06 Informationen zum Datenschutz.pdf

Grafik- und Kommunikationsdesign für das Nationale Monitoringzentrum zur Biodiversität

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Informationen zum Datenschutz in Vergabeverfahren

BfN-Vergabe-Nr.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten in Vergabe- verfahren unter den nachfolgend aufgeführten Maßgaben.

1 Verantwortliche/r und Datenschutzbeauftragte/r

Datenschutzrechtlich verantwortlich ist das BfN, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, E-Mail: info@bfn.de. Die/den Beauftragte/n für Datenschutz im BfN erreichen Sie über datenschutzbeauftragter@bfn.de.

2 Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens durch die Unternehmen übermittelten per- sonenbezogenen Daten werden zur Vorbereitung eines eventuellen Vertragsverhältnisses auf Grund- lage des Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e, Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 Bun- desdatenschutzgesetz (BDSG), §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO), den vergaberechtlichen Vor- schriften im Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und/oder der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im erforderlichen Umfang verarbeitet.

Im Falle einer Beauftragung werden die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen perso- nenbezogenen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) des Auftragnehmers gegebenenfalls ein- schließlich benannter Unterauftragnehmer oder der Mitglieder einer Arbeitsgruppe gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist zur Durchführung des gesetzlich vorgeschriebe- nen Vergabeverfahrens und für den geplanten Vertragsabschluss erforderlich.

Werden die geforderten Informationen nicht bereitgestellt, kann die Prüfung und Wertung des Teil- nahmeantrags/Angebots nicht oder nicht vollständig erfolgen, mit der Folge, dass der Teilnahmean- trag/das Angebot entsprechend der vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschlossen werden muss.

3 Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten

Das BfN ist nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzarbG) verpflichtet, bei Aufträgen

BfN-Vergabe-Nr. , Informationen zum Datenschutz 1/2

ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) sowie aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an- zufordern. Hierzu werden die erforderlichen personenbezogenen Daten (Name und Adresse) an das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) weitergeleitet.

Für den Fall, dass es sich bei dem zukünftigen Auftragnehmer um eine natürliche Person handelt, wird ergänzend auf Folgendes hingewiesen. Das BfN wird gemäß den vergaberechtlichen Regelungen der § 134 Abs. 1 GWB, § 62 Abs. 2 VgV bzw. § 46 Abs. 1 UVgO die betroffenen Bieter bzw. Bewerber über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, informieren. Dieser Un- ternehmensname wird im Falle eines EU-weiten Verfahrens gemäß § 39 VgV in der Vergabebekannt- machung im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Eine Datenübermittlung an ein Drittland findet nicht statt.

4 Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die im Zusammenhang mit dem Verfahren übermittelten personenbezogenen Daten werden zur ord- nungsgemäßen Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Bundes und zum Nachweis der ord- nungsgemäßen Durchführung des Verfahrens gemäß der haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen der BHO sowie der für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Richtlinie für das Bear- beiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR), die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert.

5 Rechte der betroffenen Person

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Sie haben das Recht, sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO) zu be- schweren.

6 Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde

Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für das BfN ist die/der Bundesbeauftragte für den Da- tenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn, Tel.: +49 (0)228- 997799-0, E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de, De Mail: poststelle@bfdi.de-mail.de.

BfN-Vergabe-Nr. , Informationen zum Datenschutz 2/2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung