03.09.2026
Bieterfragen zur Ausschreibung Nr.: CG26073101GD
Glasreinigung Stadtgebiet Gelsenkirchen - in 5 Losen
Bieterfrage 1:
Sind Objektbesichtigungen in allen Losen verpflichtend?
Antwort zur Bieterfrage 1:
Objektbesichtigungen sind nicht verpflichtend.
Bieterfrage 2:
2.1 In den Ausschreibungsunterlagen wird beschrieben, dass die Arbeiten zweimal jährlich zu bestimmten Zeitpunkten ausgeführt werden sollen. An welchen Zeiträumen muss die Glasreinigung stattfinden?
2.2 Können Sie uns außerdem eine Angabe zu den einzelnen Adressen geben, um welche Art Objekt es sich handelt? (Schule/KiTa/Verwaltungsgebäude o.Ä.)
Antwort zur Bieterfrage 2:
2.1 Die Reinigungen müssen 2x im Jahr durchgeführt werden- idealerweise alle 6 Monate.
2.2 Listen für die Nutzungsarten finden Sie im Anhang, sowie in den Vergabeunterlagen unter „Sonstiges“.
Bieterfrage 3:
Sie sagen, dass die Reinigung 2x jährlich durchgeführt werden muss.
Ist die Reinigung an die Ferien gebunden, oder kann diese außerhalb der Ferien durchgeführt werden? Und falls feriengebunden, welche Ferien wurden angedacht?
Antwort zur Bieterfrage 3:
Die Durchführung der Reinigungen in Schulen während Ferien ist wünschenswert, aber es besteht dazu keine Verpflichtung.
Bieterfrage 4:
Ist für die Eignung zwingend eine Referenz mit einer dem jeweiligen Los vergleichbaren jährlichen Reinigungsfläche erforderlich oder können auch Referenzen mit geringeren Flächen als ausreichender Eignungsnachweis anerkannt werden.
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03.09.2026
Antwort zur Bieterfrage 4:
Grundsätzlich sollen die Referenzen hinsichtlich Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Glas- und Rahmenreinigungsleistungen vergleichbar sein, sodass eine Beurteilung der fachlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit für die Ausführung des jeweiligen Loses möglich ist. Dabei werden insbesondere der Leistungsgegenstand, die organisatorischen Anforderungen sowie der Leistungsumfang berücksichtigt.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften können die geforderten Referenzen grundsätzlich gemeinschaftlich durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft die Leistungen, auf die sich die Referenzen beziehen, auch im Rahmen der Auftragsausführung erbringen bzw. hierfür verantwortlich sein müssen. Eine rein rechnerische Addition von Referenzumfängen führt nicht automatisch zur Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird im Rahmen der Eignungsprüfung anhand der vorgelegten Referenzen insgesamt beurteilt. Die abschließende Bewertung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.
Bieterfrage 5:
Da die für das Jahr 2027 geltenden Tariflöhne zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abschließend feststehen, bitten wir um Klarstellung, wie mit möglichen Änderungen der tariflichen Lohnkosten nach Angebotsabgabe bzw. während der Vertragslaufzeit umzugehen ist.
Daher unsere Frage, ist vorgesehen, dass sich die vertraglich vereinbarten Preise bei einer nach Angebotsabgabe eintretenden Änderung der maßgeblichen Tariflöhne entsprechend anpassen? Falls ja, erfolgt eine entsprechende Anpassung der Preise auf Grundlage der tatsächlichen tariflichen Veränderung, sofern diese zu einer Erhöhung oder Verringerung der Lohnkosten führt?
Antwort zur Bieterfrage 5:
Die Preise sind auf Basis des aktuellen Tariflohns (2026) zu kalkulieren.
Sollte es 2027 eine Tariflohnerhöhung geben, werden die Lohnkosten entsprechend dem in der Kalkulationsauskunft berechneten Lohnkostenanteils angepasst.
Genaue Informationen hierzu finden Sie auch im § 8 des Glasreinigungsvertrags.
Bieterfrage 6:
Für die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Besonderheiten bzw. Steigereinsätze sollen die hierfür anfallenden Kosten in Stunden angegeben werden. Wir bitten um Klarstellung, wie diese Positionen bei der späteren Ausführung abgerechnet werden?
Antwort zur Bieterfrage 6:
In Spalte K der Preisblätter sollen die Preise für Steiger-/Gerüstkosten eingetragen werden. Diese sind pauschal anzugeben. Hierbei ist zu beachten, dass diese Kosten keine Lohnkosten beinhalten und somit auch keiner Preiserhöhung unterliegen.
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03.09.2026
Evtl. abzurechnende Sonderstunden werden nach separater Beauftragung in Rechnung gestellt. Hierfür ist der Stundensatz im Tabellenblatt „Zusatzleistungen“ anzugeben.
Hinweis: Bitte richten Sie sich mit allen Fragen bezüglich des Verfahrens rechtzeitig an die Vergabestelle. Dadurch wird gewährleistet, dass der Auftraggeber vor Ablauf der Angebotsfrist allen Unternehmen in gleicher Weise Auskunft erteilen kann.
Dieses Schreiben stellt eine Ergänzung der Vergabeunterlagen dar und wird Bestandteil des Vertrags. Mit Ihrem Angebot bestätigen Sie, dass etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen, die Ihnen zugegangen sind, in Ihrem Angebot berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass über die Vergabeplattform eingestellte Unterlagen als erhalten gelten.
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