BB_Einleitbauwerk Höppnerweg_20260714.pdf

Herstellung einer Druckrohrleitung im Rohrvortrieb und in offener Bauweise

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 14:50 (Europe/Berlin)

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 1

Inhaltsverzeichnis Leistungsbeschreibung

Bezeichnung der Bauleistung: AZ./Nr.:

Herstellung einer direkten Einleitung von Regenwasser in die Ostsee über ein Pumpwerk im Höppnerweg, Gemeinde Timmendorfer Strand

Inhalt: Seite / Blatt

Baubeschreibung

Abschnitt 1 – 7 3 – 38

Leistungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis 1-2 Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext 3 – 108

Digitale Unterlagen

Planunterlagen:

Teil A – Baugrube Pumpwerk Höppnerweg:

AnlageBlattBezeichnungMaßstab
1Übersichtspläne
1Übersichtskarte1 : 10.000 / 100.000
2Lagepläne
1koordinierter Leitungsplan1 : 250
2Absteckplan-Zielbaugrube1 : 100
3Verbau Zielbaugrube1 : 100
4Baustelleneinrichtung Zielbaugrube1 : 100
5Leitungsumverlegung1 : 100
6GR & Schnitt Zielbaugrube1 : 50 / 25
7Höhen- und Bestandsplan Zielbaugrube1 : 250
8Leitungsbestandsplan1 : 250
9Aufbruchplan1 : 100
3Sonstige Unterlagen
1Statik Zielbaugrube

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Teil B – Startbaugrube und Druckrohrleitung

AnlageBlattBezeichnungMaßstab
1Lagepläne
1Übersichtskarte1 : 5.000
2Übersichtslageplan1 : 2.000
3Lageplan Druckrohrleitung Bauzustand Bauphase 11 : 500
4Lageplan Druckrohrleitung Bauzustand Bauphase 21 : 500
5Lageplan Druckrohrleitung Endzustand1 : 500
6Lageplan BE-Fläche Bauphase 11 : 200
7Lageplan BE-Fläche Bauphase 21 : 200
2Längsschnitte
1Druckrohrleitung Bauzustand Bauphase 11 : 500
2Druckrohrleitung Bauzustand Bauphase 21 : 500
3Druckrohrleitung Endzustand1 : 500
3Detailpläne
1Detailplan Startbaugrube1 : 100
2Detailplan Zielbaugrube1 : 100
3Regelquerschnitte offene u. geschlossene Bauweise1 : 50
4Querschnitte Bauphasen1 : 100
5Querschnitte Mindestabstände Rohrvortrieb1 : 100
4Bodenmanagement
1Lageplan Bodenmengen1 : 500
5Baugrubenstatik Startbaugrube
1Bauzustand Voraushub Steifeneinbau BS-T
2Bauzustand Herstellung UW-Betonsohle BS-T
3Bauzustand Baugrube gelenzt BS-T
4Bauzustand Baugrube gelenzt HW200 BS-A
5Bauzustand Anschlussbaugrube Bauphase 1 BS-T
6Bauzustand Anschlussbaugrube Bauphase 2 BS-T
7Bauzustand Anschlussbaugrube BP 2 HW 200 BS-A
8Endzustand Revisionsschacht BS-P
6Sonstige Unterlagen
1Geotechnischer Untersuchungsbericht I21325/1 vom 01.06.2026

DA.83 Datei (Aufforderung zur Angebotsabgabe)

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INHALTSVERZEICHNIS Seite

  1. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG 6 1.1 Ausgeführte Vorarbeiten 7 1.2 Gleichzeitig laufende Arbeiten 7

  2. BESTANDSBESCHREIBUNG 7

  3. AUSZUFÜHRENDE LEISTUNGEN 7 3.1 Allgemeines 7 3.2 Art und Umfang 7 3.2.1 Bauphase 1 7 3.2.2 Bauphase 2 8 3.3 Technische Bearbeitung 9 3.4 Arbeitsstellensicherung 9 3.5 Baustelleneinrichtungsfläche 9 3.5.1 Strand, Saunaring 10 3.5.2 Höppnerweg/Poststraße 10 3.5.3 Lagerflächen 11 3.6 Abbrucharbeiten 11 3.7 Erdarbeiten 11 3.8 Wasserhaltung 12 3.9 Startbaugrube (Strand, Saunaring) 12 3.10 Zielbaugrube (Höppnerweg/Poststraße) 12 3.10.1 Angaben zur Grundwasserentnahme u. Einleitung 13 3.11 Seeleitung 14 3.12 Wasserbauarbeiten 15 3.13 Druckrohrleitung 15 3.14 Niederschlagwasser Pumpwerk 15 3.15 Rohrvortrieb 16 3.16 Durchdringung Start- und Zielbaugrube 17

  4. ANGABEN ZUR BAUSTELLE 18 4.1 Lage der Baustellen 18 4.2 Zugänge, Zufahrten 18 4.3 Verkehrssicherung/ Baustellensicherung 19 4.4 Kampfmittel 20 4.5 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen 20 4.6 Lager- und Arbeitsplätze 20 4.7 Gewässer 20 4.8 Wind / Welle 21 4.9 Baugrundverhältnisse 21 4.9.1 Grundwasser 21 4.9.2 Vorhandene Befestigung Zielbaugrube 22 4.9.3 Homogenbereiche 22 4.10 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen 22

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4.11 Schutz-Bereiche und -Objekte 22 4.12 Schutzgebiete 23 4.13 Bäume 23 4.14 Biotope 24 4.15 Anlagen im Baubereich 24 4.15.1 Allgemeines 24 4.15.2 Bestehende Anlagen zur Trinkwasserversorgung 24 4.15.3 Bestehende Abwasserableitungsanlagen 24 4.15.4 Sonstige vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen 25

  1. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 25 5.1 Verkehrssicherung 25 5.2 Bauzeit, Bauablauf 25 5.3 Vermessung 26 5.4 Wasserhaltung 27 5.5 Baubehelfe 27 5.6 Schal- und Bewehrungspläne 27 5.7 Stoffe, Bauteile, Verfahren 27 5.7.1 Allgemein 27 5.7.2 Beton 27 5.7.2.1 Betonzuschläge 28 5.7.2.2 Transportbeton 28 5.7.3 Baustahl 28 5.7.4 Vortriebsrohre 29 5.7.5 Schmierung 30 5.7.6 Druckrohrleitung 30 5.7.7 Abfälle 30 5.7.8 Winterbau 30 5.7.9 Beweissicherung 31 5.7.10 Sicherungsmaßnahmen 31 5.7.11 Belastungsannahmen 31 5.7.12 Vermessungsleistungen / Aufmaßverfahren 31 5.8 Ergänzende Hinweise zum Leistungsverzeichnis 32 5.9 Mindestbedingungen für Nebenangebote 32 5.10 Mindestbedingung für die Urkalkulation 32 5.11 Vorschriften, Arbeitssicherheit 32

  2. AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN 33 6.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen 33 6.2 Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen 34 6.2.1 Bauzeitenplan 35 6.2.2 Werk- und Montageplanung 35 6.2.3 Bestandsübersichtszeichnung 35 6.2.4 Dokumentation 35 6.2.5 Digitalisierte Lichtbilder herstellen 35

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  1. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 37 7.1 Allgemein 37 7.2 Sonstige Leistungen 37 7.3 Abfallentsorgung 37 7.4 Prüfungen 37 7.5 Aufmaß 38 7.6 Abrechnung 38 7.7 Abnahme 38 7.8 Lieferscheine, Bautagebuch 38

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  1. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG

Die Gemeinde Timmendorfer Strand plant die Herstellung einer Druckrohrleitung zur Direkteinleitung von Regenwasser in die Ostsee. Der Standort des neuen Pumpwerks befindet sich auf einem PKW- Parkplatz Ecke Höppnerweg – Poststraße. Für diese Fläche wurde eine neue Entwurfsvermessung sowie ein Baugrundgutachten erstellt. Weiterhin war aufgrund neuer gesetzlicher Regelung das Pumpwerk um die Regenwasservorbehandlung zu ergänzen.

Die einleitende Druckrohrleitung verläuft entlang der Herrenbruchstraße Richtung Strand und mündet etwa 230 m in der Ostsee. Aufgrund der Leitungstrasse ist die Leitung unterhalb der Herrenbruchstraße bzw. der Bebauung im Rohrvortriebsverfahren herzustellen. Die Startbaugrube ist am Strand in Verlängerung des Saunarings geplant. Die Zielbaugrube befindet sich auf dem besagten Parkplatz. Die Druckrohrleitung in die Ostsee wird unterhalb des Meeresbodens eingebaut und am Auslauf mit einer Schutzabdeckung überschüttet.

Die Maßnahmenbezeichnung lautet:

Timmendorfer Strand RW-Einleitung Pumpwerk Höppnerweg Gewerk: Spezialtiefbau und Wasserbau Maßnahmennummer: 6630.49.05.4

Bauherrin: Gemeinde Timmendorfer Strand Fachbereich 3, Fachdienst 3.60 Strandallee 42 23669 Timmendorfer Strand

Die nachstehenden Angaben befreien den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zur genauen Prüfung der für das Angebot und die Ausführung der Leistungen maßgebenden Verhältnisse (z.B. ist eine Ortsbesichtigung erforderlich). Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe hinreichend mit der Örtlichkeit, der Zugänglichkeit und den Baustellenverhältnissen vertraut zu machen, so dass die Angebotsabgabe den vorhandenen Verhältnissen Rechnung trägt.

Angebotsgrundlage: • Baubeschreibung • Leistungsverzeichnis • Zusätzliche Angebots- und Vertragsbedingungen • Zusätzliche technische Vorschriften • Bauzeichnungen • Baugrundgutachten

Ausführungsunterlagen: Besondere Vertragsbedingungen des Auftraggebers / Bauherrn für die Ausführung von Bauleistungen werden vollinhaltlich Vertragsbestandteil. Die für die Ausführung gültigen Hinweise werden Vertragsbestandteil.

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1.1 Ausgeführte Vorarbeiten

  • keine -

1.2 Gleichzeitig laufende Arbeiten

Es finden keine gleichzeitig laufenden Arbeiten durch fremde Gewerke statt.

  1. BESTANDSBESCHREIBUNG

An einer der Haupt-Zuwegungen in die Gemeinde Timmendorfer Strand, am Höppnerweg, befindet sich an der Ecke zur Poststraße ein öffentlicher Parkplatz. Auf diesem wird die Zielbaugrube sowie das spätere Pumpwerk errichtet. Von hier führt die Leitungstrasse unterhalb der Herrenbruchstraße nach Nordosten und anschließend unterhalb der Fußgängerzuwegung zum Strand. Die Startbaugrube ist am Strand hinter den Dünen geplant. Entlang der Herrenbruchstraße stehen Wohn- und Geschäftsgebäude. Parallel der Fußgängerzuwegung befindet sich zunächst beidseitig diverser Baumbestand. Im Übergang zur Strandpromenade befindet sich nördlich ein Kiosk (zur Zeit abgebrochen) sowie eine Aussichtsplattform innerhalb der Düne.

Abb. 1 Parkplatz Höppnerweg / Poststraße (Zielbaugrube), Quelle: Google Street View

  1. AUSZUFÜHRENDE LEISTUNGEN

3.1 Allgemeines

Die Leistungen sind in der Nebensaison auszuführen. Kommt es zu Verzögerungen, sind die Arbeiten während der Touristensaison zu unterbrechen. Sofern die Verzögerungen nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch.

Weitere Kosten, die durch Verzögerungen entstehen, die nicht im Verantwortungsbereich des AG liegen, trägt ebenfalls der AN.

3.2 Art und Umfang

3.2.1 Bauphase 1

Der erste Teil sieht die Herstellung der seeseitigen Druckrohrleitung in offener Bauweise vor. Das im Leitungsgraben gewonnene Material ist an den Strand zu spülen und zur Wiederverfüllung

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zwischenzulagern. Dafür wird im Vorwege ein Polder aus Geocontainern / Big Bags hergestellt Zur Anbindung der Druckrohrleitung in Phase 2 ist eine Spundwand als Anschlussbaugrube herzustellen.

• Baustelle und Lagerplatz einrichten • Arbeitsstellensicherung • Spüldamm herstellen • Bodenbewegungen landseitig • Bodenbewegungen wasserseitig • Herstellung Spundwandverbau • Leitungsbau in der Ostsee • Herstellung Auftriebssicherung • Herstellung Schutzabdeckung unter Wasser • Durchdringung / Abdichtung Spundwand • Wiederherstellung Strandabschnitt • ggf. parallel: Herstellung Zielbaugrube Parkplatz

3.2.2 Bauphase 2

Im zweiten Teil wird am Strand zunächst eine hochwassersichere Baustelleneinrichtungsfläche geschaffen. Hierfür wird ein Wall aus Big Bags auf +3,0 mNHN errichtet und mit Sand, welcher am Strand gewonnen wird, hinterfüllt. Bei entsprechender Eignung können die Geocontainer vom Spülpolder weiterverwendet werden. Zur Befahrbarkeit wird auf dieser Ebene ein Vlies sowie eine Schottertragschicht eingebaut. Hierauf entsteht die Startbaugrube aus Bohrpfählen. Ebenso erfolgt von hier der Rohrvortrieb in südwestliche Richtung zur Zielbaugrube am Höppnerweg.

Die Zielbaugrube wird ebenfalls durch eine Bohrpfahlwand gesichert und mit einer wasserdichten Betonsohle gegen Grundwasser abgedichtet.

Abschließend wird eine Druckrohrleitung zwischen der Ziel- und Startbaugrube eingezogen, mit der bereits hergestellten seeseitigen Leitung verbunden und an das bereits eingebaute Pumpwerk angeschlossen.

Am Strand sind die Start- sowie die Anschlussbaugrube auf +1,00 mNHN zurückzubauen und mit einer Abdeckplatte zu verschließen.

• Baustelle und Lagerplatz einrichten • Arbeitsstellensicherung • Bodenbewegungen landseitig • Herstellung Startbaugrube • Herstellung Zielbaugrube (ggf. auch in Bauphase 1) • Rohrvortrieb • Herstellung Druckrohrleitung • Teilrückbau Startbaugrube • Einbau Schachtausstattung (Wartungssteg, Armaturen) • Herstellung Schachtabdeckung • Wiederherstellung Strandabschnitt

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3.3 Technische Bearbeitung

Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten statischen Berechnungen der Start- und Zielbaugruben stellen eine Entwurfsplanung dar und dienen als Grundlage für die Angebotsbearbeitung.

Die vollständige technische Bearbeitung für die Ausführung der Start- und Zielbaugruben sowie des Rohrvortriebes ist vom Auftragnehmer zu erbringen. Sie umfasst insbesondere die Erstellung sämtlicher erforderlicher Ausführungsunterlagen, Standsicherheitsnachweise, Ausführungsstatiken, Konstruk- tionszeichnungen, Montage- und Verbaupläne, Nachweise für Bauzustände sowie die Planung der Vortriebstechnik einschließlich aller erforderlichen Zwischenzustände und Hilfskonstruktionen.

Der Auftragnehmer hat die Entwurfsplanung eigenverantwortlich auf ihre Eignung für das von ihm gewählte Bauverfahren zu überprüfen und erforderliche Anpassungen oder Ergänzungen im Rahmen seiner Ausführungsplanung vorzunehmen. Sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.

Änderungen der Entwurfsplanung, die sich aus dem vom Auftragnehmer gewählten Bauverfahren, der Vortriebstechnik oder der gewählten Verbauart ergeben, begründen keinen Anspruch auf eine gesonderte Vergütung.

Durch den Auftragnehmer sind nachfolgende planerische Aufgaben durchzuführen:

• erf. Genehmigungsanträge (Verkehrsrechtliche Anordnung, Transportgenehmigungen, Über- fahrtsgenehmigungen, Wasserrechtliche Anträgen)

• Standsicherheitsnachweise für Start- und Zielbaugrube

• Standsicherheitsnachweise für Anschlusskasten

• Nachweis der Sicherheit gegen Aufschwimmen für Start- und Zielbaugrube

• Werks – und Montageplanung Start- und Zielbaugrube

• Werks – und Montageplanung für Anschlusskasten

• Ausführungsplanung Rohrvortrieb

• Integritätsprüfungen von Pfählen

• Ausführungsstatik Abdeckplatte

• Entsorgungsnachweis und Dokumentation

• Bestandsvermessungen

3.4 Arbeitsstellensicherung

Abgesehen von den unter Kapitel 3.2 genannten Randbedingungen wird dem AN die Aufteilung in unterschiedliche Bauabschnitte selbst überlassen. Dies wird nicht gesondert vergütet.

Die Zuwegungen zur Baustelle bzw. zu den einzelnen Bauabschnitten sind voll zu sperren.

Sperrungen der Strandpromenade sowie des Höppnerwegs sind zu vermeiden.

3.5 Baustelleneinrichtungsfläche

Nutzungen von Flächen für Baustelleneinrichtung, Arbeits-, Lager-, Abstell- und Parkplätze sind zwischen dem AN und dem AG zu vereinbaren. Für alle vom AN während der Bauzeit benutzten

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Straßen, Wege und Flächen hat der AN deren ordnungsgemäßen Zustand bei der Rückgabe durch Erklärungen der Baulastträger oder Eigentümer, spätestens vor Abnahme, dem AG nachzuweisen. Alle Aufwendungen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes einschließlich der Beseitigung von während der Baumaßnahme entstandenen Verschmutzungen sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.

Sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen aller Phasen sind gegen das unbefugte Betreten zu sichern.

3.5.1 Strand, Saunaring

Die BE-Fläche am Strand wird in zwei Phasen errichtet.

In Phase 1 wird zunächst ein Wall (zum Teil aus Big Bags) aufgeschüttet. In diesen Polder wird das Spülgut aus der Leitungstrasse gepumpt und blutet dort aus. Nördlich der Bodenlagerfläche entsteht das Materiallager für die Herstellung der Druckrohrleitung.

In Phase 2 wird die BE-Fläche auf +3,0 mNHN angehoben. Hierfür wird ein Wall aus Big Bags errichtet und Sand, welcher in der Fahrwasserrinne des Niendorfer Hafens gewonnen wird, eingespült. Die Big Bags aus Phase 1 können hierfür wiederverwendet werden.

So entsteht eine hochwassersichere Arbeitsebene. Auf dieser Ebene wird zum einen die Startbaugrube errichtet, zum anderen befindet sich hier die Technik sowie das Material für den Rohrvortrieb Richtung Höppnerweg.

Eine weitere Bodenlagerfläche wird südlich, außerhalb der Erhöhung errichtet. Hier wird das Bohrgut, welches beim Rohrvortrieb gewonnen wird, zwischengelagert.

3.5.2 Höppnerweg/Poststraße

Der nutzbare Baustellenbereich befindet sich auf einen öffentlichen Parkplatz, der sich an der Ecke Höppnerweg und Poststraße befindet. Die Zufahrt erfolgt über den Höppnerweg.

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3.5.3 Lagerflächen

Eine weitere Zwischenlagerfläche stehen dem AN, in Abstimmung mit dem AG, auf Flächen des Bauhofs südlich der B75 zur Verfügung.

Startbaugrube

Parkplatz Höppnerweg

Lagerfläche Bauhof

Abb. 2 Luftbild der Lagerflächen, Quelle: Google Earth

3.6 Abbrucharbeiten

Die Asphaltbefestigung des Parkplatzes am Höppnerweg ist im Bereich der Zielbaugrube zu schneiden, zurückzubauen und zu entsorgen. Deklarationsanalysen sind Teil der ausgeschriebenen Leistungen.

Nach Fertigstellung der Arbeiten ist die Startbaugrube auf +1,00 mNHN zurückzubauen. Das Abbruchmaterial ist fachgerecht zu entsorgen.

3.7 Erdarbeiten

Für die Organisation des Aushubes und des Bodenabtransports hat der AN ein Konzept zu erstellen.

Die Erdarbeiten zur Herstellung eines Leitungsgrabens in der Ostsee erfolgen mittels Hydraulikbagger auf einem schwimmenden Gerät. Das Baggergut wird mit Hilfe einer Spülleitung an den Strand gespült und zwischengelagert.

Weitere Erdarbeiten erfolgen beim Aushub der Baugruben. Nach Herstellung der Bohrpfahlwände sind die Start- und Zielbaugruben auszuheben. Die Aushubtiefe der Startbaugrube liegt bei -3,80 mNHN, die Aushubsohle der Zielbaugrube wird auf -8,20 mNHN hergestellt.

Das gewonnene Material ist zwischenzulagern, zu beproben und entsprechend zu verwerfen.

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3.8 Wasserhaltung

Im Untersuchungsgebiet wurden sowohl freies Grundwasser in den Sandlagen als auch gespanntes Grundwasser im Geschiebemergel festgestellt. Die gemessenen Wasserstände lagen zw. 0,7 und 3,4 m unterhalb der Geländeoberfläche. Weitere Angaben sind dem Baugrundgutachten zu entnehmen.

Für die Ausführung am Strand ist eine gestaffelte, bauzeitige Grundwasserabsenkung erforderlich. Im Spundwandkasten (Phase 1) ist das Wasser zunächst auf -3,32 mNHN abzusenken. Für die eigentliche Startbaugrube (Phase 2) ist das Grundwasser auf -4,90 mNHN abzusenken. Die Spundwände binden in den unterliegenden Geschiebemergel ein, sodass es sich i.W. um eine Restwasserhaltung in Abhängigkeit der Systemdurchlässigkeit handelt.

3.9 Startbaugrube (Strand, Saunaring)

Im Zuge der ersten Phase ist ein Spundwandkasten mit einer Profillänge von 11,80 m am Strand einzubringen und mittels I-Trägern auszusteifen. In die mittlere Spundwandbohle ist eine Durchdringung zu brennen, an die die Druckrohrleitung wasserdicht angeschlossen wird. Als Abschluss der Phase 1 wird die Anschlussbaugrube zunächst verfüllt.

In Phase 2 ist eine überschnittene Bohrpfahlwand aus 44 Pfählen herzustellen, die an den Spundwandkasten anschließt. Die Pfähle haben eine Länge von 12,30 m und einen Durchmesser von 1,20 m. Die Baugrube ist durch zwei Steifenlagen zu sichern. Die Abdichtung zwischen Spundwand und Bohrpfahlwand erfolgt mittels HDI-Säulen.

Auf der Aushubebene bei -3,80 mNHN entsteht eine 50 cm starke, wasserdichte Baugrubensohle aus Beton.

Die Startbaugrube wird im Folgelos mit einer Einstiegsleiter, einem Wartungs- und Reparaturpodest inkl. Sprossenleiter, einer Absperrvorrichtung (Kugelhahn) sowie einer Revisionsöffnung auf der Druckrohrleitung ausgestattet.

Zum Ende der Phase 2 ist die Startbaugrube durch eine Abdeckplatte mit Kontrollschacht zu verschießen und mit Strandsand zu überschütten. Die Abdeckplatte ist mit Anschlagösen für späteres Öffnen zu Revisionszwecken auszustatten.

3.10 Zielbaugrube (Höppnerweg/Poststraße)

In Anbetracht der erkundeten Baugrundverhältnisse kann das Pumpwerk flach gegründet werden. Das Gründungsniveau des Pumpwerkes liegt auf Höhe der im Geschiebemergel zwischengelagerten wassergesättigten Sandschicht. Je nach tatsächlicher Schichtung kann das Gründungsniveau lokal in den bindigen Geschiebemergel einbinden.

Für die Baugrubenplanung ist die Schichtzusammensetzung des vorliegenden Geschiebehorizontes zu berücksichtigen. Neben der erkundeten zwischengelagerten Sandschicht ist mit weiteren wasserführenden Sandlinsen und -lagen zu rechnen.

Vorhandene Steinablagerungen auf der Mergeloberfläche ist bei der Wahl der Bohrwerkzeuge und Maschinen zu beachten (s. Baugrundhutachten).

Bei einer Gründungsebene (OK Baugrubensohle) auf einem Niveau von rd. NHN -6,50 m und einem Bemessungswasserstand (HGW) von NHN +1,5 m NHN ergibt sich nach DIN 18533-1 die

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Wassereinwirkungsklasse W2.2-E (Eintauchtiefe > 3 m). Das spätere Pumpwerk muss also wasserundurchlässig, wasserdruckhaltend und auftriebssicher hergestellt werden.

Das Pumpwerk/die Zielbaugrube wird im Schutz einer dichten Trogbaugrube errichtet werden. Die vertikale Abdichtung wird ein wasserdichter Verbau Bohrpfähle übernehmen. Für eine horizontale Abdichtung kann der natürlich anstehende Geschiebehorizont nicht herangezogen werden, da dieser nicht vollflächig in ausreichender Ausprägung vorhanden ist.

Es ist nicht auszuschließen, dass wasserführende Sandschichten und/oder -linsen unterhalb der Aushubsohle anstehen, die nicht durch die vertikal dichtende Wand abgeschottet werden und somit weiter mit dem Grundwasserleiter verbunden bleiben. Diese können aufgrund des hohen Wasserdrucks zu einem Verlust der Sicherheit gegen Aufschwimmen oder einem hydraulischen Grundbruch führen.

Über einen Pumpversuch wird die Durchlässigkeit des Systems vor dem Aushub überprüft werden.

Die Baugrube ist wasserdicht herzustellen. Eine Restdurchlässigkeit von ≤ 1,5 l/(s ∙ 1000m²) wird toleriert. Für die Durchführung und Auswertung des Pumpversuches sind zudem Grundwassermessstellen außerhalb der Trogbaugrube vorzusehen.

Aufgrund der Baugrubentiefe, des bauzeitlichen Wasserstandes als auch der nahen Nachbarbebauung sowie der angrenzenden Straßen ist ein verformungsarmer Verbau mittels Bohrpfählen auszuführen.

Dieser wird nach unten mit einer Unterwasserbetonsohle gegen drückendes Grundwasser abgedichtet. Die Auftriebssicherheit wird mittels umlaufende eingestellter Niederhalter (HEB 200) gewährleistet.

Die Baugrube für das Pumpwerk dient im nördlichen, zum Strand ausgerichteten Bereich auch als Zielbaugrube für den Rohrvortrieb.

Die Einleitung des Lenzwassers als auch des Restwassers erfolgt in das RW-Kanalnetz der Gemeinde Timmendorfer Strand nach Vorreinigung über einen Sandfang.

Die wasserrechtlichen Anträge sind zu stellen und rechtzeitig gem. Leistungsverzeichnis zu beantragen.

3.10.1 Angaben zur Grundwasserentnahme u. Einleitung

Aufgrund der Baugrubentiefe, des bauzeitlichen Wasserstandes als auch der nahen Nachbarbebauung sowie der angrenzenden Straßen wurde ein verformungsarmer Verbau mittels Bohrpfählen geplant.

Dieser wird nach unten mit einer Unterwasserbetonsohle gegen drückendes Grundwasser abgedichtet. Die Auftriebssicherheit wird Niederhaltern gewährleistet.

Restdurchlässigkeit von ≤ 1,5 l/(s ∙ 1000m²)

Es findet keine herkömmliche Grundwasserabsenkung statt, sondern die Start- und Zielbaugruben werden nach der Nassbaggerung gelenzt. Im Bereich der Spundwand ist eine Grundwasserabsenkung auf -3,3 mNHN erforderlich.

In Abstimmung mit dem Bauherrn wird das Wasser aus der Zielbaugrube in den nächstgelegenen RW- Kanal auf eingeleitet. Ebenso das während der Maßnahme anfallende Tagwasser.

Das Baugrubenwasser wird über eine Sandfanganlage in den RW-Kanal geführt und gelangt das RW- Kanalnetz.

Das Wasser der Startbaugrube kann direkt in die Ostsee zurückgeleitet oder am Strand versickert werden.

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Es ist ein Antrag auf Genehmigung einer Grundwasserabsenkung u. Einleitung ins RW-Kanalnetz sowie für das bauzeitliche Einbringen von Stoffen in den Grundwassereinflussbereich für oben genanntes Bauvorhaben zu stellen.

Eine temporäre Grundwasserabsenkung ist erforderlich für:

• Neubau Pumpwerk Höppnerweg

Das Einbringen von Stoffen in den Grundwassereinflussbereich ist erforderlich für:

• Herstellung einer „wasserdichten“ Trogbaugrube (für o.g. Bauwerke) durch Einbinden in den Boden, Bohrpfähle werden als Verbau u. verlorene Schalung verwendet und verbleiben im Boden.

Angaben zur Baugrube:

Geländeoberfläche: + 2,60 - +2,70 m ü. NHN

Baugrubenverbau: Trogbaugrube mit überschnittener Bohrpfahlwand, ausgesteift mit Unterwasserbetonsohle

Brunnen: keine

Verfahren: Lenzen der Baugrube und Offene Restwasserhaltung mit Söffelpumpen

Absenkziel: keine Absenkung

Grundwasserstand: bauzeitl. +0,50 m ü. NHN

Vorflut: RW-Kanal

Messeinrichtungen: geeichte Wasseruhren

Voraussichtlicher Baubeginn: Sommer 2026

Voraussichtliche Dauer: Baugrubenlenzung: 24 h

Baugrubensohle: -7,90 m ü NHN

Absenkziel: keines

Lenzwassermenge: ca. 2.610 m³ (15 l/s)

Dauer: 2,0 Tage

Restwassermenge: ca. 5,3 m³/h (128 m³/d) mit 1,5 l/s ·1.000 m²

(Zielwert Dichtigkeit der Trogbaugrube

je 1000 m² wasserbenetzte Fläche)

Laufzeit Restwasserhaltung: 730 Tage (Zielbaugrube Vortrieb u. anschließend Ausbau zum Pumpwerk)

Das Lenzen der Baugrube wird bei Trockenwetter durchgeführt.

Vor Einleitung des Lenzwassers wird das Baugrubenwasser über eine mobile Absetzanlage geführt.

3.11 Seeleitung

Die Herstellung der Auslaufleitung in der Ostsee erfolgt seeseitig unter Verwendung schwimmenden Geräts, in Kombination mit einem Hydraulikbagger und Lagerraum für den Aushub. Der Leitungsgraben wird beginnend an der Einleitstelle in Richtung Wasserkante profilgerecht ausgehoben. Das auf dem Schiff zwischengelagerte Aushubmaterial wird mit Hilfe einer Spülleitung in die Bodenlagerfläche

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gefördert. Das Planum ist durch Auslegen von Sandmatten aus Geotextil mit eingebetteter Quarz-Sand- Schicht zu befestigen.

Nach dem Ausbringen der Druckrohrleitung wird diese mit geotextilen Sandcontainern punktuell gegen Auftrieb gesichert. Zur Befüllung der Container wird das zwischengelagerte Aushubmaterial verwendet. Anschließend wird der Leitungsgraben lagenweise bis oberhalb des Rohrscheitels mit dem Aushubmaterial verfüllt und verdichtet. Zur Lagesicherung und zum Schutz des Rohres wird oberhalb des Rohrscheitels eine weitere Lage Sandmatten ausgebracht. Die Endverfüllung des Grabens erfolgt mit dem restlichen zwischengelagerten Aushubmaterial.

3.12 Wasserbauarbeiten

Die Leitung taucht tangential aus dem Meeresgrund auf. Im freiliegenden Bereich wird der Rohrscheitel mit einer Schutzabdeckung aus Wasserbausteinen gesichert. Um mechanische Einflüsse auf die Druckrohrleitung zu verhindern, wird diese vor dem Einbringen der Wasserbausteine mit Sandmatten ummantelt. Im Bereich der Einleitstelle erfolgt eine Kolksicherung ebenfalls aus Wasserbausteinen.

Diese Arbeiten werden analog zum Aushub mit schwimmendem Gerät und geeignetem Hebegerät realisiert. Die Wassertiefe beträgt hier ca. 4,5 m.

Der Auslass ist durch ein schifffahrsrechtliches Zeichen an einem Dalben oder durch Betonnung kenntlich zu machen.

3.13 Druckrohrleitung

Die Druckrohrleitung ist aus Kunststoffrohren, DN1000, mit Schweißverbindungen herzustellen.

Wasserseitig ist die Leitung mittels schwimmenden Geräts und geeignetem Hebezeug in den Graben einzubringen. Denkbar wäre ein Zusammenschweißen der Längen an Land und ein Einziehen/- schwimmen mittels schwimmenden Geräts.

Am landseitigen Endpunkt ist die Druckrohrleitung mittig in die Anschlussbaugrube aus Spundwänden zu führen. Die Durchdringung ist wasserdicht auszuführen. Das Rohr ist gegen Eindringen von Fremdkörpern zu sichern und georeferenziert einzumessen. Anschließend wird die Anschlussbaugrube sowie der landseitige Leitungsgraben verfüllt.

Zur Herstellung einer wasserdichten Durchdringung ist ein Anschlusskasten ins Tal der mittleren Bohle einzuschweißen. Um die Öffnung werden beidseitig Flanschverbindungen mit Dichtungsringen an dem Kasten montiert. An diese Flansche sind die see- und landseitigen Druckrohre mit Hilfe von Überschiebmanschetten zu montieren.

Zwischen den Baugruben wird die Druckrohrleitung in den durch den Rohrvortrieb hergestellten „Tunnel“ mit Zentriervorrichtungen eingezogen und die Seitenräume anschließend verfüllt. Das Einziehen erfolgt von der Zielbaugrube in Richtung Strand.

3.14 Niederschlagwasser Pumpwerk

Die vorhandene Regenwasserpumpstation im Höppnerweg muss wegen veralteter Technik und einer zu geringen Leistungsfähigkeit neu errichtet werden.

Der Neubau des Pumpwerks „Höppnerweg“ ist Teil der ersten Teilmaßnahme des entwickelten Gesamtkonzeptes für das betrachtete Einzugsgebiet.

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 16

Durch die Umstrukturierung des NW-Netzes und die dadurch entstehende Erweiterung des Einzugsgebietes wird der Neubau des Pumpwerkes für die Herstellung der Vorflut erforderlich. Zusätzlich erfolgt gem. DWA-A 102 eine Vorreinigung des Niederschlagswassers mittels Behandlungsanlage.

Im Zusammenhang mit der Neudimensionierung und Erneuerung des Pumpwerks wird dieses aus dem stark frequentierten Parkplatzbereich der Einzelhandelsgeschäfte an der Erlenbruchstraße auf einen leichter zugänglichen Parkplatz am Knotenpunkt Höppnerweg/Poststraße verlegt. Dabei werden zusätzlich zum Pumpwerk die gem. DWA-A 102 erforderlichen Behandlungsanlagen hergestellt.

Das alte Pumpwerk wird im nach Umschluss außer Betrieb genommen. Die Herstellung des Pumpwerkes ist Gegenstand einer nachfolgenden Vergabe.

3.15 Rohrvortrieb Zwischen der Startbaugrube und der Zielbaugrube am Pumpwerk wird für die Leitungsführung der

Druckrohrleitung ein Tunnelbauwerk im Rohrvortriebsverfahren hergestellt. Zusammenfassend und nachfolgend erläutert die Vortriebs- und Maschinendaten:

• Vortriebsart: Microtunneling (Rohrvortrieb) • Vortriebsverfahren: hydraulisch geschlossen, flüssigkeits- und druckluftgestützt • Vortriebsdurchmesser: DN 1600 • Vortriebslänge: ca. 260 m

Ausschlaggebend für die Wahl der minimalinvasiven und geschlossenen Bauweise ist die vorhandene Infrastruktur (Verkehrsanlagen, hohes Aufkommen von Bestandsleitungen) und die Querung der Düne. Die hydraulische Steuerung ermöglicht einen setzungsarmen und umweltschonenden Vortrieb. Der Nenndurchmesser ergibt sich aufgrund der geologischen Verhältnisse in der Tiefenlage der Trasse. Hier wird vor allem im Bereich der Zielbaugrube am Pumpwerk der Geschiebehorizont angeschnitten. Es kann bereichsweise zu Hindernissen in Form von Steinen, Blöcken oder Findlingen kommen. Um diese wirtschaftlich bergen zu können ist ein bemannter Vortrieb erforderlich. Der Vortriebsdurchmesser von DN 1600 ermöglicht das Beseitigen der Hindernisse im Bohrkopf und umgeht das Herstellen einer Bergungsbaugrube. Durch den überwiegenden, im Grundwasser stehenden, nicht bindigen Sandanteil der Rohrvortriebstrasse ist ein flüssigkeitsgestützter Vortrieb unter Zugabe von Druckluft technisch vorteilhaft.

Der Abtrag erfolgt über einen Bohrkopf, der den Aushub kontinuierlich aus der Abbaukammer hydraulisch fördert. Hierfür wird ein Spülmedium (Suspension), i.d.R bestehend aus Wasser und Bentonit, eingesetzt. Dieses wird nach dem Abbau- und Förderprozess vom Aushubmaterial getrennt und dem Förderkreislauf erneut zugeführt wird. Durch das Hinzugeben von Suspension an der Ortsbrust wird der anstehende Boden gestützt und der Aushub förderfähig homogenisiert.

Die zusätzliche Druckluftstützung ist zur Sicherung der Ortsbrust gegen Grundbruch und Wassereindrang notwendig. Während die Rohrvortriebsmaschine den Boden an der Ortsbrust abbaut und über Tage fördert, steht in der Startbaugrube die Pressenstation, zum Nachschieben der Vortriebsrohre in Richtung Zielbaugrube am Pumpwerk. lm Bereich von Kurvenradien in der Trasse werden je nach Radius Vortriebsrohre mit unterschiedlichen Längen verwendet. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen und kraftschlüssigen Nachschiebens der Vortriebsrohre können entlang der Trasse Zwischenpressstationen platziert werden. Der Raum zwischen Vortriebsrohr und anstehenden

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 17

Boden wird mit Mörtel verfüllt. Das abgebaute Aushubmaterial wird über die Förderleitung in die auf der BE-Fläche befindlichen Separationsanlage befördert. Dort wird der feste Aushub von der flüssigen Suspension getrennt. Der Aushub wird auf den vorgesehenen Bodenlagerflächen gelagert. Die Suspension wird dem Spülkreislauf wieder zugeführt.

Während des Vortriebes sind mindestens aufzuzeichnen:

• Hauptpresskraft • Zwischenpressstationen • Vorschublänge • Vortriebsgeschwindigkeit • Ortsbrustdruck (soweit vorhanden) • Bentonitverbrauch • Drehmoment (bei Schildmaschinen)

Die Aufzeichnungen sind täglich vorzulegen.

3.16 Durchdringung Start- und Zielbaugrube

Auf der Westseite der Startbaugrube ist ein Dichtblock aus 14 Bohrpfählen zu errichten. Dieser dient beim Anfahren der Bohrung zur Abdichtung der Startbaugrube vor drückendem Wasser. Der Dichtblock sowie die Bohrpfähle in Achse des Rohrvortriebs sind unbewehrt herzustellen. Zusätzlich werden vier weitere Pfähle, welche sich im Anschnitt des Rohrvortriebes befinden, auf Höhe der Durchdringung stahlfrei bewehrt.

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 18

  1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE

4.1 Lage der Baustellen

Die Gemeinde Timmendorfer Strand befindet sich im Kreis Ostholstein im Land Schleswig-Holstein rd. 15 Kilometer nördlich von der Hansestadt Lübeck direkt an der Ostsee. Das geplante Pumpwerk wird im Zentrum der Gemeinde, an einer der Hauptstraßen Höppnerweg/Ecke Poststraße vom Timmendorfer Strand errichtet. Die Auslaufleitung verläuft mittig zwischen den Seebrücken Seeschlösschen im Süden und Maritim im Norden bis ca. 230 m in die Ostsee.

Abb. 3 Maßnahmengebiet Druckrohrleitung

Im geplanten Maßnahmengebiet befinden sich befestigte Verkehrsflächen und hochbauliche Anlagen. Vom Pumpwerk im Höppnerweg entlang der Herrenbruchstraße und dem Zugangsweg zum Strand ist die Oberfläche befestigt. Zudem befinden sich unter der Oberfläche diverse Leitungen, die im Zuge der Ausführung durch die ausführende Firma erneut abzufragen sind.

Die Druckleitung wird innerhalb des Höppnerweges geplant und verläuft nord-östlich Richtung Ostsee (Rohrvortrieb) bis zum Strand. Ab der Startbaugrube am Strand ist vorgesehen, die Leitung DN 1000 in Richtung Ostsee im offenen Leitungsgraben zu verlegen.

4.2 Zugänge, Zufahrten

In der Nähe der Baufelder befinden sich öffentliche und private Straßen, Wege und Parkflächen.

Die Zielbaugrube am Höppnerweg sowie die Zwischenlagerfläche am Bauhof sind direkt über die B75 zu erreichen. Im Rahmen der Baumaßnahme ist eine Zufahrt und eine Ausfahrt aufgrund der Größe der Baufahrzeuge und des vorhandenen Platzes möglich.

Für die Startbaugrube wird empfohlen, die Andienung der Baustelle mit schwerem Gerät und großen Bauteilen überwiegend über den Seeweg und den Zugang über die Strandpromenade zu realisieren.

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 19

Die landseitige Zuwegung der Baustelle soll über die Strandallee, der Zufahrt zur Strandpromenade zwischen dem "Landhaus Carstens" und dem „Kiosk 71“ und schließlich der Strandpromenade erfolgen. Um die dortige wassergebundene Wegedecke, den kürzlich fertiggestellten Seebrückenvorplatz und vorhandene Baumwurzeln zu schützen, ist bauzeitig eine Schutzschicht (z.B. Schottertragschicht auf Sandlage) vorzusehen.

Für die Anlieferung auf dem Seeweg wird der Hafen Neustadt in H. bzw. der Niendorfer Hafen empfohlen.

Eine Andienung über den Strand ist ebenfalls möglich. Die Durchfahrtshöhe unterhalb der Seebrücke Maritim beträgt 4,3 m. Die Durchfahrt liegt im Wasserwechselbereich zw. Wasser und Strand. Abhängig vom Wasserstand ist mit Wassertiefen von rd. 20 – 50 cm zu rechnen. Bei Bedarf sind Zusatzmaßnahmen zur Sicherung der Baustraße unter Wasser einzukalkulieren.

Für Kleingerät (Sprinter etc.) besteht die Möglichkeit, die Maßnahme über die Strandallee / Saunaring zu erreichen.

Es wird dem Anbieter dringendst empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über die öffentlichen Verkehrswege, sowie über alle preisbeeinflussenden Umstände (Einschränkungen aus der Befahrbarkeit, beengten Wegen, kleinen Kurvenradien oder steilen Zuwegungen, oder aus Beschränkungen von Durchfahrtshöhen oder Belastungen etc.) möglichst durch Besichtigung der Örtlichkeit und der Verkehrswege genau zu informieren und diese bei der Preisbildung zu berücksichtigen.

Die bauzeitliche Nutzung sämtlicher öffentlicher Verkehrswege ist während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Sämtliche Anträge, Genehmigungen und Aufwendungen für temporäre Verkehrslenkungsmaßnahmen oder Verkehrssperrungen sind ausschließlich Sache des AN und in die Einheitspreise einzurechnen. Sperrungen sind zu vermeiden bzw. möglichst kurz zu halten. Grundsätzlich sind Arbeiten, Anlieferungen und Materialtransporte mit der Bauüberwachung rechtzeitig abzustimmen und zu koordinieren.

Ggf. erforderliche Beweissicherungsmaßnahmen für die bauzeitliche Nutzung öffentlicher oder privater Grundstücke und Wege sind durch den AN eigenverantwortlich in Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümern durchzuführen.

Die Verkehrsregelung bei An- und Abtransporten von Geräten und den Bodentransporten ist durch den AN zu regeln und in den EP der entsprechenden Pos. zu berücksichtigen.

4.3 Verkehrssicherung/ Baustellensicherung

Die bauzeitliche Nutzung sämtlicher öffentlicher Verkehrswege ist während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Sämtliche Anträge, Genehmigungen und Aufwendungen für temporäre Verkehrslenkungsmaßnahmen oder Verkehrssperrungen sind ausschließlich Sache des AN und in die Einheitspreise einzurechnen. Sperrungen sind zu vermeiden bzw. möglichst kurz zu halten. Grundsätzlich sind Arbeiten, Anlieferungen und Materialtransporte mit der Bauüberwachung rechtzeitig abzustimmen und zu koordinieren.

Der AN hat sich eigenständig um eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Promenade zu bemühen. Etwaige Kosten sind in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren.

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 20

4.4 Kampfmittel

Nach der Kampfmittelverordnung des Landes S.-H. muss in Gemeinden, deren Gebiete mit Kampfmitteln belastet sein können, vor der Erstellung von baulichen Anlagen und vor dem Beginn von Tiefbauarbeiten eine Auskunft über mögliche Kampfmittelbelastungen beim LKA des Landes Schleswig- Holstein eingeholt werden. Die betreffenden Gemeinden mit einem allgemeinen Kampfmittelverdacht, d.h. mit bekannten Bombenabwürfen, sind in einer Liste des Innenministeriums aufgeführt.

Timmendorfer Strand ist in dieser Liste nicht aufgeführt. Es kann also davon ausgegangen werden, dass aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes keine Bedenken gegen die durchzuführenden Arbeiten bestehen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Zufallsfunde von Munition nie gänzlich ausgeschlossen werden können. Diese dürfen nicht bewegt oder aufgenommen werden. Die Fundstelle wäre abzusichern und die nächstliegende Polizeidienststelle zu informieren.

4.5 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Vom AG werden keine Wasser-, Strom- und sonstige Anschlüsse zur Verfügung gestellt.

Die Entnahme von Bauwasser, die schadlose Ableitung des Bauwassers und die Zuführung von Baustrom sind durch den AN zu beschaffen. Die bereits erteilten Standortzustimmungen berechtigen nicht zur Entnahme von Wasser bzw. Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz oder Gewässer bzw. zur Einleitung von Abwasser in das öffentliche Entsorgungsnetz oder Gewässer.

Ist bei dem Bauvorhaben ein Anschluss geplant, so ist ein entsprechender Antrag an den jeweiligen Rechtsträger zu stellen.

Die Kosten sind mit den Pauschalpreisen der Baustelleneinrichtung abgegolten.

4.6 Lager- und Arbeitsplätze

Ein Baustelleneinrichtungsplan liegt der Ausschreibung bei. Der AN muss die erforderliche Arbeitsstellensicherung, Absperrung der Flächen mit Bauzaun, zusätzliche Festmachvorrichtungen usw. in Eigenregie aufstellen und entsprechend vorhalten (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die Kosten hierfür sind in die Leistungsposition „Baustelle einrichten“ einzurechnen.

In einer Entfernung von bis zu 2 km existiert an der B75 eine Lagerfläche der Gemeinde Timmendorfer Strand, die als Bereitstellungslager zu verwenden ist. Alle Aushubmaterialien sind dort hinzutransportieren, zu beproben und zu bewerten und anschließend zu verwerten. Die Nutzung ist vor Beginn der Maßnahme mit dem AG abzustimmen.

Weitere Lager-, Arbeits- und Baustelleneinrichtungsplätze können nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung zusätzlicher Flächen ist Sache des AN.

Es wird dringend empfohlen vor Abgabe des Angebotes das Baufeld zu besichtigen, um sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen und sich umfassende Kenntnisse über Lage, Zustand, Platzsituation, Zufahrt und alle weiteren, die Kalkulation beeinflussenden, Faktoren zu verschaffen.

4.7 Gewässer

Die jederzeitige schadlose Ableitung des Oberflächenwassers im gesamten Baubereich ist Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet. Eine Direkteinleitung von unbelastetem Wasser in die Ostsee ist genehmigungsrechtlich durch den AN abzustimmen.

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 21

Einleitgenehmigungen in das Schmutzwassersiel (z.B. von Wasch- und Brauchwasser) sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich und selbstständig zu beantragen. Ein gesonderter Vergütungsanspruch besteht nicht.

Für Schäden gegenüber Dritten hat der AN den AG freizustellen.

4.8 Wind / Welle

Auf entsprechend wechselnde Witterungsverhältnisse ist durch den AN flexibel und schnell sowie in geeigneter Weise zu reagieren bzw. Vorsorge zu treffen.

Für Schäden, welche durch Hochwasser am Eigentum des AN entstehen, übernimmt der AG keine Haftung. Der AG ersetzt dem AN auf Nachweis nur Schäden infolge Hochwasser an fertiggestellten und abgenommenen Bauleistungen.

Mit Angebotsangabe hat der AN zu definieren, bis zu welchen Windstärken, Windrichtungen und Wellenhöhen mit den einkalkulierten schwimmenden Geräten gearbeitet werden kann.

4.9 Baugrundverhältnisse

Im Jahr 2009 wurde im Zuge der Erweiterung des angrenzenden Supermarkts ein Baugrundgutachten des Ingenieurbüros Dr. Lehner + Wittorf erstellt, welches für eine erste Einschätzung der Untergrundverhältnisse herangezogen wurde.

In 2021 wurde speziell für den Pumpwerkstandort Höppnerweg, Ecke Erlenbruchstraße (Familamarkt) ein gesondertes Baugrundgutachten erstellt.

Auf Wunsch der Gemeinde Timmendorfer Strand wurde in 2023 und 2025 das Gutachten um den neuen Standort Höppnerweg, Ecke Poststraße erweitert. Der Geotechnische Bericht I 21325/1 vom 01.06.2026 wurden den Ausschreibungsunterlagen in digitaler Form beigefügt.

Entlang des Untersuchungsgebietes stellt sich eine relativ homogene Baugrundschichtung dar. Landseitig ist der Baugrund durch die Vielzahl von Baumaßnahmen, insbesondere durch den Leitungsbau, geprägt von Auffüllungen. Unterhalb dieses anthropogenen Horizontes sowie wasserseitig stehen Sande und zur Tiefe Geschiebemergel an. Einzelheiten sind dem Geotechnischen Bericht zu entnehmen.

4.9.1 Grundwasser

Wasser wurde als freies Grundwasser oberhalb des bindigen Geschiebemergels angetroffen. Die verfahrensbedingt nicht ausgepegelten Wasserstände wurden auf einem Niveau zwischen rd. NHN ±0,0 m und +0,1 m eingemessen.

Der in den Sanden angetroffene freie Grundwasserleiter korreliert gedämpft und zeitlich verzögert mit dem Wasserstand der Ostsee. Der sogenannte Mittelwasserstand beträgt etwa NHN ±0,0 m

Folgende Hoch- und Niedrigwasserstände der Ostsee sind zudem bekannt.

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 22

Bemessungswasserstand für den Endzustand BS-P NHN +1,5 m

Dieser ist u.a. maßgebend für die Festlegung von Bauwerksabdichtungen sowie für den Nachweis der Sicherheit gegen Aufschwimmen.

Während der Bauzeit BS-T Sommer NHN + 0,00 m BS-T Winter NHN + 0,50 m

Für außergewöhnliche Zustände BS-A NHN +2,70 m

4.9.2 Vorhandene Befestigung Zielbaugrube

Oberflächig wurden je nach Lage des Ansatzpunktes in der Parkfläche eine Asphalt- oder Betondecke zwischen 5 cm und 30 cm bzw. bis zu 0,30 m mächtige sandige Auffüllungen mit Beton- und Ziegelresten mit einem Volumenanteil > 10 % angetroffen.

4.9.3 Homogenbereiche

Nach der VOB/C 2019 werden die Bodenklassen gegen Homogenbereiche ersetzt. Der Homogenbereich umfasst einen begrenzten Bereich, bestehend aus einzelnen oder mehreren Bodenschichten, der vergleichbare Eigenschaften ausweist.

Die Oberflächenbefestigung entlang des Straßenzuges wird von der Bildung der Homogenbereiche ausgeschlossen. Aus der angetroffenen Baugrundschichtung können folgende Homogenbereiche abgeleitet werden:

Homogenbereich Bodenmechanische Eigenschaften

A Auffüllung

B Sande

C Geschiebemergel

D Tonablagerungen

4.10 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen

  • entfällt -

4.11 Schutz-Bereiche und -Objekte

Das Baugelände liegt direkt innerhalb eines bebauten Gebietes und der Geräuschpegel der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Transportfahrzeuge ist so gering wie möglich zu

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 23

halten. Es sind erschütterungsarme Geräte, Maschinen usw. einzusetzen. Insbesondere bei der Wahl der, Bohrgeräte und Pumpen für die Wasserhaltung sind die folgenden Gesetze zu beachten:

• die Verordnung aufgrund des Bundes- Immissionsschutzgesetzes

• 11. Verordnung (Emissionserklärung)

• Verordnung (Baumaschinenlärm)

• Verordnung (Verkehrslärmschutzverordnung)

• Allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundes

• Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm (enthalten die Emissionsrichtwerte für Betonmischeinrichtungen, Kompressoren, Betonpumpen, Planierraupen, Bagger, Drucklufthämmer usw.)

Zusätzlich ist die Gemeindeverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstigen Immissionen ist auf der Homepage der Gemeinde Timmendorfer Strand abrufbar zu berücksichtigen.

Allgemein gilt § 5 der WHG: „Allgemeine Sorgfaltspflichten: Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden.“

Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Maß einzuschränken.

Bei der Bauausführung dürfen an bestehenden Objekten, z.B. Gebäuden, Einfriedungen, Anlagen und Leitungen, etc. keine Schäden entstehen. Der AN hat seine Geräteauswahl entsprechend vorzunehmen und einzusetzen. Es sind Baugeräte bzw. -verfahren zu wählen, die möglichst erschütterungsarm arbeiten. In Bereichen mit besonders gefährdeten Objekten sind ggf. zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Lärm- und Staubschutzmaßnahmen gelten als Nebenleistungen und sind mit den Preisen des Angebotes abgegolten.

Die Auflagen der Naturschutzrechtlichen Genehmigung und der Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung sind zu beachten. Mehraufwendungen aufgrund der Auflagen der Genehmigungen sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Eine besondere Vergütung wird für die o. g. Leistung nicht gewährt.

4.12 Schutzgebiete

Der Bebauungsbereich befindet sich

nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet

nicht in einem Landschaftsschutzgebiet

nicht in einem Naturschutzgebiet

4.13 Bäume

Im direkten Einbaubereich des neuen Pumpwerkes befinden sich keine Bäume.

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 24

Während der Bauarbeiten sind umliegende Bäume im Baustellenbereich/Parkplatz/Saunaring zu schützen. Zur Freihaltung von Lichtraumprofilen im Baustellenbereich, müssen die gekennzeichneten Bäume im Vorfeld beschnitten werden.

Siehe Lageplan Baustelleneinrichtung.

4.14 Biotope

Die Vorgaben bzw. Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans, der Artenschutzprüfung und der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung sind bei der Baudurchführung zwingend zu beachten.

In der unmittelbaren Nähe zum Baufeld befinden sich geschützte Dünen. Diese wertvollen Biotope sind vor Baubeginn in diesem Bereich durch einen Bauzaun abzugrenzen. Dies erfolgt in Abstimmung mit der biologischen Baubegleitung und wird durch diese überprüft.

Ansonsten befindet sich das Bauvorhaben außerhalb von Schutzgebieten.

4.15 Anlagen im Baubereich

4.15.1 Allgemeines

In der Planungsdokumentation ist ein Leitungsplan mit allen vorhandenen und geplanten Leitungen, Kabeln, Schutzrohren usw. nach Angaben der Medienträger enthalten.

Der Leitungsplan darf nur zur Information dienen, da keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben zu den Leitungsbeständen übernommen werden kann. Der AN ist deshalb verpflichtet, sich vor Baubeginn zum Leitungsbestand der Medienträger örtlich einweisen zu lassen und Schachtscheine zu beantragen.

Erschwernisse aus dem Vorhandensein aller im Baustellenbereich befindlichen Leitungen und Kabel werden nach Aufwand gesondert vergütet.

4.15.2 Bestehende Anlagen zur Trinkwasserversorgung

Folgende vorhandene Trinkwasserleitungen befinden sich im Planungsbereich:

Lagevorhandene Leitunggeplante Maßnahmen
HöppnerwegDN400 STkeine

4.15.3 Bestehende Abwasserableitungsanlagen

Folgende vorhandene Abwasserleitungen befinden sich im Planungsbereich:

Lagevorh. LeitungFließrichtunggepl. Maßnahme
1. Schmutzwasserkanal
HöppnerwegDN600 StzSüdenKeine
2. Regenwasserkanäle
HöppnerwegDN200 BSüdenKeine
HöppnerwegDN300 B DLNordenUmverlegung

Die genaue Lage der Niederschlagswasser Druckleitung ist vor Bohrbeginn zu ermitteln und die entsprechend Leistungsverzeichnis umzuverlegen.

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 25

4.15.4 Sonstige vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen

Alle bekannten Ver- und Entsorgungsleitungen wurden grafisch aus Unterlagen der Eigentümer bzw. Betreiber übernommen und sind im koordinierten Leitungsplan dargestellt. Neben den o.g. Anlagen existieren folgende in Betrieb befindliche Leitungssysteme:

Eigentümer/Betreibervorhandene Leitungen
Global ConnectLeitungskabel 2xDA50 PE-HD
GasHD 200 St (Höppnerweg)
Westnetz10 NAKBA 3x120 A35 3x50 A35 3x200

Im Baubereich vorgefundenen Kabel sind in Abstimmungen mit dem Eigentümer und Betreiber zu sichern.

  1. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG

5.1 Verkehrssicherung

Die Arbeitsstellensicherung der jeweiligen Arbeitsbereiche sowie die der BE-Fläche ist zu Beginn der Arbeiten aufzustellen. Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die in den Plänen dargestellten Flächen. Für die Trennung zum öffentlichen Bereich ist ein Bauzaun aufzustellen. Die Toranlagen sind nach Arbeitsende wieder zu schließen.

Der Arbeitsbereich und die Lagerflächen können durch Bauzaunelemente abgegrenzt werden.

Beim Transport von Bodenmassen darf unter keinen Umständen eine Verschmutzung der öffentlichen Verkehrswege auftreten. Durch den AN sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um eine Verschmutzung der genutzten Straßen zu verhindern.

Werden diese nicht getroffen, wird zu Lasten des AN vom AG ein Dritter zur Beseitigung beauftragt.

Für durch Verschmutzung der Straßen eintretende Verkehrsunfälle haftet der AN.

Die Unterhaltung der Wege ist in die entsprechenden Ordnungszahlen einzurechnen.

5.2 Bauzeit, Bauablauf

Festlegungen zum Beginn und Abschluss der Baumaßnahme sind im Bauvertrag enthalten.

Ein detaillierter Bauzeitenplan ist vom AN aufzustellen und mit dem AG/ ÖB laufend abzustimmen. Die Kosten hierfür sind im Angebot zu berücksichtigen.

Die Gestaltung des Bauablaufs obliegt dem AN. Die Terminpläne der vorlaufenden bzw. parallel arbeitenden Gewerke sind zu berücksichtigen

Die Gestaltung des Bauablaufs ist unter Berücksichtigung der Ausführungsplanung und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen auszuführen. Im Folgenden wird ein grober Vorschlag für den Bauablauf der beiden Bauwerke dargestellt und erläutert:

• Technische Bearbeitung • Arbeitsvorbereitung (Baustelle und Lagerplatz einrichten)

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 26

• Arbeitsstellensicherung • Nachvermessung und Kontrolle der Abmessungen in der Örtlichkeit • Herstellung BE Strand • Herstellung Bodenlager Strand • Herstellung Leitungsgraben Ostsee • Leitungsverlegung Ostsee • Herstellung Auftriebssicherung • Herstellung Schutzabdeckung unter Wasser • Herstellung Kolkschutz • Herstellung Anschlussbaugrube SPW Strand • Durchdringung / Abdichtung Spundwand • Abdichten Druckrohrleitung wasserseitig • Herstellung BE-Fläche Strand auf +3,0 mNHN, hochwassersicher • Herstellung Startbaugrube • Herstellung wasserdichter Anschluss an Anschlussbaugrube • Oberflächenaufbruch und anschließende Wiederherstellung im Bereich der öffentlichen Straßen • Umverlegungsarbeiten von vorhandener, unterirdischer Infrastruktur • Herstellung Zielbaugrube Höppnerweg • Rohrvortrieb • Herstellung Druckrohrleitung landseitig • Verbinden land-/wasserseitiger Druckrohrleitung • Einbau Pumpwerk in Zielbaugrube • Rückbau Startbaugrube • Wiederherstellung Strandabschnitt

Es ist grundsätzlich Sache des AN, Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten in Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG festzulegen. Der AN koordiniert eigenverantwortlich seine eigenen und sämtliche von ihm beauftragten Gewerke. Es finden regelmäßige Baubesprechungen mit verantwortlichen Vertretern des AN, der BÜ und des AG statt.

Zeitliche Trennungen von einzelnen Leistungen, die sich aus dem Bauablauf oder dem Baufortschritt ergeben, werden nicht separat vergütet (z.B. mehrmaliges Umsetzen, getrennte Baufelder usw.).

5.3 Vermessung

Es werden dem AN keine Höhenfestpunkte oder Absteckungsachsen in der Örtlichkeit übergeben. Die Absteckung obliegt dem AN.

Die genaue Lage der Achse ist durch den AN einzumessen. Erforderliche Absteckungsachsen sind durch den AN eigenständig zu erstellen. Ein gesonderter Vergütungsanspruch besteht nicht. Im Übrigen hat der AN alle vermessungstechnischen Arbeiten, auch Dritter, sofern deren Arbeiten nach Lage und Höhe von der Baumaßnahme abhängig sind, vollverantwortlich durchzuführen.

Nach Fertigstellung der Arbeiten sind durch den AN bauwerksbezogene Bestandszeichnungen im .dxf- Format zu fertigen und digital zu übergeben. Der AN integriert seine Werk- und Montageplanung.

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 27

5.4 Wasserhaltung

Der AN muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass keine Verunreinigungen jeglicher Art in die Gewässer bzw. das Grundwasser gelangen.

Das Abfangen, Sammeln und schadlose Ableiten von Oberflächenwasser ist gemäß der VOB/ Teil C grundsätzlich eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.

5.5 Baubehelfe

Baubehelfe sind, sofern notwendig, einzusetzen. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind dabei zu beachten. Baubehelfe sind so zu gestalten, dass die Bauarbeiten, der örtliche Verkehr und die Umwelt weder behindert noch in irgendeiner Form während der Arbeiten gefährdet werden. Der Aufwand hierfür ist in die Einheitspreise der entsprechenden LV-Positionen einzurechnen.

Alle erforderlichen Anträge, Unterlagen, Nachweise und Genehmigungen etc. der Baubehelfe und deren Gründungen sind durch den AN zu erstellen, statische Nachweise und Berechnungen sind in geprüfter Form einzureichen.

5.6 Schal- und Bewehrungspläne

Die Ausführungsstatik sowie die entsprechenden Bewehrungspläne für die Bohrpfähle sind durch den AN auf Grundlage der LV-Pos. zu erstellen und durch einen Prüfstatiker prüfen zu lassen.

5.7 Stoffe, Bauteile, Verfahren

5.7.1 Allgemein

Es dürfen nur den Vorschriften entsprechende Stoffe und Materialien verwendet werden. Die Eignung der verwendeten Stoffe und Bauteilen ist durch Zertifikate o.ä. nachzuweisen. Zugelassen sind nur solche Stoffe und Materialien, welche einer Güteüberwachung unterliegen. Auf Anordnung ist der Nachweis der Güteüberwachung dem AG vorzulegen.

Stoffe, deren Herstellung und Verwendung nicht durch Normen, Zulassungen oder Prüfzeichen geregelt sind, bedürfen einer Verwendungszustimmung des AG.

Im Leistungsverzeichnis sind bei Angebotsabgabe die Herstellerfabrikate einzelner verwendeter Bauteile zu benennen. In den entsprechenden Leistungspositionen wird diese Angabe separat abgefordert. Bei fehlenden Angaben kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden

Solange die Lieferung eines Bauteils nicht gesondert als Position aufgeführt ist, ist sie in die Position des Bauteils mit einzurechnen, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist. Grundsätzlich ist nur der Einsatz von Neumaterial zulässig.

5.7.2 Beton

Die Ingenieurbauwerke sind aus Beton C30/37 und C50/60 herzustellen. Bewehrung aus Betonstahl B500A. Die zu berücksichtigenden Expositionsklassen sind im Leistungsverzeichnis angegeben. Die Anmeldung der Baustelle zur Fremdüberwachung ist dem AG rechtzeitig nachzuweisen.

Der zum Einsatz kommende Beton wird der Überwachungsklasse 2 zugeordnet. Es ist ein entsprechender Eignungsnachweis nach den allgemein gültigen Richtlinien vorzulegen. Die Zusammensetzungen von Betonrezepturen einschließlich aller Zuschläge und eventueller Zusatzmittel

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 28

sind dem AG vor Ausführungsbeginn zur Zustimmung vorzulegen. Die Farbvorgabe ist hellgrau. Muster sind durch den AG freizugeben.

Die Art und die Dauer der Nachbehandlung von Beton hat nach ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 2 – Bauausführung Nummer 7.5 – Nachbehandlung und Schutz sowie nach den Grundsätzen der „Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton (aktuelle Fassung) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStB) zu erfolgen. Die trotz sorgfältiger Nachbehandlung auftretenden Risse sind nach ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 5 zu verpressen.

5.7.2.1 Betonzuschläge

Es gilt die ZTV Ing Teil 3.

5.7.2.2 Transportbeton

Die Verwendung von Transportbeton wird zugelassen. Es sind die Hinweise für die Verwendung von Transportbeton im Brückenbau genau zu beachten. Dem Betonliefervertrag sind Eignungsprüfungszeugnisse für jede Betonsorte, die zur Verwendung kommt, beizufügen. Betonsorten mit 0/16 Korn sind im Bereich hoher Bewehrungsdichten einzusetzen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

5.7.3 Baustahl

Die Start- als auch die Zielbaugrube werden durch Gurtungen und Aussteifungen gesichert. Die Ausführungsplanung ist durch eine Werks- und Montageplanung nachzuweisen.

• Stahlgüte Steifen / Gurtung = S235 J nach DIN EN 10025 • Spundwandstahlgüte = S240 GP nach DIN EN 10248 • Elastisches Widerstandsmoment = 2.430 cm³/m

Für die Herstellung der Stahlkonstruktionen gilt die Ausführungsklasse EXC2 mit entsprechenden Schweißzertifikaten gemäß DIN EN 1090-2. Die Stahlbauarbeiten sind in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung bauaufsichtlich eingeführten Ausgaben der folgenden Normen und Regelwerke auszuführen:

• DIN EN 1993 • DIN EN 1090

Ebenso sind die Normen und Regelwerke, auf welche die oben genannten Normen und Regelwerke verweisen, sowie weitere Vorgaben dieser Baubeschreibung zu beachten.

Die lückenlose Nachverfolgbarkeit der Materialien und Bauteile nach DIN EN 1090 muss sichergestellt sein und obliegt der Verantwortung des AN. Die lückenlose Nachverfolgbarkeit beinhaltet ggf. auch beglaubigte Übersetzungen fremdsprachiger Prüfzeugnisse oder Bescheinigungen etc. Es sind Prüfbescheinigungen bzw. Konformitätsnachweise aller Grundwerkstoffe mit Abnahmeprüfzeugnis (APZ) 3.2 nach DIN EN 10204 vorzulegen.

Schweißzusatzwerkstoffe sind mit Prüfbescheinigung 3.1 nach DIN EN 10204 nachzuweisen. Zusätzlich zur werkseigenen Fertigungsüberwachung durch den AN behält sich der AG vor, eine Fremdüberwachung der Herstellung des AN vorzunehmen, wenn er dies für erforderlich hält. Dem AG und seinen Vertretern ist jederzeit vollumfänglich Zutritt zur Fertigung und Einblick in die Dokumentation der werkseigenen Qualitätssicherung zu geben. Anfallende Kosten durch übermäßig hohen

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Prüfaufwand trägt der AN. Der Fertigstellungstermin im Werk ist dem AG so frühzeitig anzugeben, dass erforderlichenfalls die Werksabnahme vor dem Verladen der Stahlkonstruktion vorgenommen werden kann.

Geometriekontrolle, Nachweis der Maßhaltigkeit, Abweichungen von der Solllage (Imperfektion) etc. sind vom AN nach den vorzulegenden Prüfplänen durchzuführen.

Vor Auslieferung der einzelnen Stahlbauteile sind Lieferfreigabebescheinigungen für Teilleistungen zu erstellen, die folgende Angaben zum jeweiligen Objekt enthalten:

• - Auftraggeber und Bauobjekt • - Herstellerfirma / Schweißen / Korrosionsschutz • - Komponente • - Zeichnungs-Nr. mit Revisionsindex

Auf der jeweiligen Lieferfreigabebescheinigung sind mindestens folgende Bestätigungen zu vermerken:

• - die planmäßige Ausführung der Schweißarbeiten gemäß Schweißplan • - die planmäßig durchgeführten zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen gemäß • - freigegebenem Prüfplan • - die planmäßig durchgeführten Maßkontrollen • - eine Auflistung sämtlicher Abweichungen

Bei Fertigung, Transport und Montage werden ggf. Hilfskonstruktionen wie Lehren, Schablonen, Traggerüste, Abstrebungen etc. erforderlich. Diese sind durch den AN zu planen, herzustellen und einzusetzen. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung.

Erforderliche Schweißnähte sind auf den Ausschreibungsplänen dargestellt. Schweißnähte sind unter Beachtung der DIN EN 1090-2 und DIN EN 1993-1-8 durch den AN auf Grundlage der beigefügten statischen Berechnung vorzubereiten, auszuführen, zu prüfen und zu dokumentieren. Schweißpläne sind nach DIN EN ISO 3834 zu erstellen und dem AG zur Ansicht vor Ausführung der Arbeiten vorzulegen. Für die Herstellung der Baustellenschweißnähte sind wetterfeste Einhausungen zu verwenden. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet.

Schweißnahtprüfungen sind gemäß DIN EN 1090-2 Kapitel 12.4 und gemäß freigegebenem Schweißnahtprüfplan unter Beachtung der erforderlichen Ausführungsklasse EXC2 vom AN durchzuführen. Durch den AN ist ein Schweißnahtprüfplan mit den anzuwendenden Prüfverfahren, Prüfklassen und Prüfumfang mit eindeutiger Zuordnung auf die Schweißnaht zu erstellen.

Baustellenschweißnähte (auch Feldwerkstatt) sind zu 100% zu prüfen. Alle Schweißnahtprüfungen werden über die bauwerksbezogene Pauschalposition „Schweißnahtprüfung durchführen“ gesondert vergütet. Die Prüfungen sind zu dokumentieren, die Dokumentationen sind dem AG, der Bauüberwachung und dem Prüfingenieur unverzüglich vorzulegen. Bei festgestellten Unregelmäßigkeiten sind entsprechende Reparaturvorschläge durch den AN zu erarbeiten und, falls erforderlich, rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

5.7.4 Vortriebsrohre

Die Vortriebsrohre müssen für die auftretenden Presskräfte geeignet sein, den statischen Nachweis erfüllen und für die vorgesehene Nutzung zugelassen sein.

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Rohrwerkstoff entsprechend Leistungsverzeichnis.

Die zulässigen Vortriebskräfte dürfen nicht überschritten werden.

5.7.5 Schmierung

Der Auftragnehmer hat erforderliche Schmiermaßnahmen selbst festzulegen. Die verwendeten Schmiermittel dürfen Boden und Grundwasser nicht nachteilig beeinflussen. Nicht verbrauchte Suspensionen sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

5.7.6 Druckrohrleitung

Die Druckrohrleitung wird aus Kunststoffrohren hergestellt. Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Einflüsse, Korrosionsbeständigkeit gegen Salzwasser und der hohen Zug- und Druckbelastung.

• DN1000 • Druckstufe = 10 m Wasserseule (1,0 bar)

Die Verbindungen werden nach den Anforderungen an Schweißverbindungen gem. DIN EN ISO 21307 ausgeführt.

Der Ringraum zwischen dem Vortriebsrohr DN 1600 und der eingezogenen Druckrohrleitung DN 1000 ist nach Abschluss des Rohreinzuges vollständig und hohlraumfrei mit einem pumpfähigen, volumenbeständigen und grundwasserverträglichen mineralischen Verfüllstoff geringer Festigkeit zu verfüllen. Der Verfüllstoff ist auf den Werkstoff und die Tragfähigkeit der Druckrohrleitung abzustimmen.

Das Verfüllkonzept einschließlich Verfüllabschnitten, Verfüll- und Entlüftungsleitungen, Rezeptur, Förderwegen, zulässigen Verfülldrücken, Auftriebssicherung und Nachweis der Druckrohrleitung gegen die Beanspruchungen aus dem Verfüllvorgang ist im Rahmen der Technischen Bearbeitung durch den Auftragnehmer aufzustellen und vor Ausführung zur Prüfung vorzulegen.

Die Verfüllung ist druck- und mengenkontrolliert durchzuführen und zu dokumentieren. Die maximale Verfüllhöhe beziehungsweise der maximal zulässige Verfülldruck darf an keiner Stelle überschritten werden. Das Produktrohr ist während des Verfüllvorganges gegen Aufschwimmen und Lageänderungen zu sichern.

5.7.7 Abfälle

Abfälle fallen in verschiedenen Bereichen der Baumaßnahme an. Die Wiederverwendung / Wiederverwertung / Entsorgung ist im Leistungsverzeichnis berücksichtigt.

Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttbehältern zu sammeln. Der Schutt wird Eigentum des AN und ist entsprechend dem Abfallwirtschaftsgesetz einer Wiederverwertung zuzuführen.

5.7.8 Winterbau

Alle im Folgenden beispielhaft aufgeführten Leistungen sowie weitere zusätzlich erforderliche Aufwendungen für einen durchgehenden Baustellenbetrieb unter Witterungsbedingungen, die innerhalb des statistischen Zwanzigjahresmittels auftreten, sind in die Position der BE einzukalkulieren, sofern sie nicht als gesonderte Position im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind.

• Auf-, Ab- und Umbau sowie Vorhaltung von Winterbau-Schutzbauvorkehrungen

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• Auf-, Ab- und Umbau, Vorhaltung und Betrieb von Winterbau-Betriebseinrichtungen (Beheizungsanlagen etc.)

• Zusätzliche Aufwendungen zur Wiederaufnahme der Arbeiten nach witterungsbedingten Unterbrechungen durch Frost, Schnee, Eis etc.

5.7.9 Beweissicherung

Der AN ist in jedem Fall zur Beweissicherung im Rahmen der Haftung (Ziff. 32 ZVB - StB 88) verpflichtet. Daher wird dem AN empfohlen vor Ausführungsbeginn durch eine Fotodokumentation den Ist-Zustand der Straßen, Zuwegungen, Gebäude, Baumbestand etc. zu dokumentieren. Der Aufwand ist in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.

5.7.10 Sicherungsmaßnahmen

Offene Baugruben sind durch einen Bauzaun zu sichern.

5.7.11 Belastungsannahmen

  • siehe Entwurfsstatik -

5.7.12 Vermessungsleistungen / Aufmaßverfahren

Die örtlichen Aufmaße, die Aufbereitung der Daten, die Massenermittlung und die Abrechnung hat auf Grundlage der REB-VB 23.003 allgemeine Bauabrechnung und im Beisein der örtlichen Bauüberwachung zu erfolgen.

Die Abgabe der Schlussrechnung erfolgt in standfesten Ordnern und Rückenschild mit Projektbezeichnung sowie Auftragsnummer. Schlussrechnungen haben folgenden Aufbau:

Register: 1. Rechnung 2. Massenermittlung 3. Aufmaße 4. Stundenlohn 5. Lieferscheine 6. Abrechnungszeichnungen 7. Bautagebuch 8. Prüfungen/ Nachweise

Der Rohrvortrieb ist permanent geodätisch zu überwachen.

Die Steuerdaten sind fortlaufend aufzuzeichnen.

Dem Auftraggeber sind vorzulegen:

• Achsprotokolle

• Höhenprotokolle

• Steuerprotokolle

• Presskraftprotokolle

Der Auftragnehmer hat Maßnahmen zu treffen, um Bodenbewegungen /Setzungen zu minimieren.

Werden Grenzwerte überschritten, ist der Vortrieb unverzüglich einzustellen und der Auftraggeber zu informieren.

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5.8 Ergänzende Hinweise zum Leistungsverzeichnis

Grundsätzlich sind Ordnungszahlen aus anderen Titeln übergreifend auf alle Abschnitte des gesamten Leistungsverzeichnisses anzusetzen. Sind in den einzelnen Abschnitten die entsprechenden Positionen für die Abrechnung einer Leistung nicht vorhanden, so sind zutreffende Leistungspositionen (falls vorhanden) aus anderen Abschnitten gültig. Diese führen zu keinem zusätzlichen Vergütungsanspruch.

Weitere Hinweise sind im Leistungsverzeichnis für einzelne Positionen enthalten.

5.9 Mindestbedingungen für Nebenangebote

Nebenangebote zur Herstellung der wasserdichten Baugrube sind zugelassen, sofern sie formal den Bewerbungsbedingungen entsprechen (u.a. ausführlich erläutert, technisch gleichwertig). Nebenangebote sind nur mit Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Die technische Gleichwertigkeit muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen sein.

Technische Mindestbedingungen:

• Gleiche Form und lichter Innenabmessungen

• Gleiche lichte Baugrubentiefe

• Dichtheit der Baugrube < = 1,5 l/(s * 1000 m²) bezogen auf die gesamte Baugrubeninnenfläche (Achse Bohrpfahlwand und Sohle)

• Gebrauchstauglich als Startbaugrube für den Rohrvortrieb

• Gebrauchstauglich als Zielbaugrube für den Rohrvortrieb als auch für die spätere Pumpstation.

• Gleicher Baubeginn, gleiches Bauende

• Vor- und Nachteile der Nebenangebote (finanziell, zeitlich, sonstige) sind ausführlich zu beschreiben.

5.10 Mindestbedingung für die Urkalkulation

Die Urkalkulation muss als Grundlage für die Vergütungsberechnung, insbesondere von etwaigen Nachträgen den Kalkulationslohn, Zuschlagssätze für allgemeine Geschäftekosten, Baustellen- gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Zuschlagssätze auf Lohn, auf Stoffkosten, aus Gerätekosten und Nachunternehmerleistungen und positionsweise die Anteile Lohn, Stoffkosten, Geräte (je Gerät, unter Angabe der Gerätebezeichnung) und die Zeitansätze erkennen lassen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.

Die Angebots- und Urkalkulation ist mit dem Angebot abzugeben.

5.11 Vorschriften, Arbeitssicherheit

Die Arbeiten sind durch den Auftragnehmer so zu koordinieren und zu beaufsichtigen, dass keine Gefährdungen für die Arbeitskräfte, unbeteiligte Dritte, andere Bauwerke oder Sachwerte entstehen.

Rangfolge:

• Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung) • ZTV-Ing. • VOB Teile A-C • DIN Normen

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  1. AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN

6.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen

Der Auftragnehmer erhält mit dem Zuschlagsschreiben bzw. unmittelbar danach durch die Örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers die für die Bauausführung erforderlichen Unterlagen. Zur Ausschreibung werden dem AN die nachfolgenden Unterlagen übergeben (schwarz). Die übrigen Unterlagen (grau) werden nach Auftragsvergabe ausgehändigt.

Teil A – Baugrube Pumpwerk Höppnerweg:

AnlageBlattBezeichnungMaßstab
1Übersichtspläne
1Übersichtskarte1 : 10.000 / 100.000
2Lagepläne
1koordinierter Leitungsplan1 : 250
2Absteckplan-Zielbaugrube1 : 100
3Verbau Zielbaugrube1 : 100
4Baustelleneinrichtung Zielbaugrube1 : 100
5Leitungsumverlegung1 : 100
6GR & Schnitt Zielbaugrube1 : 50 / 25
7Höhen- und Bestandsplan Zielbaugrube1 : 250
8Leitungsbestandsplan1 : 250
9Aufbruchplan1 : 100
3Sonstige Unterlagen
1Statik Zielbaugrube

Teil B – Startbaugrube und Druckrohrleitung

AnlageBlattBezeichnungMaßstab
1Lagepläne
1Übersichtskarte1 : 5.000
2Übersichtslageplan1 : 2.000
3Lageplan Druckrohrleitung Bauzustand Bauphase 11 : 500
4Lageplan Druckrohrleitung Bauzustand Bauphase 21 : 500
5Lageplan Druckrohrleitung Endzustand1 : 500
6Lageplan BE-Fläche Bauphase 11 : 200
7Lageplan BE-Fläche Bauphase 21 : 200
2Längsschnitte
1Druckrohrleitung Bauzustand Bauphase 11 : 500
2Druckrohrleitung Bauzustand Bauphase 21 : 500
3Druckrohrleitung Endzustand1 : 500

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AnlageBlattBezeichnungMaßstab
3Detailpläne
1Detailplan Startbaugrube1 : 100
2Detailplan Zielbaugrube1 : 100
3Regelquerschnitte offene u. geschlossene Bauweise1 : 50
4Querschnitte Bauphasen1 : 100
5Querschnitte Mindestabstände Rohrvortrieb1 : 100
4Bodenmanagement
1Lageplan Bodenmengen1 : 500
5Baugrubenstatik Startbaugrube
1Bauzustand Voraushub Steifeneinbau BS-T
2Bauzustand Herstellung UW-Betonsohle BS-T
3Bauzustand Baugrube gelenzt BS-T
4Bauzustand Baugrube gelenzt HW200 BS-A
5Bauzustand Anschlussbaugrube Bauphase 1 BS-T
6Bauzustand Anschlussbaugrube Bauphase 2 BS-T
7Bauzustand Anschlussbaugrube BP 2 HW 200 BS-A
8Endzustand Revisionsschacht BS-P
6Sonstige Unterlagen
1Geotechnischer Untersuchungsbericht I21325/1 vom 01.06.2026

6.2 Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen

Nach Zuschlagserteilung ist vom AN einzureichen:

• Bauzeitenplan

• Ausführungsstatik

• Werk- und Montageplanung

• Zahlungsplan

• Baustelleneinrichtungsplan

• Bodenabfuhrkonzept (Vorbehandlung, Geräte- und Fahrzeugart, Häufigkeit, Trasse, Berücksichtigung im Bauablaufplan)

• Geräteliste aller zum Einsatz kommenden Baugeräte, weiterhin technische Beschreibung der Hauptgeräte wie Bohrgeräte, Bagger

• Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft

• Bestandszeichnungen (mit der Schlussrechnung)

Dem vom AG beauftragten SiGeKo ist bei Bedarf Einblick in die Gefährdungsanalysen des AN nach ArbSchG einschl. der Betriebsanweisungen zu gewähren. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet, sie sind in die jeweiligen Einzelpositionen einzurechnen.

Für die Bauzeit ist ein termingerecht koordinierter Bauzeitenplan auf der Grundlage der Ausführungsfristen vom AN aufzustellen. Für die Baustelleneinrichtung ist ein Baustellen- einrichtungsplan 14 Tage nach Auftragsvergabe aufzustellen und vom AG anerkennen zu lassen.

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Die Übergabe der geforderten Planunterlagen an den AG erfolgt in Papierform sowie digital auf CD / DVD im Format *.pdf und *.dwg / *.dxf (Version 2010).

6.2.1 Bauzeitenplan

Der AN hat eine detaillierte Bauablaufplanung unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Termine spätestens 2 KW nach Auftragserteilung dem Auftraggeber zur Kenntnisnahme vorzulegen. Der Auftragnehmer erstellt den Bauzeitenplan ohne besondere Berechnung.

Dabei sind die Abhängigkeiten der einzelnen Vorgänge voneinander und der kritische Weg darzustellen.

Bei Bauverzug ist der Bauzeitenplan durch den AN innerhalb von 3 Tagen zu aktualisieren.

6.2.2 Werk- und Montageplanung

Diese sind auf Grundlage der Ausführungspläne des AG zu erstellen. Bei der Wahl von abweichenden Konstruktionen und Bauteilen des Haupttragwerkes hat der AN die im Vorwege mit dem AG abzustimmen.

6.2.3 Bestandsübersichtszeichnung

Bis zur Abnahme sind dem AG und der BOL/BÜ folgende Revisions-/ Bestandspläne vorzulegen (3- facher Prüfausfertigung):

  • Revisionsplan / Lageplan im Maßstab 1:100

  • Revisionsplan / Schnitte / Details im Maßstab 1: 10 / 50

Für die Erstellung der Revisionspläne kann auf Daten und Pläne des AG zurückgegriffen werden. Die Pläne sind auf das Vermessungsnetz (ETRS 89 / UTM 32N) auszurichten. Sämtliche Höhen sind auf Normalhöhennull (NHN) zu beziehen.

Die Übergabe der Bestandsunterlagen an den AG erfolgt in Papierform sowie digital auf CD/DVD im Format *.pdf und .dwg/.dxf (Version 2004).

6.2.4 Dokumentation

Nach Abschluss sind mindestens vorzulegen:

• Bestandsplan

• Vermessungsprotokolle

• Presskraftdiagramme

• Vortriebsprotokolle

• Materialnachweise

• Rohrprüfzeugnisse

• Dichtheitsnachweise

• Übergabeprotokoll

6.2.5 Digitalisierte Lichtbilder herstellen

Die Fotos werden vom AN in digitalisierter Form als JPEG-Format auf CD übergeben. Als Ergänzung der Bestandsunterlagen sollen Lichtbilder eine umfassende Information der wichtigen Bauzustände

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wiedergeben, nicht mehr sichtbare wesentliche Konstruktionsteile darstellen und das Bauwerk nach Fertigstellung in seinen wichtigsten Merkmalen in seiner Umgebung zeigen. Der Zeitpunkt der Aufnahmen ist somit, abhängig von den Bauzuständen, vom AN in Abstimmung mit dem AG festzulegen.

Die Aufnahmen müssen formatfüllend, scharf und kontrastreich den Gegenstand der Aufnahme darstellen. Die Kennzeichnung und Datierung sind sicherzustellen. Die Vergütung erfolgt gemäß der entsprechenden OZ.

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  1. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

7.1 Allgemein

Für die Durchführung der Arbeiten ist die VOB vereinbart. Die Allgemeinen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) gemäß VOB/C sind vertraglich einzuhalten.

Die vorgenannten Leistungen umfassen insbesondere die Regelungen folgender Vertragsbedingungen:

  • ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“
  • ATV DIN 18300 „Erdarbeiten“
  • ATV DIN 18331 „Betonarbeiten“
  • ATV DIN 18459 „Abbruch- und Rückbauarbeiten“
  • ATV DIN 18319 „Rohrvortriebsarbeiten“

Zusätzlich gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen des Erd- und Straßenbaues sowie des Wasserbaus. Für mineralische Baustoffe gilt die TL SoB-StB, TL Gestein-StB sowie die TL BuB E-StB. Für die Herstellung von Pflasterflächen gilt die ZTV Pflaster-STB 20, die TL-Pflaster-StB.

Betreffende Zusätzliche Vertragsbedingungen sind nachfolgend aufgelistet:

  • ZTV E-StB „Erdarbeiten im Straßenbau“
  • ZTV SoB-StB „Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau“
  • ZTV-Ing „Ingenieurbauten“ Zusätzlich zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB 2019, Teil B und C) gelten folgende Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung:
  1. Stand der Technik
  2. Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung (UVV und ArbStVO)
  3. Die einschlägigen DIN- Vorschriften

7.2 Sonstige Leistungen

Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung keine andere Aussage getroffen wird.

7.3 Abfallentsorgung

Abfallstoffe, wie z.B. Bauschutt, Beton, Unrat, Steine, Plastik und dergleichen gehen in das Eigentum des AN über und sind ohne zusätzliche Vergütung zur zugelassenen Deponie / Entsorgungsstelle abzufahren. Alle Abfallstoffe, die nicht der Verwertung zugeführt werden, sind zu entsorgen.

Die Entsorgungsnachweise sind vorzulegen. Die Kosten für die Abfallentsorgung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

7.4 Prüfungen

Der Termin für die Durchführung der Prüfungen ist der Bauleitung mindestens zwei Tage vorher anzukündigen und mit der Bauleitung abzustimmen. Die Kosten für die von der Bauleitung angeordneten Prüfungen, deren Ergebnisse außerhalb der Toleranzgrenzen liegen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, sofern dieser sie zu vertreten hat.

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7.5 Aufmaß

Aufmaße des Auftragnehmers werden nur anerkannt, wenn sie gemeinsam mit der Bauleitung durchgeführt werden und von dieser als „sachlich und rechnerisch geprüft“ abgezeichnet werden und vom Auftraggeber bestätigt sind.

7.6 Abrechnung

Abgerechnet wird nach den in den Positionen aufgeführten Größen oder nach Aufmaß. Alle Rechnungen sind bei der Bauleitung in digitaler Form und in 2-facher Ausführung einzureichen. Bis zur Fertigstellung aller Arbeiten ist eine Sicherheitsleistung (Bürgschaft) beim AG zu hinterlegen.

Die Schlussrechnung ist unverzüglich nach Maßnahmenfertigstellung zu stellen.

7.7 Abnahme

Eine Abnahme erfolgt erst nach Erfüllung aller Vertragsbestandteile.

7.8 Lieferscheine, Bautagebuch

Auf Anforderung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Gütenachweise und die Originale der Lieferscheine einzureichen. Ein Bautagebuch ist für den Zeitraum der Baumaßnahme zu führen.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung