ZC4 – 17104/004-26#005 VIIA1 – 70001/013-12
Geschäftsstelle der BMWE-Initiative
„FRAUEN unternehmen“
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Leistungsbeschreibung Stand: 01.09.2026 Seite 1 von 17
Inhaltsverzeichnis:
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Ausgangslage/Hintergrund .................................................................................. 3
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Zweck und Ziel des Auftrags ............................................................................... 3
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Leistungsinhalte .................................................................................................. 5
3.1. AP 1: Zentrale Kontaktstelle für VU und alle an der Initiative Interessierten .... 7
3.2. AP 2: Matching der VU mit der Zielgruppe ....................................................... 7
3.3. AP 3: Aufbau und Erweiterung des externen Netzwerkes/ Ansprache von Multiplikatoren und Netzwerkpartnern ........................................................................ 9
3.4. AP 4: Externe Kommunikation – Stärkung der allgemeinen Sichtbarkeit der Initiative „FRAUEN unternehmen“ sowie des Engagements der VU im Rahmen der Initiative ...................................................................................................................... 9
3.5. AP 5: Interne Kommunikation – Stärkung des internen Netzwerkes der VU und Unterstützung des Erfahrungsaustausches unter den VU ........................................ 12
3.6. AP 6: Monitoring, Auswertung der Initiative und Aufbereitung von Ergebnissen 12
3.7. AP 7: Gezielte Erweiterung des Kreises der VU ............................................ 13
- Ausführungsbedingungen .................................................................................. 14
4.1. Organisation des AN ...................................................................................... 14
4.2. Arbeitssprache ............................................................................................... 15
4.3. Zusammenarbeit mit Dritten ........................................................................... 15
4.4. Zusammenarbeit mit dem BMWE .................................................................. 15
4.5. Erstellung barrierefreier Veröffentlichungen und Online-Angebote ................ 16
4.6. Nachhaltigkeit ................................................................................................ 16
4.7. Reisekosten ................................................................................................... 17
4.8. Übergabe bei Beendigung des Auftrags ........................................................ 17
Leistungsbeschreibung Stand: 01.09.2026 Seite 2 von 17
- Ausgangslage/Hintergrund
Frauen stellen rund die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland. Laut KfW- Gründungsmonitor 2025 wurden im Jahr 2024 rund 36 % der Unternehmen in Deutschland von Frauen gegründet, womit sie bei Existenzgründungen weiterhin leicht unterrepräsentiert sind. Im Start-up-Bereich ist der Anteil mit 19 % noch geringer. Der Anteil von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Frau an der Spitze ist weiter zurückgegangen. Von den rund 3,84 Millionen KMU in Deutschland wurden im Jahr 2024 nur 14,3 % von einer Chefin geleitet (KfW Research 2025). Bis 2030 stehen in Deutschland rund 186.000 Unternehmen zur Übergabe an (IfM Bonn, 2025). Gleichzeitig ist der Anteil von Frauen, die ein Unternehmen übernehmen, mit 21 % relativ gering (Nachfolgemonitor, 2025). Diese Erhebungen zeigen, dass noch erhebliche (Gründungs-)Potenziale bei Frauen bestehen. Die Mobilisierung dieser Potenziale von Frauen ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Eine Stärkung der beruflichen Selbstständigkeit von Frauen und eine größere Rolle von Frauen in der Wirtschaft sind essenziell, um die Wirtschaft bundesweit moderner, resilienter und diverser aufzustellen. Dies trägt auch dazu bei, die gesellschaftliche gebotene Gleichstellung von Frauen zu fördern und ein Level Playing Field zu schaffen.
Formal haben Frauen und Männer die gleichen Möglichkeiten, ein Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen. Auch gibt es bereits ein umfassendes Beratungsangebot, das speziell auf die Bedürfnisse von Gründerinnen ausgerichtet ist. Woran es nach übereinstimmender Auffassung von Experten und Expertinnen aus Wissenschaft und Praxis jedoch mangelt, ist die zielgruppenspezifische, persönliche Ansprache und Motivierung von Frauen durch erfolgreiche Unternehmerinnenbeispiele in der Öffentlichkeit. Studien (z. B. Amazon & Gallup 2023) belegen, dass positive Vorbilder die Entscheidung, zu gründen, erheblich beeinflussen. Dies ist insbesondere im MINT-Bereich für Frauen besonders stark ausgeprägt.
Hier setzt die 2014 ins Leben gerufene Initiative „FRAUEN unternehmen“ mit einer Vielzahl und Vielfalt an Vorbildern von Gründerinnen und Unternehmerinnen (den sog. „Vorbild-Unternehmerinnen“ (VU)) an, die bei allen Frauen, v. a. aber bei Schülerinnen und Studentinnen, niedrigschwellig und pragmatisch für die berufliche Selbständigkeit werben.
- Zweck und Ziel des Auftrags
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beabsichtigt, auf der Basis der nachfolgenden Leistungsbeschreibung einen Vertrag über die Geschäftsstelle (GS) „FRAUEN unternehmen“ abzuschließen.
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Die Initiative „FRAUEN unternehmen“:
„FRAUEN unternehmen“ wurde bereits in der 18. Legislaturperiode (2014) ins Leben gerufen, um für mehr Existenzgründungen und Unternehmertum bei Frauen zu werben. Die VU spielen von Beginn an eine zentrale Rolle in der Initiative, denn sie bilden mit ihren Unternehmen die Vielfalt und Breite des deutschen Mittelstands ab. Sie werben bei Mädchen und Frauen niedrigschwellig, pragmatisch und authentisch für die berufliche Selbständigkeit und das „Unternehmerinnentum“. Mit ihren unterschiedlichen (nicht immer geradlinigen) Karrierewegen und Geschichten, auch Einwanderungsgeschichten, bilden sie die Vielfalt in Deutschland ab und sind sichtbare und glaubhafte Vorbilder für eine breite Zielgruppe. Durch die gezielte Ansprache von Mädchen und Frauen soll die Anzahl an gründungsinteressierten Frauen gesteigert werden, um die Wirtschaft moderner, resilienter und diverser aufzustellen.
Ziele und Zielgruppe:
Ziel von „FRAUEN unternehmen“ ist es, Mädchen und Frauen über reale Vorbilder Karrierechancen in der unternehmerischen Selbstständigkeit vor Augen zu führen und eine bildhafte Vorstellung davon zu vermitteln, was es heißt, Unternehmerin zu sein, welche Herausforderungen, Gestaltungsmöglichkeiten und Erfolge damit ein- hergehen und wie vielfältig der berufliche Alltag als Unternehmerin aussehen kann. Über den direkten Kontakt mit den Vorbild-Unternehmerinnen sollen Mädchen und Frauen tradierte Rollenbilder überwinden und Zutrauen in eigene Kompetenzen gewinnen, damit sie als gleichberechtigte Gestalterinnen in der deutschen Wirtschaft mitwirken und so den Standort stärken.
Zur Kernzielgruppe von „FRAUEN unternehmen“ gehören Schülerinnen, weibliche Auszubildende, Studentinnen, Absolventinnen und junge Frauen auf dem Weg in den Berufseinstieg sowie Frauen in einer Situation der beruflichen Neuorientierung oder beim Wiedereinstieg z. B. nach der Elternzeit oder nach einer Erwerbsunterbrechung.
Der Zugang zu den genannten Zielgruppen kann neben der direkten Ansprache auch über Intermediäre/Kooperationspartner erfolgen.
Zur erweiterten Zielgruppe gehören daher Multiplikatoren und wichtige Intermediä- re/Kooperationspartner, u. a.
• Lehrkräfte, Ausbildende, Dozentinnen und Dozenten et al. in (Aus-) Bildungseinrichtungen wie allgemeinbildenden, Fach- und Berufsschulen sowie Hochschulen, Career Centern, Gründungszentren, Fachbereichen für Entrepreneurship;
• regionale und kommunale Akteure wie Kammern und Verbände, Banken, Wirtschaftsförderungen und Gründungsberatungen, Gleichstellungsbe- auftragte, Arbeitsagenturen, Unternehmerinnennetzwerke, Stiftungen und Begabtenförderungswerke;
• Initiativen, digitale Plattformen und Förderprogramme wie z. B. BMWE-
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Initiativkreis „Gründung in school“ „SCHULEWIRTSCHAFT mit dem SCHULEWIRTSCHAFT-PREIS“, „exist“, „Klischeefrei“, „Girls’Day“, „Gründerplattform“, Gründungswettbewerbe des BMWE;
• (öffentliche) Institutionen, die (bundesweit oder regional) Aufgaben im Bereich Beratung/Förderung von Gründerinnen übernehmen; sowie die allgemeine Öffentlichkeit und die Medien.
Die Geschäftsstelle:
Mit der Wahrnehmung des Managements der Inititative und zur Sicherung der professionellen Kommunikation und Betreuung/Begleitung der VU wurde im Jahr 2018 erstmals eine Geschäftsstelle für die Initiative eingerichtet. Seither ist der Pool der VU stetig gewachsen und es entstand ein ausgeprägtes Netzwerk an Unternehmen, Wirtschaftsförderern, (Hoch-)Schulen, anderen Bildungseinrichtungen und Multiplikatoren. Die Weiterführung und -entwicklung der Initiative soll an die erfolgreiche bisherige Arbeit anknüpfen. Es liegt im Interesse des BMWE, auf den umfassenden Leistungen der aktuellen Geschäftsstelle aufzubauen und diese ziel- und adressatengerecht weiterzuentwickeln.
- Leistungsinhalte
Im Rahmen des Auftrags sind folgende Leistungen zu erbringen:
Der Auftragnehmer (AN) entwickelt – im Rahmen seines Angebots – Vorschläge, wie Mädchen und Frauen durch die VU für den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit sensibilisiert werden können. Dabei soll die bisherige Arbeit, soweit möglich, mit dem aktuellen Kreis an VU fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Auf in den vergangenen Jahren entwickelten Kontakten/Kooperationen soll aufgebaut werden. [s. Arbeitspaket (AP) 1 bis 6; vgl. Ziffer 3.1 bis 3.6].
Die Geschäftsstelle soll die vom BMWE vorgegebenen neuen Schwerpunkte inhaltlich ausgestalten und neue Maßnahmen entwickeln, um gemeinsam mit den VUs Mädchen und Frauen für die berufliche Selbstständigkeit zu sensibilisieren. Um gesellschaftlichen Prägungen vorzubeugen bzw. diesen entgegenzuwirken und eine klischeefreie Berufswahl zu fördern, sollen dabei – neben Berufs- und Hochschulen – verstärkt auch allgemeinbildende Schulen angesprochen werden. Dabei liegt es im Interesse des Auftraggebers (AG), mit weiteren vom BMWE geförderten Programmen und Initiativen wie z. B. SCHULEWIRTSCHAFT-PREIS oder dem BMWE-Initiativkreis „Gründung in school“ zu kooperieren und, wo sinnvoll und möglich, Vorschläge für eine Zusammenarbeit zu entwickeln, um mögliche Synergien zu erschließen. Des Weiteren ist die Initiative „FRAUEN unternehmen“ auch eine Maßnahme aus dem gemeinsamen Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“. Im Rahmen des Aktionsplans beteiligt sich die GS auch aktiv als Mitglied des Netzwerks (s. AP 4).
Durch geeignete Maßnahmen soll das Thema „weibliches Unternehmertum“ stärker in der Öffentlichkeit platziert werden. Dazu soll auch eine höhere Reichweite in den Sozi- Leistungsbeschreibung Stand: 01.09.2026 Seite 5 von 17
alen Medien (s. Arbeitspaket 4) erreicht werden. Erwartet wird darüber hinaus eine gezielte Erweiterung des Kreises der aktiven VU, insbesondere um Unternehmerinnen aus den Bereichen Handwerk, MINT, KI und Digitalisierung, aus den ostdeutschen Bundesländern und dem ländlichen Raum sowie um solche Unternehmerinnen, die selbst eine Unternehmensnachfolge angetreten haben.
Zu den Kernaufgaben des Auftrags gehören insbesondere die Bereitstellung von Personal, eine Basisausstattung zur Wahrnehmung der Netzwerkkoordinierung und des Managements der Initiative, Reisetätigkeiten sowie die interne und externe Kommunikation einschließlich der jährlichen Erstellung eines Medienkonzepts (Details im jeweiligen Arbeitspaket).
Organisation Geschäftsstelle:
• Die Durchführung der Arbeiten des AN als GS hat in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem AG zu erfolgen. Hierzu finden u. a. regelmäßige Videokonferenzen (in der Regel alle zwei Wochen) und Arbeitstreffen (bei Bedarf) im BMWE in Berlin statt. Abweichende Vereinbarungen können mit Zustimmung oder auf Wunsch des AG getroffen werden.
• Der AN koordiniert und operationalisiert die GS. Es wird erwartet, dass die GS innerhalb von sechs Wochen nach Beginn Vertragslaufzeit eingerichtet ist und ihre Arbeit vollumfänglich aufnehmen kann.
• Die Einrichtung der GS ist nicht ortsgebunden (virtueller Betrieb), jedoch sollen eine feste Kontaktadresse (Post-/Mailadresse) und feste Telefonkontakte eingerichtet werden.
• Die mündliche und schriftliche Kommunikation erfolgt grundsätzlich in Deutsch (s. auch 4.2.). Bei Bedarf ist jedoch auch eine Kommunikation in Englisch zu gewährleisten (siehe auch Nr. 4.1.1.2 der Verfahrensbeschreibung: Qualifikation Kernteam).
• Die GS wird durch eine verantwortliche Zentrale Ansprechperson geführt. Die zentrale Ansprechperson ist verantwortlich für die Berichterstattung gegenüber dem AG. Der AN hat sicherzustellen, dass zentrale Ansprechperson oder ihre Stellvertretung für kurzfristig angesetzte Besprechungen telefonisch oder per Videokonferenz zur Verfügung steht.
• Seitens der GS muss entweder zentrale Ansprechperson oder ihre Stellvertretung (Festlegung in Abstimmung mit AG) montags bis donnerstags zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr und freitags zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr erreichbar sein. Eine abweichende Regelung kann vorgeschlagen und in Absprache mit dem AG getroffen werden.
Folgende Sachkosten können u.a. bei der Budgetplanung berücksichtigt werden:
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• für eigenständige Veranstaltungen der GS: Raummieten, Catering, Moderation, Messebeteiligung, Druckerzeugnisse, Grafikleistungen (sofern diese nicht durch die Rahmenvertragspartner des BMWE abgedeckt werden) usw.
Unter Beachtung der unter Ziffer 4 genannten Ausführungsbedingungen sind die nachstehenden Leistungen zu erbringen:
3.1. AP 1: Zentrale Kontaktstelle für VU und alle an der Initiative Interessierten
Die GS ist die zentrale Kontaktstelle für die VU und alle an der Initiative Interessierten. Sie übernimmt das operative Tagesgeschäft, d. h. u. a.
• anlassbezogene Vermittlung der Ziele und Leitlinien der Initiative gegenüber VU und allen an der Initiative Interessierten;
• anlassbezogene Klärung von Fragen/Anliegen der VU und aller an der Initiative Interessierten;
• Prüfung und Erfassung aller Aktivitäten der VU im Rahmen der Initiative (ggf. durch Einführung eines bürokratiearmen, digitalen Tools);
• Pflege der Excel-Liste/ „Datenbank“ (mit „Stammdaten der VU“, „VU- Interessentinnen“ sowie „potenzielle Multiplikatoren/Netzwerkpartner“), u. a. anlassbezogene Aktualisierung.
Die GS nutzt den im Rahmen der bisherigen Laufzeit der Initiative aufgebauten Pool der VU. Der Ausschluss einzelner VU bedarf der vorherigen Rücksprache und Billigung des AG (zur Erweiterung des VU-Pools s. AP 7).
3.2. AP 2: Matching der VU mit der Zielgruppe
Im Zentrum der Arbeit der GS steht das „Matching“, d. h. die Kontaktherstellung zwischen einzelnen VU und der Zielgruppe bzw. relevanten Multiplikatoren (ein Zusammentreffen kann entstehen durch Eigeninitiative der VU oder auf Initiative der GS bspw. durch Angebote und Veranstaltungsformate der GS).
Am Anfang eines jeden Kalenderjahres erfolgt eine grobe Planung der von der GS durchzuführenden Formate. Dabei wird erwartet, dass die GS pro Quartal mindestens eine selbst entwickelte Aktion durchführt, bei der jeweils eine oder mehrere VU mit mehreren Mädchen/Frauen zusammengebracht werden. Das Gesamtkonzept ist dem AG auf Initiative der GS zu Beginn des Kalenderjahres vorzulegen und vom AG frei zu geben. Änderungen können mit Zustimmung oder auf Wunsch des AG vereinbart werden.
Aufgaben im Rahmen des Matching:
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• Unterstützung der VU bei ihren Aktivitäten mit der Zielgruppe, u. a.:
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Unterstützung der VU bei der Ansprache der Zielgruppe bspw. durch Musteranschreiben etc.
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konkrete Kontaktvermittlung zwischen einzelnen VU und Zielgruppen bzw. Intermediären (bspw. Kontaktstellen und Verantwortliche an Schulen, Hochschulen etc. identifizieren, auf diese zugehen und die Initiative und VU aus der Region vorstellen und vermitteln; Initiative mit vorhandenen Schule- Wirtschaft-Projekten verknüpfen);
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Versand von unterstützenden Unterlagen für den Kontakt der VU mit der Zielgruppe (bspw. Daten und Fakten zu Gründerinnen, Leitfäden der GS/des BMWE zum Thema Gründung; Präsentationen und Handouts, Ideensammlungen und Best Practices zu Gesprächsabläufen/ Q&A etc.; Versand von Materialien wie z. B. Roll-ups).
• Sensibilisierung, Matching und Begleitung der VU zu relevanten Messen, auf denen das BMWE vertreten ist.
Hinweis: Auftragsbezogene Aufwände wie Mietkosten (u. a. Messestand), Marketingkosten (u. a. Agenturleistungen, Druckkosten für z. B. Flyer; Postkarten, Sticker oder Ähnliches; Abwicklung über Rahmenvereinbarungen des BMWE) etc. werden in diesem Fall – soweit keine andere Vereinbarung mit dem AG getroffen wurde – aus Mitteln der anderen BMWE-Projekte beglichen, sofern hinreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Etwaige auftragsbezogene Reisekosten für Mitarbeiter der GS müssen jedoch von der GS übernommen und entsprechend kalkuliert werden. Sofern der AN Beteiligungen an Messen plant, auf denen das BMWE nicht vertreten ist, müssen die Kosten aus dem Budget der GS getragen werden. Das BMWE verfügt über verschiedene Rahmenvereinbarungen zur Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen (siehe weitere Ausführungen zu Rahmenvereinbarungen des BMWE unter 3.7. AP 7).
• Konzeptionierung und anlassbezogene Durchführung von Veranstaltungen mit VU und Mädchen/Frauen und ggf. weiteren Stakeholdern (z. B. Girls’Day, Gründungswoche Deutschland, Aktionstag „Nachfolge ist weiblich“ etc.).
• Konzeptionierung und Durchführung themenspezifischer Formate/ Veranstaltung mit VU und Mädchen/ Frauen und ggf. weiteren Stakeholdern (bspw. Frauen mit Einwanderungsgeschichte, Unternehmensnachfolgen, Frauen im MINT-Bereich oder im gewerblich-technischen Handwerk etc.).
Hinweis: Auftragsbezogene Aufwände wie Mietkosten (u. a. Veranstaltungsräume), Marketingkosten (u. a. Agenturleistungen, ggf. Druckkosten für Flyer, Postkarten, Sticker oder Ähnliches) etc. müssen bei Formaten/Aktionen der GS – soweit keine andere Vereinbarung mit dem AG getroffen wurde – aus dem Budget der GS (Sachkosten) umgesetzt und finanziert werden. Dabei ist auf das Auftragsverhältnis zum BMWE in geeigneter Form hinzuweisen, z. B. durch einen entsprechenden Leistungsbeschreibung Stand: 01.09.2026 Seite 8 von 17
Disclaimer „im Auftrag des BMWE“. Das BMWE verfügt über verschiedene Rahmenvereinbarungen zur Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen (siehe weitere Ausführungen zu Rahmenvereinbarungen des BMWE unter 3.7. AP 7).
3.3. AP 3: Aufbau und Erweiterung des externen Netzwerkes/ Ansprache von Multiplikatoren und Netzwerkpartnern
Die GS nutzt das im Rahmen der bisherigen Laufzeit der Initiative aufgebaute und bestehende externe Netzwerk von Multiplikatoren und baut die Kontakte weiter aus.
Dazu sensibilisiert die GS auf übergeordneter Ebene für das Thema und macht Dritte auf die Initiative aufmerksam (Ansprache von Multiplikatoren, Intermediären/ Kooperationspartnern). Daneben nimmt sie anlassbezogen Kontakt mit einzelnen Personen auf, um bspw. einzelne VU auf Wunsch zu vermitteln. Ziel ist es, eine gute Einbindung der VU in etablierte und neue Formate und Veranstaltungen der Multiplikatoren sicherzustellen.
Die GS sensibilisiert und informiert Bildungseinrichtungen und entsprechende Akteure im schulischen Bereich wie z. B. „Gründung in school“ etc. über die Initiative „FRAUEN unternehmen“. Sie kooperiert mit diesen und insbesondere auf deren Wunsch mit Schulen z. B. an Projekttagen/ am Girls’Day o. ä.
Die GS sensibilisiert und informiert regionale und kommunale Akteure wie Kammern und Verbände, Wirtschaftsförderungen und Gründungsberatungen, Gleichstellungsbeauftragte etc. und kooperiert mit diesen (bspw. Fortführung der Kooperation mit der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) am jährlichen Aktionstag „Nachfolge ist weiblich“).
3.4. AP 4: Externe Kommunikation – Stärkung der allgemeinen Sichtbarkeit der Initiative „FRAUEN unternehmen“ sowie des Engagements der VU im Rahmen der Initiative
Das Arbeitspakt 4 teilt sich in zwei Schwerpunktbereiche: die Social-Media- Kommunikation und die übrige externe Kommunikation (explizite Definition folgt).
Social-Media-Auftritt:
Die Initiative hat eine breit gefächerte Zielgruppe: Schülerinnen, weibliche Auszubildende, Studentinnen, Absolventinnen, junge Frauen auf dem Weg in den Berufseinstieg sowie Frauen, die sich in einer Situation der beruflichen Neuorientierung oder beim Wiedereinstieg z. B. nach der Elternzeit oder nach einer Erwerbsunterbrechung befinden. Der Social-Media-Auftritt der Initiative soll dieser breiten Zielgruppe angepasst werden und den Bedarfen der verschiedenen Altersgruppen gerecht werden.
Die GS nutzt bereits entwickelte Produkte und Kanäle (wie die Social-Media-Kanäle der Initiative) und macht Vorschläge für die inhaltliche Weiterentwicklung bzw. Vorschläge für neue Produkte/Formate und neue Kommunikationskanäle.
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Zu Beginn des Leistungszeitraums ist ein erstes Kommunikationskonzept zu erstellen. Enthalten sein sollten Veröffentlichungen zu wichtigen Aktionstagen wie z. B. dem Girls’Day oder dem Aktionstag „Nachfolge ist weiblich“ sowie weitere thematische Veröffentlichungen zur Initiative.
Die GS erstellt ein detailliertes Kommunikationskonzept, das sie dem AG zu Beginn des Kalenderjahres zur Abstimmung vorlegt und in Absprache mit dem AG (einschl. der Referate „Öffentlichkeitsarbeit“/ Soziale Medien/Online-Kommunikation) anpasst. Das Kommunikationskonzept soll u. a. auf folgende Punkte eingehen:
• Die GS ist verantwortlich für die Außendarstellung der BMWE-Initiative (insb. Instagram, (Facebook) und LinkedIn). Sie entwickelt Maßnahmen, um die Reichweite der bestehenden Social-Media-Kommunikation weiter zu erhöhen.
• Planung von Themen (ggf. passend zu Aktionstagen wie dem „Girls’Day) und Terminhinweisen
Die Initiative beteiligt sich aktiv im Rahmen des gemeinsamen Aktionsplans „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“. GS übernimmt hierbei die Koordinierung der beteiligten Institutionen und Durchführung der jährlichen Social-Media Aktion „Vorbilderaktion“. Diese Aktion wird üblicherweise im zeitlichen Zusammenhang mit der Gründungswoche durchgeführt.
Externe Kommunikation (ohne Soziale Medien):
Die GS unterstützt die öffentliche Kommunikation der Initiative „FRAUEN unternehmen“. Sie begleitet die Initiative durch redaktionell-fachliche Zulieferungen für gezielte Aktivitäten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BMWE in enger Abstimmung mit dem Fachreferat sowie den Kommunikationsreferaten des Hauses.
Die GS nutzt bereits entwickelte Produkte und Kanäle (wie bspw. die Dossierseite auf www.bundeswirtschaftsministerium.de) und macht Vorschläge für die inhaltliche Weiterentwicklung bzw. macht Vorschläge für neue Produkte und Formate und neue Kommunikationskanäle. Die GS stärkt dadurch die vom BMWE geschaffene einheitliche Dachmarke „FRAUEN unternehmen“ zur Bündelung der vielfältigen Aktivitäten der VU in ihren jeweiligen Regionen.
Das BMWE betreibt mit www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/frauen- unternehmen.html eine Dossierseite im Rahmen des Internetauftritts des Ministeriums für die Initiative. Hier finden sich zentrale Informationen zur Initiative (bspw. Historie, Fotos und Videos), die VU werden in Kurzportraits und anstehende Aktivitäten werden angekündigt. Vergangene Veranstaltungen sind ebenfalls einsehbar.
Die GS ist verantwortlich für die redaktionelle Betreuung, Weiterentwicklung des Internetangebots. Hierzu gehört schwerpunktmäßig die Aktualisierung der Informationen, u. a. Einholen und inhaltliche Prüfung der Meldungen der VU (Aktivitäten, Portraits). Die Kommunikation der Änderungen etc. erfolgt über den AG
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an die für das Internetangebot zuständigen Rahmenagentur des BMWE. Die GS unterstützt den AG bei Bedarf mit Vorschlägen zur Überarbeitung/Erweiterung der Website.
Zu Beginn des Leistungszeitraum ist ein erstes Kommunikationskonzept zu erstellen. Enthalten sein sollten, u. a. Veröffentlichungen zu thematisch wichtigen Aktionstagen wie z. B. dem Girls’Day oder dem Aktionstag „Nachfolge ist weiblich“ sowie weitere thematische Veröffentlichungen zur Initiative.
Die GS erstellt ein detailliertes Kommunikationskonzept, das sie dem AG zu Beginn des Kalenderjahres zur Abstimmung vorlegt und in Absprache mit dem AG (einschl. der Referate „Öffentlichkeitsarbeit“/ Soziale Medien/Online-Kommunikation) weiterentwickelt. Das Kommunikationskonzept soll u. a. auf folgende Punkte eingehen:
• Die GS arbeitet Informationen und Ergebnisse der Initiative zwecks Weitergabe oder Veröffentlichung (u. a. auf der Internetseite www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/frauen- unternehmen.html) – in Abstimmung mit dem AG – zielgruppengerecht, re- daktionell und medial auf.
• Die GS arbeitet mit externen Partnern (Presse, Blogs etc.) und relevanten Initiativen zusammen, um die Initiative zu bewerben.
• Bei Bedarf steht die GS den VU für Rückfragen zu deren Presse- und Öf- fentlichkeitsarbeit zur Verfügung und achtet auf die Einhaltung der Leitsätze für VU.
Für beide Kommunikationsbereiche gilt:
Soweit die GS im Auftrag der BMWE-Initiative „FRAUEN unternehmen“ agiert, nutzt die GS die Bezeichnung und das Logo der Initiative für die öffentliche Kommunikation (vgl. Logo-/Siegel-Leitfaden – s. Vergabeunterlagen). In der Außendarstellung ist deutlich zu kennzeichnen, wem die Verantwortung für Inhalt und Darstellung obliegt. Alle Maßnahmen sind im Corporate Design des BMWE zu erstellen. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes sind hierfür die Rahmenvereinbarungsagenturen des BMWE zu nutzen. Die etwaige Beauftragung der Rahmenvereinbarungsagentur erfolgt durch den AG. BMWE stellt Siegel und Logo für die Initiative zur Verfügung. Das Siegel (zur Nutzung nur durch die VU) dokumentiert die Benennung als VU. Das Logo (Nutzung durch VU, GS und BMWE; verschiedene Versionen) besteht aus der Wort-Bild-Marke „FRAUEN unternehmen“. „FRAUEN unternehmen“ wird eine eingetragene Marke im Sinne des Markenrechts. Einsatz und Handhabung von Siegel und Logo richten sich nach dem Siegel-/Logo-Leitfaden. Die GS unterstützt das BMWE bei Bedarf bei Aktualisierungen dieser.
Für die Kommunikation ihrer Aktivitäten/Veranstaltungen im Rahmen der Initiative sind in der Regel die VU selbst verantwortlich. Die Kommunikation größerer Aktivitäten/Veranstaltungen der VU (bspw. mit größerer regionaler Reichweite oder von größerem Ausmaß) können – in Abstimmung mit dem BMWE – durch die GS
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konzeptionell unterstützt werden.
Hinweis: Aufwände wie u. a. Agenturleistungen für anstehende Aktualisierungen der Webseite übernimmt das BMWE (Abwicklung über Rahmenvereinbarungen des BMWE).
3.5. AP 5: Interne Kommunikation – Stärkung des internen Netzwerkes der VU und Unterstützung des Erfahrungsaustausches unter den VU
Die GS informiert die VU regelmäßig bspw. über Organisatorisches, anstehende Aktivitäten/Veranstaltungen, Best Practices und über neu in die Initiative aufgenommene VU. Sie unterstützt die VU durch Maßnahmen der internen Kommunikation beim Erfahrungsaustausch untereinander und beim Ausbau des Unternehmerinnennetzwerks.
Die GS richtet über eine Plattform (Cloud mit Server in der Bundesrepublik Deutschland o. ä.) einen geschlossenen Bereich als Online-Arbeitsplattform zur Ablage und zum Austausch von Dokumenten und sonstigen Inhalten mit den VU ein. Einzelheiten über Zugangsberechtigungen und Kommunikationsformen sind nach Auftragserteilung mit dem AG abzustimmen.
Bei Bedarf werden regionale Veranstaltungen mit den VU (bspw. (digitale) Regionaltreffen) initiiert.
3.6. AP 6: Monitoring, Auswertung der Initiative und Aufbereitung von Ergebnissen
Der AN unterstützt den AG bei der Durchführung der nach § 7 Abs. 2 BHO erforderlichen Erfolgskontrolle der beauftragten Maßnahme in Form jährlicher Berichte über die von den VU und der GS durchgeführten Tätigkeiten und die erzielte Wirkung (Einzelheiten nach Vereinbarung mit dem AG).
Daneben richtet die GS ein begleitendes Monitoring der Initiative ein und erstellt monatlich Kurzberichte (u. a. mit Auswertung der Anzahl der Kontakte der VU mit der Zielgruppe, Anzahl der Veranstaltungen und Anzahl der Aktivitäten) und ein Reporting über geleistete Arbeiten der Geschäftsstelle).
Zum Ende der 35-monatigen Grundlaufzeit ist ein Abschlussbericht vorzulegen. Dieser wird von der GS in enger Rücksprache mit dem AG erstellt. Bei Vertragsverlängerung sind ebenfalls Berichte zum Ende der jeweiligen Verlängerungszeiträume vorzulegen. Auch diese werden in enger Rücksprache mit dem AG erstellt.
Folgende Kennzahlen sind in den jeweiligen Berichten aufzunehmen:
• Zahl der Kontakte der VU mit der Zielgruppe in Form von Anzahl der Veranstaltungen, Anzahl der Aktivitäten und Anzahl der Teilnehmerinnen je Veranstaltung/Aktivität (hierbei ist darauf zu achten, dass es bei Veranstaltung mit mehr als einer VU nicht zu Doppelzählungen kommt). Zur Nachhaltung der
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Zahl der Teilnehmerinnen empfiehlt sich die Einführung eines bürokratiearmen, digitalen Tools.
• Zahl der VU sowie die Entwicklung der Zahl, die Branchen und regionale Aufteilung sowie anhand der Schwerpunktthemen, Zahl der kontaktierten Unternehmerinnen und Zahl der eingegangenen Bewerbungen
• Kontakte und Anfragen von und an (interessierten) Dritten (Wirtschaftsförderern, Kammern etc.)
• Zahl der Social-Media Aktivitäten und Views, Entwicklung der Followerzahlen der jeweiligen Netzwerke, Interaktionen bei Posts.
3.7. AP 7: Gezielte Erweiterung des Kreises der VU
Der AN unterbreitet dem AG Vorschläge, wie der Kreis der derzeit 264 VU (Stand: Juni 2026) um Unternehmerinnen aus den Bereichen MINT, dem gewerblich-technischen Handwerk, den „Alltagsunternehmen“ sowie um Unternehmerinnen aus derzeit unterrepräsentierten Regionen (insb. Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) erweitert werden kann. Des Weiteren sollen Unternehmerinnen aufgenommen werden, welche erfolgreich eine Unternehmensnachfolge angetreten haben.
Es besteht ein offener Bewerbungsprozess – jede interessierte Unternehmerin, die die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt, kann sich für die Initiative bewerben. Wichtig ist daneben die gezielte Ansprache geeigneter Unternehmerinnen durch die GS, damit insbesondere die bisher unterrepräsentierten Branchen, Schwerpunkte und Regionen künftig verstärkt in der Initiative aktiv sind.
Der Kreis der VU wird im Rahmen von Auswahl-Jurysitzungen erweitert. Die GS bereitet die Bewerbungsunterlagen für die Jury vor. Die GS aktualisiert Bewerbungsbögen, die Jury-Matrix und andere notwenige Informationen, um der Jury die Auswahl der Unternehmerinnen zu ermöglichen. Die Zu- und Absageschreiben werden zusammen mit einer vom BMWE erstellten Urkunde durch das BMWE versendet. (Die Gestaltung der Urkunden erfolgt über die Rahmenvereinbarungsagentur des BMWE; Kosten für die Gestaltung und ggf. Druck werden vom BMWE getragen.)
Anschließend nimmt die GS Kontakt zu den neu ausgewählten VU auf und begleitet sie bei der Integration in der Initiative. Die GS verantwortet außerdem, dass bereits aktive und neue VU zusammengeführt und gut miteinander vernetzt werden und dass ein nach außen einheitlicher Auftritt der Initiative „FRAUEN unternehmen“ sichergestellt wird.
Für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Kommunikations- maßnahmen gelten folgende Hinweise:
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• Das BMWE verfügt über verschiedene Rahmenvereinbarungen zur Umset- zung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen. Diese Rahmenvereinbarungen umfassen die Organisation und Durchführung von Messen und Veranstal- tungen, die Gestaltung und den Druck von Publikationen, die Planung und Realisierung von Anzeigenschaltungen, die inhaltliche und technische Realisierung von Internetseiten und die Pflege der BMWE-Social-Media- Präsenzen. Die Rahmenvereinbarungen sowie die Kontaktdaten der Auf- tragnehmer liegen dem BMWE/Referat Öffentlichkeitsarbeit (LB2) sowie dem Referat Soziale Medien/Online-Kommunikation (LB3) vor. Die Leistungen, die durch diese Rahmenvereinbarungen abgedeckt sind, werden ausschließlich von den benannten Rahmenvereinbarungspartnern erbracht. Der AN ist verpflichtet, mit diesen vom BMWE benannten AN des BMWE oder mit sonstigen Dritten vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Eine Beauftragung der Rahmenvereinbarungspartner erfolgt ausschließlich durch das BMWE. Kosten für entsprechende Aufträge werden separat vom BMWE übernommen und sind nicht zu kalkulieren (bei jährlich begrenztem Budget in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel). Zu Beginn eines Kalenderjahres ist eine Planung über die beabsichtigten Aufträge dem BMWE zur Einwilligung vorzulegen. Die im Rahmen der Initiative anfallenden Kosten, die der AG übernimmt, sind im Folgenden bei den einzelnen AP entsprechend gekennzeichnet (bspw. für Betrieb der Website etc.) und müssen vom AN in seiner Finanzplanung nicht kalkuliert werden.
• Die VU engagieren sich ehrenamtlich. Ihnen wird für ihre Aktivitäten im Rahmen der Initiative „FRAUEN unternehmen“ weder vom BMWE noch von der GS ein Budget zur Verfügung gestellt.
- Ausführungsbedingungen
4.1. Organisation des AN
Der AN stellt sicher, dass er in der Lage ist, die Aufgaben in logistischer und orga- nisatorischer Hinsicht bundesweit durchzuführen. Sofern nicht anders vereinbart, sind die jeweils beauftragten Arbeiten unverzüglich zu beginnen und auf qualitativ höchstem Niveau sowie innerhalb kurzer Reaktionszeiten zu erledigen. Der AN trifft durch das Vorhalten ausreichender und fachkundiger personeller Reservekapazitäten dafür Vorsorge, dass er kurze Leistungsfristen auch bei kurzfristig auftretenden Auftragsspitzen einhalten und die Arbeiten dennoch auf qualitativ höchstem Niveau durchführen kann. Der AN hat den AG kontinuierlich über den Stand der Entwicklungen der einzelnen Arbeitspakete zu unterrichten, insbesondere über Ablaufstörungen, drohende Verzögerungen, zusätzliche Kosten und wenn sich der Aufwand, z. B. wegen besonderer Schwierigkeiten, als deutlich höher als üblich bzw. als prognostiziert herausstellt. Der AN hat in letzterem Fall begründete Empfehlungen abzugeben, wie mit dem deutlich erhöhten Aufwand zu verfahren ist. Leistungsbeschreibung Stand: 01.09.2026 Seite 14 von 17
Der AN berücksichtigt bei der Auftragserfüllung abgeschlossene, bereits laufende oder geplante Vorhaben aus den Leistungsbausteinen, um Doppelarbeiten – wo möglich – zu vermeiden und Synergien zu nutzen (z. B. bei Kommunikationsformaten).
4.2. Arbeitssprache
Arbeitssprache ist grundsätzlich Deutsch. Sämtliche Ausarbeitungen, Unterlagen usw. sind grundsätzlich, soweit dies nicht anders vereinbart wird oder in der Natur des Auftrags begründet liegt, in deutscher Sprache zu erstellen.
Falls es nötig wird, ist auch die Erstellung von Unterlagen in Englisch vorzusehen.
4.3. Zusammenarbeit mit Dritten
Der AN ist verpflichtet, auch mit anderen, vom AG benannten Auftragnehmern, Dienstleistern oder sonstigen Dritten vertrauensvoll und kooperativ zusammen zu arbeiten.
4.4. Zusammenarbeit mit dem BMWE
Ansprechpartner im BMWE ist bei allen Fragen der Vertragsausführung das Fach- referat VIIA1 „Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik“ des BMWE. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen in enger Absprache und Abstimmung mit dem Fachreferat.
In Fragen der Kommunikation (Internetauftritt, Pressearbeit, Publikationen sowie anderweitige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit) sind die Fachreferate für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (derzeit LB1, LB2 und LB3) zusätzliche Ansprechpartner im BMWE. Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über VIIA1.
Der AN benennt dem AG eine deutschsprachige Geschäftsstellenleitung und eine deutschsprachige Vertretung als zentrale Ansprechperson für alle Belange der Vertragsdurchführung. Diese Ansprechpersonen nehmen grundsätzlich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, sämtliche Anfragen etc. entgegen, koordinieren das für die Vertragsdurchführung vorgesehene Geschäftsstellenteam intern und leiten sämtliche Auskünfte und Arbeitsergebnisse an den AG gebündelt weiter.
Weiterhin stellt der AN dem AG ein Organigramm des für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Teams zur Verfügung und übersendet bei personellen Veränderungen jeweils eine entsprechende Aktualisierung.
In der Regel wird ein Jour Fixe im 14-tägigen Rhythmus zwischen AG und AN eingerichtet. Dieser erfolgt in der Regel virtuell, im seltenen Fall physisch – z. B. im BMWE oder in den Räumlichkeiten der GS. Darüber hinaus können gegebenenfalls
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außerplanmäßig Besprechungen nötig sein. Eine ständige telefonische, schriftliche (per E-Mail) und persönliche Erreichbarkeit zu den üblichen Bürozeiten (montags bis donnerstags zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr und freitags zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr) wird daher erwartet.
Die Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit müssen auf vorhandenen Strukturen und Inhalten der Öffentlichkeitsarbeit des BMWE aufbauen. Neue Elemente müssen mit den bestehenden service- und informationsorientierten Angeboten so vernetzt und derart gestaltet werden, dass sie insgesamt als einheitliches Informationsangebot des BMWE wahrgenommen werden.
Zu Beginn des Vertrags findet eine Besprechung nach vorheriger Terminabsprache zur Aufgabenklärung/-konkretisierung statt. Sämtliche Kommunikation erfolgt per E- Mail, Telefon oder Videokonferenz.
4.5. Erstellung barrierefreier Veröffentlichungen und Online-Angebote
Die Behörden der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihre Informationsangebote im Internet barrierefrei zu gestalten. Für alle Veröffentlichungen, die vom AG online bereitgestellt werden sollen, sind die Vorgaben der derzeit gültigen Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV, zu erfüllen. Damit verbundene Leis- tungsbestandteile sind vom AN stets entsprechend der Verordnung zu erbringen und ggf. nachzubessern, bis eine endgültige Abnahme durch den AG erfolgt.
Bezüglich der anzuwendenden Standards verweist die BITV 2.0 auf die aktuellen harmonisierten EU-Normen. Die aktuelle Norm EN 301 549 bezieht sich ihrerseits auf die allgemein gültigen Anforderungen für Barrierefreiheit digitaler Inhalte der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Jedoch sind dort keine konkreten An- forderungen für barrierefreie PDF-Dokumente geregelt. Um für Veröffentlichungen im PDF-Format einheitliche und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, ist daher zusätzlich die Norm DIN ISO 14289 – PDF/UA anzuwenden. Dies ist der dem Stand der Technik entsprechende Standard für barrierefreie PDF-Dokumente.
Die Anforderung auf barrierefreie Zugänglichkeit ist anzuwenden, wenn der AG Her- ausgeber, Mitherausgeber oder Beauftragender der Veröffentlichung ist. Ebenso gelten die Bestimmungen, wenn die Veröffentlichung unabhängig vom Herausgeber in einem Internetangebot des AG erscheinen soll. Zu Veröffentlichungen zählen neben Broschüren, Faltblättern und Postern auch jegliche Form von Berichten, Gutachten, Studien, Dokumentationen, technische Anleitungen und Vergleichbares.
4.6. Nachhaltigkeit
Bei der Durchführung von Veranstaltungen sind ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeitsaspekte zu beachten. In diesem Zusammenhang ist der Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen zu berücksichtigen.
Sämtliche Ausarbeitungen und Begleitmaterialien sowie Zwischen- und Endberichte
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sind digital zu erstellen. Sofern der Druck von Unterlagen notwendig ist, ist Umweltpapier (Blauer Engel oder gleichwertig) zu benutzen.
4.7. Reisekosten
Auftragsbezogene Reisekosten können bis zum vom AG vorgegebenen Budgetumfang vergütet werden. Der AN informiert regelmäßig über geplante auftragsbezogene Reisen. Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt gegen Vorlage der Reisebelege in entsprechender Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) im Rahmen der tatsächlich angefallenen Reisen. Tagegelder und Reisekosten am Unternehmenssitz bzw. Arbeitsstättenort werden ebenso wie sonstige Spesen über die vereinbarte Vergütung hinaus nicht erstattet.
4.8. Übergabe bei Beendigung des Auftrags
Im Falle eines AN-Wechsels ist der AN sofort nach Zuschlagserteilung des neuen AN zur ordnungsgemäßen Übertragung der laufenden Vorhaben an den AG oder den vom AG beauftragten neuen AN sowie zur Unterstützung des neuen AN bei der Einarbeitung verpflichtet.
Der AN hat dem AG oder dem vom AG beauftragten neuen AN alle Unterlagen, Daten und notwendigen Informationen, Dokumentationen, Dateien und Unterlagen, die zu einer reibungslosen und ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäftsstelle notwendig sind, unverzüglich vollständig bzw. funktionsfähig zu übergeben.
Der AN hat den Übergang der Aufgabenerledigung auch über die Bereitstellung vorhandener sonstiger Unterlagen hinaus konstruktiv zu unterstützen. Der AN wird nach Aufforderung durch den AG Fragen, die sich aus seinen Unterlagen ergeben, klären und den neuen AN entsprechend informieren; fehlende Unterlagen werden nachgereicht.
Der Übergang wird unter Aufsicht des AG stattfinden. Im Falle der Beendigung der Geschäftsstellentätigkeit gilt dies analog für die Übergabe der Akten an den AG. Die Rechte an den Daten liegen beim AG.
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