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Glas- und Gebäudereinigung für Betriebsstätten der Emschergenossenschaft

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.09.2026, 20:52 (Europe/Berlin)

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Anlage 3 Seite 1

Besondere Vertragsbedingungen (BVB-L)

für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen

Für die Maßnahme

Glas- und Gebäudereinigung östliches Emschergebiet (21-OE) 2027/28

Inhaltsübersicht Seite

  1. Unterlagen…………………………………………………………………………………….. 2

  2. Beistellung von Teilen bzw. Stoffen………………………………………………………… 2

  3. Versorgungsanschlüsse…………………………………………………………………….. 2

  4. Lager- und Arbeitsflächen / -räumlichkeiten………………………………………………. 3

  5. Besondere Angaben zur Sicherung gegen Unfall- und Gesundheitsgefahren………… 3

  6. Ausführungsfristen / Liefertermine………………………………………………………….. 7

  7. Vertragsstrafe…………………………………………………………………………………. 8

  8. Zahlungen……………………………………………………………………………………… 8

  9. Sicherheitsleistung……………………………………………………………………………. 9

  10. Güteprüfung / Abnahme……………………………………………………………………… 9

  11. Mängelansprüche…………………………………………………………………………….. 10

  12. Verbindliche Zeichnungen…………………………………………………………………… 10

  13. Inbetriebnahme……………………………………………………………………………….. 10

  14. Revisionspläne, Prüfprotokolle, Bedienungsanweisungen, Funktionsbeschreibungen.. 10

  15. Festpreise………………………………………………………………………………………. 11

  16. Stundenlohnarbeiten………………………………………………………………………….. 11

  17. Verbot der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften, Verbot von Schwarzarbeit……. 11

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1 Unterlagen

entfällt

2 Beistellung von Teilen bzw. Stoffen

Die vom Auftraggeber beigestellten Stoffe sind Hautpflegemittel, Papierhandtücher und

Toilettenpapier.

3 Versorgungsanschlüsse

Der Auftraggeber übernimmt keine Gewähr für eine störungsfreie Versorgung. Angaben über:

3.1 Wasseranschlüsse: Werden vom Auftraggeber gestellt.

3.2 Stromanschlüsse: Werden vom Auftraggeber gestellt. Für Unfälle und Schäden, die aus der Benutzung der Baustromversorgung entstehen wird eine Haftung der Auftraggebers ausgeschlossen.


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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 3 Element 5 (BVB-L) 4 Lager- und Arbeitsflächen / -räumlichkeiten

Der Auftraggeber stellt die folgenden Flächen / Räumlichkeiten zur Verfügung:

Angaben über

4.1 benutzbare Flächen / Räumlichkeiten (Grundeigentum des Auftraggebers,

Pachtflächen, Zwischen- und Ablagerungsflächen, Umschlagplätze, Lager-

plätze),

4.2 Dauer der Benutzbarkeit, eventuell vorzunehmende vorzeitige Räumung von

Teilflächen / -räumlichkeiten,

4.3 Flächen / Räumlichkeiten, die ggf. nicht wiederhergestellt zu werden brau-

chen,

Die Flächen / Räumlichkeiten werden für die Dauer der Vertragszeit kostenlos zur Verfü-

gung gestellt. Bei schuldhafter Überschreitung der Vertragszeit hat der Auftragnehmer die

dadurch eventuell anfallenden Kosten (z. B. Pacht oder dergleichen) zu tragen. Auf An-

ordnung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer bei Überschreitung der Vertragszeit

die Flächen / Räumlichkeiten zu räumen.

Benötigt der Auftragnehmer weitere Lager- und Arbeitsflächen / -räumlichkeiten, hat er

diese selbst zu beschaffen. Die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.

5 Besondere Angaben zur Sicherung gegen Unfall- und Gesundheitsgefahren

Der Auftraggeber weist nachdrücklich auf die folgenden Gefahrenstellen im Baustellenbe-

reich, die für seine Anlagen spezifisch sind, hin:

5.1 Aufsichtspflicht, staatliche Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften

Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen des ihm erteilten Auftrags für die Dauer

der Bauzeit die alleinige Aufsichtspflicht über die gesamte Baustelle. Im Hinblick auf

die von ihm auftragsgemäß zu erbringenden Leistungen ist er für die Einhaltung der

gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen auch auf allen Zufahrtswegen voll verant-

wortlich. Er hat die staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif-

ten genauestens zu beachten und deren Einhaltung zu überwachen. Er hat die in §


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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 4 Element 5 (BVB-L) 2 Abs. 1 und 2 BGV A1 genannten und für die Durchführung des Auftrags maßgeb-

lichen Vorgaben zu beachten. Er hat nach bestem Wissen für die Sicherheit seines

Baubetriebes zu sorgen und nach den örtlichen Verhältnissen notwendige Anord-

nungen und Schutzmaßnahmen im Rahmen seines Auftrages zur Verhütung von

Unfällen zu treffen. Er hat insbesondere während der Arbeitszeit sowie beim Betre-

ten und Verlassen der Baustelle dafür zu sorgen, dass die Einfriedungen geschlos-

sen sind bzw. wieder geschlossen werden und somit ein unbefugtes Betreten der

Baustelle ausgeschlossen wird. Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm durch

Nichtbeachtung dieser Vorschrift schuldhaft verursachten Schäden und Folgen.

Wenn die Arbeiten des Auftragnehmers zeitlich und örtlich mit den Arbeiten anderer

Auftragnehmer und / oder des Auftraggebers zusammenfallen, so müssen sich

sämtliche beteiligte Arbeitgeber hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheits-

schutzes ihrer jeweiligen Mitarbeiter abstimmen. (§ 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz

und § 6 BGV A 1 „Grundsätze der Prävention“). Die Beschäftigten müssen von ihren

Arbeitgebern angemessene An- und Unterweisungen erhalten.

5.1.1 Baustellenkoordinator

entfällt

5.1.2 Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Auftragnehmer in Gefährdungsbeur-

teilungen zu ermitteln, welche Maßnahme des Arbeitsschutzes für seine Be-

schäftigten bei den entsprechenden Arbeiten erforderlich sind.


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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 5 Element 5 (BVB-L)

5.2 Absturz- und Ertrinkungsgefahr

entfällt

5.3 Gefahren in umschlossenen Räumen von Abwasseranlagen bestehen oder

entstehen z.B. durch

 Gase oder Dämpfe, durch die Brände oder Explosionen entstehen kön-

nen,

 Sauerstoffmangel, der zum Ersticken führen kann,

 sehr giftige, giftige oder mindergiftige (gesundheitsschädliche) Stoffe,

die berührt, durch die Haut und den Mund aufgenommen oder eingeat-

met werden können, z.B. Schwefelwasserstoff (H S), Kohlendioxyd 2

(CO ), 2

 Einsetzen stärkerer Wasserführung,

 Bakterien oder Lebewesen und deren Stoffwechselprodukte sowie Ver-

schmutzungen, die zu Infektionen führen können.

In Baustellenbereichen, die in offener Verbindung mit Abwasser stehen, ist der

Auftragnehmer verpflichtet, vor dem Einstieg (z.B. in Schächte, Kanäle,

Spundwandkanäle) und während der Arbeiten kontinuierlich Messungen (EX,

O , H S und CO ) der Atmosphäre mit geeigneten Messeinrichtungen vorzu- 2 2 2

nehmen. Wenn Gasgefahr durch eines der vorgenannten Gase besteht, dür-

fen die Arbeiten nicht begonnen bzw. müssen sofort eingestellt werden. In

diesem Zusammenhang wird auf die strikte Einhaltung der BGV C5 (alt: VBG

  1. „Abwassertechnische Anlagen“ und der BGR 126 (alt: ZH 1/177) „Sicher-

heitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen

Anlagen“ sowie der BGR 190 (alt: ZH 1/701 „Einsatz von Atemschutzgeräten“)

in der jeweils neuesten Fassung hingewiesen.

5.4 Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit


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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 6 Element 5 (BVB-L) Bei der Baumaßnahme können die Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit in

Kontakt mit Abwasser, Klärschlamm und biologischen Hilfsstoffen zur Abwas-

serreinigung kommen. Es ist daher die „Verordnung zum Sicherheits- und Ge-

sundheitsschutz für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ (Biostoffver-

ordnung - BioStoffV) zu beachten. Nach den für die Beschäftigten von Em-

schergenossenschaft und Lippeverband beispielhaft durchgeführten Gefähr-

dungsbeurteilungen sind die Tätigkeiten der Risikogruppe 2 gemäß

§ 3 der BioStoffV zuzuordnen. Die Sicherheitsmaßnahmen gemäß Anhang III,

Schutzstufe 2 der BioStoffV für nicht gezielte Tätigkeiten sind zu beachten.

Der Unternehmer hat sich gemäß § 7 BioStoffV über die Gefährdungsbeurtei-

lung ausreichende Informationen zu beschaffen und selbst Gefährdungsbeur-

teilungen durchzuführen.

5.5 Sonstige Gefahren

 explosionsgefährdete Bereiche (z.B. Faultürme, Gasbehälter, Rohrlei-

tungstrassen, Abgasfackeln)

 elektrische Bereiche (z.B. Kabeltrassen, Schalt- und Verteilungsanlagen,

Transformatoren, Motoren und sonstige elektrisch betriebene Maschinen

in Betrieb, Hochspannungsfreileitungen)

 in Betrieb befindliche Maschinenanlagen mit selbstständig anlaufenden Ag-

gregaten

 offene Baugruben und Tiefenlagen von Bauwerken mit möglichen Gefah-

ren des Abstürzens, Erstickens und Ertrinkens

 erhöhte Unfallgefahr auf den Baugeländen durch gleichzeitig auszufüh-

rende Baumaßnahmen sowie Baumaschinen und Fahrzeuge

 erhöhte Unfallgefahr in Bauwerken durch gleichzeitig auszuführende Aus-

bauarbeiten sowie Elektro-, Maschinen- und Rohrleitungsmontagen

 erhöhte Gesundheitsgefahren durch Arbeiten in kontaminierten Bereichen.

Hierbei ist die Sicherheitsregel BGR 128 (alt: ZH 1/183) „Regeln für Sicher-

heit und Gesundheit bei der Arbeit kontaminierter Bereiche“ einzuhalten.

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit des Auftraggebers können bei Bedarf in

Abstimmung mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit aller auf der Baustelle


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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 7 Element 5 (BVB-L) beschäftigten Auftragnehmer zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Unfall-

verhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln vorschlagen (z.B. Teilnahme an

monatlichen Begehungen).

5.6 Auf die Vorschrift „Mineralische Stäube“ (BGI 504 (alt: ZH 1/600 -1.2), die für

Arbeiten mit Asbestzementprodukten Gültigkeit hat, wird verwiesen.

5.7 Die im Standard "Formulare 20" hinterlegten Formulare (Übergabeprotokolle,

Erlaubnisscheine für Arbeiten in um-/geschlossenen Räumen, für Arbeiten an

Hochspannungsschaltanlagen usw. sowie Freigabescheine, Einweisungen

über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung) sind anzuwenden.

6 Ausführungsfristen / Liefertermine

Im Rahmen des Gesamtzeitplans gelten für die zu erbringenden Leistungen folgende

Termine:

Die Arbeiten müssen verbindlich ab dem 1.1.2027 bis zum Vertragsende am

31.12.2028 ausgeführt werden. Die Arbeiten werden mit dem zuständigen Meister

abgesprochen und müssen schnellstmöglich ausgeführt werden.

Der Vertrag kann optional um 2x1 Jahr verlängert werden (Gesamtlaufzeit max. 4

Jahre).


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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 8 Element 5 (BVB-L)

7 Vertragsstrafe

entfällt

8 Zahlungen

Die Angaben richten sich nach dem Umfang der Lieferungen und Leistungen:

Die vom Anlagenverantwortlichen unterschriebenen Leistungsbelege sind der Rechnung

beizulegen. In den Rechnungen sind die Bestellnummern anzugeben. Sowie die Einzel-

summen nach Positionen des Leistungsverzeichnisses zu einer Endsumme zusammen

zu fassen.

Das Zahlungsziel ist 30 Tage netto, frei Haus.

Rechnungen sind an folgende Adresse zu richten:

Emschergenossenschaft

Abt. 12 FI

Kronprinzenstraße 24

45128 Essen

online einzureichen über eg-rechnung@eglv.de


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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 9 Element 5 (BVB-L)

9 Sicherheitsleistung

entfällt

10 Güteprüfung / Abnahme

Die Abnahme erfolgt durch den zuständigen Meister bzw. dessen Vertreter.

11 Mängelansprüche

Für die Mängelansprüche gelten die Bestimmungen des § 14 VOL/B. Mängelansprüche

verjähren in der gesetzlichen Frist der §§ 438, 634 a BGB.

12 Verbindliche Zeichnungen

entfällt

13 Inbetriebnahme

entfällt

14 Revisionspläne, Prüfprotokolle, Bedienungsanweisungen, Funktionsbeschreibun-

gen

entfällt


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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 10 Element 5 (BVB-L)

15 Festpreise

Die Angebotspreise sind als Nettopreise d. h. ohne Umsatzsteuer, anzubieten. Sie sind in

Euro anzugeben. Die Angebotspreise sind Festpreise. Sie bleiben unverändert bei Ände-

rung der Preisermittlungsgrundlagen infolge Erhöhung oder Ermäßigung von Löhnen, Ge-

hältern und Materialpreisen, von Gemeinkosten, von allgemeinen Geschäftskosten und

bei Änderung der steuerlichen Belastung.

16 Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu

den von ihm anerkannten Sätzen ausgeführt und abgerechnet werden.

17 Verbot der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften, Verbot von Schwarzarbeit

17.1 Der Auftragnehmer versichert, dass er oder ein von ihm beauftragter Unterauftrag-

nehmer ausschließlich Mitarbeiter aus EU/EWR-Ländern einsetzen oder solche

Mitarbeiter aus Drittländern, die im Besitz einer gültigen Arbeitsgenehmigung sind.

Er verpflichtet sich zur Beachtung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen und

Verordnungen, die das Verbot der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften so-

wie den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte regeln, vgl. insbesondere §§ 404, 406,

407 SGB III, §§ 15, 15 a, 16 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie § 2

des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.

17.2 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das Verbot der Beschäftigung von Aus-

ländern ohne Arbeitsgenehmigung, für jede schuldhafte Zuwiderhandlung gegen

das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie für jeden verschuldeten Fall unbe-

rechtigter Gewerbeausübung verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Vertrags-

strafe in Höhe von 1 v. H. der Bruttoauftragssumme, maximal 25.000 EUR, bei

mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 v. H. der Bruttoauftragssumme,

maximal 250.000 EUR zu zahlen.

Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt. Die Gel-

tendmachung der vereinbarten Vertragsstrafe bleibt bis zur Schlusszahlung vor-

behalten. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde

liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen den Auf-

tragnehmer ergriffen worden sind.


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