05 Formular 312_322 - Hinweise Einreichung Teilnahmeanträge_Angebote.pdf

Glasreinigungsarbeiten für 252 Objekte im Stadtgebiet Gelsenkirchen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.09.2026, 20:33 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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VHB NRW 01/2020 Formular 312/322 - Hinweise Einreichung TeilnahmeanFtroärgme-/ASnogluetiboontse
Eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW wird empfohlen. Diese bietet den Vorteil, automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert zu werden. Antworten sind Bestandteil der Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Hinweise zur Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten 1. Elektronische Einreichung Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge und Angeboten sowie zu Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf den Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen. Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Teilnahme-/ Vergabeunterlagen und die Kommunikation). Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote können - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - mittels eines sog. Bietertools grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden: 1) Einreichung in Textform nach § 126b BGB 2) Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenen elektronischen Siegel 3) Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifizierten elektronischen Siegel In allen drei Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung des Teilnahmeantrags/Angebotes und die Weiterleitung mit dem zur Verfügung gestellten Bietertool. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich. Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung. Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB bzw. mit der/dem fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur/Siegel gelten der Teilnahmeantrag/das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Hinweise auf Unterschrift und Firmenstempel sind bei der elektronischen Abgabe nicht zu beachten. Unterschrifterfordernis bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Drittunternehmererklärungen Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften/Angeboten von Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag/das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Auf die Bewerbungsbedingungen des Landes NRW (Formular 511) wird hingewiesen. Die von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung (Formular 531) ist dem Teilnahmeantrag/Angebot als Datei eingescannt oder abfotografiert beizufügen. Etwaige Erklärungen Dritter (bspw. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Bietergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden: - Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung, - Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung, - Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bieter übersandt hat. Zum Zwecke der Zuordnung muss aus der Dritterklärung die/der Erklärende genau bezeichnet bzw. erkennbar sein. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Teilnahmeantrags/Angebots, sind bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in entsprechender Form wie der Teilnahmeantrag/das Angebot einzureichen.
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2. Einreichung von Angebote in Schriftform, sofern von der Vergabestelle ausdrücklich zugelassen Sofern die schriftliche Angebotsabgabe zugelassen ist, wird gebeten, den beiliegenden Angebotsvordruck nebst Anlagen auszufüllen, zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannte Stelle zu übersenden; das Angebot muss dort bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sein. Der Umschlag ist mit anliegendem Kennzettel (Formular 323) sowie mit dem Firmennamen und der Firmenanschrift zu versehen. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der oben genannten Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen. Sofern mit dem Angebot in Schriftform gleichzeitig eine Sicherungskopie einzureichen ist, ist zusätzlich - eine selbstgefertigte Kopie oder - ein Abdruck des ausgefüllten und unterschriebenen Angebots bzw. der geforderten Teile des Angebotes jeweils ggf. mit Neben- angeboten oder Änderungsvorschlägen, - alternativ entsprechende Aufzeichnungen auf elektronischen Datenträgern, herzustellen und in einem gesonderten verschlossenen Umschlag zu nehmen, der außen mit dem Firmennamen, dem/der oben angegebenen Geschäftszeichen/Vergabenummer und der Angabe „Sicherungskopie“ zu beschriften ist. In diesen Fällen ist dem Angebot eine Erklärung (Formular 523) beizufügen, dass die Sicherungskopie mit dem Original übereinstimmt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl die nicht gleichzeitige Abgabe der Sicherungskopie mit dem Originalangebot als auch im Laufe der Wertung festgestellte Abweichungen der Sicherungskopie vom geöffneten Originalangebot den Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung zur Folge haben, wenn die Abweichungen dem Bieter zuzurechnen sind. Sämtliche Unterlagen - ausgefüllter und unterschriebener Angebotsvordruck nebst Anlagen und der Umschlag mit der Sicherungskopie - sind in einem weiteren verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannte Stelle zu übersenden; das Angebot sowie die angeforderte Sicherungskopie muss dort bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sein. Dieser Außenumschlag ist mit anliegendem Kennzettel (nicht der Umschlag mit der „Sicherungskopie“!) sowie mit dem Firmennamen und der Firmenanschrift zu versehen. 3. Allgemeiner Hinweis zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen Die in den Teilnahme-/Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahme-/ Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages/Angebotes und nur durch das die Teilnahme-/ Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüberhinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Unterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte, wird Ihnen eine Teilnahme über den Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Teilnahme-/Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bewerber-/Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
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