-
dämpfer etc.).
Haustechnische Anlagen sind körperschallentkoppelt aufzustellen.
5.1.3 Anforderung an den maximal zulässigen Schalldruckpegel erzeugt von gebäude-
technischen Anlagen
Tabelle 46: Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel nach DIN 4109-1:2018-01
| Geräuschquelle | L AF,max | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Sanitärtechnik/ Wasserinstallation (Nichtwohnen) | ≤ 35 dB(A) | ||||
| Sonstige hausinterne, fest installierte technische Schallquellen der technischen Gebäudeausrüstung (Nichtwohnen) | ≤ 35 dB(A) |
[Seite 39]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 39 von 85
5.2 Sanitär-Installationen
Es ist in den schutzbedürftigen Räumen max. zulässiger Schalldruckpegel von Ge-
räuschen der Wasserinstallationen von L 35 dB(A) AF,max,n
erforderlich.
Empfohlen werden körperschallentkoppelte Vorwandinstallationen. Werden Sani-
tärinstallationen direkt an Massivwände montiert, müssen diese eine flächenbe-
zogene Masse von 𝑚′ ≥ 220 kg/m² [DIN 4109-36:2016-07, Abs. 6.4.4.2.2] (z. B. 11,5
cm; ρ ≥ 2.000 kg/ m³) aufweisen, um die Mindestanforderungen nach DIN 4109-1
rechnerisch einzuhalten.
Einzelne kurzzeitige Spitzen, die beim Betätigen der Armaturen und Geräte (Öff-
nen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen u. a.) entstehen, sind nicht zu berück-
sichtigen.
An Wohnungstrennwänden sollten nach Möglichkeit keine Sanitär-Installationen
montiert werden. Ansonsten gelten für Sanitär-Installationen die im Folgenden
aufgeführten Ausführungshinweise.
a) Installationswände
Die Wände, an oder in denen Armaturen oder Wasserinstallationen (einschließ-
lich Abwasserleitungen) befestigt werden, müssen zur Einhaltung der oben ge-
nannten Anforderungen in folgender Form ausgeführt werden, sofern ein bauli-
cher Bezug zu einem benachbarten schutzbedürftigen Raum besteht.
I) Einschalig massive Wände Mit einer flächenbezogene Masse von durchgehend mindestens 220 kg/ m2. Sollten Wände mit geringerer flächenbezogener Masse verwendet werden, so muss durch eine Eignungsprüfung nachgewiesen werden, dass sich die Wandsysteme - bezogen auf die Übertragung von Installationsgeräuschen - nicht ungünstiger verhalten.
II) Gipskartonständerwände Installationen werden körperschallentkoppelt in Montagewände aus Gips- kartonplatten nach DIN 18 183 befestigt. Systeme mit Eignungsprüfung.
III) Vorwandinstallation (empfohlene Ausführung) Zur akustischen Entkopplung des Installationssystems aus Systemelementen, z.B. Firma KNAUF, Firma RIGIPS. Systeme mit Eignungsprüfung.
b) Armaturen
Es sind Armaturen der Armaturengruppe I mit Armaturengeräuschpegel von
𝐿 ≤ 15 𝑑𝐵(𝐴) vorzusehen und durch ein Prüfzeugnis nachzuweisen. 𝑎𝑝
[Seite 40]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 40 von 85
c) Allg. Ausführungshinweise
Sämtliche Leitungen (Frisch- und Warmwasserleitungen, Abflussleitungen) dürfen
keine starren Verbindungen mit dem Baukörper aufweisen. Aus diesem Grund
sind Rohrschellen mit körperschalldämmender Einlage zu verwenden. Geeignete
Schellen sind im Handel (z.B. Fa. MÜPRO oder Fa. MEFA) erhältlich.
Am Leitungsaustritt an der Wandoberfläche hinter der Zapfstelle darf kein starrer
Kontakt mit dem Baukörper entstehen. Deshalb sind körperschallgedämmte Hal-
terungen erforderlich (z.B. Elemente der Fa. SIKLA, Unterputzdose mit schalldäm-
mender Einlage der Fa. MISSEL, schallgedämmte Zapfstellenanschlüsse der
Fa. VIEGA oder gleichwertig).
Körperschallübertragung durch Mörtelbrücken sowie andere starre Verbindun-
gen sind ebenfalls zu vermeiden. Wo die Gefahr solcher starrer Verbindungen
besteht, sind die Rohre mit mindestens 5 - 10 mm Schaumstoff-Streifen (z. B.
Fa. ARMSTRONG, Produkt Armaflex; Fa. MISSEL, Produkt Misselon oglw) zu um-
manteln.
d) Allg. Betriebshinweise
Der Ruhedruck darf nicht mehr als 5 bar betragen.
Durchgangsarmaturen (z.B. Absperrventile, Eckabsperrventile etc.) müssen im Be-
trieb immer voll geöffnet sein.
Beim Betrieb der Armaturen darf der für ihre Eingruppierung zugrunde gelegte
Durchfluss (Durchflussklasse) nicht überschritten werden.
5.3 Haustechnische Anlagen
(1) Grundlagen
Richtlinie VDI 2081 - Geräuscherzeugung und Lärmminderung in raumlufttechnischen Anlagen
Richtlinie VDI 2571 - Schallabstrahlung von Industriebauten -
DIN 8989:2019-08 - Schallschutz in Gebäuden - Aufzüge
Richtlinie VDI 2719 - Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen - Entwurf September 1983
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
[Seite 41]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 41 von 85
(2) Rauminnenpegel
Sämtliche durch die technischen Anlagen des Gebäudes, durch Luftschall-
und Körperschall-Übertragungen verursachten Geräusche (wie z. B. Ventilato-
rengeräusche, Motorengeräusche, Pumpengeräusche, Strömungsgeräusche
in Kanälen, Regelvorrichtungen, Ein- und Auslässen usw.) dürfen in den ver-
schiedenen Räumen folgende kennzeichnende maximale A-bewertete
Schalldruckpegel 𝐿 nicht überschreiten (einzeltonfrei, gemäß Definition 𝐴𝐹,𝑚𝑎𝑥,𝑛
Richtlinie VDI 2081):
-
Unterrichts- und Arbeitsräume/Aufenthaltsräumen: 35 dB(A)
-
Technik: < 80 dB(A)
(3) Geräuschimmissionsschutz
Vorgaben zum Geräuschimmissionsschutz der haustechnischen Anlagen in Be-
zug zu benachbarten fremden Nutzungseinheiten nach der TA-Lärm sind nicht
Bestandteil dieser Ausarbeitung.
(4) Ausführungshinweise für haustechnische Anlagen
Zur Einhaltung der Anforderungen an den Körperschallschutz werden die kör-
perschallführenden Anlagen und Anlagenteile schwingungsgedämpft aufge-
stellt. Hierzu zählen Kältemaschinen, Kondensatoren und Lüftungsgeräte.
Dazu ist eine elastische Lagerung erforderlich, die gewährleitet, dass die verti-
kale Eigenfrequenz des Gesamt-Systems unter 8 Hz liegt; die körperschallge-
dämmte Befestigung der Rohrleitungen ist auf diese Eigenfrequenz abzustim-
men. Dazu ist der Einbau entsprechend dimensionierter hintereinander geschal-
teter Gummikompensatoren oder von elastisch gelagerten Anlagenfundamen-
ten erforderlich.
Für alle übrigen Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sind grundsätz-
lich nur körperschallgedämmte Befestigungselemente von Kanälen und Rohr-
leitungen zulässig.
Es kann weiterhin erforderlich werden, für die Luftkanäle oder Rohrleitungen
schalldämmende Ummantelungen vorzusehen. Die Dimensionierung dieser
Maßnahmen ist im Einzelfall in der Detailplanung noch festzulegen.
Die Wand- und Deckendurchbrüche für Kanal- und Rohrleitungsdurchführun-
gen müssen schalldämmend ausgeführt werden und dürfen das Schalldämm-
Maß der Bauteile nicht beeinflussen.
[Seite 42]
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(6) Lüftungsanlagen
Einbau von Absorptions-Schalldämpfern in Lüftungskanäle, die die Schallaus-
breitung so stark dämpfen, dass die von Öffnungen und Kanalwandungen ab-
gestrahlten Geräusche auf die zulässigen Schallpegel gesenkt werden.
Wenn die Schalldämpfer nicht unmittelbar am Ausgang der Kanäle aus der
Zentrale angeordnet werden, müssen die Kanalstrecken zum Schutz gegen die
Einleitung von Geräuschen aus der Zentrale zwischen Wand- bzw. Decken-
durchbrüchen und Schalldämpfern (einschließlich) eine schalldämmende Um-
mantelung erhalten.
Herstellung, z.B. durch
40 mm Mineralwolleplatten darauf 15 mm Gipshartmantel oder alternativ 40 mm Mineralwolleplatten darauf Faserzementplatten oder Gipskartonplatten oder alternativ
40 mm Mineralwolleplatten darauf 1 mm Stahlblech
Die Ummantelung ist jeweils als freitragende schalldämmende Außenschale mit
dichten Stoßfugen ohne starre Verbindung mit dem Luftkanal auszubilden.
Wenn die Schalldämpfer außerhalb der Zentrale liegen, gilt die Forderung auch
für Kanalstrecken zwischen Kanaldurchführung durch die Wände der Zentrale
und Schalldämpfer.
5.3.1 Anforderungen/Empfehlungen nach DIN 4109
Der zulässige kennzeichnende Schalldruckpegel in den schutzbedürftigen Unter-
richtsräumen aus haustechnischen Anlagen, beträgt nach den Mindestanforde-
rungen aus DIN 4109-1 𝐿 ≤ 35 𝑑𝐵(𝐴). 𝐴𝐹,𝑚𝑎𝑥
Dieser ist im Rahmen der haustechnischen Planung durch anlagentechnische
Maßnahmen zu realisieren, die den Schallschutz zu den benachbarten Aufent-
haltsräumen gewährleisten und in die Ausschreibungsunterlagen aufzunehmen.
[Seite 43]
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5.4 Aufzugsanlagen
Das Einhalten eines maximalen Schalldruckpegels aus der Aufzugsanlagen von
𝐿 ≤ 35 𝑑𝐵(𝐴) gelingt durch die Kombination von Bau- und Haustechnik. 𝐴𝐹,𝑚𝑎𝑥,𝑛
Bei der Installation der Aufzugsanlage sind die Schallschutz-Anforderungen nach
DIN 8989:2019-08 bzw. VDI 2566 Blatt 1 und 2 zu beachten. Insbesondere ist auf
folgende Punkte hinzuweisen:
- Aufzugsmaschinen oder deren Fundamente sind ausschließlich mit elastischer
Lagerung der Art EL3 auszuführen. Die Eigenfrequenz des so entstandenen
Schwingungssystems sollte zwischen 8 und 15 Hz liegen.
-
Sämtliche Neben- und Steueranlagen sind über Gummipuffer zu befestigen.
-
Der Aufzughersteller muss die Gewähr dafür übernehmen, dass sämtliche Teile
der Aufzugsanlage, also nicht nur die Maschine mit Nebenanlagen, sondern
auch Schachteinbauten, Türen, Schließeinrichtungen usw. als lärmarme Kon-
struktionen nach dem heutigen Stand der Technik gebaut sind.
- Die Einhaltung der Empfehlung für den erhöhten Schallschutz ist mit der aus-
führenden Fachfirma vertraglich zu vereinbaren.
Hinweis: Die VDI 2566 wurde inzwischen durch die DIN 8989:2019-09 ersetzt. Im baurechtlichen Nachweisverfahren ist grundsätzlich gemäß DIN 4109-36:2016-07 die VDI 2566 anzu- wenden und zu beachten. Die Anforderungen nach DIN 4109 (L ) können eben- AF,max,n falls mit den oben beschriebenen Maßnahmen erreicht werden.
Abbildung 8: Grundrissausschnitt OG
[Seite 44]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 44 von 85
Es ist ein Aufzug geplant, der das Kellergeschoss mit den darüberliegenden Ge-
schossen verbindet und an einen Aufenthaltsraum im OG grenzt. Damit die bau-
rechtlich einzuhaltenden Mindestanforderungen nach DIN 4109-1 von 𝐿 ≤ 𝐴𝐹,𝑚𝑎𝑥,𝑛
35 𝑑𝐵(𝐴) eingehalten werden, sollten nach DIN 8989 der Aufzugsschacht und alle
unmittelbar mit dieser verbundenen Wand- und Deckenkonstruktionen schutzbe-
dürftiger Räume folgende flächenbezogene Masse aufweisen: 𝒎′ ≥ 𝟔𝟕𝟎 𝒌𝒈/𝒎² 𝑨𝒖𝒇𝒛𝒖𝒈𝒔𝒔𝒄𝒉𝒂𝒄𝒉𝒕
Für den Aufzugsschacht ist folgende Ausführung geplant:
Aufzugsschacht:
300 mm Stahlbeton, 𝜌 = 2.400 𝑘𝑔/𝑚³ , verputzt
Die Anforderung an den Aufzugschacht nach DIN 8989 wird damit erreicht.
5.5 Bauteilnachweise
Im Folgenden werden zunächst allgemeine Ausführungshinweise und dann die
Bauteile in den entsprechenden Raumsituationen dargestellt und beschrieben.
Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet, so dass der rechnerische Nach-
weis nach DIN 4109 Bbl. 1 Abschnitt 2 erstellt werden kann.
5.5.1 Allgemeine Ausführungsweise
5.5.1.1 Schwimmender Estrich
Tragender Untergrund: Trocken und eben, keine punktförmigen Erhebungen, Rohrleitungen festlegen. Für die Aufnahme der Dämmschicht ebenen Untergrund herstellen, z.B. Schüttun- gen.
Dämmschicht: Bauaufsichtlich zugelassene Produkte nach DIN 18164-2 oder DIN 18165-2. Wird das Trittschall-Verbesserungsmaß im Prüfstand angegeben, dann muss vom Prüf- wert ein Vorhaltemaß von 2 dB abgezogen werden. Bei mehrlagiger Ausführung: max. 2 Lagen Trittschalldämmung. Dämmschichten werden dicht gestoßen und Stöße versetzt angeordnet. Einsenkung < 10 mm, Heizestrich < 5 mm.
Trennlage: PE-Folie, d 0,1 mm; Heizestriche, d 0,2 mm, Gussasphalt: Papier. Darf im Bauablauf nicht beschädigt werden. Stöße 80 mm überlappen, bei Fließestrichen verkleben oder verschweißen. Trennlage wird bis Oberkante Randstreifen hochgeführt.
[Seite 45]
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Estriche: Nenndicken bei normalen Belastungen bis 1,5 kN/m2 aus DIN 18560, Teil 2, min- destens 30 mm je nach Estrichart, bei Stein- oder keramischen Bodenbelägen d 45 mm. Hydrationszeit nach Herstellerangaben beachten.
Randfuge: Aufgehende Wände müssen, falls geplant, vorher verputzt sein. Die Randfuge muss an Türzargen, Rohrleitungen, aufgehenden Wänden etc. eine Breite von 8 mm aufweisen und gegen Lageveränderung gesichert werden. Der Randdammstreifen darf erst nach Fertigstellung des Oberbodens abge- schnitten werden.
5.5.1.2 Massivwände
Massive Mauerwerkswände mit schalltechnischen Anforderungen müssen akus-
tisch dicht ausgeführt und an den Umschließungsbauteilen angeschlossen wer-
den. Zur dichten Ausführung genügt i. d. R. eine einseitige Putzschicht. Sämtliche
Massivwände stehen auf der Rohdecke und werden massiv an die flankierenden
Bauteile angeschlossen.
5.5.1.3 Entdröhnung waagerechter Flächen
Zur Vermeidung von Trommelgeräuschen durch Regen sind sämtliche waage-
rechte und flachgeneigte Flächen wie Fensterbänke und Attika-Abdeckungen
mit einem Entdröhnbelag unterseitig zu beschichten oder zu bekleben, z.B. TERO-
SON der Fa. HENKEL, Enkolith der Fa. Enke oder gleichwertig.
5.5.1.4 Bautoleranzen
Der vorliegende rechnerische Nachweis des Schallschutzes berücksichtigt grund-
sätzlich akustisch dichte Anschlussausbildungen in der Qualität des trennenden
Bauteils. In der Ausführung sind die bautechnisch üblichen Toleranzen derart zu
berücksichtigen, dass dadurch die geforderte schalltechnische Qualität nicht
verschlechtert wird.
[Seite 46]
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5.5.2 Decken- und Fußbodenkonstruktionen
In der Tabelle sind die Stärken der massiven Geschossdecken und der Boden-
platten gegen Erdreich aufgeführt.
Tabelle 17: Stärken der massiven Rohdecken und Bodenplatte gegen Erdreich
| Nr. | Decken/Bodenplatte | Dicke | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| D-01 | Bodenplatte gegen Erdreich UG | 500 mm Stahlbeton | ||||||
| D-02 | Geschossdecke EG gegen UG | 250 mm Stahlbeton | ||||||
| D-03 | Geschossdecken EG/OG und Ogs | 250 mm Stahlbeton | ||||||
| D-04 | Dachdecke Leichtbau | |||||||
| Treppen Podeste | 200 mm Stahlbeton | |||||||
| Treppenläufe | 200 mm Stahlbeton |
5.5.2.1 D-01 Bodenplatte gegen Erdreich - KG
Im UG befinden sich Nebenräume, Tiefgarage und Technikräume. Eine schall-
technische Anforderung an den Trittschallschutz wird für diese Räume nicht for-
muliert. Geräusch erzeugende Anlagen sind körperschallentkoppelt aufzustellen.
5.5.2.2 D-02 Geschossdecke EG gegen UG
Trittschallschutz zu schutzbedürftigen Räumen
Baurechtlicher Mindestschallschutz Unterrichtsräume (horizontal):
DIN 4109-1:2018, Tab. 6, Zeile 1, Spalte 4 erf.L′ ≤ 53 dB n,w
Aufbau von oben nach unten
| Dicke [mm] | Schicht | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| - | Bodenbelag gemäß Architekt | ||||
| Härteklasse F4 F5 ≥ 65 | Schwimmender Zementestrich nach DIN 18560-2, je nach Härteklasse, Flächenlast gemäß Nutzlastkonzept Tragwerksplaner Zementestrich | ||||
| - | Trennlage, PE-Folie mit s ≥ 20m d | ||||
| 30-2 | Trittschalldämmung z.B. EPS 040 DES sm (max. zulässige Verkehrslast 5,0 kN/m²), dyn. Steifigkeit 20 MN/m3; λ ≤ 0,040 W/mK | ||||
| ≥ 80 | Wärmedämmung gemäß Wärmeschutznachweis λ ≤ 0,035 W/mK | ||||
| 250 | Stahlbeton-Geschossdecke (𝐦′ =𝟔𝟎𝟎 𝐤𝐠/𝐦²) | ||||
| 150 | Wärmedämmung gem. Wärmeschutznachweis |
Trittschallübertragung (horizontal):
L = 66,7 dB DIN 4109-32:2016-07 n,eq,0,w − ∆𝐿 = 29,8 dB DIN 4109-34:2016-07 𝑤 − 𝐾 = 5 dB DIN 4109-2:2018-01 𝑇 𝐿′ = 31,9 dB 𝑤 𝐿′ + 3 dB = 34,9 dB ≤ 53 dB 𝑤
[Seite 47]
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Anforderung an baurechtlichen Mindestschallschutz nach DIN 4109-1:2018 eingehalten
Trittschallschutz zu schutzbedürftigen Räumen
Baurechtlicher Mindestschallschutz Unterrichtsräume (vertikal nach oben):
DIN 4109-1:2018, Tab. 6, Zeile 2, Spalte 4 erf.L′ ≤ 53 dB n,w
Aufbau von oben nach unten
| Dicke [mm] | Schicht | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| - | Bodenbelag gemäß Architekt | ||||
| Härteklasse F4 F5 ≥ 65 | Schwimmender Zementestrich nach DIN 18560-2, je nach Härteklasse, Flächenlast gemäß Nutzlastkonzept Tragwerksplaner Zementestrich | ||||
| - | Trennlage, PE-Folie mit s ≥ 20m d | ||||
| 30-2 | Trittschalldämmung z.B. EPS 040 DES sm (max. zulässige Verkehrslast 5,0 kN/m²), dyn. Steifigkeit 20 MN/m3; λ ≤ 0,040 W/mK | ||||
| ≥ 80 | Wärmedämmung gemäß Wärmeschutznachweis λ ≤ 0,035 W/mK | ||||
| 250 | Stahlbeton-Geschossdecke (𝐦′ =𝟔𝟎𝟎 𝐤𝐠/𝐦²) | ||||
| 150 | Wärmedämmung gem. Wärmeschutznachweis |
Trittschallübertragung (vertikal nach oben):
L = 66,7 dB DIN 4109-32:2016-07 n,eq,0,w − ∆𝐿 = 29,8 dB DIN 4109-34:2016-07 𝑤 − 𝐾 = 10 dB DIN 4109-2:2018-01 𝑇 𝐿′ = 26,9 dB 𝑤 𝐿′ + 3 dB = 31,9 dB ≤ 53 dB 𝑤
Anforderung an baurechtlichen Mindestschallschutz nach DIN 4109-1:2018 eingehalten
5.5.2.3 D-03 Geschossdecke Regelausführung und unter Musikräumen
Trittschallschutz zu schutzbedürftigen Räumen
Baurechtlicher Mindestschallschutz Unterrichtsräume (vertikal):
DIN 4109-1:2018, Tab. 6, Zeile 1, Spalte 4 erf.L′ ≤ 53 dB n,w
DIN 4109-1:2018, Tab. 6, Zeile 2, Spalte 4 erf.L′ ≤ 46 dB n,w
Aufbau von oben nach unten
| Dicke [mm] | Schicht | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| - | Bodenbelag gemäß Architekt | ||||
| Härteklasse F4 F5 ≥ 65 | Schwimmender Zementestrich nach DIN 18560-2, je nach Härteklasse, Flächenlast gemäß Nutzlastkonzept Tragwerksplaner Zementestrich |
[Seite 48]
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| - | Trennlage, PE-Folie mit s ≥ 20m d |
|---|---|
| 30-2 | Trittschalldämmung z.B. EPS 040 DES sm (max. zulässige Verkehrslast 5,0 kN/m²), dyn. Steifigkeit 20 MN/m3; λ ≤ 0,040 W/mK |
| Für die tieffrequente Abstimmung des schwimmendem Estrichs unter den Musik- und Tanzräumen wird dort eine Trittschalldämmung mit einer dynamischen Steifigkeit von s‘ ≤ 10 MN/m3 empfohlen. | |
| 20 | Ausgleichsdämmung EPS |
| 250 | Stahlbeton-Geschossdecke (𝐦′ =𝟔𝟎𝟎 𝐤𝐠/𝐦²) |
| 180 | Geschlossene, abgehängte Decke aus Holzwolleplatten mit Mineral- faserauflage |
Trittschallübertragung (vertikal nach unten):
L = 66,7 dB DIN 4109-32:2016-07 n,eq,0,w − ∆𝐿 = 29,8 dB DIN 4109-34:2016-07 𝑤
- 𝐾 = -2,2 dB DIN 4109-2:2018-01 (mit Unterdecken) 𝐿′ = 34,7 dB 𝑤 𝐿′ + 3 dB = 37,7 dB ≤ 46 dB, 53 dB 𝑤
Anforderung an baurechtlichen Mindestschallschutz nach DIN 4109-1:2018 eingehalten
Luftschalldämmung zwischen den Geschossen
Baurechtlicher Mindestschallschutz Unterrichtsräume (vertikal):
DIN 4109-1:2018, Tab. 6, Zeile 2, Spalte 3 erf.R′ ≥ 55 dB w DIN 4109-1:2018, Tab. 6, Zeile 3, Spalte 3 erf.R′ ≥ 60 dB w
| Positionsnummer | 1 |
|---|---|
| Bauteil | Trenndecke |
| Lage | 4.OG/3.OG |
| Raumsituation | Musik/Tanz zu Klassenraum |
| Pos. | Bezeichnung | ||
|---|---|---|---|
| Nr. | |||
| Trenndecke | Trennfläche: rd. 67,4 m2 Direktschalldämmung Rs,w = 69,4 dB | ||
| Flanke 1 Außenwand | 24cm Stahlbeton ( = 2.400 kg/m3) Innenseitig verputzt mit 10mm Gipsputz Außenseitig mit Vormauerschale Stoßstelle: T-Stoss | ||
| Flanke 2 Innenwand | Leichtbaukonstruktion als Montagewand mit 2-Lagen Gipskartonplatten Stoßstelle: X-Stoß Getrennte Montage oben und unten durch Geschossdecke getrennt | ||
| Flanke 3 Innenwand | Leichtbaukonstruktion als Montagewand mit 2-Lagen Gipskartonplatten Stoßstelle: X-Stoß Getrennte Montage oben und unten durch Geschossdecke getrennt | ||
| Flanke 4 Innenwand | Leichtbaukonstruktion als Montagewand mit 2-Lagen Gipskartonplatten Stoßstelle: X-Stoß Getrennte Montage oben und unten durch Geschossdecke getrennt |
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Flankenbauteile
| Flankierende Parameter | F1 | F2 | F3 | F4 | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gemeinsame Kantenlänge | 10,6 m | 6,7 m | 10,6 m | 6,7 m | ||||||||||
| Rw oder Dn,f,w Raum 1 / Raum 2 | 55,3 / 55,3 dB | 53,0 / 53,0 dB | 59,6 / 59,6 dB | 60,7 / 60,7 dB | ||||||||||
| Masse Raum 1 / Raum 2 | 576 kg/m² | 321 / 321 kg/m² | 444 / 444 kg/m² | 480 / 480 kg/m² | ||||||||||
| Flankenanbindung | T- Stoß | X- Stoß | X- Stoß | X- Stoß | ||||||||||
| Entkoppelt | Stoß nicht ent- koppelt | Durch Decke getrennt | Durch Decke getrennt | Durch Decke getrennt | ||||||||||
| ∆ RFf,w | 75,6 dB | 84,1 dB | 85 dB | 841 dB | ||||||||||
| ∆ RFd,w | 86,5 dB | 0,0 dB | 0,0 dB | 0,0 dB | ||||||||||
| ∆ RDf,w | 92,5 dB | 0,0 dB | 0,0 dB | 0,0 dB |
Gesamtergebnis
| Mindestschallschutz nach DIN 4109 | Vorhanden | Zulässig | Anforderungen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Luftschall R’ w ≥ erf. R’ w | 61 dB | 60 dB | Anforderungen erfüllt! | ||||||||
| Trittschall L’ n,w ≤ erf. L’ n,w | 37,7 dB | 46 dB | Anforderung erfüllt |
5.5.2.4 D-04 Dachdecke über 4.OG
Dachaufbau als Holzleichtdach in Warmdachausführung mit Aufdach-Gefälle-
dämmung. Zur Vermeidung von horizontaler Schallübertragung wird das flankie-
rende Bauteil der Dachdecke im Bereich der Trennwand zwischen den Unterrichts-
einheiten konstruktiv getrennt.
Abbildung 9: Trennwand im Bereich der Dachdecke
[Seite 50]
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5.5.2.5 Treppen – hier nur Empfehlung
In Schulen und vergleichbaren Einrichtungen werden nach der DIN 4109-1:2018-
01 keine Anforderungen an den Trittschallschutz von Treppenläufen und Treppen-
podesten gestellt.
a) Hauptpodeste (wie Geschossdecken)
Empfehlung: DIN 4109-1:2018, Tab. 2, Zeile 12, Spalte 4 erf.L′ ≤ 53 dB n,w
Ausführung mit schw. Estrich auf Dämmschicht; möglich auch als körperschallent- koppelte Auflagerung , verglichbar der Treppenläufe
Aufbau von oben nach unten
| Dicke [mm] | Schicht | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| - | Oberboden | ||||
| - | Schwimmender Zementestrich nach Festlegung der Nutzlast | ||||
| - | Trennlage z. B. PE-Folie | ||||
| 30-2 | Trittschalldämmung z.B. EPS 040 DES sm (max. zulässige Verkehrslast 5,0 kN/m²), dyn. Steifigkeit 20 MN/m3 | ||||
| - | ggf./ optional Ausgleichschicht | ||||
| 250 | Stahlbeton-Geschossdecke (m′ =600 kg/m²) |
b) Zwischenpodeste
Baurechtlicher Mindestschallschutz: DIN 4109-1:2018, Tab. 2, Zeile 12, Spalte 4 erf.L′ ≤ 53 dB n,w
Aufbau von oben nach unten
| Dicke [mm] | Schicht | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| - | Oberboden | ||||
| - | Schwimmender Zementestrich nach Festlegung der Nutzlast | ||||
| - | Trennlage z. B. PE-Folie | ||||
| 30-2 | Trittschalldämmung z.B. EPS 040 DES sm (max. zulässige Verkehrslast 5,0 kN/m²), dyn. Steifigkeit 20 MN/m3 | ||||
| ≥ 180 | Stahlbeton Podest (m′ =480 kg/m²) |
c) Treppenläufe
Ausführung:
Stahlbeton-Treppenlauf d 180 mm abgesetzt von Treppenraumwänden und auf
Tronsolen (z.B. Typ T) aufgelagert. L’ 44 dB n,w,R
[Seite 51]
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Abbildung 10: Tonsole aus Produktunterlagen Fa. Schöck Bauteile GmbH
Anmerkung: Für Trittschalldämmelemente wie z.B.: Schöck- Tronsolen gibt es zurzeit noch kein genorm- tes Prüfverfahren, sodass ein rechnerischer Nachweis im Sinne der DIN 4109 nicht möglich ist. Das von Schöck (z.B.: Typ ZF L* = 26 dB) angegebene Trittschall-Verbesserungsmaß W wurde im Prüfstand in Anlehnung an die DIN 4109 und DIN 52210 ermittelt.
5.5.3 Wandkonstruktionen
Beispielhafte Einteilung der schalltechnischen Anforderungen in den Unterrichts-
geschossen:
z.B.: 2.OG
[Seite 52]
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4.OG
Tabelle 15: Wandkonstruktionen
| Wände | Ausführungsbeispiele2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Trennwände zwischen Unter- richtsräumen oder ähnlichen Räumen untereinander und zu Fluren | Montagewand aus Gipskartonplatten d = 150mm; Z.B. Typ W112 Knauf oder gleichwertig mit einem bewerte- ten Schalldämm-Maß nach Prüfzeugnis von R ≥ 57 W,R dB | ||||
| Wände zwischen Unterrichts- räumen oder ähnlichen Räu- men und Treppenhäusern | ≥ 250 mm Stahlbeton-Massivwand ρ ≥ 2.400 kg/m² m‘ ≥ 600 kg/m2 | ||||
| Wände zwischen Musik- und Tanzräumen und ähnlichen Räumen, Unterrichtsräumen oder Fluren, sowie Flankenbauteile | Massive Bauweise mit biegeweicher Vorsatzschale oder Montagewand als Doppelständerkonstruktion mit dop- pelter Beplankung; d ≥ 200 mm, z.B. Typ W115 oder gleichwertig mit einem bewerteten Schalldämm-Maß nach Prüfzeugnis von R ≥ 69 dB W,R |
Hinweis: Fensterelemente in Innenwänden mit Schallschutzanforderungen, sofern vorgese- hen, dürfen das bewertete Schalldämm-Maß der Massivwand nicht verschlech- tern.
2 Bei flankierenden Bauteilen mit einer flächenbezogenen Masse von m’ L,mittel ≥ 300 kg/m²
[Seite 53]
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5.5.3.1 Trennwand zwischen Unterrichtsräumen -Regelausführung
| Schnitt/horizontal | Parameter | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bewertetes Schalldämm-Maß nach Prüfzeugnis RW | RW,R ≥ 57 dB | |||||||||||
| Gesamtstärke | ≥ 150 mm | |||||||||||
| -e let k ipu sd ieo Brp | Knauf | W112 CW 100 2 x 12,5 Piano-Platte, 60 mm MW | ||||||||||
| Rigips | MW12RB CW 100 2 x 12,5 Bauplatte RB, 60 mm MW | |||||||||||
| Pos. | Dicke [mm] | Schicht | ||||||||||
| 1 | 12,5 | Knauf Piano/Bauplatte RB, versetzt verlegt und einzeln verspachtelt | ||||||||||
| 2 | 12,5 | Knauf Piano/Bauplatte RB, versetzt verlegt und einzeln verspachtelt | ||||||||||
| 3 | ≥ 100 | CW-Profil, Hohlraum mit d ≥ 60 mm Mineralwolle Strömungswiderstand r ≥ 5 kPa ∙ s/m² | ||||||||||
| 4 | 12,5 | Knauf Piano Bauplatte/Bauplatte RB, versetzt verlegt und einzeln ver- spachtelt | ||||||||||
| 5 | 12,5 | Knauf Piano Bauplatte/Bauplatte RB, versetzt verlegt und einzeln ver- spachtelt |
Ausführungshinweise
1 Herstellervorgaben - Beim Ansatz von Herstellerwerten sind die Ausführungshinweise des Her- stellers zu beachten und auszuführen 2 Installationsdosen - sind mit Schallschutzdosen auszuführen, alternativ sind akustisch dichte Ummantelung gemäß Hersteller auszuführen
- sind nicht gegenüberliegend anzuordnen, sondern versetzt 3 Durchdringungen - dürfen das Schalldämm-Maß der Trennwand nicht verringern 4 Anschlüsse - Anschlussdichtungen sind dauerhaft akustisch dicht auszuführen 5 Deckenanschlüsse - gleitende Deckenanschlüsse sind dauerhaft akustisch dicht auszuführen und dürfen die Schalldämmung der Trennwand nicht verschlechtern
Anschlüsse an flankierende Bauteile
- Trennwandanschluss unten Typ 1 R = 70 dB Ff,w Montagewand steht auf der Rohdecke schwimmender Estrich konstruktiv getrennt
- Trennwandanschluss oben Typ 2 R = 70 dB Ff,w Montagewand schließ akustisch dicht an die Rohdecke an 250 mm Stahlbeton-Geschossdecke; die raumakustisch erforderliche Abhang- decke stößt beidseitig an die Trennwand an .
- Trennwandanschluss an Innenwand Typ 3 D = 60 dB n,f,w Montagewand schließ akustisch dicht an die Innenwand an innere Beplankung im Anschlussbereich getrennt
- Trennwandanschluss an Außenwand Typ 4 D ≥ 70 dB n,f,w,R Anschluss an massive Stahlbeton-Außenwand d = 250 mm Fassadenanschluss Fassadenschwert ca. 1m2 mit R w,R ≥ 48 dB Resultierendes Schalldämm-Maß nach DIN 4109-2, Gl. (22) R’ ≥ 50 dB w R’ - u = 50 dB – 2 dB = 48 dB ≥ 47 dB w prog
Anforderung an den Schallschutz für Trennwände von Unterrichtsräumen von R’ ≥ 47 dB rechnerisch erfüllt w
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5.5.3.2 Trennwand zwischen Unterrichtsräumen -Musikräume
| Schnitt/horizontal | Parameter | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bewertetes Schalldämm-Maß nach Prüfzeugnis RW | RW,R ≥ 69 dB | |||||||||||
| Gesamtstärke | ≥ 200 mm | |||||||||||
| -e let k ipu sd ieo Brp | Knauf | W115 2 x CW 75 2 x 12,5 Bauplatte, 2 x 60 mm MW | ||||||||||
| Rigips | MW22RB 2 x CW 75 2 x 12,5 Bauplatte RB, 2 x 60 mm MW | |||||||||||
| Pos. | Dicke [mm] | Schicht | ||||||||||
| 1 | 12,5 | Knauf Bauplatte/Bauplatte RB, versetzt verlegt und einzeln verspach- telt | ||||||||||
| 2 | 12,5 | Knauf Bauplatte/Bauplatte RB, versetzt verlegt und einzeln verspach- telt | ||||||||||
| 3 | 75 | CW-Profil, Hohlraum mit d ≥ 60 mm Mineralwolle Strömungswiderstand r ≥ 5 kPa ∙ s/m² | ||||||||||
| 4 | 5 | elastischer Abstandhalter | ||||||||||
| 5 | 75 | CW-Profil, Hohlraum mit d ≥ 60 mm Mineralwolle Strömungswiderstand r ≥ 5 kPa ∙ s/m² | ||||||||||
| 6 | 12,5 | Knauf Bauplatte/Bauplatte RB, versetzt verlegt und einzeln verspach- telt | ||||||||||
| 7 | 12,5 | Knauf Bauplatte/Bauplatte RB, versetzt verlegt und einzeln verspach- telt |
Ausführungshinweise
1 Herstellervorgaben - Beim Ansatz von Herstellerwerten sind die Ausführungshinweise des Her- stellers zu beachten und auszuführen 2 Installationsdosen - sind mit Schallschutzdosen auszuführen, alternativ sind akustisch dichte Ummantelung gemäß Hersteller auszuführen
-
sind nicht gegenüberliegend anzuordnen 3 Durchdringungen - dürfen das Schalldämm-Maß der Trennwand nicht verringern 4 Anschlüsse - Anschlussdichtungen sind dauerhaft akustisch dicht auszuführen Anschlüsse an flankierende Bauteile
-
Trennwandanschluss unten Typ 1 R = 70 dB Ff,w Montagewand steht auf der Rohdecke schwimmender Estrich konstruktiv getrennt
-
Trennwandanschluss oben Typ 2 R = 70 dB Ff,w Montagewand schließt an die Dachkonstruktion an mit Trennung der Flanke/Trennung im Bereich der Trennwand; die raumakustisch erforderliche Abhangdecke stößt beidseitig an die Trennwand an .
-
Trennwandanschluss an Innenwand Typ 3 D = 60 dB n,f,w Montagewand schließ akustisch dicht an die Innenwand an innere Beplankung im Anschlussbereich getrennt
-
Trennwandanschluss an Außenwand Typ 4 D ≥ 60 dB n,f,w,R Anschluss an Trockenbaukonstruktion, wobei die innere Schale von der Au- ßenwand im Bereich der Trennwand konstruktiv getrennt wird. Resultierendes Schalldämm-Maß nach DIN 4109-2, Gl. (22) R’ = 57 dB w R’ - u = 57 dB – 2 dB = 55 dB ≥ 55 dB w prog Anforderung an den Schallschutz für Trennwände von Unterrichtsräumen von Musikräumen R’ ≥ 55 dB rechnerisch erfüllt w
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5.5.3.3 Schachtabmauerungen
Bezüglich der Luftschalldämmung aus den Installationsschächten und der Luft-
schalldämmung (Schachtschallpegeldifferenz) zwischen den Geschossen, ist eine
massive Mauerwerksausführung der Schachtabmauerungen notwendig.
Ausführung als Massivwand aus Kalksandsteinen, einseitig verputzt, d 17,5 cm mit
einer Rohdichte von 2000 kg/m3 (m’= 342 kg/m2) oder 24 cm mit einer Rohdichte
von 2000 kg/m3 (m’= 456 kg/m2), je nach dem noch zu bestimmenden Innenpegel
in den Schächten.
Alternativ ist eine Ausführung in Trockenbauweise mit Montagewänden aus Gips-
kartonplatten möglich.
5.5.4 Türen
In der folgenden Auslistung werden Türqualitäten für verschiedene Nutzungen be-
schrieben.
Typ T I Anforderung erf. R 32 dB w
- Türen zwischen Unterrichtsräume oder ähnlichen Räumen zu Fluren
Anforderung im eingebauten, betriebsbereiten Zustand
R = 32 dB (erf. R ) + 5 dB (Sicherheitsbeiwert) erf. R 37 dB w w w
Typ T II Anforderung erf. R 37 dB w
-
Türen zwischen Unterrichtsräume oder ähnlichen Räumen untereinander
-
Tür zwischen schutzbedürftigen Räumen und „besonders lauten“ Räumen (L ≤ AF
80 dB(A)) z.B. Betriebsräume, Haustechnik
- Türen zu Unterrichtsräumen Musik/Tanz
Anforderung im eingebauten, betriebsbereiten Zustand
R = 37 dB (erf. R ) + 5 dB (Sicherheitsbeiwert) erf. R 42 dB w w w
Hinweis Glaselemente in Türkonstruktionen. Glaselemente in Türkonstruktionen als Oberlichter oder feststehend Seitenteile werden zu- sammen mit der Gesamttür schalltechnisch bewertet und hat damit das Gesamtschall- dämm-Maß sicherzustellen.
Allgemeine Ausführungsmerkmale Nach VDI 3728 „Schalldämmung beweglicher Raumabschlüsse, Türen, Tore und Profil- wände“.
[Seite 56]
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Das Schalldämm-Maß wird für das Türsystem im fertig eingebauten betriebsbereiten Zu- stand (unter Berücksichtigung der Übertragung über Türblatt, Zarge, Boden- und sämtliche Tür- und Zargendichtungen) gefordert. Unter Berücksichtigung eines Sicherheitsbeiwerts nach DIN 4109-2 sind somit Türelemente erforderlich, die ein durch Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle für Güteprüfungen be- legtes bewertetes Schalldämm-Maß aufweisen, welches um 5 dB über den im eingebau- ten Zustand gestellten Anforderungen liegt.
5.6 Schallschutz gegen Außengeräusche
Nach der aktuellen „Liste der Technischen Baubestimmungen“ (Stand 01/2019)
des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein Nachweis zum Schallschutz gegen Außen-
lärm nach DIN 4109-1:2018-01, Abs. 7, grundsätzlich zu erbringen. Eine Auslegung
der Bauteile erfolgt in der weiteren Planung.
Nach der Umgebungslärmkarte NRW, ist eine unmittelbare Beaufschlagung des
Bauortes mit Geräuschen aus öffentlichem Straßenverkehr nicht zu rechnen.
Abbildung 11: Auszug Lärmkarte NRW
Sofern keine Angaben aus Bebauungsplänen zum Schutz vor Geräuschen aus
Außengeräuschen vorhanden sind, erfolgt die Dimensionierung der Außenbau-
teile nach dem Mindestschallschutz nach DIN 4109-2:2018-01
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Die Mindestanforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße
R’ der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ergeben in Abhängig- w,ges
keit des maßgeblichen Außenlärmpegels und einer Raumkorrektur nach DIN
4109-1 wie folgt:
R’ = L -K w,ges a Raumart
mit: R’ bewertetes Schalldämm-Maß des zusammengesetzten Bauteils w,ges aus allen Außenbauteilen des betrachteten Raumes (z.B. Außen- wand, Fenster, Rollladenkasten, Außenluftdurchlass, Dach, Decke gegen Außenluft unterhalb, etc.) L maßgeblicher Außenlärmpegel a K = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungs- Raumart räumen in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches = 35 dB Büroräume und Ähnliches
Für Unterrichtsräume ist mindestens die Anforderungswert von R’ = 30 dB ein- w,ges
zuhalten.
Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich nach DIN 4109-2:2018-02, Abs.
4.4.5.1:
- für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel L (06:00 Uhr – 22:00 Uhr) r,Tag
und einem Zuschlag von 3 dB;
- für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel L (22:00 Uhr – 06:00 r,Nacht
Uhr) plus Zuschlag von 10 dB zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen
Störwirkung (größeres Schutzbedürfnis in der Nacht) und einem Zuschlag von 3
dB; dies gilt für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden können,
wie Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer.
- Maßgeblich ist die Lärmbelastung derjenigen Zeit, die die höhere Anforderung
ergibt!
Bei dem rechnerischen Nachweisverfahren nach DIN 4109-2:2018-01 ist der Sicher-
heitsbeiwert u = 2 dB sowie der Korrekturwert K anzuwenden. Der rechnerische prog AL
Nachweis erfolgt wie folgt:
R’ – 2 dB ≥ erf. R’ + K w,ges w,ges AL
mit: erf. R’ erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß der Fassade in dB w,ges R’ ermitteltes bewertetes Schalldämm-Maß der Fassade in dB w,ges
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K = 10 log (S / 0,8 ∙ S ) AL Fassade Grundfläche mit: S = die vom Raum aus gesehene gesamte Fassadenfläche in m² S S = die Grundfläche des Raumes in m² G
5.6.1 Anwendung im Bauvorhaben/ maßgeblicher Außenlärmpegel
Das Bauvorhaben befindet sich im schalltechnischen Einwirkungsbereich aus Stra-
ßenverkehr und „Gewerbe- und Industrieanlagen“.
„Gewerbe- und Industrieanlagen“
Nach dem Flächennutzungsplan der Stadt Münster (geo.stadt-muenster.de, Stand
19.07.2024) sind die umliegenden Bereiche um das Grundstück als Wohnbauflä-
che gekennzeichnet.
Aus diesem Grund werden für die Berechnung die Immissionsrichtwerte für ein all-
gemeines Wohngebiet mit Tageswerten von 55 dB(A) und Nachtwerten von 40 dB
(A) berücksichtigt. Für „Gewerbe- und Industrieanlagen“ ist der Immissionsricht-
werte für den Tagezeitraum von 55 dB(A) maßgeblich.
5.6.2 Schalldämmung der Außenbauteile
5.6.2.1 Erforderliche bewertete Schalldämm-Maße der Fenster und Außentüren, die un-
mittelbar in Aufenthaltsräume führen
Die Mindestanforderungen an den Schallschutz gegen Außenlärm ergeben sich
aus DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau“.
Den Fassaden werden die maßgeblichen Außenlärmpegel zugeordnet, woraus
sich die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile R’ w,res
ergeben.
Damit das jeweils erforderliche resultierende Schalldämm-Maß erreicht wird, wur-
den für die einzelnen Räume das erforderliche bewertete Schalldämm-Maß der
Fenster R nach dem Prinzip der zusammengesetzten Bauteile berechnet. w
In den Aufenthaltsräumen werden die folgenden bewerteten Schalldämm-Maße
erforderlich:
- Fenster3/ opake Paneele von Aufenthaltsräumen erf. R w, Fenster ≥ 34 dB
3 Bei Fenstern inkl. Fensterfalzlüfter ist das geforderte bewertete Schalldämm-Maß der Fens- ter von erf. R ≥ 34 dB vom Fenster inkl. Fensterfalzlüfter zu erbringen. w
[Seite 59]
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- Türen die von außen in Aufenthaltsräume führen z.B. Hauseingangstür zur Haus-
meisterwohnung, etc.
erf. R ≥ 37 dB w, Eingangstür
Bei den erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maße der Fenster und Türen sind
die Korrekturwerte nach DIN 4109-35:2016-07 zu beachten. Als Beispiel ist bei Fens-
tern mit Einzelscheiben größer als 3 m² das erforderliche Schalldämm-Maß des
Fensters (erf. R ) um weitere 2 dB zu erhöhen. w
Die Fenster werden im Rahmen des baurechtlichen Nachweises als geschlossen
betrachtet.
Ausführung Fensterkonstruktion:
Die rechnerisch ermittelten erforderlichen Schalldämm-Maße der Fenster sind
maßgeblich für die Ausschreibung der Fensterkonstruktionen.
Das in den Prüfzeugnissen der Glashersteller angegebene Schalldämm-Maß be-
zieht sich auf das genormte Prüfformat von 1230 mm x 1480 mm. Es muss sicherge-
stellt werden, dass bei abweichenden Formaten die geforderte Schalldämmung
des Gesamtsystems eingehalten wird.
Resultierende Schalldämmung mit Berücksichtigung von Fugen
Maßgeblich ist das Schalldämm-Maß des jeweiligen Fensters im eingebauten Zu-
stand inkl. Bauanschlussfugen. Die Ausbildung der Bauteilanschlussfuge hat einen
wesentlichen Einfluss auf die Schalldämmung der Fassaden.
Zur Planung der Fugenschalldämmung gibt die DIN EN 12354-3 und der „Leitfaden
zur Planung und Ausführung von Fenstern und Haustüren“, der RAL Gütegemein-
schaft Fenster und Haustüren e.V. Aufschluss. Nach DIN 4109-2:218-01 lässt sich als
Richtwert für die Fugenschalldämm-Maße folgende Vorgabe ableiten:
R ≥ R + 10 dB S,w w
mit R : Fugenschalldämm-Maß S,w
R : bewertetes Schalldämm-Maß des Fensters w
5.6.3 Außenwände
Für die die Außenwand ist eine 250 mm Wand aus Stahlbeton, Wärmedämmung
gemäß Wärmeschutznachweis und Bekleidung geplant. Für den Aufbau ergibt
sich rechnerisch ein bewertetes Schalldämm-Maß von R ≥ 63,1 dB. w
[Seite 60]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 60 von 85
5.6.4 Außenliegender Sonnenschutz
Für die Aufenthaltsräume ist ein außenliegender Sonnenschutz geplant, welcher
vor der Massivwand (Tragschale) liegt. Die Schalldämmung wird somit von der
Massivwand erbracht, sodass keine Anforderungen an die Schalldämmung der
außenliegenden Sonnenschutzkästen gestellt werden.
- GRUNDLAGEN/ QUELLEN/ LITERATUR
Quellen- und Grundlagenverzeichnis:
| /1/ | Planstand Heupel GmbH Genehmigung: 05.06.2025 | |
|---|---|---|
| /2/ | DIN V 18599 Teil 1-10 | Energetische Bewertung von Gebäuden -Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwasser und Beleuchtung- |
| /3/ | DIN 4108-2:2013-02 | Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz |
| /4/ | DIN 4108, Bbl. 2 | Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, Wär- mebrücken, Planungs- und Ausführungsbeispiele |
| /5/ | DIN 4108-3:2024-03 | Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz |
| /6/ | DIN 4108-4:2020-11 | Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte |
| /7/ | DIN 4108-7 | Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden, Luft- dichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie Beispiele Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs- und Ausführungs- empfehlungen sowie Beispiele |
| /8/ | DIN 4108-10:2021-11 | Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärme- dämmstoffe |
| /9/ | DIN EN ISO 6946 | Bauteile Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurch- gangskoeffizient, Berechnungsverfahren |
| /10/ | DIN EN ISO 10077-1 | Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Ab- schlüssen, Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten Teil 1, vereinfachtes Verfahren |
| /11/ | DIN EN 13829 | Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden, Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden, Differenzdruckver- fahren |
| /12/ | DIN EN 673 | Glas im Bauwesen, Bestimmung des Wärmedurchgangsko- effizienten (U-Wert) Berechnungsverfahren |
| /13/ | DIN EN 12207 | Fenster und Türen Luftdurchlässigkeit Klassifizierung |
| /14/ | DIN EN 13363-1 | Berechnung der Solarstrahlung und des Lichttransmissions- grades, Teil 1 „Vereinfachtes Verfahren“ |
| /15/ | Gebäudeenergiegesetzt GEG Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarar Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden; Stand 16.10.2023 (BGBl. 2023 Nr. 280) | |
| /16/ | Bilanzierungssoftware ZUB HELENA 2024 Ultra v7.143 | |
| /17/ | GGe bäudeleitlinie 2020 mit Anlagen |
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| Der Stadt Münster | ||
|---|---|---|
| /18/ | DIN 4109-1:2018-01 | Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderun- gen |
| /19/ | DIN 4109-2:2018-01 | Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerischer Nachweis |
| /20/ | DIN 4109-31 bis 36 | B auteilkataloge |
| /21/ | DIN 4109-4:2016-07 | Schallschutz im Hochbau – Teil 4: Bauakustische Prü- fungen |
| /22/ | DIN 4109-5:2020-08 | Schallschutz im Hochbau – Teil 5: Erhöhte Anforderun- gen |
| /23/ | DIN 8989:2019-08 | Schallschutz in Gebäuden - Aufzüge |
| /24/ | RAL Richtlinie | Fenstermontage Richtlinien RAL |
BEZEICHNUNGEN WÄRMESCHUTZ
U Wärmedurchgangskoeffizient [W/m2K]
U Pauschaler Wärmebrückenzuschlag [W/m2K] WB
R Wärmedurchlasswiderstand [m2K/W]
R Wärmeübergangswiderstand, innen [m2K/W] si
R Wärmeübergangswiderstand, außen [m2K/W] se
Innenlufttemperatur [C] i
Raumseitige Oberflächentemperatur [C] si
U Nennwert des Wärmedurchgangskoeffizient der Verglasung g
U Wärmedurchgangskoeffizient der Rahmen Einzelprofile f
U Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten des Rahmens f,BW
U Nennwert der Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters w
g Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung
F Abminderungsfaktor für Sonnenschutzvorrichtungen nach DIN 4108-2 c
g g x F Gesamtenergiedurchlassgrad unter Berücksichtigung total c
der Sonnenschutzvorrichtung
S Sonneneintragskennwert nach DIN 4108-2
λ Wärmeleitfähigkeit
λ Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit nach EnEV B
λ Nennwert der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-4:2017-03 D
WD Wärmedämmung
TD Trittschalldämmung
MLP Mehrschichtleichtbauplatte
[Seite 62]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 62 von 85
BEZEICHNUNGEN SCHALLSCHUTZ
R’ [dB] Bewertetes Schalldämm-Maß der Luftschalldämmung w
R’ [dB] Bewertetes Schalldämm-Maß der Luftschalldämmung (Re- w,R chenwert)
L’ [dB] Bewerteter Norm-Trittschallpegel n,w
L’ [dB] Bewerteter Norm-Trittschallpegel (Rechenwert) n,w,R
L’ [dB] Äquivalenter bewerteter Norm-Trittschallpegel der Massiv-de- n,w,eq,R cke ohne Deckenauflage (Rechenwert)
L [dB] Trittschallverbesserungsmaß der Deckenauflage (Rechenwert) w,R
K [dB] Korrekturwert des bewerteten Norm-Trittschallpegels für ver- T schiedene räumliche Zuordnungen
s’ [MN/m3] Dynamische Steifigkeit einer Dämmschicht
m’ [kg/m2] Flächenbezogene Masse
L [dB(A)] Installations-Schallpegel IN
a. a. R. d. T. „Allgemein anerkannte Regel der Technik“ Wenn eine technische Regel nach wissenschaftlicher Erkenntnis für theoretisch richtig gehalten und in der Praxis als bewährt an- gesehen wird.
Die Luftschalldämmung eines Bauteils zwischen zwei Räumen wird durch das be-
wertete Schalldämm-Maß R’ beschrieben. Mit steigender Qualität der Luftschall- w
dämmung eines Bauteils nimmt auch dieser Dämmwert zu.
Beim bewerteten Norm-Trittschallpegel L’ handelt es sich um einen Schallpe- n,w
gel, der im Empfangsraum durch das Normhammerwerk auf dem zu untersu-
chenden Bauteil verursacht wird. Je höher die Qualität der Trittschalldämmung
zwischen zwei Räumen ist, desto kleiner ist der bewertete Norm-Trittschallpegel.
[Seite 63]
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Anwendungsgebiete von Dämmstoffen nach DIN V 4108-10
| Anwendungs- | Kurzzei- | Anwendungsbeispiele | |||
|---|---|---|---|---|---|
| gebiet | chen | ||||
| Dach, Decke | DAD | Außendämmung von Dach oder Decke, vor Bewitterung ge- schützt, Dämmung unter Deckung | |||
| DAA | Außendämmung von Dach oder Decke, vor Bewitterung ge- schützt, Dämmung unter Abdichtung | ||||
| DUK | Außendämmung des Daches, der Bewitterung ausgesetzt (Umkehrdach)a, b | ||||
| DZ | Zwischensparrendämmung, zweischaliges Dach, nicht be- gehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken | ||||
| DI | Innendämmung der Decke (unterseitig) oder des Daches, Dämmung unter den Sparren/Tragkonstruktion, abgehängte Decke usw. | ||||
| DEO | Innendämmung der Decke oder Bodenplatte (oberseitig) unter Estrich ohne Schallschutzanforderungen | ||||
| DES | Innendämmung der Decke oder Bodenplatte (oberseitig) unter Estrich mit Schallschutzanforderungen | ||||
| Wand | WABb | Außendämmung der Wand hinter Bekleidung | |||
| WAA | Außendämmung der Wand hinter Abdichtung | ||||
| WAPb, c | Außendämmung der Wand unter Putzc | ||||
| WZ | Dämmung von zweischaligen Wänden, Kerndämmung | ||||
| WH | Dämmung von Holzrahmen- und Holztafelbauweise | ||||
| WI | Innendämmung der Wand | ||||
| WTH | Dämmung zwischen Haustrennwänden mit Schallschutzan- forderungen | ||||
| WTR | Dämmung von Raumtrennwänden | ||||
| Perimeter | PW | Außen liegende Wärmedämmung von Wänden gegen Erd- reich (außerhalb der Abdichtung)d | |||
| PB | Außen liegende Wärmedämmung unter der Bodenplatte gegen Erdreich (außerhalb der Abdichtung)d | ||||
| a Es sind die Festlegungen nach DIN 4108-2:2013-02 zu beachten b auch für den Anwendungsfall von unten gegen Außenluft c Anwendungsgebiet/ Kurzzeichen WAP gilt nicht für Dämmstoffplatten in Wärmedämm- Verbundsystemen (WDVS), WDVS sind keine genormten Anwendungen d Es gelten die Festlegungen nach DIN 4108-2 |
DIN V 4108-10:2021-11
Kurzbezeichnung und Normung von Wärmedämmstoffen
| Kurzbe- | Werksmäßig hergestellte | Normung | Normung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| zeichnung | Produkte aus | allgemein | Spezifikation Deutschland | ||||||||
| MW | Mineralwolle | DIN EN 13162 | DIN EN 13162:2015-04 | ||||||||
| EPS | expandierter Polystyrol | DIN EN 13163 | DIN EN 13163:2017-02 | ||||||||
| XPS | extrudierter Polystyrolschaum | DIN EN 13164 | DIN EN 13164:2015-04 | ||||||||
| PUR | Polyurethan-Hartschaum | DIN EN 13165 | DIN EN 13165:2016-09 | ||||||||
| PF | Phenolharz-Hartschaum | DIN EN 13166 | DIN EN 13166:2016-09 | ||||||||
| CG | Schaumglas | DIN EN 13167 | DIN EN 13167:2015-04 | ||||||||
| WW | Holzwolle | DIN EN 13168 | DIN EN 13168:2015-04 | ||||||||
| EPB | Blähperlit | DIN EN 13169 | DIN EN 13169:2015-04 | ||||||||
| ICB | expandierter Kork | DIN EN 13170 | DIN EN 13170:2015-04 | ||||||||
| WF | Holzfaserdämmstoffe | DIN EN 13171 | DIN EN 13171:2015-04 | ||||||||
| Konformitätsbewertung | DIN EN 13172 | DIN EN 13172:2012-04 |
[Seite 64]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 64 von 85
Produkteigenschaften und ihre Kurzzeichen nach DIN 4108-10
| Produktei- | Kurz- | Beschreibung | Beispiel | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| genschaf- | zei- | ||||||
| ten | chen | ||||||
| Druckbe- lastbarkeit | dk | keine Druckbelastbarkeit | Hohlraumdämmung, Zwischen- sparrendämmung | ||||
| dg | geringe Druckbelastbarkeit | Wohn- und Bürobereich unter Est- rich | |||||
| dm | mittlere Druckbelastbarkeit | nicht genutztes Dach mit Abdich- tung | |||||
| dh | hohe Druckbelastbarkeit | genutzte Dachflächen, Terrassen | |||||
| dsa | sehr hohe Druckbelastbarkeit | Industrieböden, Parkdeck | |||||
| dxa | extrem hohe Druckbelastbar- keit | hoch belastete Industrieböden, Parkdeck | |||||
| Wasser-auf- nahme | wk | keine Anforderungen an die Wasseraufnahme | Innendämmung im Wohn- und Bürobereich | ||||
| wf | Wasseraufnahme durch flüssi- ges Wasser | Außendämmung von Außenwän- den und Dächern | |||||
| wd | Wasseraufnahme durch flüssi- ges Wasser und/oder Diffusion | Perimeterdämmung, Umkehr- dach | |||||
| Zugfestigkeit | zk | keine Anforderungen an die Zugfestigkeit | Hohlraumdämmung, Zwischen- sparrendämmung | ||||
| zg | geringe Zugfestigkeit | Außendämmung der Wand hin- ter Bekleidung | |||||
| zh | hohe Zugfestigkeit | Außendämmung der Wand unter Putz, Dach mit verklebter Abdich- tung | |||||
| Schalltech- nische Ei- genschaf- ten | sk | keine Anforderung an schall- technische Eigenschaften | alle Anwendungen ohne schall- technische Anforderungen | ||||
| sh | Trittschalldämmung, erhöhte Zusammendrückbarkeit | Schwimmender Estrich, Haus- trenn-wände | |||||
| sm | mittlere Zusammendrückbar- keit | ||||||
| sg | Trittschalldämmung, geringe Zusammendrückbarkeit | ||||||
| Verformung | tk | keine Anforderung an die Ver- formung | Innendämmung | ||||
| tf | Dimensionsstabilität unter Feuchte und Temperatur | Außendämmung der Wand unter Putz, Dach mit Abdichtung | |||||
| tl | Verformung unter Last und Temperatur | Dach mit Abdichtung | |||||
| a Bei der Anwendung von Gussasphaltestrichen sind für die Dämmschicht direkt un- ter dem Estrich temperaturbeständige Dämmstoffe erforderlich (ds oder dx). |
DIN V 4108-10:2021-11
[Seite 65]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 65 von 85
- ZONIERUNG NACH NUTZUNGSPROFILEN
Zonierung UG
Zonierung EG
[Seite 66]
[Seite 66: Text nur als Bild — nicht lesbar]
[Seite 67]
[Seite 67: Text nur als Bild — nicht lesbar]
[Seite 68]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 68 von 85
thermische Zonierung 2.OG
thermische Zonierung 3.OG
thermische Zonierung 4.OG
[Seite 69]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 69 von 85
- LUFTDICHTHEITSKONZEPT
Nach § 13 GEG ist die wärmeabgebende Umfassungsfläche -einschließlich 2024
der Fugen- dauerhaft luftundurchlässig, entsprechend den anerkannten Re-
geln der Technik, abzudichten.
Es gelten die Anforderungen an die Erstellung einer luftdichten Gebäudehülle
nach DIN 4108-2:2013-02 bzw. die Planungs- und Ausführungsbeispiele nach
DIN 4108-7:2024-11. Diese sind in der Planung zu berücksichtigen und von den
auszuführenden Unternehmen bei der Erstellung der Neubauten umzusetzen.
Nachfolgend ist die Luftdichtheitsebene in den Schnitten dargestellt.
Abbildung 12: Lage der luftdichten Ebene Schnitt A-A
[Seite 70]
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Abbildung 13: Lage der luftdichten Ebene Schnitt A-A
Im vorliegenden Projekt sind folgende Bauteile besonders zu betrachten:
• Betonbauteile gelten als luftdicht;
• Bei Mauerwerk ist das vollflächige aufbringen einer Putzlage erforderlich, wel-
che bis an die Rohdecke und den Rohboden geführt wird. In später nicht
mehr zugänglichen Bereichen z. B. in Bereichen von Vorwandinstallationen
und abgehängter Decken ist mindestens ein Glattstrich aufzubringen.
• Der Einbau von Fenstern- und Fenstertüren erfolgt mit geeigneten und für den
Anwendungsfall zugelassenen Materialien, welche das Fenster dauerhaft
luftdicht mit den angrenzenden luftdichten Massivbauteilen verbindet.
• Hinsichtlich der Luftdichtung sind verschließbare Entrauchungsöffnungen für
Aufzugschächte auszuführen. Die Ausführung von nicht verschließbaren Ent-
rauchungsöffnungen können nicht mehr als Stand der Technik angesehen
[Seite 71]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 71 von 85
werden. Eine Abstimmung mit dem Fachplaner für Brandschutz ist erforder-
lich.
• Geschlossene Luftdichtheitsebene im Anschlussbereich von Gaubendä-
chern, Gaubenwänden, Steildächern, Anschluss Massivbauweise/ Holzbau-
weise
• Detailplanung und Planung der Anschlüsse erfolgt in den weiteren Planungs-
phasen: Insbesondere Fensteranschlüsse im DG und Aufstockung sind zu prü-
fen.
Abbildung 14: Auszug Fassadenschnitt
Installationen ohne Durchdringungen der Luft- DIN 4108-4 Bild 5 dichtheitsschicht
• Sonstige Durchdringungen der Luftdichtheitsebene z. B. Rohr- und Leitungs-
durchführungen sind dauerhaft luftdicht mit geeignetem Material an die an-
liegenden luftdichten Bauteile der Luftdichtheitsebene anzuschließen
[Seite 72]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 72 von 85
Exemplarische Anschlussbeispiele aus DIN 4108-7:2011-01
DIN 4108-7 Bild 16 Anschluss einer Luftdichtheitsbahn an eine Durchdringung mit einseitigem Klebeband
DIN 4108-7 Bild 17 Anschluss einer Luftdichtheitsbahn an eine Durchdringung, Einsatz einer vorkonfektio- nierten Manschette oder eines Formteils
1 Luftdichtheitsbahn 2 vorkonfektionierte Manschette/ Formteil 3 einseitiges Klebeband
• Herstellung eines Luftdichten Anschlusses im des Steildaches inkl. Anschluss
an sonstige Luftdichte Bauteile
Exemplarische Anschlussbeispiele aus DIN 4108-7:2011-01
DIN 4108-7 Bild 6 Ausbildung von Überlappungen mit einseiti- gem Klebeband
1 Luftdichtheitsbahn 2 einseitiges Klebeband
DIN 4108-7 Bild 7 Ausbildung von Überlappungen mit dop- pelseitigem Klebeband oder Klebemasse
1 Luftdichtheitsbahn 2 doppelseitiges Klebeband oder Klebe- masse
DIN 4108-7 Bild 12 Anschluss der Luftdichtheitsbahn an eine Außenwand in Holzbauweise mit Klebe- band
[Seite 73]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 73 von 85
DIN 4108-7 Bild 13 Anschluss der Luftdichtheitsbahn im Bereich der Pfette mit einem Anschlussstreifen; Das Pfettenauflager (Durchdringungen) am Giebel ist ebenfalls luftdicht auszufüh- ren
DIN 4108-7 Bild 14 Anschluss der Luftdichtheitsbahn im Bereich an der Pfette mit mechanischer Sicherung; Das Pfettenauflager (Durchdringungen) am Giebel ist ebenfalls luftdicht auszufüh- ren
DIN 4108-7 Bild 15 Anschluss der Luftdichtheitsbahn im Bereich an der Pfette ohne mechanische Siche- rung; Das Pfettenauflager (Durchdringungen) am Giebel ist ebenfalls luftdicht auszufüh- ren
1 Luftdichtheitsbahn 2 einseitiges Klebeband
DIN 4108-7 Bild 18a Abdichtung von Plattenstößen mit einseiti- gem Klebeband bei einem hinterlegten Plattenstoß
1 Luftdichtheitssicht (Holzwerkstoffplatte) 2 einseitiges Klebeband
DIN 4108-7 Bild 18b Abdichtung von Plattenstößen mit einseiti- gem Klebeband bei einem Schwebenden Plattenstoß
1 Luftdichtheitssicht (Holzwerkstoffplatte) 2 einseitiges Klebeband
[Seite 74]
AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 74 von 85
DIN 4108-7 Bild 19a Abdichtung von Plattenstößen durch Ver- kleben bei einem hinterlegten Plattenstoß
1 Luftdichtheitssicht (z.B. Gipsfaserplatte) 2 Klebemasse
DIN 4108-7 Bild 19b Abdichtung von Plattenstößen durch Ver- kleben bei einem schwebenden Platten- stoß
1 Luftdichtheitssicht (z.B. Gipsfaserplatte) 2 Klebemasse
DIN 4108-7 Bild 20a Abdichtung von Gipsplattenstöße mit Spachtelsystem bei einem hinterlegten Plattenstoß
1 Luftdichtheitssicht (z.B. Gipsplatte) 2 Fugenspachtel nach DIN EN 13963 mit/ohne Fugendeckstreifen in Abhän- gigkeit vom Spachtelsystem DIN 4108-7 Bild 20b Abdichtung von Gipsplattenstöße mit Spachtelsystem bei einem schwebenden Plattenstoß
1 Luftdichtheitssicht (z.B. Gipsplatte) 2 Fugenspachtel nach DIN EN 13963 mit/ohne Fugendeckstreifen in Abhän- gigkeit vom Spachtelsystem DIN 4108-7 Bild 21 Abdichtung von Gipsplattenstößen im Eck- bereich mit Fugenspachtel
1 Fugenspachtel mit Papierfugendeck- streifen nach DIN EN 13963 2 Randanstände der Befestigung der Plat- ten nach Herstellervorgaben
Bild 4108-7 Bild 23 Anschluss der Luftdichtheitsschicht an eine Fundamentplatte aus Beton mit Klebe- masse
[Seite 75]
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DIN 4108-7 Bild 29 Luftdichter Anschluss von Fensterblendrah- men im Holzbau 1 Klebeband 2 Luftdichtheitsbahn
DIN 4108-7 Bild 30 Luftdichter Anschluss von Dachflächenfens- tern
1 Klebemasse 2 Luftdichtheitsbahn
DIN 4108-7 Bild 31 Luftdichter Anschluss von Dachflächenfens- tern mit vorkonfektionierter Manschette
1 Klebemasse 2 vorkonfektionierte Manschette 3 Luftdichtheitsbahn
- WÄRMEBRÜCKENDETAILS
Anschlussdetails nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06
| Lage | Beschreibung | Anschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kellerboden Flach- gründung Außenwand au- ßengedämmt Bodenplatte mit Trittschalldäm- mung und Außen- dämmung | Bild 8 0,15 W/(mK) |
[Seite 76]
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| Lage | Beschreibung | Anschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bodenplatte auf Erdreich Strei- fenfundament Außenwand au- ßengedämmt Bodenplatte mit Trittschalldäm- mung und Innen-/ Außendämmung | Bild 20 0,49 W/(mK) | |||||||
| Bodenplatte auf Erdreich Strei- fenfundament Fenstertür Bodenplatte mit Trittschalldäm- mung und Innen-/ Außendämmung | Die Sockeldämmung ist in mindestens gleicher Dicke auf das Verbreiterungs- profil fortzusetzten | Bild 23 0,07 W/(mK) ref,Ers 0,11 W/(mK) ref,det | ||||||
| Bodenplatte auf Erdreich Strei- fenfundament Innenwand in Leichtbauweise Bodenplatte in- nen- und außen- gedämmt | Gilt auch für Flachgrün- dungen | Bild 88 0,18 W/(mK) |
[Seite 77]
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| Lage | Beschreibung | Anschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Innenwand an Au- ßenwand Holzbau- weise | Gilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. mit zu- sätzlicher Innendämmung | Bild 161 0,02 W/ (mK) | ||||||
| Innenwand an Dach Innenwand mit Zwischensparren- dämmung Innenwand in Leichtbauweise | Bild 171 0,02 W/ (mK) | |||||||
| Einbindende Ge- schossdecke Holzbauweise Holzbalkendecke | gilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung – die Wärmedämmebene im Bereich der Balkone muss mindestens der raumseiteigen Wärme- dämmebene der Außen- wand entsprechen gilt für Deckenbalkenein- bindungen senkrecht und parallel zur Außenwand gilt auch für Massivde- cken | Bild 186 0,03 W/ (mK) |
[Seite 78]
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| Lage | Beschreibung | Anschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Auskragende Ge- schossdecke Zurückspringendes Geschoss unten Außenwand Holz- bauweise Beheizter Raum | Gilt auch für Wandkon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung Gilt auch für zusätzlicher Innenwand auf Geschoss- decke | Bild 193 0,06 W/ (mK) | ||||||
| Auskragende Ge- schossdecke zurückspringendes Geschoss oben Außenwand Holz- bauweise Zum beheizten Raum | Gilt auch für zusätzliche Innenwand unterhalb der Geschossdecke Gilt auch für Wandkon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- wanddämmung bzw. zu- sätzlicher Innendämmung | Bild 203 0,03 W/ (mK) | ||||||
| Fensterbrüstung Holzbauweise | Gilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung | Bild 224 0,05 W/ (mK) ref, Ers 0,14 W/ (mK) ref, det |
[Seite 79]
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| Lage | Beschreibung | Anschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fensterlaibung Holzbauweise | Gilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung Überdämmung ≥ 3 cm (inkl. 1 cm Fuge) Gilt auch für Fenster mit Führungsschienen (direkt auf dem Blendrahmen befestigte Führungsschie- nen dürfen die Außen- kante des Blendrahmens nicht überschreiten) | Bild 230 0,04 W/ (mK) ref, Ers 0,06 W/ (mK) ref, det | ||||||
| Fenstersturz mit Geschossdecken- einbindung Holzbauweise | Gilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung- die Wärmedämmebene im Bereich der Balken muss mindestens der raumseiti- gen Wärmedämmebene der Außenwand entspre- chen Überdämmung ≥ 3 cm (inkl. 1 cm Fuge) Gilt auch für Massivholz- decken | Bild 247 0,07 W/ (mK) ref, Ers 0,09 W/ (mK) ref, det | ||||||
| Fenstersturz Holzbauart Ohne Geschoss- deckeneinbin- dung | Gilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung Überdämmung ≥ 3 cm (inkl. 1 cm Fuge) | Bild 248 0,04 W/ (mK) ref, Ers 0,06 W/ (mK) ref, det |
[Seite 80]
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| Lage | Beschreibung | Anschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fenstersturz an Flachdach Holzbauweise | Gilt auch für Wandkon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- wanddämmung bzw. zu- sätzlicher Innendämmung Überdämmung ≥ 3 cm (inkl. 1 cm Fuge) Gilt auch für Massivholz- decke | Bild 249 0,05 W/ (mK) ref, Ers 0,07 W/ (mK) ref, det | ||||||
| Rollladenkasten mit Geschossde- ckeneinbindung Holzbauweise | Gilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung – die Wärmedämmebene im Bereich der Balken muss mindestens der raumseitigen Wärme- dämmebene der Außen- wand entsprechen Gilt für Deckenbalkenein- bindung senkrecht und parallel zur Außenwand Gilt auch für Massivholz- decken | Bild 259 0,15 W/ (mK) ref, Ers 0,15 W/ (mK) ref, det | ||||||
| Rollladenkasten ohne Geschossde- ckeneinbindung | Gilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung | Bild 260 0,15 W/ (mK) ref, Ers 0,15 W/ (mK) ref, det |
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| Lage | Beschreibung | Anschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2 | ||||||
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| Rollladenkasten an Flachdach Holzbauweise | Gilt auch für Wandkon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung Gilt auch für Massivholz- decken | Bild 261 0,05 W/ (mK) ref, Ers 0,05 W/ (mK) ref, det | ||||||
| Ortgang Steildach Außenwand Holz- bauweise | gilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- wanddämmung bzw. zu- sätzlicher Innendämmung | Bild 318 -0,02 W/ (mK) | ||||||
| Flachdach Holzdach mit At- tika Außenwand Holz- bauweise | Gilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. Zusätzli- cher Innendämmung Gilt auch für Vollsparren- dämmung mit Aufdach- dämmung Gilt auch für Massivholz- decke | Bild 339 -0,02 W/ (mK) |
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| Lage | Beschreibung | Anschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2 | ||||||
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| Steildach Beheizter Dach- raum Holzbauweise | Gilt auch für Wandkon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung | Bild 348 0,02 W/ (mK) | ||||||
| Steildach Beheizter Dach- raum Holzbauweise | Gilt auch für Wandkon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung | Bild 367 0,04 W/ (mK) | ||||||
| Gaubenwand an Dach | Gilt auch für Wandkon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung | Bild 380 0,04 W/ (mK) |
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| Lage | Beschreibung | Anschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2 | |||||||
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| Gaubenwand an Gaubendach | Gilt auch für Wandkon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung | Bild 381 -0,04 W/ (mK) | |||||||
| Dachfenster Holzdach Anschluss seitlich | Bild 382 0,15 W/ (mK) ref, Ers 0,06 W/ (mK) ref, det | ||||||||
| Dachfenster Holzdach Anschluss oben | Bild 383 0,15 W/ (mK) ref, Ers 0,10 W/ (mK) ref, det |
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| Lage | Beschreibung | Anschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2 | |||||||
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| Dachflächenfens- ter Holzdach Anschluss unten | Bild 384 0,15 W/ (mK) ref, Ers 0,09 W/ (mK) ref, det | ||||||||
| Steildach Holzbauweise | Gilt auch für vorgefertigte Bauelemente mit Holz- werkstoffplatten als Ab- schluss im First | Bild 389 -0,03 W/ (mK) |
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