Ausschlussgründe Eignung.pdf

Generalplanungsleistungen für Erzeugungsanlagen und Netzinfrastruktur

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:15 (Europe/Berlin)

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Ausschlussgründe Eignung

1 Auflagen zur persönlichen Lage

  1. Zuverlässigkeit im Sinne von § 123 ff GWB (vgl. Art. 57 RL 2014/24/ EU). Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung i.S. von § 125 GWB sind in den Anlagen A_02_01 und 02_02, ersatzweise im Formblatt "Europäische Eigenerklärung der Eignung (EEE)",soweit keine Präqualifikation durch Angabe der Registrierungsnummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. nachgewiesen wird, zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung i.S. des § 125 GWB erfolgte, vgl. Anlage A_02_02 (fakultatives Ausschlusskriterium);
  2. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsstaates (aufgelistet im Anhang XI der RL 2014/24/EU) verzeichnet; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedsstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).
  3. bestimmte Berechtigung erforderlich Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat erbringen zu können? Soweit ja, hat diese vorzuliegen (Ausschlusskriterium).
  4. Nachweise zu 1. bis 3.: Eigenerklärung sowie Auszug aus dem Handels- oder Gewerbezentralregister oder vergleichbares Dokument (zum Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate); auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen. Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Teilnahmenantrag einzureichen. Bei Einsatz in Argen hat jedes Argenmitglied die vorstehenden Nachweise elektronisch (siehe oben) vorzulegen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer. Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Dienstleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert. Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ebenfalls nachzuweisen, allerdings bei einer im Nachunternehmerauftrag zu vergebenden Bauleistung in angemessener Höhe, mindestens jedoch über Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro, zweifach maximiert je Jahr. Im Fall von ARGE bleibt es bei der Regelung, dass jedes ARGE- Mitglied die geforderten Eignungskriterien wie angegeben nachweisen muss.

Art Eintragung in ein relevantes Berufsregister Typ Ausschlusskriterium Bezeichnung für Erfüllung Erfüllt Bezeichnung für Nichterfüllung Nicht erfüllt Antwortoption für Bieter Freitext (Pflichtangabe)

2 wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

  1. Jahresumsatz Der Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten 3 Geschäftsjahren muss angegeben werden. Weiter sind die Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Projekten, die mit dem vorliegenden grundsätzlich vergleichbar sind, anzugeben. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Geschäftsabschlüsse mit Prüfberichten.
  2. Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung/ Pflichtversicherungen. Der Wirtschaftsteilnehmer hat sich zu verpflichten, folgende Versicherung mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss der Leistung vorzulegen und aufrecht zu erhalten: Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung mit

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Deckungssummen mindestens für Personenschäden: 10 000 000 EUR, für Sachschäden und sonstige Schäden: 5 000 000 EUR. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Weiter hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann. 4) In Argen hat jedes Arge-Mitglied die vorstehenden Nachweise vorzulegen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer. Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Dienstleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert. Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Dienstlleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ebenfalls nachzuweisen, allerdings bei einer im Nachunternehmerauftrag zu vergebenden Dienstleistung in angemessener Höhe, mindestens jedoch über Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro, zweifach maximiert je Jahr. Im Fall von ARGE bleibt es bei der Regelung, dass jedes ARGE- Mitglied die geforderten Eignungskriterien wie angegeben nachweisen muss. 5) Zu 1.bis 4.: Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Angebot einzureichen

Art Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Typ Ausschlusskriterium Bezeichnung für Erfüllung Erfüllt Bezeichnung für Nichterfüllung Nicht erfüllt Antwortoption für Bieter Freitext (Pflichtangabe)

3 Referenzen Beschreibung 1 – Siehe Vorgaben aus der Bewertungsmatrix Anlage_A_04.

Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer. Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Dienstleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert. Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Weitere Einzelheiten regeln die Anlagen A_02_01 und Anlage A-04. Art Referenzen zu bestimmten Arbeiten Typ Ausschlusskriterium Bezeichnung für Erfüllung Erfüllt Bezeichnung für Nichterfüllung Nicht erfüllt Antwortoption für Bieter Freitext (Pflichtangabe)

4 Fachkunde Beschreibung 2) Der Wirtschaftsteilnehmer muss für die Ausführungen der Leistungen über die erforderliche Fachkunde verfügen. Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer. Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Dienstleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert. Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert.

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Weitere Einzelheiten regeln die Anlagen A_02_01 und Anlage A-04. Art Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Typ Ausschlusskriterium Bezeichnung für Erfüllung Erfüllt Bezeichnung für Nichterfüllung Nicht erfüllt Antwortoption für Bieter Freitext (Pflichtangabe)

5 Angabe ständige Erreichbarkeit Beschreibung Angabe der ständigen Erreichbarkeit Näheres siehe Anlage A_02_01 und Anlage A_04. Art Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Typ Ausschlusskriterium Bezeichnung für Erfüllung Erfüllt Bezeichnung für Nichterfüllung Nicht erfüllt Antwortoption für Bieter Freitext (Pflichtangabe)

6 Beschäftigtenzahl Beschreibung Angabe der Beschäftigtenanzahl mit Qualifizierungsangaben; Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Soweit Nachunternehmer benannt werden, bleibt es bei der Abgabe auch der Eignungsnachweise wie bei einem Einzelunternehmer. Jedoch wird bei Einsatz von Nachunternehmern der entsprechende Nachweis entsprechend den zu vergebenden Dienstleistungen an diesen Nachunternehmer gefordert. Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden vom Nachunternehmer die mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbaren Eignungsnachweise gefordert. Weitere Einzelheiten regeln die Anlagen A_02_01 und Anlage A_04. Art Durchschnittliche jährliche Belegschaft Typ Ausschlusskriterium Bezeichnung für Erfüllung Erfüllt Bezeichnung für Nichterfüllung Nicht erfüllt Antwortoption für Bieter Freitext (Pflichtangabe)

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