Eigenerklärung Versicherung.pdf

Generalsanierung und Ersatzneubau des Ottheinrich-Gymnasiums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:15 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärung Versicherung:

Der Bieter ist verpflichtet, zu seinen Lasten die gesamte vertragliche Bauleistung für die Vertragsdauer durch eine kombinierte Montage- und Bauhaftpflichtversicherung zu versichern.

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:

• 5.000.000,00 €. pauschal für Personenschäden • 5.000.000,00 € pauschal für Sach- und Vermögensschäden (inklusive Umwelthaftpflicht, Basis- und Regressrisiko)

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen pro Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung stehen.

Ich/ Wir


(Name, Anschrift)

gebe/ geben zu dem nachfolgenden Punkt folgende Eigenerklärung ab:

Wir verpflichten uns, spätestens zum Zuschlagszeitpunkt, eine Versicherung in dem geforderten Mindestumfang abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.

Wir erklären weiterhin, dass die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung pro Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung stehen.

Eine Versicherung mit dem geforderten Mindestumfang haben wir bereits abgeschlossen. Wir verpflichten uns, spätestens zum Zuschlagszeitpunkt die Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen.

Wir erklären weiterhin, dass die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung pro Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung stehen.

Hinweis: Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, hat die vorstehende Erklärung gesondert abzugeben.


Ort/ Datum Name (leserlich) Unterschrift/ en Bieter/ Bevollmächtigter der Bietergemeinschaft

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