03. Besondere Vertragsbedingungen_4101269.pdf

Herstellung und Montage von Edelstahlverrohrungen, Kühleranschlüssen und Armaturen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 14:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Besondere Vertragsbedingungen

Öffentliche Ausschreibung | Referenz: 4101269 Herstellung und Montage von Edelstahlverrohrungen und Kühleranschlüssen einschließlich Armaturen und Anpassungsarbeiten

  1. LEISTUNGSUMFANG:

Herstellung und Montage von Edelstahlverrohrungen und Kühleranschlüssen einschließlich Armaturen und Anpassungsarbeiten

Vom AN werden die in der den Ausschreibungsunterlagen separat angefügten Leistungsbeschreibung (siehe Ordner 04. Leistungsverzeichnis) aufgeführten Dienstleistungen erwartet.

  1. AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN: Gemäß § 4 VOL/B.

  2. LEISTUNGSORT: Leistungsort ist das Betriebsgelände des Deutschen Elektronen-Synchrotron DESY in Notkestraße 85, 22607 Hamburg

  3. LEISTUNGSZEITRAUM KW48 2026 – KW5 2027

  4. PREISE: Für den genannten Leistungsumfang sind Einheitsfestpreise gemäß des Leistungsverzeichnis,frei DESY Leistungsort einschließlich sämtlicher Nebenkosten, jedoch ausschließlich Umsatzsteuer abzugeben.

Die mit dem Angebot genannten Einheitsfestpreise gelten uneingeschränkt sowohl für die Laufzeit des Auftrages als auch für die optionalen Vertragslaufzeiten. Preiserhöhungen sind dem Auftraggeber gegebenfalls, sobald bekannt, umgehend mit entsprechenden Nachweisen zur Genehmigung mitzuteilen.

Ausnahmen: a) Inkrafttreten eines neuen allgemeinverbindlichen Mindestlohn gemäß des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages während der Vertragslaufzeit. b) Inkrafttreten eines neuen Lohn- und Rahmentarifvertrages, der für den Auftragnehmer gilt. c) Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften bezüglich Änderungen der gesetzlichen Sozialleistungen und deren Beitragssätze.

Bei Vorliegen von Ziffer a) und/oder b) erhöht sich nur der Anteil der Lohn- und lohngebundenen Kosten am Preis. Weitere Informationen zur Preisgestaltung sind dem Punkt 7 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Seite 1 von 4

Besondere Vertragsbedingungen Öffentliche Ausschreibung | Referenz: 4101269 Herstellung und Montage von Edelstahlverrohrungen und Kühleranschlüssen einschließlich Armaturen und Anpassungsarbeiten

  1. ABRECHNUNG/ ZAHLUNG: Die Zahlung der Leistung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung, Abnahme dieser durch die DESY-Fachabteilung und Vorliegen der Rechnung. Die Abrechnung von bereits erbrachten Teilleistungen ist zulässig.

  2. HAFTUNG: Der Auftragnehmer haftet für die Erfüllung seiner Leistungspflichten für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Dies gilt auch, sofern sich der Auftragnehmer für die Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritter bedient. In gleichem Maße haftet der Auftragnehmer für etwaige Schäden Dritter sowie für Schäden, die dem Auftragnehmer selbst oder von ihm beauftragten Dritten (z.B. bei der Ausführung der vereinbarten Leistungen) entstehen.

Der Auftragnehmer hat daher den Abschluss einer einschlägigen Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, die den Ersatz von Personen-, Sach-, Umwelt- oder Vermögensschäden in ausreichender Höhe gewährleistet (siehe Angaben zur Eignung).

  1. PRÜFUNGEN UND ABNAHMEN: Abnahmen erfolgen bei DESY durch die jeweiligen Fachabteilungen. Wird hier die ertragsgemäße Leistung festgestellt, so gilt sie als abgenommen. Im Übrigen gelten für Prüfungen und Abnahmen die §§ 12 und 13 VOL/B.

  2. VERJÄHRUNG VON MÄNGELANSPRÜCHEN: Die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt 24 Monate gemäß BGB Vertragsrecht. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Inbetriebnahme des jeweiligen Vertragsgegenstandes und regelt sich nach § 14 VOL/B.

  3. MINDESTLOHN: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. ggf. das Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Der Auftraggeber ist berechtigt, hierüber aktuelle Nachweise zu verlangen. Im Falle der Zuwiderhandlung des Auftragnehmers gegen die Vorschriften des MiLoG bzw. des AEntG ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

  4. NACHUNTERNEHMER: Beim Einsatz von Nachunternehmern sind diese bei Angebotsabgabe namentlich zu benennen, sowie die durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistungen aufzuführen (siehe Angaben zur Eignung).

Die in der beiliegenden Checkliste aufgeführten Nachweise der Eignung sind dem Auftraggeber für den Nachunternehmer mit Abgabe des Angebotes vorzulegen. Nachunternehmerwechsel nach Beauftragung sind nicht ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers und Vorlage der oben aufgeführten Nachweise zulässig. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehende Regelung ist der Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Alle Angaben und

Seite 2 von 4

Besondere Vertragsbedingungen Öffentliche Ausschreibung | Referenz: 4101269 Herstellung und Montage von Edelstahlverrohrungen und Kühleranschlüssen einschließlich Armaturen und Anpassungsarbeiten Pflichten, die auf diesem Verfahren basieren, müssen von Nachunternehmer ordnungsgemäß eingehalten werden.

  1. KÜNDIGUNG: Die Kündigung ist schriftlich auszusprechen.

DESY behält sich das Recht vor, die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.

Der Auftraggeber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung insbesondere dann kündigen, wenn der Auftragnehmer schwerwiegend gegen die Vertragsbestimmungen verstößt, so dass es dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen, z.B. a) wenn der Auftragnehmer die vertragsgemäßen Leistungen nicht, nur teilweise oder verspätet ausführt und trotz schriftlicher Mahnung nicht Abhilfe schafft. b) wenn der Auftragnehmer gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) oder das Mindestlohngesetzt (MiLoG)verstößt. c) wenn berechtigen Ausschlussgründe im Sinne von § 42 VgV gegeben sind.

Weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere das Recht zur Kündigung nach §§ 314 und 626 BGB bleiben unberührt.

  1. GELTENDE BESTIMMUNGEN: Es gelten in nachstehender Reihen- und Rangfolge,
  • die Besondere Vertragsbedingungen,
  • die DESY-Einkaufsbedingungen,
  • die VOL/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, Teil B), Ausgabe 2003,
  • das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort für den Auftragnehmer ist das DESY in Hamburg, Gerichtsstand ist Hamburg.

  1. NACHWEISE: Die in der Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen (siehe auch beiliegende Checkliste im Verfahrensbrief).

Bei präqualifizierten Unternehmen genügt die Angabe der Nummer, unter der sie in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen sind. Alle geforderten Nachweise und Erklärungen, die dort nicht hinterlegt sind, sind mit dem Angebot einzureichen.

  1. SCHRIFTFORM: Die Vergabeunterlagen inkl. deren Anlagen sind untrennbarer Bestandteil des Vertrages. Nebenabsprachen, Änderung und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Alleinig zuständig für Änderungen und Ergänzungen

Seite 3 von 4

Besondere Vertragsbedingungen Öffentliche Ausschreibung | Referenz: 4101269 Herstellung und Montage von Edelstahlverrohrungen und Kühleranschlüssen einschließlich Armaturen und Anpassungsarbeiten des Vertrags ist seitens des Auftraggebers Abteilung V4 „Einkauf und Materialwirtschaft“. Sie sind von beiden Vertragsparteien jeweils mit datierter Unterschrift zu unterzeichnen.

Seite 4 von 4

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung