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Feuergefährliche Arbeiten
Richtlinien für den Brandschutz
Die vorliegenden Richtlinien für den Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten sind unverbindlich. Die Versi- cherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateur- oder Wartungsunterneh- men zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifi kationen oder Richtlinien nicht entsprechen.
1 Vorbemerkung
Die Richtlinien für den Brand- schutz bei feuergefährlichen Arbeiten wurde gemeinsam mit der Hütten- und Walzwerks- Berufsgenossenschaft (HWBG), der Maschinenbau- und Metall- Berufsgenossenschaft (MMBG) sowie dem Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) ausgearbeitet und aufgestellt.
2 Geltungsbereich
Bild 1: Ausbreitungsverhalten heißer Partikel bei schweißtechnischen Der Geltungsbereich der Richtli- Arbeiten nien erstreckt sich auf alle feuer- gefährlichen Arbeiten wie z. B. Löten, Heißkleben, ßig eine enorme Brandgefahr. Brände werden vor Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen oder allem verursacht durch verwandte Verfahren, die außerhalb hierfür vorge- sehener Werkstätten vorgenommen werden. Die offene Schweißfl ammen (ca. 3200 °C), Richtlinien ersetzen weder die gesetzliche noch elektrische Lichtbögen (ca. 4000 °C), behördlichen Regelungen noch etwaige Sicher- Lötfl ammen (ca. 1800-2800 °C), heitsvorschriften (z. B. VdS 2047 Sicherheitsvor- Schweiß-, Schneid- und Schleiffunken schriften für Feuergefährliche Arbeiten), die im (ca. 1200 °C), Versicherungsvertrag vereinbart wurden, sondern abtropfendes glühendes Metall (ca. 1500 °C), ergänzen diese gegebenenfalls. Wärmeleitung stark erhitzter Metallteile und heißer Gase.
3 Allgemeines Besonders gefährlich sind Schweiß-, Schneid- und Schleiffunken, die noch in einer Entfernung Nach Betriebssicherheitverordnung und Gefahr- von 10 m und mehr von der Arbeitsstelle brenn- stoffverordnung ist eine Gefährdungsbeurteilung bare Stoffe entzünden können. durchzuführen. Vor Aufnahme der feuergefähr- lichen Arbeiten sollte auch zur Konkretisierung In feuergefährdeten Bereichen dürfen feuerge- der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich ge- fährliche Arbeiten nur von entsprechend ausge- prüft werden, ob anstelle dieser Arbeiten soge- bildeten Personen ausgeführt werden, die über nannte kalte Verfahren (Sägen, Schrauben, Kalt- 18 Jahre alt sind. Auszubildende dürfen die Ar- kleben etc.) eingesetzt werden können. Der Ein- beiten nur unter Aufsicht ausführen. satz von Schweiß-, Schneid-, Trennschleif-, Löt-, Auftau- und Heißklebegeräten, bei denen erheb- Bei der Auftragsvergabe sind die einschlägigen liche Temperaturen auftreten, bedeutet regelmä- Vorschriften über die Koordination bei der Zu-
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Bild 2: Gefährdungsbereich
sammenarbeit mehrerer Unternehmer zu beach- 5 Gefährdungsbereiche ten. Spätestens vor Beginn der feuergefährlichen Arbeiten ist insbesondere festzulegen, ob und Gefährdungsbereiche ergeben sich in Abhängig- wer ggf. den Brandposten und die erforderliche keit vom jeweiligen Verfahren; sie sind in der Ta- Brandwache stellt. Personen, die für den Brand- belle1) aufgeführt und in Bild 2 schematisch dar- posten vorgesehen sind, müssen entsprechend gestellt. unterwiesen sein. Bei Arbeitshöhen über 2 m ist der seitliche Radius (R) aller manuell ausgeführten feuergefährlichen 4 Erlaubnisschein Arbeiten pro zusätzlichen Meter Arbeitshöhe (H) um 0,5 m zu vergrößern. Vor Aufnahme der feuergefährlichen Arbeiten ist
eine schriftliche Genehmigung des auftragge- benden Unternehmers (Auftraggeber/Versiche- rungsnehmer) oder eines Verantwortlichen des Auftraggebers einzuholen. Der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten (z. B. VdS 2036 Er- laubnisscheine für feuergefährliche Arbeiten) ist an einen konkreten Arbeitsauftrag (Werk) sowie gleichbleibende Umgebungsbedingungen und Arbeitsverfahren gebunden. Ändern sich diese Umstände, muss die Gefährdungsbeurteilung und das Erlaubnisscheinverfahren erneut durch- geführt werden.
Bei länger anhaltenden Arbeiten unter gleich blei- benden Bedingungen kann als Ergänzung zum Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, die in Kapitel 11 abgedruckte Tabelle verwendet wer- den. Unabhängig davon sind auch die berufsge- nossenschaftlichen Anforderungen zu beachten. HbmG gnutührev tettatseg thcin – gnudnewreV ehcilbeirtebrenni rüf hcua – negnuhciltnefföreV/n 71:21
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| Manuelle feuergefährliche Arbeiten | Seitlicher Radius Rnormal Arbeitshöhe ≤ 2 m | Abstand (A) nach oben |
|---|---|---|
| Löten, Heißkleben | 2 m | 2 m |
| Schweißen Gas und Lichtbo- gen | 7,5 m | 4 m |
| Brenn- schneiden unabhängig vom Gasstrahldruck | 10 m | 4 m |
| Trennschleifen | 6 m | 3,5 m |
| Anmerkung: Arbeitshöhe ≥ 2 m Rgross=Rnormal +1/2(H – 2 m) H = Höhe der Arbeitsstelle über Ebene In Abhängigkeit von der Arbeitsstelle, z. B. bei Bodenöff- nungen, kann sich der Gefährdungsbereich auch nach unten (Tiefe) erstrecken. | ||
| Tabelle 1: Gefährdungsbereiche |
- vgl. Michael Otte, S+S Report Nr.4, August 1998
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6 Sicherheitsmaßnahmen Aufstellung eines Brand- – vor Beginn der Arbeiten – postens mit geeigne- tem Löschgerät für die Arbeitsstelle und ihre Entfernung sämtlicher Umgebung, wenn sich beweglicher brennbarer im Gefährdungsbereich Gegen stände und Stoffe – brennbare Stoffe befi n- auch Staubablagerungen den; geeignete Löschge- – aus dem Gefährdungs- räte sind z. B. wasser- Bild 7 bereich; dieser kann sich gefüllte Eimer oder ein auch auf angrenzende angeschlossener Wasserschlauch – besser noch Räume erstrecken. Feuerlöscher sowie Wandhydranten. (Siehe auch VdS 2001/BGR 133) Bild 3 Hinweis: Insbesondere bei Arbeiten an Rohrlei- Überprüfung von Behäl- tungen, Wärmeölträgerleitungen, Stahlträgern und tern und Rohrleitungen dgl. können infolge von Wärmeleitung brennbare auf ihren früheren Inhalt; Materialien in angrenzenden Räumen entzündet haben sie brennbare/ werden. Derartige Materialien sind deshalb vor explosionsfähige Stoffe Aufnahme der Arbeiten zu entfernen. enthalten oder ist der Aufstellung von Gasfl aschen außerhalb des Ge- frühere Inhalt nicht mehr fährdungsbereichs. feststellbar, sind die Be- hälter zu reinigen und Bild 8 Entfernung von Umklei- vor Beginn der Arbeiten dungen und Isolierungen mit Wasser zu füllen; anderenfalls müssen sie aus dem Gefährdungs- mit einem geeigneten Mittel gefüllt werden, z. B. bereich (bei Arbeiten an fl ammenerstickenden Inertgasen wie, Stickstoff Rohrleitungen, Kesseln oder Kohlendioxid, oder mit Schaum. Bei der Ver- und Behältern). wendung erstickender Gase ist die Personenge- fährdung zu beachten.
Information sowohl des Bild 4 mit den feuergefährlichen Abdichtung von Öffnun- Arbeiten Beauftragten als gen, Fugen, Ritzen, auch des Brandpostens Rohr-/Kabeldurchführun- über den Standort des gen und offenen Rohr- nächstgelegenen Brand- leitungen, die vom Ge- melders und/oder Tele- fährdungsbereich in an- fons samt Rufnummer. dere Räume führen, mit Bild 9 nichtbrennbaren Stoffen; Hinweis: Sofern kein betriebliches Verbot entge- geeignet sind, z. B. Gips, Bild 5 gen steht, empfi ehlt sich – insbesondere bei ex- Mörtel, Lehm, Mineral- ponierten Arbeitsstellen – der Einsatz eines Mo- wolle oder Brandschutzmaterialien Auf keinen biltelefons. Fall dürfen Lappen, Papier oder andere brenn- bare Stoffe verwendet werden. Werden brandschutztechnische Anlagen (z. B. Feuerlösch- oder Brandmeldeanlagen) vorüber- Abdeckung von unbe- gehend außer Betrieb gesetzt, sind sowohl die weglichen, aber brenn- Feuerwehr als auch der Feuerversicherer vom baren Gegenständen, die Versicherungsnehmer davon in Kenntnis zu im Gefährdungsbereich setzen (Obliegenheit). Erforderlichenfalls sind vorhanden sind, z. B. brandschutztechnische Ersatzmaßnahmen in Ab- Holzbalken und -wände, sprache mit der Feuerwehr, dem Feuerversicherer Fußböden, Maschinen und dem Auftrag geber sowie dem Versicherungs- und Kunststoffteile, mit nehmer vorzusehen. Bei Feuerarbeiten im Dach- Mineralfaserdecken und bereich sind besondere Brandschutzmaßnahmen Bild 6 -platten oder ähnlichen zu ergreifen. Hinweise enthält das Merkblatt VdS Materialien. 2216, Brandschutzmaßnahmen für Dächer.
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7 Sicherheitsmaßnahmen 9 Literatur – während der Arbeiten – Allgemeine Literatur
Es ist stets unbedingt darauf zu achten, dass Untersuchungen zur Reichweite und Zündwirk- durch Flammen, Funken, Schmelztropfen, hei- samkeit glühender Partikel und Bemessung von ße Gase und Dämpfe, oder durch Wärmeleitung brandgefährdeten Bereichen usw. keine brennbaren Gegenstände oder Stoffe gefährdet oder entzündet werden. Michael Otte; S+S Report Nr. 4, August 1998 Bauteile, die durch Wärmeleitung gefährdet sind, müssen mit Wasser gekühlt werden. Gesetze und Verordnungen, behördliche Die Arbeitsstelle samt den daneben, darüber Richtlinien, Regeln und Empfehlungen und darunter liegenden Räumen ist von dem Brandposten laufend auf mögliche Brandherde Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hin zu kontrollieren. vom 07. August 1996 (BGBl. I S. 1246) Es sind geeignete funktionstüchtige Löschge- räte bereit zu halten. Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH Im Brandfall ist die Arbeit sofort einzustellen, Postfach 1320, 53003 Bonn die Feuerwehr zu alarmieren und die Brandbe- Internet: www.bundesanzeiger.de kämpfung unverzüglich einzuleiten. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 8 Sicherheitsmaßnahmen BGV A1 Allgemeine Vorschriften und – nach Abschluss der Arbeiten – BGR 133 Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feu- erlöschern Viele Brände brechen erfahrungsgemäß erst mehrere Stunden nach Abschluss der feuerge- BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln / Teil 2, Ka- fährlichen Arbeiten aus. Deshalb ist die nachträg- pitel 2.26 liche gewissenhafte Kontrolle (mehrmals) beson- ders wichtig. Carl Heymans Verlag KG Luxemburger Str. 449, 50939 Köln Dazu ist erforderlich, dass die Brandwache die Internet: www.heymanns.de Umgebung der Arbeitsstelle einschließlich der benachbarten Räume sorgfältig auf Brandge- VdS Publikationen ruch, verdächtige Erwärmung, Glimms tellen und Brandnester kontrolliert. Diese Kontrolle kann in VdS 2001 Regeln für die Ausrüstung von Arbeits- kurzen Zeitabständen für mehrere Stunden er- stätten mit Feuerlöschern forderlich sein, bis mit an Sicherheit grenzender Wahr scheinlichkeit ausgeschlossen ist, dass ein VdS 2036 Erlaubnisschein für feuergefährliche Brand ent stehen kann. Arbeiten
Hinweis: Wurden bei Arbeiten brandabschnittsbe- VdS 2038 Allgemeine Sicherheitsvorschriften der grenzende Bauteile durchbrochen, müssen die Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche entstandenen Öffnungen (ggf. zunächst proviso- Anlagen (ASF) risch) mit allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abschottungsmitteln geschlossen werden. Je VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für Feuerar- nach Situation vor Ort kann zusätzlich der Einsatz beiten einer mobilen Brandmeldeanlage sinnvoll sein. Weitere Informationen sind beim Feuerversicherer VdS 2216 Brandschutzmaßnahmen für Dächer erhältlich.
VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 174, 50735 Köln Internet: www.vds.de
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10 Muster Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten
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| Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten wie � Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren (Schweißerlaubnis) lfd. Nummer:_______ � Trennschleifen � Löten � Auftauen � Heißklebearbeiten �______________ | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Arbeitsort/-stelle | ___________________________________________________________ | |||
| Brand-/explosions- gefährdeter Bereich | Räumliche Ausdehnung um die Arbeitsstelle: Umkreis (Radius) von ........m, Höhe von ........m, Tiefe von ........m | ||||
| 2 | Arbeitsauftrag (z. B. Träger abtrennen) Arbeitsverfahren | ________________________________________________ | Auszuführen von (Name): | ||
| 3 | Sicherheitsmaßnahmen bei Brandgefahr | ||||
| 3a | Beseitigung der Brand- gefahr | � Entfernen beweglicher brennbarer Stoffe und Gegenstände – ggf. auch Staubablagerungen � Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, soweit sie brennbare Stoffe abdecken oder verdecken oder selbst brennbar sind � Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe und Gegenstääännndddeee (((zzz... BBB.. Holzbalken, -wände, -fußböden, -gegenstände, Kuunnssstttssstttoooffffffttteeeiiillleee))) mit geeigneten Mitteln und ggf. deren Anfeuchteeennn � Abdichten von Öffnungen (z. B. Fugen, Ritzeeennn,,, MMMaaauuueeerrrddduuurrrccchhh--- brüchen, Rohröffnungen, Rinnen, Kaminee,,, SSSccchhhäääccchhhttteee,,, zzzuu bbee-- nachbarten Bereichen mittels Lehm, Giipppsss,,, MMMööörrrttteeelll,,, fffeeeuuuccchhhttteee Erde usw.) � | RR NNaammee:: ____________________________________ AAAuuusssgggeeefffüüühhhrrtt:: ___________________________________________________ (((UUUnnnttteeerrrsssccchhhrrriiifffttt))) | ||
| 3b | Bereitstellung von Löschmitteln | EEEE � Feuerlöscher mit TTT � Wasser ��� PPPuuulllvvveeerrr ��� CCCOOO222 ���_____________________ � Löschdecken � angeschlossener Wasseeerrrsssccchhhlllaaauuuccchhh � wassergefüllter Eimeerrr � Benachrichtigen ddeeerrr FFFeeeuuueeerrrwwweeehhhrrr � | Name: _______________ Ausgeführt: _________________ (Unterschrift) | ||
| 3c | Brandposten | � währennnddd dddeeerrr fffeeeuuueeerrrgggeeefffääähhhrrrllliiiccchhheeennn AAArrrbbbeeeiiittteeennn Name: | |||
| 3d | Brandwache | � nnaacchhh AAAbbbsssccchhhllluuussssss dddeeerrr fffeeeuuueeerrrgggeeefffääähhrrlliicchheenn Arbeiten DDaauueeerrr::: SSStttuuunnndddee//nn Name: | |||
| 4 | SSSSS Sicherheitsmaßnahmmeeennn bbbeeeiii EEExxxppplllooosssiiiooonnnsssgggeeefffaaahhhrrr | ||||
| SSSSS eeennn bbbeeeiii EEExxxppplllooosssiiiooonnnsssgggeeefffaaahhh | |||||
| 4a | Beseitigung der Explosionsgefahr | UUU ��� EEEnnntttfffeeerrrnnneeennn sssääämmmtttllliiiccchhheeerrr eeexxxppplllooosssionsfähiger Stoffe und GGGeeegggeeennnssstttääännndddeee ––– aaauuuccchhh SSStttaaauuubablagerungen und Behälter mit gggeeefffääähhhrrrllliiiccchhheeemmm IIInnnhhhaaalllttt ooodddeer dessen Resten �� EEExxxppplllooosssiiiooonnnsssggeeffaahhrr iinn Rohrleitungen beseitigen �� AAbbbdddiiiccchhhttteeennn vvvoonn oorrttsfesten Behältern, Apparaten oder Rohr- lleeiittuunnngggeeennn,,, dddiiee bbrennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube eennttthhhaaalllttteeennn oooddeer enthalten haben, ggf. in Verbindung mit llluuuffftttttteeeccchhhnnniiissschen Maßnahmen ��� DDDuuurrrccchhhfffüüühren lüftungstechnischer Maßnahmen nach EX-RL in VVVeeerrrbbbiiindung mit messtechnischer Überwachung �� AAuufstellen von Gaswarngeräten für_____________________ �� | Name: _______________ Ausgeführt: _________________ (Unterschrift) | ||
| 444bbb | ÜÜÜbbbeeerrrwwwaaaccchhhuuunnnggg | �� Überwachen der Sicherheitsmaßnahmen auf Wirksamkeit Name: | |||
| 4ccc | AAAuuufffhhheeebbbuuunnnggg dddeeerrr SSS hhheeeiiitttsssmmmaaaßßßnnnaaahhhmmmeen | iiiccher- | nach Abschluss der feuergefährlichen Arbeiten nach Stunde/n Name: | ||
| 5 | Standort des nächstgelegenen Brandmelders ______________________________ Telefons ______________________________ Feuerwehr Ruf-Nr. | ||||
| 6 | Auftraggebender Die Maßnahmen nach 3 und 4 tragen den durch die örtlichen Verhältnisse entstehenden Unternehmer (Auftraggeber) Gefahren Rechnung. __________________ ___________________________________________________________________ Datum Unterschrift des Betriebsleiters oder dessen Beauftragten nach § 8 Abs. 2 ArbSchG | ||||
| 7 | Ausführender Unternehmer Die Arbeiten nach 2 dürfen erst begonnen werden, wenn die (Auftragnehmer) Sicherheitsmaßnahmen nach 3a-3c und/oder 4a, 4b durchgeführt sind. __________________ ______________________________________________ Datum Unterschrift des Unternehmers oder seines Beauftragten | Kenntnisnahme des Ausführenden nach 2 ________________ Unterschrift |
| GGGeeegggeeennnssstttääännndddeee ––– aaauuuccchhh SSStttaaa | ||
|---|---|---|
| gggeeefffääähhhrrrllliiiccchhheeemmm IIInnnhhhaaalllttt oooddd | ||
| EEExxxppplllooosssiiiooonnnsss | ||
| dddiiiccchhhttteeennn | ||
| nnngggeeennn,,, | ||
| ttthhhaaalllttteeennn ooo |
Datum Unterschrift
Original z.Hd. des Ausführenden – 1. Durchschlag für den Auftraggeber – 2. Durchschlag für den Auftragnehmer
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Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH • Amsterdamer Str. 174 • D-50735 Köln Telefon: (0221) 77 66 - 0 • Fax: (0221) 77 66 - 341 Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten. HbmG gnutührevnedahcS SdV © tettatseg thcin – gnudnewreV ehcilbeirtebrenni rüf hcua – negnuhciltnefföreV/negnugitläfleivreV 71:21
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