Anlage_11_Handlungsanweisung Feldblindwerte.pdf

Grundwasserprobenahme, Analytik und Bestimmung von Exzess-Stickstoff 2027–2029

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 10:45 (Europe/Berlin)

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Handlungsanweisung zur Herstellung von Feldblindwertproben

Die Probenahme von Feldblindwerten soll nach den Vorgaben des Auftraggebers, i.d.R. zweimal pro Monat (pro Probenahmeteam) im Rahmen eines Grundwasserprobenahmetages zwischen zwei Probenahmen durchgeführt werden.

Für den FBW1 wird jeder Schritt der Probenahme, wie Entnahme der Probe, Filtration und Abfüllung in die vorgegebenen Flaschen mit dem blindwertfreien Wasser (siehe LV Pos.: 03.07.0030) durchgeführt.

Es wird eine bestimmte Menge blindwertfreies Wasser (i.d.R. 1,5 bis 2 Liter, abhängig vom Gebindevolumen) in einem Eimer und/oder Schöpfer gegeben. Im Folgenden wird diese „Probe“ analog zu einer Grundwasserprobe homogenisiert (z.B. Magnetrührer), teilweise filtriert und abgefüllt. Es werden hierbei dieselben Probenahmegeräte verwendet, welche auch bei der tatsächlichen Probenahme zum Einsatz kommen.

Folgende Organik-Flaschen werden durch den AG gestellt (siehe Anlage 9 – Flaschenplan TLUBN). Das Wasser liefert der AN.

1 x 250 ml Sammelflasche (Braunglas, Schliffstopfen)

Die Flaschen für folgende Parameter (siehe Anlage 8 – Parameterliste F) werden durch den AN gestellt. Das Wasser liefert der AN.

1 x Schwermetalle gesamt

1 x Schwermetalle gelöst

1 x Quecksilber

1 x TOC

1 x Orthophosphat

Hieraus ergibt sich folgender Gesamtumfang:

ParameterFBW1
Schwermetalle gesamtUnfiltriert
Schwermetalle gelöstFiltriert
QuecksilberUnfiltriert
TOC/TNbUnfiltriert
OrthophosphatFiltriert
OrganikUnfiltriert

Auf eine eindeutige Kennzeichnung der Flaschen ist zu achten. Folgendes Schema ist anzuwenden: FBW1, Probenehmer/Firma, Datum, Uhrzeit

Alle Handhabungen an der Probenahmestelle sind „analytisch sauber“ durchzuführen. Alle Gegenstände, die mit der Probe in Kontakt kommen, sind nur mit Handschuhen zu berühren. Alle Störfaktoren im Umfeld der Probenahmestelle, welche die Probe ggf. beeinflussen könnten sind auf dem Probenahmeprotokoll (siehe Anlage 12 – Protokoll Feldblindwerte) zu dokumentieren.

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