[Seite 1]
Kriterien zur Beschaffung und zum
nachhaltigen Einsatz von Reinigungs-
(cid:1)
mitteln bei der Stadt Tübingen
- Allgemeine Kriterien zur Beschaffung und zum nachhal- tigen Einsatz von Reinigungsmitteln
Es gibt für Reinigungsmittel bisher keine allgemeingültigen Ökobilanzen, die das Produkt Reinigungsmittel in allen Lebenszyklen vergleichbar machen.
1.1. Allgemeine Kriterien bei der Herstellung:
- resssourcenschonend
- emissionsarm
- geringer Energie- und Wasserverbrauch
1.2. Allgemeine Kriterien bei der Beschaffung:
- möglichst geringer Anteil an umweltbelastenden Stoffen
- möglichst Konzentrate beschaffen
- Ausschluss von Gesundheitsgefahren und Umweltbelastungen bei der Ent- sorgung
- Recyclingfähigkeit oder Mehrwegsysteme bei den Verpackungen
1.3. Allgemeine Kriterien beim Ge- und Verbrauch:
- gute und einfache Dosierbarkeit
- Arbeitssicherheit
Mit den aufgestellten Kriterien werden folgende Ziele verfolgt:
- Verringerung oder Vermeidung der Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch weitgehende Begrenzung der Menge schäd- licher Inhaltsstoffe,
- Verringerung der Reinigungsmittelmenge pro Verwendung und des Verpa- ckungsabfalls,
- Kosteneinsparung
Kriterien Reinigungsmittel.doc
[Seite 2]
- Umweltschonende Gebäudereinigung und Reinigungs- Seite 2 von 4 mittel
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine umweltschonende Gebäudereinigung (cid:1) durchzuführen unter ausschließlicher Verwendung umweltschonender Reini- gungsmittel. Für Ihre Produkte legen die Anbieter die jeweiligen Produktinfor- mationen, die Sicherheitsdatenblätter, die Inhaltsstoffverzeichnisse und die Technischen Datenblätter vor.
2.1. Für die Unterhaltsreinigung der Fußböden werden nur folgende Reinigungsmittel zugelassen:
- Alkoholreiniger (verdünnt für normal verschmutzte Böden, als Konzentrat für Grundreinigung)
- Seifenreiniger für stärker verschmutzte Böden in Fluren und Eingangsbe- reichen
- Rutschhemmende Vollpflege je nach Einsatzbereich.
2.2. Für die Reinigung der Sanitärräume werden nur folgende Reini- gungsmittel zugelassen:
- Neutralreiniger für Kacheln, Fliesen, Armaturen und Waschbecken,
- Sanitärreiniger auf Zitronensäurebasis für WC-Töpfe und Urinale.
2.3. Nicht zulässig ist die Verwendung folgender Reinigungsmittel:
- Sanitärreiniger mit Chlorbleiche
- Rohrreiniger/ Abflußreiniger
- Becken- und Urinalsteine, Lufterfrischer
- Wischglanzmittel
- Grundreiniger
- Cleaner
- Desinfektionsreiniger
- Reinigungsmittel, deren Reste als Sonderabfall deklariert werden müssen,
- Reinigungsmittel, die in Wassergefährdungsklasse >= 2 eingestuft werden (für Konzentrate mit WGK 2 sind Gebindegrößen von maximal 1 Liter zuläs- sig),
Kriterien Reinigungsmittel.doc
[Seite 3]
Seite 3 von 4 3. Inhaltsstoffe der Reinigungsmittel
(cid:1) 3.1. Nicht zur Anwendung dürfen Reinigungsmittel mit folgenden In- haltsstoffen kommen:
- Treibgase, wie z.B. FCKW (Fluorkohlenwasserstoffe), Propan, Butan, etc.
- CKW (chlorierte Kohlenwasserstoffe), z.B. Dichlorbenzol
- Metallsalzhaltige Kunststoff-Polymere
- Wasserunlösliche Lösungsmittel (Aromaten: z.B. Benzol, Toluol, Xylol, Halogene, Terpene, Aliphate)
- APEO
- Komplexbildner/ Enthärter wie z.B. EDTA, NTA
- Anorganische Säuren (z.B. Salz- und Salpetersäure, Flusssäure, Phos- phorsäure, Amidosulfonsäure)
- Alkalien (z.B. Ammoniak)
- Bleichmittel wie Aktivchlorabspalter (Natriumhypochlorid) und Aktivsau- erstoffabspalter als Natriumperborat
- Konservierungsstoffe mit Formaldehyd
- Desinfektionswirkstoffe Aldehyde, Phenole, quarternäre Ammonium- Verbindungen, Dichlorbenzol
- Duftstoffe mit Nitromoschus- oder polyzyklischen Moschusverbin- dungen.
Kriterien Reinigungsmittel.doc
[Seite 4]
3.2. Check-Liste Inhaltsstoffe Seite 4 von 4
(cid:1)
| Check-Liste für Reinigungsmittel | ||
|---|---|---|
| Produkt-Name: | ||
| Hersteller: | ||
| Inhaltsstoffe/ Gefahrenpotential | Produktanteil (bitte ausfüllen) | Zulässige Konzentration in der End- anwendung |
| 1. Wasserunlösliche Kunststoffpoly- mere & Wischwachse | maximal 5 % | |
| 2. Wasserlösliche Lösemittel | maximal 5 % | |
| 3. Tenside (Seifen) | maximal 5 % | |
| 4. Tensidabbaubarkeit primär | >= 95 % | |
| 5. Tensidabbaubarkeit sekundär | >= 80 % | |
| 6. Phosphate | maximal 1 % | |
| 7. ph-Wert | zwischen 6 und 10 (Ausnahme: Zitronensäure) | |
| 8. R-Sätze | Ausschlusskriterium | |
| 9. S-Sätze | Ausschlusskriterium | |
| 10. Dosierbarkeit bei Konzentraten | Dosiervorrichtung, - hilfe vorhanden | |
| 11. Einstufung in Wassergefähr- dungsklasse (WGK) | nur WGK 0 + 1 zulässig, WGK 2 nur zulässig für Konzentrate in Gebindegröße bis 1 Liter | |
| 12. Einstufung als Sonderabfall | Ausschlusskriterium | |
| 13. PVC-Verpackung | Ausschlusskriterium | |
| 14. Mehrwegverpackung, (Rücknah- me), Nachfüllsystem | Voraussetzung |
Kriterien Reinigungsmittel.doc