[Seite 1]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Baubeschreibung / Vorbemerkungen mit allgemeinen
und technischen Angaben
Paket-Nr. 26GMT87122 GMT 2027 Paket 6 Los 4 Strecke 1401/1402/2200 Bremen-Hastedt; Bremen-Vahr; Bre- men Hbf
Projekt G.016130135 Erneuerung (GoS) Strgl. Abzweig Hastedt - Bremen Hbf (Strecke 2200)
Projekt G.016129998 Erneuerung (GE) Strgl. Abzweig Hastedt - Abzweig Vahr - Bremen Hbf (Strecke 1402
- 1401)
DB InfraGO AG Region Nord Projekte Netz Bremen / Osnabrück (V.IW-N-P 322) Theodor-Heuss-Allee 10b 28215 Bremen
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 1 von 54
[Seite 2]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Inhaltsverzeichnis
A. Projektübersicht ............................................................................................................. 6 B. Angaben zur Baustelle und Ausführung ......................................................................... 7 0.1 Angaben zur Baustelle ............................................................................................ 7 0.1.1 Lage der Baustelle ............................................................................................... 7 0.1.2 Besondere Belastungen....................................................................................... 8 0.1.3 Vorhandene Anlagen ........................................................................................... 8 0.1.3.1 Hindernisse und bauliche Anlagen der DB AG .............................................. 8 0.1.3.2 Kabel und Leitungen Dritter .......................................................................... 8 0.1.3.3 Angaben zur Strecke / zu den Strecken ........................................................ 8 0.1.3.4 Oberbau ......................................................................................................10 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle ...............................................................10 0.1.5 Freizuhaltende Flächen ......................................................................................10 0.1.6 bleibt frei .............................................................................................................11 0.1.7 bleibt frei .............................................................................................................11 0.1.8 Lage und Ausmaß dem AN überlassener Flächen ..............................................11 0.1.9 Baugrund ............................................................................................................11 0.1.10 Bleibt frei ............................................................................................................11 0.1.11 Bleibt frei ............................................................................................................11 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung ............................................................11 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten ........................................................................12 0.1.14 Schutzmaßnahmen .............................................................................................12 0.1.15 bleibt frei .............................................................................................................12 0.1.16 bleibt frei .............................................................................................................12 0.1.17 Hindernisse .........................................................................................................12 0.1.18 Kampfmittel .........................................................................................................12 0.1.19 Baustellenverordnung .........................................................................................13 0.1.20 Auflagen Dritter ...................................................................................................13 0.1.21 bleibt frei .............................................................................................................13 0.1.22 Vorarbeiten des AG ............................................................................................13 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer ...........................................................................13 0.2 Angaben zur Ausführung ........................................................................................14 0.2.1 Bauablauf ...........................................................................................................14 0.2.2 Erschwernisse ....................................................................................................16 0.2.3 Vorgaben aus dem SiGe-Plan ............................................................................16 0.2.4 Sicherungsmaßnahmen (gem. DIN 18325 0.2.7) ................................................17 0.2.4.1 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AG ...................................................17
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 2 von 54
[Seite 3]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.2.4.2 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AN ...................................................17 0.2.5 Kontaminierte Bereiche.......................................................................................17 0.2.6 Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtungen ......................................17 0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste ...............................................................17 0.2.8 Mitbenutzung fremder Einrichtungen ..................................................................17 0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer....................................................................17 0.2.10 bleibt frei .............................................................................................................18 0.2.11 bleibt frei .............................................................................................................18 0.2.12 bleibt frei .............................................................................................................18 0.2.13 Eignungs und Gütenachweise ............................................................................18 0.2.13.1 Eignungs- und Gütenachweise für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) und Bodenmaterial .............................................................................................18 0.2.14 Umgang mit aufarbeitungsfähigen Stoffen ..........................................................19 0.2.15 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen .............................................19 0.2.15.1 Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept ...........................20 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept ......................................................20 0.2.15.1.2 Handhabung von Bodenaushub und Bauabfällen.....................................21 0.2.15.1.3 Deklarationsanalytik .................................................................................23 0.2.15.2 Entsorgung durch den Auftragnehmer / Zuführung ......................................23 0.2.15.2.1 Allgemeine Pflichten und Leistungen des Auftragnehmers .......................23 0.2.15.2.2 Definition Abfallerzeuger und Abfallbesitzer .............................................24 0.2.15.2.3 Betrieb von Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen für Abfälle .................................................................................................................................25 0.2.15.2.4 Leistungen des AN zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung ...........26 0.2.15.2.5 Systematik der zu vergebenden Entsorgungsleistungen für mineralische Bau- und Abbruchabfälle ...........................................................................................26 0.2.15.2.6 Umgang mit Rückbau- und Abbruchabfällen ............................................27 0.2.15.2.7 Umgang mit LST- und TK-Reststoffen sowie Schrott ................................28 0.2.15.2.8 Haufwerksbildung und Bereitstellung für Oberbau ....................................28 0.2.15.2.9 Deklarationsanalytik .................................................................................30 0.2.15.2.10 Elektronische Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen ........30 0.2.15.2.10.1 Technische Voraussetzungen für das elektronische Abfall-Nachweis- Verfahren ..................................................................................................................31 0.2.15.2.10.2 Vorab- und Verbleibskontrolle für gefährliche Abfälle ..........................31 0.2.15.2.10.3 Vorab- und Verbleibskontrolle für nicht gefährliche Abfälle ..................32 0.2.15.2.10.4 Anzeige- u. Dokumentationspflichten gemäß Ersatzstoffverordnung ..34 0.2.15.2.11 Abrechnung von Entsorgungsleistungen ................................................37 0.2.15.2.12 Beförderungserlaubnis / Transportgenehmigungen ................................37 0.2.16 Materialbeistellung durch Auftraggeber ...............................................................39 0.2.17 Materialliefer- und Abfuhrplan .............................................................................40
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 3 von 54
[Seite 4]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer ...................................................................40 0.2.19 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern ....................................................40 0.2.20 bleibt frei .............................................................................................................41 0.2.21 bleibt frei .............................................................................................................41 0.2.22 bleibt frei .............................................................................................................41 0.2.23 Betriebliche Angaben (gem. DIN 18325 0.2.3 und 18325 0.2.5) .........................41 0.2.24 Oberleitung (gem. DIN 18325 0.2.6) ...................................................................42 0.2.25 Ausführung Bettungsarbeiten (gem. DIN 18325 0.2.16) ......................................42 0.2.26 Ausführung Rand- und Rangierwegarbeiten .......................................................42 0.2.27 Ausführung Planumsverbesserung .....................................................................42 0.2.28 Ausführung Entwässerungseinrichtung ...............................................................42 0.2.29 Arbeiten im Tunnel (gem. DIN 18325 0.1.6) ........................................................42 0.2.30 Arbeiten an Signalanlagen ..................................................................................42 0.2.31 Arbeiten Rückstromführung, Bahnerdung, Potenzialausgleich ............................42 0.2.32 Gleis-/Bauvermessung und Lichtraummessung ..................................................42 0.2.32.1 Absteckung ......................................................................................................42 0.2.32.2 Abnahmevermessung ......................................................................................43 0.2.32.3 Lichtraummessung (und Engstellendokumentation) ........................................43 0.2.33 Ergänzende Ausführungsbestimmungen ............................................................44 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV ....................................................45 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen Leistungen ..........................45 0.4.1 Nebenleistungen .................................................................................................45 0.4.2 Besondere Leistungen ........................................................................................45 0.5 Technische Bearbeitung .........................................................................................45 0.5.1 Ausführungsunterlagen .......................................................................................45 0.5.2 Bestandsunterlagen und Dokumentation ............................................................45 0.5.3 Bauzeitenplan (Konkretisierung zu BVB 16.2) ....................................................45 0.6 Baubeschreibung ...................................................................................................47 0.6.1 Oberbau .............................................................................................................47 0.6.2 Bettungsarbeiten / Arbeiten am Untergrund ........................................................48 0.6.3 Zusammenhangsarbeiten ...................................................................................49 0.6.4 Rand- / Rangierwege: .........................................................................................49 0.6.5 Bautechnische Besonderheiten ..........................................................................50
Alle Regelungen dieser Baubeschreibung/Vorbemerkungen sind bei der Preis- bildung zu berücksichtigen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 4 von 54
[Seite 5]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 5 von 54
[Seite 6]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
A. Projektübersicht
| Bauab- schnitt Nr.: | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte |
|---|---|
| 1. (LV-Los 1) | Streckengleis Bremen Abzweig Hastedt - Bremen Hbf (Stre- cke 2200) Gleiserneuerung ohne Schiene mit Bettungsreinigung / teilweiser vollständiger Bettungserneuerung: W - 60 E2 - B 70 / B 90 / B 93 / B 70 So – 1667 2 x 4.221 m Schienenaus- und -einbau 2 x 130 m Schienenerneuerung 4.187 m Schwellenerneuerung 3.882 m Bettungsreinigung 305 m Bettungserneuerung 2 x 37,5 m³ Einbau Planumsschutzschicht 650 m Randwegkonstruktion |
| 2. (LV-Los 2) | Streckengleis Abzweig Hastedt - Abzweig Vahr - Bremen Hbf (Strecke 1402 - 1401) Gleiserneuerung mit Bettungsreinigung / teilweiser voll- ständiger Bettungserneuerung: W - 60 E2 - B 70 / B 70 So / Kst – 1667 2 x 1.332 m / 2 x 1.021 m Schienenerneuerung 1.291 m / 1.003 m Schwellenerneuerung 1.213 m / 960 m Bettungsreinigung 78 m / 43 m Bettungserneuerung 320 m Randwegkonstruktion |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 6 von 54
[Seite 7]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
B. Angaben zur Baustelle und Ausführung
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Bundesland: Bremen Stadt/Landkreis: Stadt Bremen Lage im Netz: Bremen Abzweig Hastedt – Bremen Hbf (Strecke 2200) Bremen Abzweig Hastedt – Bremen Abzweig Vahr – Bremen Hbf (Strecke 1402 - 1401)
Strecke: 2200 Wanne-Eickel Hbf – Bremen Hbf – Hamburg Hbf von Bremen Abzweig Hastedt bis Bremen Hbf von km 235,937 bis km 239,240
Strecke: 1401 Bremen-Sebaldsbrück – Bremen Rbf, G-Bahn von Bremen Abzweig Vahr bis Bremen Hbf von km 1,651 bis km 2,655
Strecke: 1402 (Bremen-Hemelingen) Abzweig Hastedt – Bremen Abzweig Vahr, G-Bahn von Bremen Abzweig Hastedt bis Bremen Abzweig Vahr von km 0,265 bis km 1,555
Lage des Bahnkörpers: Dammlage / Bahnhofsbereich
An den Baubereich grenzen: Bahnanlagen, Straßen, städtebaulich genutzte Flächen
Zugangsmöglichkeiten zu den Arbeitsstellen: Über Rand- / Rangierwege
Beschaffenheit der Zufahrtsmöglichkeiten:
- per Schiene
Aufgleisungsmöglichkeiten:
- Gleisanschluss DB Regio (Gleis 115 Bremen Hbf)
- Bf Bremen-Sebaldsbrück Gleis 12
- nach Bedarf in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 7 von 54
[Seite 8]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Für die Ausführung dem AN überlassene Arbeitsgleise:
Logistik- / Abstell- / Verladegleise im Bahnhof Bremen Hbf: Gleis 101 Nutzlänge ca. 335 m Sperrung vom 08.04. – 10.05.2027 Gleis 102 Nutzlänge ca. 335 m Sperrung vom 08.04. – 10.05.2027 Gleis 15 Nutzlänge ca. 150 m Sperrung vom 23.04. – 18.05.2027 Gleis 16 Nutzlänge ca. 240 m Sperrung vom 23.04. – 18.05.2027
Logistik- / Abstell- / Verladegleise im Bahnhof Kirchweyhe: Gleis 25 Nutzlänge ca. 820 m Sperrung vom 08.04. – 18.05.2027 Gleis 26 Nutzlänge ca. 790 m Sperrung vom 08.04. – 18.05.2027 Gleis 27 Nutzlänge ca. 775 m Sperrung vom 08.04. – 18.05.2027
Fahrten des Anschließers VTG in die Gleise 25 bzw. 26 in Kirchweyhe zum Errei- chen seines Anschlusses werden in Abstimmung gewährleistet.
Weitere für die Arbeitszüge notwendigen Gleise und Weichen in den entsprechenden Bahn- höfen hat sich der AN in eigener Verantwortung zu mieten bzw. zu reservieren. Durch den AG wurden für die Logistik keine weiteren Gleise angemeldet.
0.1.2 Besondere Belastungen
Keine Belastungen aus Immissionen sowie aus besonderen klimatischen Bedingungen.
0.1.3 Vorhandene Anlagen
0.1.3.1 Hindernisse und bauliche Anlagen der DB AG
Lage und Art der der DB AG bekannten Hindernisse und baulichen Anlagen gemäß beiliegen- den Lageplänen bzw. gemäß beiliegenden Meßradprotokollen. Ergänzend hierzu gelten die in den Baugrundgutachten / Umwelttechnischen Berichten, in den Meßradprotokollen und in den Gleisvermarkungsplänen aufgeführten Hindernisse. An dieser Stelle wird auf die besondere Sorgfaltspflicht des AN hingewiesen, sich mit den oben genannten Hindernissen und baulichen Anlagen vor Beginn der Bauarbeiten vertraut zu machen.
0.1.3.2 Kabel und Leitungen Dritter
Über Lage und Art der der DB AG bekannten Kabel und Leitungen Dritter wird bei der Kabe- leinweisung informiert. Der LiNa-Auszug ist nach Vergabe beim AG einsehbar.
0.1.3.3 Angaben zur Strecke / zu den Strecken
zweigleisig, elektrifiziert Streckenstandard D4 – 22,5 t / 8,0 t/m Streckenklasse M 160
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 8 von 54
[Seite 9]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Streckenbelastung > 30.000 Lt/Tag
Abweichende maximale Last: Es wurden die Brückenbauwerke auf ihre Befahrbarkeit mit Umbauzügen in Arbeits- stellung geprüft. Dabei wurde ein Prototyp mit 4 Achsen mit 34 t und 1,80 m Achsabstand und ein Raupenfahrwerk mit 70 t zugrunde gelegt (Arbeitsstellung). Ein Achsabstand von ≥ 10 m zu weiteren Lastgruppen mit Achslasten ≤ 22,5 t ist ein- zuhalten.
- Krbw Hastedt, Strecke 2200, km 234,834 Fahrverbot
- EÜ Neuenweg, Strecke 2200, km 235,286 4x34 t / Raupe 70 t (gilt auch für Strecke 1402, km 0,615, Gewölbebrücke)
- EÜ Neuenweg, Strecke 1401, km 0,610 Fahrverbot
- EÜ Steubenstraße, Strecke 2200, km 235,907 4x34 t / Raupe 70 t
- EÜ Steubenstraße, Strecke 1402, km 1,243 Fahrverbot
- Krbw Vahr über Strecke 1401, Strecke 2200, km 236,437 4x34 t / Raupe 70 t
- EÜ Kirchbachstraße, Strecke 1740, km 119,393 4x34 t / Raupe 70 t
- EÜ Kirchbachstraße, Strecke 2200, km 236,870 4x34 t / Raupe 70 t
- EÜ Kirchbachstraße, Strecke 1401, km 2,210 Fahrverbot
- EÜ Kirchbachstraße, Strecke 1740, km 119,393 4x34 t / Raupe 70 t
- EÜ Vorfluter, Strecke 1740, km 119,713 4x34 t / Raupe 70 t (gilt auch für Strecke 2200 und 1401)
- EÜ Friedrich-Karl-Straße, Strecke 1740, km 120,056 Fahrverbot (gilt auch für Strecke 2200 und 1401)
- EÜ St. Jürgen-Straße, Strecke 1740, km 120,544 Fahrverbot (gilt auch für Strecke 2200 und 1401)
- EÜ Graf-Moltke-Straße, Strecke 1740, km 120,863 Fahrverbot (gilt auch für Strecke 2200 und 1401)
- EÜ Schwachhauser Heerstraße, Strecke 2200, km 238,748 Fahrverbot (gilt auch für Strecke 2200 und 1401)
Die Lasten aus dem Ein- und Ausfädelungsvorgang dürfen nicht auf Brücken und nicht vor Flügelende bzw. in Abstand von ≥ 10 m hinter dem Überbau auftreten (der größere Wert ist maßgebend).
VzG-Streckengeschwindigkeit: Strgl. Abzweig Brm.-Hastedt – Bremen Hbf (Strecke 2200) 150 km/h Strgl. Abzweig Brm.-Hastedt – Abzweig Brm.-Vahr (Strecke 1402) 100 km/h Strgl. Abzweig Brm.-Vahr – Brm. Hbf (Strecke 1401) 100 km/h
Gleisgeometrie: Strgl. Abzweig Brm.-Hastedt – Bremen Hbf (Strecke 2200) Kleinster Radius: 1.100 m bzw. siehe Trassenpläne Größte Überhöhung: 135 mm bzw. siehe Trassenpläne Größte Längsneigung: 4,475 o/ bzw. siehe Trassenpläne oo
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 9 von 54
[Seite 10]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Strgl. Abzweig Brm.-Hastedt – Abzweig Brm.-Vahr (Strecke 1402) Kleinster Radius: 760 m bzw. siehe Trassenpläne Größte Überhöhung: 20 mm bzw. siehe Trassenpläne Größte Längsneigung: 9,634 o/ bzw. siehe Trassenpläne oo
Strgl. Abzweig Brm.-Vahr – Brm. Hbf (Strecke 1401) Kleinster Radius: 600 m bzw. siehe Trassenpläne Größte Überhöhung: 50 mm bzw. siehe Trassenpläne Größte Längsneigung: 12,186 o/ bzw. siehe Trassenpläne oo
Gleisabstände: siehe Trassierungsentwürfe / Trassenpläne
Sperrpausen: Siehe AU-Anlage 3.17
Betriebsruhe: keine
Natürliche Zugpausen: Keine
0.1.3.4 Oberbau
Die Oberbauformen, Stationierungen, Besonderheiten usw. sind den beiliegenden Meßrad- protokollen zu entnehmen bzw. siehe Baubeschreibung (Punkt 0.6).
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Siehe auch Betriebliche Regelungen siehe Punkt 0.2.23 Der AG übernimmt keine Gewähr in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Verkehrswege und -flächen außerhalb des vertraglichen Leistungsbereiches, ins- besondere in Bezug auf die Nutzung von Über- und Unterführungen für vom AN vorgesehene Schwerlastverkehre.
0.1.5 Freizuhaltende Flächen
Entfällt
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 10 von 54
[Seite 11]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.1.6 bleibt frei
0.1.7 bleibt frei
0.1.8 Lage und Ausmaß dem AN überlassener Flächen
Bereitstellungsflächen: Bahnhof Kirchweyhe (neben Gleis 27)
Montageflächen: Entfällt
Sofern der AN zusätzliche Flächen außerhalb der vom AG zur Verfügung gestellten oder an- derweitig genehmigten Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen bzw. außerhalb der Baustelle / der Erstreckung der Bau- und Betriebsanweisung (BETRA) zur Bereitstellung oder Aufbereitung nutzen will, hat er selbständig die hierfür notwendigen privatrechtlichen und öf- fentlich - rechtlichen Genehmigungen (z.B. gemäß 4. BImSchV) einzuholen und diese dem AG vor der Nutzung nachweisfähig (z.B. Bescheid) vorzulegen. Ferner hat der AN für die Flächen ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Von einer genehmigungsfreien Fläche als Ausnahme vom genehmigungspflichtigen Zwischenlager (nach 4. BlmSchV Anhang 1, Ziffer 8.12) ist auszugehen, wenn die Fläche in einem funktiona- len Zusammenhang mit einer einzigen Baumaßnahme steht und die räumliche Entfernung 1 km nicht überschreitet. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass beim Betrieb der Flächen alle geltenden materiell-rechtlichen Anforderungen zu beachten und Genehmigungen des Um- weltrechts etwa in Bezug auf Lärm, Staubentwicklung, Immission, Bodendenkmal, Natur-, Ar- ten- und Gewässerschutz einzuholen sind. Alle mit den vorgenannten Anforderungen verbun- denen Leistungen sind in das Angebot einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. In Ergänzung zum entsprechenden Punkt 16.3 „Nutzung fremden Geländes“ der BVB: Der AN hat unaufgefordert, spätestens bis zur Abnahme, die Bescheinigungen gem. den Re- gelungen der Besonderen Vertragsbedingungen zu diesem Punkt beizubringen.
0.1.9 Baugrund
Der Baugrund im Umbaubereich wurde nicht untersucht. Tiefbaumaßnahmen sind nicht vor- gesehen.
0.1.10 Bleibt frei
0.1.11 Bleibt frei
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Die Regelungen von Bau- und Abbruchabfällen im Bauvorhaben und der Umgang mit diesen wird unter Punkt 0.2.15 beschrieben.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 11 von 54
[Seite 12]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten
Lärmschutz Die Ausführung der Vertragsleistung muss teilweise am Wochenende bzw. in Nachtstunden erfolgen. Genehmigungen von Behörden liegen in diesem Zusammenhang noch nicht vor (z.B. Nacht- /Sonntags- oder Feiertagsarbeit). Zur Beantragung sind Angaben erforderlich, die vom AN im Rahmen der übertragenen Planungs- bzw. Ausführungsleistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vorgaben zu erarbeiten und inhaltlich von ihm zu konkretisieren sind“ (z. B. Wahl der eingesetzten Maschinen). Für Arbeiten in geschützten Zeiten sind nach geltendem Landesrecht Ausnahmegenehmigun- gen, Anzeigen etc. erforderlich. Der AN hat unter Beachtung des geplanten Bauablaufes, der anzuwendenden Bauverfahren und des geplanten Maschineneinsatzes, mindestens 8 Wo- chen vorher, bei den zuständigen Stellen erforderliche Ausnahmen zu beantragen bzw. die relevanten Bauarbeiten anzuzeigen.
0.1.14 Schutzmaßnahmen
Bleibt frei
0.1.15 bleibt frei
0.1.16 bleibt frei
0.1.17 Hindernisse
Siehe 0.1.3
0.1.18 Kampfmittel
Im Vorfeld der bodeneingreifenden Maßnahmen wurde für den Bereich der Baustelle ein Kampfmittelverdacht festgestellt. Aufgrund dieses Verdachtes erfolgen vor Bauausführung kampfmitteltechnische Arbeiten. Nach Abschluss der kampfmitteltechnischen Arbeiten wird das beauftragte Fachunternehmen die kampfmitteltechnische Freigabe mit einer tiefenbegrenzten Freigabe von 3 m u. GOK er- klärt haben. Der Bereich der Baustelle wird bei Leistungsbeginn bis zu einer Tiefe von 3 m u. GOK voll- ständig von Kampfmitteln geräumt sein. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, nicht über den vertraglichen Leistungsumfang hinaus in nicht freigegebene Bereiche/Tiefen zu arbeiten. Die erforderlichen weiteren Maßnahmen werden
- im Vorfeld der vom AN auszuführenden Bauleistung durchgeführt. Der entsprechende Räumbericht des beauftragten Fachunternehmens wird dem AN vor Ausführung der jeweils betroffenen Leistungen auf Anforderung zur Verfügung gestellt. In Bezug auf sich während des Bauablaufes ergebende Schnittstellen sind im Übrigen die Regelungen zum Zusammenwirken der Unternehmer gem. Ziff. 0.2.19 zu beachten.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 12 von 54
[Seite 13]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.1.19 Baustellenverordnung
Ob für die Baustelle ein Koordinator (Gestellung durch AG) nach der Verordnung über Si- cherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) bestellt wird, wird dem AN zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
0.1.20 Auflagen Dritter
keine besonderen Anmerkungen
0.1.21 bleibt frei
0.1.22 Vorarbeiten des AG
keine
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer
Siehe 0.2.1 Die Arbeiten der Zusammenhangsleistungen LST, OLA und 50 Hz sind im Bauablauf einzu- rechnen und durch die Sicherungsfirma mit abzusichern.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 13 von 54
[Seite 14]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Bauablauf
Den Ausschreibungsunterlagen ist ein Rahmenterminplan des AG gem. Anlage 3.01 beige- fügt.
Wesentliche Arbeitsabschnitte: Siehe Punkt A „Projektübersicht“ Besonderheiten:
• Kein Befahren des (Erd-)Planums mit luftbereiften Fahrzeugen
Bautechnologie: Zusammenfassung der Angaben aus dem LV bei unterschiedlichen Bauverfahren:
| Von | Bis km | Länge (m) | Ggf. Bauwerk | Bautechnologie Gleis | Bautechnologie Bettung | Bautechnologie Plv | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| km | ||||||||
| Strgl. Abzweig Bremen-Hastedt – Bremen Hbf (Strecke 2200) | ||||||||
| 234,93 7 | 235,88 4 | 947 | GMT | GMT (BR) | --- | |||
| 235,88 4 | 235,93 1 | 47 | Bereich EÜ km 235,907 | Konventionell | Konventionell | Konventionell (teilw. Einbau PSS) | ||
| 235,93 1 | 236,83 4 | 903 | GMT | GMT (BR) | --- | |||
| 236,83 4 | 236,90 4 | 70 | Bereich EÜ km 236,870 | Konventionell | Konventionell | --- | ||
| 236,90 4 | 237,50 4 | 600 | GMT | GMT (BR) | --- | |||
| 237,50 4 | 237,56 1 | 57 | Bereich EÜ km 237,532 | Konventionell | Konventionell | --- | ||
| 237,56 1 | 237,99 2 | 431 | GMT | GMT (BR) | --- | |||
| 237,99 2 | 238,04 8 | 56 | Bereich EÜ km 238,021 | Konventionell | Konventionell | --- | ||
| 238,04 8 | 238,31 3 | 265 | GMT | GMT (BR) | --- | |||
| 238,31 3 | 238,38 9 | 76 | Bereich EÜ km 238,340 | Konventionell | Konventionell | --- | ||
| 238,38 9 | 238,68 0 | 291 | GMT | GMT (BR) | --- | |||
| 238,68 0 | 238,79 7 | 117 | Bereich EÜ km 238,748 | --- | --- | --- | ||
| 238,79 7 | 239,24 0 | 443 | GMT | GMT (BR) | --- |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 14 von 54
[Seite 15]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
| Von | Bis km | Länge (m) | Ggf. Bauwerk | Bautechnologie Gleis | Bautechnologie Bettung | Bautechnologie Plv | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| km | ||||||||
| Strgl. Bremen Hbf – Abzweig Bremen-Hastedt (Strecke 2200 – B-Richtung) | ||||||||
| 235,88 4 | 235,93 1 | 47 | Bereich EÜ km 235,907 | Konventionell | Konventionell | Konventionell (teilw. Einbau PSS) | ||
| Strgl. Abzweig Bremen-Hastedt – Abzweig Bremen-Vahr (Strecke 1402) | ||||||||
| 0,265 | 0,594 | 329 | GMT | GMT (BR) | --- | |||
| 0,594 | 0,635 | 41 | Bereich EÜ km 0,610 | Konventionell | Konventionell | --- | ||
| 0,635 | 1,224 | 589 | GMT | GMT (BR) | --- | |||
| 1,224 | 1,261 | 37 | Bereich EÜ km 1,243 | Konventionell | Konventionell | --- | ||
| 1,261 | 1,555 | 294 | GMT | GMT (BR) | --- | |||
| Strgl. Abzweig Bremen-Vahr – Bremen Hbf (Strecke 1401) | ||||||||
| 1,651 | 2,191 | 540 | GMT | GMT (BR) | --- | |||
| 2,191 | 2,234 | 43 | Bereich EÜ km 2,214 | Konventionell | Konventionell | --- | ||
| 2,234 | 2,655 | 421 | GMT | GMT (BR) | --- |
Abhängigkeit von Leistungen anderer Zeiten für Fachdiensttätigkeiten: Beim Bauablauf sind folgende Zeiten für zeitparallele Begleitarbeiten des AG bzw. not- wendige Fachdiensttätigkeiten des AG oder Dritter, insbesondere LST und E-Dienst, frei zu halten, gemäß Rahmenterminplans des AG /wie folgt:
| Umbauabschnitt | von | bis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Strgl. Abzweig Bremen- Hastedt – Bremen Hbf (Stre- cke 2200) (Beginn Sperrung) | 09.04.2027 | 00:00 | 09.04.2027 | 12:00 | ||||||
| Strgl. Abzweig Bremen- Hastedt – Bremen Hbf (Stre- cke 2200) (Ende Sperrung) | 06.05.2027 | 07:00 | 07.05.2027 | 05:00 | ||||||
| Strgl. Abzweig Bremen- Hastedt – Abzweig Bremen- Vahr – Bremen Hbf (Strecke 1402-1401) (Beginn Sperrung) | 23.04.2027 | 23:00 | 24.04.2027 | 07:00 |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 15 von 54
[Seite 16]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
| Umbauabschnitt | von | bis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Strgl. Abzweig Bremen- Hastedt – Abzweig Bremen- Vahr – Bremen Hbf (Strecke 1402-1401) (Ende Sperrung) | 17.05.2027 | 20:00 | 18.05.2027 | 04:00 | ||||||
| Belastungsstopfgang | je 0,5 Std. am Sperrpausenanfang | |||||||||
| Belastungsstopfgang | je 1,0 Std. am Sperrpausenende | |||||||||
| Schienen schleifen | je 0,5 Std. am Sperrpausenanfang | |||||||||
| Schienen schleifen | je 1,0 Std. am Sperrpausenende |
Für zeitparallele Fachdiensttätigkeiten des AG stehen die vorgenannten Zeiten dem AN nicht für die Ausführung von Leistungen zur Verfügung, die nutzbare Sperrzeit reduziert sich gemäß Rahmenterminplans des AG /gemäß der in der Tabelle genannten Zeiten entsprechend. Gleichzeitig hat der BauAN seine Bauarbeiten so zu planen, dass keine zusätzlichen/ge- änderten Einsätze der Fachdienste des AG, als die oben genannten, notwendig werden.
Zeiten für Arbeiten Dritter: keine
Arbeitsunterbrechungen: Bleibt frei
0.2.2 Erschwernisse
Siehe 0.1.3 Bei einem Einsatz von mobilen und stationären Baukränen, Betonpumpen, Hubsteigern und ähnlichem an bzw. in der Nähe von Anlagen der Infrastrukturbetreiber ist eine Krananwei- sung abzuschließen. Gilt nicht für Schienenkrane.
0.2.3 Vorgaben aus dem SiGe-Plan
Keine besonderen Anmerkungen
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 16 von 54
[Seite 17]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.2.4 Sicherungsmaßnahmen (gem. DIN 18325 0.2.7)
0.2.4.1 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb
und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AG
Die Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb wird durch den AG (BzS) festgelegt.
Während der Vor- und Nacharbeiten erfolgt die Sicherung zum Nachbargleis gegen Gefah- ren aus dem Eisenbahnbetrieb durch Sicherungspersonal. Das ausführende Unternehmen muss die Arbeiten mindestens 20 Arbeitstage (Mo-Fr ohne Feiertage) vor Baubeginn der zuständigen BzS anzeigen, so dass diese die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb anordnen und/oder durchführen kann.
0.2.4.2 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb
und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AN
Bleibt frei
0.2.5 Kontaminierte Bereiche
bleibt frei
0.2.6 Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtungen
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.8 Mitbenutzung fremder Einrichtungen
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer
Keine besonderen Anmerkungen
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 17 von 54
[Seite 18]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.2.10 bleibt frei
0.2.11 bleibt frei
0.2.12 bleibt frei
0.2.13 Eignungs und Gütenachweise
0.2.13.1 Eignungs- und Gütenachweise für zugelieferte mineralische
Ersatzbaustoffe (MEB) und Bodenmaterial
Der AN wird auf das Inkrafttreten der sog. Mantel-Verordnung mit ihren wesentlichen Bestand- teilen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und einer erheblich geänderten Bundesbodenschutz- verordnung (BBodSchV) zum 01.08.2023 hingewiesen. Bei der Umsetzung ist, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, folgendes zu beachten: Die EBV regelt die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technische Bauwerke und ersetzt die bislang geltenden Vorgaben der LAGA - Merkblätter bzw. spezielleren landesrechtlichen Regelungen. Bodenmaterial, welches in oder unterhalb eines technischen Bauwerkes eingebaut werden soll, ist als MEB zu betrachten und unterliegt ebenfalls der EBV. Die geänderte BBodSchV regelt den Einbau von Boden in, außer- oder unterhalb einer durch- wurzelbaren Bodenschicht oder in bodenähnlichen Anwendungen außerhalb von technischen Bauwerken. Daher ist die Umweltverträglichkeit für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe auf Basis der Materialklassen der EBV und für zugeliefertes Bodenmaterial in bodenähnlichen Anwendun- gen auf Basis der Vorsorgewerte der BBodSchV nachzuweisen. Der AN hat 8 Wochen vor einem geplanten Einbau von Bodenmaterial in das Bauvorhaben oder von MEB in technische Bauwerke des Bauvorhabens die schriftliche Zustimmung des AG dazu einzuholen. Dem Antrag sind die Nachweise der Umweltverträglichkeit und der boden- physikalischen Eignung des MEB beizufügen, bei einem Einbau in technische Bauwerke ist zusätzlich die technische Bauweise gemäß Anlage 2 + 3 EBV anzugeben. Die DB AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen untersagen für ihre Bauvorhaben, Grundstücke und Anlagen generell den Einbau der in § 20 Abs. 1 EBV aufgeführten minerali- schen Ersatzbaustoffe u.a. Kupol- und Hochofenschlacke, Hüttensand, Flug- und Kesselasche und Gießereirestsand. Der zum Einbau vorgesehene zugelieferte Bodenaushub ist vom AN fachgerecht und getrennt nach Bodenarten zwischenzulagern, so dass sich die bodenphysikalischen Eigenschaften und die Bodenfunktionen nicht verschlechtern. Die Umweltverträglichkeit der MEB ist durch eine repräsentative chemische Analytik eines ak- kreditierten Labors nachzuweisen. Der AN hat für zugelieferte MEB auch die notwendigen bodenphysikalischen Untersuchungen, z.B. Verdichtungsfähigkeit, Verformungsmodul und Wasserdurchlässigkeit, durchzuführen. Der AG behält sich vor, bei fehlender Akkreditierung des Probennehmers bzw. des Labors eine bodenphysikalische Beurteilung durch ein akkredi- tiertes Labor abzufordern. Für den Nachweis der Umweltverträglichkeit von Neuschotter oder Recyclingschotter sowie PSS / FSS gelten neben der EBV die Anforderungen des DB- Regelwerks.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 18 von 54
[Seite 19]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Der AN hat die laufende Übereinstimmung des eingebauten Materials mit den vorgelegten Nachweisen zu gewährleisten, der AG behält sich stichprobenartige Kontrolluntersuchungen vor. Bei Nichteignung ist das Material vom AN ordnungsgemäß und für den AG kostenfrei zu entsorgen. Bezüglich der Einbaudokumentation und der Vor- und Abschlussanzeigen gem. EBV siehe Ziff. 0.2.15.2.10.4. Die Erstellung der Einbaudokumentation und ggf. der Anzeigen erfolgt grundsätzlich erst nach AG seitiger Freigabe des vom AN beantragten MEB-Einbaus. Die Übermittlung einer Vor- und Abschlussanzeige an die zuständigen Behörden ist erforder- lich, wenn ein geplanter Einbau von MEB (inkl. Bodenmaterial) die nachfolgenden Kriterien erfüllt:
-
Es soll Bodenmaterial mindestens BM-F0*, Baggergut mind. BG-F0*, aufberei- teter Gleisschotter mind. GS-1 oder aufbereitete RC-Baustoffe mind. RC-1 oder jeweils höherer Materialklassen in Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete der Zone III oder höher eingebaut werden oder
-
Es soll Bodenmaterial, Baggergut oder RC-Baustoffe der Klasse 3 (BM-F3, BG- F3 oder RC-3) mit einer geplanten Einbaumenge ≥ 250 m³ eingebaut werden.
Nach dem Ende des Einbaus ist für die o. g. Materialien vom AN im System ZEDAL eine Abschlussanzeige zu erstellen.
0.2.14 Umgang mit aufarbeitungsfähigen Stoffen
Siehe 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept
0.2.15 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen
Bei Entsorgung der Stoffe wird zwischen zwei grundsätzlichen Varianten zu unterscheiden:
- Entsorgung durch den Auftraggeber (DB InfraGO AG, OE Baulogistik) siehe 0.2.15.1
- Entsorgung durch den Auftragnehmer – siehe 0.2.15.2
In nachfolgender Tabelle ist beschrieben, wer für die Entsorgung welchen Materials verant- wortlich ist und in welchem Kapitel dieser Baubeschreibung die geltenden Regelungen be- schrieben werden:
| Material | Entsorgung der Stoffe | Regelung im Punkt der | |||
|---|---|---|---|---|---|
| durch | Baubeschreibung | ||||
| Schrott (Schienen, Stahl- schwellen, Kleineisen) und/oder LST-Reststoffe | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Altschwellen (Holz / Beton) | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Altschotter incl. BRM-Material | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Bodenaushub | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| ZW in BigBag | Auftraggeber | 0.2.15.1 |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 19 von 54
[Seite 20]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
| Material | Entsorgung der Stoffe | Regelung im Punkt der Baubeschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| durch | |||||
| Rückstände aus dem Spülen von Tiefenentwässerungen | Auftragnehmer | 0.2.15.2 | |||
| Material aus dem Rückschnitt von Vegetation, Wurzelwerk., Stubben | Auftragnehmer | 0.2.15.2 | |||
| PVC-Rohre / PVC-Schächte (aus Abbruch alter Entwässe- rung) | Auftragnehmer | 0.2.15.2 | |||
| Betonrohre / Betonschächte (aus Abbruch alter Entwässe- rung) | Auftragnehmer | 0.2.15.2 | |||
| Material von alten Kabelgefäß- anlagen (Beton, PVC) | Auftragnehmer | 0.2.15.2 | |||
| Betonabbruch | Auftragnehmer | 0.2.15.2 | |||
| Asphalt aus Bahnübergängen | Auftragnehmer | 0.2.15.2 |
Für Abfälle, die der AN im Rahmen seiner Leistung erzeugt, gilt jedoch immer Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“, im Nachfolgenden nur noch „Anlage 2.13“ genannt. Für folgende sonstige Abfälle gelten gleichermaßen die Regelungen der Anlage 2.13: Asphalt, Zwischenlagen (ZW), Kabelkanäle, Betonabbruch, BÜ-Beläge, metallischer Schrott
0.2.15.1 Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept
Die nachstehenden Ausführungen gelten ergänzend zur Anlage 2.13 zum Bauvertrag.
0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept
Abholung durch den AG Übersicht der Materialien und der Abholorte und Transport ab Abholung (z.B.: Tarifpunkt oder BE-Fläche):
| Abhol- | Material | Verwendung | Abholung per | Ort | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| termin | ||||||
| Schienen (Länge max. 120 m) | Entsorgung | Schienenlade- zug / Langschie- nentransportein- heit (Aufladevor- richtung stellt AN) | Tarifpunkt |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 20 von 54
[Seite 21]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
| Abhol- | Material | Verwendung | Abholung per | Ort | Ort | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| termin | ||||||
| Bettungsreinigungs- rückstände | Entsorgung | LKW (Abladen von AN-eigenen MFS durch AN) | Bereitstellungsfläche des AN | |||
| Altschotter / Bettung (konv. Baubereiche) | Entsorgung | LKW | Bereitstellungsfläche des AN |
Transport und Übergabe durch den AN Übersicht der Materialien und der Übergabeorte:
| Übergabe- | Material | Übergabe per | Ort | |
|---|---|---|---|---|
| termin | ||||
| Betongleisschwellen | Spezialwagen (Transport durch AN auf dessen ei- genen Schwellentrans- portwagen für Umbauzug) | Transport der Wagen durch den AN zum Werk / Entsorger (Han- nover-Leinhausen) / Entladung durch Werk / Entsorger |
Beförderungserlaubnis/Transportgenehmigung Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen über öffentliche Verkehrswege zur Bereitstel- lungsfläche oder zur Entsorgungsanlage benötigt der Abfallbeförderer eine Beförderungser- laubnis nach § 54 KrWG bzw. der Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV; ersetzt TgV). Hiervon ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder Entsorgungsfachbe- triebe, soweit sie für diese Tätigkeit zertifiziert sind. Die mit dem Transport gefährlicher Abfälle befassten Beförderer müssen für den Leistungs- zeitraum über eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und 57 KrWG bzw. über eine vergleichbare europäische Qualifizierung (Einhaltung der Anforderungen der Ent- sorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV)) oder über eine Transporterlaubnis nach § 54 KrwG verfügen. Für den Transport von nicht gefährlichen Abfällen müssen die Beförderer für den Leistungs- zeitraum eine Anzeige gemäß § 53 KrWG an die zuständige Behörde vorgenommen haben. Alle zur Beförderung von Abfällen vorgesehenen Fahrzeuge sind mit zwei A–Tafeln zu kenn- zeichnen, dies gilt auch für Entsorgungsfachbetriebe. Erlaubnis (gA) bzw. Anzeige (ngA) sind jeweils vom Beförderer auf dem Fahrzeug mitzuführen. Beim Transport gefährlicher Abfälle sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzuführen: • Ausdruck des Begleitscheins mit allen Datenangaben (Auskunftsfähigkeit), • bei verspäteter Signatur des Beförderers: Vereinbarung gem. § 19 Abs. 2 NachwV.
0.2.15.1.2 Handhabung von Bodenaushub und Bauabfällen
Materialien zum Wiedereinbau bzw. Bauabfälle zur Entsorgung sind in sortenreinen Haufwer- ken aufzuhalden und bis zu einem Volumen von 500 m3 ordnungsgemäß bereitzustellen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 21 von 54
[Seite 22]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Dazu sind die anfallenden Materialien bzw. Bauabfälle nach ihrer zu erwartenden Belastung zu trennen. Unter Umständen ist die Bildung mehrerer Haufwerke auch bei geringen Aushub- oder Abbruchkubaturen erforderlich.
Die Wahl der Haufwerksstandorte und deren Flächenbedarf hat der AN in eigener Zuständig- keit gemäß seiner Baustellenlogistik nach zeitlichen- und mengenmäßigem Anfall zu ermitteln.
Bei Nutzung von Anlagen (z.B. Lager-/Umschlaganlagen) liegt es in der eigenen Verantwor- tung des AN, die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Anlage einzuhalten.
Die Haufwerke sind mit einem wetterfesten Schild, welches die Haufwerksbezeichnung und der Schadstoffklassifizierung angibt, dauerhaft zu kennzeichnen. Der AN hat die in Haufwerken bereitgestellten Materialien generell so zu sichern, dass Gefähr- dungen von Schutzgütern durch die Abfälle oder darin enthaltene Schadstoffe ausgeschlossen sind.
Abdeckung der Haufwerke auf Bereitstellungsflächen am Ort der Entstehung der Ab- fälle (BE-Fläche):
Nicht gefährlicher Abfall
-
Bei allen nicht gefährlichen Abfällen, bei denen ein zeitnaher Abtransport zur Entsorgungs- anlage (zeitnahe = unverzüglich, maximale Liegezeit auf der BE-Fläche 4 Wochen) geplant ist, ist keine Haufwerksabdichtung mittels reißfester HDPE-Folie erforderlich. Auf die Haufwerksabdeckung darf nur verzichtet werden, wenn ein gültiger Umwelttechni- scher Bericht (UTB) vorliegt. Liegt kein UTB vor, muss der Abfall ab dem ersten Liegetag auf der BE-Fläche wie in Punkt „gefährlicher Abfall“ beschrieben behandelt werden.
-
Alle nicht gefährlichen Abfälle mit der Einstufung ab LAGA Z 1.2 bzw. GS 2/RC 2/ BM 2 gemäß EBV oder höher, die länger als 4 Wochen auf der BE-Fläche bereitgestellt werden, sind immer mit einer Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE- Folie gemäß nachfolgender Darstellung zu sichern. Das von der Oberflächenabdichtung anfallende unbelastete Niederschlagswasser ist abzuleiten. Dies gilt auch, wenn der Um- gang mit dem Abfällen wie in Punkt „nicht gefährlicher Abfall – Erster Absatz“ beschrieben geplant ist und es zu Verzögerungen beim Abtransport kommt, so dass der Abfall länger als 4 Wochen auf der BE Fläche liegt.
Gefährlicher Abfall
- Bei allen nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Abfällen, unabhängig von der Lie- gezeit auf der BE-Fläche, ist immer eine Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE-Folie und zusätzlich eine entspr. HDPE-Folie gem. nachfolgender Abbil- dung zur Untergrundabdichtung vorzusehen. Alternativ zu der beschriebenen Untergrundabdichtung mit HDPE-Folie ist die Nutzung ei- nes mit Bitumen oder Beton befestigten / versiegelten Untergrundes einschließlich einer Entwässerung der Fläche möglich.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 22 von 54
[Seite 23]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Systemskizze Sicherung eines Haufwerkes Wenn auf der Ladestelle eine Asphaltdecke in Straßenbauweise vorhanden ist, kann auf die Folienverwendung (Abdeckung Boden und Abdeckung Haufwerk) verzichtet werden.
0.2.15.1.3 Deklarationsanalytik
Die Deklarationsanalytik wird durch den AG durchgeführt. Das Ergebnis der Deklarationsanalytik liegt noch nicht vor. Es ist jedoch von einer Belastung größer/gleich Z 1.2, GS-2, BM-F2, RC-2 auszugehen.
0.2.15.2 Entsorgung durch den Auftragnehmer / Zuführung
0.2.15.2.1 Allgemeine Pflichten und Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer richtet seine Leistung darauf aus, den Anfall von Bau- und Abbruchabfällen im Bauvorhaben zu minimieren, indem er z.B. durch selektiven Bodenabtrag und einen sepa- rierenden Rückbau gewährleistet, dass die im Bauvorhaben anfallenden Materialien und Ab- fälle sortenrein gewonnen und getrennt bereitgestellt werden. Der AN hat in seiner Ausführungsplanung (z.B. Massenkonzept) und Baudurchführung, soweit rechtlich zulässig und wirtschaftlich vorteilhaft, die vorrangige Wiederverwendung von Boden und ggf. weiteren Stoffen im Bauvorhaben anstelle von Ausbau und Entsorgung umzusetzen. Nach Zuschlagserteilung hat der AN entsprechend frühzeitig mit den erforderlichen bodenphy- sikalischen Untersuchungen, soweit möglich unter Verwendung von Rückstellproben des AG, zu beginnen, um die Möglichkeiten zur Wiederverwendung des Materials abzuklären. Beim Antreffen von bisher nicht bekannten Bodenverunreinigungen und Altablagerungen ist der AN verpflichtet, die Bauarbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Der betreffende Bereich ist zu sichern und die Projektleitung, die BÜW und die umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜW) des Auftraggebers zu informieren.
Sach- und Fachkundenachweise Der Auftragnehmer hat vor Ort auf der Baustelle einen Abfallverantwortlichen (i.S.d. § 59 KrWG) mit der Qualifikation eines Abfallbeauftragten / Fachbauleiters zu stellen. Der Abfall- verantwortliche muss über einen Sachkundenachweis für die Probenahme fester Abfälle ge- mäß LAGA PN 98 verfügen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 23 von 54
[Seite 24]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Sofern der AN vom AG mit der Durchführung von chemischen Untersuchungen / Deklarations- analysen beauftragt wird, hat er für die Probenahme einen unabhängigen und für die Art der Probenahme fach- und sachkundigen Probenehmer (LAGA PN98), für die Analytik und Gut- achtenerstellung ausschließlich einen nach DIN EN ISO / IEC 17025 akkreditierten Nachauf- tragnehmer einzusetzen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten darf der AN Leistungen der Probenahme oder Be- wertung von Analyseergebnissen (Prüfberichte) nicht an Nachunternehmer beauftragen, wenn diese gleichzeitig am Entsorgungsvorgang beteiligt sind, z.B. Entsorgungsunternehmen, Ab- fallmakler und Transportunternehmen. Der Auftragnehmer hat dem AG die für diese Tätigkeiten vorgesehenen Nachunternehmer unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entsorgungskonzept AN, nament- lich und unter Vorlage der notwendigen Fach- und Sachkundenachweise bzw. Zertifikate zu benennen.
Entsorgungskonzept AN Der AN hat auf der Basis der Vergabeunterlagen und der Gegebenheiten des Bauvorhabens ein verbindliches, vorhabenbezogenes Entsorgungskonzept für die Baudurchführung gemäß der M.01.02.15.03 Anlage 8 „Mustergliederung Entsorgungskonzept AN“ zu erstellen. Über den ausgeschriebenen Analysenumfang hinaus erforderliche Parameter für die Abfallde- klaration sind mit Übergabe des Entsorgungskonzepts AN anzuzeigen und durch den AG zu genehmigen, für die Analytik nach EBV bzw. LAGA gelten dazu gesonderte Vorgaben, vgl. Kapitel 0.2.15.2.5 Über die vom AG genehmigten Parameter hinausgehenden Änderungen bzw. nachträgliche Änderungen auf Verlangen des AN werden nicht berücksichtigt und gehen zu seinen Lasten. Das Vorliegen eines bestätigten Entsorgungskonzeptes ist Voraussetzung für jegliche Wieder- einbau- oder Entsorgungsmaßnahmen.
0.2.15.2.2 Definition Abfallerzeuger und Abfallbesitzer
| Abfallerzeuger gemäß KrWG § 3 Abs. 8 ist: | DB InfraGO AG, Region Nord, Projekte Netz Bremen (V.IW-N-P 321) Vertragsabwickelnde Stelle gem. Bauvertrag |
|---|---|
| Abfallbesitzer gemäß KrWG § 3 Abs. 9 ist: | der Auftragnehmer (AN) |
Der Abfallerzeuger ist für die Bau- und Abbruchabfälle, die unmittelbar aus der Baumaßnahme stammen (z.B. Oberbaumaterial, Bodenaushub, Bauschutt, Kabel, Schrott), rechtlich verant- wortlich. Der Auftragnehmer wird für diese Abfälle Abfallbesitzer. Er wird vom Abfallerzeuger mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben des Abfallerzeugers beauftragt. Die im Vorhaben anfallenden Bau- und Abbruchabfälle sind vom AN ordnungsgemäß (rechts- konform) und schadlos unter Einhaltung aller im Bauvertrag enthaltenen Vorgaben zu entsor- gen, hierfür haftet der AN dem AG. Die Abfallerzeugereigenschaft und das Eigentum der DB / DB InfraGO AG an den Bau- und Abbruchabfällen des Bauvorhabens endet mit der Entsor- gung. Der AN stellt sicher, dass die von Ihm mit dem Transport und der Entsorgung beauftragten Nachunternehmer zuverlässig, fachlich geeignet und rechtlich befugt sind, daher hat der AN für die Beförderung der Bauabfälle nur zugelassene Transporteure und für deren Entsorgung
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 24 von 54
[Seite 25]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu binden. Entsprechende Unterlagen sind unmittel- bar nach Auftragserteilung, spätestens mit dem Entsorgungskonzept AN, an den AG zu über- geben. Der AN hat den AG unverzüglich über geänderte Annahmekriterien von Entsorgungsanlagen, den vorgesehenen Wechsel des Entsorgers bzw. der Entsorgungsanlage sowie über Abstim- mungs- / Genehmigungserfordernisse mit den zuständigen Behörden zu informieren. Abstim- mungen mit den Behörden erfolgen ausschließlich durch den AG. Der AN ist Abfallerzeuger und Abfallbesitzer gemäß §3 Abs. 8+9 KrWG für die Abfälle, die er u.a. durch Lieferungen sowie den Betrieb und die Unterhaltung der Baustelleneinrichtung er- zeugt (z.B. Verbaumaterialien, Material zur Erstellung von Baustraßen, Verpackungen). Diese Abfälle sind von ihm selbständig und separat von den Abfällen des AG gemäß den einschlä- gigen Rechtsvorschriften zu entsorgen und werden nicht gesondert vergütet. Auf Anforderung sind dem AG Verbleibsnachweise für diese Abfälle in Kopie zu übergeben.
0.2.15.2.3 Betrieb von Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflä-
chen für Abfälle
Der AN hat für alle vom AG zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtungs- und Bereitstel- lungsflächen inklusive Baustellenzufahrten ein Beweissicherungsverfahren nach BBodSchV für den anstehenden Unterboden durchzuführen. Da die Baustelleneinrichtungs- und Bereit- stellungsflächen i.d.R. auf dem Unterboden aufbauen, sind die chemischen Bodenuntersu- chungen zur Beweissicherung nach dem Abschieben und vor dem Wiederandecken des Oberbodens vorzunehmen. Der Analyseumfang ist mit dem AG vorab abzustimmen (siehe Wirkungspfade BBodSchV). Eine Bodenverschlechterung und eine ggf. daraus resultierende Bodenmelioration gehen zu Lasten des AN als Verursacher. Sofern der AN zusätzliche Flächen außerhalb der vom AG zur Verfügung gestellten oder an- derweitig genehmigten Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen bzw. außerhalb der Baustelle / der Erstreckung der Bau- und Betriebsanweisung (BETRA) zur Bereitstellung oder Aufbereitung nutzen will, hat er selbständig die hierfür notwendigen privatrechtlichen und öf- fentlich - rechtlichen Genehmigungen (z.B. gemäß 4. BImSchV) einzuholen und diese dem AG vor der Nutzung nachweisfähig (z.B. Bescheid) vorzulegen. Der AN hat auch für diese Flächen einschließlich der Zufahrten ein Beweissicherungsverfah- ren nach BBodSchV durchzuführen. Sofern der AN auf o.g. baustellenfernen, nicht planfestgestellten Flächen mehr als 100 t nicht gefährliche bzw. mehr als 30 t gefährliche Abfälle bereitstellt (zwischenlagert) oder behandelt oder auf baustellennahen Flächen über einen längeren Zeitraum zwischenlagert oder behan- delt, hat er gemäß 4. BImSchV vor Nutzungsbeginn eine Genehmigung der zuständigen Im- missionsschutzbehörde zu beantragen. In Bezug auf die o.g. Flächen hat der AN dem AG auf Anforderung die für ein ggf. erforderli- ches Planänderungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt oder einem sonstigen Genehmi- gungsverfahren der zuständigen Behörde notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Alle mit den vorgenannten Anforderungen verbundenen Leistungen sind in das Angebot ein- zurechnen, es erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die für die Bereitstellung von Abfällen und damit der Lagerung von wassergefährdenden Stof- fen vorgesehenen Bereitstellungsflächen ohne Planfeststellung bzw. ohne direkten Baustel- len-/ BETRA-Bezug sind vom Auftragnehmer auf Anordnung des AG als AwSV – Anlage mit entsprechenden Anforderungen (u.a. Eignungsfeststellung, Anlagendokumentation, Betriebs- anweisung, Betriebstagebuch, Überwachungs- und Prüfpflichten) zu betreiben.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 25 von 54
[Seite 26]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.2.15.2.4 Leistungen des AN zur Umsetzung der Gewerbeabfallverord-
nung
Der Auftragnehmer hat die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einzu- halten. Die GewAbfV betrifft diverse nicht gefährliche Siedlungsabfälle (hausmüllähnliche Ab- fälle) des 20iger AVV- Nummernkreises z.B. Papier, Pappe, Glas sowie folgende nicht gefähr- lichen Bauabfälle:
• AVV 170101 Beton • AVV 170102 Ziegel • AVV 170103 Fliesen u. Keramik • AVV 170107 gemischter Bauschutt • AVV 170202 Glas • AVV 170203 Kunststoff • AVV 170401 bis 170407 div. Metalle • AVV 170411 nicht gefährliche Kabel • AVV 170201 Holz • AVV 170604 Dämmmaterial • AVV 170302 Bitumengemische.
Diese Abfälle sind vom AN grundsätzlich getrennt auszubauen, getrennt zu halten bzw. bereit zu stellen, zu befördern sowie vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Eine Entsorgung von Gemischen der o.g. Abfälle ist unbedingt zu vermeiden. Sofern Gewerbeabfälle aus den gemäß GewAbfV zulässigen Gründen als Gemische anfallen, sind diese unverzüglich und nachweislich zur Auftrennung in die Teilfraktionen den dafür zu- gelassenen Aufbereitungsanlagen (Siedlungsabfälle) bzw. Vorbehandlungsanlagen (Bauab- fälle) zuzuführen. Ist eine Abfalltrennung oder Aufbereitung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu- mutbar, sind die Gemische möglichst hochwertig zu verwerten, ist auch dies nicht möglich, sind die Gemische ordnungsgemäß und gemeinwohlverträglich zu beseitigen. Als Nachweise über die Getrennthaltung, die abweichend erforderliche Vorbehandlung / Auf- bereitung oder die abweichend erforderliche schadlose, hochwertige sonstige Verwertung hat der Auftragnehmer dem AG geeignete Dokumente, wie z.B. Haufwerkslagepläne, Probenah- meprotokolle einschließlich Fotodokumentation zu übergeben. In den Unterlagen sind die Ab- weichungen von den Vorgaben der GewAbfV unter Verwendung der Kategorien der GewAbfV nachvollziehbar zu dokumentieren und zu begründen, die Dokumente sind von der BÜ zu be- stätigen und mit den zur Freigabe der Entsorgung der Gemische durch den AG eingereichten Entsorgungsnachweisen zu übermitteln und im eANV / e-Akte zu hinterlegen.
0.2.15.2.5 Systematik der zu vergebenden Entsorgungsleistungen für mi-
neralische Bau- und Abbruchabfälle
Der AG schreibt die im gegenständlichen Bauvorhaben zu erbringenden Entsorgungsleistun- gen von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen (MBA) zur Verwertung über ein Leistungs- verzeichnis aus, das sich an den in Anlage 1 Tab. 1 – 4 und Anlage 4 Tab. 2.2 der der Ersatz- baustoffverordnung (EBV) definierten Materialklassen bzw. Materialwerten orientiert, aber um zusätzliche Materialwerte erweitert wurde. Diese zusätzlichen Materialwerte sind erforderlich, um alle relevanten Schadstoffe zu erfassen und um die mineralischen Abfälle als gefährlich / nicht gefährlich einstufen und einer AVV-Nr. zuordnen zu können. Diese Regelung betrifft fol- gende Abfallarten:
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 26 von 54
[Seite 27]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
| Abfallbezeichnung | Abfallschlüssel AVV | Materialklasse gemäß EBV |
|---|---|---|
| Boden ≤ 10% mineralische Fremd- bestandteile | 17 05 04 | BM-0, BM-0* BG-0, BG-0* |
| Boden > 10% u. ≤ 50% minerali- sche Fremdbestandteile | 17 05 04 | BM-F0*, BM-F1, BM-F2, BM-F3 BG-F0*, BG-F1, BG-F2, BG-F3 |
| Gleisschotter | 17 05 08 | GS-0, GS-1, GS-2, GS-3 |
| Beton(bruch) | 17 01 01 | RC-1, RC-2, RC-3 |
| Ziegel | 17 01 02 | |
| Fliesen und Keramik | 17 01 03 | |
| Gemische aus Beton, Ziegeln, Flie- sen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen | 17 01 07 |
BM-x: Bodenmaterial Materialklasse X mit ≤ 10% mineralische Fremdbestandteile BM-Fx: Bodenmaterial Materialklasse X mit > 10% u. ≤ 50% mineralische Fremdbestandteile
Die vereinbarte Leistungsbeschreibung und Vergütung stellen die vertragliche und abfallrecht- liche Grundlage für die Erbringung der vereinbarten Entsorgungs- und Transportleistungen und ggf. Analytikleistungen des Auftragnehmers dar. Der AN hat dies bei der Vertragsgestal- tung mit den von ihm gebundenen Ingenieurbüros/ Untersuchungsstellen sowie Aufberei- tungs- und Verwertungsanlagen und Beförderern zu berücksichtigen. Der AG wird die mineralischen Bau- und Abbruchabfälle (MBA) je Haufwerk / Ausbaukubatur gemäß EBV / LAGA zu untersuchen und klassifizieren lassen, um diese den entsprechenden Entsorgungspositionen des Bauvertrages zuordnen zu können. Der AG schreibt die im gegenständlichen Bauvorhaben zu erbringenden Entsorgungsleistun- gen von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen zur Beseitigung (größer LAGA Z2 / größer jew. Materialklasse 3 nach EBV) auf Grundlage der Deponieverordnung mit Positionen für die Deponieklassen I-III aus.
0.2.15.2.6 Umgang mit Rückbau- und Abbruchabfällen
Die vom AN durchzuführenden Rückbau- und Abbrucharbeiten umfassen den Rückbau der vollständigen ober- und unterirdischen Bauwerkssubstanz, die Entkernung und Demontage der diversen, ggf. schadstoffhaltigen Baustoffe, Einrichtungsgegenstände, Installationen und Anlagen, den Transport und die fachgerechte Entsorgung aller anfallenden Abfälle und ggf. die Verfüllung der Baugruben mit unbelastetem Bodenaushub. Im Vorfeld der Rückbauarbeiten hat der AN zusammen mit dem Fachgutachter des AG bzw. mit der Bauüberwachung vor Ort eine Bestandsaufnahme der abzubrechenden Bausubstanz vorzunehmen, insbesondere wenn diese noch nicht auf ihre Zusammensetzung und mögliche Schadstoffbelastung untersucht wurde. Auffällige Bauteile mit Schadstoffverdacht, z.B. Öl- und Schmierstoffverunreinigungen, Teer- oder Bitumenanstriche, sind farblich zu kennzeichnen. Anschließend hat der Auftragnehmer Bau die erforderlichen Rückbau- und Abbrucharbeiten detailliert im Entsorgungskonzept zu beschreiben, vom AG übergebene Gutachten und che- mische Analysen sind zu berücksichtigen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 27 von 54
[Seite 28]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Vor dem eigentlichen Abbruch sind alle schadstoffhaltigen bzw. entsorgungsaufwendigen Ma- terialien aus dem Bauwerk auszubauen und getrennt zur Entsorgung bereitzustellen. Anschlie- ßend ist der verbleibende Rohbau abzubrechen und sortenrein zur Entsorgung bereitzustellen. Alle Aufwendungen für die vorgenannten Sachverhalte sind in das Angebot einzurechnen, es erfolgt keine gesonderte Vergütung. Werden beim Rückbau der baulichen Anlagen zuvor unentdeckte, auffällige Bauteile mit Schadstoffverdacht (kontaminierte Baustoffe) vorgefunden, sind die Bauarbeiten unverzüglich zu unterbrechen, die betreffende Baustelle zu sichern und die Bauüberwachung sowie der für Umweltschutzbelange verantwortliche Mitarbeiter unverzüglich zu informieren.
0.2.15.2.7 Umgang mit LST- und TK-Reststoffen sowie Schrott
Siehe 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept Die Wiederverwendung bzw. Verschrottung/Verkauf von nicht wieder verwendungsfähigen Ei- sen-, Stahl- und NE- Recyclingmaterial sowie LST- und Telekommunikations-Restbaustoffen erfolgt durch den AG, die genannten Restbaustoffe verbleiben bis zum ordnungsgemäßen Abschluss der Entsorgung in dessen Eigentum. Der AN hat den Anfall dieser Materialien unter Angabe von Art, Menge, Größe und Anfallort 4 Wochen vor dem geplanten Ausbau schriftlich beim AG anzuzeigen. Die Aufwendungen hier- für sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Zur Wiederverwendung bzw. Verschrottung/Verkauf vorgesehene Material ist durch den AN auf den zugewiesenen Bereitstellungsflächen bereitzustellen, von diesen Flächen erfolgt die Übernahme dieser Materialien durch einen vom AG benannten Empfänger. Vom AN ist der Verbleib aller Restbaustoffe in einer Tabelle gesondert nach Bauabschnitten zu dokumentieren. Die Aufwendungen hierfür sind einzukalkulieren und werden nicht geson- dert vergütet.
0.2.15.2.8 Haufwerksbildung und Bereitstellung für Oberbau
Materialien zum Wiedereinbau bzw. Bauabfälle zur Entsorgung sind in sortenreinen Haufwer- ken aufzuhalden und bis zu einem Volumen von 500 m3 ordnungsgemäß bereitzustellen. Dazu sind die anfallenden Materialien bzw. Bauabfälle nach ihrer zu erwartenden Belastung zu trennen. Unter Umständen ist die Bildung mehrerer Haufwerke auch bei geringen Aushub- oder Abbruchkubaturen erforderlich.
Die Wahl der Haufwerksstandorte und deren Flächenbedarf hat der AN in eigener Zuständig- keit gemäß seiner Baustellenlogistik nach zeitlichen- und mengenmäßigem Anfall zu ermitteln.
Bei Nutzung von Anlagen (z.B. Lager-/Umschlaganlagen) liegt es in der eigenen Verantwor- tung des AN, die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Anlage einzuhalten.
Die Haufwerke sind mit einem wetterfesten Schild, welches die Haufwerksbezeichnung und der Schadstoffklassifizierung angibt, dauerhaft zu kennzeichnen. Der AN hat die in Haufwerken bereitgestellten Materialien generell so zu sichern, dass Gefähr- dungen von Schutzgütern durch die Abfälle oder darin enthaltene Schadstoffe ausgeschlossen sind.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 28 von 54
[Seite 29]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Abdeckung der Haufwerke auf Bereitstellungsflächen am Ort der Entstehung der Ab- fälle (BE-Fläche):
Nicht gefährlicher Abfall
-
Bei allen nicht gefährlichen Abfällen, bei denen ein zeitnaher Abtransport zur Entsorgungs- anlage (zeitnahe = unverzüglich, maximale Liegezeit auf der BE-Fläche 4 Wochen) geplant ist, ist keine Haufwerksabdichtung mittels reißfester HDPE-Folie erforderlich. Auf die Haufwerksabdeckung darf nur verzichtet werden, wenn ein gültiger Umwelttechni- scher Bericht (UTB) vorliegt. Liegt kein UTB vor, muss der Abfall ab dem ersten Liegetag auf der BE-Fläche wie in Punkt 2 beschrieben behandelt werden.
-
Alle nicht gefährlichen Abfälle mit der Einstufung ab LAGA Z 1.2 bzw. RC 2/ BM 2 gemäß EBV oder höher, die länger als 4 Wochen auf der BE-Fläche bereitgestellt werden, sind immer mit einer Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE-Folie gemäß nachfolgender Darstellung zu sichern. Das von der Oberflächenabdichtung anfal- lende unbelastete Niederschlagswasser ist abzuleiten. Dies gilt auch, wenn der Umgang mit dem Abfällen wie in Punkt 1.1. beschrieben geplant ist und es zu Verzögerungen beim Abtransport kommt, so dass der Abfall länger als 4 Wochen auf der BE Fläche liegt.
Gefährlicher Abfall
- Bei allen nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Abfällen, unabhängig von der Lie- gezeit auf der BE-Fläche, ist immer eine Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE-Folie und zusätzlich eine entspr. HDPE-Folie gem. nachfolgender Abbil- dung zur Untergrundabdichtung vorzusehen. Alternativ zu der beschriebenen Untergrundabdichtung mit HDPE-Folie ist die Nutzung ei- nes mit Bitumen oder Beton befestigten / versiegelten Untergrundes einschließlich einer Entwässerung der Fläche möglich.
Für alle Haufwerke hat der Auftragnehmer dem AG folgende Dokumente zu übergeben:
• Aushubprotokoll mit Angaben zu Bezeichnung, Lage, Ortsbeschreibung (Damm, Stre- cke, Bauwerk usw.), Materialart sowie Art und geschätzter Anteil von Fremdstoffen (Schotter, Bauschutt, Wurzeln etc.), Auffälligkeiten (Färbung, Geruch usw.),
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 29 von 54
[Seite 30]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
• Fotodokumentation, • Lageplan der Haufwerke mit Angabe der Bezeichnung, Materialart und Menge, • Mengenermittlung (durch AN im Beisein der BÜW oder des Fachgutachters des ANs vorzunehmen).
Die zuvor beschriebenen Leistungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
0.2.15.2.9 Deklarationsanalytik
Die Deklarationsanalytik wird durch den AG beigestellt. Der AN hat dazu die Durchführung jeder einzelnen baubegleitenden Analyse für alle im Bauvorhaben anfallenden Materialien ein- schließlich Altschotter jeweils 21 Kalendertage vorher über den AG zu veranlassen. Der AN hat dies in seinem Bauablauf zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Eine Beprobung mineralischer Stoffe im eingebauten Zustand (in situ) und ein direkter Aushub und eine Abfuhr ist nur nach schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Der Ausbau der Ma- terialien hat unter kontinuierlicher Begleitung durch die Fachbauüberwachung Abfall und den Abfallverantwortlichen des AN zu erfolgen. Für die chemische Untersuchung von Altschotter bzw. seiner Kornfraktionen ist zusätzlich die Altschotterrichtlinie RIL 880.4010 „Bautechnik; Verwertung von Altschotter“ zu berücksichtigen (z.B. Siebschnitt bei 31,5 mm, keine Hochrechnung der Ergebnisse der Feinfraktion auf die Gesamtfraktion). Der Untersuchungsumfang und die Bewertungsgrundlagen für Altschotter sind mit dem AG abzustimmen.
0.2.15.2.10 Elektronische Nachweisführung über die Entsorgung von Ab-
fällen
Das Nachweisverfahren besteht grundsätzlich aus der Vorabkontrolle der Zulässigkeit des Entsorgungsweges (z.B. Anlagengenehmigung, Efb-Zertifikat, etc.) und der Verbleibskontrolle über die ordnungsgemäß durchgeführte Entsorgung (Transportpapiere als Verbleibsnach- weise). Für alle im Bauvorhaben anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Bau- und Abbruch- abfälle ist eine Nachweisführung über die Entsorgung im elektronischen Abfallnachweisver- fahren (eANV) zu gewährleisten. Der AN, dessen Abfallverantwortlicher und die von ihm beauftragten Nachunternehmer sowie Abfallbeförderer und Entsorger haben aktiv an der Vorbereitung und Durchführung des Nach- weisverfahrens im eANV mitzuwirken. Die projektspezifische Ausgestaltung und das Zusammenwirken zwischen AN und AG sind im Entsorgungskonzept des AN auf der Basis der M.01.02.15.03 Anlagen 7 „Aufgabenverteilung Abfallmanagement“ und 12a „Leitfaden zur Realisierung des elektronischen Nachweisverfah- rens (eANV) für nicht gefährliche Abfälle im ZEDAL“ zu beschreiben und vom AG zu bestäti- gen. Der AN hat innerhalb von 14 Werktagen nach Vorliegen der Genehmigung des Entsorgungs- weges (Entsorgungsnachweis EN/VN) mit der Entsorgung der bereitgestellten Abfälle zu be- ginnen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 30 von 54
[Seite 31]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.2.15.2.10.1 Technische Voraussetzungen für das elektronische Abfall-
Nachweis-Verfahren
Vom Auftragnehmer sind folgende eANV - Zugänge und anwendungsbereite Geräteausstat- tungen für den Abfallbeauftragten / Bevollmächtigten des AN und die Beförderer auf der Bau- stelle zur Verfügung zu stellen. Die Ausstattung und die Zugänge sind im Entsorgungskonzept des AN zu dokumentieren:
• Gebräuchliche Computerhardware inkl. DSL-Verbindung (Internet) oder gleichwertig • Abfallerfassungssoftware inklusive eigenständigem Zugang, kompatibel zur Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS)
Sofern die vom AN beauftragten Beförderer und / oder Entsorger (NAN) nicht am elektroni- schen Nachweisverfahren über nicht gefährliche Abfälle mitwirken, hat sich der AN entweder als „Sonstiger Beteiligter“ oder als Bevollmächtigter einen eigenen Zugang zu einem geeigne- ten eANV-System (Provider) inkl. ZKS-Postfach zu schaffen und zusätzlich folgendes zu ge- währleisten:
• Ausstattung und Schulung der örtlichen Mitarbeiter des AN mit persönlichen Signatur- karten nach digitalem Signaturgesetz • Nachweis der abfallrechtlichen Qualifikation der signaturberechtigten Mitarbeiter • Erfassung der Entsorgungsvorgänge im eANV in der Rolle der nicht mitwirkenden Be- förderer / Entsorger gemäß Anlage 12a „Leitfaden zur Realisierung des elektronischen Nachweisverfahrens (eANV) für nicht gefährliche Abfälle im ZEDAL“ zum M.01.02.15.03.
Die DB InfraGO AG verwendet als eANV-System das Programm „ZEDAL“ der „Abfallmanage- ment Datenverarbeitungs AG“ Recklinghausen. Zur Vereinfachung der Arbeitsabläufe wird dem AN empfohlen, sich für einen Zugang zur ZEDAL - Portallösung anzumelden.
0.2.15.2.10.2 Vorab- und Verbleibskontrolle für gefährliche Abfälle
Vorabkontrolle
Das Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle beinhaltet grundsätzlich eine Beteiligung der zuständigen Abfallbehörde im Wege der behördlichen Bestätigung bzw. Kenntnisnahme des Entsorgungsnachweises. Der EN für gefährliche Abfälle besteht im eANV aus folgenden Dokumenten:
• Deckblatt des Entsorgungsnachweises (DEN) • Verantwortliche Erklärung des Abfallerzeugers (VE) • Untersuchungsbericht / Deklarationsanalyse (DA) in Dateiform • ggf. Ergänzendes Formblatt für die Beauftragung / Bevollmächtigung / Andienung (EGF) • Annahmeerklärung des Entsorgers (AE) und • behördliche Bestätigung (Genehmigung) der für die Entsorgungsanlage zuständigen Abfallbehörde (BB).
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 31 von 54
[Seite 32]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Der AN hat dem AG mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Entsorgungstermin mitzuteilen, dass ein Entsorgungsnachweis für die Entsorgung gefährlicher Abfälle oder von POP-Abfällen benötigt wird und dazu folgende Dokumente vorzulegen bzw. im eANV einzustellen:
• die Deklarationsanalysen mit gutachterlichem Bericht und Probenahmeprotokoll • die Anlagengenehmigungen, z.B. Entsorgungsfachbetriebszertifikat oder BImSch-Ge- nehmigung der vorgesehenen Entsorgungsanlagen, • das EfB-Zertifikat bzw. die Beförderungserlaubnis des Beförderers nach § 54 KrWG für die Beförderung von gefährlichem Abfall
Durch den AG wird anschließend der elektronische Entsorgungsnachweis im eANV erstellt. Der AG beauftragt den AN durch Ausfüllen des sog. Ergänzenden Formblatts (EGF) mit der Gebührenübernahme für das Genehmigungs- / Andienungsverfahren für die durch den AN zu entsorgenden Abfälle. Dazu hat der AN das EGF vor dem AG elektronisch zu signieren. Nach Vorliegen aller Dokumente signiert der AG die Verantwortliche Erklärung (VE) und über- mittelt diese elektronisch an den vom AN benannten Entsorger. Dieser füllt die Annahmeer- klärung (AE) aus und signiert diese, anschließend erfolgt die elektronische Übermittlung an die Behörde zur Genehmigung (Grundverfahren) bzw. zur Kenntnis (privilegiertes Verfahren). Die Nutzung von Sammelentsorgungsnachweisen für gefährliche Abfälle und für POP-Abfälle durch den AN ist nur nach schriftlicher Zustimmung des zuständigen Teamleiters Umwelt- schutz zulässig.
Verbleibskontrolle Der AN hat beim verantwortlichen Bauüberwacher rechtzeitig seinen Bedarf an Transportdo- kumenten (BS, ÜS) anzumelden und die behördliche Nummer des Beförderers mitzuteilen (Voraussetzung für die elektronische Dokumentenübermittlung). Anschließend erstellt die zuständige BÜW in Abstimmung mit dem AG das elektronische Mus- tertransportdokument und generiert daraus die benötigte Anzahl von elektronischen Begleit- scheinen und signiert diese. Die im Auftrag des AN tätigen Abfallbeförderer haben die Transportdokumente bei Abfallüber- nahme auf der Baustelle elektronisch zu signieren. Sofern die Signatur der Beförderer abweichend davon erst unmittelbar vor Abfallübergabe beim Entsorger erfolgen soll, ist hierzu mit dem AG eine gesonderte schriftliche Vereinbarung nach § 19(2) NachwV zu treffen M.01.02.15.03 Anlage 13 „Vereinbarung über die verspätete Signatur des Abfallbeförderers“. Bei Verwendung eines Sammelentsorgungsnachweises ist der Übernahmeschein vom Beför- derer/Entsorger auf die Abfallerzeugernummer des AG auszustellen und dem AG elektronisch zu übermitteln.
0.2.15.2.10.3 Vorab- und Verbleibskontrolle für nicht gefährliche Abfälle
Vorabkontrolle
Der Entsorgungsnachweis über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle im eANV besteht aus den gleichen Dokumenten wie der EN für gefährliche Abfälle, ausgenommen das Ergänzende Formblatt (EGF) und die Behördliche Bestätigung (BB).
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 32 von 54
[Seite 33]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Zur Vorbereitung der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle hat der AN folgende Dokumente vorzulegen bzw. im eANV einzustellen: • die Anlagengenehmigungen (Entsorgungsfachbetriebszertifikat / BImSch-Genehmi- gung) der vorgesehenen Entsorgungsanlagen und • das EfB-Zertifikat bzw. die Anzeige des Beförderers nach § 53 KrWG bzw. für die Be- förderung von ngA • Untersuchungsbericht / Deklarationsanalyse (DA) in Dateiform
und zur Vervollständigung und Signatur an den AG elektronisch zu übermitteln.
Auf Basis dieser Angaben erstellt der AG den Vereinfachten Entsorgungsnachweis im eANV, signiert die VE und leitet den Vereinfachten Entsorgungsnachweis an den vom AN beauftrag- ten Entsorger weiter. Der Entsorger erstellt und signiert die Annahmeerklärung, damit ist der VN vollständig.
Nimmt der Entsorger nicht am elektronischen Nachweisverfahren für nicht gefährliche Abfälle teil, hat der Auftragnehmer die vom Entsorger unterschriebene Annahmeerklärung einzuholen, einzuscannen und dem VE als Anhang beizufügen. Die Annahmeerklärung ist vom AN auszu- füllen und mit folgendem Zusatz zu signieren: „ENT nimmt nicht am eANV für ngA teil, AE wird als Datei beigefügt. Signiert für den ENT: AG, siehe Original-AE im Anhang.
Sofern der AN nicht gefährlichen Bodenaushub zur Verwertung in gesonderte Maßnahmen z.B. in andere Baustellen oder landwirtschaftliche Flächen verbringen will, hat er für die Vor- abkontrolle einen Vereinfachten Entsorgungsnachweis (VN) zu verwenden und als Anhang die aktuelle Einbaugenehmigung der zuständigen Bodenschutzbehörde für das Material beizufü- gen. Die Verbleibskontrolle erfolgt mittels elektronischem Registerbeleg (ZEDAL).
Verbleibskontrolle
Der Transport der Abfälle hat direkt und nur zu den freigegebenen Entsorgungsunternehmen gemäß Entsorgungsnachweis zu erfolgen. Eine Abweichung bedarf in jedem Fall der vorheri- gen Zustimmung des AG. Für die elektronische Verbleibskontrolle für nicht gefährliche Abfälle (ngA) sind Registerbelege (RB) zu verwenden. Der AN hat beim verantwortlichen Bauüberwacher seinen Bedarf an RB mindestens 3 Arbeitstage vorher anzumelden und die behördliche Nummer des Beförderers mitzuteilen (Voraussetzung für die elektronische Dokumentenübermittlung).
Anschließend erstellt die zuständige BÜW in Abstimmung mit dem AG das Mustertransport- dokument (Registerbeleg), generiert daraus die benötigte Anzahl elektronischer Registerbe- lege und signiert diese.
Sofern die beauftragten Beförderer (BEF) und / oder Entsorger (ENT) nicht an der elektroni- schen Verbleibskontrolle für nicht gefährliche Abfälle teilnehmen, hat der AN die entsorgten Abfallmengen auf der Grundlage vorliegender Wiegenoten (Lieferschein nur nach Rückspra- che mit dem AG) zu erfassen und den Registerbeleg in der Spalte des Beförderers und Ent- sorgers qualifiziert zu signieren. Der BEF hat unmittelbar bei Übernahme des Abfalls den Re- gisterbeleg zu signieren. Der ENT hat spätestens 10 Tage nach Annahme des Abfalls zu sig- nieren. Wird ein Registerbeleg für größere Chargen als die Transportmenge eines LKW erstellt und sind unterschiedliche Beförderer tätig, ist die Abfuhr des Abfalls von der Baustelle und die Übernahme durch den Entsorger nur durch die Signatur des Abfallerzeugers / BÜW und des
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 33 von 54
[Seite 34]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Entsorgers auf dem Registerbeleg nachzuweisen, die Signatur des Beförderers entfällt. Die im Registerbeleg einzutragende Abfallmenge ist dabei aus der Gesamtmenge der in den Wiege- scheinen erfassten Abfallmenge zu errechnen. Als direkter Nachweis für die erfolgte Abfallübernahme auf der Baustelle hat der AN hat die von ihm beauftragten Beförderer zu veranlassen, die erforderlichen Registerbelege als Papier- ausdruck zur Abfallübernahme auf die Baustelle mitzubringen, darauf die Übernahme zu quit- tieren und den unterschriebenen RB-Ausdruck der BÜW zu übergeben.
Auf den Verbleibsnachweisen bzw. entsprechenden Zusatzdokumenten hat der AN auch die Dokumentationsanforderungen gemäß der Gewerbeabfallverordnung niederzulegen.
Der aktualisierte Entsorgungsstand aller Haufwerke ist binnen 5 Arbeitstagen in einer Hauf- werksliste zu überführen und an die BÜW und den AG (zur Verbleibskontrolle) zu übergeben.
0.2.15.2.10.4 Anzeige- u. Dokumentationspflichten gemäß Ersatz-
stoffverordnung
Allgemeines
Soweit der AG die Freigabe zum Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (mEB) erteilt hat und der bauausführende Auftragnehmer (BauAN) bauvertraglich mit der Erstellung der obliga- torischen Einbaudokumentation sowie gegebenenfalls mit der Erstellung der nach der Ersatz- baustoffverordnung (EBV) erforderlichen Vor- und Abschlussanzeigen für den Einbau von mi- neralischen Ersatzbaustoffen beauftragt ist, ist der BauAN verpflichtet,
• sämtliche für den Einbau von mEB in technische Bauwerke der DB sowie für den Ein- bau von nicht aufbereitetem Bodenmaterial in Bauwerke Dritter erforderlichen elektro- nischen Dokumente - insbesondere Lieferscheine und, soweit erforderlich, weitere auf- tragsbezogene Dokumente – im System ZEDAL-EBV elektronisch anzulegen, zu ver- vollständigen und fortzuführen; • je nach Erfordernis die in der EBV vorgeschriebenen elektronischen Vor- und Ab- schlussanzeigen fristgerecht gegenüber den zuständigen Behörden zu übermitteln; • sicherzustellen, dass alle Dokumente vollständig, richtig und mit der vom AG vorgege- benen Aktenbezeichnung im System ZEDAL-EBV geführt werden.
Beistellung von aufgearbeiteten Gleisschotter durch den Auftraggeber (AG) Wird vom Auftraggeber aufgearbeiteter Gleisschotter zum Einbau beigestellt, so ist der Auf- traggeber verpflichtet, die ZEDAL-Akte einschließlich des zugehörigen Deckblatts (für aufbe- reiteten Gleisschotter) anzulegen. Liefert der Auftragnehmer (BauAN) darüber hinaus weitere mineralische Ersatzbaustoffe (mEB) für den Einbau in das technische Bauwerk (z. B. Gleis), hat der BauAN für diese zu- sätzlichen mEB sämtliche hierfür erforderlichen Deckblätter innerhalb der vom AG angeleg- ten ZEDAL-Akte zu erstellen.
Keine Beistellung von aufgearbeiteten Gleisschotter durch den AG Erfolgt keine Beistellung von aufgearbeitetem Gleisschotter durch den AG und liefert der BauAN für den Einbau ins technische Bauwerk mineralische Ersatzbaustoffe, obliegt es dem BauAN, die vollständige ZEDAL-Akte einschließlich sämtlicher erforderlicher Deckblätter an- zulegen und zu führen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 34 von 54
[Seite 35]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Für jede angelieferte Charge eines mineralischen Ersatzbaustoffes (mEB), die in eine techni- sche Bauweise eines Bauwerks eingebaut wird, ist durch den Auftragnehmer (BauAN) ein separater elektronischer Lieferschein im System ZEDAL-EBV zu erstellen. Als zusammen- fassendes Dokument für jeden Satz gleichartiger Lieferscheine hat der BauAN ein entspre- chendes elektronisches Deckblatt im System ZEDAL-EBV zu erstellen bzw. vollständig zu befüllen. Sofern für den Einbau des jeweiligen mEB eine elektronische Vor- und Abschlussanzeige nach EBV erforderlich ist, ersetzen diese das Deckblatt. Beim Einbau von güteüberwachten mEB sind die Angaben der Hydrologischen Voruntersu- chung dem entsprechenden Baugrundgutauchten zu entnehmen. Unabhängig hiervon obliegen dem BauAN weitere Melde-, Anzeige- und Übergabepflichten gegenüber Behörden, dem Auftraggeber (AG) oder sonstigen Dritten. Die Einhaltung dieser Pflichten bleibt alleinige Verantwortung des BauAN.
Ablauf der erforderlichen Dokumentation
Voraussetzungen für die Dokumentation Die Einbaudokumentation von mineralischen Ersatzbaustoffen wird bei der DBInfraGO aus- schließlich im System ZEDAL-EBV geführt und dauerhaft archiviert. Zur Abwicklung der elektronischen Dokumentation von mineralischen Ersatzbaustoffen (mEB) ist ein Zugang zum System ZEDAL-EBV für den dokumentationsverantwortlichen des BauAN erforderlich. Des Weiteren ist ein Kartenlesegerät incl. Treibersoftware mit Zulas- sung der Bundesnetzagentur zur qualifizierten elektronischen Signatur bereitzustellen und funktionsfähig vorzuhalten. Die dem BauAN zugeordnete ZEDAL-ID sowie die vollständigen Adress- und Stammdaten sind dem Auftraggeber vom BauAN in geeigneter Form zu überge- ben, damit diese im System ZEDAL-EBV hinterlegt und für die Projektabwicklung genutzt wer- den können.
Anlegen der ZEDAL-Akte Nach erfolgter Freigabe des Auftraggebers (AG) zum Einbau von mineralischen Ersatzbau- stoffen (mEB) legt der AG bzw. der bauausführende Auftragnehmer (BauAN) eine elektroni- sche Akte im System ZEDAL-EBV an und gibt diese sämtlichen an der Dokumentation Betei- ligten (AN, Lieferanten, Bauüberwachung) zur Bearbeitung frei. Auch bei Erstellung der Zeda- lakten durch den BauAN, liegt der Aktenbesitz beim AG. Dies ist durch den BauAN sicherzu- stellen.
Die ZEDAL-Kontakte des AG lauten:
• ZEDAL-Teilnehmer-ID: II@18 • Adressdaten: DBInfraGO / Adam-Riese-Str. 11-13 / 60327 Frankfurt/Main Der Projektleiter ist als Kontaktperson im System zu hinterlegen.
Erstellung der Deckblätter / Voranzeigen Bei Bereitstellung von aufgearbeitetem Gleisschotter durch den AG, werden alle hierfür erfor- derlichen Deckblätter für Gleisschotter durch die OE-Baulogistik im System ZEDAL-EBV an- gelegt und freigegeben. Liefert oder stellt der BauAN darüber hinaus mEB für den Einbau bereit, hat der BauAN für diese mEB sämtliche erforderlichen Deckblätter bzw. Voranzeigen in der Akte des AG zu erstellen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 35 von 54
[Seite 36]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Erfolgt keine Beistellung von aufgearbeitetem Gleisschotter durch den AG und liefert der BauAN mEB für den Einbau, ist der BauAN verpflichtet, die ZEDAL-Akte einschließlich aller erforderlichen Deckblätter bzw. Voranzeigen vollständig selbst anzulegen.
Erstellung der Lieferscheine Aus jedem Deckblatt bzw. jeder Voranzeige ist durch den BauAN ein Muster-Lieferschein zu erzeugen, auf dessen Grundlage die erforderliche Anzahl elektronischer Lieferscheine zu ge- nerieren ist. Diese Reihenfolge ist zwingend einzuhalten. Im Dokumentenkopf des Muster-Lieferscheins sowie sämtlicher daraus abgeleiteten Liefer- scheine ist die vom AG vorgegebene Aktenbezeichnung unverändert zu übernehmen.
Für jeden angelieferten mEB mit identischer Materialklasse und identischem Einbauort ist je- weils ein elektronischer Lieferschein anzulegen. Alle Lieferscheine eines mEB sind dem je- weils zugehörigen elektronischen Deckblatt bzw. der zugehörigen Voranzeige zuzuordnen. Bei jedem Wechsel
• des mineralischen Ersatzbaustoffes, • der technischen Bauweise, • der Beschaffenheit der Grundwasserdeckschicht, • des Grundwasserflurabstandes oder • der Kategorie des wasserrechtlichen Schutzgebietes ist ein neues Deckblatt bzw. eine neue Voranzeige zu erstellen.
Besonderheit bei Lieferung von aufgearbeitetem Gleisschotter durch den AG Bei Lieferung von aufgearbeitetem Gleisschotter durch einen Lieferanten des AG, werden dem BauAN die Lieferscheine elektronisch im System ZEDAL-EBV zur Dokumentation übergeben.
Abschluss der Einbaudokumentation Nachdem der BauAN im Deckblatt bzw. in der Voranzeige
• das Übergabedatum an den Grundstückseigentümer (Abschnitt 7) und • die digitalen Unterschriften (Abschnitt 8) gesetzt hat, gilt die Einbaudokumentation als abgeschlossen. Der BauAN hat diese anschlie- ßend zur Prüfung an die Bauüberwachung des AG zu übergeben. Nach Abschluss der Prüfung und gegebenenfalls erforderlicher Nachbesserungen durch den BauAN ist dem AG mitzuteilen, dass die vollständige Dokumentation im System ZEDAL-EBV vorliegt und abgeschlossen wurde.
Archivierung und Rechteverwaltung Werden ZEDAL-Akten für den Einbau und die Dokumentation von mEB durch den BauAN angelegt, sind diese nach Abschluss der Maßnahme bzw. der Einbaudokumentation dem AG im System ZEDAL-EBV zur rechtskonformen Archivierung zu übergeben. Nach Übergabe löscht der AG sämtliche Zugriffsrechte des BauAN auf die betreffende ZE- DAL-Akte.
Fälle, in denen eine elektronische Vor- und Abschlussanzeige zu erstellen ist Anstelle eines Deckblatts ist durch den BauAN eine elektronische Vor- und Abschlussanzeige gemäß Anlage 8 EBV im System ZEDAL-EBV zu erstellen, wenn:
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 36 von 54
[Seite 37]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
-
Bodenmaterial mindestens der Klasse BM-F0*, Baggergut mindestens BG-F0* oder aufbereitete RC-Baustoffe mindestens RC-1 oder jeweils höherer Klassen in Wasser- oder Heilquellenschutzgebieten der Zone III oder höher eingebaut werden sollen, oder
-
Bodenmaterial, Baggergut oder RC-Baustoffe der Klasse 3 (BM-F3, BG-F3 oder RC-3) mit einer geplanten Einbaumenge von ≥ 250 m³ eingebaut werden sollen.
In diesen Fällen hat der BauAN: • den Einbau mindestens vier Wochen vor Beginn durch Übermittlung der elektroni- schen Voranzeige (Mail bzw. PDF-Export aus ZEDAL) an die zuständige Bodenschutz- behörde anzuzeigen und
• spätestens zwei Wochen nach Einbauende die Abschlussanzeige einschließlich sämtlicher Lieferscheine auf gleichem Wege zu übermitteln.
Das weitere Prozedere erfolgt wie oben unter Abschluss der Dokumentation beschrieben.
0.2.15.2.11 Abrechnung von Entsorgungsleistungen
Für die Abrechnung von Entsorgungsleistungen sind alle rechnungsbegründenden Unterlagen unaufgefordert einzureichen, insbesondere:
• Kopie des vollständig ausgefüllten und signierten abfallrechtlichen Verbleibsnachwei- ses aus ZEDAL wie beschrieben • Wiegescheine aus Nettoverwägung auf geeichter, stationärer Waage (Mindestinhalt: Anfallstelle, Transportpapiernummer, Haufwerksnr., amtl. Kennzeichen) • Mengennachweis auf der Baustelle (jeweils alternativ):
- Volumenermittlung von Haufwerken,
- Volumenermittlung Baugrube,
- Nettoverwiegung auf der Baustelle,
- Zählprotokoll.
Die prüfbare Abrechnung der Leistung setz voraus, dass alle rechnungsbegründenden Unter- lagen vorliegen. Auf die Regelungen zu Ziff. 20.2 ff der ZVB-DB wird hierbei nochmals hinge- wiesen.
0.2.15.2.12 Beförderungserlaubnis / Transportgenehmigungen
Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen über öffentliche Verkehrswege zur Bereitstel- lungsfläche oder zur Entsorgungsanlage benötigt der Abfallbeförderer eine Beförderungser- laubnis nach § 54 KrWG bzw. der Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV; ersetzt TgV). Hiervon ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder Entsorgungsfachbe- triebe, soweit sie für diese Tätigkeit zertifiziert sind. Die mit dem Transport gefährlicher Abfälle befassten Beförderer müssen für den Leistungs- zeitraum über eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und 57 KrWG bzw. über eine vergleichbare europäische Qualifizierung (Einhaltung der Anforderungen der Ent- sorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV)) oder über eine Transporterlaubnis nach § 54 KrwG verfügen. Für den Transport von nicht gefährlichen Abfällen müssen die Beförderer für den Leistungs- zeitraum eine Anzeige gemäß § 53 KrWG an die zuständige Behörde vorgenommen haben.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 37 von 54
[Seite 38]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Alle zur Beförderung von Abfällen vorgesehenen Fahrzeuge sind mit zwei A–Tafeln zu kenn- zeichnen, dies gilt auch für Entsorgungsfachbetriebe. Erlaubnis (gA) bzw. Anzeige (ngA) sind jeweils vom Beförderer auf dem Fahrzeug mitzuführen. Beim Transport gefährlicher Abfälle sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzuführen:
• Ausdruck des Begleitscheins mit allen Datenangaben (Auskunftsfähigkeit),
• bei verspäteter Signatur des Beförderers: Vereinbarung gem. § 19 Abs. 2 NachwV.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 38 von 54
[Seite 39]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.2.16 Materialbeistellung durch Auftraggeber
Die nachstehenden Ausführungen gelten ergänzend zur Anlage 2.13 „Regelungen zu auf- traggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“
Materialbeistellung für nachfolgende Stoffe
| Liefertermin / | Material | Transportmittel | Ort | Verwendung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bereitstellung | ||||||
| 20.04.2027 14:00 Uhr | Schienen Strecke 2200 | Öffentliche, niederbordige Bahnwagen | Tarifpunkt | |||
| 08.05.2027 14:00 Uhr | Schienen Strecke 1402 | Schienenlade- zug / Lang- schienentrans- porteinheit | Tarifpunkt | |||
| 08.05.2027 14:00 Uhr | Schienen Strecke 1401 | Schienenlade- zug / Lang- schienentrans- porteinheit | Tarifpunkt | |||
| Gleisschwellen B 70 B 70 So B 90 (GMT-Bereiche) | Transport durch AN auf dessen eigenen Schwellen- transportwagen (für Umbauzug) | Neuschwellen wer- den durch den AG im Schwellenwerk (Hannover-Leinhau- sen) bereitgestellt. Verladung durch AG / Schwellen- werk. | ||||
| Gleisschwellen B 70 (konventio- nelle Bauberei- che) | Öffentliche, nie- derbordige Bahnwagen | Tarifpunkt | Konventio- nelle Baube- reiche bei EÜ‘s | |||
| Gleisschwellen B 70 So (konven- tionelle Bauberei- che) | Öffentliche, nie- derbordige Bahnwagen | Tarifpunkt | Konventio- nelle Baube- reiche bei EÜ‘s | |||
| Grundschotter | LKW | Bereitstellungsflä- che des AN | Konventio- nelle Baube- reiche bei EÜ‘s | |||
| Verfüllschotter | Öffentliche Bahnwagen (Fc) | Tarifpunkt |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 39 von 54
[Seite 40]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Ausnahme: Soweit Materialien und Stoffe betroffen sind, welche für den Bauzustand der Baumaßnahme erforderlich sind (z.B. Montageschienen, Laschen, Zwingen, Bolzen etc.), sind diese abwei- chend von Ziffer 16.4 „Besondere Vertragsbedingungen“ und Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“ durch den AN zu stellen und zu unterhalten.
Gleiches gilt für evtl. anzubringende Notstromverbinder (siehe Merkblatt für Triebstromrück- führung). Diese hat der AN zu stellen und auf Weisung des AG anzubringen und bis zum endgültigen Verschweißen zu unterhalten.
Tarifpunkt
Übergabe-/Tarifbahnhof: Bremen Rbf / Bf Kirchweyhe
0.2.17 Materialliefer- und Abfuhrplan
Liefertermine (Tag und Stunde am Tarifpunkt), Lieferorte (bei Lkw-Lieferung) und Mengen der vom AG bereitzustellenden Stoffe sowie die Bereitstellungstermine, -orte und Massen der Entsorgung sind durch den AN spätestens 10 Wochen vor Projektrealisierung dem AG verbindlich schriftlich mitzuteilen.
Dies gilt unbeschadet der in den Ausschreibungsunterlagen genannten verbindlichen Liefer- termine. Diese sind in jedem Fall zwingend zu beachten und einzuhalten, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
Mehrmengen, die vom AN veranlasst und über die Mengen des Leistungsverzeichnisses hin- ausgehen, jedoch nicht verbraucht werden, werden dem AN in Rechnung gestellt (Lieferkos- ten, Fracht, Entsorgung).
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
Entfällt
0.2.19 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern
Im Rahmen der nach den Vertragsunterlagen vorgesehenen bauseitigen Koordination hat der AN Mitwirkungsleistungen zur Sicherstellung des vorausschauenden Schnittstellenmanage- ments in Bezug auf die Ausführung der übrigen an der Gesamtmaßnahme beteiligten Unter- nehmer aktiv wahrzunehmen. Hierzu hat er sich mit dem Auftraggeber abzustimmen und mitzuwirken, insbesondere bei Maßnahmen die Leistungen anderer Auftragnehmer als Vor- leistung erfordern oder nachfolgende Leistungen beeinflussen. Gegenstand und Ziel dieser Mitwirkung ist, dass der AN vorausschauend und aktiv die für seine Arbeitsvorbereitung und Abwicklung erforderlichen Informationen rechtzeitig über den AG abfordert und einbezieht, sowie seinerseits diesem die von ihm für die Verfolgung der Ordnung auf der Baustelle und des Zusammenwirkens der verschiedenen Unternehmer be- nötigten Informationen gleichermaßen so rechtzeitig zur Verfügung stellt, dass über die bau- seitige Koordination die störungsfreie Abwicklung der Gesamtmaßnahme sicher gestellt wird.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 40 von 54
[Seite 41]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Der AN hat in der Vorausschau der auf der Baustelle ineinandergreifenden Prozesse und Ab- hängigkeiten die Überlegungen und Maßnahmen zur Abstimmung so frühzeitig anzustellen und den Abstimmungsprozess mit dem AG durchzuführen, dass nach Lage der Dinge als er- forderlich absehbare Klärungs- und Koordinierungsprozesse des Auftraggebers ohne Störun- gen des Bauablaufes erledigt werden können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen hiernach u.a. die aktive Mitwirkung und Auskunftserteilung bei koordinationsrelevanten Gesprä- chen/Baubesprechungen, insbesondere unter Beteiligung anderer Unternehmer, und die un- verzügliche Information über abgefragten Festlegungen seiner Arbeitsvorbereitung, ein- schließlich ausführungstechnischer und logistischer Aspekte. In Bezug auf mögliche Störun- gen und Konflikte setzt die Pflicht des ANs den AG über Behinderungen zu informieren ein, sobald für ihn Umstände erkennbar werden, die sich negativ auf die Ausführung der geschul- deten Leistung bzw. des Bauvorhabens insgesamt auswirken können. Die Koordination der an der Ausführung beteiligten Unternehmer und die Ausübung aller im Zusammenhang stehenden Erklärungen und Anordnungen bleiben ausschließlich dem AG vorbehalten. Die Aufwendungen für die im Rahmen des Vertrages vorgesehene Mitwirkung des AN bei der auftraggeberseitigen Koordination, sind als Nebenleistung in die Einheitspreise einzukalkulie- ren und werden nicht gesondert vergütet.
0.2.20 bleibt frei
0.2.21 bleibt frei
0.2.22 bleibt frei
0.2.23 Betriebliche Angaben (gem. DIN 18325 0.2.3 und 18325 0.2.5)
Betriebliche Regelung Umbaugleis: Baugleisregelung
Sperrabschnitte und Sperrzeiten: Für die Durchführung von Arbeiten im Gefahrenbereich der Betriebsgleise sind Sperrpausen erforderlich. Die angemeldeten Sperrzeiten für die Baumaßnahmen sind in der Anlage 3.17 Betriebliche Angaben beschrieben. Veränderungen der angemeldeten Sperrpausen sind nicht zulässig. Durch betriebliche Erfordernisse des AG können Zugverspätungen auftreten. Betriebsbe- dingte Änderungen der Sperrpausen und Arbeitszugfahrten (z. B. durch Verspätungen, Be- darfszüge) sind möglich. Wartezeiten pro AZ-Fahrt bzw. am Sperrpausenbeginn/-ende bis je- weils 30 Minuten, die abweichend vom Bauablaufplan und Betriebsablaufplan aufgrund be- trieblicher Unregelmäßigkeiten entstehen, werden nicht besonders vergütet.
Schutz-La / Nachlauf-La: Die angemeldeten Langsamfahrstellen wie in der Anlage 3.17 Betriebliche Angaben, beschrie- ben, sind zu beachten.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 41 von 54
[Seite 42]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Betriebliche Besonderheiten: Entfällt
0.2.24 Oberleitung (gem. DIN 18325 0.2.6)
Entfällt
0.2.25 Ausführung Bettungsarbeiten (gem. DIN 18325 0.2.16)
Siehe Leistungsverzeichnis
0.2.26 Ausführung Rand- und Rangierwegarbeiten
Siehe Leistungsverzeichnis
0.2.27 Ausführung Planumsverbesserung
Siehe Leistungsverzeichnis
0.2.28 Ausführung Entwässerungseinrichtung
Bleibt frei
0.2.29 Arbeiten im Tunnel (gem. DIN 18325 0.1.6)
Bleibt frei
0.2.30 Arbeiten an Signalanlagen
Bleibt frei
0.2.31 Arbeiten Rückstromführung, Bahnerdung, Potenzialausgleich
Bleibt frei
0.2.32 Gleis-/Bauvermessung und Lichtraummessung
0.2.32.1 Absteckung
Mit der Übergabe der Unterlagen gemäß Ril 883.3200 sind die Verpflichtungen des AG im Sinne § 3 (2) VOB/B erfüllt.“
Der AN erhält die Daten in folgender Form: • Festpunkte und Trassendaten im DB-Format oder alternativ Daten im ASC II – Format • Plandaten in einem digitalen Format (z. B. TIF, DGN, DWG, PDF) oder alternativ als Pa- pierkopie
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 42 von 54
[Seite 43]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Die Übergabe der Daten durch den AG erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn und wird vom AN und dem AG schriftlich quittiert. Hierzu ist der Vordruck 883.3200V01 „Geodätische Abste- ckung; Niederschrift zur Übergabe“ zu verwenden.
Ergänzend dazu, ist der AN verpflichtet, die Detailabsteckung zur Bauausführung gem. Ril 883 zu erstellen. Diese muss so erfolgen, dass der Anschluss an die vorhandenen Gleise und Weichen lage- und höhenmäßig gewährleistet ist. Der Bauüberwachung sind alle Sicherungspunkte nachweislich anzuzeigen. Der AN teilt dem AG das ausführende Ingenieurbüro mit.
0.2.32.2 Abnahmevermessung
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die geodätischen Abnahmevermessungen nach Richt- linie 883 durchzuführen.
Die Abnahmevermessung schließt auch die Prüfung der Lichtraumfreiheit nach den Vorga- ben der Ril 883.3400 mit ein.
Der AN teilt vor Beginn der geodätischen Vermessungen dem AG das mit der Ausführung der geodätischen Vermessungen beauftragte Ingenieurbüro mit. Es ist jeweils zu beachten, dass die durchgeführte Vermessungsleistungen gemäß Ril 883 unabhängig voneinander ausgeführt werden.
0.2.32.3 Lichtraummessung (und Engstellendokumentation)
Allgemein: Die Engstellendokumentation ist die Grundlage für die Überprüfung außergewöhnlicher Transporte (Lü-Sendungen). Sie spiegelt die aktuelle Lage des Gleises im Bezug zu ortsfes- ten Anlagen zum Zeitpunkt der Messung wider. Durch Gleis- und Weichenerneuerungen wird die Gleislage verändert, wodurch das Engstellenverzeichnis seine Gültigkeit verliert. Daher ist nach Abschluss der Baumaßnahme das Engstellenverzeichnis zu aktualisieren. Die Grundlage für die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten bilden die Richtlinien 458, 809, 883 und 885.
Das Engstellenverzeichnis wird bei folgender Abteilung vorgehalten: DB InfraGO AG V-IW-MI-I 3 Datenmanagement Region Mitte. Eine Übersicht mit präqualifizierten Ingenieurbüros ist bei obiger Abteilung verfügbar.
Leistungen des AN: Die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten ist nach Richtlinie 883.7400 durchzuführen. Bestellung von Lichtraumdaten sind ausschließlich über das IPID-Portal einzureichen. Zu- gang zum IPID-Portal hat der AN sicherzustellen. Die Datenbankstruktur bei Datenmanage- ment entsprechenden Ergebnisse der Lichtraumbestandsdokumentation sind vom AN mit ei- ner unterschriebenen Prüfungs- und Eignungsbestätigung über das IPID-Portal an das Da- tenmanagement zu übergeben.
Die Übergabe hat bis 4 Wochen nach Inbetriebnahme zu erfolgen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 43 von 54
[Seite 44]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.2.33 Ergänzende Ausführungsbestimmungen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, ge- meinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, wer- den auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Techni- sche Spezifikationen in Bezug genommen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 44 von 54
[Seite 45]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
keine besonderen Anmerkungen
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen
Leistungen
0.4.1 Nebenleistungen
keine besonderen Anmerkungen
0.4.2 Besondere Leistungen
siehe Leistungsverzeichnis
0.5 Technische Bearbeitung
0.5.1 Ausführungsunterlagen
keine besonderen Anmerkungen, siehe auch BVB Pkt. 16.2 „Planunterlagen“
0.5.2 Bestandsunterlagen und Dokumentation
keine besonderen Anmerkungen
0.5.3 Bauzeitenplan (Konkretisierung zu BVB 16.2)
Bauablaufplan des Bieters/Betriebsablaufplan: Mit Angebotsabgabe ist als Terminplanung der Bauablaufplan des Bieters (entspricht dem „Bauzeitenplan“ in den BVBs) in Form einer Zeit-Wege-Darstellung gemäß Ril 823, z. B. nach dem System der Sperrpausenoptimierung (SOG-Plan) – auf der Grundlage des Rah- menterminplans des AG / der Ausschreibungsunterlagen – einzureichen.
Bei der Planung der internen Baulogistik bzw. der beim AN ggf. zusätzlich beauftragten schienengebundene Transporte sind die Streckenöffnungs- und Pausenzeiten der betroffe- nen Betriebsstellen / Streckenabschnitte zu beachten. Diese sind im Infrastrukturregister der DB InfraGO AG (Internetauftritt der DB InfraGO AG: http://www.dbinfrago.com/web/schie- nennetz/netzzugang-und-regulierung/infrastrukturregister und https://www.dbin- frago.com/web/schienennetz/betrieb/allgemeine-betriebsinformationen/dienstru- hen_und_ausschaltzeiten-11861474) veröffentlicht.
Der Bauablaufplan ist mit aktualisiertem Stand zu den Besprechungen (T1 / T12) in je- weils 10-facher Ausfertigung vorzulegen. Des Weiteren ist der abschließend geneh- migte Bauablaufplan ebenfalls in 10-facher Ausfertigung 2 Wochen vor Baubeginn als Datei und in Papierform gemäß Verteilerliste des AG zu verteilen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 45 von 54
[Seite 46]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
In den jeweiligen Einheitspreisen der Bauleistungen sind weiterhin folgende Leistungen ent- halten: • Darstellung des Soll-Ist-Vergleiches im Bauablaufplan während der Bauausführung und Aufzeigen des kritischen Weges • Erstellung und Dokumentation aller für die Abnahme gemäß Ril 824 erforderlichen Unter- lagen und Erhebungen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 46 von 54
[Seite 47]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.6 Baubeschreibung
0.6.1 Oberbau
Die Gleise werden annähernd in der vorhandenen (alten) Lage wieder eingebaut. Es sind nur geringfügige Korrekturen der Gleis- / Weichenlage vorgesehen.
Erläuterung des geplanten Zustandes der Anlage
Vorhandene Oberbauformen:
Strgl. Abzweig Brm.-Hastedt – Bremen Hbf (Strecke 2200) W - 60 / 54 - B 70 / B 90 - 1667 Strgl. Abzw. Brm.-Hastedt – Abzw. Brm.-Vahr (Str. 1402) W - 60 - B 70 - 1667 Strgl. Abzweig Bremen-Vahr – Bremen Hbf (Str. 1401) W - 60 - B 70 - 1667
Neue Oberbauformen:
Strgl. Abzweig Brm.-Hastedt – Bremen Hbf (Strecke 2200)W - 60 E2 - B 70 / B 90 / B 70 So - 1667 Strgl. Abzw. Brm.-Hastedt – Abzw. Brm.-Vahr (Str. 1402)W - 60 - B 70 / B 70 So / Kst - 1667 Strgl. Abzweig Bremen-Vahr – Bremen Hbf (Str. 1401) W - 60 - B 70 / B 70 So - 1667
Einbau von B 90 - Schwellen: • 25 Stk. B 90 - Schwellen W-60 im vor B 93 - Schwellen EÜ km 238,748 (Strecke 2200) → Umrüstung von Schienenform 54 E4 auf Schienenform 60 E2;
Einbau von besohlten B 70 - Schwellen: • 2 x 57 Stk. besohlte B 70 - Schwellen W-60 So im Bereich EÜ zwischen ca. km 235,890 – ca. km 235,924 (Strecke 2200 – beide Gleise); • 93 Stk. besohlte B 70 - Schwellen W-60 So im Bereich EÜ zwischen ca. km 236,841 – ca. km 236,896 (Strecke 2200); • 72 Stk. besohlte B 70 - Schwellen W-60 So im Bereich EÜ zwischen ca. km 237,511 – ca. km 237,553 (Strecke 2200); • 70 Stk. besohlte B 70 - Schwellen W-60 So im Bereich EÜ zwischen ca. km 237,999 – ca. km 238,041 (Strecke 2200); • 101 Stk. besohlte B 70 - Schwellen W-60 So im Bereich EÜ zwischen ca. km 238,321 – ca. km 238,381 (Strecke 2200); • 47 Stk. besohlte B 70 - Schwellen W-60 So im Bereich EÜ zwischen ca. km 0,600 – ca. km 0,628 (Strecke 1402); • 834 Stk. besohlte B 70 - Schwellen W-60 So im Bereich Krbw / EÜ zwischen ca. km 1,725 – ca. km 2,226 (Strecke 1401).
Einbau von Kunststoff- / Kunstholzschwellen: • 53 Stk. Kunststoff- / Kunstholzschwellen im Bereich EÜ zwischen ca. km 1,227 – ca. km 1,258 (Strecke 1402).
Einbau von kopfgehärteten Schienen (60 E2 R350HT): • zwischen km 1,678 – km 2,194 (Strecke 1401).
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 47 von 54
[Seite 48]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Umbaugrenzen: Streckengleis Abzweig Hastedt – Bremen Hbf (Strecke 2200) Schienenaus- und -einbau ca. km 234,912 – ca. km 238,788 ca. km 238,919 – ca. km 239,262 Schienenerneuerung ca. km 238,788 – ca. km 238,919 Schwellenerneuerung ca. km 234,937 – ca. km 238,680 ca. km 238,797 – ca. km 239,262 Bettungsreinigung ca. km 234,937 – ca. km 239,680 ca. km 238,797 – ca. km 239,262 Konventionelle Schwellenerneuerung und konventionelle Bettungserneuerung im Be- reich der EÜ’s ca. km 235,907 , ca. km 236,870 , ca. km 237,530 , ca. km 238,020 und ca. km 238,340 .
Streckengleis Abzweig Hastedt – Bremen Hbf (Strecke 2200) Konventionelle Schwellenerneuerung und konventionelle Bettungserneuerung im Be- reich der EÜ ca. km 235,907 .
Streckengleis Abzweig Bremen-Hastedt - Abzweig Bremen-Vahr (Strecke 1402) Schienenerneuerung ca. km 0,239 – ca. km 1,571 Schwellenerneuerung ca. km 0,265 – ca. km 1,555 Bettungsreinigung ca. km 0,265 – ca. km 1,555 Konventionelle Schwellenerneuerung und konventionelle Bettungserneuerung im Be- reich der EÜ’s ca. km 0,610 und ca. km 1,243.
Streckengleis Abzweig Bremen-Vahr - Bremen Hbf (Strecke 1401) Schienenerneuerung ca. km 1,636 – ca. km 2,657 Schwellenerneuerung ca. km 1,651 – ca. km 2,655 Bettungsreinigung ca. km 1,651 – ca. km 2,655 Konventionelle Schwellenerneuerung und konventionelle Bettungserneuerung im Be- reich der EÜ ca. km 2,210.
In den anschließenden Gleisen und Weichen werden Gleis- / Weichenlageberichtigungen ent- sprechend der neuen Gleisgeometrie durchgeführt.
0.6.2 Bettungsarbeiten / Arbeiten am Untergrund
In den Bereichen der Gleiserneuerungen erfolgen i.d.R. Bettungsreinigungen bis 30 cm unter neuer Schwellenunterkante. Die ggf. vorhandenen Mischzonen unterhalb der auszubauenden 30 cm (unter neuer Schwellenunterkante) bleiben unverändert liegen.
Teilweise erfolgen Bettungserneuerungen (konventionelle Umbaubereiche) bis 30 cm unter neuer Schwellenunterkante.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 48 von 54
[Seite 49]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
0.6.3 Zusammenhangsarbeiten
Alle vorhandenen, nicht mehr benötigten Einbauten im Bereich der Gleise und Randwege wer- den ausgebaut, um regelkonforme Gleisanlagen incl. regelkonformen Randwegen herstellen zu können.
0.6.4 Rand- / Rangierwege:
Die Randwege sind aus trittfesten, wasserdurchlässigen Material herzustellen (Material liefert AN / Einbau Geotextil als Trennlage zwischen Boden und Randwegmaterial (Material liefert AN)). Der Randweg wird i.d.R. auf dem Planum hergestellt (Planumsbreite 3,30 m zzgl. ggf. erfor- derlichen Verbreiterungen auf der Bogenaußenseite). Ggf. vorhandene Stb-Kabelkanäle sind in die PSS / den Randweg einzubetten (Abstand Ka- belkanal-Vorderkante zur Gleisachse = 3,25 m). Bei einem Kabelkanal Größe I ergibt sich somit eine Planumsbreite von 3,62 m, bei einem Kabelkanal Größe II eine Planumsbreite von 3,80 m (jeweils zzgl. Verbreiterungen auf der Bogenaußenseite)
Streckengleis Abzweig Bremen-Hastedt – Bremen Hbf (Strecke 2200) Neubau einer zugelassenen Randwegkonstruktion (RWK) entsprechend Ril 836.4304 rechts- seitig: • vsl. zwischen ca. km 236,465 – ca. km 236,576 • vsl. zwischen ca. km 236,613 – ca. km 236,839 • vsl. zwischen ca. km 236,961 – ca. km 237,091 • vsl. zwischen ca. km 237,203 – ca. km 237,433 → genaue Festlegung Stationierungen nach Aufmessung und Bearbeitung Querpro- file
Abstände der zukünftigen Randwegkonstruktion von der jeweiligen Gleisachse ca. km 236,465 – ca. km 236,497 3,87 m Abstand von Gleisachse 2200-1 (Überhö- hung 65 mm und Kabelkanal Gr. I) ca. km 236,497 – ca. km 236,508 3,50 m Abstand von Gleisachse 2200-1 (Überhö- hung 65 mm) ca. km 236,508 – ca. km 236,576 3,50 m → 3,30 m Abstand von Gleisachse 2200-1 (Auslaufende Überhöhung 65 mm → 0 mm) ca. km 236,613 – ca. km 236,651 3,30 m Abstand von Gleisachse 2200-1 ca. km 236,651 – ca. km 236,659 3,62 m Abstand von Gleisachse 2200-1 (Kabelkanal Gr. I) ca. km 236,961 – ca. km 237,091 3,30 m Abstand von Gleisachse 2200-1 ca. km 237,203 – ca. km 237,433 3,30 m Abstand von Gleisachse 2200-1
Werkstatik bzw. Ausführungsplanung durch AN / Vermessungsleistungen durch AN / Bau- werksheft durch AN.
Streckengleis Abzweig Brm.-Hastedt – Abzweig Brm.-Vahr (Strecke 1402) Neubau einer zugelassenen Randwegkonstruktion (RWK) entspr. Ril 836.4304 rechtsseitig incl. Neubau in Randweg integrierter Stb-Kabelkanal Größe I: vsl. ca. km 0,265 – ca. km 0,584 Vorderkante Kabelkanal → 3,25 m von Gleisachse
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 49 von 54
[Seite 50]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Hinterkante Kabelkanal → 3,47 m von Gleisachse Abstand Randwegkonstruktion → 3,62 m von Gleisachse
Werkstatik bzw. Ausführungsplanung durch AN / Vermessungsleistungen durch AN / Bau- werksheft durch AN.
0.6.5 Bautechnische Besonderheiten
- Sicherungsplan: Durch die Fachdienste / Baufirmen ist mindestens 20 Werktage vor Arbeitsbeginn die Seite 1 vom Sicherungsplan über den SIPLA-Workflow einzureichen.
Damit die 1 Seiten von den Invest-Auftragnehmern in dem System gefunden werden, muss in der Zeile „Art der Arbeit“ das Wort Oberbau-Invest in eckigen Klammern ge- schrieben werden (z.B. -Art der Arbeit: [OBERBAU-INVEST] Erneuerung der Weichen).
Dadurch wissen die Kollegen in der Abteilung Betra und Sicherungsplanung, dass diese Sicherungspläne zum Oberbauprogramm gehören und somit von uns erstellt werden. Diese werden dann dem entsprtechenden Postfach zugeordnet. Die Zuordnung kann lei- der nicht von den externen Firmen vorgenommen werden, sondern nur von der o.a. Ab- teilung.
-
Örtliche Einweisung: Durch die Baufirmen sind mindestens 5 Tage vor Arbeitsbeginn die Örtlichen Einweisun- gen zu beantragen.
-
Wiederverwendung Schienen: Im Gleis der Strecke 2200 werden die vorhandenen Schienen wiederverwendet. Lediglich im Bereich von km 238,788 - km 238,919 werden die vorhandenen Schienen 54 E4 durch Schienen 60 E2 ersetzt (incl. Transport von Tarifpunkt zur Abladestelle durch AN, Ablade- vorrichtung incl. Bedienung stellt AN). Die Alt-Schienen aus diesem Bereich werden vom AN getrennt (5,8 m Länge), zur Be- reitstellungsfläche transportiert und zwischengelagert (Schrottcontainer), Entsorgung durch AG.
-
Logistik: Die Alt-Schienen Strecken 1401 / 1402 werden vom AN getrennt (120 m Länge), auf Schienenladezug aufgeladen (Aufladevorrichtung incl. Bedienung stellt AN) und zum Ta- rifpunkt transportiert, Entsorgung durch AG.
-
Logistik: Die Neuschienen Strecken 1401 / 1402 (120 m - Langschienen) werden durch den AG per Schienenladezug des AG im Tarifpunkt bereitgestellt, von Schienenladezug abgela- den und eingebaut (incl. Transport von Tarifpunkt zur Abladestelle durch AN, Abladevor- richtung incl. Bedienung stellt AN).
-
Logistik:
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 50 von 54
[Seite 51]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Die Alt-Schwellen werden vom AN ausgebaut, i.d.R. durch den AN auf dessen eigene Schwellentransportwagen (für Umbauzug) verladen / Transport der Wagen durch den AN zum Werk / Entsorger (Hannover-Leinhausen) / Entladung durch Werk / Entsorger.
Die Alt-Schwellen den konventionellen Baubereiche vom AN ausgebaut, durch den AN auf dessen eigenen Wagen verladen / Transport der Wagen durch den AN zum Werk / Entsorger (Hannover-Leinhausen) / Entladung durch Werk / Entsorger.
- Logistik:
Sämtliche Beton-Neuschwellen (B 70, B 90, B 70 So) für die GMT (Umbauzug) werden durch den AG in Hannover-Leinhausen bereitgestellt. Der AN hat sich diese mit eigenen Schwellentransportwagen (für Umbauzug) abzuholen. Verladung durch AG / Werk. Es wird ein Pendel zwischen Baustelle und dem Werk durch den AN eingerichtet.
Der AN hat sich im Werk über die ordnungsgemäße Beladung seiner Wagen zu verge- wissern.
- Logistik:
Die Neuschwellen (B 70, B 70 So, Kst) für die konventionellen Umbaubereiche werden durch den AG auf öffentlichen, niederbordigen Bahnwagen zum Tarifpunkt geliefert, Transport zur Einbaustelle durch AN.
-
Logistik: Die Aushubmassen (Bettungsreinigungsrückstände, Altbettung, Bodenaushub) werden durch den AN zur Bereitstellungsfläche transportiert und dort zwischengelagert (Aufhal- den), Abholung / Entsorgung durch AG.
-
Logistik: Der Grundschotter (konventionelle Umbaubereiche) wird durch den AG per LKW zur Be- reitstellungsfläche geliefert, Transport von Bereitstellungsfläche zur Einbaustelle durch AN.
-
Logistik: Der Verfüllschotter wird durch den AG auf öffentlichen Wagen (Fc) am Tarifpunkt bereit- gestellt / Transport vom Tarifpunkt zur Einbaustelle durch AN / Abladen durch AN.
-
Logistik: Trennung der ausgebauten Materialien nach Art (Altschotter, Bodenaushub) und nach LAGA- / EBV-Klassen.
-
Umschlagflächen: Seitens des AG werden keine weiteren Zwischenlagerflächen / Bereitstellungsflächen beigestellt. Alle erforderlichen Zwischenlagerflächen / Bereitstellungsflächen werden ei- genverantwortlich durch den AN angemietet und dem AG für die Ent- und Versorgung zur Verfügung gestellt.
-
Schweißen: Abbrennstumpfschweißen nur auf Strecke 2200.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 51 von 54
[Seite 52]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
- Schutzabdeckung: Schutzabdeckung gegen herunterfallende Gegenstände herstellen / anbringen und ent- fernen, aus Hartfaserplatten, auf senkrechten Flächen, an Geländern der EÜ´s (Höhe Schutzabdeckung mind. 1,5 m, angegebene Länge zzgl. beidseitig je mind. 1 m) Strecke 2200-1: • EÜ km 235,907 → Länge ca. 29 m • EÜ km 236,437 → Länge ca. 63 m • EÜ km 236,870 → Länge ca. 51,5 m • EÜ km 238,747 → Länge ca. 62,5 m Strecke 2200-2: • EÜ km 235,907 → Länge ca. 29 m Strecke 1402: • EÜ km 0,610 → Länge ca. 23 m • EÜ km 1,243 → Länge 2 x ca. 20 m
- Neubau Randwegverbau / Schotterhalterung an Fundamenten / Kabelschächten: Strecke 2200: • Neubau 5 m Stützwand rechtsseitig vor Signalbrückenfundament in ca. km 237,700 (Stb-Fertigteil-Winkelstützen, Höhe 40 cm). • Neubau jeweils 5 m Stützwand (Stb-Fertigteil-Winkelstützen, Höhe 40 cm) rechts- seitig vor allen OLA-Mastfundamenten zwischen km 237,436 (OLA-Mast 119-28) – km 238,649 (OLA-Mast 121-6) ohne die Bereiche der OLA-Maste 120-24 und 120- 26 → 14 Stk mit je 5 m Länge. • Neubau 14 m Stützwand rechtsseitig vor OLA-Mastfundament / Kabelschacht von ca. km 238,577 – ca. km 238,591 (Stb-Fertigteil-Winkelstützen, Höhe 40 cm). Strecke 1402: • Neubau 5 m Stützwand rechtsseitig vor Kabelschacht in ca. km 0,587 (Stb-Fertig- teil-Winkelstützen, Höhe 40 cm).
- Neubau Randwegverbau / Schotterhalterung im Bereich der EÜ´s: Strecke 2200: • Neubau 5 m Randwegverbau / Schotterhalterung rechtsseitig aus Stb-Fertigteil- Winkelstützen (Höhe ca. 80 cm) im Bereich von ca. km 235,889 – ca. km 235,894 (vor EÜ). • Neubau 5 m Randwegverbau / Schotterhalterung rechtsseitig aus Stb-Fertigteil- Winkelstützen (Höhe ca. 80 cm) im Bereich von ca. km 236,839 – ca. km 236,844 (vor EÜ). • Neubau 3 m Randwegverbau / Schotterhalterung rechtsseitig aus Stb-Fertigteil- Winkelstützen (Höhe ca. 80 cm) im Bereich von ca. km 236,894 – ca. km 236,897 (hinter EÜ). Strecke 1402: • Neubau ca. 15,5 m Randwegverbau / Schotterhalterung rechtsseitig aus Stb-Fertig- teil-Winkelstützen (Höhe ca. 80 cm) im Bereich von ca. km 0,588 (Anschluss an vorhandenen Kabelschacht) – ca. km 0,604 (vor EÜ). • Neubau 5 m Randwegverbau / Schotterhalterung rechtsseitig aus Stb-Fertigteil- Winkelstützen (Höhe ca. 80 cm) im Bereich von ca. km 0,625 – ca. km 0,630 (hinter EÜ).
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 52 von 54
[Seite 53]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
- Neubau Kabelkanäle: Strecke 2200: • Neubau Stb-Kabelkanal Größe I von ca. km 239,146 – ca. km 239,222 rechtsseitig (Ersatz für Stb-Kabelkanal Größe II).
Strecke 1402: • Neubau Stb-Kabelkanal Größe I von ca. km 0,265 – ca. km 0,584 rechtsseitig (Er- satz für stark abgängigen Stb-Kabelkanal Größe I / zusammen mit Neubau Rand- wegkonstruktion). • Neubau Stb-Kabelkanal Größe II von ca. km 0,587 – ca. km 0,604 linksseitig (Er- satz für stark abgängigen Stb-Kabelkanal Größe II)
-
Ergänzung Schachtanschlussbausätze: Ergänzung Schachtanschlussbausatz an vorhandenen Stb-Kabelschacht in ca. km 239,222 rechts (Strecke 2200) und in ca. km 239,146 rechts (Strecke 2200) für An- schluss des neuen Stb-Kabelkanals Größe I.
-
Erneuerung Dienstüberweg: Erneuerung des vorhandenen Dienstüberweges in ca. km 239,155 (Strecke 2200) (GFK, gelb, Breite 1,50 m, Plattenlänge rechts ca. 2,44 m, Plattenlänge links ca. 2,83 m, selbst- sichernde Muttern).
-
Neubau U-Stb-Rahmen: In ca. km 236,377 (Strecke 2200) befindet sich rechtsseitig ein Entwässerungsschacht (teilweise mit Schotter überschüttet) → Neubau U-Stb-Rahmen 1,0 x 1,0 m , Höhe 40 cm als Schotterhalterung um Schacht herum.
-
Kabelschutzrohr im Schwellenfach: In ca. km 0,930 (Strecke 1402) befindet sich im Schwellenfach ein Kabelschutzrohr → Neubau Kabelquerung 1 x DN 110 von Kabelkanal unten an Strecke 1401 bis hinter Ka- belkanal oben links.
-
Kabelschutzrohr im Schwellenfach: In ca. km 1,472 (Strecke 1402) befindet sich im Schwellenfach ein Kabelschutzrohr → Neubau Kabelquerung 1 x DN 110 von Kabelkanal unten an Strecke 1401 bis linksseitig.
-
Beseitigung Staudenknöterich: ca. in diesen Bereichen: km 238,7 – 238,8 / km 237,7 – 237,8 / km 237,2 – 237,0 / km 236,5 – 236,4
Staudenknöterich händisch herunterschneiden, in BigBacks verpacken und der thermi- schen Entsorgung zuführen.
Boden ausbauen (Tiefe mind. 50 cm / betroffene Bereiche zu allen Seiten hin ca. 3 - 5 m über die sichtbare Vegetation hinaus) und der thermischen Entsorgung zuführen.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass keine Wurzelteile des Staudenknöterichs im Bo- den verbleiben.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 53 von 54
[Seite 54]
Bauvorhaben: Strgl. Bremen-Hastedt - Bremen-Hbf 2027 Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Maschinen, Geräte und auch Schuhe von Mitarbeitern, die in den Bereichen Kontakt zur Erde hatten, sind unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten (vor Ort) gründlich zu reini- gen. Sollte das Material zwischengelagert werden müssen, hat dies unter der Prämisse des gefährlichen Abfalls zu erfolgen (Folienlager).
Einbau PVC-Folie (Teichfolie 2,00 mm schwarz mit Vlies 1000g/m2) in den betroffenen Bereichen. Folie mit Erdnägeln gegen Verrutschen sichern.
Mutterboden liefern (Dicke ca. 50 cm) und in den betroffenen Bereichen oberhalb der Fo- lie einbauen und leicht verdichten. Incl. Einbau einer geeigneten Sicherung des Mutterbo- dens gegen Verrutschen auf der Folie.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 17.08.2026 Seite: 54 von 54