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HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Vergabestelle Stand: 02.01.2024
Bietererklärung zur Einhaltung der umwelt- und
menschenrechtsbezogenen Bestimmungen in der Lieferkette
- Grundsätze
Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE) ist eines der sechs kommunalen Wohnungsunternehmen des Landes Berlin und gehört zu den größten Projektentwicklern Deutschlands. Die HOWOGE hat sich mit der Abgabe einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte dazu bekannt, sich für die aktive Wahrung der Menschenrechte, gegen Diskriminierung und für faire Arbeitsbedingungen einzusetzen. Dies umfasst die Einrichtung eines Risikomanagements zur Überprüfung der Wirksamkeit der eingeführten Präventionsmaßnahmen. Die HOWOGE unterfällt den Bestimmungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und ist verpflichtet, in den Lieferketten bestimmte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken zu vermeiden oder zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtlicher oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Die Wahrung von Menschrechten und fairen Arbeitsbedingungen sowie die Verhinderung von Diskriminierung hat bei der HOWOGE einen besonders hohen Stellenwert. Im eigenen Geschäftsbereich verhält sich die HOWOGE rechts- und gesetzestreu und erwartet dies auch von ihren Geschäftspartnern. Dies umfasst auch die Rechtstreue gegenüber anwendbaren ausländischen Rechtsnormen. Die HOWOGE erwartet von ihren Geschäftspartnern, dass auch diese gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und sich durch den Abschluss vergleichbarer Vereinbarungen mit ihren Auftragnehmern für die Einhaltung umwelt- und menschenrechtsbezogener Prinzipien einsetzen.
Mit Beteiligung am Vergabeverfahren durch die Einreichung eines Teilnahmeantrages oder die Abgabe eines Angebots gibt der Bieter die nachfolgende Erklärung ab; diese wird im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bieters Vertragsbestandteil:
- Verpflichtungen
Der Bieter verpflichtet sich, die menschenrechtlichen Standards einzuhalten. Der Bieter ist dabei nur dann und soweit zur Einhaltung und Umsetzung der unter den Ziffern 2 und 3 genannten Maßnahmen verpflichtet, als er hierdurch nicht gegen für ihn geltendes Recht verstößt.
2.1 Der Bieter verpflichtet sich im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit, die von der HOWOGE in ihrer Grundsatzerklärung verlangten, menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen an ihre Lieferanten einzuhalten und diese auch gegenüber seinen eigenen Lieferanten entlang der Lieferkette angemessen zu adressieren. Insbesondere verpflichtet sich der Bieter, menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken zu vermeiden oder zu minimieren und Verstöße gegen menschenrechts- und umweltbezogene Pflichten zu beenden. Der Bieter implementiert vertragliche Regeln bei seinen eigenen Lieferanten, um die Einhaltung menschenrechtlich- und umweltbezogener Pflichten zu bewirken und angemessen kontrollieren zu können.
2.2 Die HOWOGE hat eine Beschwerdemanagementsystem zur Abwicklung von Beschwerdeverfahren unter Compliance Struktur | HOWOGE eingerichtet. Hier kann jede Person vertraulich Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten oder Hinweise auf mögliche Straftaten, welche im Rahmen der Auftragsausführung in seinem Geschäftsbereich oder dem seiner Auftragnehmer begangen wurden, abgeben.
2.3 Der Bieter wird bei sich zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Ziffer 2. Schulungen zu umwelt- und menschenrechtsbezogenen Pflichten durchführen. Die HOWOGE ist berechtigt, den Bieter bei der Durchführung der Schulungen zu unterstützen oder beim Bieter eigene Schulungen durchzuführen.
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HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Vergabestelle Stand: 02.01.2024
- Kontrollmechanismen
3.1 Die HOWOGE wird jährlich und anlassbezogen die Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen nach der Ziffern 2.1 und 2.3 durch eine Überprüfung analysieren. Zudem wird die HOWOGE beim Bieter Kontrollmaßnahmen durchführen, um die Einhaltung dieser Regelung sicherzustellen. Der Bieter verpflichtet sich, sowohl bei der Durchführung von Risikoanalyse, Wirksamkeitsanalyse und Kontrollmaßnahmen durch die HOWOGE und durch die von ihr hierzu beauftragten qualifizierten von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratungen, kooperativ mitzuwirken. Der Bieter stellt HOWOGE oder der beauftragten Beratung hierzu auf Anforderung alle relevanten Daten, Dokumente und sonstigen Informationen in schriftlicher, mündlicher und/oder elektronischer Form zur Verfügung und gewährt nach vorheriger Ankündigung der HOWOGE in den Geschäftszeiten Zugang zu den Geschäftsräumen des Bieters. Die HOWOGE wird darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Bieters durch Risikoanalyse, Wirksamkeitsanalyse und Kontrollmaßnahmen so wenig wie möglich gestört wird und datenschutzrechtliche Anforderungen sowie der Schutz von Geschäftsgeheimnissen des Bieters berücksichtigt werden.
3.2 Der Bieter stellt sicher, dass die HOWOGE Präventions- und Kontrollmaßnahmen gegenüber den Lieferanten des Bieters durchführen kann, sofern Anhaltspunkte vorliegen, die eine Verletzung einer menschenrechts- oder einer umweltbezogenen Pflicht bei dem Lieferanten des Bieters möglich erscheinen lassen.
- Beendigung des Vertragsverhältnisses
Die HOWOGE kann die Vertragsbeziehungen in folgenden Fällen außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen:
- der Bieter verletzt im Rahmen der Auftragsausführung schwerwiegend menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichten
Die gesetzlichen Kündigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.
- Freistellung
Der Bieter wird die HOWOGE vollumfänglich freistellen, wenn die HOWOGE infolge von verschuldeten Verstößen des Bieters gegen die in diesen Ziffern 2 und 3 geregelten Pflichten Kosten, Schäden und/oder Aufwendungen entstehen, und auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung für die HOWOGE übernehmen.
Datum/Bieter/Name des Vertreters des Bieters
*im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
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