05. DESY Einkaufsbedingungen.pdf

Herstellung und Montage von Edelstahlverrohrungen, Kühleranschlüssen und Armaturen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 14:42 (Europe/Berlin)

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Allgemeine Einkaufsbedingungen von DESY

§ 1 Geltungsbereich (3) Vertragsänderungen bedürfen der rechtsgültigen (1) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (im Vereinbarung. Rechtsgültige Vereinbarungen für DESY Folgenden „diese Bedingungen“) gelten für sämtliche erfolgen ausschließlich durch die im Bundesanzeiger Verträge über Lieferungen und Leistungen (im Folgenden ausgewiesenen kaufmännisch zeichnungsberechtigten „der Vertrag“) zwischen dem Deutschen Elektronen- Vertreterinnen und Vertreter. Synchrotron DESY (im Folgenden „DESY“) und der Partei, die die von DESY bestellten Lieferungen und Leistungen § 3 Vertragsausführung erbringt (im Folgenden „der Auftragnehmer“; beide (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Erfüllung des gemeinsam „die Vertragsparteien“). Vertrages die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Diese Bedingungen gelten insbesondere auch für Verträge Vorschriften und Auflagen zu beachten. Insbesondere sind über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher bei Erfüllung des Vertrages Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Sachen (im Folgenden „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob Unfallverhütungs- und sonstige Vorschriften sowie der Auftragnehmer die Ware selbst herstellt oder bei einschlägige Normen (insbesondere DIN, VDE) Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Ausgenommen einzuhalten. von der Geltung dieser Bedingungen sind Verträge über (2) Sind die Leistungen bei DESY zu erbringen, erfolgt Bauleistungen. der Zugang zu der Betriebsstätte von DESY durch (2) Darüber hinaus finden die Allgemeinen Beschäftigte des Auftragnehmers nach Maßgabe der Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen DESY Hausordnung bzw. sonstiger Verhaltenshinweise, (VOL/B) in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung. sofern diese den Beschäftigten des Auftragnehmers vor (3) Diese Bedingungen gelten nur, wenn der dem Zugang oder zu einem späteren Zeitpunkt übergeben Auftragnehmer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische werden und der jeweiligen DESY Zugangsberechtigungs- Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- systeme und kann unter Umständen die Erhebung und rechtliches Sondervermögen ist. Verarbeitung personenbezogener Daten erfordern. (4) Diese Bedingungen gelten ausschließlich. (3) Beschäftigte des Auftragnehmers unterliegen der Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende administrativen und technischen Aufsicht und Kontrolle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers durch DESY und sind verpflichtet die geltenden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Regelungen in Bezug auf den Zugang zu der DESY ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Betriebsstätte von DESY sowie die Nutzung der Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise technischen Anlagen von DESY zu befolgen. Dies umfasst auch dann, wenn DESY in Kenntnis der Allgemeinen insbesondere, aber nicht ausschließlich, allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers vorbehaltlos Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften und Anweisungen dessen Lieferungen und Leistungen annimmt. Sofern nicht zum Strahlenschutz, besondere Bestimmungen zum anders vereinbart, gelten diese Bedingungen in der Betrieb der Anlagen, zur Arbeitssicherheit, biologischer Fassung, in der sie zuletzt in einen Vertrag mit dem und chemischer Sicherheit und zum Umweltschutz. Auftragnehmer einbezogen wurden, auch für gleichartige Für die Vertragserfüllung eingesetzte Dritte müssen künftige Verträge, ohne dass DESY in jedem Einzelfall entsprechend unterwiesen werden. Auf Verlangen hat der wieder auf sie hinweisen muss. Auftragnehmer die Unterweisung nachzuweisen. (5) Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferpapiere und (4) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweils Rechnungen sind auf demjenigen Weg der andere Vertragspartei bei Eintritt eines Notfalls umgehend Informationsübermittlung abzugeben, der in der jeweiligen hiervon in Kenntnis zu setzen. In Notfällen haben sich der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen von DESY Auftragnehmer und dessen Beschäftigte an das von DESY vorgesehen ist und müssen mit Ausnahme des Angebotes vorgegebene Notfallmanagement zu halten. Dies umfasst die DESY-Bestellnummer, die Artikelnummer, die insbesondere, dass der Auftragnehmer und seine Liefermenge und Lieferanschrift angeben. Beschäftigten bei Eintritt eines Notfalls grundsätzlich nicht (6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften selbstständig externe Einsatzkräfte anfordern dürfen, haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine sondern zunächst den Technischen Notdienst DESYs derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen (Notruf 040/ 8998-2500) sowie den von DESY genannten Vorschriften, soweit sie in diesen Bedingungen nicht Ansprechpartner in Notfällen zu verständigen und das unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen weitere Vorgehen abzustimmen haben. werden. (5) Der Auftragnehmer sichert zu, das in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Verfahren zur § 2 Vertragsschluss Qualitätssicherung einzuhalten und Änderungen (1) DESY ist öffentlicher Auftraggeber. Der anzuzeigen. Hat er Bedenken gegen die von DESY Vertragsschluss erfolgt nach den vergaberechtlichen gewünschte Art der Ausführung, hat er dies DESY Bestimmungen durch Annahme eines Angebotes durch unverzüglich schriftlich anzuzeigen. DESY (im Folgenden „die Bestellung“). Der (6) Der Auftragnehmer wird sicherstellen, dass die von Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bestellung von DESY ihm gelieferten Produkte allen maßgeblichen unverzüglich nach Eingang beim Auftragnehmer Anforderungen an das Inverkehrbringen in der mindestens in Textform (E-Mail oder Telefax) zu Europäischen Union und im Europäischen bestätigen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Wirtschaftsraum genügen. Er hat DESY die Konformität Auftragnehmer an sein Angebot einen Monat gebunden. auf Verlangen durch Vorlage geeigneter Dokumente (2) Nebenangebote sind nur zugelassen, wenn DESY nachzuweisen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dies ausdrücklich gestattet und diese explizit als solche insbesondere, ausschließlich mit CE- Kennzeichnung kenntlich gemacht sind. gemäß EU-Verordnung Nr. 765/2008 versehene Waren zu

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liefern. § 20 (4) und (5) dieser Bedingungen gelten (5) Erbringt der Auftragnehmer seine Lieferung bzw. entsprechend. Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Liefer- (7) Der Auftragnehmer darf zur Ausführung der Leistung bzw. Leistungszeit oder kommt er in Verzug, so nur Unterlagen von DESY zugrunde legen, die DESY als bestimmen sich die Rechte von DESY – insbesondere auf zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet hat. Für ihre Rücktritt und Schadenersatz – nach den gesetzlichen Verwendung gilt, dass DESY die technischen Einzelheiten Vorschriften. Die Regelungen in § 18 (1) dieser nicht mit dem Sonderfachwissen des Auftragnehmers Bedingungen bleiben unberührt. geprüft hat; es gilt § 3 (5) dieser Bedingungen. (6) Bei Anlieferung von Waren vor Liefertermin behält (8) Der Auftragnehmer erbringt die vertrags- DESY sich vor, die Rücksendung der Waren auf Kosten gegenständlichen Leistungen ausschließlich durch für die des Auftragnehmers vorzunehmen bzw. die Waren bis jeweiligen Leistungen hinreichend qualifizierte zum Liefertermin auf Kosten und Gefahr des Beschäftigte. Für ausländische Beschäftigte wird der Auftragnehmers zu lagern und die Zahlung erst am Auftragnehmer das Vorliegen der gegebenenfalls vereinbarten Fälligkeitstag vorzunehmen. erforderlichen Arbeitserlaubnis auf Wunsch von DESY nachweisen. Sofern für die Erbringung der vertrags- § 5 Zoll, Anlieferung, Erfüllungsort, Gefahrübergang gegenständlichen Leistung der Einsatz bestimmter (1) Bei Lieferungen aus dem Drittland hat sich der Beschäftigter vereinbart wird, bedarf ein Austausch von Auftragnehmer rechtzeitig mit DESY wegen der Beschäftigten durch den Auftragnehmer der vorherigen Zollformalitäten- und Einfuhrabwicklung in Verbindung zu Zustimmung von DESY, welche DESY nicht unbillig setzen. verweigert wird. In jedem Falle muss der neu eingesetzte (2) Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Beschäftigte mindestens die gleiche Qualifikation Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung aufweisen wie der ausgetauschte Beschäftigte, § 3 (8) S. 1 (Artikelnummer, Warenbeschreibung und Anzahl) sowie und 2 bleiben unberührt. Etwaiger Mehraufwand beim der Bestellkennung von DESY (Datum und Nummer) Auftragnehmer durch die Einarbeitung des neuen beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, Beschäftigten wird nicht von DESY getragen. DESY ist so hat DESY hieraus resultierende Verzögerungen der berechtigt, den Austausch von eingesetzten Beschäftigten Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt zu verlangen, wenn DESY berechtigte Zweifel an der vom Lieferschein ist DESY eine entsprechende Eignung und/ oder Befähigung der eingesetzten Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden. Für Beschäftigten zur Erbringung der geschuldeten Leistung Zollformalitäten ist der Lieferung eine Rechnung unter und/ oder an der persönlichen Zuverlässigkeit der Angabe von Datum und Inhalt der Lieferung eingesetzten Beschäftigten hat. (Artikelnummer, Warenbeschreibung, Zolltarifnummer, (9) Der Auftragnehmer ist ohne vorherige schriftliche Ursprungsland, Einzelwerte, Nettogewichte und Anzahl) Zustimmung von DESY nicht berechtigt, die von ihm beizulegen. Je nach Beschaffenheit der Ware, können geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. weitere zollrelevante Formulare notwendig sein, die Subunternehmerinnen und Subunternehmer) erbringen zu seitens des Auftragnehmers zu beschaffen sind. lassen. DESY darf die Zustimmung nicht ungerechtfertigt (3) Die Anlieferungen von Waren erfolgen bei der verweigern oder hinauszögern. Die Zustimmung ist nicht jeweiligen, in der Bestellung genannten DESY erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder Warenannahmestelle. solchen Teilleistungen, auf die der Betrieb des (4) Sofern die Lieferung ihrer Beschaffenheit nach nicht Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Der Auftragnehmer an der jeweiligen Warenannahme abgeladen werden kann, trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn ist Bestimmungsort die bezeichnete Verwendungsstelle nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z. B. auf dem betreffenden DESY Betriebsgelände. Vor Beschränkung auf Vorrat). Anlieferung der Waren an die jeweilige Verwendungsstelle sind die Lieferpapiere an der DESY Warenannahmestelle § 4 Liefer- und Leistungsumfang, - zeit und -verzug vorzulegen. Dies gilt insbesondere für Anlieferungen von (1) Für den vom Auftragnehmer geschuldeten Umfang Waren mit Zollpapieren. der Lieferung und Leistung ist der zwischen den (5) Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Vertragsparteien geschlossene Vertrag maßgebend. Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige (2) Alle für Abnahme, Betrieb, Wartung und Reparatur Nacherfüllung (Bringschuld). erforderlichen Unterlagen wie Prüfungsprotokolle, (6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Werkzeugnisse, Zeichnungen, Pläne, Stücklisten, zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit der Bedienungsanweisung sind vom Auftragnehmer Übergabe am Erfüllungsort auf DESY über. Bei mitzuliefern. Lieferungen mit Aufstellung, Montage oder sonstiger (3) Alle in der Bestellung genannten oder anderweitig gesetzlich erforderlicher oder vereinbarter Abnahme geht schriftlich vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind die Gefahr mit der Abnahme dieser Leistung auf DESY bindend. über. Wenn ein Probebetrieb vereinbart ist gilt die (4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, DESY über eine Abnahme erst mit erfolgreicher Durchführung und drohende Nichteinhaltung eines vereinbarten Liefer- bzw. schriftlicher Erklärung der Abnahme als erfolgt. Auch im Leistungstermins, deren Ursachen und die Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich in Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Kenntnis zu setzen. Der Eintritt des Liefer- bzw. Leistungs- Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn sich DESY verzuges bleibt davon unberührt. Die Annahme der im Annahmeverzug befindet. verspäteten Lieferung bzw. Leistung bedeutet keinen Verzicht auf Erfüllungs-, Schadensersatz oder sonstige Ansprüche gem. § 18 (2) dieser Bedingungen.

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§ 6 Unterrichtungsrecht, Güteprüfung (6) Der Auftragnehmer hat ein Aufrechnungs- und DESY ist berechtigt, sich gemäß § 4 Nr. 2 VOL/B von der Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen. und die Durchführung einer Güteprüfung der Lieferung (7) Soweit DESY nach einem Abkommen zur oder von Teilen der Lieferung gemäß § 12 VOL/B am Ort Vermeidung der Doppelbesteuerung oder aufgrund des Auftragnehmers zu verlangen. DESY teilt dieses anderer Vorschriften zum Steuereinbehalt für die in Auftrag Verlangen so rechtzeitig mit, dass sich der Auftragnehmer gegebenen Lieferungen und Leistungen verpflichtet ist darauf einrichten kann. Die Prüfungen entbinden den (Quellensteuer), hat DESY das Recht, die gesetzliche Auftragnehmer nicht von seiner Pflicht zur ordnungs- und Steuer im Rahmen der Zahlung des Rechnungsbetrages vertragsgemäßen Leistungserbringung und Haftung. an den Auftragnehmer einzubehalten. Der Auftragnehmer ist zur Mitwirkung bei der Ermittlung und korrekten § 7 Export steuerlichen Erfassung des Sachverhalts verpflichtet. Er (1) Die Vertragsparteien verpflichten sich alle geltenden kommt der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, Exportkontrollvorschriften einzuhalten und alle damit dass er die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen einhergehenden Verfahren durchzuführen, insbesondere vollständig und wahrheitsgemäß offenlegt und die die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen zu beantragen. erforderlichen Nachweise (z.B. Unternehmereigenschaft, Auf dieser Basis erwartet DESY von seinen Liefernachweise, ordnungsgemäße Rechnung) beibringt. Auftragnehmern eine qualifizierte und zeitnahe Der Umfang der Mitwirkungspflichten richtet sich nach den Bereitstellung von Ausfuhrkontroll- und Außenhandels- Umständen des Einzelfalls. Sofern erforderlich, wird der daten des/der Liefergegenstandes/ Liefergegenstände Auftragnehmer zur Beibringung konkreter Informationen (insbesondere die “Export Control Classification Number“ aufgefordert. Die Aufzeichnungen sind DESY zeitnah, (ECCN) gemäß der „U.S. Commerce Control List“, sofern spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach das Produkt den „U.S. Export Administration Regulations“ Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Sollte der unterliegt; alle anwendbaren Ausfuhrlistennummern (z.B. Auftragnehmer der vorgenannten Verpflichtung nicht oder gemäß EG Dual Use Verordnung); die aktuelle statistische nicht ordnungsgemäß nachkommen, hat er etwaige sich Warennummer; das Ursprungsland). ergebende Nachteile finanziell auszugleichen. Die (2) Der Abschluss und die Durchführung des Vertrags Ansprüche DESYs auf Mitwirkung verjähren nicht vor stehen unter dem Vorbehalt der exportkontrollrechtlichen Ablauf des Kalenderjahres der endgültigen rechts- und Zulässigkeit. Bei Zweifeln hinsichtlich der außen- bestandskräftigen Feststellung der Steuerschuld. wirtschaftsrechtlichen Zulässigkeit wird sich DESY zwecks Einholung eines Nullbescheides oder einer anderen § 9 Ansprechpartner Auskunft an die zuständigen Behörden wenden, ohne für (1) Soweit DESY in diesem Vertrag Ansprechpartner für daraus entstehende Verzögerungen schadensersatz- die Zwecke dieses Vertrags benannt hat, wird sich der pflichtig zu sein. Auftragnehmer hinsichtlich der Vertragsanbahnung, - durchführung und -abwicklung ausschließlich an diese § 8 Preise, Rechnung, Zahlung, Steuern Ansprechpartner wenden. (1) Die vertraglich vereinbarten Nettopreise sind bindend (2) Verzögerungen, die sich dadurch ergeben, dass sich und schließen alle Leistungen und Nebenleistungen des der Auftragnehmer an andere als die genannten Auftragnehmers (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Ansprechpartner wendet, gehen zu Lasten des Auftrag- Nebenkosten (z.B. Verpackung, Transportkosten nehmers. einschließlich etwaiger Transportversicherung) ein. Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer sowie etwaige § 10 Vertraulichkeit, Eigentumsvorbehalt anfallende zusätzliche Steuern sind in der Rechnung (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche gesondert auszuweisen. vertraulichen Informationen von DESY, die im Rahmen der (2) Der Preis ist erst ab vollständiger Lieferung und Durchführung des Vertrags bekannt werden, streng Leistung (einschließlich ggf. vereinbarter Abnahmen) und vertraulich zu behandeln und darüber Stillschweigen zu ordnungsgemäßer Rechnungsstellung (§ 14 UStG) bewahren. Vertrauliche Informationen sind – unabhängig frühestens nach 30 Tagen fällig. Wenn DESY Zahlung von ihrer Bezeichnung als vertraulich – sämtliche dem innerhalb von 14 Kalendertagen leistet, gewährt der Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Auftragnehmer DESY 3% Skonto auf den Nettobetrag der Abbildungen, Modelle, Berechnungen, Beschreibungen Rechnung. und andere Unterlagen sowie zugänglich gemachten (3) Sollten eine oder mehrere der Angaben nach § 1 (5) Informationen (gleich in welcher Form), sowie solche dieser Bedingungen fehlen und sich dadurch im Rahmen Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus deren des normalen Geschäftsverkehrs die Bearbeitung durch Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt, DESY verzögern, verlängern sich die genannten insbesondere technische und wirtschaftliche Informationen Zahlungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung. zur Geschäftsentwicklung, Preisen, Geistiges Eigentum (4) DESY schuldet keine Fälligkeitszinsen. Für den von DESY, Forschungs- und Entwicklungsaufträgen und - Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. ergebnissen und sonstigen Geschäfts- und (5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Betriebsgeheimnissen (im Folgenden „vertrauliche Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen DESY in Informationen“). Der Auftragnehmer wird alle gesetzlichem Umfang zu. DESY ist insbesondere angemessenen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um die berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange Vertraulichkeit sicherzustellen. Die Vertraulichkeits- DESY noch Ansprüche aus unvollständigen oder verpflichtung des Auftragnehmers gilt über das mangelhaften Leistungen gegen den Auftragnehmer Vertragsende für die Dauer von fünf Jahren ab zustehen. Beendigung dieses Vertrages fort. Anderweitige zwischen

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DESY und dem Auftragnehmer bestehende kennzeichnen und – solange sie nicht verarbeitet werden – Vertraulichkeitsvereinbarungen bleiben unberührt. auf Kosten des Auftragnehmers getrennt zu lagern und in (2) Der Auftragnehmer beschränkt den Zugang zu den angemessenem Umfang gegen Schäden jeglicher Art vertraulichen Informationen auf diejenigen Personen, sowie Zerstörung und Verlust abzusichern. welche die vertraulichen Informationen zur Erfüllung des (7) Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im Vertrags kennen müssen. Eine Weitergabe an sonstige Folgenden „Weiterverarbeitung“) von beigestellten Personen, gleich ob natürliche oder juristische Personen, Gegenständen durch den Auftragnehmer wird für DESY ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein vorgenommen. Das gleiche gilt bei Weiterverarbeitung der Fall der Einschaltung von Subunternehmerinnen und gelieferten Ware durch DESY, so dass DESY als Subunternehmern durch den Auftragnehmer nach Hersteller gilt und spätestens mit der Weiterverarbeitung Maßgabe des § 3 (9) dieser Bedingungen vor. Der nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Eigentum am Auftragnehmer schließt entsprechende Vereinbarungen Produkt erwirbt. mit seinen Beschäftigten, Vertreterinnen und Vertretern (8) Die Übereignung der Ware auf DESY hat unbedingt und anderen Personen, die im Zuge der bestimmungs- und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Preises zu gemäßen Erfüllung des Vertrages Zugang zu den erfolgen. Nimmt DESY jedoch im Einzelfall ein durch die vertraulichen Informationen von DESY erhalten, um sicher Zahlung des Preises bedingtes Angebot des zu stellen, dass diese Personen die Vertraulichkeits- Auftragnehmers auf Übereignung an, erlischt der verpflichtung ebenfalls befolgen. Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers spätestens mit (3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich nicht Zahlung des Preises für die gelieferte Ware. DESY bleibt auf solche Informationen, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Zahlung des Preises zur Weiterveräußerung der Ware unter a. die vor dem Zeitpunkt ihrer Offenbarung durch DESY Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung bereits allgemein zugänglich oder bekannt sind; ermächtigt (hilfsweise Geltung des einfachen und auf den b. die der Öffentlichkeit zum oder nach dem Zeitpunkt ihrer Weiterverkauf verlängerten Eigentumsvorbehalts). Offenbarung durch DESY bekannt oder allgemein Ausgeschlossen sind damit jedenfalls alle sonstigen zugänglich wurden, ohne dass dies auf einem Verstoß Formen des Eigentumsvorbehalts, insbesondere der gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung beruht; erweiterte, der weitergeleitete und der auf die c. für die DESY zuvor ihr schriftliches Einverständnis zur Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalt. Bekanntgabe erteilt hat; § 11 Rechte am Arbeitsergebnis, Schutzrechte d. oder wenn dies in rechtlicher Hinsicht aufgrund einer (1) Ergebnisse im Sinne dieser Bestimmung sind die bei behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder der Durchführung des Vertrages erlangten Erkenntnisse, Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde erforderlich ist. Erfindungen, entwickelten Gegenstände, Verfahren und Für den Fall, dass diese Voraussetzung vorliegt, wird die Rechenprogramme, die in Aufzeichnungen festgehalten betreffende Partei die andere Partei hiervon unterrichten, oder sonst verfügbar sind sowie deren Beschreibungen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Versuchsanordnungen, Modelle und Prototypen sowie (4) Dem Auftragnehmer ist es untersagt, vertrauliche sonstiges Material, sei es materiell oder immateriell, das Informationen im Wege des Reverse Engineering zu Leistungen aus diesem Vertrag betrifft oder sich aus erlangen. "Reverse Engineering" sind dabei sämtliche diesem ergibt und speziell für DESY entwickelt wurde, Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, einschließlich Lieferungen und Leistungen ( im Folgenden Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten „Arbeitsergebnisse“). Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche (2) DESY erwirbt alle Rechte am Ergebnis. Der Informationen zu gelangen. Auftragnehmer bleibt Inhaber seiner bereits vor Beginn der (5) An von DESY dem Auftragnehmer zur Verfügung Vertragsdurchführung bestehenden Erfindungen, der gestellten vertraulichen Informationen einschließlich darauf angemeldeten oder erteilten Schutzrechte sowie Zeichnungen, Abbildungen, Modellen, Berechnungen, der bestehenden Urheberrechte und Geschmacks- Beschreibungen und anderen geschäftlichen und musterrechte („Background“). betrieblichen Unterlagen behält DESY sich Eigentums- (3) Soweit Background des Auftragnehmers für die und Urheberrechte vor, es gilt § 11 dieser Bedingungen. Nutzung und Verwertung der Arbeitsergebnisse und/oder Der Auftragnehmer wird ihm von DESY überlassene zur Erfüllung des Vertrages zwingend erforderlich ist, Unterlagen nach Ablauf des Vertragsverhältnisses an gewährt der Auftragnehmer DESY ein nicht DESY zurückgeben. Vom Auftragnehmer angefertigte ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizensier- Kopien sind zu vernichten, soweit deren Aufbewahrung bares und unentgeltliches Nutzungsrecht an diesem und/oder Speicherung nicht zur Erfüllung einer rechtlichen Altschutzrecht ausschließlich zu Zwecken des Vertrages. Verpflichtung des Auftragnehmers erforderlich ist. Auf (4) Soweit die Arbeitsergebnisse schutzrechtsfähig sind Verlangen DESYs hat der Auftragnehmer schriftlich zu („Foreground“), ist DESY ausschließlich berechtigt, nach versichern, dass er sämtliche vertraulichen Informationen eigenem Ermessen hierfür Schutzrechte im In- und nach den vorstehenden Maßgaben und den Weisungen Ausland im eigenen Namen anzumelden, diese DESYs zurückgegeben, vernichtet und/oder vollständig weiterzuverfolgen und auch jederzeit fallen zu lassen. Der und unwiderruflich gelöscht hat. Auftragnehmer wird DESY für die Schutzrechtsverfolgung (6) Vorstehende Bestimmungen gelten entsprechend für die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, Stoffe und Materialien (z.B. Software, Fertig- und soweit erforderlich, DESY bei der Anmeldung unterstützen, Halbfertigprodukte) sowie Werkzeuge, Vorrichtungen, und alles unterlassen, was für die Erteilung der Vorlagen, Muster und sonstige Gegenstände, die DESY nachgesuchten Schutzrechte schädlich sein könnte. Der dem Auftragnehmer zur Herstellung beistellt. Derartige Auftragnehmer hat schutzrechtsfähige Erfindungen, die Gegenstände sind als solche vom Auftragnehmer zu

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seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der nur, wenn DESY erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt Durchführung der vertraglichen Leistung machen, durch hat, dass kein Mangel vorlag. Erklärung gegenüber dem Erfinder unbeschränkt in Anspruch zu nehmen; das Recht an der Erfindung ist § 13 Lieferantenregress unverzüglich auf DESY zu übertragen. (1) DESY stehen die gesetzlich bestimmten (5) Soweit die Arbeitsergebnisse durch Urheberrechte Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette oder Geschmacksmusterrechte des Auftragnehmers (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) geschützt sind, räumt der Auftragnehmer DESY hiermit neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. das ausschließliche, unwiderrufliche, übertragbare, (2) Bevor DESY einen von seinem Abnehmer geltend zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzte Recht ein, diese gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungs- Arbeitsergebnisse oder Teile davon in allen Nutzungs- und ersatz gemäß §§ 445a (1), 439 (2) und (3) BGB) anerkennt Verwendungsarten unentgeltlich beliebig zu nutzen und zu oder erfüllt, wird DESY den Auftragnehmer verwenden, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des auszustellen sowie zu ändern und zu bearbeiten. Soweit Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt Arbeitsergebnisse in Form von Software entstehen, hat eine substantiierte Stellungnahme nicht innerhalb DESY einen Anspruch auf kostenlose Übergabe des angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Quellcodes und Objektcodes in allen Entwicklungsstadien Lösung herbeigeführt, so gilt der von DESY tatsächlich und sämtlicher schriftlichen und elektronischen gewährte Mangelanspruch als seinem Abnehmer Dokumentation. geschuldet. Dem Auftragnehmer obliegt in diesem Fall der (6) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm zu Gegenbeweis. erbringenden Leistungen Unterauftragnehmer nach (3) DESYs Ansprüche aus Lieferantenregress gelten Maßgabe des § 3 (9) dieser Bedingungen einschaltet, ist auch dann, wenn die mangelhafte Ware durch DESY oder er verpflichtet, durch geeignete vertragliche Verein- einen anderen Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein barungen sicher zu stellen, dass DESY der Regelung anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. dieses § 11 entsprechende Rechte erhält. § 14 Ersatzteile § 12 Sach- und Rechtsmängel Beabsichtigt der Auftragnehmer, die Produktion von (1) Der Auftragnehmer gewährleistet die sorgfältige und Ersatzteilen für die an DESY gelieferten Produkte sachgemäße Erfüllung des Vertrags nach dem neuesten einzustellen, teilt er dies DESY so rechtzeitig mit, dass Stand von Wissenschaft und Technik, sowie die Güte und DESY innerhalb einer im Einzelfall angemessenen Frist Zweckmäßigkeit der zur Lieferung gehörenden Unterlagen. die Möglichkeit hat, einen absehbaren Bedarf an Die vertraglich vereinbarten Spezifikationen und vom Ersatzteilen noch zu decken. Erlangt der Auftragnehmer Auftragnehmer gemachten Qualitätsangaben gelten als Kenntnis davon, dass der Hersteller der von ihm für das vertraglich übernommene Garantie für die Beschaffenheit Produkt verwendeten Teile beabsichtigt, deren Herstellung des Leistungsgegenstandes. einzustellen, hat er dies DESY unverzüglich mitzuteilen. (2) Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, § 15 Haftung, Versicherung 381 HGB) mit folgender Maßgabe: Die Untersuchungs- (1) Die Vertragsparteien haften gemäß den gesetzlichen pflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei der DESY Vorschriften, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung vereinbart. einschließlich der Lieferpapiere sowie bei der (2) Ist der Auftragnehmer für einen Produktschaden Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage verantwortlich, hat er DESY insoweit von Ansprüchen treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- Minderlieferung). Soweit eine Abnahme vereinbart ist, und Organisationsbereich gesetzt ist und er im besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es Außenverhältnis selbst haftet. darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter (3) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach Auftragnehmer Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Die erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns Unbeschadet von DESYs Untersuchungspflicht gilt die durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Rüge (Mängelanzeige) von DESY jedenfalls dann als Umfang von Rückrufmaßnahmen wird DESY den unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von acht Auftragnehmer – soweit möglich und zumutbar – Arbeitstagen ab Entdeckung, bzw. bei offenen Mängeln ab unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme Lieferung, abgesendet wird. geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben (3) Zur Nacherfüllung gehört auch der Ausbau der unberührt. mangelhaften Ware und der erneute Einbau, sofern die (4) Der Auftragnehmer schließt eine Haftpflicht- Ware ihrer Art und ihrem Verwendungszweck gemäß in versicherung zur Deckung sämtlicher Schadensersatz- eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache ansprüche seitens DESY ab, die aus dem mit dem angebracht wurde; DESYs gesetzlicher Anspruch auf Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrag entstehen oder Ersatz entsprechender Aufwendungen trägt der im Zusammenhang mit diesem stehen. Auftragnehmer auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Die Schadensersatz- § 16 Abtretung haftung DESYs bei unberechtigtem Mangelbeseitigungs- Der Auftragnehmer ist nur nach schriftlich erklärter verlangen bleibt unberührt; insoweit haftet DESY jedoch Zustimmung von DESY berechtigt, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit DESY an Dritte abzutreten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt. Stand 04/2020 Seite 5 von 7

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§ 17 Rücktritt, Kündigung DESY zu erbringenden Lieferungen und Leistungen um (1) DESY ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Auftragsverarbeitung von Daten gemäß Art. 4 Nr. 8 und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn: Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) handelt, erfolgt diese a. über das Vermögen des Auftragnehmers oder dessen ausschließlich auf der Grundlage eines zuvor zwischen Unterauftragnehmer das Insolvenzverfahren oder ein den Vertragsparteien gesondert abzuschließenden vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Vertrages über die Verarbeitung von Daten im Auftrag Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse (sog. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)). Dieser abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Auftragsverarbeitungsvertrag wird integraler Bestandteil Abwicklung des Vertrags dadurch in Frage gestellt ist, des Vertrages. dass der Auftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer (3) Sofern im Rahmen der Vertragsdurchführung DESY seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt; und der Auftragnehmer gemeinsam personenbezogene b. sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an Daten verarbeiten, erfolgt diese ausschließlich auf der einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne Grundlage einer zuvor zwischen den Vertragsparteien des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gesondert abzuschließenden Vereinbarung über die beteiligt hat; gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 (1) S. 2 der c. sich der Auftragnehmer in Liquidation befindet oder Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutz- seine Tätigkeit eingestellt hat; Grundverordnung (DSGVO). Diese Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit wird integraler Bestandteil d. der Auftragnehmer nachweislich eine schwere des Vertrages. Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt; § 20 Compliance- und Antikorruptions-Klausel e. der Auftragnehmer seine Verpflichtung zur Zahlung von (Einhaltung von Gesetzen) Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen (1) Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich ihren Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt; Willen, im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis die jeweils für sie maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen f. der Auftragnehmer im Vergabeverfahren unzutreffende einzuhalten. Vor diesem Hintergrund duldet DESY Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat. insbesondere keine Korruption und erwartet von seinen Des Weiteren hat DESY das Recht, vom Vertrag Vertragspartnern jede Form von Korruption zu unterlassen. zurückzutreten oder mit sofortiger Wirkung zu kündigen, (2) Insbesondere verpflichten sich der Auftragnehmer und wenn der Auftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer seine Beschäftigten im Zusammenhang mit dem gegen Pflichten aus §§ 3, 7, 10, 11, 19 oder 20 dieser Vertragsverhältnis zur Einhaltung der geltenden Bedingungen verstößt. Antikorruptions- und Geldwäschegesetze, des Gesetzes (2) Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, der Gesetze soweit DESY für sie Verwendung hat, nach dem Verhältnis über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn sowie des geleisteten Teils zu der gesamten vertraglichen zur Einhaltung der kartellrechtlichen, arbeits- und Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise umweltschutzrechtlichen Vorschriften. abzurechnen. Im Übrigen sind bereits geleistete Der Auftragnehmer und seine Beschäftigten dürfen Zahlungen zurückzuzahlen und vom Tage des insbesondere nicht Zahlungseingangs beim Auftragnehmer an mit 9 v.H. über a. aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. treffen, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung (3) Im Fall des § 5 Nr. 2 (2) VOL/B ist das Recht des darstellt; Auftragnehmers zur Kündigung bzw. zum Rücktritt ausgeschlossen. Die Parteien passen den Vertrag an die b. DESY oder dessen Beschäftigte oder von DESY veränderten Umstände interessengerecht an. beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut § 18 Vertragsstrafe sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, (1) Werden Ausführungsfristen überschritten, ist DESY andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile zum Zwecke berechtigt, für jede vollendete Woche eine Vertragsstrafe der unrechtmäßigen Vorteilsnahme unmittelbar oder in Höhe von 0,5 v.H. des Wertes desjenigen Teils der mittelbar in Aussicht stellen, anbieten, versprechen oder Leistung zu verlangen, der nicht genutzt werden kann, gewähren; höchstens jedoch 5 v.H. des gesamten Auftragspreises c. gegenüber DESY, dessen Beschäftigten oder ohne Umsatzsteuer. beauftragten Dritten strafbare Handlungen begehen oder (2) DESY ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der dazu Beihilfe leisten, die unter § 298 StGB Erfüllung und weiteren Ansprüchen geltend zu machen. (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei (3) DESY kann Ansprüche aus verwirkter Vertragsstrafe Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und bis zur Schlusszahlung geltend machen. Bestechung im geschäftlichen Verkehr) oder § 23 GeschGehG (Verletzung von Geschäftsgeheimnissen) § 19 Datenschutz fallen. (1) Der Auftragnehmer wird bei der Erbringung der (3) Der Auftragnehmer hat hinreichende Kontroll- und vertraglich geschuldeten Leistungen alle einschlägigen Aufsichtsmaßnahmen nachzuweisen oder zu etablieren, Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener die ein Fehlverhalten seiner Beschäftigten oder Daten beachten. Erfüllungsgehilfen wirksam verhindern. Sollte der (2) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragnehmer feststellen, dass er, seine Beschäftigten Vertragsdurchführung personenbezogene Daten für DESY oder Erfüllungsgehilfen gegen eine der unter diesem § 20 verarbeitet, es sich also bei den vom Auftragnehmer für

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Allgemeine Einkaufsbedingungen von DESY

getroffenen Regelungen verstoßen hat oder der Verdacht eines Verstoßes besteht, muss der Auftragnehmer DESY unverzüglich hierüber benachrichtigen und bei etwaigen Untersuchungen von DESY kooperieren. (4) Bei einem Verstoß gegen eine der in diesem § 20 genannten Verpflichtungen durch den Auftragnehmer, einen seiner Beschäftigten oder Erfüllungsgehilfen ist DESY unbeschadet sonstiger Rücktritts- oder Kündigungs- rechte berechtigt, von alle mit dem Auftragnehmer bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese mit sofortiger Wirkung zu kündigen. (5) Die sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche von DESY bleiben unberührt. (6) Der Auftragnehmer wird zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die Einhaltung der in diesem § 20 enthaltenen, den Auftragnehmer treffenden Verpflichtungen durch seine Unterauftragnehmer sicherzustellen.

§ 21 Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich der Aufhebung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. (2) Sollte eine Bestimmung des auf der Grundlage dieser Einkaufsbedingungen geschlossenen Vertrages unwirk- sam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke. (3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus oder in Verbindung mit diesen Einkaufsbedingungen und/oder auf der Grundlage dieser Einkaufsbedingungen geschlossener Verträge ist Hamburg. DESY ist jedoch berechtigt, den Auftragnehmer auch an jedem anderen gesetzlich eröffneten Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. (4) Diese Einkaufsbedingungen sowie sämtliche Verträge, die auf der Grundlage dieser Einkaufsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem materiellem Recht unter Ausschluss des CISG (UN-Abkommen über den Internationalen Warenkauf).

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