VERTRAG
über Leistungen für das Brandenburger Wirtschaftsmagazin „FORUM", Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Potsdam
zwischen der
Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam, vertreten durch den Hauptgeschäftsführer Dr. Christian Herzog Breite Straße 2a-c 14467 Potsdam
- nachstehend IHK genannt -
und
Auftragnehmer ABC
- nachstehend Auftragnehmer genannt -
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Die Zeitschrift „FORUM" ist ein Mitgliedermagazin. Die IHK Potsdam ist Herausgeberin.
Die IHK Potsdam ist von der IHK Cottbus und der IHK Ostbrandenburg beauftragt worden, das Mitgliedermagazin FORUM auch für deren Kammerbezirke herauszugeben.
FORUM soll inhaltlich durch journalistisch aufbereitete, insbesondere für die Kammerbezirke in Brandenburg relevante Themen geprägt sein und behandelt IHK-Themen.
Die IHK überträgt dem Auftragnehmer/den Auftragnehmern die Herstellung des IHK-Magazins laut Leistungsbeschreibung im Paket oder in Teilleistungen.
Die IHK Potsdam überlässt dem Auftragnehmer das Anzeigengeschäft und überträgt ihm hierzu sämtliche Anzeigen- und Werberechte an der Zeitschrift für die Dauer dieses Vertrages.
§ 2 Redaktion
Die IHK Potsdam wird im Impressum der Zeitschrift ihre Verantwortlichkeit im presserechtlichen Sinn ausweisen und den verantwortlichen Redakteur der IHK im Sinne des Presserechts aufführen.
Die redaktionellen Inhalte stellen die drei Brandenburgischen IHKs dem Auftragnehmer zur Verfügung. Die Details der Zusammenarbeit regelt ein Binnenvertrag unter den drei IHKs.
Die IHK und der Auftragnehmer stellen für jede Ausgabe der Zeitschrift einen verbindlichen Seite 1 von 6
Produktionsplan für ein Jahr auf. Ein redaktionelles Mitspracherecht für den Verlag besteht nicht.
Der Auftragnehmer stellt der IHK ohne gesonderte Vergütung die technischen Voraussetzungen (Software, Redaktionssystem) zur Verfügung und weist die Mitarbeiter der IHK in die Benutzung ein.
Zur Qualitätssicherung setzt die IHK voraus, dass der Auftragnehmer ein Korrektorat durchführt.
Die inhaltliche Druckfreigabe erfolgt durch die IHK. Die drucktechnische Freigabe übernimmt der Auftragnehmer.
§ 3 Herstellung der Zeitschrift
Die IHK überträgt dem Auftragnehmer/den Auftragnehmern die Herstellung des IHK-Magazins laut Leistungsbeschreibung im Paket oder in Teilleistungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Einvernehmen mit der IHK einzelne Leistungen an andere Unternehmen zu vergeben und legt der IHK hierzu alle Vertragsbeziehungen mit Dritten offen.
§ 4 Erscheinungsweise und Auflagenhöhe
Die Zeitschrift erscheint vier Mal jährlich. Die Startausgabe wird abweichend im April 2027 herausgegeben. Die Zeitschrift erscheint sonst im März, Juni, September und Dezember. Die konkreten Erscheinungstermine der Zeitschrift werden die IHK und der Auftragnehmer gemeinsam in einem Produktionsplan abstimmen.
Die Produktions- und Erscheinungsdaten werden jährlich im Produktionsplan spätestens zum 30. November für das Folgejahr unter Berücksichtigung der Feiertage in Brandenburg festgelegt.
Die Auflagenhöhe beträgt 48.000 Exemplare. In der Gesamtauflage von 48.000 Exemplaren sind die Arbeits-, Personal- und Belegexemplare für die IHK in Höhe von 300 Stück von jeder Ausgabe der Zeitschrift enthalten. Die Startausgabe 2027 soll abweichend eine Auflagenhöhe von 85.000 Exemplaren haben.
Der Auftragnehmer stellt der IHK eine digitale Fassung des Mitgliedermagazins zeitgleich zum Erscheinen der Druck-Ausgabe kostenfrei zur Veröffentlichung auf IHK-Kanälen zur Verfügung.
Das Magazin wird durch den Verlag online in PressMatrix eingepflegt.
§ 5 Umfang der Zeitschrift
Die Zeitschrift hat einen Umfang von 100 Seiten inkl. Umschlag. Sie ist aufgebaut mit einem 96- seitigen Innenteil, zzgl. Umschlag.
§ 6 Technische Daten und Druck
Bei Herstellung und Druck sind folgende technische Angaben der Zeitschrift einzuhalten:
Heftformat: 210 mm x 280 mm Druck: 4 farbig Umfang: 100 Seiten Verarbeitung: Klebebindung, 3-seitig beschnitten Papier: Papier Innenteil: 60g/m2 LWC Standard matt Umschlag: 170 g/m2 Bilderdruck PEFC mit zusätzlicher Dispersionslackierung oder optional: matt ohne Lackierung
Das Erscheinungsbild u.a. bezüglich der Papier- und Druckqualität hat sich am modernen Zeitschriftenmarkt zu orientieren. Änderungen am Layout dürfen nur nach Zustimmung der IHK Seite 2 von 6
vorgenommen werden. Der Auftragnehmer wird jedoch Änderungen und Aktualisierungen vorschlagen, insofern dies zur Fortführung der Zeitschrift als lesefreundliches und modernes Wirtschaftsmagazin empfehlenswert ist. Das Layout und das journalistische Konzept zielen darauf ab, eine hochwertige, glaubwürdige und für die Zielgruppe interessante Zeitschrift zu schaffen.
Grundsätzliche Änderungen der technischen Daten und des Layouts sind bei laufender Vertragsdauer möglich. Sie bedürfen der Zustimmung der IHK und sind gesondert zu regeln.
§ 7 Versand
Der Auftragnehmer wird die Zeitschrift an den von der IHK benannten Bezieherkreis termingerecht zustellen. Der Terminplan wird einvernehmlich zwischen dem Verlag und der IHK festgelegt. Der Verlag garantiert als wesentliche Vertragspflicht, dass die Auslieferung und Zustellung der Kammerzeitung so rechtzeitig erfolgt, dass die Bezieher sie spätestens bis zum 10. des Erscheinungsmonats erhalten und informiert die IHK widrigenfalls umgehend.
Die IHK stellt dem Auftragnehmer die Daten des zu beliefernden Bezieherkreises elektronisch in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung. Diese Adressdaten unterliegen dem Datenschutz. Ihre Lieferung dient zweckgebunden nur der Versendung der Kammerzeitung. Jede anderweitige Nutzung oder Weitergabe der Daten durch den Auftragnehmer ist untersagt.
Der Vertrieb wird durch den Auftragnehmer beauftragt und umfasst insbesondere die Etikettierung, Verpackung und Auslieferung an den Versender.
Die Zustellung der Zeitschrift an den von der IHK benannten Bezieherkreis erfolgt für diesen unentgeltlich.
Für schuldhafte Verzögerungen bei der Zustellung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Auftragssumme pro Tag, höchstens aber 5 % der Gesamtauftragssumme vereinbart, welche der Verlag an die IHK zu zahlen hat. Der Nachweis und die Geltendmachung eines größeren Schadens bleibt der IHK unbenommen. Die Vertragsstrafe entfällt, wenn der Verlag nachweist, dass die Verzögerung ausschließlich auf ein Verschulden der mit der Zustellung beauftragten Unternehmen bzw. Personen oder höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder Stromausfall zurückzuführen ist und er zuvor - und in Ansehung der eingetretenen Verzögerungen auch für die Zukunft - alle ihm zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, Verzögerungen in der Zustellung zu vermeiden, bzw. wenn von Seiten der IHK redaktionelle Verzögerungen eingetreten sind.
Vor dem Zeitpunkt des allgemeinen Versands erhält die IHK frei Haus eine Anzahl von 300 Zeitschriftenexemplaren zur eigenen Verwendung.
Die IHK trägt die Gebühren für die Zustellung der Zeitschrift an die Bezieher auf der Grundlage der monatlichen Rechnungslegung durch den entsprechenden Dienstleister bis zur Höhe des Preises, der mit dem Dienstleister jeweils aktuell vereinbart ist. Zusätzlich entstehende Versandgebühren für Anzeigenbeilagen übernimmt der Verlag. Erhöhen sich die Portokosten durch anzeigenbedingte Heftumfänge, die über 100 Seiten liegen, so übernimmt der Auftragnehmer die dafür zusätzlich entstehenden Kosten. Erhöhen sich die Portokosten durch die IHK verursachte Heftumfänge, die über 100 Seiten liegen, so trägt die IHK diese zusätzlichen Kosten.
§ 8 Adresspflege
Der Versand der Zeitschrift erfolgt über ein vom Auftragnehmer zu verantwortendes Verfahren, das der IHK oder ihrem Adressdienstleister ein effizientes Adressmanagement in beide Richtungen ermöglicht (digitaler Hin- und Rücklauf). Bei der Adresspflege müssen Adressänderungen, Unzustellbarkeitsinformationen und Umzugsadressen berücksichtigt werden. Das System muss sich problemlos einführen und adaptieren lassen und die Daten digital zur Verfügung stellen, so dass Adressänderungen und Sendungsinformationen schnell und kostengünstig eingepflegt werden
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können.
Alle Sendungen werden durch den Auftragnehmer oder die Zusteller seines Dienstleisters geprüft. Fehlerhafte oder falsche Adressen werden vom Dienstleister erfasst, mit seinen aktuellen Datenbanken abgeglichen, auf den neuesten Stand gebracht und monatlich der IHK elektronisch bereitgestellt. Die digitalisierten Adressen der unzustellbaren Sendungen werden dabei mit der Nachsende- und mit der Unzustellbarkeitsdatenbank des Dienstleisters abgeglichen. Ein bis zwei Tage nach dem Zustellversuch sind fehlerhafte Adressdaten korrigiert. Die IHK erhält dann die aktualisierten Adressdaten und kann die Änderungen automatisch in das vorhandene Verwaltungsprogramm einpflegen.
Innerhalb einer Woche werden die Adressdaten über unzustellbare Exemplare den IHKs bzw. dem Dienstleister übermittelt.
Die IHK trägt die Kosten, die für das Verfahren in Abhängigkeit von der übermittelten Fehlerquote jährlich anfallen. Sollte die IHK das Verfahren nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, wird sie dies dem Auftragnehmer mit einer Frist von einem Monat schriftlich mitteilen.
§ 9 Anzeigengeschäft
Der Auftragnehmer betreibt das gesamte Anzeigen- und Beilagengeschäft für die Zeitschrift. Ihm stehen alle Einnahmen aus diesem Geschäft zu.
Die Auswahl, Gestaltung und der Umfang der Anzeigen erfolgen im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Auftragnehmer und der IHK.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Anzeigenakquisition die Grundsätze rechtlich einwandfreier und seriöser Werbung zu beachten und nur solche Mitarbeiter mit der Anzeigenakquisition zu beauftragen, die diesen Anforderungen genügen.
Der Auftragnehmer darf nur solche Anzeigen annehmen, die dem besonderen Ansehen bzw. der Stellung der IHK nicht zuwiderlaufen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine wettbewerbsrechtlich zu beanstandenden Anzeigen veröffentlicht werden. Unterlässt der Auftragnehmer dies oder wird die IHK als Herausgeber für einen Wettbewerbsverstoß verantwortlich gemacht, so hat sie der Auftragnehmer von daraus resultierenden Kosten und eventuellen Schadenersatzansprüchen freizustellen.
Der Auftragnehmer wird der IHK auf Anforderung rechtzeitig vor Drucklegung die Anzeigen für die jeweils anstehende Ausgabe zur Verfügung stellen. Der IHK steht es frei, die vorgesehenen Anzeigen auf Vereinbarkeit mit den Anforderungen nach Ziff. 2.5 der Leistungsbeschreibung und den redaktionellen Inhalten des betreffenden Heftes sowie den Grundsätzen seriöser und die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht angreifender Werbung zu prüfen und abzulehnen.
Der Anteil der Anzeigen am Gesamtumfang der Zeitschrift ist pro Ausgabe auf 40 Prozent beschränkt.
Der Auftragnehmer wird bei der redaktionellen Betreuung darauf achten, dass Text und Anzeigen nicht miteinander gekoppelt werden. Anzeigen und Anzeigensonderveröffentlichungen (Verlagssonderveröffentlichung / Advertorials o.ä.) sind von den Redaktionsseiten stets getrennt zu halten und haben sich in ihrer Gestaltung (farblich und schriftlich) vom redaktionellen Teil deutlich abzuheben. Die Titelseite darf keine Anzeigen enthalten. Anzeigen und Advertorials sind durch das Wort „Anzeige" deutlich zu kennzeichnen. In sich geschlossene Anzeigen-Sonderthemen (Kompendien) sind nicht zulässig.
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§ 10 Vergütung
Die IHK zahlt dem Auftragnehmer für jede Ausgabe der Zeitschrift einen Betrag in Höhe von XXX EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (zurzeit 7 %) für die Herstellung, den Versand der Zeitschrift. Insofern nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, sind damit alle Leistungen nach diesem Vertrag abgegolten. Der Auftragnehmer wird der IHK jeweils nach Erscheinen einer Ausgabe eine Rechnung unter Ausweisung der gesetzlichen Mehrwertsteuer übersenden. Die Vergütung ist von der IHK innerhalb von 14 Tagen auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Bankkonto zu entrichten.
Für die Überlassung sämtlicher Anzeigen- und Werberechte an der Zeitschrift zahlt der Auftragnehmer an die IHK einen Betrag in Höhe von XXXX EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %) je Ausgabe. Die IHK wird dem Auftragnehmer jeweils nach Erscheinen einer Ausgabe eine Rechnung unter Ausweisung der gesetzlichen Mehrwertsteuer übersenden. Die Vergütung ist von dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen auf ein von der IHK zu benennendes Bankkonto zu entrichten.
§ 11 Vertragslaufzeit/ Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt am 1. Januar 2027 und wird bis zum 31.12.2028 geschlossen. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass einer gesonderten Kündigung bedarf.
Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die IHK liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer gegen die vereinbarte Papier- und Druckqualität verstößt, die Zeitschrift mit einem Zeitverzug von fünf Tagen wiederholt unpünktlich ausgeliefert wurde, der Auftragnehmer eine wesentliche Verpflichtung trotz Aufforderung nicht erfüllt und die Erfüllung auch nach erneuter Abmahnung nicht unverzüglich vornimmt, der Auftragnehmer den Bestimmungen dieses Vertrages in einer Weise zuwiderhandelt, durch die der IHK eine weitere Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer nicht zugemutet werden kann oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftragnehmers eröffnet oder die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgewiesen wurde. Ein wichtiger Grund liegt ebenfalls vor, wenn aus rechtlichen oder steuerrechtlichen Gründen das Magazin nicht mehr herausgegeben werden kann; die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere dann vor, wenn die IHK ihre Zahlungsverpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung und nach Setzung einer ausreichend bemessenen Frist nicht nachkommt.
§ 12 Mängel, Haftung
Für Sach- und Rechtsmangelansprüche und deren Verjährung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 13 Schweigepflicht, Datenschutz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle offenkundig vertraulichen oder als vertraulich bezeichnete Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die IHK bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, unabhängig davon, ob es sich dabei um den Auftragnehmer selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass die IHK ihn zuvor schriftlich für einzelne Aufgaben von dieser Schweigepflicht entbunden hat. Der Auftragnehmer ist nicht befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen, soweit das nicht mit der Bearbeitung eines übertragenen Auftrages einhergeht. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer vorab deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit über sämtliche die IHK betreffende offenkundig vertrauliche oder als vertraulich bezeichnete Informationen sicherzustellen.
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Hinsichtlich der wechselseitigen Verpflichtungen bei der Übermittlung und Verarbeitung von Zustelladressen der Zeitschriftenbezieher nach § 8 gelten ergänzend die Regelungen des separat abzuschließenden Auftragsdatenverarbeitungsvertrages, welcher unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben nach Art. 28 DSGVO auch den Umgang und die Verpflichtung von Subunternehmern regelt.
§ 14 Zustimmungsvorbehalt
Sobald der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages den Titel der Zeitschrift, die typographische Gestaltung, das Logo der IHK oder sonstige Rechte, deren Mitinhaberin die IHK ist, auf Briefbögen, Auftrags- und Rechnungsformularen oder in sonstiger Weise nutzen will, bedarf er hierzu der vorherigen Zustimmung der IHK.
§ 15 Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bemühen sich, die in diesem Vertrag nicht geregelten Fragen sowie eventuell auftretende Differenzen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen einvernehmlich zu regeln. Bei Zweifeln gelten zuvörderst die Regelungen nach diesem Vertrag, dann die der Leistungsbeschreibung und erst dann das Angebot des Auftragnehmers insoweit angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksamen Bestimmungen gelten als durch diejenige wirksame Regelung ersetzt, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich verwirklicht wird. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Potsdam.
Es gilt deutsches Recht.
§ 16 Bestandteile des Vertrages
Folgende Anlagen sind wesentliche Bestandteile dieses Vertrages:
Anlage 1: Leistungsbeschreibung nebst Anlagen Anlage 2: Angebot des Auftragnehmers
Potsdam, den
Hauptgeschäftsführer Auftragnehmer
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