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Glasreinigung in Hannover

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.09.2026, 13:05 (Europe/Berlin)

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Vergabeunterlagen 2026-040-N-ABGUD Glasreinigung Hannover

06a Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB i.V.m. § 31 Abs. 2 S. 4, 5 UVgO

Der Ausschluss eines Unternehmens aus dem Vergabeverfahren droht zu jeder Zeit, wenn einer der folgenden zwingenden (§ 123 GWB) oder fakultativen Ausschlussgründe (§ 124 GWB) unter Berücksichtigung der Regelungen nach § 31 Abs. 2 S. 4, 5 UVgO vorliegt und keine ausreichende Selbstreinigung vorgenommen wurde.

I. Zwingende Ausschlussgründe Unternehmen werden von der Teilnahme aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn

  1. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, da diese als für des- sen Leitung Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wurde wegen einer Straftat nach a) §§ 129 (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a (Bildung terroristischer Vereini- gungen) oder 129b (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); b) § 89c (Terrorismusfinanzierung) oder der Teilnahme an einer solchen Tat; c) § 261 (Geldwäsche); d) §§ 263 (Betrug) oder 264 (Subventionsbetrug) soweit sich die Straftat gegen öffent- liche Haushalte richtet; e) §§ 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 299a oder 299b (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen); f) §§ 108e (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder 108f (unzuläs- sige Interessenwahrnehmung); g) §§ 333 oder 334 (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a (Ausländische und internationale Bedienstete); h) §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5 oder 232b bis 233a (Menschenhandel, Zwangsprostitu- tion, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung ei- ner Freiheitsberaubung) des Strafgesetzbuches sowie i) Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsver- kehr) und keine ausreichende Selbstreinigung erfolgt ist;
  2. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder So- zialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen ist und dies rechts- - oder bestands- kräftig festgestellt oder auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann, es sei denn es kommt seinen Verpflichtungen dadurch nach, dass es die Zahlung vorge- nommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversiche- rung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Die Möglichkeit nach § 123 Abs. 5 GWB vom Ausschluss abzusehen, bleiben unberührt.

Berufsgenossenschaft Holz und Metall Isaac-Fulda-Allee 18 Version 2.0 55124 Mainz Stand: 31.08.2026 Seite 1 von 4

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II. Fakultative Ausschlussgründe Unternehmen können von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn

  1. das Unternehmen a) bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat; b) zahlungsunfähig ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein ver- gleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unterneh- men im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat c) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; d) mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Ver- fälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; e) bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, hieraus eine Wettbewerbsverzerrung entsteht und diese nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann; f) bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat; g) in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln;
  2. gegen das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, da diese als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Aus- übung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung a) eine Geldbuße im Sinne des § 22 Abs. 1, 2 LkSG oder § 19 Abs. 1 MiLoG in mindestens der dort genannten Höhe und aus den dort genannten Gründen rechtskräftig verhängt wurde; b) eine Geldbuße, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe im Sinne von § 21 Abs. 1 SchwarzArbG oder § 98c Abs. 1 AufenthG in mindestens der dort genannten Höhe und aus den dort genannten Gründen rechtskräftig verhängt wurde;
  3. nach § 13 Abs. 1 BTTG ein unanfechtbar festgestellter Verstoß durch das Unter- nehmen begangen wurde; und keine ausreichende Selbstreinigung erfolgt ist;
  4. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und dieser durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Berufsgenossenschaft Holz und Metall Isaac-Fulda-Allee 18 Version 2.0 55124 Mainz Stand: 31.08.2026 Seite 2 von 4

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III. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bzw. zur Selbstrei- nigung

Nach Kenntnisnahme des Vorstehenden erkläre ich:

III.1Zu den zwingenden Ausschlussgründen nach I.:
Es liegt ein Ausschlussgrund nach I. vor.☐ Ja ☐ Nein
Falls ja, bitte erläutern
III.2Zu den fakultativen Ausschlussgründen nach II.:
Es liegt ein Ausschlussgrund nach II. vor.☐ Ja ☐ Nein
Falls ja, bitte erläutern
III.3Selbstreinigung (§ 125 GWB) – nur auszufüllen, falls unter III.1 und / oder III.2 „Ja“ angekreuzt wurde –
Wurden Maßnahmen zur Selbstreinigung getroffen?☐ Ja ☐ Nein
Falls ja, bitte erläutern

Berufsgenossenschaft Holz und Metall Isaac-Fulda-Allee 18 Version 2.0 55124 Mainz Stand: 31.08.2026 Seite 3 von 4

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Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dem/Der Erklärenden ist bekannt, dass unrichtige Angaben einen Ausschluss von diesem Vergabeverfahren und Schadensersatzansprüche begründen können.


Ort, Datum


Bieter (vollständige Unternehmensbezeichnung)


Vertretungsbevollmächtigte/r (Vor- und Nachname)

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