Sicherheitsüberprüfung Justiz.pdf

Glasreinigung für öffentliche Gebäude in Ulm, Alb-Donau-Kreis und Biberach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 13:21 (Europe/Berlin)

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Anlage 1 a zur Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 28. Dezember 2009

Belehrung für anstaltsfremde Personen zum Verhalten in der Justizvollzugsanstalt und gegenüber Gefangenen

  1. Allgemeine Hinweise

1.1 Die besondere Zweckbestimmung einer Justizvollzugsanstalt erfor- dert die strikte Beachtung der nachfolgenden Regeln zur Aufrechter- haltung der Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz aller Perso- nen, die sich hier aufhalten. Bitte befolgen Sie auch alle Anweisun- gen der Justizvollzugsbediensteten.

1.2 Beim Betreten der Anstalt legen Sie ein auf Sie ausgestelltes amtli- ches Ausweisdokument vor.

Sie dürfen nur Gegenstände mit sich führen, die

  • üblicherweise zum persönlichen oder geschäftsmäßigen Gebrauch mitgeführt werden, ungefährlich sind und deren Mit- nahme nicht im Einzelfall ausgeschlossen ist, oder

  • deren Mitnahme ausdrücklich gestattet worden ist.

Ein Mobiltelefon darf nicht mitgeführt werden.

Nicht zugelassene Gegenstände sind gegebenenfalls unaufgefordert abzugeben und einzuschließen.

1.3 Eingebrachte Gegenstände und Behältnisse können zur Sicherstel- lung dieser Auflagen überprüft werden.

  1. Umgang mit den Gefangenen

2.1 Der Umgang mit den Gefangenen ist auf das durch Ihre Tätigkeit ge- botene Maß zu beschränken. Jeder private Verkehr mit Gefangenen ist zu unterlassen.

2.2 Geschäfte jeglicher Art mit Gefangenen sind verboten. Sie dürfen insbesondere von Gefangenen keine Gegenstände oder Geld an- nehmen oder diesen Gegenstände, Geld und dgl. übergeben. Auch der Erhalt oder die Übergabe von Geschenken ist untersagt. Sie dürfen auch keine Nachrichten an Gefangene oder von Gefange- nen übermitteln oder Aufträge von Gefangenen gleich welcher Art annehmen oder gar durchführen (also kein Befördern von Briefen u.a.).

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Ein Verstoß gegen diese Verhaltensvorschrift stellt eine Ord- nungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

2.3 Über Gefangene, die Sie in der Anstalt gesehen haben, ist Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Auch dürfen Sie über An- staltsangelegenheiten und Anstaltseinrichtungen nicht mit Dritten sprechen. Dies gilt ebenso nach Beendigung Ihrer Tätigkeit.

2.4 Wahrnehmungen über Fluchtvorbereitungen, Tätlichkeiten, strafbare Handlungen oder sonstige Vorkommnisse haben Sie umgehend zu melden. Ein Unterlassen könnte strafbar sein.

2.5 Sind Ihnen Schlüssel ausgehändigt worden, haben Sie diese stets in der von der Anstalt vorgegebenen Weise bei sich zu führen. Schlüs- sel dürfen in keinem Fall

  • Gefangenen zugänglich gemacht,
  • offen für jedermann sichtbar abgelegt,
  • für einen anderen als den vorgesehenen Zweck (Einhaltung des vorgeschriebenen Weges) benutzt,
  • Dritten ausgehändigt oder
  • mit aus der Anstalt genommen

werden. Ein Schlüsselverlust ist sofort zu melden.

2.6 Ein von der Anstalt ausgehändigter Ausweis ist sorgfältig aufzube- wahren und bei Aufforderung durch Anstaltsbedienstete vorzuzeigen. Ein Verlust ist sofort zu melden.

2.7 Anstaltsschlüssel und -ausweis sind nach Beendigung der Tätigkeit in der Anstalt persönlich der ausgebenden Dienststelle zurückzugeben. Bei Verlust oder Nichtrückgabe von Schlüsseln haften Sie auch für Schäden, die beispielsweise durch einen deshalb notwendigen Aus- tausch der Schließanlage entstehen.

  1. Hinweise für baulich-technisches Personal

3.1 Sie sind für Ihr Werkzeug und dessen Verbleib verantwortlich. Führen Sie daher nur das Notwendigste an Werkzeug mit sich, beaufsichti- gen es und sorgen für dessen sichere Verwahrung. Dies gilt beson- ders für Sägen, Feilen, Trennschleif- und Bohrgeräte und dgl. Nicht genutzte Werkzeuge sind unter Verschluss zu halten und für Gefan- gene unzugänglich aufzubewahren. Bewahren Sie den Überblick über Ihren Werkzeugbestand. Werkzeugkisten sind stets zu verschließen.

3.2 Eine Leiter dürfen Sie nur nach vorheriger Genehmigung durch die Anstalt einbringen. Die Leiter müssen Sie ständig beaufsichtigen und für die Zeitdauer der Nichtbenutzung unter Verschluss halten. Die

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Leiter ist nur solange im Anstaltsbereich zu belassen, als dies zur Durchführung von Arbeiten unabweisbar notwendig ist.

3.3 Angefangene Arbeiten müssen bei Arbeitsende ordnungsgemäß ab- gesichert werden.

3.4 Die bei der Arbeit anfallenden sicherheitsrelevanten Abfälle (zum Beispiel Drahtreste, Nägel, Schrauben, unbrauchbar gewordenes Werkzeug u.a.) müssen unter Ihrer Kontrolle bleiben und spätestens bei Arbeitsende beseitigt werden.

3.5 In den Höfen darf die Übersicht nicht behindert werden. Nahe der Umfassungsmauer darf nichts gelagert oder aufgestellt werden, wo- durch das Übersteigen der Umfassungsmauer erleichtert würde.

3.6 Vorübergehend abgelegte Zivilkleider, Ausweise, Taschen und dgl. müssen während der Arbeitszeit ständig unter Verschluss gehalten werden.

3.7 Der Verlust von Arbeitsgeräten, Bekleidungsstücken und dgl. ist so- fort zu melden.

3.8 Das Einbringen alkoholischer Getränke ist auch für den eigenen Ge- nuss nicht erlaubt.

  1. Fahrzeugverkehr

4.1 Einfahrt in die Anstalt

4.1.1 Vor Einfahrt in die Anstalt sind Name und Grund der Einfahrt zu nennen. Ihre Identität wird in der Schleuse anhand Ihres Ausweises überprüft. Das Lichtbild muss noch mit Ihrem tatsächlichen Aussehen übereinstimmen. Geben Sie dem kontrollierenden Beamten Auskunft darüber, ob Sie in der Anstalt nicht zugelassene Gegenstände (vgl. Nummer 1.2) mitführen. Ihr Fahrzeug wird sodann von dem Beamten kontrolliert.

4.1.2 Die Höchstgeschwindigkeit im gesamten Anstaltsbereich ist 15 km/h.

4.2 Abstellen des Fahrzeugs in der Anstalt

4.2.1 Stellen Sie Ihr Fahrzeug nur auf dafür vorgesehenen Plätzen ab.

4.2.2 Schließen Sie Ihr Fahrzeug sorgfältig ab. Dies gilt auch für ange- brachte Staukästen für Werkzeug, Abschleppseil o.Ä. Die Planen des Fahrzeugs und des Anhängers sind vor und nach dem Be- und Entla- den geschlossen zu halten. Sollten Sie Anzeichen dafür feststellen, dass an Ihrem Fahrzeug oder an dem Anhänger manipuliert wurde, melden Sie dies sofort dem nächsten Beamten.

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4.2.3 Halten Sie sich soweit möglich während des gesamten Aufenthalts in der unmittelbaren Nähe Ihres Fahrzeugs auf. So kann am besten verhindert werden, dass es einem Gefangenen gelingt, mit Hilfe Ihres Fahrzeugs aus der Anstalt zu entweichen.

4.3 Ausfahrt aus der Anstalt

4.3.1 Fahren Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich nach Beendigung des Ent- oder Beladevorgangs aus der Anstalt. Im Schleusenbereich muss der zuständige Beamte erneut die notwendigen Kontrollen durchführen.

4.3.2. Sollten Sie nach der Ausfahrt aus der Anstalt in Ihrem Fahrzeug einen Gefangenen entdecken, rufen sie bitte sofort die Anstalt (Tel.: 0731/1892902) an und alarmieren Sie die Polizei.

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Anlage 1 b zur Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 28. Dezember 2009

Erklärung zum Verhalten in der Justizvollzugsanstalt und gegenüber Gefangenen

Ich, ___________________________________________,

(Vorname und Name)

geboren am: in:

Wohnanschrift:

Arbeitgeber/Beschäftigungsstelle/Auftraggeber:

Tätigkeit in der Anstalt:

vorgesehene Dauer:

habe das Merkblatt „Belehrung für anstaltsfremde Personen zum Verhalten

in der Justizvollzugsanstalt und gegenüber Gefangenen“ und die darin ent-

haltenen Hinweise und Verpflichtungen erhalten und zur Kenntnis genom-

men.

Mit der Kontrolle der von mir in der Anstalt mitgeführten Gegenstände und

Behältnisse bin ich einverstanden.

Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen muss ich damit rechnen,

dass mir das Betreten der Anstalt untersagt wird.

Ich weiß, dass ein Verstoß auch als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden oder

die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Folge haben

kann.

Ich weiß, dass ich für Schäden, die aus einem Verstoß gegen die Anstalts-

regeln entstehen, haftbar gemacht werden kann. Dies trifft insbesondere auf

die Notwendigkeit der Änderung der Schließanlage bei Verlust eines An-

staltsschlüssels zu.


(Ort, Datum) (Unterschrift)

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Anlage 2 a zur Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 28. Dezember 2009

Justizvollzugsanstalt

Hinweise zur Personenüberprüfung

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

  1. Die Justizvollzugsanstalt ist ein sicherheitsrelevanter Bereich, der hohe Anforderungen an die Loyalität und Zuverlässigkeit der hier Tä- tigen stellt. Daher wird um Verständnis dafür gebeten, dass für die Entscheidung über Ihre Tätigkeit Auskünfte darüber eingeholt werden müssen, ob und ggf. welche Erkenntnisse vorliegen, die einem sol- chen Einsatz entgegenstehen.

  2. Falls Sie in den letzten 5 Jahren mit negativem Ergebnis (keine Er- kenntnisse) überprüft worden sind, wird diese Auskunft bei der von Ihnen angegebenen Stelle eingeholt. Von einer weiteren Überprüfung wird dann abgesehen.

  3. In den anderen Fällen wird veranlasst:

3.1* Bei der Überprüfung von Personen, die in den Justizvollzugsan- stalten Arbeiten ausführen sollen,

-* eine Abfrage der polizeilichen Informationssysteme durch das Lan- deskriminalamt

-* zusätzlich bei Arbeiten in besonderen Sicherheitsbereichen, be- sonderen Sicherheitseinrichtungen oder in Schutzzonen

eine Abfrage des nachrichtendienstlichen Informationssystems des Landesamtes für Verfassungsschutz.

3.2* Bei der Überprüfung von Mitgliedern des Anstaltsbeirates, ehrenamt- lichen Mitarbeitern und Betreuern, Mitarbeitern von Vereinen und In- stitutionen der Straffälligenhilfe und Gefangenenbetreuung sowie der Suchtberatung und Suchthilfe, ferner regelmäßig mit Gefangenen tä- tigen Personen sowie regelmäßig mitgebrachten Hilfen nebenberufli- cher Kräfte

die Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Zentralregis- ter der Bundesanwaltschaft (Bundeszentralregister).

  1. Die erteilten Auskünfte werden ausschließlich von den Justizvoll- zugsbehörden (Justizvollzugsanstalt, Justizministerium) für diese

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Personenüberprüfung genutzt und gespeichert. Sollten Sie mit den Anfragen/der Anfrage* unter Bekanntgabe Ihrer persönlichen Daten und der Erteilung der Auskünfte sowie der Nutzung und Speicherung der Informationen einverstanden sein, werden Sie gebeten, dies auf dem Erklärungsbogen „Einverständnis zur Datenerhebung“ mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen. Andernfalls können die Auskünfte nicht eingeholt und Ihr Einsatz müsste abgelehnt werden.

  1. Ergeben sich Bedenken gegen den Zugang zur Justizvollzugsanstalt, werden Sie informiert. Die Justizvollzugsanstalt wird Ihnen Gelegen- heit geben, diese Bedenken auszuräumen.

  2. *- Gilt nur für Personen, die nicht im Auftrag einer Beschäftigungs- stelle tätig werden sollen. -

Das Ergebnis der Personenüberprüfung wird Ihnen mitgeteilt.

*- Gilt nur für Personen, die im Auftrag einer Beschäftigungsstelle tätig werden sollen. -

Das Ergebnis der Personenüberprüfung wird Ihrer Beschäftigungs- stelle mitgeteilt. Wird Ihr Zugang abgelehnt oder nur unter Auflagen gewährt, werden auch Sie informiert. In diesem Fall werden Ihrer Be- schäftigungsstelle Gründe nur mitgeteilt, wenn Sie hierin nach Beleh- rung über den vorgesehenen Zweck schriftlich einwilligen.

  1. Der Erklärungsbogen mit dem entsprechenden Überprüfungsergebnis und dem Bearbeitungsvermerk wird nach Ablauf von 5 Jahren ver- nichtet, es sei denn, Ihre Tätigkeit in der Justizvollzugsanstalt dauert an.

  2. Dauert Ihre Tätigkeit in der Justizvollzugsanstalt an, ist 5 Jahre nach Abschluss der letzten Überprüfung eine Wiederholungsüberprüfung notwendig. Hierzu werden Sie dann um Überprüfung der jetzigen An- gaben und erneut um Ihr Einverständnis gebeten.

  3. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert die Einhal- tung der Vorschriften über den Datenschutz.

*) Nicht Zutreffendes streichen

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Anlage 2 b zur Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 28. Dezember 2009

Einverständnis zur Datenerhebung

für die Überprüfung von Fremdpersonen beim Zugang zur Justizvollzugsanstalt. Alle Angaben werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt und sind freiwillig. Bei Verweigerung der Angaben wird jedoch kein Zugang zur Justizvollzugsanstalt gewährt.

  1. Angaben zur Person

° Familienname und ggf. Geburtsname ........................................................

° Vorname .................................. Geburtsdatum .........................................

° Geburtsort .................. Staat .................... Staatsangehörigkeit ................

° Anschrift (PLZ, Wohnort, Kreis, Straße, Haus-Nr.) Telefon/Fax

................................................................................................................

° Bei Abwesenheit kann ich erreicht werden über (Name, Telefon/Fax)

................................................................................................................

  1. Vorgesehene Tätigkeit

2.1* Arbeitsbereich, Nummer 3.1 der Hinweise hierzu

Art und Dauer der vorgesehenen Arbeiten

................................................................................................................

Name und Anschrift der Firma Arbeitsbeginn

................................................................................................................

2.2* andere Fremdpersonen, Nummer 3.2 der Hinweise hierzu

Art der Tätigkeit

................................................................................................................

  1. Frühere Überprüfung

Ist innerhalb der letzten 5 Jahre für den Zugang zu einer Justizvollzugsan-

stalt eine Personenüberprüfung durchgeführt worden? □ □ ja nein

Überprüfende Stelle Datum der Überprüfung

................................................................................................................

  1. Wiederholungsüberprüfungen

Ich habe meine vorstehenden Angaben überprüft und sie ergänzt, soweit sich Änderungen ergeben haben. Die Ergänzungen habe ich am Rande farblich gekennzeichnet. Mit der erneuten Überprüfung bin ich einverstanden.

  1. ........................................................................................ (Unterschrift) (Ort, Datum)
  2. ........................................................................................ (Unterschrift) (Ort, Datum)

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  1. Einverständniserklärung

Das Merkblatt „Hinweise zur Personenüberprüfung“ habe ich erhalten und

zur Kenntnis genommen. Danach erkläre ich:

Ich bin damit einverstanden, dass die Justizvollzugsbehörden unter Anga-

be meiner persönlichen Daten

*- frühere Überprüfung, betrifft alle Fremdpersonen

das Ergebnis der früheren Überprüfung bei der überprüfenden Stelle

(Nummer 3) erfragen,

*- nur Arbeitsbereich, Nummer 3.1 der Hinweise

die Anfrage(n) beim Landeskriminalamt

  • und beim Landesamt für Verfassungsschutz *-

durchführen,

*- andere Fremdpersonen, Nummer 3.2 der Hinweise

die Anfrage beim Bundeszentralregister durchführen,

ihnen diese Auskünfte erteilt werden und sie diese für die in den „Hinwei-

sen zur Personenüberprüfung“ Nummer 4 benannten Zwecke für die dort in

Nummer 7 genannte Zeit nutzen und speichern.


(Ort, Datum) (Unterschrift)

  • Nicht Zutreffendes streichen
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