2024-04-19 Gutachten GebA.pdf

Generalsanierung und Ersatzneubau des Ottheinrich-Gymnasiums

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Gutachten

Abbildung 1: Ansicht des Gebäudes aus westlicher Richtung.

im Auftrag von

Stadtverwaltung Wiesloch

Hochbau, Liegenschaften

Marktstr. 13

69168 Wiesloch

03.06.2024

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Stadt Wiesloch, Ottheinrich Gymnasium, Wiesloch

Sachverständiger:

Auftraggeber: Stadtverwaltung Wiesloch Hochbau, Lieg enschaften Marktstr. 13 69168 Wiesl och

Untersuchungsobjekt: Ottheinrich Gymnasium Wiesloch

Aktenzeichen/Schadensnummer: ./.

Gutachten Nummer: 2024-1342

Mitarbeiter und weitere Sachverständige:

Labor:

Anwesende bei den Vor-Ort-Terminen:

Anzahl der Seiten 30 zuz. Anlagen

Anzahl der Anlagen 3

Anzahl der Fotografien im Dokument 53

Anzahl der Ausfertigungen 1

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Stadt Wiesloch, Ottheinrich Gymnasium, Wiesloch

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhalt und Zweck des Gutachtens ............................................................................... 4
  2. Messtrategie / Vorgehen ............................................................................................ 4
  3. Bewertungsgrundlagen .............................................................................................. 4
  4. Literaturquellen ......................................................................................................... 4 Objekt- und Raumbeschreibung ............................................................................................. 4
  5. Ansicht des Objekts ................................................................................................... 5
  6. Grundrisse der Probenahmestellen .............................................................................. 7 06.1 Erdgeschoss .......................................................................................................... 7 06.2 1. Obergeschoss .................................................................................................... 8 06.3 2. Obergeschoss .................................................................................................... 9
  7. Probenahme am 14.02.2024 und 15.02.2024 ............................................................... 9 07.1 Fotos der Probenahmestellen und Materialien ......................................................... 10
  8. Laborergebnisse GBA 2024P92777/1 und 2024P92914/1 ............................................. 18
  9. Allgemeines zu den untersuchten Schadstoffen .......................................................... 20 09.1 Asbest ................................................................................................................. 20 09.2 PCB .................................................................................................................... 20 09.3 PAK .................................................................................................................... 21 09.4 Holzschutzmittel ................................................................................................... 22 09.5 Kohlenwasserstoffe .............................................................................................. 24 09.6 Schwermetalle ..................................................................................................... 24
  10. Bewertung .............................................................................................................. 26
  11. Weiteres Vorgehen .................................................................................................. 26
  12. Nachsatz ................................................................................................................. 27
  13. Anlagen .................................................................................................................. 28 13.1 Laborbericht 2024P92133/1 vom 07.03.2024 (42 Seiten).................................. 28 13.2 Laborbericht 2024P92346/1 vom 13.03.2024 (10 Seiten).................................. 29 13.3 Laborbericht 2024P94722/1 vom 02.05.2024 (11 Seiten).................................. 30

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01. Inhalt und Zweck des Gutachtens

Die Stadt Wiesloch plant, das Ottheinrich Gymnasium in mehreren Bauabschnitten zu sanieren. Beginnen soll dies mit dem Eingangsbereich und den daran angrenzenden Räumen, den darüberliegenden verglasten Verbindungsgängen zwischen den beiden angrenzenden Gebäuden und dem dahinter liegenden zweiten Verbindungsgang.

Es soll vorab geprüft werden, ob aufgrund von Schadstoffbelastungen in den Bauteilen besondere Arbeitsschutzmaßnahmen und eine Trennung von schadstoffbelasten Baumaterialien von den übrigen durchzuführen ist, damit diese gesondert entsorgt werden können.

02. Messtrategie / Vorgehen

Um ein möglichst umfassendes Bild über eine mögliche Schadstoffbelastung der Baumaterialien zu bekommen sind diese stichprobenartig so zu beproben, so dass sich aus den Laborergebnissen ein möglichst realistisches Bild über die Gesamtsituation ergibt.

03. Bewertungsgrundlagen

Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenrichtlinie, Gefahrstoffverordnung, Ausschuss für Innenraumrichtwerte (UBA), DGUV 101-004 (BGR 128), TRGS 400, 401, 402, 406, 500, 510, 517, 519, 520, 521, 524, 540, 555, 905 VDI 3492:06/2013, VDI 3866-1:2021-12, VDI 3877-1:09/2014, VDI 3877-2:12/2014, VDI 6202-1:10/2013

04. Literaturquellen

Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft: Asbest in bauchemischen Produkten (2016), Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden: Erfassen, bewerten, beseitigen (2. Auflage), Schadstoffe bestimmen und vermeiden (UBA), Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden (UBA), Ausschuss für Innenraumrichtwerte (UBA)

Objekt- und Raumbeschreibung

Es handelt sich bei den zu untersuchenden Bereichen um den zwischen zwei Gebäudekörpern liegenden Eingangsbereich mit angrenzenden Räumen und die beiden Verbindungsgänge.

Die Pausenhalle ist in Massivbauweise errichtet, die darüberliegenden Verbindungsgänge und die Verbindungsgänge im hinteren Gebäudebereich aus einer verglasten Stahlkonstruktion. Zum Eingangsbereich gehören ein WC-Raum, ein Behinderten-WC, ein Lagerraum, ein Lagerraum im Außenbereich, ein Hausanschlussraum und eine Garage im Außenbereich.

Zum Innenhof hin ist ein Teil der Pausenhalle mit einem flach geneigten Blechdach versehen. Der Vorplatz wird durch ein betoniertes Vordach überspannt, das ebenfalls Teil der Sanierung sein soll.

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05. Ansicht des Objekts

Abbildung 2: Das Gebäude mit Eingangsbereich und vorderem Verbindungsgang aus östlicher Richtung.

Abbildung 3: Der Eingangsbereich mit vorderem Verbindungsgang aus westlicher Richtung.

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Abbildung 4: Hinterer Verbindungsgang aus östlicher Richtung.

Abbildung 5: Hinterer Verbindungsgang aus westlicher Richtung.

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06. Grundrisse der Probenahmestellen

06.1 Erdgeschoss

P1-115, 1-16, 1-17

GA, 2-1, 2-2 GA 1-4, 1-5 P1-1, 1-2, 1-3 P 1-13 TU1-1 TU 1-2

GA 2-3 K1-1

K1-3, 1-5, 1-2 GA 2-4

K1-4

P 1-11, 1-12 K1-6, 1-7

P1-4, 1-5, 1-6, 1-7, 1-8 P9 GA 2-5

P10

Gi 2-1, 2-2, 2-3, 2-4

Ga 1-3

G A 2-6, 2-7 P1-14 GA 1-1, 1-2 BT1-7, 1-8 BT1-4, 1-5 BT1-6

PA 1-1 BT1-1, 1-2, 1-3

Anm.: Die Probenahmestelle TR 1 ist nicht verzeichnet, da dieser nicht in den Plänen eingezeichnet ist,

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06.2 1. Obergeschoss

Gi 1-2

Gi 1-1

Gi 1-1

Gi 05-1, 05-2, 05-3

Gi 05-6, 05-7 Gi 05-4, 05-5

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06.3 2. Obergeschoss

Gi 2-5-2

Gi 2-5-1

Anm: Die Proben der Dachbahnen sind nicht eingezeichnet, da uns hierzu keine Pläne vorliegen.

07. Probenahme am 14.02.2024 und 15.02.2024

Die Probenahme erfolgte an den zuvor von uns festgelegten Probenahmepunkten.

Dabei wurde darauf geachtet, dass die Probenahmematerialien repräsentativ sind und die Gesamtsituation bestmöglich wiedergeben.

Die Probenahme erfolgte so zerstörungs- und staubarm wie möglich. Die Asbestproben wurden mit einem emissionsarmen Verfahren entnommen und die Oberflächen anschließend provisorisch verschlossen. Dieser Verschluss ist nicht dauerhaft und nicht wisch- und wasserbeständig. Daher sollten zumindest die für die Allgemeinheit zugänglichen Bereiche von einem Handwerker mit einem dauerhaft dichten Material verdeckt werden.

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07.1 Fotos der Probenahmestellen und Materialien

Abbildung 6: PN – Stelle BT 1-1, BT 1-2, BT 1-3 Abbildung 7: PN – Stelle BT 1-4, BT 1-5 Fliesenkleber, Rigipsplatte, Fliesenfuge. Fliesenkleber, Estrich.

Abbildung 8: PN – Stelle BT 1-6 Abbildung 9: PN – Stelle BT 1-7 Spachtelmasse. Deckenplatte.

Abbildung 10: Abbildung 11: PN – Stelle BT 1-8, Abbildung 12: PN – Stellen P 1-1, P 1-2, P 1-3, Spachtelmasse. Fliesenfuge, Terrazzofliese, Estrich-

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Abbildung 13: PN – Stellen P 1-4, P 1-5, P 1-6, Abbildung 14: PN – Stelle K 1-1, P 1-7, Fliesenfuge, Fliese, Estrich, Fliesenkleber. Spachtelmasse/Putz. Zusätzlich wurde hier noch eine bituminöse Trennlage beprobt, Nr. P 1-8.

Abbildung 15: PN – Stelle K 1-2, K 1-3, K 1-5 Abbildung 16: PN – Stelle K 1-4 Bitumenpapier, Mörtel unter Fliese, Bodenfliese. Spachtelmasse.

Abbildung 17: PN K 1-6, K 1-7, Abbildung 18: PN – Stelle GI 05-1, Deckenplatte, Spachtelmasse. Brandschutzplatte.

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Abbildung 19: PN – Stelle GI 0,5-2, Abbildung 20: PN – Stelle GI 0,5-3, Fensterkitt Glaselement. Fensterkitt Fensterrahmen.

Abbildung 21: PN – Stelle GI 0,5-4, Abbildung 22: PN – Stelle GI 0,5-5, Rohrummantelung. Rohrummantelung.

Abbildung 23: PN – Stelle GI 0,5-6, 0,5-7, Abbildung 24: PN – Stelle TU 1-1, Fliesen dunkel, Fliesen hell. Spachtelmasse Rohrverkleidung.

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Abbildung 25: PN – Stelle TU 1-2, Abbildung 26: PN – Stelle P 1-11, P 1-12, Spachtelmasse. Sauerkrautplatte, KMF Decke.

Abbildung 27: PN – Stelle P 1-13, Abbildung 28: PN – Stelle P 1-14, Fugenmasse Klinker. Rohrummantelung.

Abbildung 29: PN – Stelle P 1-15, Abbildung 30: PN – Stelle P 1-16, Spachtelmasse Schacht. Spachtelmasse Schacht.

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Abbildung 31: PN – Stelle P1 -17, Abbildung 32: PN – Stelle TR 1, Spachtelmasse Schacht. Spachtelmasse.

Abbildung 33: PN – Stelle GA 1-1, Abbildung 34: PN – Stelle GA 1-2, Dichtmasse. Farbe.

Abbildung 35: PN – Stelle G 1-3, Abbildung 36: PN – Stelle G 1-4, Außenputz. Dichtmasse.

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Abbildung 37: PN – Stelle G 1-5, Abbildung 38: PN – Stelle GA 2-1, Dichtmasse. Fensterkitt.

Abbildung 39: PN – Stelle GA 2-2, Abbildung 40: PN – Stelle GA 2-3, Dichtmasse Fensterelement. Dichtmasse Fensterelement.

Abbildung 41: PN – Stelle GA 2-4, Abbildung 42: PN – Stelle GA 2-5, Dichtmasse Fenster. Fensterkitt.

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Abbildung 43: PN – Stelle GA 2-6, Abbildung 44: PN – Stelle GA 2-7, Dichtmasse Fensterelement. Dichtmasse.

Abbildung 45: PN – Stelle GI 1-1, Abbildung 46: PN – Stelle GI 1-2, Fensterkitt. Dichtmasse Bodenfuge.

Abbildung 47: PN – Stelle GI 2-1, Abbildung 48: PN – Stellen GI 2-2, GI 2-3, GI 2-4 Fensterkitt. Fensterkitt neu, Dichtmasse Bodenfuge, Spachtelmasse Boden.

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Abbildung 49: PN – Stelle GI 2-3-1, Abbildung 50: PN – Stelle GI 2-5-1, Dichtmasse Fensterelement. Dichtmasse Fensterelement.

Abbildung 51: PN – Stelle GI 2-5-2, Abbildung 52: PN – Stelle 2, KMF Decke. Dachbahn.

Zur Probe 1 (Dachbahn Vordach existiert kein

Foto.

Abbildung 53: PN – PA 1-1, Dichtung (Deckenplatte).

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08. Laborergebnisse 2024P92777/1 und 2024P92914/1

Einstufung nach LAGA

  • unter Nachweisgrenze x nachgewiesen Einstufung nach Altholzverordnung nicht ausgewertet Altholzverordnung AI LAGA Z0 Altholzverordnung AII LAGA Z1.1 Altholzverordnung AIII LAGA Z1.2 LAGA Z2 Altholzverordnung AIV keine Wiederverwertung möglich -> PCB/PCT-Abfallverordnung (> 50 mg/kg)
Proben- Nr. LaborBezeichnungEinstufung nachAsbestKMF (WHO- Fasern)KI- Index (WHO- Fasern)PCBPAKHSMMKWSchwer- metalle
in mg/kg
1BT 1-1, Fliesenkleber WandLAGA--
2BT 1-2, RigipsplatteLAGA--
3BT 1-3, FliesenfugeLAGA-
41-4, Fliesenkleber BodenLAGA--
5BT 1-5, EstrichLAGA--
6BT 1-6, Spachtelmasse WandLAGA--
7BT 1-7, DeckenplatteLAGA-x
8BT 1-8, Spachtelmasse über DeckeLAGA--
9P 1-1, Fliesenfuge BodenLAGA--
10P 1-2, Terrazzofliese BodenLAGA--
11P 1-3, EstrichLAGA--
12P 1-4, FliesenkleberLAGA--
13P 1-5, Terrazzofliesen untenLAGA--
14P 1-6, Terrazzofliese obenLAGA--
15P 1-7, Kleber/Estrich untenLAGA--
16P 1-8, Bitumenbahn auf BetonLAGA--7,695
17K 1-1, Spachtelmasse/PutzLAGA--
18K 1-2, BitumenpapierLAGA--16,8
19K 1-3, Mörtel unter BodenfliesenLAGA--
20K 1-4, Spachtelmasse WandLAGA--
21K 1-5, BodenflieseLAGA--
22K 1-6, DeckenplatteLAGA--
23K 1-7, Spachtelmasse DeckeLAGA--
24P 1-9, Kitt EingangstürLAGA--8,200
25P 1-10, Kitt RollieingangLAGA--2,000
26Gi 05-1, Brandschutz KabelkanalLAGA--
27Gi 0,5-2, Fensterkitt GlaselementLAGAx-26,000
28Gi 0,5-3, Fensterkitt RahmenLAGA--35,000
290,5-4, Rohrummantelung SchachtLAGA--22,815
30Gi 0,5-5, RohrummantelungLAGA-x20,4
31Gi 0,5-6, Fliesen dunkelLAGA--

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--
33TU 1-1, Spachtelmasse Rohrverkl.LAGAx-
34TU 1-2, Spachtelmasse DeckeLAGA--
35P 1-11, Sauerkrautplatte DeckeLAGA4,6000,443
36P 1-12, KMF DeckeLAGA-x-9,4
37P 1-13, Fugenmasse KlinkerLAGA--
38P 1-14, KMF SchachtLAGA-x20,9
39P 1-15, Spachtelmasse SchachtLAGA--
40P 1-16, Spachtelmasse SchachtLAGA--
41TR 1, Spachtelmasse WandLAGAx-
42GA 1-1, Dichtmasse MetallfensterLAGA--
43GA 1-1, Dichtmasse MetallfensterLAGA--0,095
44GA 1-2, Farbe MetallfensterLAGAx-9,900
45GA 1-3, AußenputzLAGAx-
46GA 1-2, Farbe MetallfensterLAGA--0,290
47GA 1-5, Dichtmasse BetondeckeLAGA--3,600
48GA 2-1, FensterkittLAGA--14,000
49GA 2-2, Dichtmasse FensterelementLAGA--0,200
50GA 2-3, Dichtmasse FensterelementLAGA--0,230
51GA 2-4, Dichtmasse FensterLAGA--0,980
52GA 2-5, FensterkittLAGAx-3,700
53GA 2-6, Dichtmasse FensterelementLAGA--0,810
54GA 2-7, Fuge BetondeckeLAGA--0,160
55Gi 2-1, FensterkittLAGAx-26,000
56Gi 2-2, FensterkittLAGA--29,000
57Gi 2-3, Dichtmasse BodenfugeLAGA--18,000
58Gi 2-4, Spachtelmasse BodenLAGA-x
59Gi 2-5-1, Dichtmasse FensterelementLAGA--17,000
60Gi 2-5-2, KMF DeckeLAGA---8,7
61Gi 2-1-1, Dichtmasse Fenster BodenLAGA--0,109
62Gi 1-1, Fensterkitt GlaselementLAGAx-2,628
63Gi 1-2, DehnungsfugeLAGA--1519,05
64Nicht ausgewertet
651, Dachbahn vor EingangsbereichLAGA--26,35
662, Dachbahn Gang hintenLAGA--14,228
673, FundstückLAGA--
681-1, Dachbahn PausenhalleLAGA--13,26
69ES, Korkbahn unter EstrichLAGA--14,87
70PA 1-1, DeckenplatteLAGA--1,800

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09. Allgemeines zu den untersuchten Schadstoffen

09.1 Asbest

Rein technisch betrachtet ist Asbest eine wahre Wunderfaser. Sie ist säure- und hitzebeständig, lässt sich als Isolationsmaterial einsetzen und kann verwoben werden. Das Wissen hierum ist uralt. Seine Verwendung lässt sich mindestens bis in das 3. Jahrhundert vor Christus zurückverfolgen.

Der Begriff "Asbest" bezieht sich auf eine Gruppe natürlich vorkommender Mineralien aus der Familie der Silikate.

Obwohl seine Verwendung in Deutschland schon seit längerem (Spritzasbest seit 1979, Asbest gesamt seit 1990) verboten ist, finden sich die Fasern nach wie vor überall in der Umwelt. Von daher ist das Ziel eine asbestfreie Umgebung zu bekommen nur sehr schwer zu erreichen und bei einer Sanierung nahezu unmöglich.

Am meisten verwendet wurde der sogenannte Weißasbest (Chrysotil).

Die derzeitige Hintergrundbelastung liegt bei 200 - 300 Fasern pro m³ Luft. Für Sanierungen gilt, dass nach Abschluss der Arbeiten 500 Fasern (Poissonwert 1000) pro m³ Raumluft nicht überschritten werden sollten.

Schon kurz nachdem der industrielle Abbau von Asbest in großem Stil begonnen hatte (1879) wurde bekannt, dass er zu massiven gesundheitlichen Belastungen führt (1898). Weitere gleichlautende Beobachtungen folgten kurz darauf.

Viele weitere Studien wurden gemacht, die meisten führten zum gleichen Ergebnis. Doch wie auch in anderen Bereichen (-> Mobilfunk) durfte nicht wahr sein, was den finanziellen Interessen Einiger im Weg stand. Selbst als 1931 erste gesetzliche Regelungen in Kraft traten, kümmerte dies kaum jemanden.

Erst 1986 stufte die WHO die Asbesttypen Weiß-, Braun- und Blauasbest als krebserregend ein. Daraufhin folgte eine EU-Richtlinie, welche die Mitgliedsstaaten verpflichtete, den Einsatz von Asbest bis spätestens 2005 zu verbieten.

09.2 PCB

Unter dem Begriff PCB (polychlorierte Biphenyle) versteht man eine Gruppe relativ unpolarer Chlorverbindungen, welche 209 Einzelverbindungen umfassen.

Produziert werden diese seit 1929. Wegen ihrer schweren und langsamen Abbaubarkeit in der Umwelt wurde der Verbrauch in der Bundesrepublik seit 1978 stark eingeschränkt und ab 1989 verboten.

PCB kommen gemäß der PCB-Richtlinie (Version 1/2001) als dauerelastische Massen in Gebäudetrennfugen, Bewegungsfugen zwischen Betonfertigteilelementen, Anschlussfugen (Fenster, Türzargen), Glasanschlussfugen an Fenstern, Fugen im Sanitärbereich (selten), Anstrichstoffen und Beschichtungen, Klebstoffen, Deckenplatten (als Weichmacher bzw. Flammschutzmittel), Kunststoffen, Kabelummantelungen vor. Weiterhin können sie in elektrischen Kondensatoren, Transformatoren und Hydraulikanlagen vorkommen.

Die Belastungen in der Außenluft (Reinluftgebiete) schwanken zwischen 0,003 und 20 ng PCB/m³. In belasteten Innenräumen werden auch heute noch Werte von bis zu 10.000 ng/m³ gefunden. Räume über 3000 ng/m³ Raumluft müssen umgehend saniert werden. In Räumen mit über 300 ng/m³ Raumluft soll die Ursache ermittelt und nach Möglichkeit beseitigt werden. Als

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Minimallösung ist dort durch ein Lüftungskonzept oder eine raumlufttechnische Anlage eine Verringerung der Konzentration anzustreben.

Oftmals sind die Verunreinigungen in den polychlorierten Biphenylen (z. B. Dioxine, Furane) weitaus giftiger als die Chemikalie selbst. Unter anderem können diese polychlorierten Dibenzodioxine und Dibenzofurane (umgangssprachlich Dioxine) bei Brandereignissen in erheblicher Menge entstehen. Die beobachteten Wirkungen auf die Gesundheit reichen von Hautreizungen über verschiedene unspezifische Symptome, Störungen von Immun- und Leberfunktionen, bis hin zu Fehlgeburten. Die akute Toxizität ist gering, das Risiko einer chronischen Vergiftung hingegen hoch. PCB-Gemische wirken bei Ratten tumorfördernd und leberkrebsauslösend. Eine krebserzeugende Wirkung beim Menschen wird daher nicht ausgeschlossen.

Die Hauptaufnahmequellen beim Menschen sind fettreiche Nahrung, in geringerem Umfang auch die Luft. PCB wird in der Leber verarbeitet und lagert sich dann wiederum im Fettgewebe ab.

09.3 PAK

Korkschrot, der stark mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet ist, wurde auch als Dämmmaterial auf Flachdächern eingesetzt.

Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bilden eine große chemische Stoffgruppe von ca. 10.000 Verbindungen. Sie sind nur sehr gering in Wasser und zum Teil auch nur schwer in organischen Lösemitteln löslich.

Zu den bekannten und häufig vorkommenden PAK zählen: Naphthalin, Anthracen und Benzo[a]pyren. Auch gehören Acenaphthylen, Acenaphthen, Fluoren, Phenanthren, Fluoranthen, Pyren, Benzanthracen, Coronen, Ovalen, Tetracen, Pentacen und Chrysen zu dieser Stoffgruppe.

PAK kommt natürlich in Kohle und Erdöl vor. Bei der Verkokung von Steinkohle anfallender Teer enthält hohe Mengen an PAK. Aufgrund der hohen Gesundheitsgefahr ist dessen Einsatz seit 1984 in Teerpappe, Imprägnierungen, Klebstoffen und Dichtmaterialien verboten. Auch in Otto- und Dieselkraftstoffen, sowie in Grillgut und im Tabakrauch finden sich geringe Mengen davon. Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe entstehen bei jedem Verbrennungsprozess. Je geringer die Hitze dabei ist, desto mehr entstehen hiervon. Sie treten stets als Gemisch vieler hundert Einzelverbindungen auf. Um den Aufwand und damit die Kosten einer Analyse in Grenzen zu halten, werden - quasi als Leitwert - immer nur einzelne PAK bestimmt.

Im Innenraum kommen PAK nach Bränden, durch schwarze Anstrich-, Kleb- und Dichtungsstoffe (die auch asbesthaltig sein können), Holzpflaster, verklebte Parkette, "Teerkork", bituminierte Dach- und Dichtungsbahnen und Gussasphalt vor. Auch Ablagerungen aus Tabakrauch können eine intensive PAK-Belastung in Innenräumen darstellen. In Gummi- und Weich-PVC kommen sie ebenfalls vor, da diesen oft Teeröle als Weichmacher zugesetzt werden. Grundsätzlich sollte man bei allen schwarzen Materialien (Autoreifen, Ascheplätze, verkohltes Holz, schwarze Massen, verkohltes Grillgut, etc.) vorsichtig sein, da diese eine hohe Menge an PAK enthalten können.

Naphthalin wird in der chemischen Industrie als Zwischenprodukt, hauptsächlich für Azofarbstoffe, Insektizide, Stabilisatoren, Pharmaka, Kosmetikzusätze und Weichmacher, genutzt. In geringen Mengen wurde es auch als Mottenbekämpfungsmittel verwendet.

PAK binden sich sehr gut an Staub und können darüber in den Körper gelangen. Daher ist in einem belasteten Bereich und beim Umgang mit kontaminiertem Material vor allem ein ausreichender Haut- und Atemschutz sehr wichtig.

Zahlreiche PAK sind nachweislich karzinogen (krebserregend).

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09.4 Holzschutzmittel

Unter Holzschutzmittel versteht man Wirkstoffe, die einen Befall von Holz oder Holzwerkstoffen durch zerstörende Insekten oder Pilze, oder eine Verfärbung verhindern oder bekämpfen sollen. Man spricht auch von einer fungiziden (gegen holzschädigende Pilze) und einer insektiziden (gegen holzschädigende Insekten) Wirkung.

Da in den vergangenen Jahrzehnten viel zu sorglos mit den teilweise hochgiftigen Inhaltsstoffen umgegangen wurde, stellt deren Verwendung auch heute noch ein ernsthaftes Problem dar. In der Öffentlichkeit bekannt wurde das Thema Anfang der 1980er Jahre durch den sogenannten Holzschutzmittelskandal.

Ein Tochterunternehmen des Bayer-Konzerns vertrieb unter dem Markennamen "Xyladecor" und "Xylamon" Holzschutzmittel deren Wirksamkeit auf giftigen Substanzen wie PCP (Pentachlorphenol) und Lindan beruhte. Obwohl bereits damals eine massive gesundheitliche Gefährdung bekannt war, durften die Mittel noch bis 1989 verkauft werden. Man kann davon ausgehen, dass auch heute noch viele Gebäude aus dieser Zeit hoch belastet sind, da die Stoffe nur sehr langsam ausgasen und zudem auch andere Bauteile sowie Möbel, Teppiche und Kleidung kontaminiert werden. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wurden bis 1990 häufig DDT-haltige Mittel eingesetzt. In der BRD wurde der Einsatz von DDT bereits Anfang der 1970er Jahre verboten.

Die damals verwendeten Wirkstoffe sind zwar heute nicht mehr zugelassen, doch die darin verwendeten Ersatzstoffe sind zum Teil ebenfalls als sehr bedenklich einzustufen. Es wird, auch was die gesundheitliche Zulassung angeht, unterschieden zwischen einem Einsatz im Innen- und Außenbereich. Von Seite der Anwender wird dies häufig nicht beachtet.

Überall dort wo Holz oder Holzwerkstoffe verbaut sind, kann man auf Holzschutzmittel treffen. Dies trifft sowohl für den Innenbereich als auch für den Außenbereich, wie z.B. Holzfassaden, Spielplätze und Freizeitanlagen zu. In den 1960er bis 1980er Jahren war Holz im Innenausbau besonders beliebt. Ob Sauna, Party- oder Hobbyraum, Holz war Mode. Man war damals der Meinung, das Holz auch im Innenbereich vorbeugend gegen zerstörende Insekten und Pilzbefall schützen zu müssen. Hier wurde ein breites Spektrum chemischer Mittel eingesetzt.

Aus heutiger Sicht war und ist dies nicht notwendig, da bei normaler Beheizung und richtiger Lüftung der Innenräume keine Gefahr für das Holz besteht. So wurde mit Änderung der entsprechenden DIN-Norm 68800 im Jahr 2011 festgelegt, dass im Innenbereich auf chemische Holzschutzmittel verzichtet werden soll und stattdessen ein baulicher Holzschutz vorzuziehen ist. Auch im Außenbereich kann in den meisten Fällen durch entsprechende bauliche Maßnahmen sowie der richtigen Auswahl der Hölzer auf chemische Mittel verzichtet werden.

Da aber erst in den letzten Jahren langsam ein Bewusstsein in diese Richtung entsteht, muss man davon ausgehen, dass auch ältere Holzkonstruktionen im Außenbereich zum Teil stark mit Giftstoffen belastet sein können. Handelt es sich dabei z.B. um Fassadenverkleidungen oder Fachwerkbalken, können diese Giftstoffe unter Umständen durch Diffusion auch in den Wohnbereich gelangen.

Besondere gesundheitliche Gefahren gehen von den bis Ende der 1980er Jahre verwendeten chemischen Holzschutzmitteln aus. Durch die langen Zeiträume über die die Giftstoffe wie z.B. PCP oder Lindan in die Wohnräume ausgasen kann man auch heute noch von einer erheblichen gesundheitlichen Belastung der Bewohner ausgehen. Besonders gefährdet sind Babys und Kinder sowie empfindliche und ältere Menschen.

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Die Symptome der verursachten Krankheiten sind beispielsweise Allergien, Bronchitis, Fieberschübe, aber auch Depressionen, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen bis hin zu Leber- und Nierenschäden.

Seit Inkrafttreten des Biozid-Gesetzes im Jahr 2002 müssen Hersteller ihre Produkte einem Prüfverfahren unterziehen, bevor ein Verkauf zugelassen wird. Bei diesen Verfahren, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) durchgeführt werden, wird sowohl die Wirksamkeit als auch eine mögliche Belastung für Gesundheit und Umwelt geprüft. Diese Prüfung wird aber nur für Mittel durchgeführt, die für statisch relevante Holzkonstruktionen vorgesehen sind. Für nicht statisch beanspruchte Konstruktionen gibt es keine amtliche Zulassungspflicht. Lediglich das RAL- Gütezeichen, das von einigen Herstellern freiwillig angeboten wird, sagt etwas über das Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt aus. Produkte mit dem RAL-Gütezeichen werden von den entsprechenden Bundesbehörden auf Wirkung und Schadstoffgehalt geprüft.

Eine gute Unterstützung sowohl für Konsumenten als auch für Planer und am Bau beteiligte Akteure kann eine Internet-basierte Datenbank bieten. Diese wurde nach einer von der Bundesregierung beauftragten Studie entwickelt, in der Hersteller ihre Produkte einstellen können. Die Produkte werden durch eine unabhängige Arbeitsgruppe geprüft und bei Einhaltung sämtlicher Erfordernisse entsprechend deklariert. Dies erleichtert auch den Planern die Auswahl der entsprechenden Baustoffe. Zugänglich ist die Datenbank über www.positivlisten.info.

Der beste Schutz ist sicherlich ein kompletter Verzicht auf Holzschutzmittel. Auch die Verwendung von Farben, Lacken und Polituren sollte nur nach Prüfung auf schadstoffarme Inhaltsstoffe erfolgen. Mindestkriterien für die Auswahl wären beispielsweise das RAL- Gütezeichen, sowie das Label "Blauer Engel". Doch auch diese Kennzeichen bedeuten nicht zwangsläufig, dass die Verwendung immer unbedenklich ist.

Wichtig ist auch zu beachten, ob die Produkte für den Innen- oder Außenbereich gedacht sind, denn keinesfalls sollten Produkte für den Außenbereich in Innenräumen eingesetzt werden. Bei Kombinationserzeugnissen für beide Bereiche ist besondere Vorsicht geboten.

Selbstverständlich sollten auch die vom Hersteller angegebenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden, auch was die Lagerung und Entsorgung der Gebinde und Werkzeuge betrifft.

Bei tragenden Konstruktionen im Innenbereich kann unter Umständen durch bautechnische Gegebenheiten ein chemischer Holzschutz nötig sein. Hier bieten sich z.B. Mittel an, deren Wirkstoffe auf Borsalze basieren. Diese haben sowohl eine pilzhemmende als auch eine insekten- abwehrende Wirkung. Sie sind dabei kaum schädlich für Mensch und Umwelt.

Im Außenbereich haben Borsalz haltige Mittel den Nachteil, dass sie leichter ausgewaschen werden können. Doch auch hier gibt es Lösungen z.B. durch umweltverträgliche Naturölbeschichtungen, die ein Auswaschen verlangsamen. Generell sollte auch im Außenbereich auf chemische Holzschutzmittel verzichtet werden. Die gerne verwendeten kesseldruckimprägnierten Hölzer (Kdi) sind ebenfalls nicht grundsätzlich zu empfehlen, da auch sie nicht dauerhaft resistent sind und zudem mit Schadstoffen wie z.B. Schwermetallen behandelt werden.

Weiterhin gibt es eine Reihe baulicher Maßnahmen, durch die das Holz geschützt werden kann. So kann z.B. durch ausreichende Dachüberstände eine übermäßige Befeuchtung von Holzfassaden durch Schlagregen reduziert werden. Auch die Vermeidung von direktem Bodenkontakt der Hölzer sowie das Verhindern von Staunässe durch einfache konstruktive Maßnahmen trägt zum Holzschutz bei.

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Nicht zuletzt die richtige Auswahl der Holzart spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.

Dabei muss nicht auf exotische Tropenhölzer zurückgegriffen werden. Auch heimische Holzarten wie Lärche, Douglasie, Robinie, Eiche oder auch Kastanie besitzen eine natürliche Dauerhaftigkeit gegen Holzschädlinge. Die Klassifizierung findet sich in der DIN EN 350-2 sowie DIN 68800- 1:2011-10.

Bei Hölzern, die bereits von Schädlingen befallen sind, sollte zunächst eine Prüfung durch uns erfolgen. Wir können beurteilen, ob überhaupt noch ein aktueller Befall vorliegt und Handlungsbedarf besteht. Falls ja, kennen wir Verfahren, die ohne Chemie auskommen - so z.B. eine Behandlung mit Heißluft oder Mikrowellen. Ist die Statik bereits stark beeinträchtigt, kann unter Umständen nur noch ein Austausch der betroffenen Bauteile erfolgen.

09.5 Kohlenwasserstoffe

Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) stellen eine heterogene Gruppe von Kohlenwasserstoffverbindungen (KW) dar. Die Gruppe der Mineralölkohlenwasserstoffe umfasst über tausend Einzelverbindungen unterschiedlicher Molekülgrößen und chemischer Strukturen, welche in aliphatische und aromatische Verbindungen unterteilt werden. Mineralölkohlenwasserstoffe stammen hauptsächlich aus Roh-/Erdöl, werden jedoch auch synthetisch aus Erdgas, Biomasse oder Kohle hergestellt.

Durch den Prozess der Raffination [1] können durch Temperatur- und Siedeunterschiede verfahrenstechnisch unterschiedliche Fraktionen an MKWs aus Erdöl gewonnen werden. Charakteristische Fraktionen sind hierbei: Gase, Naphta, Benzine, Kerosin, Paraffinöl, Dieselöl, Schmieröl, Heizöl, Schweröl und Bitumen. Die Fraktionen haben bedingt durch die unterschiedlichen Siedebereiche unterschiedliche Konsistenzen, die von gasförmig über flüssig bis hin zu wachsartig/hochviskos reichen. Die meisten Fraktionen sind wasserunlöslich, brennbar und leicht entzündlich. Die Wasserlöslichkeit nimmt in der Regel mit steigender Anzahl der aliphatisch bzw. ringförmig angeordneten Kohlenstoffatome ab.

Im Allgemeinen hängen die Eigenschaften der MKW, wie beispielsweise die Abbaubarkeit oder Toxizität, von der Kettenlänge bzw. der Anzahl der Kohlenstoff-Ringe ab. Ab einer Kettenlänge von 5 C-Atomen können diese beim Menschen bei einer Inhalation Augen und Schleimhäute gereizt werden und Lunge, Nieren, Herz oder Gehirn geschädigt werden. Bei oraler Aufnahme kann Erbrechen und Aspiration ausgelöst werden. Bei den aliphatischen KW gelten Hexan und Butadien zu den Stoffen mit der höchsten Toxizität. Benzol gilt gesichert als krebserregend.

Verunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoffe können unter anderem bei einem Gebäuderückbau im Bereich von Werkstätten, Hydraulikanlangen, Maschinenstandorten oder Lager- und Umfüllbereiche gefunden werden.

Hinweise auf Kontaminationen mit MKW auf verschiedenen Flächen sind mitunter starke Staubanhaftungen, charakteristische dunkle mitunter auch hellere Verfärbungen, Ölgeruch oder abperlendes Wasser.

09.6 Schwermetalle

Die gängigste Definition von Schwermetallen bezeichnet alle Metalle als „schwer“, die eine Dichte von größer als 5 g/cm³ aufweisen. Dies sind unter anderem Gold, Silber, Platin, Quecksilber, Wismut, Eisen, Kupfer, Blei, Zink, Zinn, Nickel, Cadmium, Chrom und Uran. Aber in der Praxis gibt es einige davon abweichende Definitionen. So werden Stoffe beispielsweise auch je nach Atomgewicht, Ordnungszahl, chemischen Eigenschaften oder Toxizität in die Gruppe der Schwermetalle eingestuft.

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Schwermetalle kommen in der Erdkruste vor und werden durch Verwitterungsprozesse und Erosion in die Umwelt freigesetzt. Aber auch durch industrielle Prozesse gelangen Schwermetalle in Böden und das Grundwasser. Durch den Verkehr werden noch immer viele Schwermetalle in die Natur getragen, aber auch das Ausbringen von Klärschlamm oder Pflanzenschutzmitteln auf Feldern führt zu erhöhten Konzentrationen. Im und am Bau kommen sie überwiegend in Form von Metallen, metallischen Beschichtungen (Deko, Rostschutz etc.) und Zusätzen in Farben und Lacken vor.

Von den Feldern und Pflanzen werden die Stoffe von Tieren aufgenommen. Aufgrund dessen, dass viele Elemente im Organismus der Tiere nicht abgebaut werden können, finden sich teilweise hohe Konzentrationen in der Nahrungskette. Durch diese Anreicherungen können die Schwermetalle dann auch in den menschlichen Körper gelangen. So können bspw. erhöhte Konzentrationen von Cadmium und Quecksilber in marinen Lebensmitteln wie Fisch, Schalentieren oder Muscheln nachgewiesen werden oder in Meeresalgen Blei.

Einige Schwermetalle sind lebensnotwendige Spurenelemente für den menschlichen Körper, andere dagegen sind wiederum giftig und gesundheitsgefährdend für Ökosysteme und den Menschen. Bei einer zu hohen Aufnahme können Symptome wie Übelkeit, Durchfall, Erbrechen, Appetitlosigkeit und körperliche Schwäche auftreten. Seit 2009 gibt es in der EU für verschiedene Schwermetalle Höchstgehalte. Um sich vor der gefährlichen Aufnahme zu schützen, gibt es das Prüfzeichen "heavy metal controlled" und verschiedene Produktlisten, die vor Lebensmitteln mit erhöhten Konzentrationen warnen.

Im und am Bau kommen Schwermetalle zum Beispiel als Verbleiung im Dachbereich, als Blei-, Zink- und Kupferrohre, Dachrinnen, Bleifarben und -beschichtungen und auch uranhaltige Glasuren vor.

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10. Bewertung

Die Proben BT1-7 (Deckenplatte), GI 0,5-5 (Rohrummantelung), P1-12 (Mineralwolle Decke), P1- 14 (Rohrummantelung), GI 2-4 (Spachtelmasse Boden) und GI 2-5-2 (Mineralwolle Decke) bestehen aus Mineralfasern, welche als WHO-Fasern eingestuft wurden. Wir gehen davon aus, dass wir von jedem mineralfaserhaltigem Material Proben genommen haben. Daher sind alle mineralfaserhaltigen Materialien im untersuchten Bereich nach TRGS 521 zurückzubauen und als gefährlicher Abfall zu entsorgen.

Sämtliche Kitte um Türen und Fenster und im Bereich der Betonanschlüsse (GA 1-5), am Übergang zwischen Bodenfugen (GI 2-3), die Brandschutzplatten unter der Treppe im Abstellraum (PA1-1), die Sauerkrautplatten (P1-11), die Farben der Metallfenster (GA 1-2) sind so stark mit PCB belastet, dass diese nicht in eine der Z-Klassen eingestuft werden können und nach TRGS 524 zurückgebaut werden müssen. Weitere Proben waren ebenfalls mit PCB belastet und müssen gemäß der Einordnung in der Tabelle unter Punkt 08. gemäß den jeweiligen Z- Klassen zurückgebaut und dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden.

Bis auf die Probe GI05-3 waren alles Fensterkitte mit Asbest belastet. Auch der Außenputz G1-3 und die Beschichtung der Fenster waren mit Asbest belastet. Spachtelmassen haben wir bei unserer Untersuchung kaum gefunden. Die zwei Proben TR1 und TU1-1 waren beide asbesthaltig. Die asbesthaltigen Materialien müssen daher im Rahmen einer Sanierung nach TRGS 519 zurückgebaut werden.

Die Proben aus dem Dachaufbau sind alle mit PAK belastet. Die Probe 1, welche vom Flachdach vor dem Eingangsbereich genommen wurde, ist in die Klasse Z2, die übrigen Proben aus dem der Abdichtungsbahn in die Klasse Z1.1 einzustufen.

11. Weiteres Vorgehen

Es ist aufgrund der Laborergebnisse davon auszugehen, dass das Dämmmaterial unter den Schweißbahnen der Dächer durch die Kontamination ebenfalls mit PAK belastet ist. In welchem Umfang muss vor dem Rückbau der Konstruktion noch geklärt werden.

Bezüglich des Vorkommens asbesthaltiger Materialien, insbesondere von Spachtelmassen, ist es wahrscheinlich, dass nach dem Rückbau von Verkleidungen weitere Begutachtungen und Probenahmen durchgeführt werden müssen1.

Aufgrund des Gesamtergebnisses bei der Beprobung der Fensterkitte, sollte die Probe GI05-3 entweder als Ausreißer betrachtet werden und auch dieses Material als asbesthaltig zurückgebaut werden, oder es müssen weitere Proben von diesem Material genommen werden, um den Bereich eingrenzen zu können, der tatsächlich asbestfrei ist.

Bezüglich der übrigen Proben kann mit ausreichend hoher statistischer Sicherheit davon ausgegangen werden, dass diese die zu bewertende Situation innerhalb des Bauwerks wiedergeben.

1 Um eine zumindest annähernd vollständige Übersicht über mögliche Asbestvorkommen zu erhalten, hätten wir sehr großflächige und zum Teil bauteilzerstörende Untersuchungen durchführen müssen, welche nur mit hohem Aufwand hätten wiederhergestellt werden können. Um dieses zu vermeiden, sollten diese restlichen Untersuchungen durchgeführt werden, wenn das Gebäude nicht mehr genutzt wird und z. B. die Deckenplatten bereits vollständig entfernt wurden.

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12. Nachsatz

Die für dieses Gutachten durchgeführten Untersuchungen haben wir so ausgeführt, dass wir davon ausgehen, dass diese mit ausreichend hoher statistischer Sicherheit die Situation der beiden Bauwerke wiedergeben. Trotz aller Sorgfalt ist es grundsätzlich dennoch möglich, dass im Rahmen der Rückbauarbeiten weitere Auffälligkeiten zum Vorschein kommen, welche einer Nachbeprobung und ggfs. auch einer Neueinordnung bedürfen.

den 03.06.2024

Sachverständige am Bau

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13. Anlagen

13.1 Laborbericht 2024P92133/1 vom 07.03.2024 (42 Seiten)

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13.2 Laborbericht 2024P92346/1 vom 13.03.2024 (10 Seiten)

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13.3 Laborbericht 2024P94722/1 vom 02.05.2024 (11 Seiten)

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