4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe.docx

Gutachten zur dezentralen Energieversorgung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 13:03 (Europe/Berlin)

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VHB-Bbg

Formular 4.1

Stand: 07/2024

Eigenerklärung Ausschlussgründe

Eigenerklärung

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass

keine Person, deren Verhalten1 meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig

verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über

Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach2:

1

. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des

Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des

Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

2

. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer

solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis

dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder

verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs

zu begehen,

  1. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

4

. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der

Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in

ihrem Auftrag verwaltet werden,

5

. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den

Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen

Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  1. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

§

299a und § 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im

Gesundheitswesen),

  1. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder §

108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

8

. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils

auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale

Bedienstete),

  1. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung

ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

oder

1

0.den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs

(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,

Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder

Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige

Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser

Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur

Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen

Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).

1

2

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die

Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder

die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße

nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

1

VHB-Bbg

Formular 4.1

Stand: 07/2024

Eigenerklärung Ausschlussgründe

Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht

bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder

arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder

kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen

Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im

Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung3 begangen hat, durch die die

Integrität des Unternehmens4 infrage gestellt wird.

3

. Ich/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem

Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthalts-

gesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungs-

gesetzes oder nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S.

  1. führen können.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die vorstehenden Erklärungen zu 1. bis 3. auch von

Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.

_______________________________________

(Ort, Datum, Unterschrift, Firmenname)

Hinweis:

Sofern Sie sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür

erbringen, ausreichende Maßnahmen getroffen zu haben, sodass trotz des Vorliegens eines

einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weisen Sie

nach, dass Sie einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten

Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und

Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und

konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind,

weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder Sie die Zahlung von Steuern, Abgaben oder

Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und

Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben.

Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung bzw. dem Angebot beizufügen.

3

Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren

führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder

Beteiligten – insbesondere:

Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Subventionsbetrug,

Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung, Erpressung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei

Vergabeverfahren.

Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den

öffentlichen Dienst Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer

öffentlichen Vergabestelle tätig werden.

Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die keine Straftaten sind.

4

siehe Fußnote Seite 1

2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung