26O90073_Anlage 1 zu FB 214 VHB_WBVB.pdf

Heizungs- und Sanitärinstallation für die Erweiterung des Polizeireviers Werdau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 14:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.sachsen-vergabe.de

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Anlage 1 zur 214 VHB

WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN – zur Vergabe 26O90073

Baumaßnahme: PR Werdau

Leistung: Heizungs- und Sanitärinstallation Haus 2

Vergabenummer: 26O90073

  1. Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 24 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 1-facher Fertigung zu übergeben.

  2. Fristen/ Terminüberwachung Die Termine werden anhand eines Netzplanes überwacht. Der Auftragnehmer erhält von jedem Berechnungslauf eine Terminliste. Die Terminliste ist im notwendigen Umfang, mindestens jedoch beim Erkennen von Abweichungen mit dem Auftraggeber abzusprechen.

  3. Baustellenausweise Beschäftigte des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Baustelle, wenn sie im Besitz eines vom Auftraggeber oder vom Nutzer der Liegenschaft ausgestellten Ausweises sind. Der Auftragnehmer hat die Ausweise rechtzeitig beim Auftraggeber oder bei der vom Auftraggeber benannten Stelle anzufordern. Der Anforderung ist eine Liste mit Zunamen, Vornamen und Geburtstagen, Wohnsitzen und Nummern der Personalausweise beizufügen. Für die Kraftfahrzeuge des Auftragnehmers sind zusätzlich das polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben. Dort ist auch unverzüglich der Verlust eines Ausweises anzuzeigen.

  4. Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.

  5. Bautagesberichte Der Auftragsnehmer ist zur täglichen Führung eines Bautagesberichtes verpflichtet. Weiterhin hat der Auftragsnehmer diese unaufgefordert wöchentlich der Objektüberwachung zur Bestätigung vorzulegen. Mindestangaben sind: Datum, Wetter, Arbeitskräfte- und Geräteeinsatz, durchgeführte Arbeiten, besondere Vorkommnisse. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.

  6. Projektserver “Plan Team Space” Für die Bereitstellung, Ablage und Verwaltung aller Projektunterlagen (u.a. Planunterlagen, Gewerkedokumentation, Werk- und Montageplanung etc.) ist verbindlich der durch den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Projektserver „Plan Team Space“ mit einer durch den Auftraggeber vorgegebenen Projektablagestruktur und den zur Verfügung stehenden Funktionalitäten zu verwenden.

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Anlage 1 zur 214 VHB

  1. Medienverbrauch Baustrom und Bauwasser werden bereitgestellt. Für den Verbrauch werden 0,40 % der Abrechnungssumme einbehalten. Dem AN steht es frei durch eigene Messungen den tatsächlichen Verbrauch nachzuweisen.

  2. E-Rechnung Die elektronische Rechnungsstellung wird seit dem 18.04.2020 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des Auftraggebers akzeptiert. Die Vorgaben des Auftraggebers zur Stellung elektronischer Rechnungen sind unter www.sib.sachsen.de (Informationen für Auftragnehmer) bekannt gemacht. Die im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung anfallenden Kosten trägt der Auftragnehmer.

  3. Zuverlässigkeitsüberprüfung der Arbeitskräfte des Auftragnehmers (Polizei) Von den auf den Grundstücken des Freistaates Sachsen beschäftigten Arbeitskräften des Auftragnehmers wird die Einwilligung zu einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 2 Abs. 1 SächsPolZÜG verlangt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeitskräfte für die Baustelle nicht zuzulassen, falls die Prüfung ein Sicherheitsrisiko ergeben hat.

Ende der weiteren besonderen Vertragsbedingungen.

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