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Gutachten
Abbildung 1: Ansicht des Gebäude N aus südwestlicher Richtung.
im Auftrag von
Stadtverwaltung Wiesloch
Hochbau Liegenschaft
Marktstr. 13
69168 Wiesloch
07.07.2026
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Gebäude N Ottheinrich-Gymnasium, Gymnasiumstr. 1 in Wiesloch
Sachverständiger:
Auftraggeber: Stadtverwaltung Wiesloch
Hochbau, Liegenschaften Marktstraße 13 69168 Wiesloch
Untersuchungsobjekt: Gebäude N Ott-Heinrich-Gymnasium Gymnasiumstr. 1 Wiesloch
Aktenzeichen/Schadensnummer: ./.
Gutachten Nummer: 2026-2246
Mitarbeiter und weitere Sachverständige:
Labor:
Anwesende bei den Vor-Ort-Terminen:
Zeitpunkt der Begehung: 27.05.2026 ab ca. 07:30 bis ca. 16:30 Uhr 01.06.2026 ab ca. 07:30 bis ca. 12:30 Uhr
Anzahl der Seiten 40 zuz. Anlagen
Anzahl der Anlagen 7
Anzahl der Abbildungen im Dokument 81
Anzahl der Ausfertigungen 1
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Gebäude N Ottheinrich-Gymnasium, Gymnasiumstr. 1 in Wiesloch
Inhaltsverzeichnis
- Inhalt und Zweck des Gutachtens ...............................................................................5
- Messtrategie / Vorgehen ............................................................................................5
- Bewertungsgrundlagen ..............................................................................................5
- Literaturquellen .........................................................................................................5
- Verwendete Unterlagen ..............................................................................................5
- Objekt- und Raumbeschreibung ..................................................................................5
- Ergebnis der Inaugenscheinnahmen ............................................................................5
- Probenahmen am 27.05.2026 und 01.06.2026 .............................................................7 08.1 Durchführung ........................................................................................................7 08.2 PCB-haltige Kondensatoren .....................................................................................7 08.3 Lage und Aufnahmen der Probenahmestellen ...........................................................8 08.3.1 Erdgeschoss (PN-1 bis PN-20) ..........................................................................8 08.3.2 1. Obergeschoss (PN-21 bis PN-31) ................................................................ 14 08.3.3 Außenbereich und Dach ................................................................................. 18
- Laborergebnisse ...................................................................................................... 20
- Allgemeines zu den untersuchten Schadstoffen .......................................................... 20 10.1 Alte Mineralwolle .................................................................................................. 20 10.2 PAK .................................................................................................................... 21 10.3 Holzschutzmittel ................................................................................................... 21 10.4 Schwermetalle ..................................................................................................... 23
- Bewertung .............................................................................................................. 25 11.1 Zu Inaugenscheinnahme ....................................................................................... 25 11.2 Zu PCB-haltige Kondensatoren .............................................................................. 25 11.3 Bewertung der Laborergebnisse Nr. 2026P917747/1, 2026P917746/1, 2026P917745/1, 2026P917743/1, 2026P917744/1, 2026P917742/1, 2026P917954/1 ........... 26 11.3.1 Allgemeines .................................................................................................. 26 11.3.2 Auswertung nach EBV etc. ............................................................................. 26 11.3.3 Auswertung nach Altholzverordnung ............................................................... 27 11.3.4 Schwermetalle .............................................................................................. 29 11.4 Bewertungsgrundlagen der Laborergebnisse ........................................................... 29
- Weiteres Vorgehen .................................................................................................. 30
- Nachsatz ................................................................................................................. 30
- Anlagen .................................................................................................................. 31 14.1 Laborberichte ...................................................................................................... 31 14.1.1 Laborbericht 2026P917747/1 vom 02.07.2026 (12 Seiten) ........................ 31 14.1.2 Laborbericht 2026P917746/1 vom 02.07.2026 (3 Seiten) ......................... 32 14.1.3 Laborbericht 2026P917745/1 vom 02.07.2026 (5 Seiten) ......................... 33
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Gebäude N Ottheinrich-Gymnasium, Gymnasiumstr. 1 in Wiesloch
14.1.4 Laborbericht 2026P917743/1 vom 02.07.2026 (3 Seiten) ......................... 34 14.1.5 Laborbericht 2026P917744/1 vom 02.07.2026 (3 Seiten) ......................... 35 14.1.6 Laborbericht 2026P917742/1 vom 02.07.2026 (5 Seiten) ......................... 36 14.1.7 Laborbericht 2026P917954/1 vom 03.07.2026 (8 Seiten) ......................... 37 14.2 Grundrisse mit farblich markierte PN-Stellen, dessen Materialprobe laut Laborergebnis der entsprechenden Analytik, belastet sind. ...................................................................... 38 14.2.1 Erdgeschoss (PN-1 bis PN-20) ........................................................................ 38 14.2.2 1. Obergeschoss (PN-21 bis PN-31) ................................................................ 39 14.2.3 Außenbereich und Dach ................................................................................. 40
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Gebäude N Ottheinrich-Gymnasium, Gymnasiumstr. 1 in Wiesloch
01. Inhalt und Zweck des Gutachtens
Das Gebäude N des Ottheinrich-Gymnasiums in der Gymnasiumstr. 1 in Wiesloch soll zurückgebaut werden. Es soll durch uns umfangreich geprüft werden, welche Schadstoffbelastungen in den vorhandenen Baustoffen vorzufinden sind, ob Arbeitsschutzmaßnahmen und eine Trennung von schadstoffbelasteten Baumaterialien von den übrigen durchzuführen sind, damit diese sortiert und gemäß den Vorgaben der EBV, AVV, Altholzverordnung etc. entsorgt werden können.
02. Messtrategie / Vorgehen
Um die Schadstoffbelastung der vorhandenen Baumaterialien verlässlich zu bewerten, sind diese stichprobenartig so zu beproben, dass die Laborergebnisse mit größtmöglicher statistischer Sicherheit Aufschluss über die Gesamtsituation geben.
03. Bewertungsgrundlagen
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenrichtlinie, Gefahrstoffverordnung, Ausschuss für Innenraumrichtwerte (UBA), DGUV 101-004 (BGR 128), TRGS 400, 401, 402, 406, 500, 510, 517, 519, 520, 521, 524, 540, 555, 905 VDI 3492:06/2013, VDI 3866-1:2021-12, VDI 3877-1:09/2011, VDI 3877-2:12/2014, VDI 6202-1:10/2013 LAGA, Altholzverordnung
04. Literaturquellen
Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft: Asbest in bauchemischen Produkten (2016), Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden: Erfassen, bewerten, beseitigen (2. Auflage), Schadstoffe bestimmen und vermeiden (UBA), Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden (UBA), Ausschuss für Innenraumrichtwerte (UBA)
05. Verwendete Unterlagen
Bestandsplan vom 13.12.2022
06. Objekt- und Raumbeschreibung
Das nicht unterkellerte Gebäude wurde im Jahr 2000 in Holzständerbauweise errichtet. Der beauftragte Untersuchungsbereich beinhaltet das gesamte Gebäude.
07. Ergebnis der Inaugenscheinnahmen
Die zu untersuchenden Räumlichkeiten werden noch genutzt und waren zum Zeitpunkt der Probenahme möbliert. Besonders auffällig waren Exkremente von Nagetieren im Dachbereich über den gesamten Boden hinweg.
Nager können Träger von Krankheitserregern sein, darunter Hantaviren. Eine Übertragung auf den Menschen erfolgt hauptsächlich durch das Einatmen virusbelasteter Stäube, die bei der Aufwirbelung von Ausscheidungen entstehen können.
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Gebäude N Ottheinrich-Gymnasium, Gymnasiumstr. 1 in Wiesloch
Abbildung 2: Boden im Dachbereich – zwei Bilder exemplarisch mit ausgeprägten Exkrementen von Nagetieren.
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Gebäude N Ottheinrich-Gymnasium, Gymnasiumstr. 1 in Wiesloch
08. Probenahmen am 27.05.2026 und 01.06.2026
08.1 Durchführung
Nach der Inaugenscheinnahme aller zu untersuchenden Räumlichkeiten, des Daches und des Außenbereiches haben wir in vielen Bereichen die Probenahmestellen festgelegt. Daraufhin entnahmen wir die Materialproben mit geringstmöglichem Faserfreisetzungspotential und dokumentierten diese.
Alle vorgenommenen Bauteilöffnungen von schadstoffverdächtigen Stellen verschlossen wir direkt nach Öffnung und Dokumentation mit Klebeband, nachdem wir diese zuvor mit einem Bindemittel fixiert haben. Der Verschluss der Bauteilöffnungsstellen wurde dokumentiert.
Bei den Probenahmen wurde stets darauf geachtet, dass die Materialien repräsentativ sind und die Gesamtsituation bestmöglich wiedergeben. Die Probenahme erfolgte so zerstörungs- und staubarm wie möglich. Die Asbestproben wurden mit einem emissionsarmen Verfahren entnommen.
08.2 PCB-haltige Kondensatoren
Aufgrund der Bauzeit dieses Gebäudes haben wir von einer stichprobenartigen Überprüfung der Leuchtstofflampen abgesehen, da Leuchtstofflampen nach 1989 keine PCB-haltigen Kondensatoren mehr enthalten durften. Außerdem ließen sie optisch darauf schließen, dass sie neueren Baujahres sind und keine PCB-haltigen Kondensatoren zu erwarten sind.
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Gebäude N Ottheinrich-Gymnasium, Gymnasiumstr. 1 in Wiesloch
08.3 Lage und Aufnahmen der Probenahmestellen
Abbildung 3: Zur Verfügung gestellter Grundrisse mit Nordausrichtung unten links.
08.3.1 Erdgeschoss (PN-1 bis PN-20)
Abbildung 4: Grundriss mit den Probenahmestellen des Erdgeschosses. Nordausrichtung oben rechts.
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Gebäude N Ottheinrich-Gymnasium, Gymnasiumstr. 1 in Wiesloch
08.3.1.1 Klassenzimmer N1.1 (PN-1 bis PN-16)
Abbildung 5: PN-Stelle PN-1 Abbildung 6: PN-1 Farbe (Türzarge)
Abbildung 7: PN-Stelle PN-2 Abbildung 8: PN-2 Mineralwolle (Dämmung-Wand)
Abbildung 9: PN-Stelle PN-3 Abbildung 10: PN-3 Akustikpaneele (abgehängte Decke)
Abbildung 11: PN-Stelle PN-4 Abbildung 12: PN-4 Mineralwolle (abgehängte Decke)
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Gebäude N Ottheinrich-Gymnasium, Gymnasiumstr. 1 in Wiesloch
Abbildung 13: PN-Stelle PN-5 Abbildung 14: PN-5 Rieselschutz (abgehängte Decke)
Abbildung 15: PN-Stelle PN-6 Abbildung 16: PN-6 Spanplatte (Wand)
Abbildung 17: PN-Stelle PN-7 Abbildung 18: PN-7 Holzbalken (Holzständerwerk Wand)
Abbildung 19: PN-Stelle PN-8 Abbildung 20: PN-8 Mineralwolle (Wand)
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Gebäude N Ottheinrich-Gymnasium, Gymnasiumstr. 1 in Wiesloch
Abbildung 21: PN-Stelle PN-9 Abbildung 22: PN-9 Holzähnliches Material (Fußleiste Sockel)
Abbildung 23: PN-Stelle PN-10 Abbildung 24: PN-10 Bodenbelag (Boden)
Abbildung 25: PN-Stelle PN-11 Abbildung 26: PN-11 Gußasphaltestrich (unter Bodenbelag)
Abbildung 27: PN-Stelle PN-12 Abbildung 28: PN-12 Dämmung (Boden)
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Abbildung 29: PN-Stelle PN-13 Abbildung 30: PN-13 Trennpapier (Boden)
Abbildung 31: PN-Stelle PN-14 Abbildung 32: PN-14 Kleber Bodenbelag (Boden)
Hinweis: Probenahmestelle PN-15 wurde verworfen!
Abbildung 33: PN-Stelle PN-16 Abbildung 34: PN-16 Bitumenbahn (Dampfsperre Boden)
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08.3.1.2 Heizungsraum (PN-17 und PN-18)
Abbildung 35: PN-Stelle PN-17 Abbildung 36: PN-17 Mineralwolle (Wand)
Abbildung 37: PN-Stelle PN-18 Abbildung 38: PN-18 Mineralwolle (Rohrdämmung)
08.3.1.3 Klassenzimmer N1.2 (PN-19)
Abbildung 39: PN-Stelle PN-19 Abbildung 40: PN-19 Mineralwolle (Wand)
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08.3.1.4 Klassenzimmer N1.3 (PN-20)
Abbildung 41: PN-Stelle PN-20 Abbildung 42: PN-20 Farbe (Heizkörper)
08.3.2 1. Obergeschoss (PN-21 bis PN-31)
Abbildung 43: Grundriss mit den Probenahmestellen des Obergeschosses
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08.3.2.1 Klassenzimmer N2.1 (PN-21 bis PN-28)
Abbildung 44: PN-Stelle PN-21 Abbildung 45: PN-21 Kleber Bodenbelag (Boden)
Abbildung 46: PN-Stelle PN-22 Abbildung 47: PN-22 Gußasphaltestrich (unter Bodenbelag)
Abbildung 48: PN-Stelle PN-23 Abbildung 49: PN-23 Dämmung (Boden)
Abbildung 50: PN-Stelle PN-24 Abbildung 51: PN-24 Sperrholz (Boden)
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Abbildung 52: PN-Stelle PN-25 Abbildung 53: PN-25 Akustikpaneele (abgehängte Decke)
Abbildung 54: PN-Stelle PN-26 Abbildung 55: PN-26 Mineralwolle (abgehängte Decke)
Abbildung 56: PN-Stelle PN-27 Abbildung 57: PN-27 Mineralwolle (Boden)
Abbildung 58: PN-Stelle PN-28 Abbildung 59: PN-28 Holzbalken (Boden)
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Gebäude N Ottheinrich-Gymnasium, Gymnasiumstr. 1 in Wiesloch
08.3.2.2 Klassenzimmer N2.2 (PN-29 bis PN-31)
Abbildung 60: PN-Stelle PN-29 Abbildung 61: PN-29 Farbe (Heizkörper)
Abbildung 62: PN-Stelle PN-30 Abbildung 63: PN-30 Mineralwolle (Wand)
Abbildung 64: PN-Stelle PN-31 Abbildung 65: PN-31 Mineralwolle (Wand)
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08.3.3 Außenbereich und Dach
Abbildung 66: Grundriss mit den Probenahmestellen im Außenbereich und Dach
08.3.3.1 Außenbereich (PN-A-1 bis PN-A-2)
Abbildung 67: PN-Stelle PN-1 Abbildung 68: PN-1 Farbe der Oberfläche (Fassadenplatte)
Abbildung 69: PN-Stelle PN-2 Abbildung 70: PN-2 Beton (Sockel)
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08.3.3.2 Dach (PN-D-1 bis PN-D-5)
Abbildung 71: PN-Stelle PN-D-1 Abbildung 72: PN-D-1 Mineralwolle (Dämmung Boden)
Abbildung 73: PN-Stelle PN-D-2 Abbildung 74: PN-D-2 Dachlatte (Dachstuhl)
Abbildung 75: PN-Stelle PN-3 Abbildung 76: PN-3 Strebe (Dachstuhl)
Abbildung 77: PN-Stelle PN-4 Abbildung 78: PN-4 Holzbalken (Dachstuhl)
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09. Laborergebnisse
Die genauen Laborergebnisse können den anliegenden Laborberichten entnommen werden.
10. Allgemeines zu den untersuchten Schadstoffen
10.1 Alte Mineralwolle
Mineralwolle, welche vor dem 01.06.2000 verbaut wurde, gilt nach der TRGS 521 bzw. TGRGS 900 als krebserregend, wenn freigesetzte Fasern in größeren Mengen eingeatmet werden können und im Labor nicht nachgewiesen kann, dass es sich nicht um WHO-Fasern handelt.
Verbaut wurde dieses Material überwiegend als Schall- und Wärmeschutz und kommt lose, in Isolierungen, in Schallschutzplatten, Verbundmaterialien und als Armierung in Putzen, Spachtelmassen etc. vor.
Zwischen dem Jahr 1996 und 2000 liegt eine Übergangszeit vor, in der sowohl die "alte" wie auch die "neue" Mineralwolle Arten verbaut wurden. Seit dem 01.01.2000 gilt ein Herstellungs- und Verwendungsverbot nach Anhang IV Nr. 22 der Gefahrstoffverordnung für die alte Mineralwolle - was nicht bedeutet, dass einzelne "schwarze Schafe" noch Restbestände verkauft oder verarbeitet haben.
Bei Mineralwolle, welche vor 1996 verbaut wurde, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich um "alte Mineralwolle" nach TRGS 521 handelt, sofern bei der Analyse im Labor nichts anderes bewiesen wird.
Auch wenn diese alten Mineralfasern nicht so gefährlich sind wie Asbestfasern, müssen bei der Freisetzung oder bei Arbeiten mit diesem Material Sicherheitsvorkehrungen für die Arbeiter, die zukünftigen Raumnutzer und die Umwelt getroffen werden. Hierfür hat die TRGS 521 Expositionskategorien geschaffen, welche dort nachzulesen sind.
Die Gesundheitsgefahr ergibt sich aus der Fasergröße von über 5 µm Länge, einem Durchmesser von weniger als 3 µm und einem Länge-Dicke-Verhältnis von über 3:1. Werden diese Werte erreicht oder überschritten, sind diese lungengängig und man spricht von "WHO-Fasern". Weisen diese eine gewisse Biopersistenz (Abbaubarkeit von Fremdstoffen in Organismen) auf, werden sie als krebserregend eingestuft. Unabhängig von ihrer Kanzerogenität können sie bei der Freisetzung zu Irritationen der Haut, sowie Augen- und Schleimhautreizungen führen.
Einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für eingestufte Faserstäube aus Mineralwolle-Dämmstoffen gibt es nicht. Es gibt jedoch gesundheitsbezogene Vorschläge, welche sich an die TRGS 519 anlehnen, für die Einstufung von Faserstäuben der Kategorie 2 und 3 in der Raumluft.
Diese Vorschläge dienen dem Gesundheitsschutz von Raumnutzern und sind nicht mit den Expositionskategorien aus der TRGS 521 gleichzusetzen, welche sich ausschließlich auf die ASI- Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- Instandhaltungsarbeiten) beziehen.
Wichtig ist, dass vor jeder Tätigkeit, bei der Fasern freigesetzt werden können, eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. In dieser muss eingeschätzt werden, in welche Expositionskategorie die Arbeiten einzustufen sind und welche Sicherheitsmaßnahmen daraus abgeleitet werden müssen. Nähere Informationen hierzu finden sich in der TRGS 521.
Sofern es sich um die im Hochbau üblicherweise verwendeten Produkte handelt, muss der Rückbau alter Mineralwolle unter Zugrundelegung der TRGS 521 erfolgen. Handelt es sich um Hochtemperaturwolle, welche an Öfen verwendet wurde, so ist die TRGS 558 heranzuziehen. Hochtemperaturwolle (HTW-Wolle - Aluminiumsilikatwolle, PCW-Wolle - polykristalline Wolle) ist weitaus gesundheitsgefährlicher als KMF (künstliche Mineralfasern = Mineralwolle).
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10.2 PAK
Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bilden eine große chemische Stoffgruppe von ca. 10.000 Verbindungen. Sie sind nur sehr gering in Wasser und zum Teil auch nur schwer in organischen Lösemitteln löslich.
Zu den bekannten und häufig vorkommenden PAK zählen: Naphthalin, Anthracen und Benzo[a]pyren. Auch gehören Acenaphthylen, Acenaphthen, Fluoren, Phenanthren, Fluoranthen, Pyren, Benzanthracen, Coronen, Ovalen, Tetracen, Pentacen und Chrysen zu dieser Stoffgruppe.
PAK kommt natürlich in Kohle und Erdöl vor. Bei der Verkokung von Steinkohle anfallender Teer enthält hohe Mengen an PAK. Aufgrund der hohen Gesundheitsgefahr ist dessen Einsatz seit 1984 in Teerpappe, Imprägnierungen, Klebstoffen und Dichtmaterialien verboten. Auch in Otto- und Dieselkraftstoffen, sowie in Grillgut und im Tabakrauch finden sich geringe Mengen davon. Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe entstehen bei jedem Verbrennungsprozess. Je geringer die Hitze dabei ist, desto mehr entstehen hiervon. Sie treten stets als Gemisch vieler hundert Einzelverbindungen auf. Um den Aufwand und damit die Kosten einer Analyse in Grenzen zu halten, werden - quasi als Leitwert - immer nur einzelne PAK bestimmt.
Im Innenraum kommen PAK nach Bränden, durch schwarze Anstrich-, Kleb- und Dichtungsstoffe (die auch asbesthaltig sein können), Holzpflaster, verklebte Parkette, "Teerkork", bituminierte Dach- und Dichtungsbahnen und Gussasphalt vor. Auch Ablagerungen aus Tabakrauch können eine intensive PAK-Belastung in Innenräumen darstellen. In Gummi- und Weich-PVC kommen sie ebenfalls vor, da diesen oft Teeröle als Weichmacher zugesetzt werden. Grundsätzlich sollte man bei allen schwarzen Materialien (Autoreifen, Ascheplätze, verkohltes Holz, schwarze Massen, verkohltes Grillgut, etc.) vorsichtig sein, da diese eine hohe Menge an PAK enthalten können.
Naphthalin wird in der chemischen Industrie als Zwischenprodukt, hauptsächlich für Azofarbstoffe, Insektizide, Stabilisatoren, Pharmaka, Kosmetikzusätze und Weichmacher, genutzt. In geringen Mengen wurde es auch als Mottenbekämpfungsmittel verwendet.
PAK binden sich sehr gut an Staub und können darüber in den Körper gelangen. Daher ist in einem belasteten Bereich und beim Umgang mit kontaminiertem Material vor allem ein ausreichender Haut- und Atemschutz sehr wichtig.
Zahlreiche PAK sind nachweislich karzinogen (krebserregend).
10.3 Holzschutzmittel
Unter Holzschutzmittel versteht man Wirkstoffe, die einen Befall von Holz oder Holzwerkstoffen durch zerstörende Insekten oder Pilze, oder eine Verfärbung verhindern oder bekämpfen sollen. Man spricht auch von einer fungiziden (gegen holzschädigende Pilze) und einer insektiziden (gegen holzschädigende Insekten) Wirkung.
Da in den vergangenen Jahrzehnten viel zu sorglos mit den teilweise hochgiftigen Inhaltsstoffen umgegangen wurde, stellt deren Verwendung auch heute noch ein ernsthaftes Problem dar. In der Öffentlichkeit bekannt wurde das Thema Anfang der 1980er Jahre durch den sogenannten Holzschutzmittelskandal.
Ein Tochterunternehmen des Bayer-Konzerns vertrieb unter dem Markennamen "Xyladecor" und "Xylamon" Holzschutzmittel deren Wirksamkeit auf giftigen Substanzen wie PCP (Pentachlorphenol) und Lindan beruhte. Obwohl bereits damals eine massive gesundheitliche Gefährdung bekannt war, durften die Mittel noch bis 1989 verkauft werden. Man kann davon ausgehen, dass auch heute noch viele Gebäude aus dieser Zeit hoch belastet sind, da die Stoffe nur sehr langsam ausgasen und zudem auch andere Bauteile sowie Möbel, Teppiche und Kleidung kontaminiert werden. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wurden bis 1990 häufig DDT-haltige Mittel eingesetzt. In der BRD wurde der Einsatz von DDT bereits Anfang der 1970er Jahre verboten.
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Die damals verwendeten Wirkstoffe sind zwar heute nicht mehr zugelassen, doch die darin verwendeten Ersatzstoffe sind zum Teil ebenfalls als sehr bedenklich einzustufen. Es wird, auch was die gesundheitliche Zulassung angeht, unterschieden zwischen einem Einsatz im Innen- und Außenbereich. Von Seite der Anwender wird dies häufig nicht beachtet.
Überall dort wo Holz oder Holzwerkstoffe verbaut sind, kann man auf Holzschutzmittel treffen. Dies trifft sowohl für den Innenbereich als auch für den Außenbereich, wie z.B. Holzfassaden, Spielplätze und Freizeitanlagen zu. In den 1960er bis 1980er Jahren war Holz im Innenausbau besonders beliebt. Ob Sauna, Party- oder Hobbyraum, Holz war Mode. Man war damals der Meinung, das Holz auch im Innenbereich vorbeugend gegen zerstörende Insekten und Pilzbefall schützen zu müssen. Hier wurde ein breites Spektrum chemischer Mittel eingesetzt.
Aus heutiger Sicht war und ist dies nicht notwendig, da bei normaler Beheizung und richtiger Lüftung der Innenräume keine Gefahr für das Holz besteht. So wurde mit Änderung der entsprechenden DIN-Norm 68800 im Jahr 2011 festgelegt, dass im Innenbereich auf chemische Holzschutzmittel verzichtet werden soll und stattdessen ein baulicher Holzschutz vorzuziehen ist. Auch im Außenbereich kann in den meisten Fällen durch entsprechende bauliche Maßnahmen sowie der richtigen Auswahl der Hölzer auf chemische Mittel verzichtet werden.
Da aber erst in den letzten Jahren langsam ein Bewusstsein in diese Richtung entsteht, muss man davon ausgehen, dass auch ältere Holzkonstruktionen im Außenbereich zum Teil stark mit Giftstoffen belastet sein können. Handelt es sich dabei z.B. um Fassadenverkleidungen oder Fachwerkbalken, können diese Giftstoffe unter Umständen durch Diffusion auch in den Wohnbereich gelangen.
Besondere gesundheitliche Gefahren gehen von den bis Ende der 1980er Jahre verwendeten chemischen Holzschutzmitteln aus. Durch die langen Zeiträume über die die Giftstoffe wie z.B. PCP oder Lindan in die Wohnräume ausgasen kann man auch heute noch von einer erheblichen gesundheitlichen Belastung der Bewohner ausgehen. Besonders gefährdet sind Babys und Kinder sowie empfindliche und ältere Menschen.
Die Symptome der verursachten Krankheiten sind beispielsweise Allergien, Bronchitis, Fieberschübe, aber auch Depressionen, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen bis hin zu Leber- und Nierenschäden.
Seit Inkrafttreten des Biozid-Gesetzes im Jahr 2002 müssen Hersteller ihre Produkte einem Prüfverfahren unterziehen, bevor ein Verkauf zugelassen wird. Bei diesen Verfahren, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) durchgeführt werden, wird sowohl die Wirksamkeit als auch eine mögliche Belastung für Gesundheit und Umwelt geprüft. Diese Prüfung wird aber nur für Mittel durchgeführt, die für statisch relevante Holzkonstruktionen vorgesehen sind. Für nicht statisch beanspruchte Konstruktionen gibt es keine amtliche Zulassungspflicht. Lediglich das RAL- Gütezeichen, das von einigen Herstellern freiwillig angeboten wird, sagt etwas über das Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt aus. Produkte mit dem RAL-Gütezeichen werden von den entsprechenden Bundesbehörden auf Wirkung und Schadstoffgehalt geprüft.
Eine gute Unterstützung sowohl für Konsumenten als auch für Planer und am Bau beteiligte Akteure kann eine Internet-basierte Datenbank bieten. Diese wurde nach einer von der Bundesregierung beauftragten Studie entwickelt, in der Hersteller ihre Produkte einstellen können. Die Produkte werden durch eine unabhängige Arbeitsgruppe geprüft und bei Einhaltung sämtlicher Erfordernisse entsprechend deklariert. Dies erleichtert auch den Planern die Auswahl der entsprechenden Baustoffe. Zugänglich ist die Datenbank über www.positivlisten.info.
Der beste Schutz ist sicherlich ein kompletter Verzicht auf Holzschutzmittel. Auch die Verwendung von Farben, Lacken und Polituren sollte nur nach Prüfung auf schadstoffarme Inhaltsstoffe erfolgen. Mindestkriterien für die Auswahl wären beispielsweise das RAL- Gütezeichen, sowie das Label "Blauer Engel". Doch auch diese Kennzeichen bedeuten nicht zwangsläufig, dass die Verwendung immer unbedenklich ist.
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Wichtig ist auch zu beachten, ob die Produkte für den Innen- oder Außenbereich gedacht sind, denn keinesfalls sollten Produkte für den Außenbereich in Innenräumen eingesetzt werden. Bei Kombinationserzeugnissen für beide Bereiche ist besondere Vorsicht geboten.
Selbstverständlich sollten auch die vom Hersteller angegebenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden, auch was die Lagerung und Entsorgung der Gebinde und Werkzeuge betrifft.
Bei tragenden Konstruktionen im Innenbereich kann unter Umständen durch bautechnische Gegebenheiten ein chemischer Holzschutz nötig sein. Hier bieten sich z.B. Mittel an, deren Wirkstoffe auf Borsalze basieren. Diese haben sowohl eine pilzhemmende als auch eine insekten- abwehrende Wirkung. Sie sind dabei kaum schädlich für Mensch und Umwelt.
Im Außenbereich haben Borsalz haltige Mittel den Nachteil, dass sie leichter ausgewaschen werden können. Doch auch hier gibt es Lösungen z.B. durch umweltverträgliche Naturölbeschichtungen, die ein Auswaschen verlangsamen. Generell sollte auch im Außenbereich auf chemische Holzschutzmittel verzichtet werden. Die gerne verwendeten kesseldruckimprägnierten Hölzer (Kdi) sind ebenfalls nicht grundsätzlich zu empfehlen, da auch sie nicht dauerhaft resistent sind und zudem mit Schadstoffen wie z.B. Schwermetallen behandelt werden.
Weiterhin gibt es eine Reihe baulicher Maßnahmen, durch die das Holz geschützt werden kann. So kann z.B. durch ausreichende Dachüberstände eine übermäßige Befeuchtung von Holzfassaden durch Schlagregen reduziert werden. Auch die Vermeidung von direktem Bodenkontakt der Hölzer sowie das Verhindern von Staunässe durch einfache konstruktive Maßnahmen trägt zum Holzschutz bei.
Nicht zuletzt die richtige Auswahl der Holzart spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Dabei muss nicht auf exotische Tropenhölzer zurückgegriffen werden. Auch heimische Holzarten wie Lärche, Douglasie, Robinie, Eiche oder auch Kastanie besitzen eine natürliche Dauerhaftigkeit gegen Holzschädlinge. Die Klassifizierung findet sich in der DIN EN 350-2 sowie DIN 68800-1:2011-10.
Bei Hölzern, die bereits von Schädlingen befallen sind, sollte zunächst eine Prüfung durch uns erfolgen. Wir können beurteilen, ob überhaupt noch ein aktueller Befall vorliegt und Handlungsbedarf besteht. Falls ja, kennen wir Verfahren, die ohne Chemie auskommen - so z.B. eine Behandlung mit Heißluft oder Mikrowellen. Ist die Statik bereits stark beeinträchtigt, kann unter Umständen nur noch ein Austausch der betroffenen Bauteile erfolgen.
10.4 Schwermetalle
Die gängigste Definition von Schwermetallen bezeichnet alle Metalle als „schwer“, die eine Dichte von größer als 5 g/cm³ aufweisen. Dies sind unter anderem Gold, Silber, Platin, Quecksilber, Wismut, Eisen, Kupfer, Blei, Zink, Zinn, Nickel, Cadmium, Chrom und Uran. Aber in der Praxis gibt es einige davon abweichende Definitionen. So werden Stoffe beispielsweise auch je nach Atomgewicht, Ordnungszahl, chemischen Eigenschaften oder Toxizität in die Gruppe der Schwermetalle eingestuft.
Schwermetalle kommen in der Erdkruste vor und werden durch Verwitterungsprozesse und Erosion in die Umwelt freigesetzt. Aber auch durch industrielle Prozesse gelangen Schwermetalle in Böden und das Grundwasser. Durch den Verkehr werden noch immer viele Schwermetalle in die Natur getragen, aber auch das Ausbringen von Klärschlamm oder Pflanzenschutzmitteln auf Feldern führt zu erhöhten Konzentrationen. Im und am Bau kommen sie überwiegend in Form von Metallen, metallischen Beschichtungen (Deko, Rostschutz etc.) und Zusätzen in Farben und Lacken vor.
Von den Feldern und Pflanzen werden die Stoffe von Tieren aufgenommen. Aufgrund dessen, dass viele Elemente im Organismus der Tiere nicht abgebaut werden können, finden sich teilweise hohe Konzentrationen in der Nahrungskette. Durch diese Anreicherungen können die Schwermetalle dann auch in den menschlichen Körper gelangen.
Gutachten 2026-2246 Seite 23 von 40
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So können bspw. erhöhte Konzentrationen von Cadmium und Quecksilber in marinen Lebensmitteln wie Fisch, Schalentieren oder Muscheln nachgewiesen werden oder in Meeresalgen Blei.
Einige Schwermetalle sind lebensnotwendige Spurenelemente für den menschlichen Körper, andere dagegen sind wiederum giftig und gesundheitsgefährdend für Ökosysteme und den Menschen. Bei einer zu hohen Aufnahme können Symptome wie Übelkeit, Durchfall, Erbrechen, Appetitlosigkeit und körperliche Schwäche auftreten. Seit 2009 gibt es in der EU für verschiedene Schwermetalle Höchstgehalte. Um sich vor der gefährlichen Aufnahme zu schützen, gibt es das Prüfzeichen "heavy metal controlled" und verschiedene Produktlisten, die vor Lebensmitteln mit erhöhten Konzentrationen warnen.
Im und am Bau kommen Schwermetalle zum Beispiel als Verbleiung im Dachbereich, als Blei-, Zink- und Kupferrohre, Dachrinnen, Bleifarben und -beschichtungen und auch uranhaltige Glasuren vor.
Gutachten 2026-2246 Seite 24 von 40
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11. Bewertung
11.1 Zu Inaugenscheinnahme
Vor Reinigungs-, Instandhaltungs- oder Rückbauarbeiten sollte das Ausmaß des Nagerbefalls geprüft und eine fachgerechte Entfernung der Exkremente unter geeigneten Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Zudem wird empfohlen, die Ursache des Befalls zu ermitteln und bis zum Rückbau des Gebäudes, geeignete Maßnahmen Schädlingsbekämpfung einzuleiten.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ergibt sich aus dem bloßen Nachweis von Nagerexkremente in den genannten Bereichen keine unmittelbare Einschränkung der regulären Nutzung. Über Schuhe und Kleidung können die Partikel jedoch innerhalb der Schule verteilt werden. Wir empfehlen deshalb die zeitnahe Reinigung der Verkehrswege auf dem Dachboden, um das Ansteckungsrisiko zu verringern
Aufgrund der potentiellen Gefahr einer Ansteckung mit dem Hantavirus, muss bei der Öffnung verdeckter Bereiche vorsorglich eine ausreichende PSA (FFP3-Maske) getragen werden und darauf geachtet werden, dass Stäube aus diesem Bereich nicht in die darunterliegenden Räumlichkeiten dringen können.
11.2 Zu PCB-haltige Kondensatoren
Bei den verbauten Leuchtstofflampen jüngeren Jahrgangs sind keine PCB-haltigen Typen zu erwarten.
Gutachten 2026-2246 Seite 25 von 40
[Seite 26]
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11.3 Bewertung der Laborergebnisse GBA Nr. 2026P917747/1, 2026P917746/1, 2026P917745/1, 2026P917743/1, 2026P917744/1, 2026P917742/1, 2026P917954/1
11.3.1 Allgemeines
Die Laborergebnisse wurden nach Ersatzbaustoffverordnung, Altholzverordnung und den Entsorgungsrichtlinien des Landes Baden-Württemberg sowie der TRGS 519 und TRGS 521 bewertet und werden nachfolgend tabellarisch wiedergegeben.
Sofern sich Materialien beim Rückbau nicht trennen lassen, werden diese der Schadstoffklasse des auffälligen Materials zugeordnet.
11.3.2 Auswertung nach EBV etc.
| .rN neborP | gnunhciezeB | tsebsA | )nresaF-OHW( FMK | BCP | KAP | DCBH | WKM | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 001 | PN-1 Farbe | ||||||||||||||||||||||||
| 002 | PN-2 Mineralwolle | x | |||||||||||||||||||||||
| 003 | PN-3 Akustikpaneele | x | |||||||||||||||||||||||
| 004 | PN-3 Akustikpaneele | <500 | |||||||||||||||||||||||
| 005 | PN-4 Mineralwolle | x | |||||||||||||||||||||||
| 006 | PN-5 Rieselschutz | < | |||||||||||||||||||||||
| 007 | PN-5 Rieselschutz | <500 | |||||||||||||||||||||||
| 008 | PN-6 Spanplatte | ||||||||||||||||||||||||
| 009 | PN-7 Holzbalken | ||||||||||||||||||||||||
| 010 | PN-8 Mineralwolle | x | |||||||||||||||||||||||
| 011 | PN-9 Holzähnliches Material | ||||||||||||||||||||||||
| 012 | PN-10 Bodenbelag | <0,05 | |||||||||||||||||||||||
| 013 | PN-11 Gußasphaltestrich (bitumenähnlich) | n.n. | |||||||||||||||||||||||
| 014 | PN-12 Dämmung | < | |||||||||||||||||||||||
| 015 | PN-13 Trennpapier | n.n. | |||||||||||||||||||||||
| 016 | PN-14 Kleber Bodenbelag | < | |||||||||||||||||||||||
| 017 | PN-16 Bitumenbahn | 22,7 | |||||||||||||||||||||||
| 018 | PN-17 Mineralwolle | x | |||||||||||||||||||||||
| 019 | PN-18 Mineralwolle | x | |||||||||||||||||||||||
| 020 | PN-19 Mineralwolle | x | |||||||||||||||||||||||
| 021 | PN-20 Farbe | ||||||||||||||||||||||||
| 022 | PN-21 Kleber Bodenbelag | < | |||||||||||||||||||||||
| 023 | PN-22 Gußasphaltestrich (bitumenähnlich) | n.n. | |||||||||||||||||||||||
| 024 | PN-23 Dämmung | x | |||||||||||||||||||||||
| 025 | PN-24 Sperrholz | ||||||||||||||||||||||||
| 026 | PN-25 Akustikpaneele | x | |||||||||||||||||||||||
| 027 | PN-26 Mineralwolle | x | |||||||||||||||||||||||
| 028 | PN-27 Mineralwolle | x | |||||||||||||||||||||||
| 029 | PN-28 Holzbalken | ||||||||||||||||||||||||
| 030 | PN-29 Farbe |
Gutachten 2026-2246 Seite 26 von 40
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| x | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 032 | PN-31 Mineralwolle | x | |||||||||
| Außenbereich | |||||||||||
| 033 | PN-A-1 Farbe der Oberfläche | ||||||||||
| 034 | PN-A-2 Beton | n.n. | |||||||||
| 035 | PN-A-2 Beton | <50 | |||||||||
| Dach | |||||||||||
| 036 | PN-D-1 Mineralwolle | x | |||||||||
| 037 | PN-D-2, PN-D-3, PN-D-4 Dachlatte |
11.3.3 Auswertung nach Altholzverordnung
| Einstufung Altholzverordnung | Auftragsnummer Labor: | 26908706 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Altholzverordnung A I | Probeneingang: | 08.06.2026 | |||
| Altholzverordnung A II | Zuordnung gemäß: | Altholz VO | |||
| Altholzverordnung A III | Proben - Aussehen: | faserig | |||
| Altholzverordnung A IV | Probenvorbereitung: | manuell | |||
| -> PCB/PCT-Abfallverordnung (>50 mg/kg) | Aufschluss (kalorimetrisch): | von TR, klar |
| Proben Nr. Labor | 008 | 009 | 011 | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Probenbezeichnung | PN-6 | PN-7 | PN-9 | |||||||||||
| Material - Bauteil Probemenge | Spanplatte - | Holzbalken - | Holzähnliches | |||||||||||
| Wand | Wand | Material - Boden | ||||||||||||
| 2-25g | 2-25g | 2-25g | ||||||||||||
| Probeneingang | 08.06.2026 | 08.06.2026 | 08.06.2026 | |||||||||||
| Farbe | braun | braun | braun | |||||||||||
| Angelieferte Probenmenge | kg | 0,02 | 0,02 | 0,013 | ||||||||||
| Trockenrückstand | Masse-% | 100 | 100 | 100 | ||||||||||
| Grenzwerte | ||||||||||||||
| Chlor ges. | mg/kg TM | 600 | 100 | 90 | 170000 | |||||||||
| Fluor ges. | mg/kg TM | 100 | 60 | 50 | <50 | |||||||||
| Arsen | mg/kg TM | 2 | <1 | <1 | <1 | |||||||||
| Blei | mg/kg TM | 30 | 2,1 | 1,4 | 103 | |||||||||
| Cadmium | mg/kg TM | 2 | 0,27 | 0,17 | 0,15 | |||||||||
| Chrom ges. | mg/kg TM | 30 | 1,5 | <1 | <1 | |||||||||
| Kupfer | mg/kg TM | 20 | 2,2 | 1,8 | 1,8 | |||||||||
| Quecksilber | mg/kg TM | 0,4 | <0,1 | <0,1 | <0,1 | |||||||||
| Pentachlorphenol | mg/kg TM | 3 | <0,1 | <0,1 | <0,1 | |||||||||
| PCB 28 | mg/kg TM | <0,001 | <0,001 | <0,001 | ||||||||||
| PCB 52 | mg/kg TM | <0,001 | <0,001 | <0,001 | ||||||||||
| PCB 101 | mg/kg TM | <0,001 | <0,001 | <0,001 | ||||||||||
| PCB 153 | mg/kg TM | <0,001 | 0,025 | <0,001 | ||||||||||
| PCB 138 | mg/kg TM | <0,001 | 0,022 | <0,001 | ||||||||||
| PCB 180 | mg/kg TM | <0,001 | <0,001 | <0,001 | ||||||||||
| Summe PCB (6) | mg/kg TM | 5 | <0,01 | 0,047 | <0,01 |
Gutachten 2026-2246 Seite 27 von 40
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| Proben Nr. Labor | 025 | 029 | 037 | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Probenbezeichnung | PN-24 | PN-28 | PN-D-2, PN-D-3, | ||||||||||||
| PN-D-4 | |||||||||||||||
| Material - Bauteil Probemenge | Sperrholz - im | Holzbalken- | Dachlatte- | ||||||||||||
| Bodenaufbau | Dachstuhl | Dachstuhl | |||||||||||||
| 2-25g | 2-25g | 2-25g | |||||||||||||
| Probeneingang | 08.06.2026 | 08.06.2026 | 08.06.2026 | ||||||||||||
| Farbe | braun | braun | braun | ||||||||||||
| Angelieferte Probenmenge | kg | 0,02 | 0,006 | 0,013 | |||||||||||
| Trockenrückstand | Masse-% | 100 | 100 | 100 | |||||||||||
| Grenzwerte | |||||||||||||||
| Chlor ges. | mg/kg TM | 600 | 930 | 2500 | 740 | ||||||||||
| Fluor ges. | mg/kg TM | 100 | <50 | <50 | <50 | ||||||||||
| Arsen | mg/kg TM | 2 | <1 | <1 | <1 | ||||||||||
| Blei | mg/kg TM | 30 | 1,3 | <1 | <1 | ||||||||||
| Cadmium | mg/kg TM | 2 | 0,1 | 0,3 | 0 | ||||||||||
| Chrom ges. | mg/kg TM | 30 | <1 | 76 | 0,23 | ||||||||||
| Kupfer | mg/kg TM | 20 | 1,7 | 21 | 58 | ||||||||||
| Quecksilber | mg/kg TM | 0,4 | <0,1 | <0,1 | <0,1 | ||||||||||
| Pentachlorphenol | mg/kg TM | 3 | <0,1 | <0,1 | <0,1 | ||||||||||
| PCB 28 | mg/kg TM | <0,001 | <0,001 | <0,001 | |||||||||||
| PCB 52 | mg/kg TM | <0,001 | <0,001 | <0,001 | |||||||||||
| PCB 101 | mg/kg TM | <0,001 | <0,001 | <0,001 | |||||||||||
| PCB 153 | mg/kg TM | <0,001 | <0,001 | <0,001 | |||||||||||
| PCB 138 | mg/kg TM | <0,001 | <0,001 | <0,001 | |||||||||||
| PCB 180 | mg/kg TM | <0,001 | <0,001 | <0,001 | |||||||||||
| Summe PCB (6) | mg/kg TM | 5 | <0,01 | <0,01 | <0,01 |
Zusammenfassende Einstufung der Materialproben-Ergebnisse der Probenahmestellen in die entsprechende Klasse der Altholzverordnung.
| Einstufung Altholzverordnung | |
|---|---|
| Altholzverordnung A I | PN-6, PN-7 |
| Altholzverordnung A II | |
| Altholzverordnung A III | |
| Altholzverordnung A IV | PN-9, PN-24, PN-28, ‚PN- PN-D-2, PN-D-3, PN-D-4 |
Gutachten 2026-2246 Seite 28 von 40
[Seite 29]
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11.3.4 Schwermetalle
| unsere Auftragsnummer | 26908706 | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Probe-Nummer | 001 | 021 | 030 | 033 | |||||||||||||
| Material | Farbe | Farbe, | Farbe, | Farbe, | |||||||||||||
| Probenbezeichnung | PN-1 Farbe | PN-20 Farbe | PN-29 Farbe | PN-A-1 Farbe der Oberfläche | |||||||||||||
| Probemenge | |||||||||||||||||
| Probeneingang | 08.06.2026 | 08.06.2026 | 08.06.2026 | 08.06.2026 | |||||||||||||
| Analysenergebnisse | Grenzwert | ||||||||||||||||
| CLP-VO | |||||||||||||||||
| [mg/kg TM] | |||||||||||||||||
| Antimon | |||||||||||||||||
| Arsen | 1.000 | <3,3 | <3,3 | <3,3 | <3,3 | ||||||||||||
| Blei | 2.500(1) | 36 | <4 | <4 | 15 | ||||||||||||
| Cadmium | 1.000(1) | 0,23 | 0,18 | <0,13 | 0,17 | ||||||||||||
| Chrom ges. | 1.000 | 41 | <4 | <4 | 34 | ||||||||||||
| Kupfer | 2.500 | 9 | 35 | 98 | 7,9 | ||||||||||||
| Nickel | 1.000 | 15 | 4,9 | 81 | 15 | ||||||||||||
| Quecksilber | (2) | <0,067 | <0,067 | <0,067 | <0,067 | ||||||||||||
| Zink | 0,25(1) | 72000 | 4,1 | 2100 | 260 |
11.4 Bewertungsgrundlagen der Laborergebnisse
| Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Baden-Württemberg | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| TRGS 150 | Unmittelbarer Hautkontakt mit Gefahrstoffen | ||||
| BGI 665 | Abbrucharbeiten | ||||
| TRGS 519 | Asbest | ||||
| TRGS 521 | Faserstäube | ||||
| TRGS 551 | Pyrolyseprodukte aus organischem Material | ||||
| DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) | Kontaminierte Bereiche | ||||
| ATV DIN 18459 | Abbruch und Rückbauarbeiten, ergänzt durch | ||||
| TV-Abbrucharbeiten | Technische Vorschriften Abbrucharbeiten | ||||
| GefStoffV 2024 | Aktuelle Gefahrstoffverordnung | ||||
| AltholzV | Altholzverordnung | ||||
| DGUV Information 201-012 (ehemals BGI 664) | DGUV Information 201-012 (ehemals BGI 664) | Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten | Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei | ||
| Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten | |||||
| CLP-Verordnung | Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen | ||||
| und Gemischen. | |||||
| PCB/PCT-AbfallV | PCB-haltige Produkte | ||||
| PCB-Richtlinie | PCB-haltige Produkte |
Gutachten 2026-2246 Seite 29 von 40
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12. Weiteres Vorgehen
Aufgrund unserer Beprobung von Baustoffen, welche unter dem Verdacht stehen, eine sanierungs- bzw. entsorgungsrelevante Schadstoffbelastung zu haben ergeben sich folgende Maßnahmen bzw. Empfehlungen:
- Gemäß der Altholzverordnung sind die Materialien, welche an den Probenahmestellen entnommen wurden in die Klasse A I, A III und A IV eingestuft worden. Die genannten und vergleichbaren Materialien sind gesondert zurückzubauen und gemäß ihrer Einstufung zu entsorgen.
- Eine Materialprobe enthält zwar PAK, jedoch unter dem Grenzwert von 200mg/kg. Es sind keine spezifischen Entsorgungsmaßnahmen nötig, sofern diese nicht im Bauwerk verbleiben.
- Die auf Schwermetall untersuchten Materialien zeigen, dass diese und alle damit vergleichbaren Bauteile auffällige Mengen an Schwermetallen aufweisen. Diese sind daher aufgrund der Einstufung der länderspezifischen Regelungen des Landes Baden- Württembergs entsprechend zu entsorgen.
- Zu Beginn der Entkernungsmaßnahmen sind alle schadstoffhaltigen Baumaterialien zu entfernen. Hierbei sind auch die Leuchtstoffröhreneinheiten zerstörungsfrei zu demontieren, bruchsicher zwischenzulagern und ggfs. gesondert zu entsorgen.
- Laut dem Umweltbundesamt sind Dämmstoffe, die den HBCD-Gehalt von 1000 mg/kg übersteigen, nach der POP-Verordnung zu entsorgen.
13. Nachsatz
Die für dieses Gutachten durchgeführten Untersuchungen haben wir, unter der Einschränkung von verdeckten Bauteilen, die erst nach der erfolgten Analytik durch das Labor beprobt werden können, so ausgeführt, dass wir davon ausgehen, dass diese mit ausreichend hoher statistischer Sicherheit die Situation des Bauwerks wiedergeben. Trotz aller Sorgfalt ist es grundsätzlich dennoch möglich, dass im Rahmen der Rückbauarbeiten weitere Auffälligkeiten zum Vorschein kommen, welche einer Nachbeprobung und ggfs. auch einer Neueinordnung bedürfen.
den 07.07.2026
Sachverständige am Bau
Gutachten 2026-2246 Seite 30 von 40
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14. Anlagen
14.1 Laborberichte
14.1.1 Laborbericht 2026P917747/1 vom 02.07.2026 (12 Seiten)
Gutachten 2026-2246 Seite 31 von 40
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14.1.2 Laborbericht 2026P917746/1 vom 02.07.2026 (3 Seiten)
Gutachten 2026-2246 Seite 32 von 40
[Seite 33]
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14.1.3 Laborbericht 2026P917745/1 vom 02.07.2026 (5 Seiten)
Gutachten 2026-2246 Seite 33 von 40
[Seite 34]
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14.1.4 Laborbericht 2026P917743/1 vom 02.07.2026 (3 Seiten)
Gutachten 2026-2246 Seite 34 von 40
[Seite 35]
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14.1.5 Laborbericht 2026P917744/1 vom 02.07.2026 (3 Seiten)
Gutachten 2026-2246 Seite 35 von 40
[Seite 36]
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14.1.6 Laborbericht 2026P917742/1 vom 02.07.2026 (5 Seiten)
Gutachten 2026-2246 Seite 36 von 40
[Seite 37]
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14.1.7 Laborbericht 2026P917954/1 vom 03.07.2026 (8 Seiten)
Gutachten 2026-2246 Seite 37 von 40
[Seite 38]
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14.2 Grundrisse mit farblich markierte PN-Stellen, dessen Materialprobe laut Laborergebnis der entsprechenden Analytik, belastet sind.
14.2.1 Erdgeschoss (PN-1 bis PN-20)
Abbildung 79: farblich markierte PN-Stellen mit entsprechender Belastung
Gutachten 2026-2246 Seite 38 von 40
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14.2.2 1. Obergeschoss (PN-21 bis PN-31)
Abbildung 80: farblich markierte PN-Stellen mit entsprechender Belastung
Gutachten 2026-2246 Seite 39 von 40
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14.2.3 Außenbereich und Dach
Abbildung 81: farblich markierte PN-Stellen mit entsprechender Belastung
Gutachten 2026-2246 Seite 40 von 40