Emschergenossenschaft/Lippeverband AA Aufstellen von Verdingungsunterlagen bei Dienstleistungen Element 6 (Anh.1)
Anhang 1
Leistungsbeschreibung - Inhaltsübersicht
Seite
1.1 Allgemeines (ALG-B) 1 bis 7
1.2 Leistungsverzeichnis (LV-B)
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Anhang 1.1
Allgemeines
(ALG-L)
Inhalt
§ 1 ART UND UMFANG DER LEISTUNGEN
§ 2 LAGE UND ZUFAHRT
§ 3 LAGER- UND ARBEITSFLÄCHEN
§ 4 STRAßEN IM BAUSTELLENBEREICH
§ 5 VERSORGUNGSANSCHLÜSSE
§ 6 VORHANDENE ANLAGEN IM BAUSTELLENBEREICH
§ 7 BODEN- UND GRUNDWASSERVERHÄLTNISSE
§ 8 ABLAUF DER ARBEITEN
§ 9 KAMPFMITTEL
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§ 1 Art und Umfang der Leistungen Bei den nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um Glas- und Gebäudereinigungsleistungen im Betriebsbereich „Östliche Emscher“ (21-OE)
→ Los 1 und Los 2: Kläranlage und SEW Dortmund-Deusen und Ein- zugsgebiet Dortmund → Los 3 und Los 4: Bauhof Dortmund-Schüren
Los 5 und Los 6: EGZ Herne und BH Castrop →
Dem Bieter bleibt es freigestellt, Angebote für ein oder mehrere Lose abzugeben. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe nach Losen vor. Es wird darauf hingewiesen, dass durch Bautätigkeiten oder betriebliche Belange Veränderungen eintreten können. Unterbrechungen, Wegfall von Leistungen oder Mehrleistungen sind möglich. Abgerechnet wird die erbrachte Leistung. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass das Los 1 und 2 Reinigungsarbeiten für drei Meisterbereiche auf dem Gelände Deusener Strasse 128 in Dortmund beinhaltet. Die Arbeiten im Bereich der Kläranlage (außerhalb des Betriebsge- bäudes) und der SEW sollten terminlich koordiniert werden. Die Arbeiten sol- len an fünf Werktagen, täglich von Montag bis Freitag stattfinden. Das Los 5 und 6 beinhaltet zwei Meisterbereiche (siehe Punkt 2) Der Bauhof Castrop wird zur Zeit saniert, mit einem Einzug der Betriebsmannschaft wird zum Beginn des Jahres 2027 gerechnet. Aufgrund der Sanierung des Bauhofes Castrop-Rauxel befindet sich die Betriebsmannschaft temporär in einem Containerdorf in der Wiedehopfstraße 199, 44653 Herne. Sollte es zu Verzögerungen bei der Wiederinbetriebnahme des Bauhofes Castrop kommen, muss das Containerdorf am o.g. Ort gereinigt werden. Diese Reinigung würde bis zum Umzug über die Stundenlohnarbeiten abgerechnet.
Der Zeitraum des Auftrages beträgt zunächst 2 Jahre (01.01.2027-31.12.2028), mit der Option der Verlängerung von 2 x 1 Jahr (Gesamt= höchstens 4 Jahre). Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag jeweils 6 Monate vor Beendigung ei- nes jeden Beauftragungszeitraumes inkl. Verlängerungsoptionen zu kündigen. Die Preise sind fest für zwei Jahre. Eine Preisgleitklausel wird nicht vereinbart. Der AN ist bis zum 31.12.2028, auch bei Überschreitung des Leistungsumfanges an seine Preise gebunden. Abgerechnet wird die tatsächlich erbrachte Leistung.
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Hinweis: Alle geforderten Preisangaben, auf für Bedarfspositionen, müssen ausge- füllt werden! Nicht vollständig ausgefüllte Angebote werden nicht gewertet!
Leistungen und Personal des Auftragnehmers
Der AN verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht und vollständig auszuführen. Er stellt die für die Reinigung erforderli- chen Arbeitskräfte, Geräte und Maschinen sowie umweltfreundliche und biologisch abbaubare Reinigungs- und Pflegemittel. Die entsprechenden Produkt- und Sicher- heitsdatenblätter sind mit dem Angebot einzureichen. Die zum Einsatz kommen- den Reinigungsmittel sowie die eingesetzten Reinigungstechniken müssen den neusten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit ent- sprechen. Der AN stellt sicher, dass er bei der Entsorgung seiner Produkte die örtli- chen Abfallbestimmungen beachtet und einhält.
Der AN verpflichtet sich, nur Mitarbeiter einzusetzen, die für die ausgeschriebenen Leistungen geeignet sind, die erforderlichen Erfahrungen haben und durch ihre per- sönliche Zuverlässigkeit die Gewähr dafür bieten, dass der Dienstbetrieb im Reini- gungsobjekt nicht beeinträchtigt wird. Er gewährleistet, dass durch Krankheit, Ur- laub oder sonstige Ausfälle die Leistungen nicht beeinflusst werden.
Der AN wird nur qualifiziertes und zuverlässiges Personal mit regulären Arbeitspa- pieren einsetzen. Der AN stattet das Reinigungspersonal mit einer einheitlichen, dem Einsatzzweck angepassten Berufskleidung und einem deutlich sichtbarem Firmenausweis, der während der Anwesenheit im Reinigungsobjekt zu tragen ist, aus. Eine Personalfluktuation ist so gering wie möglich zu halten.
Den Arbeitskräften des AN ist es untersagt, Einblick in Schriftstücke oder Ak- ten zu nehmen. Der AN sorgt dafür, dass sich seine Arbeitskräfte verpflichten, Stillschweigen zu bewahren, über alle ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tä- tigkeit bekannt gewordenen Vorgänge. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der AN stellt sicher, dass von seinen Mitarbeitern keine betriebsfremden Personen (insbesondere Kinder der Beschäftigten) ins Objekt mitgebracht werden. Das Per- sonal wird vom AN entlohnt, der ebenso verpflichtet ist, sämtliche Lohnnebenkosten ordnungsgemäß abzuführen und für die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften während der Reinigung zu sorgen. Das Protokoll über die Belehrung der Unfallverhütungsvorschriften mit Termin-, Zeitraum-, Themen-, Teilnehmeran- gabe mit Unterschriften ist mindestens einmal jährlich, spätestens im 1. Quartal des jeweiligen Vertragsjahres der Rechnung beizufügen. Eine Vertragsbeziehung zwi- schen dem AG und dem Personal des AN entsteht nicht. Der AG ist berechtigt, Nachweise für die o. g. Auflagen abzufordern.
Aus Sicherheitsgründen ist nur deutsch sprechendes und –lesendes Personal einzusetzen.
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Der AN benennt schriftlich mit der Auftragsbestätigung, dem AG eine Person, die für die Aufsicht verantwortlich und Ansprechpartner für die Betriebsmeister der An- lagen ist. Ferner teilt der AN dem AG schriftlich mit, welche Personen auf welcher Anlage eingesetzt werden. Der AN stellt sicher, dass die Aufsicht arbeitstäglich, für den AG vor Ort, persönlich ansprechbar ist. Die Aufsicht des AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeiten, entsprechend dem Leistungsverzeichnis umgehend und ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Der AG ist berechtigt, auf den Betriebsanlagen, erforderlichenfalls mit Hilfe des AN, Kontrollen über die Einhaltung aller genannten Verpflichtungen des AN durchzufüh- ren. Dieses schließt ausdrücklich die Personenkontrolle ein.
§ 2 Lage und Zufahrt Los 1 und Los 2
Kläranlage Dortmund-Deusen, Deusener Str. 128, 44369 Dortmund Ansprechpartner: Herr Wehling, Tel. 0231 / 3156-111
Schlammentwässerung Dortmund-Deusen, Deusenerstraße 128, 44369 Dortmund Ansprechpartner: Herr Lehmann, Tel. 0231/3156-115
Einzugsgebietzentrale Dortmund, Deusener Str. 128, 44369 Dortmund Ansprechpartner: Herr Di Brino, Tel. 0231 / 3156-205
Weitere Anlagenpunkte: Pwk Dortmund-Wischlingen, Höfkerstr. 18, 44149 Dortmund Pwk Dortmund-Nettebach, Schloss Westhusener Str. 75, 44357 Dortmund Pwk Dortmund-Evinger Bach, Münsterstr. 272, 44145 Dortmund Pwk Dortmund-Dorstfeld, Huckarder Str. 181, 44369 Dortmund Pwk Dortmund-Osterholz, Borsigstr. 1, 44145 Dortmund Pwk Dortmund-Groppenbach, Groppenbrucher Str. 179, 44359 Dortmund Pwk Dortmund-Erpinghof, Erpinghofstraße, 44369 Dortmund Pwk Dortmund-Nette Zechengraben, Mengender Str. 367, 44359 Dortmund Pwk Dortmund-Deusen, Lindberghstraße, 44369 Dortmund Pwk Castrop-Rauxel-Ickern, Heinestraße. 44581 Castrop-Rauxel Pwk Waltrop-Groppenbach, Grünerweg, 45731 Waltrop Alte EGZ Marten, Altenrathstr. 50, 44379 Dortmund
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Los 3 und Los 4 Bauhof Dortmund-Schüren, Adelenstr. 13, 44319 Dortmund HRB Dortmund-Mengede Ansprechpartner: Herr Mölls, Tel. 0231 / 448756
Los 5 und Los 6 Einzugsgebietzentrale Herne, Am Freibad 50, 44653 Herne Ansprechpartner: Herr Herrmann Tel. 02325 / 559966 Weitere Anlagenpunkte: Pwk Bochum-Lönsmühle, Dorstenerstraße 574, 44809 Bochum Pwk Bochum-Riemke, Bleckstraße 68, 44807 Bochum Pwk Gelsenkirchen-Alma, Almastraße 71, 45889 Gelsenkirchen Pwk Gelsenkirchen Kleine Emscher, Grimbergstraße 4, 45889 Gelsenkirchen Pwk und SKU Grimbergstraße, Grimbergstraße, 45889 Gelsenkirchen Pwk Herne-Bickern, Schlachthofstraße 41, 44649 Herne Pwk Herne-Dannekamp, Wiedehopfstraße 202, 44653 Herne Pwk Herne-Friedgras, Am Weustenbusch, 44653 Herne Pwk Herne-Hauptkanal, Resserstraße 71, 44653 Herne Pwk Herne-Hordeler Mühle, Gustafstraße 53, 44651 Herne Pwk Herne-Horsthausen, Langfortstraße 44, 44628 Herne Pwk und Sku Hofstraße, Hofstraße, 44651 Herne Pwk Herne-Röhlinghausen, Auf der Wilbe 1, 44653 Herne Pwk Herne-Schmiedeshof, Schmiedeshof 12, 44653 Herne Pwk Recklinghausen-Breuskes Mühlenbach, Am Stadion 100, 45553 Recklinghausen Pwk Recklinghausen-Hammelheide, Möhnestraße, 44663 Recklinghausen Pwk Castrop-Rauxel-Habinghorst, Ohmstraße 62a, 44579 Castrop-Rauxel RÜB Castrop-Rauxel-Edelhoff Pwk Herne-Cranger Heide, Dorstener Str. 417, 44653 Herne Pwk Herne-Pluto, Paulstr. 62, 44653 Herne Pwk Recklinghausen-Reitwinkel, Im Reitwinkel 51, 45661 Recklinghausen
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Bauhof Castrop-Rauxel, Victorstr. 134, 44579 Castrop-Rauxel oder vorübergehend Container Wiedehopfstraße 199, 44653 Herne Ansprechpartner: Herr Wagner, Tel. 02305 / 79269
Um jedem Bewerber einen genauen Überblick über die Lage der einzelnen Be- triebsgebäude zu ermöglichen, kann sich der Bieter durch eine Betriebsbegehung nach vorheriger Terminabsprache mit den Verhältnissen auf den Anlagen vertraut machen.
§ 3 Lager- und Arbeitsflächen Siehe Punkt 2
§ 4 Straßen im Baustellenbereich Die Zuwegung der Kläranlage muss jederzeit gewährleistet sein. Aufrechterhalten des Verkehrs auf den Wegen, Unterhalten und Reinigen derselben, soweit diese durch die Arbeiten in Anspruch genommen werden, obliegt dem Auftragnehmer.
§ 5 Versorgungsanschlüsse
5.1 Strom Strom von 380 Volt und Wasser sind auf der Kläranlage vorhanden. Anschluss- und Verlängerungskabel hat der Auftragnehmer zu stellen. Die Kabelführung auf dem Baugelände ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Für die elektrische Baustellenausrüstung gelten die „Bedingungen für den Anschluss ortsveränderli- cher und vorübergehend betriebener Anlagen auf Baustellen“ der Technischen Anschlussbedingungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens. Die erforderli- chen Sicherungsmaßnahmen sind vom Auftraggeber selbst zu treffen. Insbeson- dere ist dafür zu sorgen, dass auch bei plötzlichem Stromausfall begonnene Arbei- ten unter allen Umständen fertig gestellt werden können. Für die Ausführung sei- ner Arbeiten wird dem Auftragnehmer Strom kostenlos zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss der Arbeiten sind alle Anschlussvorrichtungen und Sicherheitsan- lagen wieder zu beseitigen.
5.2 Wasser Für die Ausführung seiner Arbeiten erhält der Auftragnehmer sein Wasser kos- tenlos.
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5.3 Telefonanschluss Der Telefonanschluss des Auftraggebers auf der Anlage kann grundsätzlich nicht mitbenutzt werden.
§ 6 Vorhandene Anlagen im Baustellenbereich Die im Bereich der Baustelle vorhandenen Anlagen des Auftraggebers sowie die Dritter sind sorgfältig zu schützen. Andernfalls hat der Auftragnehmer entstande- ne Schäden ohne besondere Vergütung sofort abzustellen und den Auftraggeber vor allen, auch den durch den An- und Abtransport auf den Zufahrtsstraßen etwa entstandenen Schadensersatzanforderungen, freizuhalten. Die Kläranlage Dortmund-Deusen befindet sich in Betrieb. Aus der Betriebstätig- keit und den Bauaktivitäten Dritter auf dem Gelände ergeben sich Erschwernisse und erhöhte Unfallgefahren, auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen wird. Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zur Unfallverhütung zu treffen. Hierzu sind die Ausführungen in Kapitel 6 der Anlage 3 (BVB) zu beachten. Aus den oben genannten Randbedingungen resultierende Aufwendungen werden nicht beson- ders vergütet
§ 7 Boden- und Grundwasserverhältnisse entfällt
§ 8 Ablauf der Arbeiten Die Reinigungsarbeiten sind während der regulären Arbeitszeit der Mitarbeiter der Emschergenossenschaft auszuführen: Mo.-Do.: 6.30 Uhr bis 15.00 Uhr Fr.: 6.30 Uhr bis 12.00 Uhr Die Abstimmung des Reinigungszeitraums ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit dem Ansprechpartner der Betriebsstelle durchzuführen. Das Reinigungspersonal hat sich zu Arbeitsbeginn und –ende an bzw. abzumel- den. Jeweils nach Arbeitsschluss sind die gereinigten Gebäude dem Meister zur Abnahme zu melden. Dieser bescheinigt die ordnungsgemäße Ausführung. Die Bescheinigungen sind der jeweiligen Rechnung beizufügen.
Ergänzende Angaben zu der Beschreibung der Teilleistungen 8.1 Reinigung der Fenster und Türen Die Fenster und Türflächen (verglaste Aluprofile mit Einbrennlackierung) in den Außenfassaden sind bei jeder Reinigung mit Wasser unter Zusatz eines neutra- len, geeigneten Reinigungsmittels zu säubern, d.h. abwaschen, abziehen und ab- ledern.
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Die Fenster und verglasten Türen sind einseitig gemessen, jedoch zweiseitig zu reinigen. In den Preisen inbegriffen sind alle Vorbereitungsarbeiten, wie das Öffnen bei Verbundfenstern, das Abräumen der Fensterbänke und dgl.. Die von den Fens- terbänken abgeräumten Gegenstände sind nach dem reinigen der Fenster auf die Fensterbänke zurückzustellen. Weiterhin ist einzurechnen die Gestellung aller erforderlichen Leitern, Einsatz von Mobil-Steigern für Arbeiten an den Fensterbänken im Treppenhausbereich des Betriebsgebäudes oder Hubbühnen im Bereich der Lichtbänder in Lager und Werkstatt.
8.2 Gebäudereinigung Die zu reinigenden Räume sind im wesentlichen Büro-, Labor-, Neben- und Sani- tärräume, Flure und Treppen, darüber hinaus geflieste Maschinenhallen und Warten mit PVC-Boden.
Die Reinigungen sind wie folgt durchzuführen:
8.2.1 Wand- und Bodenflächen, Treppen und Podeste (PVC, Fliesen, Werkstein) werden unter Verwendung geeigneter Reinigungsmit- tel, im Sanitärbereich mit desinfizierender Wirkung, feucht aufgenommen und tro- cken nachgerieben bzw. abgeledert.
8.2.2 PVC Doppelböden werden unter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel gesprüht und sofort mit Reinigungsmaschinen und Pads wieder aufgenommen.
8.2.3 Waschgelegenheiten einschl. Armaturen, Spiegel und Trennwände werden unter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel abgewaschen und abge- ledert.
8.2.4 Toiletten und Urinalbecken einschl. Armaturen werden unter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel mit einer Bürste gesäu- bert und gespült. Sie sind von Ansätzen jeder Art freizuhalten. Die Außenflächen, Abortsitze und Deckel werden abgewaschen und desinfiziert.
8.2.5 Holz- und Stahltüren (einschl. Zargen, Drücker und Beschläge)
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werden unter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel abgewaschen und tro- cken nachgerieben bzw. abgeledert.
8.2.6 Einbauküchen / Küchenzeilen / Einbauschränke Frontflächen und Arbeitsplatten wie vor beschrieben; Kochmulden und Spülbe- cken nass reinigen und einmal wöchentlich mit einem entsprechenden Pflegemit- tel behandeln.
8.2.7 Polstermöbel Absaugen der Polsterflächen
8.2.8 Teppichboden
Absaugen des Teppichbodens
8.2.9 Bodenfliesen außerhalb der Betriebsgebäude
Reinigung mittels Fliesenreinigungsgerät in den Betriebshallen
8.2.10 Parkett Absaugen und danach nebelfeucht wischen
Nebenleistungen Folgende Leistungen sind in den Einheitspreis (EP) mit einzurechnen:
- Beförderung von Personal sowie aller Stoffe und Geräte zum jeweiligen Einsatzort (inkl. Rücktransport)
- Einrichtung der Arbeitsstelle mit den notwendigen Maschinen und Materia- lien
- Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwendungsstellen
- Lieferung von Reinigungs- und Pflegemittel
- Vorlage von Herstellernachweisen über die Eignung von Reinigungs- und Pflegemitteln
- Schutz und Sicherheitsmaßnahmen nach Vorgaben der zuständigen Be- rufsgenossenschaft
- An- und Abtransport von Mülltüten bzw. Müllsäcken
- Müllentsorgung in die Sammelstelle auf dem Betriebsgelände Version 2.2 05.07.2010 12-EM DMS-ID: 942789 Seite 10 von 12
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- Materialien für den Betrieb der WC- und Waschanlagen (Toilettenpapier, Handtücher, Papierhandtücher, flüssige Seife etc.) sind zu verteilen. Diese Materialien stellt der Auftraggeber.
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten fallen überwiegend zur Vorbereitung oder im Nachgang zu Veranstaltungen im Vortragsraum an (z.B. Eindecken, Abräumen, etc). Es wer- den nur Leistungen vergütet, die vom Auftraggeber ausdrücklich angefordert worden sind. Den Umfang der Arbeiten bestimmt der Auftraggeber. Die Zeit ihrer Ausführung und die Zahl der einzusetzenden Arbeitskräfte bestimmt der Auftrag- geber in Abstimmung mit dem Auftragnehmer. Lohn- und Preisänderungen wer- den nicht vergütet. Mit dem angebotenen Stundenlohn im Preisverzeichnis (Anlage 1.3) sind alle Lohn-, Lohnneben- und Gemeinkosten, die Sozialabgaben, die Kosten der Auf- sicht durch den Auftragnehmer, die allgemeinen Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn abgegolten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den zu führenden Tagesberich- ten (Vordruck des Auftraggebers!) aufgegliedert werden. Die Stundennachwei- se sind vom Auftraggeber täglich unterschreiben zu lassen und der Rechnung beizulegen.
Hinweise für zu verwendende Produkte Die vom Auftragnehmer zu stellenden Reinigungs- und Pflegemittel müssen öko- logisch und toxikologisch überprüft sein und hinsichtlich der biologischen Abbau- barkeit im Rahmen der gesetzlich geforderten Mindestwerte liegen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass nur rutschsichere Fußbodenpflege- mittel eingesetzt werden. Der Auftragnehmer ist für das gewählte Reinigungsver- fahren und die Reinigungsmittel hinsichtlich der Anwendbarkeit auf das Material der zu reinigenden Gegenstände allein verantwortlich. Die Nachweise (Sicherheitsdatenblatt) sind dem Angebot beizulegen.
Besprechungen Soweit diese zur Ausführung der Arbeiten notwendig werden, müssen sie mit dem jeweiligen zuständigen Ansprechpartner vor Beginn der Arbeiten geführt werden. Eine Einweisung vor Ausführungsbeginn durch den Auftraggeber ist zwingend vorgeschrieben.
§ 9 Kampfmittel entfällt
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