Generalplanerleistungen Leistungsphasen 3-9 für Förderschule St. Nikolaus Kall

Status
Offen
Angebotsfrist
28.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Kreis Euskirchen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
26.08.2026
Bekanntmachungsnummer
588566-2026
Verfahrensnummer
7900d616-c10a-438a-82e0-10f5ace6ada1
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

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Kurzbeschreibung

Der Kreis Euskirchen sucht einen Generalplaner für die energetische Sanierung und Aufstockung der Förderschule St. Nikolaus in Kall (Nordrhein-Westfalen). Das Projekt umfasst die Leistungsphasen 3 bis 9 inklusive Projektkoordination und zielt auf eine umfassende energetische, funktionale und bauliche Weiterentwicklung des Schulstandortes zu einer nachhaltigen und barrierefreien Einrichtung ab. Die Bewertung erfolgt zu 50 Prozent nach Preis und zu 50 Prozent nach Qualitätskriterien wie Koordinationskonzept, Projektverständnis, Projektorganisation und Übernahme von Bestandsunterlagen; Bewerbungsfrist ist der 28. September 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Generalplanerleistungen für die energetische Sanierung und Aufstockung, einschließlich Projektkoordination der Förderschule St. Nikolaus Schule in Kall.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Generalplanerleistungen LP 3-9 für die St. Nikolaus Schule in Kall

    Ziel des Projektes ist die umfassende energetische, funktionale und bauliche Weiterentwicklung des bestehenden Schulstandortes zu einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und barrierefreien Förderschule. Im Mittelpunkt der Maßnahme steht die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes. Hierzu wird die Gebäudehülle vollständig energetisch ertüchtigt, sämtliche Fenster und Außentüren erneuert sowie die Heizungs-, Lüftungs-, Beleuchtungs- und Gebäudeautomation auf einen energieeffizienten Stand gebracht. Die bisherige Gasheizung soll durch eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdwärmesonden ersetzt werden. Ergänzend soll das Gebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs und zur Anpassung an die heutigen schulischen Anforderungen wird das erste Obergeschoss durch eine Aufstockung und Neuordnung erweitert. Hier entstehen zusätzliche Unterrichts-, Therapie-, Förder- und Fachräume sowie ergänzende Sanitär-, Technik- und Nebenflächen. Gleichzeitig werden die Erschließung, der Brandschutz und die Barrierefreiheit durch den Ausbau der Treppenhäuser, die Anpassung der Aufzugsanlagen sowie die Neugestaltung des Eingangsbereiches verbessert. Die technischen Anlagen werden aus dem hochwassergefährdeten Kellergeschoss in neu geschaffene Technikräume in obere Geschosse verlagert. Im Zuge der Baumaßnahme werden außerdem die Freianlagen nach Abschluss der Arbeiten wiederhergestellt und funktional aufgewertet. Da die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen nicht im laufenden Schulbetrieb durchgeführt werden können, wird für die Bauzeit eine temporäre Containerschule als Interimslösung errichtet. Dadurch kann der Schulbetrieb während der vorgesehenen Bauzeit von rund 24 Monaten uneingeschränkt fortgeführt werden. Die Interimslösung wird vom Auftraggeber separat geplant und vergeben und ist nicht Bestandteil der Generalplanerleistungen. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in zwei miteinander verknüpfte Projektbestandteile: - Energetische Sanierung des Bestandsgebäudes - Bauliche Erweiterung durch Aufstockung Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind ausschließlich die Generalplanerleistungen für die energetische Sanierung und die bauliche Erweiterung durch Aufstockung. Die Interimslösung (Fertigstellung bis Sommer 2027 geplant) stellt lediglich eine Rahmenbedingung für die Durchführung der Gesamtmaßnahme dar. Die Projektbestandteile sind hinsichtlich Planung, Bauablauf und technischer Schnittstellen eng miteinander verknüpft, werden jedoch aufgrund unterschiedlicher Förder- und Finanzierungsbereiche getrennt betrachtet und dokumentiert.

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16 Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 Verstoß gegen § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland) Verstoß gegen § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (terroristische Vereinigungen im Ausland) Verstoß gegen § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Verstoß gegen § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Verstoß gegen § 108 e Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) oder gegen Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Verstoß gegen §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen Nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge. Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens Wenn das Unternehmen insolvent ist Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Vereinbarungen zwischen Unternehmen oder Absprachen über über Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt. Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentliche Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Vorgelegte Referenzen können nicht ausgetauscht werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Generalplanerleistungen LP 3-9 für die St. Nikolaus Schule in Kall

Bewertet wird das vom Bieter angebotene Honorar für die ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den Vergabeunterlagen. Niedrigster Angebotspreis = 50 Punkte Alle anderen: Angebot niedrigster Preis / eigenes Angebot × 35
50 %
Bewertet wird die Qualität des projektbezogenen Konzepts zur Koordination der vom Auftragnehmer zu erbringenden Planungsleistungen. Das Konzept soll nachvollziehbar darstellen, wie der Bieter die terminliche, fachliche und wirtschaftliche Bearbeitung der Planungsleistungen organisiert und die besonderen Anforderungen der Gesamtmaßnahme berücksichtigt. Im Fokus stehen: - Terminplanung und Terminkoordination der Planungsleistungen sowie Sicherstellung der wesentlichen Projektmeilensteine (Sommerferien 2027, Abschluss bis 31.12.2029) - Konzept zur Kostenverfolgung und Kostenfortschreibung nach DIN 276 - Vorgehensweise zur fördermittelbezogenen Zuordnung und Dokumentation der Planungs- und Baukosten - Umgang mit erkennbaren Termin-, Kosten- und Projektrisiken sowie Darstellung geeigneter Maßnahmen zur Risikominimierung - Vorgehensweise zur Qualitätssicherung der Planung - Konzept zum Schnittstellen- und Änderungsmanagement zwischen Objektplanung, Fachplanungen sowie Energetische Sanierung, Aufstockung unter Berücksichtigung der zeitlichen Schnittstellen zur extern vergebenen Interimslösung - Vorgehensweise zur frühzeitigen Information des Auftraggebers über erkennbare Abweichungen und Risiken Unterkriterium max. Punkte - Terminplanung und Sicherstellung der Projektmeilensteine 5 - Kostenverfolgung und Kostenfortschreibung 5 - Fördermittelbezogene Kosten- und Dokumentationsstruktur 5 - Termin-, Kosten- und Risikomanagement 5 - Qualitätssicherung der Planung 5 - Fachkoordination sowie Schnittstellen- und Änderungsmanagement 5 - Information des Auftraggebers bei Risiken und Abweichungen 5 Max. 35 Punkte Erreichte Punkte / 35 x 12,5 Die qualitativen Zuschlagskriterien werden anhand der eingereichten Konzepte sowie der Darstellungen im Verhandlungsgespräch bewertet. Für jedes Unterkriterium werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Bewertung Punkte ausgezeichnet; die Anforderungen werden vollständig, schlüssig, projektspezifisch und mit deutlichem Mehrwert erfüllt 5 sehr gut; die Anforderungen werden weitgehend vollständig und überzeugend erfüllt, lediglich geringfügige Schwächen 4 gut; die Anforderungen werden erfüllt, jedoch bestehen erkennbare Schwächen oder Optimierungspotenziale 3 ausreichend; die Anforderungen werden nur teilweise erfüllt oder bleiben in wesentlichen Punkten unkonkret 2 mangelhaft; die Anforderungen werden überwiegend nicht erfüllt 1 keine oder unzureichende Angaben 0 Die erreichten Punkte werden anschließend entsprechend der Gewichtung des jeweiligen Zuschlagskriteriums in die Gesamtwertung übernommen.
12.5 %
Bewertet wird, inwieweit der Bieter die besonderen Anforderungen des Projekts erkannt hat und ein schlüssiges Bearbeitungskonzept entwickelt und vorstellt. Im Fokus stehen: - Verständnis der Projektziele und der besonderen Anforderungen der Gesamtmaßnahme - Umgang mit den Anforderungen des Bauens im Bestand - Integration der energetischen Sanierung und der baulichen Erweiterung zu einem schlüssigen Gesamtkonzept - Berücksichtigung der besonderen Anforderungen einer Förderschule einschließlich der Nutzerbelange - Berücksichtigung der unterschiedlichen Förder- und Finanzierungsbereiche - Berücksichtigung von Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Förderfähigkeit - Vorgehensweise hinsichtlich Genehmigungen und Behördenabstimmungen - Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Bearbeitungskonzeptes Nicht bewertet wird hierbei die konkrete Übernahme und Prüfung vorhandener Planungsunterlagen aus den Leistungsphasen 1 und 2. Diese wird gesondert unter dem Zuschlagskriterium "Einarbeitung in vorhandene Planungsgrundlagen und Bestandsunterlagen" bewertet. Unterkriterium Verständnis der Projektziele Bauen im Bestand Integration von Sanierung und Erweiterung Berücksichtigung der Förderschule und Nutzerbelange Fördermittel, Nachhaltigkeit und Genehmigungen Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Bearbeitungskonzeptes Vorstellung Maximal 35 Punkte Erreichte Punkte / 35 × 17,5
17.5 %
Bewertet wird die Qualität der vorgesehenen Projektorganisation sowie die Organisation des vorgesehenen Projektteams für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Generalplanerleistung. Maßgeblich ist, wie eine kontinuierliche, fachübergreifende und termingerechte Bearbeitung der Planungsleistungen während der gesamten Projektlaufzeit sichergestellt wird. Im Fokus stehen: - Aufbau der Projektorganisation - Aufgaben- und Verantwortungsverteilung innerhalb des Projektteams - Zusammensetzung der Objekt- und Fachplanungen - Einsatz- und Vertretungskonzept der benannten Schlüsselpersonen - Kommunikations- und Entscheidungswege innerhalb des Projektteams - Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Objektplanung und Fachplanungen - Sicherstellung ausreichender personeller Kapazitäten während der gesamten Projektlaufzeit - Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Schlüsselpersonen - Sicherstellung einer angemessenen Präsenz vor Ort - Kommunikation mit Auftraggeber, Nutzern, Behörden und weiteren Projektbeteiligten Unterkriterium max. Punkte Projektorganisation und Teamstruktur 5 Aufgaben- und Verantwortungsverteilung 5 Zusammenarbeit der Fachdisziplinen 5 Kommunikations- und Entscheidungswege 5 Einsatz- und Vertretungskonzept 5 Personelle Kapazitäten und kontinuierliche Bearbeitung 5 Verfügbarkeit, Präsenz und Kommunikation 5 Maximal 35 Punkte Erreichte Punkte / 35 × 12,5
12.5 %
Bewertet wird die Qualität des projektbezogenen Konzepts zur Übernahme und Weiterentwicklung der bereits vorhandenen Planungs- und Bestandsunterlagen aus den Leistungsphasen 1 und 2. Das Konzept soll nachvollziehbar darstellen, wie eine strukturierte und fachlich fundierte Fortführung der Planung sichergestellt wird. Im Fokus stehen: - Sichtung und Bewertung der vorhandenen Planungsgrundlagen hinsichtlich Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Weiterverwendbarkeit - Umgang mit Unklarheiten, Widersprüchen oder Optimierungsbedarf - Integration der vorhandenen Grundlagen in die Leistungsphasen 3-9 - Vorgehensweise zur Weiterentwicklung der vorhandenen Planung - Sicherstellung einer nahtlosen Projektfortführung Unterkriterium max. Punkte Prüfung und Bewertung der vorhandenen Unterlagen 5 Erkennen von möglichen Risiken oder Herausforderungen 5 Verständnis des Bestands und der Planungsaufgaben 5 Erkennen und Berücksichtigen wesentlicher Rahmenbedingungen 5 Umgang mit offenen Punkten oder Unklarheiten 5 Erkennen von Schnittstellen 5 Eigene fachliche Bewertung und Weiterentwicklung 5 Maximal 35 Punkte Erreichte Punkte / 35 × 7,5
7.5 %

Vergabeunterlagen

5 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
EU_Information_DGSVO.pdfSonstiges149 KB
Formblatt Eigenerklärung Euskirchen.docxFormular36 KB
Formblatt Teilnahmeantrag Euskirchen NIK.docxAnschreiben59 KB
NIK_Gesamtbeschreibung VgV-Verfahren.pdfSonstiges186 KB
Unterlagen.zipSonstiges25,1 MB

Anforderungen

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16 Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 Verstoß gegen § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland) Verstoß gegen § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (terroristische Vereinigungen im Ausland) Verstoß gegen § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Verstoß gegen § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Verstoß gegen § 108 e Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) oder gegen Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Verstoß gegen §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen Nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge. Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens Wenn das Unternehmen insolvent ist Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Vereinbarungen zwischen Unternehmen oder Absprachen über über Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt. Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentliche Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Vorgelegte Referenzen können nicht ausgetauscht werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 53184
Vergleichbare Verfahren48vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag22 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 2 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
AGA.R.T. GmbHMagdeburg1004.09.2026 - steigend
IHIngenieurbüro Helmut WeißSchwerin1004.09.2026 - steigend
LALeifels Architekten BDAVielank OT Neu Jabel1004.09.2026 - steigend
NANAK Architekten GmbHBerlin1025.08.20262,8 Mio. €steigend
KPKH Planwerk GmbHPetersberg1025.08.202691 Tsd. €steigend
BMbharchitektengesellschaft mbHMünchen1025.08.2026961 Tsd. €steigend
HIHitzler Ingenieure GmbH & Co. KGMünchen1010.08.2026377 Tsd. €steigend
DUDERICHS u KONERTZ Baugesellschaft mbH u Co. KGAachen1028.07.20260,01 €steigend
EGemutec GRID SYSTEMS GmbHNorderstedt1024.07.20262,5 Mio. €steigend
AAABC Amler Bau Consult GmbHWorkerszell1020.07.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (16) · Nordrhein-Westfalen (10) · Niedersachsen (4) · Baden-Württemberg (4) · Hessen (3) · Schleswig-Holstein (3)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Planungsleistungen für Freianlagen an BundeswehrliegenschaftenEnviro-Plan GmbHBundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten durch die NiederlassungsleitungKaiserslautern, Deutschland
    07.01.2025noch 4 Monate07.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Objektplanung zur baulichen Weiterentwicklung von SchulenUlpts Architekten GmbH +1 weitereStadt PapenburgPapenburg, Deutschland
    1,3 Mio. €
    28.01.2025noch 16 Monate28.01.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Technische, IT- und Projektmanagement-Unterstützung für Sicherheits- und ServiceleitstellenTÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG +5 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    09.02.2024noch 16 Monate31.01.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Planungsleistungen der ObjektplanungFBB Flügge-Bogdahn Bauingenieure GmbHGEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung KielKiel, Deutschland
    27.03.2024noch 20 Monate31.05.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen der ProjektsteuerungKREBS+KIEFER Ingenieure GmbH +2 weitereBerliner WasserbetriebeBerlin, Deutschland
    600 Tsd. €
    17.08.2026noch 46 Monate31.07.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Kreis Euskirchen

Aktiv seit 2026 · 2 Verfahren
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Verfahren pro Jahr2Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2026Spitze KW 13 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
BBBackes Bau- und Transport GmbH101.06.20264,9 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
26.08.2026Generalplanerleistungen Leistungsphasen 3-9 für Förderschule St. Nikolaus KallOffen - -
25.03.2026Grundhafte Erneuerung der Kreisstraßen K 43 und K 69 in RipsdorfVergebenBBBackes Bau- und Transport GmbH4,9 Mio. €

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