Vergabeunterlagen 2026-040-N-ABGUD Glasreinigung Hannover
Bewerbungsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
- Auftraggeberin Berufsgenossenschaft Holz und Metall ............................................ 2
- Angaben zum Vergabeverfahren ................................................................................. 2 2.1 Vergabeart ............................................................................................................ 4 2.2 Prüfung und Behandlung der Vergabeunterlagen ............................................. 4 2.3 Einreichung des Angebots .................................................................................. 4 2.4 Hinweise zur Angebotsabgabe ........................................................................... 5 2.5 Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer ..................................................... 6 2.6 Fristen ................................................................................................................... 8 2.6.1 Fristen des Vergabeverfahrens ....................................................................... 8 2.6.2 Angaben zu sonstigen Fristen ........................................................................ 8
- Eignung der Bieter ....................................................................................................... 9
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Bewerbungsbedingungen
1. Auftraggeberin Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Ver- antwortung unter staatlicher Aufsicht durch. Als gesetzliche Unfallversicherung ist die BGHM Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und zuständig für Unternehmen der Holz- und Metallbranche.
Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsge- fahren ist die zentrale Aufgabe der BGHM. Im Schadensfall sorgt die BGHM für die bestmög- liche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädi- gung. Diese Leistungen werden eng miteinander verknüpft aus einer Hand angeboten.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den gesamten Wirtschaftsbereich innerhalb Deutschlands sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die BGHM ist einer der größten Träger der gesetzlichen Un- fallversicherung in Deutschland und übernimmt den Versicherungsschutz für rund 5,0 Millio- nen Beschäftigte in den rund 247.000 Unternehmen der Branchen Holz und Metall.
2. Angaben zum Vergabeverfahren
Gegenstand der Maßnahme ist die Glasreinigung innen und außen am Verwaltungsstandort der Auftraggeberin, Seligmannallee 4, 30173 Hannover.
Als Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt der Zuschlagsmitteilung vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre sowie 2 x 1 Jahr automatische Verlängerung sofern nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres (dies ist immer der 30.05.) gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages endet zum 30.05.2030 nach ca. 4 Jahren.
Die nächste Glasreinigung ist voraussichtlich für Mai 2027 vorgesehen.
Das voraussichtliche Nettoauftragsvolumen beträgt ca. 32.975,00 € jährlich und somit 131.900,00 € für die gesamte Laufzeit des Vertrages.
Das maximale Abrufvolumen beträgt 6 Glasreinigungen innerhalb der Vertragslaufzeit.
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Auftraggeberin
Berufsgenossenschaft Holz und Metall Isaac-Fulda-Allee 18 55124 Mainz
Vergabestelle
Berufsgenossenschaft Holz und Metall Vergabestelle Isaac-Fulda-Allee 18 55124 Mainz
E-Mail: vergabestelle@bghm.de
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die oben genannte E-Mail-Adresse lediglich dem Informa- tionsaustausch für laufende Vergabeverfahren dient. Eine Weitergabe der Adresse an Dritte, sowie die Eintragung für Newsletter, Werbe- und Informationsverteiler ist ausdrücklich NICHT gestattet. Alle E-Mails dieser Art werden als Spam gekennzeichnet, was dazu führen kann, dass legitime Nachrichten Ihres Unternehmens uns nicht mehr erreichen können!
Ansprechperson
Anfragen zum Vergabeverfahren einschließlich Bieterfragen sind bevorzugt (vorrangig) über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal
mitzuteilen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung werden Anfragen grundsätzlich nur schriftlich – und nicht telefonisch – beantwortet. Es werden keine Auskünfte zum Stand des Verfahrens erteilt. Die Kommunikation erfolgt für das gesamte Vergabeverfahren in deutscher Sprache.
Alle gestellten Bieterfragen und Antworten werden zu Ihrer Kenntnis neben der Veröffentli- chung auf der Vergabeplattform DTVP (im Bereich Kommunikation) https://dtvp.de
auch auf der Internetseite der Auftraggeberin BGHM: Bieterfragen oder Webcode: 501
veröffentlicht.
Die Vergabeunterlagen ergänzende oder berichtigende Angaben werden nur über die Verga- beplattform DTVP https://dtvp.de
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veröffentlicht. Sie gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe als Bestandteil der Vergabeun- terlagen.
2.1 Vergabeart
Diese Ausschreibung erfolgt als öffentliche Ausschreibung nach der Unterschwellenvergabe- ordnung (UVgO).
Neben den rechtlichen Regelungen der UVgO gelten grundsätzlich die übergeordneten Rechtsvorschriften des GWB (IV. Teil) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
2.2 Prüfung und Behandlung der Vergabeunterlagen
Die Bieter prüfen die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit und Stimmigkeit. Bei festgestellten Fehlern oder Unklarheiten haben die Bieter die Vergabestelle schriftlich vor Ablauf der Ange- botsfrist über die Beanstandungen zu informieren.
Die Unterlagen sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung verwendet werden. Jede andere Verwendung, Weitergabe oder Ver- öffentlichung ohne eine ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle ist nicht gestattet.
Änderungen oder Ergänzungen dürfen an den Vergabeunterlagen nicht vorgenommen wer- den. Dies gilt insbesondere für die Formblätter der Anlagen, die Bestandteil der einzureichen- den Unterlagen sind. Änderungen oder Ergänzungen führen zum Ausschluss des Bieters.
In den Formblättern sollen lediglich die geforderten Eintragungen durch den Bieter vorgenom- men werden. Änderungen eigener Eintragungen, die der Bieter in den Unterlagen vornimmt, müssen als solche erkennbar und dokumentenecht sein.
2.3 Einreichung des Angebots
Die Einreichung des Angebots muss nach § 38, Abs. 3 UVgO elektronisch erfolgen. Die Ab- gabe der Angebote ist daher nur über die e-Vergabeplattform Deutsches Vergabeprotal unter
möglich.
Eine Einreichung des Angebots per E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots.
Angebote, die nicht den vorgenannten Anforderungen entsprechen oder nach dem Angebots- schlusstermin eingehen, werden nicht berücksichtigt (§ 42, Abs.1 Nr.1 UVgO).
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Berichtigungen und Änderungen zu bereits eingereichten Angeboten können bis zum Abga- betermin vorgenommen werden. Sie müssen analog zu den oben gemachten Vorgaben erfol- gen.
Aufbau des Angebots und einzureichende Nachweise sind dem Angebotsformblatt (Doku- ment 05 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
2.4 Hinweise zur Angebotsabgabe
Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Vertragsbedingungen des Bieters sind nicht zugelassen. Dies gilt auch, sofern der Auftragnehmer nach Vertragsschluss etwa im Rahmen der Korrespondenz mit der Auftraggeberin auf Allgemeine Geschäftsbedingungen verweist oder diese beilegt. Werden sie dennoch als Bestandteil der Angebotsunterlagen eingereicht, so kann dies zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
Verweise auf beigefügte Anlagen oder Webseiten ersetzen nicht die vollständige Bearbeitung der Vordrucke. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, die geforderten Angaben aus beigefügten Anlagen des Bieters eigenständig herauszusuchen.
Nebenangebote werden nicht zugelassen und führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung im Vergabeverfahren wird keine Vergü- tung gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes verzichten die Bieter ausdrücklich auf die Geltend- machung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten.
Die Rückgabe der Angebotsunterlagen ist nicht vorgesehen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden.
Einzelne Unterlagen können nach dem Angebotsschlusstermin von der Vergabestelle mit Fristsetzung nachträglich angefordert werden. (siehe Dokument 05 – Angebotsformblatt). Sollte der Bieter die Unterlagen dann nicht vorlegen, wird das Angebot von der Wertung aus- geschlossen.
Die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 48 UVgO die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor. Den Bietern werden in diesem Fall die Gründe für die Entscheidung mitgeteilt.
Wichtiger Hinweis 1: Eine Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort ist zwingend erforderlich und ist nur nach vor- heriger Terminabsprache möglich.
Für eine Terminabsprache wenden Sie sich bitte mit Angabe einer Ansprechperson, deren Telefonnummer, Besichtigungstage und möglichen Zeitrahmen an:
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Sollten sich im Laufe der Maßnahme Umstände ergeben, die durch eine vorherige Besichti- gung abzusehen waren und sich hierdurch eine Preiserhöhung ergibt oder aber die Unmög- lichkeit der Auftragsdurchführung bzw. nur mit einem höheren Aufwand, kann der Auftragneh- mer sich nicht darauf berufen hierüber keine Kenntnis gehabt zu haben, sofern er von der Möglichkeit der Besichtigung keinen Gebrauch gemacht hat.
Wichtiger Hinweis 2: Sofern im Rahmen der Ausschreibung 2025-073-EU-ABGUD- Glasreinigung in den Verwal- tungsgebäuden der Auftraggeberin BGHM und der Auftraggeberin VBG, die am 25.03.2026 veröffentlicht wurde, bereits an einer Besichtigung teilgenommen und ein Angebot abgegeben wurde, ist keine weitere Besichtigung notwendig. Die in dem Verfahren 2025-073-EU-ABGUD – Glasreinigung in den Verwaltungsgebäuden der Auftraggeberin BGHM und der Auftraggeberin VBG, die am 25.03.2026 veröffentlicht, hinter- legten Dokumente zur Vor-Ort-Besichtigung behalten Ihre Gültigkeit. Eine erneute Besichtigung ist jedoch immer möglich.
Bei Unklarheiten hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes über alle zur Kalkulation not- wendigen Voraussetzungen vollständig zu unterrichten und Unklarheiten mit der Auftraggebe- rin zu klären. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
Werden nicht alle gelb markierten Felder im Preisblatt ausgefüllt, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Angaben in der Preis- liste (Dokument 11 der Vergabeunterlagen).
Mit Abgabe des Angebotes versichert der Bieter, die Vergabeunterlagen in Gänze ver- standen zu haben und sich der Folgen der Nichteinhaltung von Ausschlusskriterien auch in der Preisliste bewusst zu sein.
2.5 Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer
Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämt- liche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden nur Berücksichtigung, wenn
• im Angebot ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vertrages benannt ist,
• sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten,
• und diese Punkte durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original unterschriebene, gesonderte Erklärung (Dokument 09 – Bietergemeinschaft) be- stätigt werden.
Sofern im Rahmen der Angebotserstellung Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft geleistet werden.
Zur Vereinfachung kann, der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter durch die Erklärung der Bietergemeinschaft zusätzlich ermächtigt werden, die im Rahmen der
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Angebotserstellung zu leistenden Unterschriften für die gemeinschaftlich bietenden Unterneh- men zu leisten. Diese Ermächtigung ist ausdrücklich in der o.g. Erklärung zu erteilen. Ferner muss der Auftraggeberin durch eine Verpflichtungserklärung der an der Bietergemein- schaft beteiligten Unternehmen nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Die erforderlichen Nachweise sind kumulativ einzureichen und die Eignungsmerkmale müssen bei demjenigen Unternehmen vorhanden sein, unter deren Verantwortung die angebotene Leistung ausgeführt werden soll. Hinsichtlich der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Dokumente 06 der Vergabeunterlagen) sowie der Eignung (Dokument 07 der Vergabeunter- lagen) ist dieses von jedem Teil der Bietergemeinschaft einzureichen. (§ 32 Abs. 2 UVgO). Eine gleichzeitige Angebotsabgabe als einzelner Bieter und als Mitglied einer Bietergemein- schaft kann zum Ausschluss führen.
Bei Zuschlagserteilung ist der Bieter alleiniger Vertragspartner; er ist für die angebotenen Leis- tungen allein verantwortlich.
Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so sind diese im An- gebot mit den zu leistenden Aufgaben aufzuführen (Dokument 08 – Unterauftragnehmer). Der Bieter als Generalunternehmer hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung den Un- terauftragnehmer der Auftraggeberin zu benennen. Dem Unterauftragnehmer sind insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin vereinbart sind. Alle entsprechenden Unterlagen (Dokument 08a, Eigenerklärungen Unterauftragnehmer und ggf. weitere Unterlagen wie Zertifizierungen, u.a.) sind vor Zuschlagsentscheidung auf Aufforderung der Vergabestelle hin auch für den/die Unterauftragnehmer abzugeben.
Sollte für einen Unterauftragnehmer die Eignung nicht festgestellt werden können, liegen Aus- schlussgründe vor oder kann der Bieter den Nachweis nicht erbringen, dass ihm die erforder- lichen Mittel des Unterauftragnehmers zur Verfügung stehen, wird die Zustimmung zum Ein- satz dieses Unterauftragnehmers von der Auftraggeberin nicht erteilt.
Für den Fall der Eignungsleihe nach § 34 UVgO oder falls Unterauftragnehmer eingesetzt werden und hierüber die Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit nach §§ 33, 34, Abs.2 UVgO erbracht werden sollen, sind die Eigenerklärungen zur Eignung und zur Verpflich- tung (Dokument 08b, Eigenerklärungen Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe und ggf. weitere Unterlagen wie Zertifizierungen, u.a.) bei Angebotsabgabe einzureichen. Sollten diese nicht bei Angebotsabgabe vorliegen, erfolgt keine Nachforderung der Unter- lagen und der Bieter wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen in Dokument 05_Angebotsformblatt.
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2.6 Fristen
2.6.1 Fristen des Vergabeverfahrens
Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 06.10.2026, 10:00 Uhr.
Maßgeblich ist der Eingang bei der ausschreibenden Stelle. In diesem Zusammenhang sind die Zustellzeiten des jeweiligen Dienstleisters zu berücksichtigen.
Angebote, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter weist im Falle des verspäteten Eingangs nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat (vergleiche § 42 Absatz 1 Nr. 1 UVgO).
Bindefrist des Angebots: 90 Tage ab dem Schlusstermin.
Für die Vergabestelle besteht keine Verpflichtung nach dem 29.09.2026, 12:00 Uhr, eingehende Fragen zu beantworten.
2.6.2 Angaben zu sonstigen Fristen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin ge- rügt werden. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig.
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3. Eignung der Bieter
Der Auftrag wird nur an jene Bieter vergeben, die für die Erfüllung der Aufgabenstellung ge- eignet sind. Zur Prüfung der Eignung eines Unternehmens dürfen von Auftraggebern Nach- weise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit gefordert werden.
Nach § 123 GWB kann der Auftraggeber unzuverlässige Bieter vom Vergabeverfahren aus- schließen. Als Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ist dem Angebot das unterschriebene Dokument 06 – Eignungs- erklärung beizufügen.
Nach § 33 Abs. 1 UVgO kann der öffentliche Auftraggeber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber oder Bieter Anforderungen stellen, die sicher- stellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen die entsprechenden Angaben im Dokument 07 – Eig- nung sowie die im Dokument 05 – Angebotsformblatt aufgelisteten Nachweise abgegeben werden.
Im Rahmen der Zuschlagsentscheidung wird die Auftraggeberin die jeweils entsprechende Wettbewerbsregisterauskunft anfordern (§ 6, Absatz 1 WRegG).
Hinweise zu den geforderten Nachweisen
Unterlagen, für die die Möglichkeit der Nachforderung durch die Vergabestelle bestehen, sind dem Dokument 05 – Angebotsformblatt zu entnehmen.
Nach § 35 Abs. 6 UVgO werden Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifizierungsver- fahren erworben wurden, zugelassen. Dazu ist das Zertifikat als Kopie einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Vergabeverfahren eine Präqualifizierung die geforderten Nachweise zur Zuverlässigkeit ersetzen kann, sofern es diese umfasst.
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