Projektbeschreibung Rampenbauwek.pdf

Generalinstandsetzung des Fünferlstegs mit Rampenersatzneubau und Brückeninstandsetzung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 15:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Vergabe- / Auftragsnummer: VII.12.3.StB (Projektbeschreibung Tragwerksplanung StB)

Projekt/Baumaßnahme: Sanierung Fünferlsteg

Projektbeschreibung

  1. Allgemeines

Sanierung Fünferlsteg

Standsicherheit und Verkehrssicherheit sind erheblich beeinträchtigt

Fußgängerbrücke über den Inn

Instandsetzung Strombrücke

Brückenbauwerk aus Stahl

  1. Beschreibung des Ingenieurbauwerks

Fachwerkbrücke über drei Felder mit veränderlicher Obergurthöhe und zwei Gerbergelenken in der Hauptöffnung. Es handelt sich um eine Hängebrücke, genauer eine Zügelgurtbrücke, und wurde in Stahlbauweise gefertigt.

  1. Bauwerkskenndaten
ASB Nr.
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)030
BauwerksnameFünferlsteg
Brückenklasseunbekannt
Gesamtlänge169,20 m
Breite zwischen Geländer2,52 m
Fahrbahnbreite2,50 m
Brückenfläche423 m²
Lichte Höhe
Kreuzungswinkel
Für Bestandsbauwerke:
KonstruktionDreifeldrige stählerne Fachwerkhängebrücke
Hauptbaustoff des ÜberbausGußstahl St 33
Letzte Hauptprüfung23.07.2024
Bauzustandsnote3,5
Traglastindex
Baujahr1916/1947
Einzelstützweite/Blocklängen

© VHF Bayern – Stand Juni 2023 Seite 1 von 2

[Seite 2]

Vergabe- / Auftragsnummer: VII.12.3.StB (Projektbeschreibung Tragwerksplanung StB)

  1. Bauwerksbeschreibung (bei Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie):

Bei der Strombrücke handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Bauwerk und einer wichtigen Ver- kehrsverbindung für Fußgänger. Das Bauwerk wurde 1916 errichtet und am Ende des Zweiten Welt- kriegs im Jahr 1945 schwer beschädigt. Der Wiederaufbau erfolgte im Jahr 1947 von der Firma MAN. Beim Wideraufbau wurden, soweit dies möglich war, brauchbare Teile des alten Tragwerks wiederver- wendet und fehlende sowie beschädigte Teile durch neue Konstruktionen ersetzt.

  1. Bauwerkszustand (bei Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie):

Siehe Erläuterungsbericht.

  1. Randbedingungen und Zwangspunkte

Auf der Seite Am Severinstor schließt der Steg an eine Rampe an, die zum Bauwerk hinführt. Neben dem Bauwerk sind ein Friedhof sowie Gebäude einer Gärtnerei angesiedelt. Zuwegung erfolgt über eine asphaltierte Straße.

  1. Unterlagen zum Bauwerk (bei Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie):

Der Leistungsbeschreibung liegen als pdf.Datei bei: ☐ Kopie des Bauwerksbuches, ☒ aktueller Prüfbericht nach DIN 1076 einschließlich vorhandener Schadensskizzen, ☐ Auflistung der vorhandenen Bestandsunterlagen bzw. bisheriger Untersuchungsergebnisse (z. B. Nachrechnung Koppelfugen gemäß Handlungsanweisung der „Bundesanstalt für Straßenwesen – BASt“)

Im Auftragsfall werden dem Auftragnehmer (AN) weitere, nachfolgend aufgeführte Unterlagen zur Ver- fügung gestellt:

☐ Bestandsunterlagen (statische Berechnungen, Pläne, …), ☐ ggf. statische Nachrechnungen, ☐ Vermessungsunterlagen (Setzungsmessungen, Verformungsmessungen, …), ☐

  1. Projektbeteiligte

Stadt Passau Stadtwerke Passau BRE – Bayerische Regionaleisenbahn Dr. Schilling Ingenieurgesellschaft für Geotechnik

© VHF Bayern – Stand Juni 2023 Seite 2 von 2

[Seite 3]

Vergabe- / Auftragsnummer: VII.14.3.RB.StB (Projektbeschreibung Ingenieurbauwerke Rückbau StB)

Projekt/Baumaßnahme: Sanierung Fünferlsteg

Projektbeschreibung

  1. Allgemeines

Sanierung Fünferlsteg

Standsicherheit und Verkehrssicherheit sind erheblich beeinträchtigt

Fußgängerbrücke

Abbruch Rampenbauwerk aus Stahlbeton

ggf. Sonstiges

  1. Beschreibung des Ingenieurbauwerks

Die Rampe aus Stahlbeton führt zur Strombrücke hin, welche den Fußgängern als Verbindung zwi- schen der Altstadt und der südlichen Innstadt dient. Das auf der Seite der Innstadt gelegene Rampen- bauwerk kann auf Grund beengter Verhältnisse nicht mit großen Transportfahrzeugen angedient werden. In Richtung des Fünferlstegs schließt der Überbau monolithisch an den Trennpfeiler an. Auch die Ver- bindung zum mittleren Pfeiler und zum Widerlager in südöstliche Richtung wurden monolithisch herge- stellt.

  1. Bauwerkskenndaten
ASB Nr.
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)030/2
BauwerksnameRampenbrücke
Brückenklasseunbekannt
Gesamtlänge20,7 m
Breite zwischen Geländer2,52 m
Fahrbahnbreite2,50 m
Brückenfläche55,15 m²
Lichte Höhe
Kreuzungswinkel
Für Bestandsbauwerke:
Konstruktion2-feldrige Plattenbalkenbrücke mit Durchlaufwirkung
Hauptbaustoff des ÜberbausStahlbeton
Letzte Hauptprüfung2024
Bauzustandsnote2,7
Baujahr1916/1947
Einzelstützweite/Blocklängen

© VHF Bayern – Stand Juni 2023 Seite 1 von 2

[Seite 4]

Vergabe- / Auftragsnummer: VII.14.3.RB.StB (Projektbeschreibung Ingenieurbauwerke Rückbau StB)

  1. Randbedingungen und Zwangspunkte

Siehe Erläuterungsbericht.

Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie das Bayeri- sche Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden „Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)“ zu berücksichtigen.

  1. Projektbeteiligte

Stadt Passau Stadtwerke Passau BRE – Bayerische Regionaleisenbahn Dr. Schilling Ingenieurgesellschaft für Geotechnik

© VHF Bayern – Stand Juni 2023 Seite 2 von 2

[Seite 5]

Hinweise zu VII.14.4.RB.StB

Hinweise zu VII.14.4.RB - Rückbauplanung Ingenieurbauwerke für den

Straßen- und Brückenbau

  1. Allgemeines

Die Rückbauplanung Ingenieurbauwerke ist von der Fachplanung Ingenieurbauwerke zu trennen. Sie ist unabhängig von der Neubauplanung des Ingenieurbauwerks zu erbringen. Im Sinne der HOAI handelt es sich bei der Tragwerksplanung für den Rückbau eines Ingenieurbauwerkes um eine besondere Leistung. Die Tragwerksplanung Rückbau ist hierbei eine eigenständige Leistung deren Vergütung nicht von der HOAI erfasst und ist daher frei zu vereinbaren ist. Die Unterlagen zur Leistungsbeschreibung mit Honorarermittlung für die Rückbauplanung Ingenieurbauwerke sind vom Auftraggeber durch die Projektbeschreibung Formblatt VII.14.3.RB.StB zu ergänzen.

  1. Hinweise zur Bedienung

Die Bearbeitung der Honorarermittlung immer mit Teil A beginnen und die Reihenfolge einhalten.

Eintragungen in die blauen Felder mit roten Rahmen sind Pflichteingaben für den Auftraggeber.

Wird ein roter Rahmen auf blauen Hintergrund nach erfolgter Eingabe angezeigt, ist die Eingabe ggf. fehlerhaft und ist zu überprüfen. Eintragungen in die blauen Felder ohne roten Rahmen sind ggf vom Auftraggeber vorzunehmen, abhängig von der Einzelmaßnahme.

Um unbeabsichtigten Änderungen insbesondere in den Formeln vorzubeugen, wurden die Tabellenblätter geschützt. Der Blattschutz kann ohne Kennwort aufgehoben werden.

Für die Angebotseinholung wird empfohlen, die Tabellenblätter nach dem Ausfüllen mit einem Kennwort zu schützen (sh. auch Bearbeitungshinweise „Honorarangebot nach HOAI/PrüfVBau | Vergabe und Vertrag (bybn.de)“.

Hinweis: „Arbeitsmappe schützen“ entspricht nicht „Blatt schützen

  1. Teil A – Entfällt für diese Leistungen

  2. Teil B – Entfällt für diese Leistungen

  3. Teil C – Entfällt für diese Leistungen

  4. Teil D – Leistungen

Die Unterteilung und Beschreibung der Leistungen folgt den Vorgaben des Handbuchs für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB) des BMDV.

Die Nummerierung der Teilleistungen folgt den Leistungsphasen der Objektplanung Ingenieurbauwerke.

Die konkretisierte Leistungsbeschreibung dient ausschließlich der Konkretisierung des Leistungstextes, nicht zu dessen Abänderung.

März 2024

[Seite 6]

Hinweise zu VII.14.4.RB.StB

Generell sind die Positionen so zu formulieren, ggf. auch in der Projektbeschreibung, dass die Kalkulation der Positionen durch den Bieter gut möglich ist. Insbesondere gilt bei Leistungen, die als Pauschale vereinbart werden sollen.

Die Zusätzlichen Leistungen sind nach Bedarf vom Auftraggeber vorzugeben und zu beschreiben. Es sind nur Einheiten nach RL 250 VHB zugelassen.

  1. Teil E – Honorarberechnung

Die Vorgabe, ob es sich beim berechneten oder vorgegebenen Honorar um ein vorläufiges (Abrechnung nach tatsächlicher Menge) oder endgültiges Honorar (pauschal) handelt erfolgt durch den AG.

Nebenkosten

Sollen die Nebenkosten nicht gesondert erstattet werden, ist eine entsprechende Auswahl durch den AG zu treffen.

Die Vorgabe, ob Kosten gesondert auf Einzelnachweis vergütet werden, erfolgt durch den Auftraggeber.

Eine Vergütung auf Einzelnachweis ist dann erforderlich, wenn die vereinbarten Pauschalsätze im Missverhältnis zur Bausumme und dem Aufwand stehen.

Wertung Honorarangebot über fiktiven Aufwandsansatz

Eine Wertung über den fiktiven Aufwandsansatz erfolgt nach vorheriger Auswahl durch den Auftraggeber.

Folgende Eingaben sind dann erforderlich:

 fiktiver Stundenansatz Ist eine Wertung der Stunden für die Leistungsänderung erwünscht, ist vom Auftraggeber die Anzahl der Stunden einzutragen. Ist keine Wertung erwünscht „0“ eingeben.  fiktive Stückzahl Sonstige Leistungen Ist eine Wertung der „Sonstigen Leistungen erwünscht, ist vom Auftraggeber die Stückzahl einzutragen. Ist keine Wertung erwünscht „0“ eingeben. Die Stückkosten sind vom Bieter einzutragen.

Die „Wertung Honorarangebot“ wird nicht Teil des Vertrages. Die Angebotssumme wird nicht Vertragsbestandteil.

Die „Angebotssumme brutto“ ist vom Bieter manuell in das Formblatt III. 20.1 oder II.20.1 (national) (Angebotsdokument) zu übertragen, wenn mehrere Honorarangebotsdateien der Vergabe beigelegt werden. Ansonsten ist kein zusätzliches Formblatt notwendig.

  1. Teil F – Honorarübersicht

Die Honorarübersicht dient nur zur Verwendung durch den Auftraggeber und wird nicht Teil des Vertrages. Sie kann zur Angebotsaufforderung ausgeblendet werden.

Die Honorarübersicht erleichtert die Honorarermittlung bei stufenweiser Beauftragung und später bei der entsprechenden Abrechnung.

Nebenkostenpauschalen in EURO werden auf die Teilleistungen entsprechend dem Anteil des Honorars (inkl. Bes. Leistungen) für die Leistungsphase am Gesamthonorar aufgeteilt.

März 2024

[Seite 7]

Hinweise zu VII.14.4.RB.StB

  1. Teil G - Honorarabrechnung

Die Honorarabrechnung dient nur zur Verwendung durch den Auftraggeber und wird nicht Teil des Vertrages. Sie kann zur Angebotsaufforderung ausgeblendet werden.

März 2024

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung