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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02
Leistungsbeschreibung
Unterhalts- und Grundreinigung
Verfahrens-Nr./Az.: VOEK 550-25 Los 1
Leistung: Unterhalts- und Grundreinigung
Verdingungsstelle: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Stabsbereich Einkauf
Fasanenstraße 87
10623 Berlin
Vergabestelle: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Stabsbereich Einkauf, Abteilung Vergabe
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02 Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung ............................................................................................................................... 3 Orte der Leistungserbringung .................................................................................................... 3 1.0 Allgemeines ........................................................................................................................ 3 Allgemeine Grundsätze und Anforderungen ................................................................. 4 Qualitätssicherung ......................................................................................................... 5 Gebäudespezifischer Abruf von Zusatzleistungen ......................................................... 5 Bereitstellungen durch die Auftraggeberin ................................................................... 6 Einsatz von Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln ................................. 6 Bereitstellungen von Verbrauchsmaterialien ................................................................ 7 Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften ................................................... 7 Sicherungsmaßnahmen in Gebäuden ............................................................................ 9 Aufmaß Reinigungsflächen........................................................................................... 10 Revier- und Hygienepläne ............................................................................................ 10 Hausordnung/Liegenschaftsbeschreibungen .............................................................. 11 2.0 Personalanforderungen ................................................................................................... 11 Objektleitung ................................................................................................................ 12 Vorarbeiter (m/w/d) – entfällt- .................................................................................... 13 Reinigungspersonal ...................................................................................................... 13 Tageskräfte –entfällt- ................................................................................................... 14 3.0 Reinigungszeiten .............................................................................................................. 14 4.0 Ausführung Unterhaltsreinigung...................................................................................... 14 Müllentsorgung ............................................................................................................ 15 Bodenbeläge ................................................................................................................. 16 Allgemeine Obenarbeiten ............................................................................................ 16 Treppen, Podeste und Geländer .................................................................................. 17 Aufzüge ......................................................................................................................... 18 Sanitärbereiche ............................................................................................................ 18 Grundreinigung/Intensivreinigung ............................................................................... 18 Abrufkontingent ........................................................................................................... 19 Anlagen ......................................................................................................................................... 20
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02 Vorbemerkung
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Bürogebäude, das entsprechend den Anforderungen des Nutzers hergerichtet wird. Der Nutzer nutzt das KG, EG und 1.- 6. OG.
Orte der Leistungserbringung
| Liegenschaft | Anschrift | WE | Grundfläche | RF* jährlich | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dienstliegenschaft | Charlottenstraße 82, 10969 Berlin | 149712 | 3.992,00 m² | 399.450,65 m² |
*RF = Reinigungsfläche
Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von 3.992,00m² Fußbodenfläche sowie
eine jährliche Reinigungsfläche von 399.450,65m².
Leistungszeitraum: 01.06.2027 bis 31.05.2031, max. bis 31.05.2033
Vor der Abgabe des Angebotes kann sich der Bieter mit der Örtlichkeit vertraut machen. Der Auftragnehmer kann
aus den örtlichen Gegebenheiten bei auftretenden Schwierigkeiten keine Ansprüche auf irgendwelche
Entschädigung über Angebotspreise hinaus ableiten.
Um sich mit den Objektbedingungen vertraut zu machen, wird eine Besichtigung empfohlen.
1.0 Allgemeines
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen im Bereich des
infrastrukturellen Gebäudemanagements (Unterhalts- und Grundreinigung) entsprechend dem Bedarf in
den Liegenschaften.
Die Ermittlung eines Preises zum Eintrag in die Preiszusammenstellung für die Gebäude- und
Liegenschaftsleistungen basiert auf einem typischen, kalkulatorischen Mengengerüst. Dieses Mengengerüst
stellt eine Schätzung des aus heutiger Sicht zu erwartenden Umfangs an Leistungen ohne Zusatzaufträge dar.
Die konkret beauftragten Volumina können hiervon abweichen. Ein Anspruch auf Leistungsabnahme des
kalkulatorischen Mengengerüstes besteht nicht.
Mit den angegebenen Preisen sind alle anfallenden Kosten, wie z. B. Lohn-, Lohnneben-, Regie-, Material-,
Maschinen-, Fahrzeug-, Gerüstkosten sowie alle für die Reinigung, Versorgung und Entsorgung notwendigen
Kosten abgegolten. Hierzu zählen auch die Kosten für das Einholen erforderlicher Genehmigungen.
In der beigefügten Tabelle „Preisblatt – Unterhaltsreinigung –“ (Anlage B-02) ist der entsprechende
Zeitaufwand (m²/h/Reinigungskraft) für die Reinigung je Raumgruppe anzugeben. Die einzutragenden
Gesamtpreise pro Reinigungsgang beziehen sich auf eine theoretische
100%ige Belegung der Objekte. Bei der Preiskalkulation ist zu berücksichtigen, dass zum einen nicht
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02 notwendigerweise alle bzw. andere Reinigungstätigkeiten der jeweiligen Raumgruppe in jedem einzelnen
Raum auszuführen sind, zum anderen bei bestimmten Räumen/Raumgruppen außerhalb des vorgegebenen
Turnus weitere Reinigungsarbeiten anfallen. Nähere Angaben hierzu sind in Nr. 4 dieser
Leistungsbeschreibung enthalten. Durch die einzutragenden Gesamtpreise je Reinigungsgang sind sämtliche
im Leistungsverzeichnis enthaltenen (Standard-) Leistungen abgegolten.
Kostenanpassungen durch Änderungen des Leistungsumfangs (hierunter ist eine Mehrung oder Minderung
der Reinigungsflächen oder des Reinigungsintervalls, das den Abrechnungsfaktor bestimmt, zu verstehen)
erfolgen linear. Die Angebotspreise des Preisblattes (Anlage B-02) werden als Grundlage herangezogen.
Für den Leistungszeitraum besteht für den Auftragnehmer eine Mitwirkungspflicht für eine gute, zu den
sonstigen Abläufen geeignete sowie qualitativ für die Nutzer sowie für die Auftraggeberin zufriedenstellende
Reinigungsleistung zu erbringen. Grundlage hierfür ist eine zuvorkommende Kommunikation von
besonderen Anforderungen sowie eine unverzügliche Umsetzung von vereinbarten Aufgaben und
Tätigkeiten.
Allgemeine Grundsätze und Anforderungen
Folgende Grundsätze sind bei der Erfüllung der Leistungen unbedingt zu berücksichtigen:
- Kontinuierliches Sicherstellen einer gepflegten Optik der Gebäude und Anlagen im Rahmen der
vertraglich vereinbarten Leistungen,
- Der Auftragnehmer sorgt für eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungs-
und Pflegedienste.
Es ist die Aufgabe des Auftragnehmers, den optimalen Sauberkeitsgrad zu erreichen. Nach Durchführung der
Leistungen müssen die Gebäude optisch ansprechend sein und gefahrlos begangen werden können.
Sollte durch Nachlässigkeiten des Auftragnehmers eine Grundreinigung notwendig werden, so hat der
Auftragnehmer diese kostenfrei durchzuführen. Ein etwaiger Einbehalt wegen Schlechtleistung bleibt
hiervon unberührt. Das Nachbessern führt nicht zur Auszahlung des Einbehaltes.
Reinigungsarbeiten, die infolge baulicher Umbau- und Instandsetzungsarbeiten zusätzlich erforderlich
werden oder entfallen, werden bei der Entgeltabrechnung entsprechend berücksichtigt. Stärkere
Verschmutzung aus anderen Anlässen (z. B. witterungsbedingte Verschmutzungen) hat keinen Einfluss auf
die Entgelthöhe.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass rechtzeitig qualifiziertes Reinigungspersonal für
die Reinigungs- und Pflegedienste eingestellt wird und Reinigungs- und Desinfektionsmittel in ausreichender
Menge sowie die zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Geräte zur Verfügung stehen, um eine
reibungslose Übernahme der Reinigungs- und Pflegedienste zu gewährleisten.
Im Zuge der Leistungserbringung ist besonders zu beachten:
- Die Fensterbänke und Geräteverkleidungen dürfen nicht betreten werden. Seite 4 von 20
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- An den raumseitigen Laibungen, dem Sturz und der Fensterbank dürfen nach der Reinigung keine
Wasserflecken oder sonstige Verfärbungen zurückbleiben.
-
Leitern o. ä. sind grundsätzlich nicht an Glasflächen, sondern nur an den Profilrahmen anzulehnen.
-
Das Reinigungswasser ist regelmäßig zu wechseln.
-
Es darf nur einsatzfähiges Werkzeug benutzt werden.
-
Die Reinigungsabläufe sind vor dem erstmaligen Reinigungsbeginn mit der Auftraggeberin
abzustimmen.
- Findet das Reinigungspersonal Schäden vor oder verursacht solche, so sind diese der Auftraggeberin
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, gehen
zu Lasten des Auftragnehmers.
- Aufhängungen, Bohrungen, Befestigungen etc. an und in den Gebäuden sind nur mit vorheriger
Genehmigung der Auftraggeberin zulässig.
- Es ist die Verkehrssicherungspflicht zu beachten.
Bei Zuwiderhandlungen der festgelegten Bedingungen oder bei Fehlverhalten des Auftragnehmers (z.B.
Alkohol oder Drogen) kann für den restlichen Leistungszeitraum von der Auftraggeberin ein Hausverbot über
die betreffenden Personen verhängt werden.
Qualitätssicherung
Für die Beurteilung der Qualität bzw. der Tätigkeiten für die einzelnen Leistungspunkte werden die
entsprechenden „Definitionen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks“ (Anlage C-
02.2) zugrunde gelegt. Entgegenstehende bzw. darüberhinausgehende Regelungen dieser
Leistungsbeschreibung sind vorrangig. Ebenso behält sich die Auftraggeberin bei Bedarf bspw. zum
Einführungsgespräch nach Bezuschlagung vor, ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem, das weitere
Definitionen zur Qualitätssicherung enthält, dem Auftragnehmer zu kommunizieren und als
Arbeitsgrundlage für die weitere Zusammenarbeit zu verwenden.
Gebäudespezifischer Abruf von Zusatzleistungen
Neben vertraglich vereinbarten Leistungen können bedarfsabhängig Zusatzleistungen erforderlich werden.
Die Beauftragung von Einzelleistungen erfolgt durch die Auftraggeberin bzw. den Nutzer in Absprache mit
der Auftraggeberin. Die Fertigstellung der Zusatzleistung ist durch die Auftraggeberin bzw. den Nutzer
abzunehmen und zu bestätigen. Die Abnahme/Bestätigung der Zusatzleistung erfolgt durch Unterschrift auf
dem Arbeitsschein durch die Auftraggeberin oder den Nutzer. Der unterschriebene Arbeitsschein dient als
rechnungsbegründende Unterlage.
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02 Bereitstellungen durch die Auftraggeberin
Sofern in den Gebäuden der einzelnen Liegenschaften Räume zur Verfügung stehen, überlässt die
Auftraggeberin dem Auftragnehmer in den Objekten unentgeltlich angemessen große, verschließbare
Räume für die Aufbewahrung der Reinigungsmaschinen, -geräte und –mittel sowie für die Kleiderablage des
Reinigungspersonals. Es sind ausschließlich diese Räume für die Aufbewahrung zu nutzen.
Einrichtungsgegenstände werden nicht von der Auftraggeberin gestellt. Es ist darauf zu achten, dass diese
Räume verschlossen sind.
Der Auftragnehmer hat für Ordnung und Sauberkeit in den zur Verfügung gestellten Räumen Sorge zu tragen.
Des Weiteren ist er für die Einhaltung der gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen für die
Lagerung von Chemikalien verantwortlich.
Die Bewachung und Verwahrung der dem Auftragnehmer und seinen Bediensteten gehörenden
Arbeitsgeräte, Arbeitskleider usw. ist auch während der Arbeitsruhe Sache des Auftragnehmers. Die
Auftraggeberin ist hierfür nicht verantwortlich.
Weiterhin stellt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer unentgeltlich Wasser und Strom für die Reinigung
zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat dabei auf einen sparsamen Energie- und Wasserverbrauch zu achten.
Das Aufstellen und der Betrieb einer Waschmaschine in den Liegenschaften sind dem Auftragnehmer
grundsätzlich nicht gestattet. Jedoch kann in Ausnahmefällen auf Antrag eine Genehmigung bis auf Widerruf
und ohne Anspruch erfolgen. Für den Betrieb einer Waschmaschine, sofern dieser gestattet wird und ggf.
dadurch verursachte Schäden haftet ausschließlich der Auftragnehmer.
Einsatz von Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln
Der Auftragnehmer stellt für die Reinigungsarbeiten alle erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und
Pflegemittel (inkl. Desinfektionsmittel). Die Kosten hierfür sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Die zur
Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände müssen dem aktuellen Stand der Technik
entsprechen. Elektrische Reinigungsgeräte müssen den VDE/GS-Zeichen oder gleichwertig entsprechen und
sich einschließlich Zubehör in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand befinden.
Der Auftragnehmer stellt für Bereiche, die nicht vom Boden aus gereinigt werden können, den
Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Hilfsmittel (z. B. Leitern, Tritte, Gerüste, Hubsteiger) bereit.
Diese Aufwendungen sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel und die Reinigungstechniken müssen dem neuesten Stand in
Bezug auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit entsprechen. Es sind nur unschädliche, keine
Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung enthaltende, umweltfreundliche und insbesondere
formaldehydfreie Materialien und Reinigungsmittel zu verwenden. Für die eingesetzten Produkte sind der
Auftraggeberin die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß
Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH), ehemals Richtlinie 91/155 EWG, vorzulegen. Vor Beginn der
Leistungserbringung hat der Auftragnehmer dies schriftlich nachzuweisen und bestätigen zu lassen. Die
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02 Auftraggeberin behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter
Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel zu untersagen.
Geräte und Materialien, die eine Schädigung der zu behandelnden Flächen oder der Einrichtungen
verursachen können, dürfen nicht verwendet werden. Zum Schutz anderer Gebäudeelemente übliche und
erforderliche Abdeckungen mit dem dazugehörigen Material sind vorzuhalten und zu verwenden. Diese
Aufwendungen sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Nach beendeten Reinigungsarbeiten sind alle
verwendeten Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Hilfsmittel stets an die dafür vorgesehenen
Stellen zu verbringen.
Bereitstellungen von Verbrauchsmaterialien
Der Auftragnehmer übernimmt die Bestückung mit Verbrauchsmaterialien im Sanitärbereich
(Toilettenpapier, Einmalhandtücher, Seife, Hygienebeutel etc.). Die Materialien werden durch den Nutzer
bzw. der Auftraggeberin der Objekte zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat den Vorrat fortlaufend
zu kontrollieren und dafür zu gewährleisten, dass dieser ohne nachweislich unvorhergesehenen und
außerordentlichen Bedarf mindestens für die Bestückung bei der Unterhaltsreinigung für die kommenden
21 Kalendertage ausreicht. Spätestens dann, wenn der Vorrat den Niedrigstand von 21 Kalendertagen
erreicht hat, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, dies einer dafür bestimmten Ansprechstelle der
Auftraggeberin per Mail mitzuteilen.
Ergänzend übernimmt der Auftragnehmer die Einlagerung der an die jeweiligen Liegenschaften zugestellten
Verbrauchsmaterialien an die dafür vorgesehenen Lagerplätze. Die Einlagerung hat mit dem nächsten
Reinigungsturnus zu erfolgen.
Sollte auf der Liegenschaft eine Möglichkeit zur Warenannahme bzw. Zwischenlagerung durch den Nutzer
bzw. die Auftraggeberin bis zum nächsten Reinigungsturnus nicht bestehen, ist die Übernahme dieser
Leistung (Warenannahme und Einlagerung in der Liegenschaft) durch den Auftragnehmer zu gewährleisten.
Dies kann auch eine zusätzliche Anfahrt auf die Liegenschaft und das Warten auf eine Lieferung ab einem
vereinbarten Zeitpunkt bis zur Warenentgegennahme beinhalten. Entgegengenommene Waren müssen
spätestens zum nächsten Reinigungsturnus, wie oben beschrieben in der Liegenschaft verstaut werden. Der
späteste Zeitpunkt kann bereits jedoch früher eintreten, wenn die zwischengelagerte Ware an ihrem Ort
eine Gefahrenquelle darstellt, Abläufe oder die Ästhetik stört sowie wenn sie dort fahrlässig von
Sachbeschädigung oder Diebstahl bedroht ist.
Sofern eine gesonderte Anfahrt zur Warenannahme erforderlich ist, wird diese Leistung gem. Anlage B-02
(Preisblatt) „Bedarfsleistungen Unterhaltsreinigung“ im Nachweis gesondert vergütet.
Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften
Der Auftragnehmer hat alle für die Reinigungsobjekte geltenden allgemeinen und spezifischen
Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten.
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02 Die Leistungen sind nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung
der für das Gebäudereiniger-Handwerk gültigen Bestimmungen, behördlichen Auflagen und Bestimmungen,
den jeweils gültigen allgemeinen anerkannten Regeln und dem Stand der Technik und Wissenschaft,
Arbeitsmedizin und Hygiene, sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, den
Herstellerangaben und unter Beachtung der Besonderheiten der Objekte durchzuführen.
Um eine hygienisch einwandfreie Reinigung zu gewährleisten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, für WCs
und Urinale, sonstige Sanitäreinrichtungen sowie Abfallbehälter (inkl. Aschenbecher) gesondert
verschiedenfarbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher und –mittel einzusetzen und getrennt
voneinander aufzubewahren. Die eingesetzten Reinigungstücher und Wischbezüge müssen arbeitstäglich
getauscht und in der Waschmaschine fachgerecht aufbereitet werden. Die Reinigungsflotte muss regelmäßig
und rechtzeitig ausgetauscht werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet das nachfolgend dargestellte 5-Farbsystem umzusetzen.
Darstellung des 5-Farbsystems:
| Kategorie | Farbe der Tücher ggf. Eimer für Reinigungsflotte | Reinigungselemente | ||
|---|---|---|---|---|
| WC-Bereich | Rot | - WC-Becken | ||
| - Urinale und Fäkalienbecken | ||||
| - WC-Bürstenhalterung | ||||
| - Fliesen im umgebenen Bereich | ||||
| Sanitärbereich | Gelb | - Waschbecken, Armaturen (Wasseraus-laufhahn, | ||
| Duschbrausen) | ||||
| - Spendersysteme | ||||
| - Wasserausguss- oder Ablaufbecken | ||||
| - Fliesen, Ablagen, Spiegel | ||||
| - Duschkabinen, Badewannen | ||||
| Einrichtungs- gegenstände | Blau | - Einrichtungsgegenstände oder | ||
| Einrichtungselemente, z.B.: | ||||
| Tische, Fensterbänke, Kabelkanäle, Schränke, | ||||
| Regale oder Stühle | ||||
| - Kontaktflächen, z.B. Tür- und Fenstergriffe, | ||||
| Lichtschalter oder Klingelanlagen | ||||
| - Heizkörper, Türen | ||||
| Küchen | Grün | - Arbeitsflächen in Küchen und Teeküchen | ||
| - Küchenarmaturen, Küchenkleingeräte |
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02
| - Kontaktflächen z. B. Tür- und Fenstergriffe oder | ||||
|---|---|---|---|---|
| Lichtschalter | ||||
| - Kühlschränke | ||||
| - Küchenmöbel | ||||
| Entsorgung | Grau, violett oder 5. weitere Farbe | - Müllbehältnisse bzw. Abfallbehälter | ||
| - Papierkörbe | ||||
| - Aschenbecher |
Sicherungsmaßnahmen in Gebäuden
Über die Ausgabe der zur Durchführung der Reinigungsarbeiten erforderlichen Schlüssel oder
Zugangsberechtigungskarten entscheidet ausschließlich der Nutzer. Sofern die Reinigungsarbeiten innerhalb
der Dienstzeit auszuführen sind und keine Schlüssel- oder Kartenausgabe seitens des Nutzers erfolgt, sorgt
der Nutzer für den Zugang zu allen zu reinigenden Räumlichkeiten. Eventuell kann in bestimmten
sicherheitsempfindlichen Räumen, z. B. Server- Technik- oder Aktenräume nur unter Aufsicht der
Auftraggeberin gereinigt werden.
Verschlossen vorgefundene Räume sind unmittelbar nach der Reinigung wieder zu verschließen. Nicht
verschlossen vorgefundene Räume, dürfen nach der Reinigung nicht abgeschlossen werden.
Sofern eine Schlüssel- oder Kartenausgabe vom Nutzer erfolgt, werden sämtliche zur Durchführung der
Reinigungsarbeiten erforderlichen Schlüssel oder Schlüsselkarten dem von der Auftraggeberin benannten
Personal des Auftragsnehmers zu Vertragsbeginn vom Ansprechpartner des Nutzers der Objekte gegen
Unterschriftsleistung ausgehändigt. Die Schlüssel und – wenn ausgegeben - die elektronischen
Zugangsberechtigungskarten für die einzelnen Reinigungsbereiche dürfen die Gebäude oder die
Liegenschaft nicht verlassen. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten sind die zuvor verschlossenen Räume
abzuschließen und die Schlüssel bzw. Zugangsberechtigungskarten beim jeweiligen Nutzer abzugeben. Es
besteht auch die Möglichkeit, dass die Schlüssel- oder Kartenausgabe gegen Unterschriftsleistung bei
Vertragsbeginn für die gesamte Vertragslaufzeit erfolgt. Der Nutzer entscheidet, wie die Ausgabe der
Schlüssel bzw. Schlüsselkarten erfolgt.
Bei Beendigung des Vertrages sind die Schlüssel bzw. Zugangsberechtigungskarten dem Ansprechpartner
des Nutzers zurückzugeben.
Die Dauer der Anwesenheit des Reinigungspersonals ist an jedem Einsatztag in einer ausliegenden
Anwesenheitsliste einzutragen (Arbeitsbeginn und -ende für jeden Mitarbeiter/in unter Namensnennung).
Der Verlust von Schlüsseln oder Zugangsberechtigungskarten ist der Auftraggeberin unverzüglich
anzuzeigen; in diesem Fall ist die Auftraggeberin berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers neue Schlösser
und Schlüssel anfertigen zu lassen. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die sich aus dem
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Schlüsselverlust ergeben. Die Haftung umfasst auch entstehende Folgeschäden (z. B. Diebstahl,
Vandalismus). Das Vervielfältigen bzw. Kopieren von Schlüsseln ist untersagt.
Darüber hinaus sind spätestens nach der Erledigung der Reinigungsarbeiten alle Fenster zu schließen,
Wasserhähne nach Gebrauch zuzudrehen und Beleuchtungskörper auszuschalten. Bereits belegte
Steckdosen und separat gekennzeichnete Steckdosen der IT-Infrastruktur (z. B. durch ihre Farbe) sind nicht
zu benutzen. Alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Ort zu stellen.
Aufmaß Reinigungsflächen
Die Auftraggeberin stellt dem Auftragnehmer aktuelle Aufmaße mit Kennzeichnung der
Reinigungskategorien (Raumgruppen bzw. Reinigungsbereiche) und das Leistungsverzeichnis zur Verfügung.
Die Flächenermittlung basiert auf Grundlage der Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im
Gebäudereiniger-Handwerk des Bundesinnungsverbandes.
Sollte der Auftragnehmer innerhalb von 2 Monaten nach erstmaliger Leistungserbringung Differenzen in den
Flächenangaben der Aufmaße von mehr als 2 % feststellen, so erfolgt im Einvernehmen mit der
Auftraggeberin unter Berücksichtigung des neuen Aufmaßes und des Preisblattes ein Ausgleich der bis dahin
geleisteten Zahlungen, sofern das neue Aufmaß der Auftraggeberin nachgewiesen wurde. Das neue (von der
Auftraggeberin abgenommene) Aufmaß wird sodann Grundlage für die künftigen Abrechnungen sein. Wird
nach Ablauf von zwei Monaten nach erstmaliger Leistungserbringung eine Flächendifferenz von mehr als 2
% festgestellt, so kann eine Entgeltanpassung nur mit Wirkung für die Zukunft verlangt werden.
Die Auftraggeberin kann nach denselben Grundsätzen eine Entgeltanpassung verlangen, wenn sie
Flächendifferenzen von mehr als 2 % nachweist.
Die Aufmaße sind im Laufe der Auftragserfüllung den sich ändernden Anforderungen anzupassen, sobald
eine Flächenmehrung/-minderung von mehr als 2 % erkennbar wird. Sie sind der Auftraggeberin innerhalb
von 2 Wochen nach Änderung der Anforderung vorzulegen. Mit dem ausdrücklichen Einverständnis der
Auftraggeberin werden diese Grundlage für künftige Rechnungen. Die Kosten für die Anpassung der
Aufmaße sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Revier- und Hygienepläne
Der Auftragnehmer hat vor der erstmaligen Leistungserbringung für sein Reinigungspersonal Revierpläne
einschließlich eines mit dem Nutzer abgestimmten Konzepts mit Zeitangaben zu erstellen und der
Auftraggeberin zur Genehmigung vorzulegen. Bei den durchzuführenden Reinigungsleistungen muss zur
Gewährleistung einer Überprüfbarkeit für die Auftraggeberin deutlich erkennbar sein, wann die jeweilige
Tätigkeit ausgeführt wird.
Fallen die im Revierplan festgehaltenen Reinigungsarbeiten auf einen gesetzlichen Feiertag, so sind in
Absprache mit der Auftraggeberin die Reinigungsarbeiten an dem davor oder danach folgenden Wochentag
vor- bzw. nachzuholen.
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02 Die Revierpläne sind im Laufe der Auftragserfüllung kostenfrei den sich ändernden Anforderungen
anzupassen, sobald eine Flächenmehrung/-minderung oder Veränderung der Zuordnung in den Plänen von
mehr als 2 % erkennbar wird. Die Pläne sind der Auftraggeberin innerhalb von 2 Wochen nach Änderung der
Anforderung vorzulegen.
Die Erstellung und Anpassung der Revier- und Übersichtspläne mit Kennzeichnung der Reinigungskategorien
und Flächenmaße erfolgen durch den Auftragnehmer für die Auftraggeberin ohne gesonderte Vergütung.
Zudem ist von dem Auftragnehmer vor der erstmaligen Leistungserbringung ein Hygieneplan zu erstellen
sowie laufend anzupassen. Dieser umfasst insbesondere eine übersichtliche Darstellung der eingesetzten
Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienemittel mit mindestens den folgenden Angaben:
-
zu reinigende Flächen,
-
Art der Anwendung,
-
verwendete Arbeitsmittel,
-
Zeitpunkt, Rhythmus und Reihenfolge der Maßnahmen,
-
Name der ausführenden Reinigungskraft.
Hausordnung/Liegenschaftsbeschreibungen
Hausordnung resp. dienstinterne Hausanweisungen:
Die Hausordnung ist einzuhalten. Die dazu erforderlichen Informationen sind vom Auftragnehmer
selbstständig einzuholen. Für die selbstständige Eigeninformation darf der Kenntnisstand des
Auftragnehmers den aktuellsten Stand der Hausordnung nicht um mehr als sieben Wochentage
überschreiten. Der Kenntnisstand des Auftragnehmers ist von ihm unverzüglich an alle seine Beschäftigten
auf den betreffenden Liegenschaften weiterzugeben und umzusetzen. In wichtigen Fällen informiert die
Auftraggeberin über Änderungen der Hausordnung. In diesem Fall sind diese ab sofort von allen
Beschäftigten einzuhalten. Für Verstöße gegen die Hausordnung kann die Auftraggeberin gegenüber den
Personen, die diese Verstöße begangen haben ein Hausverbot über die gesamte Restlaufzeit des Vertrags
aussprechen.
Liegenschaftsbeschreibungen:
Sämtliche Pläne, Flächenaufstellungen (insbesondere i. V. m. der Raumnutzung), Kurzbeschreibungen der
Gebäude usw. sind unter Verschluss zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.0 Personalanforderungen
Die Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-02.4) ist nach Zuschlagserteilung zu vollziehen.
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02 Objektleitung
Der Auftragnehmer setzt einen qualifizierten Objektleiter ein, der nicht mit operativen Reinigungsleistungen
betraut ist. Die Kosten für den Objektleiter sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.
Regelmäßige Anwesenheitszeiten der Objektleitung in den Liegenschaften werden mit mind. 2 Stunden
wöchentlich vorausgesetzt.
Alle beschriebenen Aufgaben und Leistungen innerhalb der dem Objektleiter übertragenen Liegenschaften
sind von diesem eigenverantwortlich zu koordinieren und zu überwachen. Er hat die Abläufe eigeninitiativ
und aktiv zu steuern und ist für die störungsfreie Objektbewirtschaftung nach den jeweiligen Erfordernissen
verantwortlich.
Zu den wesentlichen Aufgaben und Anforderungen gehören u. a.:
- Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Niveaustufe B2 nach der Globalskala des
Europäischen Referenzrahmens,
- nachweisliche Berufserfahrung im Gebäudereiniger-Handwerk von mindestens 2,5 Jahren im Bereich
der Objektleitung,
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifikationsmaßnahme im Gebäudereiniger-Handwerk von einem
anerkannten privaten oder staatlichen Bildungsträger mit mindestens 80 Unterrichtseinheiten,
- Vertritt den Auftragnehmer gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen und hat als Ansprechpartner für die
Auftraggeberin grundlegende aufgaben- und tätigkeitsbezogene Änderungen oder Anpassungen des
Auftragsumfangs abzustimmen,
- ist für die Umsetzung der auftrags- und tätigkeitsbezogenen Anliegen, Wünsche, Anforderungen u. ä.
der Auftraggeberin verantwortlich,
- monatliche Rundgänge zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung (diese
Qualitätskontrollen sind zu dokumentieren und auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen),
-
allgemeiner Ansprechpartner der Auftraggeberin,
-
Verantwortlichkeit für die ständige Qualitätssicherung,
-
Führen monatlicher Gespräche zur Bestätigung der vertragsgemäßen Durchführung der
Reinigungsleistungen mit dem jeweiligen Verantwortlichen der Auftraggeberin und bzw. oder des
Nutzers der Liegenschaften,
- Bindeglied zwischen den Verantwortlichen der Auftraggeberin und den ausführenden Reinigungskräften
des Auftragnehmers,
-
Gewährleistung der permanenten, ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Vertragserfüllung,
-
ständige Erreichbarkeit des Objektleiters bzw. seines Stellvertreters während der Geschäftszeiten,
-
Erarbeiten von Dienstanweisungen, Personaleinsatz-/Schichtplänen,
-
Prüfen der Leistungsnachweise, Berichte, Prüfbücher etc. bezüglich des ordnungsgemäßen Eintrags, der
Vollständigkeit und der Übereinstimmung mit der durchgeführten Maßnahme,
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02
- Erfassung, Bearbeitung und Erledigung von Mängel- und Schadensmeldungen (inkl. Rücklauf zur
Auftraggeberin),
-
Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben,
-
Sicherstellen der Einhaltung von Hausordnungen und Umweltschutzrichtlinien (Emissionen).
-
Quartalsweise Begehungen mit dem Objektleiter, der Auftraggeberin und dem Nutzer zur Prüfung der
Qualität der Reinigungsleistungen.
Vorarbeiter (m/w/d) – entfällt-
Reinigungspersonal
Der Auftragnehmer stellt die für eine gründliche und fachgerechte Reinigung erforderlichen Arbeitskräfte
und das für eine ordnungsgemäße Kontrolle erforderliche Aufsichtspersonal.
Vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgt eine schriftliche Benennung sämtlicher Reinigungskräfte, die für
den ständigen und auch den vertretungsweisen Einsatz in den Objekten vorgesehen sind. Gleiches gilt für
das Aufsichtspersonal. Personaländerungen sind der Auftraggeberin und dem jeweiligen Verantwortlichen
des Nutzers der Liegenschaft umgehend schriftlich mitzuteilen. Unangemeldetem Personal ist der Zutritt zu
den Objekten ausdrücklich untersagt.
Das Reinigungspersonal muss eine einheitliche Kleidung (Berufsbekleidung) tragen bzw. durch ihre Kleidung
erkennbar sein. Auf ein ordentliches Erscheinungsbild, insbesondere im Öffentlichkeitsbereich wird
besonderer Wert gelegt. Zuwiderhandlungen sind ein Grund zum Austausch des Personals.
Der Auftragnehmer hat durch organisatorische Maßnahmen (Gestellung von Ersatzkräften) sicherzustellen,
dass die Reinigung durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub usw. nicht beeinträchtigt wird.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Reinigungsarbeiten in den zu reinigenden Räumen:
-
nur fachkundige, zuverlässige Arbeitskräfte einzusetzen,
-
zu einem Einsatz von Arbeitskräften, die zu einer mündlichen Verständigung in deutscher Sprache fähig
sind,
- zu einem Einsatz von Arbeitskräften, die vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine umfassende und
gründliche Einweisung vor Ort erhalten haben,
- die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen
Vorschriften, besonders die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzes, einzuhalten.
Die Auftraggeberin sowie Beauftragte der Zollverwaltung sind berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu
überprüfen und nach ihrer Ansicht unzuverlässige Reinigungskräfte abzulehnen. Derartige
Pflichtverletzungen sind z.B. Drogen- und Alkoholmissbrauch, strafrechtliche Vergehen, Verstöße gegen
sicherheits- und datenschutzrechtliche Bestimmungen, Verstöße gegen Dienstanweisungen für das
Reinigungspersonal und ähnlich gravierende Pflichtverletzungen, die eine zuverlässige Aufgabenerfüllung in
Frage stellen. Für unzuverlässiges Personal ist eine Ablehnung oder eine Forderung zum Austausch durch die
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02 Auftraggeberin sowohl zu Vertrags- bzw. Leistungsbeginn als auch während der gesamten Vertragslaufzeit
möglich.
Der Auftragnehmer hat das Reinigungspersonal darauf hinzuweisen, dass das Fotografieren innerhalb und
außerhalb der Liegenschaft sowie die Benutzung von Fernsprechapparaten sowie Fotokopiergeräten in den
Reinigungsobjekten sowie die Einsichtnahme in Akten untersagt sind. Sämtliche zur Ausstattung zählende
Geräte der Auftraggeberin dürfen vom Auftragnehmer nicht benutzt werden.
Tageskräfte –entfällt-
3.0 Reinigungszeiten
Die Reinigungsarbeiten sind innerhalb der in der Anlage C-02.3 aufgeführten Zeiten durchzuführen. Die
konkreten Ausführungszeiten ergeben sich aus den entsprechenden Revierplänen, die der Auftragnehmer
zu Vertragsbeginn zu erstellen hat, vgl. Nr. 1.10.
Die zuständigen Ansprechpartner des Nutzers der Objekte, die mit der Schlüsselverwaltung und der
Auslegung der Anwesenheitsliste befasst sind, werden bei Leistungsübernahme mitgeteilt.
Reinigungszeiten sowie festgelegte Wochentage für die Reinigungsturnusse können sich während der
Vertragslaufzeit aufgrund neuer Anforderungen ändern. Tritt dies ein, hat der Auftragnehmer 4 Wochen
nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung der Auftraggeberin die neuen Vorgaben umzusetzen.
4.0 Ausführung Unterhaltsreinigung
Die beschriebenen Leistungen werden als Standardleistungen durchgeführt. Die Reinigungen umfassen die
fachgerechte Säuberung und Pflege aller Gegenstände, die sich in den Räumen befinden.
Zur besseren Übersicht werden die einzelnen Räumlichkeiten nach Funktion, Ausstattung und
Reinigungsintensität in Raumgruppen zusammengefasst. Es werden folgende Raumgruppen unterschieden.
| Raum- gruppe | Bezeichnung | Unterhaltsreinigung | Grundreinigung/ | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Intensivreinigung | |||||||
| max. Richtleistung | max. Richtleistung | ||||||
| m²/Stunde/Reinigungskraft | m²/Stunde/Reinigungskraft | ||||||
| A | Büro- und Verwaltungsräume; Kopierräume (Reinigung 2x wöchentlich) | 230 | 40 | ||||
| B | Sitzungs- und Schulungsräume (Reinigung 2x wöchentlich) | 280 | 40 | ||||
| D | Sanitärräume (Reinigung 5x wöchentlich) | 50 | 40 | ||||
| E | Eingangszonen- und –hallen (Reinigung 5x wöchentlich) | 250 | 40 | ||||
| F | tägl. Verkehrswege (Flure, Treppen, Aufzüge) (Reinigung 2x wöchentlich) | 180 | 40 |
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02
| H | Büroneben-, Abstell- und Serverräume (Reinigung monatlich) | 200 | 40 |
|---|---|---|---|
| J | sonstige Räume und Flächen (Reinigung monatlich) | 180 | 40 |
Im Leistungsverzeichnis (Anlage C-02.1) sind die Tätigkeiten, die in der jeweiligen Raumgruppe auszuführen
sind, in Kurzform mit dem jeweiligen Turnus beschrieben. Dabei ist zu beachten, dass - je nach Ausstattung
- nicht notwendigerweise alle Reinigungsleistungen einer Raumgruppe in jedem Raum bei jeder Reinigung
zu erbringen sind. Zum anderen können Reinigungsleistungen anfallen, die nicht ausdrücklich im
Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Der genaue qualitative Leistungsumfang ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung; der quantitative Leistungsumfang ergibt sich aus der Anlage C-02.1
(Leistungsverzeichnis).
Es sind Leistungen abweichend von dem angegebenen Turnus ggf. öfter durchzuführen. Diese Leistungen
sind bei der Kalkulation mit zu berücksichtigen. Der Turnus der einzelnen Leistungen ist der Anlage C-02.1 zu
entnehmen.
Wenn der 24. und/oder der 31. Dezember auf einen Werktag fallen, findet keine Unterhaltsreinigung an
diesen Tagen statt.
Müllentsorgung
Die Unterhaltsreinigung beinhaltet auch die Leerung und Reinigung der Abfall- und Müllbehältnisse sowie
deren Bestückung mit Entsorgungsbeuteln und die Verbringung der Abfälle an den zentralen Sammelplatz
der Liegenschaft und das Einfüllen in die dafür bereitgestellten Behältnisse. Dabei müssen ggfs.
wiederverwertbare Stoffe (z. B. Papier und Kunststoffe (DSD)) getrennt vom Restmüll - und Biomüll
gesammelt werden.
In diesen Liegenschaften wird besonderer Wert auf eine sorgfältige Abfall- und Wertstofftrennung gelegt.
Die folgenden Müllarten werden unterschieden:
Restabfall
Bioabfall
Wertstoffe
Papier/Pappe
Die einzelnen Müllarten werden in Säcken gesammelt und an die dafür vorgesehene Stelle in der
Liegenschaft (Mülltonnen- bzw. Container-Stellen) gebracht/entsorgt.
Alle für die Abfallsammlung benötigten Müllbeutel und -säcke werden in ausreichender Menge und in
handelsüblicher Qualität durch den Auftragnehmer gestellt. Die Kosten für eine vom Auftraggeber bzw.
Nutzer gewünschten höheren, über die handelsübliche hinausgehende Qualität, trägt der Auftraggeber bzw.
der Nutzer.
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02 Es ist davon auszugehen, dass der Abfall bereits durch die Gebäudenutzer fraktioniert wird und durch den
Auftragnehmer nur zu der ausgewiesenen Sammelstelle (z. B. Container) getrennt zu verbringen ist. Eine
nachträgliche Sortierung ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Sollte die Fraktionierung durch den
Gebäudenutzer nicht korrekt erfolgen, so hat der Auftragnehmer nur eine Hinweispflicht gegenüber den
Verantwortlichen der Auftraggeberin und denen des Nutzers der Liegenschaft.
Der Auftragnehmer ist auf Anforderung der Auftraggeberin verpflichtet, für einzelne oder sämtliche
Vertragsobjekte ein Angebot für die Bereitstellung von Behältnissen zur Mülltrennung im Gebäude – den
brandschutztechnischen Bestimmungen entsprechend – zu erstellen.
Bodenbeläge
Bewegliche Einrichtungsgegenstände sind bei der Bodenreinigung wegzurücken. Ausgenommen hiervon
sind nur schwere Möbel wie z.B. Schreibtische, Schränke und Regale
Textilbeläge bürstsaugen, Nadelfilzbeläge saugen, jeweils einschl. der Sockel- und Fußleisten. Es ist dabei auf
regelmäßigen Filterwechsel zu achten. Die Fleckentfernung gehört zu den laufenden Arbeiten. Bei stärkerer
Verschmutzung Textilböden shampoonieren.
Holz- und Parkettböden einschl. der Sockel- und Fußleisten feucht wischen, unter Zusatz von Pflegemitteln
polieren, dabei sind die Herstellerhinweise und Pflegeanweisungen zu beachten.
Natur- und Kunststeinbeläge einschl. der Sockel- und Fußleisten zweistufig nass wischen, unter Zusatz von
Pflegemitteln, dabei sind die Herstellerhinweise und Pflegeanweisungen zu beachten.
Hart- und elastische Bodenbeläge (PVC-, Linoleum-, Vinylboden) einschl. der Sockel- und Fußleisten zweistufig
nass wischen, unter Zusatz von Pflegemitteln, dabei sind die Herstellerhinweise und Pflegeanweisungen zu
beachten.
Fliesenbeläge einschl. der Sockel- und Fußleisten zweistufig nass wischen.
Fußbodenabläufe entleeren, von innen nass reinigen, durchspülen und mit Wasser auffüllen.
Beschichtete Estriche und Rohböden zweistufig nass wischen.
Rollroste saugen, herausnehmen und Bodenaussparung der Rollroste reinigen (saugen und nass wischen).
Fußmatten und textile Schmutzfangzonen bürstsaugen, anheben und auch den Boden darunter saugen
Allgemeine Obenarbeiten
Waagerechte und senkrechte Flächen des Einrichtungsmobiliars (Tische, Schränke, Ablagen, Rollcontainer
etc.) - soweit freigeräumt - feucht reinigen bzw. entstauben (je nach Verschmutzungsgrad), hartnäckige
Flecken nass reinigen und nachtrocknen.
Telefonhörer, Tischlampen etc. feucht reinigen (Kopierer, Drucker, Bildschirme, TV-Geräte dürfen nicht
feucht gereinigt werden!)
Staub auf Bildschirmen und TV-Geräten mit antistatischem Tuch trocken entfernen. Seite 16 von 20
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02 Ausstattungsgegenstände (Schaukästen (nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber), Bilderrahmen,
Feuerlöscher, Beschilderungen, Aushänge etc.)) allseitig feucht reinigen.
Nirosta-Spülen Spülbecken und Armaturen vollflächig nass unter Zusatz von Edelstahlpflege reinigen und
nachtrocknen, Spritzer an Wandfliesen entfernen.
Küchenzeilen, d. h. alle Küchenschränke, Elektrogeräte (Kühl- und Gefrierschränke, Kochherde, -felder,
Mikrowellengeräte, Spülmaschinen) und Arbeitsplatten von außen nass reinigen und nachtrocknen.
Kleingeräte, wie z. B. Wasserkocher und Kaffeemaschinen von außen feucht reinigen.
Sitzgelegenheiten, Polstermöbelgestelle allseitig feucht reinigen, Polsterflächen saugen, Flecken entfernen.
Abfallbehälter, Papierkörbe, Inhalt entleeren, in Behältnisse an den entsprechenden Sammelstellen
entsorgen, Abfallbehälter mit Entsorgungsbeuteln bestücken, Abfallbehälter und Papierkörbe innen und
außen nass reinigen und nachtrocknen.
Griffspuren, Spritzer und Flecken an Türen bzw. Glastüren (Innen- u. Außentüren inkl. Griff u. Rahmen),
Innenverglasungen, Lichtschaltern, Steckdosen, Fenstern (inkl. Griff und Rahmen), Wänden und Säulen
entfernen, gleichzeitiges Entfernen von Spinnweben an Wänden und Decken (gilt auch für Sanitärbereiche).
Türen (Innen-u. Außentüren ohne Glasanteil) bis zur Zargenhöhe einschl. Zargen u. Beschläge vollständig
nass reinigen u. nachtrocknen
Lampenkörper an Decken und Wänden und Kabelkanäle unter Einbehaltung der technischen
Sicherheitsbestimmungen feucht reinigen.
Fensterbänke innen (soweit diese frei geräumt sind) und Wandleisten nass reinigen, Flecken entfernen und
nachtrocknen. Dabei ist darauf zu achten, dass an Fensterbänke angrenzende Glasflächen nicht verschmutzt
werden.
Heizkörper von außen nass reinigen und nachtrocknen, Innen- und Zwischenräume (soweit diese frei
zugänglich sind, z.B. Rippenheizkörper) zwischen Heizkörper/Wand/Boden entstauben.
Konvektorschächte, Lüftungsgitter (in Türen/Tellerlüfter), mit Gittern/Rosten abgedeckte Heizungs-
/Lüftungskanäle (soweit diese frei zugänglich sind) entstauben.
Be- und Entlüftungsöffnungen (Austrittsöffnung der Belüftung) sind feucht zu reinigen bzw. zu entstauben.
Fliesenwände z.B. Fliesenspiegel in Küchen im Spritzbereich nass reinigen und nachtrocknen.
Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reinigungstextilien vom
Gegenstand; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Spinnenbesen entfernt.
Treppen, Podeste und Geländer
Handlauf, Treppengeländer und Seitenschutz nass reinigen und nachtrocknen.
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02 Treppenstufen, Stirnseiten (senkrechte Flächen) der Stufen zweistufig nass wischen, Treppenwangen
reinigen.
Aufzüge
Griffspuren, Spritzer und Flecken an Schaltplatten, Türen und Wänden entfernen.
Aufzugstüren von außen und innen sowie Aufzugsinnenwände bis Deckenhöhe vollflächig nass reinigen und
nachtrocknen, Edelstahlflächen mit Pflegemittel behandeln.
Aufzugsböden entsprechend der jeweiligen Belagsart reinigen (siehe Nr. 4.02), Führungsrillen der
Aufzugstüren saugen.
Aufzugsrillen nass bürsten, hartnäckigen Schmutz entfernen und nachreinigen
Rolltore, Außentüren nass reinigen und nachtrocknen.
Sanitärbereiche
WC-Becken, Urinale mit Armaturen sowie WC-Sitzflächen und -abdeckungen beidseitig vollflächig
desinfizierend reinigen, Urinsteinansätze entfernen. WCs und Urinale geruchlos halten.
WC-Bürsten und Halter desinfizierend reinigen.
Waschbecken mit Armaturen vollflächig nass reinigen und nachtrocknen, Kalkansätze an Perlatoren etc.
entfernen.
Fliesenwände und Duschwannen inkl. Duschkabinentüren und Armaturen (einschl. Handbrause) nass
reinigen, Kalkansätze beseitigen und Haare aus den Abläufen entfernen.
Spiegel und Ablagen vollflächig nass reinigen und nachtrocknen, Spiegelleuchte feucht reinigen.
Seifen-, Desinfektions-, Handtuch- und WC-Papierspender nass reinigen und nachtrocknen
Abfall-, Hygienebehälter etc. Inhalt entleeren und entsorgen, mit Müllbeuteln bestücken, innen und außen
nass reinigen und nachtrocknen.
Fliesen- und Schamwände (Trennwände) im Spritzbereich nass reinigen und nachtrocknen.
Kalkansätze und -ablagerungen an allen Einrichtungen und Ausstattungen entfernen.
Bodenabläufe, Abflüsse und Gullys entleeren, von innen nass reinigen und mit Wasser befüllen. (bei Bedarf
tgl.)
Lüftungsgitter und Tellerlüfter reinigen.
Grundreinigung/Intensivreinigung
Die Grundreinigung/Intensivreinigung richtet sich nach der Definition des Bundesinnungsverbandes für das
Gebäudereiniger-Handwerk (Anlage C-02.2).
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02 Unter der Grundreinigung versteht sich die Entfernung von schwer zugänglichen sowie hartnäckigen
Verschmutzungen an allen Oberflächen im Raum. Alle Einrichtungselemente müssen einschließlich der
Bodenbeläge gereinigt werden.
Die Grund- /Intensivreinigung und Einpflege in allen Raumgruppen erfolgt, um stark haftende
Verschmutzungen und abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberflächen
(aller Bauteile und Einrichtungen) beeinträchtigen, zu entfernen. Im Anschluss sind zum Schutz vor
mechanischer Beanspruchung Pflegemittel auf sämtliche Oberflächen aufzubringen, die die Oberflächen vor
mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung
erleichtert.
Dabei sind evtl. Pflegeanweisungen für spezielle Oberflächen zu beachten. Sind keine speziellen
Pflegeanleitungen für die Materialien im Objekt vorhanden, sind die Pflegemaßnahmen nach den üblichen
Regeln der Reinigungstechnik auszuführen.
Die Intensivreinigung der textilen Bodenbeläge erfolgt, soweit keine anderslautende Reinigungs- und
Pflegeanleitung vorliegt, im Sprühextraktionsverfahren.
Flecken werden nach den üblichen Regeln der Reinigungstechnik entfernt.
Ebenso sind auf der Liegenschaft – wenn vorhanden – im Rahmen der Intensivreinigung die Wandschränke
vollflächig abzuwaschen. Eine Innenreinigung aller Schränke und Regale soll erfolgen, wenn der Nutzer diese
frei geräumt hat.
Fliesenwände z.B. Fliesenspiegel in Küchen bis zur Deckenhöhe vollflächig nass reinigen und nachtrocknen.
Fliesenwände im Sanitärbereich bis zur Deckenhöhe und Schamwände (Trennwände) vollflächig nass
reinigen und nachtrocknen.
Eine Grundreinigung/Intensivreinigung beinhaltet auch das Aus- und Einräumen der beweglichen
Einrichtungsgegenstände in den Räumen.
Auf die Beauftragung und Vergütung besteht kein Anspruch.
Es ist ein vom Nutzer gegengezeichneter Arbeitsbeleg/Arbeitsschein zu erstellen, welcher als
rechnungsbegründende Unterlage dient.
Da es sich um eine Bedarfsposition handelt, ist abzuklären, wo ggf. keine Grundreinigung gewünscht bzw.
beauftragt wird oder nicht erforderlich ist.
Der Auftragnehmer kündigt dem Auftraggeber die Intensivreinigung rechtzeitig, mindestens zwei Wochen
vorher, an.
Abrufkontingent
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei zusätzlichen und/oder unvorhersehbaren Reinigungs-bedarfen auf
ein zusätzliches Abrufkontingent an Unterhalts- und Grundreinigungsstunden zurückzugreifen. Über dieses
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VOEK 550-25 Los 1 Anlage C-02 Abrufkontingent können auch Reinigungen für Fußbodenflächen bzw. Ausstattungs- und
Einrichtungsinventar beauftragt werden, die nicht über die turnusmäßige Unterhalts- und Grundreinigung
abgebildet werden.
Bei der im Preisblatt (Anlage B-02 Pkt. 3) angegebenen Grundmenge (Std.) handelt es sich lediglich um einen
Erfahrungswert, die beauftragen Reinigungsstunden können jährlich variieren.
Nicht abgerufene Stunden verfallen mit Abschluss eines Vertragsjahres.
Anlagen
Anlage C-02.1 Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung
Anlage C-02.2 Definitionen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerkes
Anlage C-02.3 Reinigungszeiten
Anlage C-02.4 Verschwiegenheitserklärung
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