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(Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungenfür die Vergabe von Bauleistungen
DasVergabeverfahrenerfolgtnachder„Vergabe-undVertragsordnungfürBauleistungen”,TeilA„Allgemeine BestimmungenfürdieVergabevonBauleistungen”(VOB/A,Abschnitt1).
1 MitteilungvonUnklarheitenindenVergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler,sohatesunverzüglichdieVergabestellevorAngebotsabgabeinTextformdaraufhinzuweisen.
2 UnzulässigeWettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungbeteiligen,werdenausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, obundaufwelcheArterwirtschaftlichundrechtlichmitUnternehmenverbundenist.
3 Angebot
3.1 DasAngebotistindeutscherSpracheabzufassen.
3.2 FürdasAngebotsinddievonderVergabestellevorgegebenenVordruckezuverwenden.DasAngebotistbiszu demvonderVergabestelleangegebenenAblaufderAngebotsfristeinzureichen.Einnichtform-oderfristgerecht eingereichtesAngebotwirdausgeschlossen.
EineselbstgefertigteAbschriftoderKurzfassungdesLeistungsverzeichnissesistzulässig.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabe- stellebestimmtenZeitpunkteinzureichen.
3.5 AlleEintragungenmüssendokumentenechtsein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungs- positionenin„Mischkalkulationen“aufandereLeistungspositionenumlegt,vonderWertungausgeschlossen.
AllePreisesindinEuromithöchstensdreiNachkommastellenanzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
EswerdennurPreisnachlässegewertet,die
–
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Blatt1von3 mroF EinheitlicheFassung
BAL 3.7
– ohneBedingungenalsVomhundertsatzaufdieAbrechnungssummegewährtwerden
und
anderimAngebotsschreibenbezeichnetenStelleaufgeführtsind.
VHBBund–Ausgabe2017–Stand2019 negnugnidebemhanlieT–212kcurdroV2lieTBHV-LF-ED-300-BHV 3.3
DievonderVergabestellevorgegebeneLangfassungdesLeistungsverzeichnissesistalleinverbindlich.
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– HbmgnureisitamotuassezorPrüftfahcslleseGBALmroF© 4 Nebenangebote
4.1 SoweitanNebenangeboteMindestanforderungengestelltsind,müssendieseerfülltwerden;imÜbrigenmüssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungenbzw.dieGleichwertigkeitistmitAngebotsabgabenachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die GliederungdesLeistungsverzeichnissesist,soweitmöglich,beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlichsind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über AusführungundBeschaffenheitdieserLeistungzumachen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch beiVergütungdurchPauschalsumme).
4.4 Nebenangebote,diedenNummern4.1bis4.3nichtentsprechen,werdenvonderWertungausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 DieBietergemeinschafthatmitihremAngeboteineErklärungallerMitgliederinTextformabzugeben,
– inderdieBildungeinerArbeitsgemeinschaftimAuftragsfallerklärtist,
– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnetist,
– dassderbevollmächtigteVertreterdieMitgliedergegenüberdemAuftraggeberrechtsverbindlichvertritt,
– dassalleMitgliederalsGesamtschuldnerhaften.
5.2 Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem AngebotArt undUmfang der durch Nachunternehmen auszuführendenLeistungenangebenundauf Verlangen dievorgesehenenNachunternehmenbenennen.
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(Teilnahmebedingungen)
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziertsignierte/mitSiegelverseheneErklärungabzugeben.
7 Eignung 7.1 ÖffentlicheAusschreibung
PräqualifizierteUnternehmen führendenNachweisderEignungdurchdenEintragindieListedesVereinsfür die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänztdurchgeforderteauftragsspezifischeEinzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel- nachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunter- nehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderteauftragsspezifischeEinzelnachweise.
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(Teilnahmebedingungen)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunter- nehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten BescheinigungenzuständigerStellenzubestätigen.Bescheinigungen,dienichtindeutscherSpracheabgefasst sind,isteineÜbersetzungindiedeutscheSprachebeizufügen.
7.2 BeschränkteAusschreibungen/FreihändigeVergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl aufgesondertesVerlangennachweisen,dassdievonihnenvorgesehenenNachunternehmenpräqualifiziertsind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
GelangtdasAngebotnichtpräqualifizierterUnternehmenindieengereWahl,sindaufgesondertesVerlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen inderListedesVereinsfür diePräqualifikation vonBauunternehmen e.V.(Präqualifikations- verzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheini- gungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter undbenannteNachunternehmen)bereitsimTeilnahmewettbewerbnachgewiesenist. loopralumroFregnirühTrelartnez
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