Anlage 3 Seite 1
Besondere Vertragsbedingungen (BVB-L)
für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
Für die Maßnahme
Glas- und Gebäudereinigung östliches Emschergebiet (21-OE) 2027/28
Inhaltsübersicht Seite
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Unterlagen…………………………………………………………………………………….. 2
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Beistellung von Teilen bzw. Stoffen………………………………………………………… 2
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Versorgungsanschlüsse…………………………………………………………………….. 2
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Lager- und Arbeitsflächen / -räumlichkeiten………………………………………………. 3
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Besondere Angaben zur Sicherung gegen Unfall- und Gesundheitsgefahren………… 3
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Ausführungsfristen / Liefertermine………………………………………………………….. 7
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Vertragsstrafe…………………………………………………………………………………. 8
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Zahlungen……………………………………………………………………………………… 8
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Sicherheitsleistung……………………………………………………………………………. 9
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Güteprüfung / Abnahme……………………………………………………………………… 9
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Mängelansprüche…………………………………………………………………………….. 10
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Verbindliche Zeichnungen…………………………………………………………………… 10
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Inbetriebnahme……………………………………………………………………………….. 10
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Revisionspläne, Prüfprotokolle, Bedienungsanweisungen, Funktionsbeschreibungen.. 10
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Festpreise………………………………………………………………………………………. 11
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Stundenlohnarbeiten………………………………………………………………………….. 11
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Verbot der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften, Verbot von Schwarzarbeit……. 11
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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 2 Element 5 (BVB-L)
1 Unterlagen
entfällt
2 Beistellung von Teilen bzw. Stoffen
Die vom Auftraggeber beigestellten Stoffe sind Hautpflegemittel, Papierhandtücher und
Toilettenpapier.
3 Versorgungsanschlüsse
Der Auftraggeber übernimmt keine Gewähr für eine störungsfreie Versorgung. Angaben über:
3.1 Wasseranschlüsse: Werden vom Auftraggeber gestellt.
3.2 Stromanschlüsse: Werden vom Auftraggeber gestellt. Für Unfälle und Schäden, die aus der Benutzung der Baustromversorgung entstehen wird eine Haftung der Auftraggebers ausgeschlossen.
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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 3 Element 5 (BVB-L) 4 Lager- und Arbeitsflächen / -räumlichkeiten
Der Auftraggeber stellt die folgenden Flächen / Räumlichkeiten zur Verfügung:
Angaben über
4.1 benutzbare Flächen / Räumlichkeiten (Grundeigentum des Auftraggebers,
Pachtflächen, Zwischen- und Ablagerungsflächen, Umschlagplätze, Lager-
plätze),
4.2 Dauer der Benutzbarkeit, eventuell vorzunehmende vorzeitige Räumung von
Teilflächen / -räumlichkeiten,
4.3 Flächen / Räumlichkeiten, die ggf. nicht wiederhergestellt zu werden brau-
chen,
Die Flächen / Räumlichkeiten werden für die Dauer der Vertragszeit kostenlos zur Verfü-
gung gestellt. Bei schuldhafter Überschreitung der Vertragszeit hat der Auftragnehmer die
dadurch eventuell anfallenden Kosten (z. B. Pacht oder dergleichen) zu tragen. Auf An-
ordnung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer bei Überschreitung der Vertragszeit
die Flächen / Räumlichkeiten zu räumen.
Benötigt der Auftragnehmer weitere Lager- und Arbeitsflächen / -räumlichkeiten, hat er
diese selbst zu beschaffen. Die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.
5 Besondere Angaben zur Sicherung gegen Unfall- und Gesundheitsgefahren
Der Auftraggeber weist nachdrücklich auf die folgenden Gefahrenstellen im Baustellenbe-
reich, die für seine Anlagen spezifisch sind, hin:
5.1 Aufsichtspflicht, staatliche Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen des ihm erteilten Auftrags für die Dauer
der Bauzeit die alleinige Aufsichtspflicht über die gesamte Baustelle. Im Hinblick auf
die von ihm auftragsgemäß zu erbringenden Leistungen ist er für die Einhaltung der
gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen auch auf allen Zufahrtswegen voll verant-
wortlich. Er hat die staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif-
ten genauestens zu beachten und deren Einhaltung zu überwachen. Er hat die in §
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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 4 Element 5 (BVB-L) 2 Abs. 1 und 2 BGV A1 genannten und für die Durchführung des Auftrags maßgeb-
lichen Vorgaben zu beachten. Er hat nach bestem Wissen für die Sicherheit seines
Baubetriebes zu sorgen und nach den örtlichen Verhältnissen notwendige Anord-
nungen und Schutzmaßnahmen im Rahmen seines Auftrages zur Verhütung von
Unfällen zu treffen. Er hat insbesondere während der Arbeitszeit sowie beim Betre-
ten und Verlassen der Baustelle dafür zu sorgen, dass die Einfriedungen geschlos-
sen sind bzw. wieder geschlossen werden und somit ein unbefugtes Betreten der
Baustelle ausgeschlossen wird. Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm durch
Nichtbeachtung dieser Vorschrift schuldhaft verursachten Schäden und Folgen.
Wenn die Arbeiten des Auftragnehmers zeitlich und örtlich mit den Arbeiten anderer
Auftragnehmer und / oder des Auftraggebers zusammenfallen, so müssen sich
sämtliche beteiligte Arbeitgeber hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheits-
schutzes ihrer jeweiligen Mitarbeiter abstimmen. (§ 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz
und § 6 BGV A 1 „Grundsätze der Prävention“). Die Beschäftigten müssen von ihren
Arbeitgebern angemessene An- und Unterweisungen erhalten.
5.1.1 Baustellenkoordinator
entfällt
5.1.2 Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Auftragnehmer in Gefährdungsbeur-
teilungen zu ermitteln, welche Maßnahme des Arbeitsschutzes für seine Be-
schäftigten bei den entsprechenden Arbeiten erforderlich sind.
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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 5 Element 5 (BVB-L)
5.2 Absturz- und Ertrinkungsgefahr
entfällt
5.3 Gefahren in umschlossenen Räumen von Abwasseranlagen bestehen oder
entstehen z.B. durch
Gase oder Dämpfe, durch die Brände oder Explosionen entstehen kön-
nen,
Sauerstoffmangel, der zum Ersticken führen kann,
sehr giftige, giftige oder mindergiftige (gesundheitsschädliche) Stoffe,
die berührt, durch die Haut und den Mund aufgenommen oder eingeat-
met werden können, z.B. Schwefelwasserstoff (H S), Kohlendioxyd 2
(CO ), 2
Einsetzen stärkerer Wasserführung,
Bakterien oder Lebewesen und deren Stoffwechselprodukte sowie Ver-
schmutzungen, die zu Infektionen führen können.
In Baustellenbereichen, die in offener Verbindung mit Abwasser stehen, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, vor dem Einstieg (z.B. in Schächte, Kanäle,
Spundwandkanäle) und während der Arbeiten kontinuierlich Messungen (EX,
O , H S und CO ) der Atmosphäre mit geeigneten Messeinrichtungen vorzu- 2 2 2
nehmen. Wenn Gasgefahr durch eines der vorgenannten Gase besteht, dür-
fen die Arbeiten nicht begonnen bzw. müssen sofort eingestellt werden. In
diesem Zusammenhang wird auf die strikte Einhaltung der BGV C5 (alt: VBG
- „Abwassertechnische Anlagen“ und der BGR 126 (alt: ZH 1/177) „Sicher-
heitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen
Anlagen“ sowie der BGR 190 (alt: ZH 1/701 „Einsatz von Atemschutzgeräten“)
in der jeweils neuesten Fassung hingewiesen.
5.4 Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 6 Element 5 (BVB-L) Bei der Baumaßnahme können die Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit in
Kontakt mit Abwasser, Klärschlamm und biologischen Hilfsstoffen zur Abwas-
serreinigung kommen. Es ist daher die „Verordnung zum Sicherheits- und Ge-
sundheitsschutz für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ (Biostoffver-
ordnung - BioStoffV) zu beachten. Nach den für die Beschäftigten von Em-
schergenossenschaft und Lippeverband beispielhaft durchgeführten Gefähr-
dungsbeurteilungen sind die Tätigkeiten der Risikogruppe 2 gemäß
§ 3 der BioStoffV zuzuordnen. Die Sicherheitsmaßnahmen gemäß Anhang III,
Schutzstufe 2 der BioStoffV für nicht gezielte Tätigkeiten sind zu beachten.
Der Unternehmer hat sich gemäß § 7 BioStoffV über die Gefährdungsbeurtei-
lung ausreichende Informationen zu beschaffen und selbst Gefährdungsbeur-
teilungen durchzuführen.
5.5 Sonstige Gefahren
explosionsgefährdete Bereiche (z.B. Faultürme, Gasbehälter, Rohrlei-
tungstrassen, Abgasfackeln)
elektrische Bereiche (z.B. Kabeltrassen, Schalt- und Verteilungsanlagen,
Transformatoren, Motoren und sonstige elektrisch betriebene Maschinen
in Betrieb, Hochspannungsfreileitungen)
in Betrieb befindliche Maschinenanlagen mit selbstständig anlaufenden Ag-
gregaten
offene Baugruben und Tiefenlagen von Bauwerken mit möglichen Gefah-
ren des Abstürzens, Erstickens und Ertrinkens
erhöhte Unfallgefahr auf den Baugeländen durch gleichzeitig auszufüh-
rende Baumaßnahmen sowie Baumaschinen und Fahrzeuge
erhöhte Unfallgefahr in Bauwerken durch gleichzeitig auszuführende Aus-
bauarbeiten sowie Elektro-, Maschinen- und Rohrleitungsmontagen
erhöhte Gesundheitsgefahren durch Arbeiten in kontaminierten Bereichen.
Hierbei ist die Sicherheitsregel BGR 128 (alt: ZH 1/183) „Regeln für Sicher-
heit und Gesundheit bei der Arbeit kontaminierter Bereiche“ einzuhalten.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit des Auftraggebers können bei Bedarf in
Abstimmung mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit aller auf der Baustelle
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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 7 Element 5 (BVB-L) beschäftigten Auftragnehmer zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Unfall-
verhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln vorschlagen (z.B. Teilnahme an
monatlichen Begehungen).
5.6 Auf die Vorschrift „Mineralische Stäube“ (BGI 504 (alt: ZH 1/600 -1.2), die für
Arbeiten mit Asbestzementprodukten Gültigkeit hat, wird verwiesen.
5.7 Die im Standard "Formulare 20" hinterlegten Formulare (Übergabeprotokolle,
Erlaubnisscheine für Arbeiten in um-/geschlossenen Räumen, für Arbeiten an
Hochspannungsschaltanlagen usw. sowie Freigabescheine, Einweisungen
über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung) sind anzuwenden.
6 Ausführungsfristen / Liefertermine
Im Rahmen des Gesamtzeitplans gelten für die zu erbringenden Leistungen folgende
Termine:
Die Arbeiten müssen verbindlich ab dem 1.1.2027 bis zum Vertragsende am
31.12.2028 ausgeführt werden. Die Arbeiten werden mit dem zuständigen Meister
abgesprochen und müssen schnellstmöglich ausgeführt werden.
Der Vertrag kann optional um 2x1 Jahr verlängert werden (Gesamtlaufzeit max. 4
Jahre).
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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 8 Element 5 (BVB-L)
7 Vertragsstrafe
entfällt
8 Zahlungen
Die Angaben richten sich nach dem Umfang der Lieferungen und Leistungen:
Die vom Anlagenverantwortlichen unterschriebenen Leistungsbelege sind der Rechnung
beizulegen. In den Rechnungen sind die Bestellnummern anzugeben. Sowie die Einzel-
summen nach Positionen des Leistungsverzeichnisses zu einer Endsumme zusammen
zu fassen.
Das Zahlungsziel ist 30 Tage netto, frei Haus.
Rechnungen sind an folgende Adresse zu richten:
Emschergenossenschaft
Abt. 12 FI
Kronprinzenstraße 24
45128 Essen
online einzureichen über eg-rechnung@eglv.de
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Emschergenossenschaft/Lippeverband Anlage 3 VA Verdingungsunterlagen Seite 9 Element 5 (BVB-L)
9 Sicherheitsleistung
entfällt
10 Güteprüfung / Abnahme
Die Abnahme erfolgt durch den zuständigen Meister bzw. dessen Vertreter.
11 Mängelansprüche
Für die Mängelansprüche gelten die Bestimmungen des § 14 VOL/B. Mängelansprüche
verjähren in der gesetzlichen Frist der §§ 438, 634 a BGB.
12 Verbindliche Zeichnungen
entfällt
13 Inbetriebnahme
entfällt
14 Revisionspläne, Prüfprotokolle, Bedienungsanweisungen, Funktionsbeschreibun-
gen
entfällt
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15 Festpreise
Die Angebotspreise sind als Nettopreise d. h. ohne Umsatzsteuer, anzubieten. Sie sind in
Euro anzugeben. Die Angebotspreise sind Festpreise. Sie bleiben unverändert bei Ände-
rung der Preisermittlungsgrundlagen infolge Erhöhung oder Ermäßigung von Löhnen, Ge-
hältern und Materialpreisen, von Gemeinkosten, von allgemeinen Geschäftskosten und
bei Änderung der steuerlichen Belastung.
16 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu
den von ihm anerkannten Sätzen ausgeführt und abgerechnet werden.
17 Verbot der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften, Verbot von Schwarzarbeit
17.1 Der Auftragnehmer versichert, dass er oder ein von ihm beauftragter Unterauftrag-
nehmer ausschließlich Mitarbeiter aus EU/EWR-Ländern einsetzen oder solche
Mitarbeiter aus Drittländern, die im Besitz einer gültigen Arbeitsgenehmigung sind.
Er verpflichtet sich zur Beachtung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen und
Verordnungen, die das Verbot der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften so-
wie den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte regeln, vgl. insbesondere §§ 404, 406,
407 SGB III, §§ 15, 15 a, 16 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie § 2
des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
17.2 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das Verbot der Beschäftigung von Aus-
ländern ohne Arbeitsgenehmigung, für jede schuldhafte Zuwiderhandlung gegen
das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie für jeden verschuldeten Fall unbe-
rechtigter Gewerbeausübung verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Vertrags-
strafe in Höhe von 1 v. H. der Bruttoauftragssumme, maximal 25.000 EUR, bei
mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 v. H. der Bruttoauftragssumme,
maximal 250.000 EUR zu zahlen.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt. Die Gel-
tendmachung der vereinbarten Vertragsstrafe bleibt bis zur Schlusszahlung vor-
behalten. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde
liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen den Auf-
tragnehmer ergriffen worden sind.
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