2024_Datenschutzblatt_Vergabe.pdf

Hausmeisterdienste für drei Liegenschaften in Fürstenwalde und Bad Saarow

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 21:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Datenschutzhinweise im Rahmen der Vergabe

von öffentlichen Aufträgen

Im Rahmen der Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Verträgen verarbeitet der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) personenbezogene Daten von Bietern, Bewerbern und Vertragspartnern. Der Schutz Ihrer per- sönlichen Daten ist dem BLB ein besonderes Anliegen. Wir informieren Sie nachfolgend entsprechend der Datenschutz-Grundver- ordnung (Art. 12-14, 21 DSGVO).

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) Sophie-Alberti-Straße 4-6 Telefon: +049 (0)331 58181-0 14478 Potsdam Telefax: +049 (0)331 58181-190 E-Mail: poststelle@blb.brandenburg.de

  1. Kontakt Datenschutzbeauftragte des BLB CRO Datenschutz GmbH RA´in N. Loof Adenauerplatz 4; 33602 Bielefeld n.loof@cro-datenschutz.de
  2. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:  Durchführung von Vergabeverfahren, insb. Bereitstellung von Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen, Ab- frage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen, Abfrage und Überprüfung der Eignung  Dokumenten- und Vertragsmanagement  Vertragsabwicklung  Erfüllen datenschutzrechtlicher Verpflichtungen  Führen sachdienlicher Kommunikation zwischen Bieter/ Bewerbern/ Vertragspartnern Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Absatz 1 lit. a), b), c) und e) DSGVO, §§ 5,6 BbgDSG.

  1. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt – insbesondere mittels Zuordnung zu einer Ken- nung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung – identifiziert werden kann. Es werden insbesondere folgende Daten verarbeitet:

 Identifikations- und Kontaktangaben (z. B. Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unternehmens, Nummer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer)  Angaben zur Überprüfung der Bietereignung (z. B. werden im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. auch Daten zur Überprüfung von Referenzen und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/innen u. ä. erhoben.) Es ist Pflicht der Bieter dafür Sorge zu tragen, dass Dritte mit der Übermittlung ihrer Daten an uns einverstanden sind bzw. die Übermittlung rechtmäßig erfolgt.  Eine Datenerhebung bei Dritten erfolgt nur, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. (bspw. Anforderung von Auszüge aus dem Wettbewerbsregister oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien.)

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  1. Weitergabe von Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn Sie eingewilligt haben oder dies gesetzlich zulässig ist. Empfänger Ihrer Daten können im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Vertragsdurchführung vor allem öffentliche Stellen, aber auch mit der Aufgabenerfüllung private Dienstleister sein.

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.

  1. Dauer der Speicherung der Daten

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für den Verarbeitungszweck notwendig und dies unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Vergabeunterlagen sind bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags/der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags (§ 8 Abs. 4 VgV, § 6 Abs. 2 S. 1 UVgO, § 6 Abs. 3 KonzVgV, § 8 Abs. 3 SektVO, § 20 EU VOB/A). Die Speicherdauer richtet sich im Übrigen auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die von der Regelverjährungsfrist von 3 Jahren bis 30 Jahren reichen können. Nach Ablauf der Speicherfrist werden die Daten datenschutzgerecht vernichtet.

  1. Ihre Rechte/ Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:  Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).  Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).  Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).  Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Ihnen steht ferner das Recht zu, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die zuständige Aufsichtsbehörde im Land Brandenburg ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Stahnsdorfer Damm 77 Telefon: +049 (0)33203 356-0 14532 Kleinmachnow Telefax: +049 (0)33203 356-49 E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de

Weitere Informationen können Sie der Website der Landesbeauftragten unter www.lda.brandenburg.de entnehmen.

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch BLB mit einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jeder- zeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgewickelt werden

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