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Besondere Vertragsbedingungen und ALCA
(Letzte Planer Methode (LPM))
A. ALCA (Auftraggeber-Lean-Construction-Anforderungen)
I. Kurzbeschreibung der LPM-Methodik
Die Letzte Planer Methode (LPM) nach VDI 2553 B3 ist gleichgestellt mit dem Last-Planner-System® (LPS) nach Glen Ballard.
Einführung (basierend auf VDI 2553, Anhang B3, LPM – Letzte Planer Methode)
Die anzuwendende Methodik bezieht sich auf die in VDI 2553 Anhang B3 beschriebene Vorgehensweise. Insbesondere bei Bauprojekten liegen zum Zeitpunkt der Planung oft noch nicht alle Informationen vor, oder es treten späte Änderungen auf. Hohe Abhängigkeiten zwischen Beteiligten und Gewerken auf der Arbeitsebene können dazu führen, dass kleine Änderungen große Wirkungen verursachen, dadurch erforderliche Anpassungen der detaillierten Planung sehr aufwendig werden und die Planungsprozesse der einzelnen Gewerke nicht mehr zusammenpassen. Die Letzte Planer Methode (LPM) nach VDI 2553 B3 ist eine kooperative Vorgehensweise der Projektabwicklung mit dem Ziel der termin- und qualitätsgerechten Steuerung von Bauprojekten. Diese Projektsteuerungsmethode kann in allen Projektphasen und unterschiedlichsten Projektenarten zur Anwendung kommen, insbesondere für Projekte mit vielen voneinander abhängigen Teilleistungen.
Ein wesentliches Element der Methode ist die gemeinsame Ablaufplanung im Team. Entscheidend dabei ist, dass sich die Teamarbeit nicht nur auf das Projektleitungsteam beschränkt. Bei LPM werden die relevanten Personen, die am Planungs- oder Bauprozess Steuerungsfunktionen innehaben, in das Team einbezogen. Dies sind in der Bauausführung z.B. der Bauleiter oder der Polier, im Planungsprozess entsprechend die Fach- und Objektplaner. Die gemeinsame Ablaufplanung zielt darauf ab, das Wissen der Experten systematisch einzubringen (Pull-Prinzip), Transparenz und Verständnis für notwendige Arbeitsschritte zu schaffen, und aus Abhängigkeiten resultierende Konflikte frühzeitig aufzulösen. Die LPM verbessert die Übergaben zwischen den Prozessbeteiligten, Planungspräzision wird erhöht, mögliche Störungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen für einen störungsfreien Ablauf können rechtzeitig umgesetzt werden.
II. Projektrahmen der Umsetzung dieser LC-Vereinbarung
Der ALCA wird für folgende Projektphasen angewendet: LPH 8
III. Methodisches Vorgehen, Umsetzung und Detailvereinbarungen
Die folgenden Einzelworkshops oder Regeltermine mit einem entsprechenden Vorgehen werden durchgeführt:
(1) Kickoff-Training
(2) Kooperative Phasenplanung
(3) Wöchentliche Regelbesprechung
Diese sind im Folgenden näher definiert:
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- Kickoff-Training
Zur Durchführung des Kickoff-Trainings, d.h. Vorabschulung zur Befähigung von Projektbeteiligten und Nachunternehmern inklusive Schulung der Methoden, wird Folgendes geregelt:
a) Dauer und Art des Trainings, Regelmäßigkeit: Zwei 1-Tages-Workshops zu Projektbeginn a) 1-Tages-Workshop Lean Grundlagen (inkl. Simulation) b) 1-Tages-Workshop Gesamtprojekt-Prozessanalyse (GPA) geleitet durch: LEAN-Management
b) Teilnehmer, Anzahl Teilnehmer pro Firma: mind. 1 qualifizierter Vertreter (Polier, Vorarbeiter, Bauleitung) c) Durchführungsart und Ort: Präsenztermin vor Ort (Termin wird noch bekannt gegeben) d) Erwartete Ergebnisse: ▪ 1-Tages-Workshop Lean Grundlagen (inkl. Simulation) ▪ Einheitliches Gesamtverständnis zu Lean Construction bei allen Beteiligten geschaffen ▪ Methodenschulung zum Verständnis der anzuwendenden Methode (Letzte Planer Methode) durchgeführt ▪ 1-Tages-Workshop Gesamtprojekt-Prozessanalyse (GPA) ▪ Gemeinsam erarbeitete Projektlandkarte mit den relevanten Meilensteinen für den Gesamtablauf erstellt ▪ Einheitliches Gesamtverständnis zum Projektablauf bei allen Beteiligten geschaffen
- Kooperativer Phasenplanungsworkshop als Sonderworkshop (z.B. pro Quartal)
Ziel der kooperativen Phasenterminplanung ist die interaktive Erstellung eines abgestimmten Terminplans für die folgenden 3 bis 6 Monate. Dazu kommen die Projektbeteiligten physisch zusammen, um den Ablauf von Arbeitspaketen zur Erreichung der Meilensteine der betrachteten Phasen zu definieren. Durch die Einbindung der tatsächlich ausführenden Personen in die Phasenterminplanung wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, alle Abhängigkeiten und Anforderungen an den Planungs- und Bauprozess zu erkennen und einen realitätsnahen Ablauf zu erstellen. Der durchzuführende Ablauf ist im Detail in VDI 2553, Anhang B3, unter Punkt 2. beschrieben.
Die Durchführungsdauer des Workshops umfasst mind. 1 Arbeitstag. Als Grundlage wird der Auftraggeber einen Rahmenterminplan mit definierten Meilensteinen vorlegen. Liegt kein belastbarer Rahmenterminplan vor, so ist eine Gesamtprojekt-Prozessanalyse (GPA) nach VDI2553, Anhang A1 z.B. im Rahmen des Kickoff-Trainings durchzuführen.
Zur Durchführung der kooperativen Phasenplanung wird Folgendes geregelt:
a) Regelmäßigkeit: Einmaliges Aufsetzen der ersten 6 Monate sowie halbjährliche Fortschreibung b) Workshopleitung/Moderation findet statt durch: LEAN-Management c) Teilnehmer des Auftragnehmers (AN): Poliere, Vorarbeiter, Bauleitung
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d) Besonders wichtige Termine werden im Rahmen der Phasenplanung als rote Meilensteine definiert e) Anzahl Teilnehmer pro Firma: mind. 1 Vertreter f) Durchführungsart und Ort: Präsenztermin vor Ort (Termin wird noch bekannt gegeben) g) Erwartete Ergebnisse bei Teilnahme und Dokumentation (durch wen): Das zu erwartende Ergebnis der kooperativen Phasenplanung ist die Visualisierung des geplanten Bauablaufes für die nächsten 6 Monate. Der Ablauf wird hierbei durch die ausführenden Gewerke kollaborativ erarbeitet.
- Die wöchentliche LPM-Regelbesprechung
Ziel und Durchführungsbeschreibung des wöchentlichen LPM-Regeltermins ist die Rückschau (Betrachtung der erledigten Aufgaben der Vorwoche mit Abweichungsanalyse bei Nicht-Einhaltung), eine gemeinsame Synchronisation und Hinderniselimierung in Bezug auf die folgenden 4-6 Wochen und die Durchsprache im Detail auf Tagesbasis der folgenden 2-4 Wochen. Hierbei wird systematisch besprochen und festgelegt „Wer macht was, an welchem Ort, bis wann, und sind alle Voraussetzungen für die Leistungserbringung vorhanden?“. Der durchzuführende Ablauf ist im Detail in VDI 2553, Anhang B3, unter Punkt 4-5. beschrieben.
Zur Durchführung der wöchentlichen LPM-Regelbesprechung wird Folgendes geregelt:
a) Durchführungsart: Präsenztermin vor Ort (Termine werden noch bekannt
gegeben)
b) Regelmäßigkeit & Dauer und Ort: wöchentlich, Zeitaufwand max. 3 Stunden,
genauer Ort wird noch bekannt gegeben
c) Workshopleitung / Moderation findet statt durch:
LEAN-Management
d) Bevollmächtigter „LC-Beauftragter“ des Auftragnehmers AN als Teilnehmer
der Regelbesprechung ist:
Name: ___________________________
Email: ___________________________
Mobil: ___________________________
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Stellvertreter:
Name: ___________________________
Email: ___________________________
Mobil: ___________________________
e) Dokumentation der Wochenbesprechung und Vereinbarungen erfolgt
durch LEAN-Manager in Form von wöchentlichen Statusberichten mit
folgenden Details AEZ-Wert (prozentuale Anzahl der erbrachten Zusagen),
Aktionsplan (erforderlicher Handlungsbedarf), Risikomatrix (Identifikation von
Risiken (den Bauablauf betreffend)).
f) Kennzahlen: folgende Kennzahlen werden innerhalb der Methodik erhoben
und der Auftragnehmer AN hat seine Daten und Informationen dazu
unmittelbar beizusteuern: Ressourcen (Personal tagesgenau), AEZ-Wert
(prozentuale Anzahl der erbrachten Zusagen), ggf. weitere
g) Terminzusagen und Nennung von offenen Vorleistungen / Kollisionen: Der AN
hat alle ihm bekannten offenen Vorleistungen, die Hindernisgründe seiner
Leistungserbringung sind, und ihm bekannte Kollisionspunkte in der
Wochenbesprechung über die verwendete Methodik (z.B. Postits) explizit zu
benennen.
h) Bei Abwesenheit wird ein sprachfähiger Vertreter zur Lean Besprechung als
Vertretung gesendet.
i) Sonstiges zu regeln/definieren:
aa) Integration eines zusätzlichen Taktungsansatzes in die LPM-Methodik .
bb) Integration der Leistungen anderer Beteiligter in der Lieferkette
(Nachunternehmer)
cc) Teilnahme / Ausschluss „Stiller Beobachter“ an Besprechungen
IV. Besondere Detailfestlegungen
- Als LC-Beauftragter benennt der Auftragnehmer folgende Personen:
LC-Beauftragter des AN ist: Name: ___________________________
Email: ___________________________
Mobil: ___________________________
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Stellvertretender LC-Beauftragter des AN ist: Name: ___________________________
Email: ___________________________
Mobil: ___________________________
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B. Besondere Vertragsbedingungen
§ 1 Grundlagen
(1) Diese Vertragsbedingungen dienen der Umsetzung der unter A. definierten Lean-Construction Methode (im Folgenden „Methode“) innerhalb des vertragsgegenständlichen Projektes. Neben diesen Vertragsbedingungen gelten die Auftraggeber-Lean-Construction-Anforderungen gemäß A. (im Folgenden „ALCA“). Lean Construction in diesem Sinne ist ein praxiserprobter Ansatz für eine wirtschaftlichere und kooperative Abwicklung von Bauprojekten.
(2) Die im Vertrag enthaltenen Regelungen bleiben von den hier getroffenen Regelungen unberührt. Bei solchen Terminen, die nach den Bestimmungen des ALCA einvernehmlich als „rote Meilensteine“ zusätzlich vereinbart werden, handelt es sich jedoch um gegebenenfalls zusätzliche, Vertragsfristen.
(3) Erklärungen und Festlegungen im Rahmen der Besprechungen haben vorbehaltlich von Absatz 2 keine rechtsverbindliche Wirkung. Sie stellen insbesondere keine Anordnung, keinen Bedenkenhinweis und keine Behinderungsanzeige dar.
(4) Bei Widersprüchen gelten nacheinander in vorrangiger Reihenfolge:
-
der Vertrag,
-
die Auftraggeber-Lean-Construction-Anforderungen (ALCA),
-
die Besonderen Vertragsbedingungen für die Umsetzung mit Lean Construction (hier abgekürzt: LC- BVB),
-
VDI-Richtlinie 2553 in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer hat die unter A. für das Projekt definierte Methode umzusetzen.
(2) Die anzuwendende Methode wird vom Auftraggeber durch die ALCA vorgegeben.
§ 3 Mitwirkung
(1) Der Auftragnehmer muss an der Umsetzung der festgelegten Methode, insbesondere an der Kennzahlenerhebung, konstruktiv mitwirken. Er hat an allen Abstimmungen, insbesondere Regel-Jourfix, Workshops, Trainings, regelmäßigen Besprechungen oder Standings und anderweitigen Terminen, die im Rahmen der methodischen Umsetzung des Vorhabens anfallen, (nachfolgend „Besprechungen“) aktiv teilzunehmen.
(2) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich zu Flexibilität im Rahmen der Grob- und Detailplanung. Der Auftragnehmer wird seine Arbeitsprozesse an den in A.I. definierten Zielen orientieren und, soweit notwendig, vorhandene Zeitpuffer auflösen.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu Transparenz. Etwaige Störungen in der Leistungserbringung, soweit diese für die Umsetzung der Methode von Bedeutung sind, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Bei der Kennzahlenerhebung sind insbesondere fehlende Vorleistungen explizit zu benennen.
(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den unter A. V definierten LC-Beauftragten zu Besprechungen zu entsenden. Der LC-Beauftragte und sein Stellvertreter müssen der deutschen Sprache mächtig, aussagefähig, aussagewillig und befugt sind verbindliche Zusagen für den Auftragnehmer zu treffen.
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(5) Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber Kontinuität in der Stellung des nachweislich qualifizierten LC-Beauftragten zu. Der Auftragnehmer kann einen Austausch des LC-Beauftragten und des stellvertretenden LC-Beauftragten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen, es sei denn, Grund für den Austausch ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder ein anderer wichtiger Grund, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
§ 4 Koordination
Der Auftraggeber koordiniert die Umsetzung der Methode. Der Auftraggeber kann die Koordination einem Dritten übertragen. Unbeschadet dessen, wer die Koordination leitet, ist der Auftragnehmer zur Mitwirkung daran verpflichtet.
§ 5 Infrastruktur
Der Auftraggeber stellt die Infrastruktur gemäß den Festlegungen in A. zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellte Infrastruktur zu nutzen.
§ 6 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den vertraglichen Bestimmungen und ändert sich durch die Anwendung der Methode nicht, sofern in A. nichts anderes geregelt ist.
§ 7 Datensicherheit, Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Projekt erlangte Daten und Informationen zur Methode vertraulich zu behandeln. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht befugt, diese LC-BVB sowie die ALCA weiterzuverwenden oder Dritten zugänglich zu machen.
(2) Der Auftragnehmer trifft Vorkehrungen zur Gewährleistung der Datensicherheit.
(3) Für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.