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Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Anlage 6 zum LV Leistungszeiten:
für den Hausmeister:
Der Auftragnehmer hat die Leistungszeit des Hausmeisterpersonals in Abstimmung mit dem Auftraggeber so festzulegen, dass der Dienstbetrieb nicht behindert wird und keine Zuschlagspflicht entsteht. Arbeiten zu Zeiten, die zuschlagspflichtig sind, werden nicht vereinbart. Individuelle Wünsche des Nutzers des Hausmeisterobjektes hinsichtlich der Leistungszeiten sind grundsätzlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Durch den Auftragnehmer ist die telefonische Erreichbarkeit in der Leistungszeit zu gewährleisten. Dies vorausgeschickt, werden nach Auftragserteilung und unter Beachtung des LV nachfolgende Leistungszeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer konkretisiert und vereinbart:
Servicezeiten Auftraggeber i.d.R. Montag – Donnerstag von 06:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 06:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Leistungszeit Hausmeister Montag – Donnerstag von 06:00 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag von 06:00 Uhr bis 13:00 Uhr
während dieser Leistungszeit sollte das Hausmeisterpersonal in den jeweiligen Objekten vor Ort sein.
Sonstiges Durch den Auftragnehmer sind die Leistungen weitestgehend in den Servicezeiten zu erbringen Der 24. und 31. Dezember sind arbeitsfreie Tage.